Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete. Wir leben als Demokratie in keinen einfachen Zeiten. Wir stehen an vielen Stellen in einem Abwehrkampf gegen antidemokratische Kräfte, rechtsextremistische, zum Teil auch islamistische Kräfte. Wir wissen, dass wir die demokratischen Institutionen und die Integrität der öffentlichen Verwaltung schützen müssen vor diesen Einflüssen. Unser demokratischer Staat kann nicht existieren, wenn nicht diejenigen, die für ihn arbeiten, mit beiden Beinen fest auf dem Boden der Verfassung stehen. Und natürlich stehen wir deswegen in der Verantwortung, bestmöglich sicherzustellen, dass diejenigen, die den Bürgerinnen und Bürgern in staatlicher Funktion, das heißt ja in unser aller Namen, im Namen der Freien und Hansestadt Hamburg, gegenübertreten, dass das keine Verfassungsfeinde sind. Und das heißt, wir müssen dann auch die Möglichkeiten, die wir haben, ausschöpfen. Es ist keine theoretische Gefahr. Wir haben in den letzten Jahren eine mittlere zweistellige Anzahl von Fällen gehabt, indem wir erst nach Einstellung und nur durch engagierte Arbeit des Verfassungsschutzes festgestellt haben, dass Menschen mit extremistischer Ausrichtung im öffentlichen Dienst tätig waren, insbesondere aus dem islamistischen Spektrum und gerade an Schulen. Und wenn Sie dann sagen, "das sind ja nur Einzelfälle", dann frage ich Sie mal, wie viele Islamisten im Schuldienst halten Sie denn für akzeptabel? Sie sind doch der Erste, der hier flammende Reden hält, dass wir den Islamismus entschlossen bekämpfen müssen. Aber bei einer Einstellung zu fragen, ob jemand Islamist ist, das geht nicht. - Und es ist deshalb... Nein, vielen Dank. - Herr Grote, gestatten Sie... Es ist deshalb richtig und es ist eben auch notwendig, dass wir es nicht alleine dem Zufall überlassen, ob wir solche Fälle irgendwann mal aufdecken, sondern dass wir schon bei der Einstellung genau hinsehen und dass wir dafür systematisch auch die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes miteinbeziehen. Es ist doch schwer zu vermitteln, dass wir eine Behörde haben, deren expliziter, gesetzlicher, von uns allen gegebener Auftrag darin besteht, Erkenntnisse auch über Personen zu sammeln, die eine extremistische Zielrichtung aktiv verfolgen, und das auch zu speichern; und wir dann eine andere Behörde haben, die Menschen einstellt in den öffentlichen Dienst. Und die beiden sprechen nicht miteinander. Das kriegen Sie nicht erklärt. Sie können einer Mutter, deren Kind von einem Islamisten betreut wird, an der Schule oder anderswo, nicht erklären, dass das so sein muss, weil wir uns nicht austauschen als Stadt, als Behörden. Das können Sie nicht erklären. Sie können das nicht rechtfertigen. Und deshalb... Vielen Dank. Deswegen führen wir oder wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Regelabfrage einführen. Und natürlich ist das keine leichtfertige Entscheidung. Natürlich wissen wir um all die Sensibilität, die Skepsis, die Vorbehalte im historischen Kontext des sogenannten Radikalenerlasses. Und deswegen haben wir auch ganz bewusst einen gänzlich und wirklich vollständig anderen Weg beschritten, der nichts gemein hat mit dem damaligen Radikalenerlass. Wir schaffen eine sehr klare, detaillierte, sorgfältig erarbeitete gesetzliche Grundlage. Das hat es damals nicht gegeben. Wir haben einen hohen rechtsstaatlichen Standard mit weitreichend, umfassend ausformulierten Rechten der Betroffenen, der eben die vorliegenden Erkenntnisse, dem, der angehört wird, dem die vorliegenden Erkenntnisse, auf denen eine Entscheidung beruhen soll, eben mitgeteilt werden. Das ist nicht