125. Sitzung (WP20)
28.08.2026 · 199 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (33)SPD (27)CDU (18)GRÜNE (12)SSW (11)
Guten Morgen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags und freue mich, wenn Sie Ihre Plätze einnehmen. Aufgrund von Erkrankungen können von der CDUFraktion die Abgeordnete Andrea Tschacher, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Eka von Kalben und von der Landesregierung Minister Tobias Goldschmidt heute nicht an der Sitzung teilnehmen. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtung sind heute von der Landesregierung Ministerpräsident Daniel Günther ganztägig und Ministerin Dr. Schneider ab 12:15 Uhr abwesend. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung haben sich heute der Abgeordnete Hauke Göttsch und der Abgeordnete Claus Christian Claussen ganztägig abgemeldet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben auch heute ein Geburtstagskind unter uns. Lieber Jan Kürschner, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Alles Liebe, alles Gute für das neue Lebensjahr! (Beifall) Wir haben Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Ich heiße die Schülerinnen und Schüler der Erich Kästner Gemeinschaftsschule aus Barsbüttel herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag. (Beifall) Dann steigen wir jetzt in die Beratung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 45 auf: Drohnenabwehr stärker vorantreiben – maritime und kritische Infrastruktur wirksam schützen Antrag der Fraktionen von FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4722 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Sicherheit ist durch die hybriden Angriffe auf unser Land zunehmend gefährdet. Das dürfen wir gemeinsam nicht zulassen. Wir müssen unsere Freiheit sehr konsequent und geschlossen verteidigen. (Beifall ganzes Haus) In den letzten Jahren haben verschiedene Formen hybrider Angriffe auf unser Land spürbar zugenommen. Vor allem Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, aber auch Desinformationskampagnen und Drohnen sind eine besondere Herausforderung. Der jüngste Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle zeigt erneut: Die Bedrohung ist nicht abstrakt, sondern sie ist sehr real. Dieser Vorfall hat eine neue Dimension. Drohnen werden nicht mehr nur zur Spionage eingesetzt, sondern als Waffe. Ich will die Bemühungen der Landesregierung zum Aufbau einer Drohnenabwehreinheit beim Landeskriminalamt ausdrücklich anerkennen. Ich sage aber auch: Angesichts der Geschwindigkeit, mit der sich die Bedrohungslage und die Technologie entwickeln, werden die bisherigen Bemühungen erkennbar nicht ausreichen. (Beifall FDP) Es braucht weitere Schutzmaßnahmen, klare und sinnvolle Zuständigkeiten, eine bessere Ausstattung, angemessene Befugnisse und eben auch eine höhere Geschwindigkeit. Schleswig-Holstein ist durch die Lage an der Ostsee und durch die russische Marine- und Schattenflotte vor unserer Küste besonders herausgefordert. Es ist deshalb gut und eigentlich überfällig, dass sich die Innenminister der Ostseeanrainerstaaten heute in Mürwik treffen und über weitere Maßnahmen beraten. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir hier in einem gemeinsamen Antrag festgestellt, dass hybride Angriffe und insbesondere Drohnenüberflüge eine zunehmende Herausforderung darstellen und der maritime Raum einen besonderen Schwerpunkt dabei bildet. Jetzt ist es Zeit für ein Update. Die Drohnenabwehreinheit des LKA muss, wie angekündigt, bis Ende des Jahres voll einsatzbereit sein, und sie muss dauerhaft technisch auf dem neuesten Stand gehalten werden. Denn die Bedrohung (Christopher Vogt) entwickelt sich weiter. Mit ihr müssen sich auch unsere Abwehrmöglichkeiten weiterentwickeln. Was gestern vielleicht noch ausreichend war, kann morgen schon wieder überholt sein. Gleichzeitig dürfen wir die Verantwortung nicht allein bei einer einzelnen Behörde abladen; das ist mir ganz wichtig. Die Drohnenabwehr darf nicht an einem Zuständigkeitswirrwarr scheitern. Es ist schwer zu vermitteln, dass die Drohnenabwehr streng genommen an bestimmten örtlichen Grenzen, zum Beispiel bei bestimmten Grundstücken, an eine andere Behörde übergeben werden müsste. Das funktioniert so nicht, und das ist ineffizient. Es kostet vor allem Zeit, und der Faktor Zeit spielt eine ganz entscheidende Rolle. Bei einer Drohne ist ja schwer zu erkennen, ob hinter ihr Spionage oder ein physischer Angriff steht. Wir haben uns mit den Koalitionsfraktionen darauf verständigt, dass die Landesregierung den Schutz der kritischen Infrastruktur in SchleswigHolstein weiter verstärken und dabei unterstützen soll, Schutzkonzepte für Flughäfen, Häfen und Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur sowie Anlagen der Energie- und Wasserversorgung zu schaffen, die die besonderen Gefahrenlagen im maritimen Raum berücksichtigen. Die Koalition will der Landespolizei mehr Kompetenzen bei der Drohnenabwehr einräumen. Darüber muss man in der Tat sprechen. Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich in seinem Polizeirecht eine Möglichkeit für die Betreiber von kritischer Infrastruktur geschaffen, um selbst Drohnenabwehrmaßnahmen vorzunehmen, wenn polizeiliche Maßnahmen nicht rechtzeitig zu erreichen sind. Bei Drohensichtungen muss schnell gehandelt werden; es geht nicht nur darum, Drohnen zu erkennen, sondern sie im Zweifel auch abwehren zu können. Die Aufnahme einer solchen Regelung sollte deshalb für Schleswig-Holstein sehr ernsthaft geprüft werden. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Dabei verdienen gerade unsere Häfen und Wasserstraßen eine besondere Aufmerksamkeit. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe hat bereits in einem Zehnpunkteplan zur Drohnenabwehr verschiedene Punkte vorgelegt, die aus meiner Sicht wirklich gut sind. Schleswig-Holstein darf bei dieser Entwicklung nicht hinterherlaufen. In Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt man sich auch schon intensiv mit dem Thema Unterwasserdrohnen. Man muss kein Prophet sein, um zu sehen, dass das die nächste Herausforderung wird. Deswegen muss man sich in Schleswig-Holstein jetzt ebenfalls sehr intensiv damit befassen, damit man im Zweifel unsere Häfen und Wasserstraßen dann schützen kann. Eine länder- und behördenübergreifende Zusammenarbeit muss ein zentraler Baustein für eine effektive Drohnenabwehr sein. Um vor und an unserer Küste gegen hybride Angriffe besser gewappnet zu sein, brauchen wir außerdem eine schlagkräftige und zeitgemäße nationale Küstenwache. Ich weiß, diese Diskussion ist alt, aber ich muss sie wieder führen; (Beifall FDP) denn nicht nur an unseren Küsten, sondern auch auf See brauchen wir klare Zuständigkeiten. Der Bund sollte deshalb endlich ein zeitgemäßes Seesicherheitsgesetz schaffen. Auch darüber wird seit vielen Jahren diskutiert. Es gibt viele gute Vorschläge dazu. Die Landesregierung muss sich auf der Bundesebene mit Nachdruck für die Schaffung eines solchen Gesetzes einsetzen – das werden wir gleich gemeinsam beschließen –; das erwarte ich ganz deutlich. Wir dürfen der Bedrohungslage nicht hinterherlaufen. Wir wollen die Sicherheit in unserem Land gewährleisten und unsere Freiheit gemeinsam verteidigen. Ich freue mich, dass es erneut einen gemeinsamen Antrag dazu gibt und wir uns mit den Koalitionsfraktionen schnell geeinigt haben. Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Lebhafter Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Glißmann das Wort.
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorfall am Leipziger Flughafen zeigt uns, dass die Bedrohung durch Drohnen eine neue Qualität erreicht hat. Denn wir sprechen nicht mehr nur über Drohnen, die unerlaubt über Flughäfen, militärische Einrichtungen oder kritische Infrastruktur fliegen und uns in erster Linie verunsichern sollen. Drohnen werden jetzt vielmehr gezielt zur Aufklärung, Spionage und Sabotage und im schlimmsten Fall sogar für einen Angriff eingesetzt. Diese bisher abstrakte Gefahr (Birte Glißmann) wird immer konkreter. Deswegen danke ich der FDP für die Initiative zu diesem Antrag. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD) Entscheidend für die effektive Drohnenabwehr ist, dass alle Beteiligten ihre Hausaufgaben machen: die Bundeswehr, die Bundespolizei, unsere Landespolizei, aber auch die Betreiber unserer Anlagen. Wir als Land machen unsere Hausaufgaben. Mit der Drohneneinheit und mit der personellen und technischen Ausstattung haben wir frühzeitig reagiert und gehören tatsächlich zu den Vorreitern. Wir schaffen mit unserer Änderung des LVwG eine landesrechtliche Rechtsgrundlage für die Drohnenabwehr, und bei der GETEX-Übung konnten wichtige Erfahrungen in der gemeinsamen Arbeit gesammelt werden. Auch der Bund macht seine Hausaufgaben. Er stärkt die Drohnenabwehr bei der Bundespolizei. Auch die Bundeswehr hat schon viel investiert und die Drohnenabwehrfähigkeiten ausgebaut. Das gilt auch für die Anlagenbetreiber; das hat der Kollege Vogt angesprochen. Einige haben bereits in die Drohnendetektion und den Schutz ihrer Anlagen investiert. Auch das ist richtig und wichtig. Drohnenabwehr ist keine Aufgabe, die wir irgendwann als erledigt ansehen können. Die technische Entwicklung ist viel mehr dynamisch, und die Möglichkeiten moderner Drohnen entwickeln sich rasant weiter und damit auch die Möglichkeiten von Spionage und Sabotage. Drohnenabwehr ist deswegen eine Daueraufgabe für alle Beteiligten. Am Ende kann man es eigentlich auf die Fragen verkürzt zusammenfassen: Wer handelt denn, wenn es ernst wird? Wer kann handeln, wenn es ernst wird? Schleswig-Holstein ist ein Flächenland, das wissen wir alle. Unsere kritische Infrastruktur liegt über das ganze Land verteilt: Häfen, Industrie- und Energieanlagen, Bundeswehrstandorte. Anders als ein Tanker einer Schattenflotte ist die Drohne nicht schon Tage oder vielleicht Stunden vorher erkennbar. Bei einer Drohnenlage haben wir nicht Stunden oder mehrere Minuten Zeit zu reagieren, wir haben Sekunden. Genau diese kurzen Reaktionszeiten stellen uns gerade rechtlich vor neue