Clemens Hoch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich darf zunächst meinen Vorrednerinnen und Vorrednern für die inhaltliche Übereinstimmung zu diesem Gesetzentwurf danken. Natürlich teilen wir die teilweise vorgebrachte Kritik an der Verordnungsermächtigung der Landesregierung nicht. Wir haben in den vergangenen eineinhalb Jahren mehr als oft aufgezeigt, wie wir verantwortungsvoll damit umgehen, aber sehr situativ und angepasst. Die Corona-Pandemie hat den Hochschul- und Wissenschaftsbetrieb vor große Herausforderungen gestellt und zu erheblichen Einschränkungen geführt, vor allem bei Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie Studierenden. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für das bedanken, was an den Hochschulen geleistet wurde und was alle Teilnehmenden in der ganzen Hochschullehre und -forschung geleistet haben, um den digitalen Betrieb sicherzustellen. Studieren und Lehren unter Pandemiebedingungen ist möglich. Das wurde eindrucksvoll bewiesen. Ob es gut und das ist, was wir uns unter Lehre und Forschung vorstellen, steht auf einem anderen Blatt. Die vergangenen Semester haben aber gezeigt, es geht. Wir werden unsere Lehren aus der Corona-Zeit ziehen. Vieles ist angestoßen worden, was auch in den Präsenzjahren, die jetzt folgen werden, fruchtbar sein wird. Ich habe mit den Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten vereinbart, dass das kommende Wintersemester in so viel Präsenz wie möglich stattfinden wird; denn die Präsenz steht weiter im Mittelpunkt eines erfolgreichen Studiums. Das Land unterstützt das Engagement der Hochschulen mit dem Programm „Stärkung der Digitalisierung an den Hochschulen“. Damit konnten umfassende Maßnahmen in Angriff genommen werden, um die digitale Lehre und den Ausbau der IT-Infrastruktur zu stärken. Auch das kommt der Präsenzlehre zugute. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Gerade heute konnte ich an der JGU in Mainz 1,68 Millionen Euro aus dem Sondervermögen von 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen. 21 spezielle Räume stellen sicher, dass hybride Lehrveranstaltungen lückenlos möglich sind. Der Student Life Cycle wird nachhaltig ausgebaut, um die Digitalisierung in allen Bereichen des studentischen Lebens und des Hochschullebens Einzug finden zu lassen. Sowohl Studierende als auch der wissenschaftliche Nachwuchs haben in den vergangenen drei Semestern einschneidende Einschränkungen hinnehmen müssen. Neben der Präsenzlehre – das ist ausgeführt worden – betraf das vor allem die Durchführung von Forschungsprojekten und den Zugang zu den wissenschaftlichen Einrichtungen. Der vorliegende Gesetzentwurf macht das alles nicht ungeschehen und auch nicht besser, aber er mildert diese pandemiebedingten Nachteile ab. Wir haben zwar durch sogenannte Nullsemester-Erlasse vor allem beim BAföG unmittelbar handeln können, aber auch nur dort und zum Beispiel nicht bei privaten Stipendiengebern. Deshalb gilt es, dies nun hochschulgesetzlich formal durch eine Verlängerung der Regelstudienzeit und mit einer Verordnungsermächtigung für die Zukunft anzupassen, mit der in vergleichbaren Situationen situationsangemessen und zügig gehandelt werden kann. Für die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit befristeten Verträgen besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Diese Entscheidungsgrundlage wird unmittelbar von den Hochschulen getroffen. Auch damit kann situationsangepasst in schwerwiegenden Situationen geholfen werden. Mit dieser Bestimmung schaffen wir dann auch Transparenz, Planbarkeit und Rechtssicherheit für alle Betroffenen. Nicht zuletzt vermeiden wir, wie auch andere Länder, Nachteile für unseren wissenschaftlichen Nachwuchs. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zeigt, dass wir die Auswirkungen der Pandemie auf die Studierenden und die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sehr ernst nehmen und seitens des Landes die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie ihren Ausbildungs- und Karriereweg so weit wie möglich ohne Nachteile fortsetzen können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich über die Zustimmung. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
