Sören Schumacher
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unser Staat hat es verdient, vor seinen Feinden geschützt zu werden. Wir wollen keine Extremisten im Staatsdienst. Unser Ziel ist klar: Wir müssen den Öffentlichen Dienst in Hamburg vor Verfassungsfeinden schützen. Wer unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft, kann im Staatsdienst nichts zu suchen haben. Deshalb forderte die Hamburgische Bürgerschaft bereits am Ende der vergangenen Legislaturperiode den Senat auf, einen Regelungsvorschlag zu erarbeiten. Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einer Behörde, ein Islamist, ein Rechtsextremist direkt gegenüber; oder Ihre Kinder haben täglich Kontakt mit Extremisten. Solche Fälle erschüttern das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat. Aktuell kann die Einstellung von Verfassungsfeinden nicht regelhaft verhindert werden. Das muss sich ändern und das wird sich nun ändern. Der Kern des Gesetzesentwurfs ist die Regelanfrage. Vor einer Einstellung in den Öffentlichen Dienst, vor der Verbeamtung auf Lebenszeit, vor dem Wechsel in besonders schützenswerte Bereiche wird beim Landesamt für Verfassungsschutz systematisch abgefragt, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, dass sich die betreffende Person aktiv gegen unsere Verfassung stellt. Der Verfassungsschutz speichert keine Meinungen, sondern tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen – nach gesetzlichen Maßstäben und unter parlamentarischer Kontrolle. Entscheidend ist: Nicht der Verfassungsschutz entscheidet über die Einstellung. Die Bewertung und Entscheidung liegt bei den Einstellungsbehörden in enger Abstimmung mit dem Personalamt. Und diese Entscheidung gibt einen einheitlichen Maßstab. Liegen Erkenntnisse vor, die gegen eine Einstellung sprechen, wird die betroffene Person angehört. Sie kann Stellung nehmen, sie kann sich rechtlich dagegen wehren. Das Ergebnis der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss war eindeutig: Die rechtswissenschaftlichen Sachverständigen haben den Gesetzesentwurf als verfassungskonform bewertet. Sie haben ausdrücklich festgestellt, dass die Regelanfrage geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Und Sie haben auch festgestellt, dass es kein gleichwirksames milderes Mittel gibt. Aus der Anhörung haben wir Hinweise aufgegriffen, die wir im Rahmen des vorliegenden Zusatzantrages umsetzen. Statt einer Formulierung, die dem Verfassungsschutz eine inhaltliche Vorbewertung abverlangt, soll künftig gelten, dass alle für die Personalentscheidung bedeutsamen Erkenntnisse übermittelt werden. Die Bewertung liegt ausschließlich bei den zuständigen Dienststellen. Ich weiß, zu diesem Gesetz gibt es Vergleiche mit dem Radikalenerlass aus den 1970er-Jahren. Diese Vergleiche sind falsch, und ich sage Ihnen auch, warum: Der Radikalenerlass von 1972 war ein Ministerialbeschluss ohne parlamentarische Legitimation. Er richtete sich pauschal gegen politisch Andersdenkende, traf überwiegend Menschen aus dem linken Spektrum und führte bundesweit zu faktischen Berufsverboten auf der Grundlage von Gesinnungsprüfungen. Die Hamburgische Bürgerschaft hat dieses Kapitel 2018 ausdrücklich als unrühmlich bezeichnet und bedauert – und das zu Recht. - Es werden keine Zwischenfrage zugelassen. - Keine Zwischenfragen. Was wir heute beschließen, ist strukturell und rechtlich grundlegend anders. Wir beschließen heute ein Gesetz mit klarer Rechtsgrundlage. Es richtet sich gegen alle Formen von Extremismus gleichermaßen – ohne politische Schlagseite. Es garantiert Anhörungsrechte, Datenschutz und vollständigen Rechtsschutz. Über 90.000 Menschen leisten täglich integer und rechtstreu ihren Dienst für unsere Stadt. Und wir... Haben Sie, glaube ich, auch nie beantragt, aber egal. Und wir schulden es den Bürgerinnen und Bürgern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Behörden, dass sie darauf vertrauen dürfen, dass der Staat auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
