Philipp Fernis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass der vorgelegte Gesetzentwurf auf solch breite Zustimmung im Wissenschaftsausschuss gestoßen ist. Wie wir heute in der Debatte hören konnten, stößt er auch hier im Hause auf solch breite Zustimmung. All das, was Studieren neben dem Wissenserwerb ausmacht – das haben wir in der heutigen Debatte gehört –, das Miteinander zu Beginn des Studiums, das Lösen vom Elternhaus nach dem Abitur, das Einsteigen in neue Freundeskreise, die Begegnung mit Menschen, die ganz andere fachliche Schwerpunkte setzen, hat die Corona-Pandemie seit gut einem Jahr unmöglich gemacht. Ich bin sehr froh darüber, dass die Landesregierung gestern einen Perspektivplan für das kommende Wintersemester vorgelegt hat, der klarstellt, dass im kommenden Wintersemester all das wieder möglich sein soll, dass unsere Studierenden an die Hochschulen zurückkehren können und werden und diese Orte wieder Orte des gemeinsamen Lernens, des Diskutierens und des Erarbeitens von neuem Wissen werden. All das, was den täglichen Studienbetrieb ausmacht, kehrt dann an die Hochschulen zurück. Gleichzeitig sorgt dieser Gesetzentwurf dafür, dass gerade für diejenigen, die zur Finanzierung ihres Studiums BAföG in Anspruch nehmen können und müssen, die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie ein Stück weit abgemildert werden. Natürlich war unter den Bedingungen nach der Umstellung auf digitale Lehre in vielen Bereichen reguläres Studium und regulärer Lehrbetrieb leider nicht möglich. Es wäre eine kaum vertretbare Folge, wenn diese Unmöglichkeit eines normalen Studiums dazu führen würde, dass Studierende durch Überschreiten der vorgegebenen Regelstudienzeit aus dem BAföG-Bezug herausfallen. Bedauerlich – diese Bemerkung will ich an dieser Stelle machen – ist übrigens, dass hinsichtlich der Studiengänge, bei denen es eine bundesrechtliche Regelungskompetenz gibt, der Bund etwas mit den Regelungen hinterherhinkt. Das mache ich aber nur am Rande als Bemerkung in Richtung Berlin. Rheinland-Pfalz schafft die Möglichkeit für Studierende, im BAföG-Bezug zu bleiben und damit die Nachteile der Corona-Pandemie auszugleichen. In der Debatte wurde bereits angesprochen, das schafft die Möglichkeit für wissenschaftliche Nachwuchskräfte, die sich in der Qualifizierungsphase im Rahmen einer Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiter befinden, dass die Arbeitsverträge bzw. die Dienstzeiten verlängert werden, sodass die Corona-Pandemie die wissenschaftliche Qualifikation nicht vereitelt. Aus all diesen Gründen stimmt die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