Herausforderungen. In dieser Zeit kann niemand erst einmal über Zuständigkeiten diskutieren oder ein formelles Amtshilfeersuchen stellen. Auch die Anfahrt der Drohneneinheit unseres LKA rüber zu TKMS kann im Zweifel schon zu lang sein. Deswegen sind wir der Auffassung, dass es keine starren Zuständigkeitsgrenzen mehr geben darf. Wir stellen jeden Tag aufs Neue fest, dass wir eine neue sicherheitspolitische Bedrohung haben und die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit weiter verschwimmen. Eine neue sicherheitspolitische Lage erfordert eben auch neue Antworten in Bezug auf die Zuständigkeiten. (Beifall CDU; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Der Kollege Vogt hat es schon gesagt: Die Zuständigkeit darf nicht davon abhängen, auf welcher Seite eines Zauns die Drohne fliegt oder der Drohnenpilot steht. Deswegen muss nach unserer Auffassung diejenige Sicherheitsbehörde des Bundes oder des Landes tätig werden können, die den kürzesten Weg oder die Fähigkeiten hat: Landes- oder Bundespolizei oder eben die Bundeswehr. Dies muss unabhängig von sonstigen Zuständigkeitsregelungen sein, denn nur so kommen wir bei der Drohnenabwehr wirklich einen Schritt voran. Gleichzeitig müssen wir mit unseren Anlagenbetreibern noch stärker ins Gespräch gehen. Neben dem Schutz vor Drohnenüberflügen, Sabotage und Spionage müssen wir über die Interventionsmöglichkeiten der Anlagenbetreiber sprechen. Die Schutzkonzepte müssen deshalb gemeinsam mit allen Beteiligten weiterentwickelt werden, ohne die Betreiber alleinzulassen. Am Ende zählt: Wer unsere kritische Infrastruktur bedroht, muss auf einen Staat treffen, der vorbereitet ist, der schnell handelt und sich nicht durch klassische Zuständigkeitsdiskussionen selber ausbremst. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, vereinzelt SPD und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Als Land handeln wir, der Bund handelt, die Betreiber tun es, aber wir müssen dranbleiben – alle Beteiligten gemeinsam, ohne Scheuklappen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat unser Geburtstagskind Jan Kürschner das Wort.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Nach 1989 habe ich mir ein- (Jan Kürschner) geredet, die Geschichte habe beschlossen, vernünftig zu werden. Ich habe geglaubt, Krieg ist zu teuer, Frieden ist vernünftig, und ich erinnere mich an Francis Fukuyama, „The End of History“. Das war eine Illusion. Jetzt erleben wir weltweit einen gewaltigen zivilisatorischen Rückschritt. So betrachte ich es, wenn es mächtigen Staaten allein auf Macht und nicht auf eine regelbasierte Ordnung ankommt. Kurz gefasst, die Vernunft hat in letzter Zeit weltweit nicht um sich gegriffen, und das ist eben auch bei uns in Schleswig-Holstein spürbar. Wir liegen hier in einem Areal, das als geopolitischer Hotspot gilt. Da prallen im Ostseeraum Interessen aufeinander. Bei uns finden ganz real hybride Attacken statt. Das muss man einfach so konstatieren. Zu Drohnen: Die Drohnenereignisse haben wir in Schleswig-Holstein, wenn ich mich richtig erinnere, schon mindestens seit Ende des Jahres 2022. Das sind Drohgebärden Russlands, und ich traue mich auch, das so zuzuordnen. Wir haben auch Feststellungen zu russischen Staatsbürgern in SchleswigHolstein im Zusammenhang mit Drohnen; das kann man schon so sagen. Diese Drohgebärden zielen auf eine Verunsicherung in der Bevölkerung und – auch wichtig – darauf: Was immer wir hierfür aufwenden, steht nicht der Ukraine zur Verfügung. Das spielt, glaube ich, eine große Rolle. Wenn man sich darüber Gedanken macht, was man tun will, muss man das im Hinterkopf haben. (Beifall Werner Kalinka [CDU]) Drohnenabwehr ist in der Praxis wirklich nicht einfach; das haben wir gerade gehört. Es fängt mit dem Detektieren an. Dann gibt es eine Wahl der Gegenmaßnahme, und Rechtzeitigkeit spielt eine große Rolle. Schleswig-Holstein ist ein Flächenland; das ist einfach so. Wir haben wirklich gut gemacht – da sehe ich uns nicht hinterherlaufen, sondern eher vorne weg –, dass wir die Drohneneinheit aufgebaut haben. Das finde ich wirklich vorbildlich. Wir hätten gern ein besseres Zusammenspiel mit allen zuständigen Behörden, ganz besonders mit der Bundespolizei; das ist bekanntlich der ehemalige Bundesgrenzschutz. Den Zuständigkeitszuschnitt soll man sich gerne angucken und schauen, was in den Grenzen des Grundgesetzes machbar wäre. Vielleicht geschieht das gerade, während wir hier reden, weil ja in Flensburg zeitgleich eine Sicherheitskonferenz des Bundesinnenministeriums zum Thema Drohnen stattfindet. Ich hatte auch mitbekommen, dass der Ministerpräsident in letzter Minute eingeladen wurde. Das freut uns natürlich. Aber ich habe den Eindruck, als ob vielleicht im Bundesinnenministerium nicht ganz angekommen ist, wer eigentlich bisher die Arbeit bei der Drohnenabwehr macht. Das ist nämlich vor allen Dingen das Land Schleswig-Holstein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich persönlich nehme bisher keine nennenswerte Tätigkeit von Bundesbehörden bei der Drohnenabwehr