Dirk Nockemann
Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte meine Rede kurz halten. Das Vorhaben der Justizbehörde geht ausnahmsweise mal in die richtige Richtung. Denn wer die Hamburger Justiz ernst nimmt, der darf sich nicht nur mit den Belangen von Richtern und Staatsanwälten befassen, sondern ebenso mit den Geschäftsstellen, mit den Gerichtsvollziehern, mit den Amtsanwälten, mit den Rechtspflegern. Und ohne funktionierende Geschäftsstellen gibt es keine zügigen Verfahren. Ohne Rechtspfleger werden zentrale Bereiche der Justiz nicht bearbeitet. Ohne Gerichtsvollzieher bleibt der Rechtsstaat auf dem Papier stehen. Und ohne Justizwachtmeister fehlt es eben an der Sicherheit in den Gerichtssälen. Deshalb ist es richtig, dass der Senat diese Berufsfelder endlich stärker in den Blick nimmt und auch weiterentwickelt. Der Bericht benennt selbst, dass Digitalisierung, demografischer Wandel, Fachkräftemangel und starre Laufbahnstrukturen die Justiz vor erhebliche Herausforderungen stellen. Und wir begrüßen deswegen ausdrücklich, dass Ausbildung, Fortbildung, Besoldung, Aufstiegsmöglichkeiten und Quereinstiege neu gedacht werden sollen. Es ist sinnvoll, dass Justizwachtmeister, dass das Berufsbild professionalisiert wird. Es ist ebenso sinnvoll, die Geschäftsstellen attraktiver zu machen. Ebenso ist es richtig und wichtig, Rechtspflegern und Amtsanwälten bessere Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Und es ist auch zutreffend, die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Berufsfeldern der Justiz zu verbessern. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Zustimmung im Grundsatz bedeutet eben nicht, dass wir gänzlich auf Kritik verzichten. Und genau an drei Punkten möchte ich das eben deutlich machen. Erstens, der Zeitplan der Umsetzung ist viel zu lange. Der Bericht spricht von einem Umsetzungszeitraum von sechs Jahren. Sechs Jahre mögen aus Sicht einer Behörde einen geordneten Transformationsprozess möglich machen, aber aus Sicht der Hamburger Justiz ist das eine eher lange Zeit. Heute kämpfen Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaften, Geschäftsstellen, Amtsanwälte mit hoher Arbeitsbelastung, mit Personalproblemen und mit Problemen, die sich zu lange hinziehen. Warum? Wenn der Senat jetzt einen großen Reformprozess ankündigt, dann muss er auch sagen, was kurzfristig passiert. Der Bericht beschreibt viele richtige Maßnahmen, aber er bleibt an den entscheidenden Stellen eben auch zu unkonkret. Wie viele Stellen sind derzeit in den betroffenen Berufsgruppen unbesetzt? Wie viele zusätzliche Kräfte werden tatsächlich gebraucht? Welche Kosten entstehen durch höhere Eingangsämter und bessere Entwicklungsmöglichkeiten? Und vor allem, welche Effekte erwartet der Senat bei Verfahrensdauer, bei Rückständen und bei Arbeitsbelastung? Eine Reform dieser Größenordnung darf nicht nur mit wohlklingenden Begriffen wie Attraktivität, Flexibilität und Digitalisierung beschrieben werden. Sie braucht eben messbare Ziele. Und die Bürgerschaft muss diese Reformvorhaben auch anhand von Zahlen und Fakten belastbar überprüfen können. Deswegen unterstützen wir das Verfahren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
