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Carola Veit

SPD 22:52 min Sitzungen 23/26

Ich komme zu Punkt 2 unserer heutigen Tagesordnung. Da liegt Ihnen vor der Vorschlag des Senats für die Wahl eines Vizepräsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichtes. Weil das entsprechende Gesetz in seinem Paragraf 4 eine geheime Wahl vorschreibt, Sie kennen das, findet die Wahl auch heute in Wahlkabinen statt, und wir verfahren wie immer so, dass unsere Schriftführungen Frau Doktor Steffens und Herr Özdemir abwechselnd Sie alle in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie gehen dann bitte zur Kanzleibank, nehmen Ihren Stimmzettel entgegen, in einer der Wahlkabinen Ihre Wahlentscheidung vor, und wenn alles gut geht, verpacken Sie hinterher Ihren Stimmzettel in der Wahlurne. Denken Sie dran, dass nur ein Kreuz pro Stimmzettel gestattet ist, wenn dieser gültig sein soll, also bei Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Alles andere wird ungültig, auch unausgefüllte Stimmzettel werden als ungültig gewertet. Ich darf die Schriftführungen bitten, mit dem Namensaufruf zu starten. <i>"Der Namensaufruf und die Wahlhandlung</i> <i>werden vorgenommen."</i> Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? Das scheint mir nicht der Fall zu sein. Dann stelle ich fest, dass... Doch? Mit aufgerufen, ja, aber möchte noch wählen, dann bitte. So, ich frag noch mal. Möchte noch jemand an der Wahl teilnehmen? Fühlt sich jemand nicht aufgerufen? Beides nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Wir zählen die Stimmen aus, und so lange ist die Sitzung unterbrochen. Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet und ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Zum Vorschlag für die Wahl eines Vizepräsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichtes sind 102 Stimmzettel abgegeben worden, die alle gültig waren. Herr Prof. Dr. Lars Hummel erhielt 102 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen. Damit ist Herr Prof. Hummel zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtes gewählt worden. Du hast vorgelesen: 102 abgegebene und dann 102 Ja, 4 Nein,... - Das stimmt ja gar nicht! 113 abgegebene. - Ja. Das müssen wir noch mal korrigieren. - Das sind doch zusammen 113, ne? Ja. - 109 oder 113? So, Sie schauen interessiert. Ich korrigiere: Es waren 113 gültige abgegebene Stimmzettel. Bei den 102 Ja-Stimmen bleibt es natürlich. Herr Prof. Hummel, kommen Sie gern hier nach vorne in unsere Mitte. Sehr geehrter Herr Prof. Hummel, die Hamburgische Bürgerschaft hat Sie soeben zum Vizepräsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichtes gewählt. Dafür darf ich Ihnen die Glückwünsche des ganzen Hauses aussprechen. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen. Ich nehme die Wahl an. Dann folgt unsere Vereidigung. Nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichtes vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen. Der Eid hat diesen Wortlaut: "Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit" "das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland," "die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren" "und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde." Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe. Damit haben Sie den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Ich spreche Ihnen noch mal im Namen des ganzen Hauses die herzlichsten Glückwünsche aus und wünsche Ihnen eine glückliche Hand in der Amtsführung und viel Freude bei der neuen Aufgabe. Herzlichen Glückwunsch.

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