in Schleswig-Holstein wahr. Man belehre mich eines Besseren. Von daher ist dieser Antrag in dem Punkt durchaus berechtigt. Drohnenabwehr wird – vielleicht noch ein Satz dazu – mit dem Fortschreiten der Energiewende zunehmend wichtiger werden. Denn die Infrastruktur, die Energieinfrastruktur wird einfach dezentraler werden, und wir haben eine maritime Energieinfrastruktur. Das wird ein Dauerthema bleiben, auch für den Haushalt. Eines noch zum Seesicherheitsgesetz; da bin ich weniger der Experte, aber das kommt mir sinnvoll vor. Ich höre zwar, dass die Koordination zwischen der Wasserschutzpolizei, der Bundespolizei See und der Marine gut funktionieren soll, aber ich könnte mir vorstellen, dass eine Regelung aus einem Guss besser wäre; das wollte ich an der Stelle abschließend sagen. – Zustimmung natürlich! – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Christopher Vogt [FDP])
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bereits im vergangenen Oktober ausführlich über Drohnenabwehr gesprochen und waren uns über die Fraktionsgrenzen hinweg ziemlich einig: Wir haben ein Problem. Wir hatten Drohnen über Brunsbüttel, über Bundeswehrstandorten und anderer kritischer Infrastruktur. Wir hatten viele offene Fragen bei Zuständigkeiten und Fähigkeiten und haben deshalb gemeinsam einen Antrag mit einer ganzen Reihe von Forderungen beschlossen. Seitdem ist knapp ein Jahr vergangen. Wenn wir uns anschauen, was Anfang August am Flughafen (Niclas Dürbrook) Leipzig passiert ist, stellen wir fest, dass das Thema nicht kleiner geworden ist. Dort wurde eine Drohne mit Sprengstoff und Zünder gefunden. Die Einzelheiten sind Gegenstand laufender Ermittlungen, aber allein das, was wir bisher wissen, zeigt: Dass Drohnen ganz konkret als Waffe eingesetzt werden, ist zumindest ein ganzes Stück näher gerückt. Man muss das so deutlich benennen und darf gleichzeitig angesichts solcher Nachrichten nicht in Panik verfallen. Wir sollten uns von niemandem vor den Karren spannen lassen und auch keine vorschnellen Schlüsse ziehen, die wir später vielleicht womöglich zurücknehmen müssen. Das wäre Wasser auf die Mühlen ganz bestimmter politischer Kräfte. Die Diskussionen der letzten Wochen haben noch einmal gezeigt: Eine Drohne muss gar nicht erst explodieren, um ihre Wirkung zu entfalten. Wenn es jemand schafft, uns mit jedem unbekannten Fluggerät in Aufregung zu versetzen, Unsicherheiten zu schaffen und unsere Abläufe zu stören, dann hat er das eigentliche Ziel wahrscheinlich schon erreicht. Deshalb gilt beides: die Bedrohung ernst nehmen, aber gleichzeitig einen kühlen Kopf bewahren. Der heute vorliegende Antrag der FDP und mittlerweile auch der Koalition enthält mit Ausnahme des Konzepts für die kritische Infrastruktur im Wesentlichen noch einmal eine Zusammenfassung dessen, was wir gemeinsam im vergangenen Oktober beschlossen haben. Das finde ich gar nicht dramatisch, im Gegenteil. Ich persönlich würde die Gelegenheit gerne nutzen, um im Innenausschuss einmal Punkt für Punkt durchzugehen, was aus unserem Beschluss von damals geworden ist. Bei der Gelegenheit sollten wir dann darüber sprechen, wie genau der Fahrplan für die Schutzkonzepte der kritischen Infrastruktur – das ist ja der neue Punkt, der in diesem Antrag steht – aussehen sollte. Dadurch, dass die Koalition jetzt Antragsteller ist, wurde die ursprüngliche Formulierung der FDP an der Stelle ein bisschen weichgespült, aber mir ist nach wie vor nicht ganz klar, worauf das wirklich hinaus soll. Reden wir von den Häfen und den Flughäfen Lübeck, Kiel und Westerland? Sprechen wir über Bahnknotenpunkte, über die Brücken am Nord-Ostsee-Kanal, Hochspannungsleitungen, Wasser- oder Wärmeversorgung? – Da sollten wir zusammen gern etwas konkreter werden und dann noch miteinander besprechen, welche Erwartungen wir an die Betreiber dieser Infrastruktur wirklich haben. Wenn das Ziel ist, dass wir am Ende zu einer Änderung des Landesverwaltungsgesetzes kommen, reicht mir dieser etwas weiche Auftrag alleine nicht. Darüber würde ich gern im Ausschuss noch einmal reden. Ich fände es falsch, die Erwartungen an die Betreiber kritischer Infrastruktur erst dann zu konkretisieren, wenn in Schleswig-Holstein vielleicht wirklich einmal etwas passiert ist. Das wäre definitiv zu spät. (Beifall SPD) Frau Ministerin wird uns gleich vermutlich einmal mehr darauf hinweisen, dass kein Bundesland wesentlich besser dasteht als Schleswig-Holstein. (Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dass wir in einigen Bereichen vermutlich sogar ganz vorne mit dabei sind, ist nicht verkehrt. Aber am Ende geht es natürlich nicht darum, irgendein Länderranking in dieser Frage zu gewinnen, sondern es geht darum, die Schutzlücken zu schließen. Das muss der Anspruch sein. (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Wir waren im vergangenen Jahr mit einem Teil der SPD-Fraktion bei unserem Kampfmittelräumdienst in Schleswig-Holstein und haben uns die Bombensammlung aus dem Zweiten Weltkrieg angeschaut. Für mich war neu, wie wahnsinnig schnell sich