im Dunkeln. Das ist nicht geheim. Das ist nicht intransparent. Alle für die Einstellungsentscheidung maßgeblichen Erkenntnisse werden mitgeteilt. Er kann dazu Stellung nehmen. Er kann das auch angreifen, sowohl die Speicherung als auch eine negative Einstellungsentscheidung. Er kann das auch im Eilverfahren tun. Er kann seine Einstellung im ganz normalen Eilverfahren erstreiten. Es ist ein vollständiger Rechtsschutz gegeben. Die Kulisse, die Sie hier aufmachen, ist einfach unwahr. Das heißt, die maßgeblichen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes müssen transparent gemacht werden, sie müssen auch gerichtsfest belegbar sein. Und natürlich darf das LfV auch nur Personen speichern, bei denen klare Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Aktivität vorliegen. Und das will ich hier noch mal ganz deutlich sagen, das ist gerichtlich überprüfbar. Und es wird eben keine politische Haltung, es wird keine Gesinnung, keine Teilnahme an Demo, keine kritische Äußerung, kritisches politisches Engagement, dafür wird man in Hamburg nicht gespeichert. Und Herr Çelik, dass Sie das immer wieder behaupten, ist ein unsäglicher Vorwurf gegen unsere Sicherheitsbehörden. - Herr Senator Grote... - Vielen, vielen Dank. Ja, bei mir brauchen Sie sich nicht bedanken. Und das LfV übermittelt die Erkenntnisse, so wie sie vorliegen, ohne sie zu bewerten, ohne neu zu erheben, ohne groß in eine Überprüfung im Einzelfall einzugehen. Es wird übermittelt, was da ist. Und die Entscheidung trifft ausschließlich die Einstellungsdienststelle. Und sie trifft sie oder sie entscheidet danach, ob die Erkenntnisse ausreichen, ob sie einer Einstellung entgegenstehen. Und diese Prüfung kann so oder so ausgehen. Wir haben solche Überprüfungen doch auch jetzt schon. Und es ist nicht so, dass der Verfassungsschutz nur allgemein sagen muss, "da haben wir aber Bedenken", und dann wird jemand nicht eingestellt oder aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Es ist nicht so. Es ist eine... Aber selbstverständlich gibt es... selbstverständlich hat es auch in der Vergangenheit Fälle gegeben, wo der Verfassungsschutz auf Erkenntnisse hingewiesen hat, und die Maßnahme hat nicht zu einer Entfernung aus dem öffentlichen Dienst geführt. Selbstverständlich hat es das gegeben. Das ist doch nicht richtig, wenn Sie behaupten, das wird nicht überprüft. Und auch der Maßstab, der rechtliche, der verändert sich doch gar nicht. Wir überprüfen das doch heute auch schon. Wenn im Einzelfall Erkenntnisse vorliegen, die Zweifel an der Verfassungstreue begründen, dann wird auf einem festliegenden, auf einem über Jahre entstandenen, gebildeten Maßstab der Rechtsprechung überprüft, ob das ausreicht. Und genau das machen wir auch. Das machen wir jetzt auch. An den Kriterien für die Einstellung im öffentlichen Dienst ändert sich rein gar nichts. Das Einzige, was wir machen, ist, wir überprüfen systematischer, ob Zweifel an der Verfassungstreue vorliegen. Das ist die einzige Änderung. Und im Übrigen, auch wenn wir jetzt überlegen, worum geht es eigentlich? Das Instrument der Regelabfrage ist nicht neu. Es ist nicht neu. Wir... Ich lass mich jetzt mal nicht ein zum Gleichklang dieser beiden Äußerungen hier. Aber die Regelanfrage ist auch heute schon zigtausendfache Praxis. Wir wenden sie an bei allen Bewerberinnen und Bewerbern, die in Sicherheitsbehörden und Polizei tätig werden wollen – seit Jahren. Ach so, da ist das dann richtig. Wir wenden es auch an bei Menschen, die waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen. Wir wenden es an bei Tausenden von Menschen, die in Sicherheitsberufen