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Richard Seelmaecker

CDU 4:54 min Sitzungen 23/26

Ja, vielen Dank, Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen. Wenn wir heute über das Zukunftsbild hier der Justiz sprechen, dann ist das tatsächlich nicht ein bloßes Personalentwicklungskonzept, meine Damen und Herren, sondern wir sprechen hier fundamental über die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaates, nicht mehr und nicht weniger. Und wir kennen die Realität hinlänglich, meine Damen und Herren: offene Stellen, hohe Belastungen, bevorstehende Ruhestandswellen, steigende Anforderungen der Digitalisierung. Da musste ich vorhin schmunzeln, Herr Kienscherf, Sie haben dann ja gesagt, wie toll das ist bei uns mit der digitalen Akte in der Justiz. Lassen Sie das nicht die Angestellten in der Justiz hören. Die sehen das also durchaus kritisch. Und dazu muss man sagen, bei dem Lob vorhin, 2017 ist das bundeseinheitlich eingeführt worden. Also dass wir heute die E-Akte auch in Hamburg haben, das ist insofern nach all der Zeit durchaus etwas, was erforderlich war. Dazu muss man auch noch sagen, das möchte ich auch hier anmerken, was das Thema Digitalisierung angeht, das ist ja auch nicht einfach so, dass man jetzt sagt, okay, wir scannen ein paar Dokumente als PDF, und jetzt ist die Justiz digital, denn in Wirklichkeit ist das momentan so. So sieht unsere Digitalisierung der E-Akte weitgehend aus. Das ist so ein bisschen, als würden Sie am Faxgerät einen WLAN-Aufkleber drauf packen und sagen: Jetzt ist es ein Smartphone. Also da haben wir auch noch Hausarbeiten zu machen, meine Damen und Herren. Aber, meine Damen und Herren, was gut und richtig ist, muss auch als gut und richtig bezeichnet werden. Und insofern können wir hier nur sagen, dieses Handlungskonzept, was hier vorgelegt wurde und wird, ist gut und richtig. Ja, da geht es nicht nur um kosmetische Korrekturen, sondern es geht um fundamentale wichtige Dinge der Entwicklungsmöglichkeiten, die Steigerung der Attraktivität in der Justiz insgesamt. Und deswegen begrüßen wir als CDU das ausdrücklich. Meine Damen und Herren, es ist richtig, den Justizwachenmeisterdienst zu professionalisieren, die Geschäftsstellen zu stärken, Quereinsteigern die Möglichkeit zu geben, aufzusteigen. All diese Dinge sind gut, meine Damen und Herren. Allerdings sind auch Schwächen zu erkennen, und diese Schwächen müssen natürlich auch benannt werden, denn ich sagte, die Digitalisierung ist das eine. Das Zweite ist, wenn hier die KI eingesetzt werden soll, was wir auch ausdrücklich in der Vergangenheit gefordert haben, dann müssen wir natürlich darauf achten, dass das auch vernünftig und datenschutzkonform, transparent und vernünftig funktioniert. Da fehlt es noch so ein bisschen, meine ich. Denn, meine Damen und Herren, dass wir am Ende sonst Behördenstempel kriegen, das Ding ist KI-geprüft, ist natürlich auch nicht ausreichend. Das heißt, hier müssen wir genau aufpassen, dass da keine Algorithmen missbraucht oder fehlgeleitet werden, sonst passieren Fehler, die an der Stelle nicht passieren dürfen. Was... Wir brauchen also klare Leitplanken für dieses Konzept. Und Sie haben sich ja noch stark zurückgehalten, was die Umsetzungskosten angeht. Da ist bislang Zurückhaltung angesagt. Und natürlich wird dieses einiges kosten, meine Damen und Herren, denn wir haben hier Besoldung, wir haben neue Ausbildungswege, Zulagen, IT-Infrastruktur, die erwähnt ist, Personalentwicklung. Das alles wird Geld kosten und es wird auch nicht wenig Geld kosten. Und deswegen werbe ich heute hier und jetzt auch schon dafür, dass wir das dann auch bitte ausreichend ausstatten. Denn nur wenn wir es entsprechend ausstatten, ist das ein belastbarer Masterplan und nicht bloß ein Wunschbehördenzettel mit Logo. Wir haben das ja häufig, dass Sie in der Vergangenheit Konzepte entwickelt und vorgestellt haben und Pressemitteilungen und ReMo 1 und ReMo 2. Deswegen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Wir wünschen und werden alles tun, um das Konzept so zu unterstützen, dass es auch umgesetzt wird. Wichtig ist aber, dass wir es umsetzen und dass es keinem Sparzwang unterliegt am Ende. Und eines fehlt auch noch, das sind die Erfolgskriterien. Die haben Sie auch nicht benannt in dem Handlungskonzept. Und das macht mir etwas Sorge. Warum? Weil woran wollen wir es denn festmachen? An kürzeren Verfahrensdauern, an geringeren Krankenständen, an besserer Personalbindung, an weniger Fehlern, an schnelleren Nachbesetzungen? Das heißt, wenn wir Reformen ohne Maßstab hier beginnen, dann laufen wir Gefahr, später nur gute Absichten zu produzieren, statt gute Ergebnisse vorzuweisen. Und deswegen, meine Damen und Herren, die Zielrichtung dieses Konzeptes ist absolut gut und richtig. Wir brauchen das. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz brauchen diese Entlastung. Sie brauchen diesen Horizont. Sie brauchen Verlässlichkeit. Wir brauchen eine ordentliche Finanzierung – und deswegen keine weiteren Prüfaufträge. Lassen Sie uns diese Einzelmaßnahmen, die wir seit Jahren weitestgehend ja schon fordern hier, die Sie sehr schön zusammengefasst haben, jetzt gemeinsam auch umsetzen. Vielen Dank.

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