Dennis Gladiator
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentliche Dienst ist kein gewöhnlicher Arbeitsplatz. Wer für die Freie und Hansestadt Hamburg arbeitet, der handelt im Namen des Staates, der übt öffentliche Gewalt aus und er repräsentiert unseren Rechtsstaat. Das ist eine besondere Aufgabe, und das begründet auch ein besonderes Vertrauensverhältnis. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich immer darauf verlassen können, dass sie in Behörden, in Schulen, in Gerichten und Sicherheitsorganen auf Menschen treffen, die auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Denn dieses Vertrauen ist die Grundlage eines funktionierenden Rechtsstaats. Und dieses Vertrauen, das schützt man nicht durch Wegsehen. Man schützt es durch klare Regeln. Und deshalb muss eines ohne jeden Zweifel klar sein: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren – nicht bei der Polizei, nicht in der Justiz, nicht in der Schule, nirgends in unserer Verwaltung. Und das ist der Kern dieses Gesetzes, und dieser Kern ist richtig. Und dabei geht es – auch wenn es gerne anders behauptet wird – eben nicht um einen Generalverdacht gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Wer das behauptet, der macht es sich nicht nur zu einfach, sondern der handelt ganz bewusst unredlich. Denn die über 90.000 Beschäftigten dieser Stadt leisten jeden Tag eine ordentliche, loyale und verlässliche Arbeit. Diese Menschen halten Hamburg am Laufen, und ihnen gilt unser Respekt, denn sie sind das Rückgrat unseres Rechtsstaates, und ihnen misstrauen wir ausdrücklich nicht. Aber der Staat darf eben nicht wegsehen, wenn einzelne Extremisten oder Verfassungsfeinde versuchen, in öffentliche Strukturen einzudringen. Und es ist kein Geheimnis, dass das LfV in den zurückliegenden Jahren auf 50 Personen im öffentlichen Dienst gestoßen ist, zu denen relevante Erkenntnisse vorlagen. Vielleicht sind die Ihnen ja persönlich bekannt, wenn Sie so aufgeregt sind. Das sind rund 50 Personen in verschiedenen Behörden, in besonderer Verantwortung für unsere Stadt, aber eben auch für Kinder und Jugendliche an Schulen, in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Und das ist deshalb kein theoretisches Problem, das ist auch kein Hirngespinst. Das ist eine reale Sicherheitsfrage, und das ist die ganz konkrete Frage, wie resilient unser freiheitlicher Rechtsstaat sein will und wie sehr wir unseren Staat vor seinen Feinden schützen. Und wer vor diesem Hintergrund immer noch glaubt, ein freundliches Formular würde ausreichen, der verwechselt Liberalität mit Naivität. Ja, eine Demokratie muss offen sein, das ist ihr Kern. Aber sie darf nicht wehrlos sein, das wäre grundfalsch. Und genauso richtig ist es, dass ein solches Instrument rechtssicher und sauber ausgestaltet sein muss. Es darf keine Gesinnungsprüfung sein; es darf kein politischer Filter sein. Sie darf niemanden treffen, nur weil er unbequem, kritisch oder demokratisch engagiert ist. Aber die Regelanfrage muss diejenigen sichtbar machen, bei denen tatsächliche Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Und genau darum geht es mit diesem Gesetzentwurf. Und das ist in diesem Gesetzentwurf auch sichergestellt, meine Damen und Herren. Und es wurde gesagt: Nicht das Landesamt für Verfassungsschutz entscheidet über Einstellungen. Diese Entscheidung obliegt weiter der zuständigen Dienststelle. Und das ist eine entscheidende rechtsstaatliche Trennung, die hier vorgenommen wird. Und nun kann man das natürlich ablehnen und man kann das schlecht finden. Das sieht man ja auch daran, dass SPD und GRÜNE sich schwertun, eine eigene Mehrheit für dieses Gesetz zu bekommen. Aber wer ernsthaft behauptet, die Regelabfrage richte sich gegen demokratisches Engagement allgemein oder gegen kritische Meinungen, wer den Kontext zum Radikalenerlass herstellt oder von pauschalen Berufsverboten spricht, der ignoriert nicht nur die Tatsachen, sondern der will bewusst verunsichern und der will das Vertrauen in unseren Rechtsstaat schwächen. Und beides ist falsch, beides ist gefährlich und beides ist auch unanständig, meine Damen und Herren. Es entsteht kein Problem durch demokratische Kritik. Das ist sogar Kern unserer Demokratie, sich mit der Regierung, sich mit anderen kritisch auseinanderzusetzen. Aber es muss immer auf dem Boden unserer Verfassung erfolgen. Das Problem entsteht dort, wo Menschen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen, Herr Nockemann, sie ablehnen oder aktiv bekämpfen. Und da dürfen wir keinen Rabatt geben – nicht für Rechtsextremisten, nicht für Linksextremisten, nicht für Islamisten, nicht für Reichsbürger, nicht für Antisemiten und nicht für irgendeine andere verfassungsfeindliche Ideologie. Und das muss der Maßstab dieses Gesetzes sein. Das stellt der vorliegende Gesetzentwurf sicher. Wir werden ihm deshalb zustimmen. Wir erwarten aber gleichzeitig, dass dieser Senat nicht nur auf den öffentlichen Dienst schaut, sondern überall in der Stadt endlich mehr tut gegen Extremismus und Antisemitismus. Da gibt es noch viel zu tun.
