Olga Fritzsche
Man sieht mich gar nicht mehr hinter dem Ding. Demnächst rede ich von dadrunter. Wertes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum 1. Juli tritt die Grundsicherungsreform in Kraft und statt Unterstützung setzt sie viel, viel stärker auf Druck und Leistungskürzungen. Wohnen ist aber ein Grundbedürfnis und das muss jedem Menschen ermöglicht werden. Gerade in Hamburg verschärft die Reform das Problem, das längst, schon lange, viele Jahre Realität ist, und zwar die Wohnkostenlücke. Laut einer Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken mussten bereits 2024 11.500 Bedarfsgemeinschaften einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz bezahlen. Und das waren im Schnitt 118 Euro. Das sind 20 Prozent des Geldes, was eigentlich für Essen, Kleidung, Bücher und überhaupt den täglichen Lebensunterhalt vorgesehen ist. Das bedeutet also, das Existenzminimum wird faktisch regulär immer unterschritten. Hamburg gehört zu den teuersten Wohnungsmärkten Deutschlands, und trotzdem orientieren sich die Angemessenheitsgrenzen am Mietenspiegel mit Zahlen aus 2023, die weit, weit weg sind von den tatsächlichen Angebotsmieten. Bei der letzten Anpassung gab es bei Singlewohnungen genau einen Euro mehr zwischen dem Schritt von 2024 bis 2026. Jetzt sind also 574 und nicht mehr 573 Euro angemessen für eine Alleinstehendenwohnung. Für zwei Personen sind es dann ganze 4 Euro mehr gewesen. Genau hier kann aber Hamburg Einfluss nehmen. Genau hier haben die Gesetzgeber:innen es den Kommunen überlassen, die Angemessenheitsgrenzen festzulegen. Und nach Bundesrechtsprechung braucht es eigentlich nur ein schlüssiges Konzept dazu und eine aktuelle Datenbasis. Sie sind also nicht gezwungen, die Grenzen derart niedrig anzusetzen, wie sie es die ganze Zeit tun. Wer heute eine neue Wohnung sucht, findet innerhalb der geltenden Angemessenheitsgrenzen kaum noch eine passende Wohnung. Und besonders betroffen sind dabei junge Menschen, die ausziehen wollen, oder Menschen, die von Gewalt betroffen sind in einer Partnerschaft, sich trennen, die jahrelang keine eigene Wohnung finden. Passen Sie die Angemessenheitsgrenzen realitätsnah endlich an! Und diese Grenzen müssen auch sich an den Angebotsmieten orientieren bei neuen Wohnungen. Stimmen Sie unserem Antrag einfach zu.
