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Regina-Elisabeth Jäck

SPD 2:12 min Sitzungen 23/26

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren. Der Antrag der Linken befasst sich mit den Kosten für Unterkunft und den zugrunde liegenden Angemessenheitsgrenzen. Diese Angemessenheitsgrenzen wurden im März 2026 für Hamburg auf Basis des aktuellen Hamburger Mietenspiegels neu berechnet. Der qualifizierte Mietenspiegel bildet die ortsüblichen Vergleichsmieten verlässlich ab und ist eine rechtssichere Grundlage für die Festlegung der Unterkunftskosten. Eine systematische Wohnkostenlücke in dem von den Linken behaupteten Ausmaß lässt sich daraus nicht ableiten. Auch die Forderung, bei Neuanmietungen zusätzlich Angebotsmieten zu berücksichtigen, überzeugt nicht. Die Angebotsmieten spiegeln vor allem Inserate privater Anbieter wider und erfassen gerade nicht ausreichend die Wohnungen von Genossenschaften und der SAGA, deren Neuvertragsmieten häufig deutlich niedriger liegen. Zudem bleibt offen, ob die angebotenen Wohnungen tatsächlich zu den inserierten Preisen vermietet werden. Angebotsmieten liefern also daher kein verlässlicheres Bild als der qualifizierte Mietenspiegel. Die Fachanweisung über die Kosten der Unterkunft sieht zudem ausreichend Ausnahmeregelungen vor, um beispielsweise bei drohender Wohnungslosigkeit auch ein Überschreiten der Angemessenheitsgrenzen zu ermöglichen. Die Kritik an den jüngsten Anpassungen der Angemessenheitsgrenzen greifen zu kurz. Die Mietsteigerungen fielen geringer aus als dargestellt. Und durch die Umstellung der Berechnungsmethode im Mietenspiegel sind Vergleiche mit früheren Werten nur eingeschränkt möglich. Der Senat beobachtet die Entwicklungen aufmerksam und bringt seine Erkenntnisse in die laufenden und bewährten Verfahren ein. Wir lehnen daher diesen Antrag ab. Vielen Dank.

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