damals in wenigen Jahren die Technik verändert hat. Das war ein beständiger Wettlauf, rasend schneller Innovationszyklus: Zünder, Sicherungen, Gegenmaßnahmen. Das kommt einem heute ziemlich bekannt vor. Wenn wir uns mit den Herausforderungen durch Drohnen beschäftigen, dann stellen wir fest; Es gibt neue Drohnen und Steuerungsmöglichkeiten auf der einen Seite, neue Möglichkeiten zur Detektion und Abwehr auf der anderen Seite und auch hier rasend schnelle Innovationszyklen. Was wir heute für den neuesten Stand der Technik halten, kann im nächsten Jahr schon wieder ziemlich alt aussehen. Das macht die Aufgabe naturgemäß schwierig, für das kleine Schleswig-Holstein erst recht. Umso wichtiger wäre es, dass wenigstens die Zuständigkeiten und Abläufe zwischen den Ländern, der Bundespolizei, dem Bund und, mit Blick auf die Konferenz heute in Flensburg, natürlich auch über Grenzen im Ostseeraum hinweg klar definiert sind. (Beifall SPD) (Niclas Dürbrook) Im vergangenen Jahr ist einiges passiert, aber dass wir heute noch nicht am Ziel sind, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten können. Der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte hat die Herausforderungen beim Istzustand gestern sehr gut auf den Punkt gebracht. Er hat gesagt: „Eine Drohne liest kein Organigramm.“ Eine Drohne wird auch, wenn wir noch einmal ein Jahr weiter denken, wenig Rücksicht auf irgendwelche Organigramme von Landesbehörden und Bundesbehörden nehmen; das wird sich nicht ändern. Umso mehr sollte unser Anspruch sein, dass diese Drohne dann – ein Jahr später – auf Strukturen trifft, die besser funktionieren als heute, auf klare Zuständigkeiten, auf schnelle Entscheidungen und auf eine Abwehr, die technisch schritthalten kann. Ich beantrage, den Antrag in den Innenausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nicht nur die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion haben die jüngsten Vorfälle am Flughafen Leipzig/Halle besorgt oder zumindest nachdenklich gemacht. Es ist vielen so oder ähnlich ergangen. Das Wir-gegen-die war nie weg – leider. Es besteht nach wie vor. Die Gegner der Bundesrepublik Deutschland beobachten uns, streuen Ablenkungsmanöver, binden unsere Kräfte und versuchen, die Republik Stück für Stück zu schwächen. Das geht auch ohne schweres Geschütz. Der Kollege Vogt hat vor diesem Hintergrund nun gemeinsam mit der Koalition einen Antrag eingebracht, welcher sich in vier Einheiten beziehungsweise Punkte unterteilt. An erster Stelle wird dazu aufgefordert, die kritische Infrastruktur insbesondere in Bezug auf mögliche Drohnenangriffe stärker zu schützen. Man muss nicht am Kabinettstisch sitzen, um davon Notiz zu nehmen, dass die Landesregierung hier erhebliche Anstrengungen unternommen hat. Im Oktober letzten Jahres haben wir dazu auch in diesem Saal debattiert. Dies geschah, nachdem unterschiedliche Drohnen über verschiedene Standorte kritischer Infrastruktur in unserem Land gesichtet wurden. Die damalige Ministerin Sütterlin-Waack verwies auf das von der Landespolizei erstellte Drohnenkonzept. Zudem habe man sich bei den damaligen Ereignissen in Schleswig-Holstein mit der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, der Bundeswehr, dem Bundesinnenministerium sowie dem Königreich Dänemark intensiv ausgetauscht. Im Dezember konnte dann die Eröffnung des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern am Schöneberger Ufer in Berlin gefeiert werden. Kompetenzen werden hier ganz konkret gebündelt. Auch die Finanzierung läuft. Natürlich ist allen Beteiligten klar, dass Abwehr nicht durch Zuständigkeitsfragen erschwert werden darf. Die Frage ist jedoch: Wie viel Platz kann eine ungeklärte Zuständigkeit denn bei der Masse an Infrastruktur noch haben, die gerade bei uns im Land und auch an anderen Orten in der Republik entsteht? In der Zielrichtung sind wir uns hier im Haus sicherlich alle einig. Dabei würde ich einmal meinen, dass die beiden ersten Punkte bereits durchgedrungen sind. Beim dritten Punkt wäre man wohl eher dabei, ein Organigramm zu erstellen als ein Konzept. Aber dazu werden wir von der Ministerin sicherlich gleich mehr hören. Nun noch zum letzten Punkt in dem vorliegenden Antrag: „sich auf Bundesebene … für die Schaffung eines Seesicherheitsgesetzes einzusetzen“. Dazu möchte ich einmal mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem von allen Fraktionen im Landtag getragenen Antrag aus dem vergangenen Oktober zitieren. Dort heißt es unter anderem: „Der Bund sollte sehr zügig eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes und auch ein geeignetes Seesicherheitsgesetz beschließen.