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Kathrin Warnecke

GRÜNE 1:09 min Sitzungen 23/26

Liebes Präsidium Liebe Kolleg:innen! Meine Vorredner:innen aus den demokratischen Fraktionen haben die zentralen Punkte bereits benannt, - deshalb kann ich es kurz fassen. <i>- Na, dann gehen Sie doch wieder auf den Platz.</i> Die Freude mache ich Ihnen nicht! Die Absicherung und Unterstützung von Menschen im Alter durch die Ihnen zustehenden Sozialleistungen und passgenaue Beratungsangebote sind ein wichtiges Thema. Ein automatisierter Übergang von einer Sozialleistung in die andere ist derzeit aus datenschutzrechtlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Dennoch wird im Rahmen der gesetzlichen Beratungs- und Auskunftspflichten bereits heute über andere vorrangige Leistungen informiert, sodass Menschen rechtzeitig alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen sollten. Zahlungen von Leistungen aus dem SGB XII, wie die Grundsicherung im Alter, werden regelmäßig erst dann eingestellt, wenn andere vorrangige Leistungen wie beispielsweise Wohngeld, tatsächlich fließen. So werden Versorgungslücken vermieden. Ich kann das aus der Praxis bestätigen: Wenn die Rente steigt, gibt es eine Aufforderung vom Grundsicherungsamt, Wohngeld zu beantragen. In der Regel liegt das Formular diesem Schreiben bei. Der Antrag ist abzulehnen, weil er überflüssig ist. Vielen Dank.

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