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Dr. Katrin Rehak-Nitsche

SPD 14.07.2021 Sitzungen 18/4

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte über die Änderung des Hochschulgesetzes gibt mir die Gelegenheit, junge Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, und zwar junge Menschen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind. Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade Ihren Schulabschluss in der Tasche. Sie überlegen, was Sie in Ihrem Leben so machen möchten. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Sie gern studieren wollen. Sie informieren sich und sprechen mit der Familie, mit Ihren Freundinnen und Freunden. Sie suchen sich dann irgendeinen Studiengang und einen Ort aus, an dem Sie studieren möchten. Sie bewerben sich, schreiben sich ein. Sie suchen sich eine Wohnung. Sie organisieren alles. Sie beantragen Förderung, weil Sie es sich sonst nicht leisten können. Sie suchen sich einen Job, und Sie warten sehr ungeduldig auf Ihren ersten Tag in der Hochschule. Dann passiert genau nichts. Nichts entspricht natürlich nicht der Realität, aber wir dürfen alle annehmen, dass sich Studienanfängerinnen und Studienanfänger darauf freuen, ihren ersten Tag an der Hochschule zu verbringen, neue Menschen kennenzulernen, gemeinsam zu lernen, zu essen, zu feiern und zu wachsen. Trotz aller Bemühungen und in voller Würdigung all der Kreativität und der Zeit, die Lehrende in Formate und Kommunikationsmöglichkeiten gesteckt haben: Das Campusleben ist nicht ersetzbar. Zahlreiche Studierende hat die Corona-Pandemie existenziell erwischt; denn diejenigen, die auf BAföG angewiesen sind, müssen ihr Studium in der Regelstudienzeit schaffen, sonst fällt diese Unterstützung weg. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen dafür, dass diese Studierenden trotz der coronabedingten Verlängerungen und Verzögerungen ihr Studium beenden können, indem die Regelstudienzeit der Pandemielage angepasst wird. Er schafft die Voraussetzungen dafür, dass künftig nicht nur in einer Pandemie, sondern grundsätzlich in außergewöhnlichen Notsituationen – das wird im Änderungsantrag noch einmal genauer formuliert – im Verwaltungshandeln schnell reagiert werden kann. Betroffen von der Pandemie sind auch andere Menschen an den Hochschulen, besonders diejenigen, die zeitlich befristet eingestellt sind und in dieser Zeit eine Qualifikationsleistung abliefern müssen, zum Beispiel Doktorandinnen und Doktoranden oder Juniorprofessoren und -professorinnen. Für diejenigen, die unter das Wissenschaftszeitvertragsgesetz fallen, gilt bereits jetzt eine um sechs plus sechs Monate verlängerte Frist. Das heißt, sie können ein Jahr länger befristet beschäftigt werden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ihre Verträge verlängert werden. Hier ist jede Einrichtung und jede Förderorganisation gefragt, flexible Regelungen zum Wohl der Doktorandinnen und Doktoranden und Postdocs zu finden, die häufig auf Stipendien angewiesen und besonders betroffen sind. Die großen Förderorganisationen, wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder der Europäische Forschungsrat (ERC), haben reagiert und jeweils Möglichkeiten eröffnet, Projektförderungen oder Förderungen für Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme zu verlängern. Soweit sie es noch nicht getan haben, wünsche ich mir, dass auch die anderen Fördergeber, kleine Stiftungen, den Geförderten die notwendige Flexibilität einräumen, um insbesondere Qualifizierungsarbeiten erfolgreich fertigstellen zu können. Wissenschaft ist ein sehr hartes Geschäft. Wer im Homeoffice arbeitet und zwei kleine Kinder betreuen muss, der schreibt wahrscheinlich ein Nature Paper weniger als jemand, der das nicht muss. Deswegen ist es absolut richtig und wichtig, dass der vorliegende Gesetzentwurf es den durch das Hochschulgesetz erfassten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in befristeten Dienstverhältnissen ermöglicht, ihre Amtszeit um bis zu zwölf Monate zu verlängern. Das entlastet die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in einer für die akademische Karriere überlebenswichtigen Qualifizierungsphase befinden und die nicht dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz unterliegen, Juniorprofessorinnen und -professoren, Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren sowie wissenschaftlich und künstlerisch Mitarbeitende an Universitäten in Beamtenverhältnissen auf Zeit. Das Gesetz, über das wir heute reden, gibt diesen jungen Menschen, den betroffenen Studierenden, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, im wahrsten Sinne des Wortes ihre Zukunft zurück. Wir stehen fest an der Seite dieser jungen Menschen und stimmen deshalb dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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