“ Das haben wir alle mitgetragen. Es braucht dazu meines Erachtens keine Erneuerung der Forderung. Mir erschließt sich der Anlass auch nicht ganz. Eine Neuerung hätte ich jedoch noch – das habe ich auch in Teilen schon mal angesprochen; darüber wurde heute noch nicht gesprochen –: nämlich wie wir mit der Bevölkerung kommunizieren. Es wirkt ein bisschen so, als kehrte die Landesregierung wichtige Anhaltspunkte unter den Teppich. Die Frage ist doch: Von wo aus wurden die Drohnen gesteuert, auch die, die letztes Jahr zur Rede standen? Von wem und mit welcher Intention? – (Sybilla Nitsch) Dabei geht es mir und meiner Fraktion – das betone ich ausdrücklich – nicht um Panikmache und auch nicht darum, einen Aufschrei zu erzeugen. Es geht für uns schlichtweg um die Aufklärung der Bevölkerung. (Beifall SSW) Die Bevölkerung kann viel mehr ertragen, als viele glauben wollen. Sie kann und muss die Hintergründe kennen. Dabei ist es kein Manko der Landesregierung, sollten sich zum Beispiel acht von zehn Drohnenvorfällen als harmlos darstellen oder eben der umgekehrte Fall. Schweigen, Worthülsen und lauwarme Erklärungen sind jedoch nicht förderlich. Wenn wir die Drohnenabwehr tatsächlich weiter stärken wollen, dann sollten wir den Punkt „Aufklärung der Bevölkerung“ ebenso ernst nehmen wie die Ausstattung der Sicherheitsbehörden. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Innenministerin Magdalena Finke.
Magdalena Finke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann mich noch sehr gut an die ersten Drohnensichtungen vor zwei Jahren in Schleswig-Holstein über Brunsbüttel erinnern. Schleswig-Holstein war eines der ersten Ländern, das von der zunehmenden Massivität der Vorfälle betroffen war. Die Landespolizei hat bereits damals mit großem Engagement und erheblichem Einsatz auf die Drohnensichtung reagiert. Schon damals hat sich sehr schnell gezeigt, dass eine wirksame Drohnenabwehr eine große Herausforderung darstellt, mit erheblichen technischen und operativen Anforderungen verbunden ist und dass dies ein permanenter Wettlauf gegen die Zeit und mit der technischen Entwicklung ist. Heute, zwei Jahre später, geht es längst nicht mehr nur um die Gefahr von Spionage durch Drohnen. Heute müssen wir auf eine neue Dimension der Bedrohung reagieren: auf Drohnen, die mit Sprengstoff bestückt sein können, auf Drohnen, die eine unmittelbare Gefahr darstellen. Der hybride Anschlagsversuch auf dem Leipziger Flughafen hat gezeigt, dass die Drohnenabwehr in Deutschland schneller ausgebaut werden muss und dass die Debatte darüber mehr Transparenz, aber auch mehr Ehrlichkeit braucht. In Schleswig-Holstein haben wir im Jahr 2025 148 mutmaßliche Drohnensichtungen gehabt. Im Jahr 2026 sind es bis jetzt 34 Drohnensichtungen. Die Zahlen muss man einordnen. Es handelt sich dabei nicht ausschließlich um illegale Drohnenüberflüge. Es sind Eingangsmeldungen, bei denen weitere Prüfungen und Ermittlungen teilweise noch andauern. Gleichzeitig zeigen die Zahlen, zeigt die Entwicklung, dass Drohnen ein Instrument hybrider Bedrohung und hybrider Kriegsführung sind. Deswegen brauchen wir ein bundesweites Lagebild zu hybriden Bedrohungen. Wir brauchen eine tagesaktuelle Übersicht über alle Vorfälle im Bundesgebiet. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Dieses Lagebild wird zurzeit von Bund und Ländern vorbereitet, und es soll im Gemeinsamen Abwehrzentrum Hybrid umgesetzt werden. Während wir gerade über die Drohnenabwehr sprechen, kommen in Flensburg die EU-Innenministerinnen und ‑minister der osteuropäischen EU-Staaten und der Ostsee-Anrainerstaaten auf Einladung von Alexander Dobrindt zusammen. Unser Ministerpräsident wird an diesem Gipfel teilnehmen. Auch dort steht die Frage im Mittelpunkt, wie wir uns gemeinsam besser gegen Drohnen und die damit verbundenen hybriden Bedrohungen wappnen können. Dass dieser Drohnengipfel gerade in SchleswigHolstein stattfindet, unterstreicht die besondere Bedeutung unseres Landes für die Drohnenabwehr. Diese Bedeutung zeigt sich nicht nur in der Relevanz Schleswig-Holsteins für die internationale Sicherheitsarchitektur, sondern auch in dem, was wir hier vor Ort leisten, was wir hier vor Ort aufbauen. Die schleswig-holsteinische Landespolizei hat mit breiter Unterstützung dieses Hauses über 50 neue Stellen für die Drohnenabwehreinheit und die notwendige Ermittlungsarbeit geschaffen, die nahezu vollständig besetzt sind. Unsere Drohnenexperten sind aufgrund des Know-hows bundesweit gefragt. Auch unter den Nordländern übernehmen wir immer wieder eine führende Rolle. Zudem haben wir 7 Millionen Euro in die technische, in die moderne Drohnenabwehr investiert. Damit haben wir die Voraussetzung für eine mehrstufige Abwehr von Drohnen geschaffen. Von der (Ministerin Magdalena Finke) frühzeitigen Detektion über Verifizierung einer Drohne bis hin zu einer gezielten Intervention. Aber auch an dieser Stelle braucht es Ehrlichkeit: Moderne Drohnen fliegen oftmals ohne übliche Funk- oder Signalverbindung. In solchen Fällen stoßen herkömmliche Systeme an ihre Grenzen, sodass oftmals nur eine Intervention durch kinetische Einwirkung möglich ist, also durch einen Abschuss der Drohne oder durch eine andere physische Einwirkung. Unsere Landespolizei, unsere Spezialeinheiten haben bei der gemeinsamen Terrorabwehrübung mit der Bundeswehr und mit der Bundespolizei gezeigt, wie das geht. Wir haben als eines der ersten Länder eine Drohne abgeschossen. Hinzu kommt, dass