Kathrin Warnecke
Ja, Herr Grutzeck, ich bin doch ein bisschen überrascht. Ich habe heute gehört, Herr Dobrindt ist sogar der Meinung, die Regelsätze seien zu hoch, die müssten neu berechnet werden. Gleichzeitig steigt messbar die Armutsquote. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat vor einiger Zeit schon mal eine Studie veröffentlicht, dass Eltern zunehmend auf Essen verzichten, weil die Leistungen eben nicht auskömmlich sind. Es wird in diesem Saal auch niemanden überraschen, wenn ich sage, dass ich diese Reform des Bürgergelds ablehne. Meine GRÜNE Fraktion tut das mit mir. Ich halte es für menschlich und politisch falsch, Bürger:innen, die auf staatliche Unterstützung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch angewiesen sind, noch mehr unter Druck zu setzen. Politisch falsch, weil alle Erkenntnisse auf dem Tisch liegen, dass mehr Sanktionen, Gängelung und Kürzungen eben nicht dazu führen, dass Menschen qualifiziert, stabil und vor allen Dingen nachhaltig in Arbeit vermittelt werden. Menschlich falsch, weil diese Reform dazu führen wird, dass Armut und soziale Ausgrenzung sich weiter verstärken. Härtere Sanktionen werden insbesondere psychisch belastete Menschen treffen, da sie Mitwirkungspflichten oft krankheitsbedingt nicht erfüllen können und Leistungskürzungen ihre Situation weiter verschärfen. Und nicht alle diese Personen haben eine Diagnose, die sie vorweisen können. Auch auf Kinder und Jugendliche wird das Auswirkungen haben, da Sanktionen der Eltern sie immer mit betreffen. Darüber hinaus gefährden Leistungskürzungen das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum. Die Grundsicherung muss sicherstellen, dass Menschen in Würde leben können. Die neuen Regelungen hinsichtlich der Übernahme der Kosten der Unterkunft schlagen grundsätzlich in die gleiche Kerbe. Höhere Mieten werden schon in der Karenzzeit nicht mehr übernommen, und diese Regelung wird Menschen insbesondere in einer Großstadt wie Hamburg mit einem extrem angespannten Wohnungsmarkt vor riesige Herausforderungen stellen. Der aus dem Bund vorgegebene Rechtsrahmen ist eng gesteckt. Das Gesetz tritt zum 1. Juli schrittweise in Kraft. Wir werden uns sehr genau anschauen müssen, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf die Situation der Hamburger:innen haben, die hiervon betroffen sind, und gegebenenfalls gegensteuern müssen. Vielen Dank.