arbeiten. Wir wenden es an bei Akkreditierungen für bestimmte Veranstaltungen. Das sind zehntausende Fälle pro Jahr. So. Ja, und Sie wollen sagen, jemand, der bei einer Fußball-Europameisterschaft im Stadion Würstchen verkauft, das ist okay, wenn der überprüft wird? Aber ein Lehrer, der unsere Kinder unterrichtet, der soll nicht geprüft werden? Das ist doch nicht plausibel. Und in keinem dieser Fälle... Nein. Vielen Dank. In keinem dieser Fälle habe ich bisher irgendeine Kritik gehört, das sei ein Generalverdacht gegen Bewerberinnen und Bewerber bei der Polizei. Ich meine, Sie werden doch auch nicht... Wenn am Flughafen jeder einen Sicherheitscheck durchläuft, dann sprechen Sie doch auch nicht von einem Generalverdacht gegen Flugreisende. Das ist eine Sicherheitsmaßnahme, und sie ist angebracht und sie ist gerechtfertigt. Nun entschuldigen Sie sich nicht noch für Ihre Wortwahl. Es ist eben ein Verfahren, das keinen Platz für Intransparenz und Willkür lässt, sondern das rechtsstaatlich allen Anforderungen genügt. Und trotzdem, das will ich ausdrücklich sagen, trotzdem habe ich Verständnis dafür, wenn man dieses Instrument und die Einführung auch mit einer gewissen Sorge und auch mit Skepsis und auch mit Kritik begleitet und wenn man das intensiv diskutiert, auch in der Zivilgesellschaft. Wir haben die Gespräche auch intensiv mit den Gewerkschaften geführt. Wir haben sie in vielen, vielen Terminen geführt und Gespräche geführt. Und wir haben... Nun, ich verstehe gerade Ihre persönliche Erregung gut. Aber können Sie einen Moment vielleicht sich zurückhalten? Sie... Ich verstehe die Diskussion an der Stelle gut, und es ist auch nicht die einzige Maßnahme, die man treffen muss. Es geht um ganz viele Dinge, die wir tun müssen, um den öffentlichen Dienst und die demokratischen Institutionen resilient zu machen. Aber es ist eben eine notwendige Maßnahme. Und was ich nicht verstehe, bei aller Kritik und bei allen Zweifeln, die man haben kann, was ich nicht verstehe, ist, wenn in Wahrheit die Gegenargumente – und das gilt für diese beiden Fraktionen – eigentlich einzig und allein von der Unterstellung leben, dass sich unsere Sicherheitsbehörden gar nicht an die Gesetze halten würden, dass sie ganz... Doch, nur wenn das Verfahren, das jetzt geregelt ist, dagegen haben Sie gar keine Einwände. Sie unterstellen aber, dass Gesinnungsprüfung stattfindet, dass Menschen hier nach politischer Haltung und nach Aktivitäten auf Versammlungen gespeichert werden. Und das ist eben unwahr. Was ich bei Ihnen raushöre und was nicht in Ordnung ist: Sie können nicht mehr Angst vor unseren eigenen Sicherheitsbehörden haben als vor den Extremisten, vor denen sie uns schützen sollen. Herr Senator Grote, es ist schon wieder der Wunsch nach einer Zwischenfrage da. - Und ich muss ehrlich auch ins Plenum mal sagen, - Nein, danke schön. also wenn der Redner jetzt zum fünften Mal Zwischenfragen ablehnt, es gibt ja keinen Rechtsanspruch darauf, dann finde ich, es gehört auch ein bisschen dazu, dass man den Redner ausreden lässt und auf das Instrument verzichtet. Vielen Dank. Wer als Partei unsere an Recht und Gesetz gebundenen und rechtsstaatlich kontrollierten Sicherheitsbehörden für ein größeres Problem hält als die Einstellung von Extremisten im öffentlichen Dienst, der muss seinen eigenen demokratischen Kompass noch mal überprüfen. Und wer die Demokratie ernsthaft verteidigen will, der muss dann eben auch die Instrumente, die dafür erforderlich sind, in die Hand nehmen. Das tun wir im Fall der Regelabfrage. Deswegen bitte ich Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesvorlage. Vielen Dank.