die Innovationszyklen bei der Entwicklung von Drohnen extrem kurz sind. Teilweise sprechen wir hier von wenigen Wochen. Das bedeutet: Auch unsere Fähigkeiten zur Drohnenabwehr müssen sich kontinuierlich weiterentwickeln und an neue Bedrohungen anpassen. Die Ukraine, unsere Partnerregion Cherson, hat uns angeboten, ihre Erfahrungen mit uns zu teilen und uns dabei zu unterstützen, unsere eigenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Ich möchte dabei ausdrücklich hervorheben: Die Erfahrungen der Ukraine sind mit großem Leid verbunden. Gleichzeitig gibt es vermutlich kein anderes Land auf dieser Welt, das derzeit über mehr praktische Erfahrung, über mehr Know-how bei der Drohnenabwehr verfügt als die Ukraine. Deswegen bereiten wir eine Delegation von unseren Expertinnen und Experten in die Ukraine vor, um dort gemeinsam mit unseren Partnern konkret zu schauen, wie Drohnenabwehr funktioniert und welche Erkenntnisse wir daraus für Schleswig-Holstein gewinnen können. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Christopher Vogt [FDP]) Dazu gehört auch die Frage, wie wir die Betreiber kritischer Infrastruktur mit unserer Unterstützung in die Lage versetzen können, selbst gegen Drohnen vorzugehen; denn eine wirksame Drohnenabwehr muss dort ansetzen, wo die Bedrohung entsteht, wo ein besonderer Schutz erforderlich ist. Wir werden uns deshalb künftig noch stärker dezentral aufstellen müssen, unsere Fähigkeiten näher an die Kritische Infrastruktur positionieren, um eine schnellere und flexiblere Abwehr zu ermöglichen. Dabei sind – da werde ich jetzt genauso deutlich wie meine Vorrednerinnen und Vorredner – langwierige Debatten über Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden fehl am Platz. Drohnenabwehr ist zeitkritisch. Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Deshalb müssen alle beteiligten Sicherheitsbehörden von der Bundespolizei, den Länderpolizeien bis hin zur Bundeswehr über dieselben rechtlichen Befugnisse verfügen, um gegen die Drohnen vorgehen zu können. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Denn am Ende, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, geht es bei der Drohnenabwehr um eines: um die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Lassen Sie mich deshalb zum Schluss noch einmal Danke sagen: Danke für die breite Unterstützung, die wir bei diesem Thema auch in den vergangenen Jahren hier immer wieder erfahren haben. Gerade angesichts von Bedrohungen, bei denen es auch um die Destabilisierung unseres Landes geht, ist dieser gemeinsame Schulterschluss entscheidend. Diese Geschlossenheit ist gleichzeitig unsere Stärke. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank dafür! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Bahn bewegt nicht nur Züge, sondern auch Gemüter. Aus meiner Sicht ist die Rechnung für die Zukunft eigentlich ganz einfach: Je beliebter der Nahverkehr wird, umso mehr Züge werden benötigt und umso höher wird die Auslastung der Strecken. Das heißt, umso mehr muss auch investiert werden, sowohl in das Angebot als auch in die Infrastruktur. Genau das werden wir tun. Wir werden das Gesamtsystem Bahn auf ein neues, ein besseres Level heben. Mit unserem neuen Landesweiten Nahverkehrsplan legen wir ein Konzept vor, welche Projekte wir in den kommenden Jahren vorantreiben wollen. Ein großes Ziel dabei ist die Kapazitätserweiterung. Die Nachfrage im Bahnverkehr ist seit 2019 um 20 Prozent gestiegen, und dazwischen lag bekannterweise eine weltweite Pandemie. Darauf reagieren wir und werden mehr Sitzplätze auf den hochfrequentierten Strecken schaffen und das Fahren insgesamt bequemer machen. Dazu zählt der geplante Einsatz von Doppelstockzügen auf den Linien Hamburg–Itzehoe und Hamburg–Wrist. Auf den Linien Büchen–Hamburg, Kiel–Flensburg, Kiel–Husum und Kiel–Lübeck sollen zum Teil längere Züge fahren. Außerdem werden wir neue Linien mit ins Programm aufnehmen, zum Beispiel den neue Regionalexpress 78, der von Kiel über Bad Segeberg und Bad Oldesloe nach Hamburg fahren soll und damit eine echte Alternative zu RE 7 beziehungsweise RE 70 über Elmshorn sein wird. Die Strecke wird dafür zwischen Neumünster und Bad Oldesloe elektrifiziert werden und teilweise ein zweites Gleis erhalten. Ein Schwerpunkt ist weiterhin der Ballungsraum Hamburg. Die S 5 als Direktverbindung von Hamburg nach Quickborn, Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen wird fertiggestellt. Die S 4 Ost von Hamburg über Ahrensburg und Bargteheide nach Bad Oldesloe wird weitergebaut. Der Knoten Elmshorn soll endlich signifikant mit neuen Gleisen und Stationen entlastet werden. (Beate Raudies [SPD]: Ja dann mal los!) Auch die Reaktivierung der Strecke Bergedorf–Geesthacht wollen wir weiter vorantreiben. (Martin Habersaat [SPD]: Abwarten!) Die Elektrifizierung und der zweigleisige Ausbau auf der Marschbahn sind – da sind wir uns alle einig – dringend erforderlich. Das sind bekanntermaßen Projekte, für die wir finanzielle Unterstützung des Bundes brauchen. