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Dirk Nockemann

AfD 5:06 min Sitzungen 23/26

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident. Die Dienststelle entscheidet also über das persönliche Schicksal des Bewerbers. Welche Dienststelle setzt sich über ein Votum des Verfassungsschutzes hinweg? Das ist doch absurd, was Sie hier vortragen! Und wenn denn Akten bereits existieren, ist ja gerade ausgeführt worden, Rechtsschutz dagegen ist so gut wie gar nicht möglich. Und wenn ich mir das Disziplinarrecht angucke, was dieser Innensenator von den Füßen auf den Kopf gestellt hat, dass sich der Beamte wehren muss, dass er seine Unschuld beweisen muss, wenn er entlassen werden muss. Das passt doch alles ins Bild dieses autoritären Innensenators, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Senat will die Regelanfrage beim Verfassungsschutz nicht wieder nur einführen, sondern er will sie ganz erheblich ausweiten. Das klingt zunächst einmal nach gesunder Wehrhaftigkeit, ist es aber nicht. In Wahrheit ist es ein Misstrauensgesetz. Misstrauensgesetz gegen Bewerber, gegen Beamte, gegen den öffentlichen Dienst, insgesamt aber für den öffentlichen Dienst und für Beamte hat dieser Senator sowieso nichts übrig. Wir lehnen dieses Gesetzesvorhaben ab. Es erinnert in fataler Weise an den berüchtigten Radikalenerlass der SPD-Bundesregierung von 1972. Und ich erinnere mich noch an die Debatte hier, die wir hatten im Jahr 2018, Herr Pein. Damals hat sich diese Bürgerschaft entschuldigt für diesen Radikalenerlass, und Sie haben hier mit Krokodilstränen, haben Sie hier herumgeheult und haben gesagt: "Nie wieder Radikalenerlass!" Und jetzt kommen Sie mit jeder Faser Ihrer Rechtsanwaltsseele und sagen: "Wir brauchen diesen kaputten, schädlichen Erlass wieder zurück." Was interessiert Sie Ihre Rede von gestern! Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD lehnt nicht nur den Senatsantrag ab, sondern auch den Zusatzantrag von Rot und GRÜN, denn dieser Zusatzantrag ändert ja nichts Inhaltliches. Er macht ein falsches Gesetz nicht richtig. Er poliert nur die Formulierungen, während der politische Inhalt derselbe übelriechende Versatz bleibt. Der Verfassungsschutz soll regelhaft in Personalentscheidungen einbezogen, obwohl dieser Senat ja selbst einräumt, dass extremistische und verfassungsfeindliche Vorfälle im hamburgischen öffentlichen Dienst nur sehr wenige Personen betreffen. Und genau da, an dieser Stelle, beginnt doch der Widerspruch, Herr Grote. Wenn es tatsächlich nur um Einzelfälle geht, dann brauche ich kein flächendeckendes Prüfregime, dann brauche ich keine anlasslose Regelabfrage, dann brauche ich auch keine neue Verdachtskultur in Hamburg, sondern bei nur wenigen Einzelfällen brauche ich nur konsequentes Handeln, in konkreten Fällen saubere Eignungsprüfung und entschlossene Anwendung des geltenden Rechts. Aber Ihnen geht es ja auch nicht um einen selbstbewussten, um einen entscheidungsfreudigen öffentlichen Dienst. Was Sie wollen, ist ein willfähriges Beamtentum, Einschüchterung. Und genau an diesem Punkt sind wir beim Kern dieses Gesetzes. Hier schließt sich der Kreis. Niemand von meiner Fraktion bestreitet, dass Extremisten im öffentlichen Dienst nichts, aber auch gar nichts verloren haben. Und es ist richtig und zutreffend, dass Beamte, Richter und Beschäftigte, die staatliche Aufgaben wahrnehmen, nicht nur auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, sondern dass Beamte diese auch jederzeit aktiv verteidigen müssen. Das ist in Ordnung, das ist auch deren Pflicht. Aber die entscheidende Frage ist doch: Wie schützt man diesen öffentlichen Dienst, wie schützt man diesen Staat richtig? Durch konkrete Prüfung in einem konkreten Anlass? Oder durch eine politische Gesinnungsabfrage als Regelfall? Nein, meine sehr Verehrten, es gäbe viel dazu zu sagen, die Uhr rennt und läuft. Dieses Gesetz steht für einen politischen Reflex, das ist nur allzu durchschaubar. Wo der Staat an einzelnen Stellen Probleme sieht, schafft er ein neues Kontrollinstrument für alle. Er stellt jeden Bewerber unter Generalverdacht. Ein starker Rechtsstaat tut das nicht. Ein starker Rechtsstaat prüft den Einzelfall und macht keine generelle Abfrage. Wir von der AfD-Fraktion sagen klar, unmissverständlich und deutlich: Ja zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor tatsächlichen Extremisten. Ja zur konsequenten Anwendung des Beamtenarbeits- und Disziplinarrechts. Ja zu Sicherheitsüberprüfungen in ausgesprochen sensiblen Bereichen. Aber wir sagen auch nein zur anlasslosen Regelfrage. Das müssten Sie eigentlich wissen. Wir sagen nein zu Generalverdacht, nein zu Gesinnungsschnüffelei, nein zu diesem Gesetz und nein zu Ihrem durchsichtigen Zusatzantrag. Vielen Dank.

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