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Dr. Tamara Müller

SPD 14.07.2021 Sitzungen 18/4

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Seit Langem ist der Klimawandel kein abstraktes Phänomen mehr. Er ist allgegenwärtig. Ich denke, die heutige Sitzung hat das noch einmal verdeutlicht: gesunkene Grundwasserspiegel, eine Erhöhung der mittleren Jahrestemperaturen um 1,6 Grad C, Hitzewellen. Im Gegensatz zu der von einigen unterstellten Schwarzmalerei oder gar Panikmache – ich muss sagen, ich bin sehr positiv gestimmt, dass diese Wörter zumindest heute nicht explizit hier aufgetaucht sind – sprechen wir von Fakten. Fakten, die wissenschaftlich belegt sind. Fakten, die auch hier in Rheinland-Pfalz deutlich zu spüren sind. Fakten, die unser Handeln erfordern. Das tun wir als Ampelkoalition mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Wir handeln. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die vollständig regenerative Stromversorgung bis zum Jahr 2030 wurde bereits im Jahr 2011 von der Landesregierung als Ziel festgelegt und im Jahr 2018 durch den Landtag bestätigt. Der derzeitige Zubau von Solarenergie reicht demnach nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Im Jahr 2020 betrug die neu installierte Leistung 201 MW. Der Zukunftsvertrag sieht jedoch jährlich einen Ausbau von zusätzlichen 500 MW installierter Solarenergieleistung vor. Dies bedeutet, dass eine Differenz von rund 300 MW besteht, um vorher genanntes Ziel zu erreichen. Deshalb ist es notwendig, ein entsprechendes Solargesetz einzuführen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Was bedeutet dies im Konkreten? Dazu haben wir eben schon einiges gehört. Ich fasse mich kurz. Für gewerblich genutzte Neubauten mit mehr als 100 m² Nutzfläche und auf zu errichtender Überdachung von Parkplätzen ab 50 Stellplätzen ist ab dem Jahr 2023 eine Solaranlage vorzusehen. Hierbei beträgt die Mindestfläche der Photovoltaikanlage 60 % der insgesamt geeigneten Dach- und Stellplatzfläche. Des Mehraufwands für die Kommunen sowie der Bauherrinnen und Bauherren sind wir uns deutlich bewusst, sodass im Fall einer technischen oder wirtschaftlichen Unzumutbarkeit auf Antrag eine Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht vorgesehen wird. Eine Evaluation der Photovoltaikpflicht ist ferner bis Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, solare Energie hat immenses Potenzial. Die Menge der Sonnenstrahlung, die jährlich auf die Erde einfällt, übersteigt den weltweiten jährlichen Energiebedarf um ein Vielfaches. Uns wird auf natürliche Art und Weise eine Chance gegeben, die wir ergreifen sollten, und wir werden sie ergreifen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Form der Energiegewinnung nicht in größerem Maß als bisher zu nutzen und dabei dem Klimawandel tatenlos zuzusehen, wäre, gelinde ausgedrückt, mehr als schade. Vielmehr wäre es verantwortungslos. Genau das sind wir nicht. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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