Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Aktuellen Debatte angelangt. Ich darf der Tagesordnung aufrufen: Punkt 2 Vom Landtag vorzunehmende Wahlen Gemäß der Absprache im Ältestenrat behandeln wir diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache. a) Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 18/558 – Aus der in der Drucksache 18/558 enthaltenen Vorschlagsliste ist mit sofortiger Wirkung ein stellvertretendes nicht berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 unserer Verfassung auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache 18/558 Herr Dr. Johannes Barrot vorgeschlagen. Wer der Wahl von Herrn Dr. Barrot zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das scheint einstimmig zu sein. Für Enthaltungen und Gegenstimmen bleibt damit kein Raum. Damit stelle ich fest, dass Herr Dr. Barrot einstimmig mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist. b) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Hochschule Koblenz Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/200 – Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Herbert Mertin. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall. c) Wahl von Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/569 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/570 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/571 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/572 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/573 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/574 – Nach dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz wählt der Landtag sechs stimmberechtigte Mitglieder sowie deren Stellvertretungen in den Landesjugendhilfeausschuss. Die Vorschlagsberechtigung erfolgt nach der Stärke der Fraktionen. Es gilt das Verfahren d’Hondt mit Grundmandat. Hierzu liegen von den vorschlagsberechtigten Fraktionen Wahlvorschläge – Drucksachen 18/569 bis 18/574 – vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abstimmen. Regt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. d) Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/575 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/576 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/577 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/578 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/579 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/580 – Nach dem Landesdatenschutzgesetz wählt der Landtag sieben aus der Mitte des Landtags entsandte Mitglieder sowie deren Stellvertretungen in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Vorschlagsberechtigung erfolgt nach der Stärke der Fraktionen. Es gilt das Verfahren nach d’Hondt mit Grundmandat. Hierzu liegen von den vorschlagsberechtigten Fraktionen Wahlvorschläge – Drucksachen 18/575 bis 18/580 – vor. Ich schlage Ihnen vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. Regt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden Mitgliedern in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. e) Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/581 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/582 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/583 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/584 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/585 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/586 – Nach der Anordnung der Landesregierung über die Landeszentrale für politische Bildung wählt der Landtag acht Mitglieder in dessen Kuratorium. Die Vorschlagsberechtigung erfolgt nach der Stärke der Fraktionen. Es gilt das Verfahren d’Hondt mit Grundmandat. Hierzu liegen Ihnen die Wahlvorschläge – Drucksachen 18/581 bis 18/586 – vor. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. Ich sehe keinen Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung gewählt. f) Wahl von Mitgliedern des Landtags in das Kuratorium der „Stiftung RheinlandKultur“ Pfalz für Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/587 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/588 – Nach der Stiftungssatzung wählt der Landtag vier Abgeordnete in das Kuratorium der „Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur“. Die Vorschlagsberechtigung erfolgt nach der Stärke der Fraktionen. Uns liegen die Wahlvorschläge der vorschlagsberechtigten Fraktionen vor: von der Fraktion der SPD – Drucksache 18/587 – und von der Fraktion der CDU – Drucksache 18/588 –. Ich schlage vor, gemeinsam über die vorliegenden Wahlvorschläge abzustimmen. Regt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Landtags in das Kuratorium der „Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur“ gewählt. g) Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Wiederaufbaukasse Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/589 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/590 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/591 – Nach dem Weinbergsaufbaugesetz stellt jede Fraktion des Landtags ein Mitglied zur Wahl in den Verwaltungsrat der Wiederaufbaukasse. Die aktuelle Amtszeit des Verwaltungsrats dauert noch bis zum 31. Dezember 2021. Für die verbleibende Amtszeit liegen von den Fraktionen folgende Wahlvorschläge vor: Drucksache 18/589 von der Fraktion der SPD, Drucksache 18/590 von der Fraktion der AfD und Drucksache 18/591 von der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Ich schlage erneut ein gemeinsames Abstimmungsverfahren vor. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Wiederaufbaukasse für die verbleibende Amtsperiode gewählt. h) Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/592 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/593 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/594 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/595 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/596 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/597 – Wie Sie wissen, haben wir eine Namensänderung vorgenommen. Wir sprechen jetzt von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Es handelt sich aber um dasselbe Gremium. Nach dem Landesmediengesetz wählt der Landtag sieben Mitglieder in die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Da sich aufgrund der Neuwahl des Landtags das maßgebliche Stärkeverhältnis der Fraktionen geändert hat, sind die vom Landtag zu entsendenden Mitglieder für die bis zum 26. Oktober 2022 laufende Amtszeit der Versammlung neu zu bestimmen. Die Vorschlagsberechtigung erfolgt nach der Stärke der Fraktionen. Es gilt das Verfahren d’Hondt mit Grundmandat. Hierzu liegen Ihnen Wahlvorschläge – Drucksachen 18/592 bis 18/597 – vor. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Landtags in die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz für die verbleibende Amtsperiode gewählt. Ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 3 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/185 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft – Drucksache 18/568 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/561 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten je Fraktion. Der CDU-Fraktion stehen 3 Minuten mehr zur Verfügung, der Fraktion der FREIEN WÄHLER 1 Minute mehr. Ich darf Sie kurz über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 3. Sitzung am 17. Juni 2021 ohne Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Wissenschaft – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet auf Annahme. Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Dr. Rehak-Nitsche.