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass es hier nach der Finanzierungszusage so schnell wie möglich vorangeht. Daran anschließend planen wir, die Linien RB 61 und 62 zu verbinden und damit Burg, Sankt Michaelisdonn und Meldorf besser an Hamburg anzuschließen. Ein weiterer großer Posten sind die Verkehre rund um die Zentren Kiel, Lübeck und Flensburg. Auch hier planen wir deutliche Verbesserungen. Einige sind schon auf der Zielgeraden, zum Beispiel die Reaktivierung der Linie Kiel–Schönberger Strand. Auch an der Barrierefreiheit arbeiten wir weiter. Denn obwohl wir mit 95 Prozent barrierefreien Stationen geplant hatten und mit 94 Prozent unser Ziel fast geschafft haben, ist uns klar: Unter 100 Prozent ist nicht akzeptabel. Jede und jeder muss unseren Nahverkehr nutzen können. Der nächste Zwischenschritt für uns ist, 98 Prozent der Stationen bis 2031 barrierefrei auszubauen. Wir hören die Argumente, dass der Plan ja gut und schön sei, aber erst mal finanziert werden müssen. Das sei das eigentliche Problem. Wissen Sie was? Sie haben recht. Wenn Geld keine Rolle spielen würde, hätten wir längst die besten Bahnhöfe, die tollsten Züge und die modernsten Schienen. Geld spielt aber eine Rolle. Wir können nur das investieren, was wir haben. Nicht alle Projekte, die wir im LNVP aufgenommen haben, sind schon finanziert. (Minister Claus Ruhe Madsen) (Beate Raudies [SPD]: Das war letztes Mal auch so! Das ist nichts Neues!) Das ist doch auch überall klar gekennzeichnet. Dieser Plan legt fest, wohin wir gehen und welche Prioritäten wir setzen. Der Plan ist kein Haushalt, es ist eine langfristige Strategie. Wie viel Geld für den ÖPNV zur Verfügung steht, ändert sich laufend, je nach Steuereinnahmen, Entscheidungen auf Bundesebene, Fahrgastzahlen und damit verbundenen Ticketverkäufen, und es ist natürlich von Entscheidungen in diesem Haus abhängig. Aktuell kommen noch die Diskussionen um die Trassenpreise dazu. Außerdem sehen wir auch, dass die DB InfraGO an ihre Grenzen kommt, alle diese Maßnahmen zügig zu realisieren, selbst wenn die Finanzierung gesichert ist. Umso wichtiger ist es, dass wir signalisieren: Wir haben einen Plan, eine Vision für die Zukunft. Wir wissen, was wir wollen, und dafür machen wir uns gegenüber den anderen Akteuren stark. Alle wissen ganz genau: Das ist die Richtung. Das schafft Planungssicherheit und Orientierung. Ich will auch ganz deutlich sagen: Zu untersuchen heißt nicht: Schublade auf, Projekt rein, Schublade zu. Zu untersuchen heißt: Wir schauen uns im Detail an, welchen Nutzen das Projekt bringt, wie es umgesetzt werden könnte, was wir dafür schon vorbereiten können, was wir zum Beispiel bei der Planung von Straßen oder anderen Nahverkehrsprojekten schon mitdenken müssen. Zur Bäderbahn: Wie Sie alle mitbekommen haben, prüfen wir gerade gemeinsam mit dem Bund eine mögliche Elektrifizierung der Strecke. Dafür maßgeblich ist auch, ob der Bund das fördern wird. Das Projekt ist im LNVP deshalb noch nicht enthalten, weil sich das erst ergeben hat, nachdem der finale Entwurf vorlag. Wir werden das jetzt nachholen und die Bäderbahn in den Plan aufnehmen, schauen uns aber wie angekündigt an, ob und wie die Strecke elektrifiziert werden könnte. Das Ziel dieser Landesregierung ist klar: Der Schienenverkehr soll eine echte Alternative zum Auto sein. Wir wollen ihn immer weiter verbessern und ausbauen. Dafür haben wir jetzt eine neue, aktualisierte Grundlage; damit werden wir weiter arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPDFraktion hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook, und er hat 43 Sekunden mehr Zeit.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren diskutieren wir über die Zukunft der Bäderbahn an der Lübecker Bucht, und es wird für die Landesregierung mit jedem Jahr schwerer, das Aus der Strecke in irgendeiner Welt nachvollziehbar zu begründen. Seit 2010 sind die Fahrgastzahlen um 85 Prozent gestiegen. Die Bäderbahn ist unverzichtbar für Pendlerinnen und Pendler, für den Tourismus an der Lübecker Bucht, und sie muss künftig ein leistungsstarker Arm einer Regio-S-Bahn Lübeck werden. (Beifall SPD) Trotzdem war die Perspektive der Landesregierung lange eindeutig: Wenn die neue Hinterlandanbindung fertig ist, wird auf der alten Bäderbahn kein Nahverkehr mehr bestellt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Welcher Ministerpräsident hat das noch einmal unterschrieben? Der hieß, glaube ich, Torsten Albig!) – Den Letter of Intent haben wir damals unterschrieben. Wir reden in Ruhe drüber, aber dann bitte ich um eine Zwischenfrage, ansonsten kriege ich Probleme mit der Zeit. Inzwischen hat sich die Lage verändert. Die Bestandstrasse wird erhalten bleiben. Im Juli überraschte die Landesregierung dann nicht nur die Öffentlichkeit, sondern ganz offensichtlich auch die eigenen Koalitionsfraktionen: Vielleicht will man die Bäderbahn doch retten, zumindest dann, wenn der Bund die Elektrifizierung bezahlt. Auf meine Nachfrage stellte sich dann heraus: Viel genauer können sie noch nicht werden. Aus dem Erhalt, den die CDU-Landtagsfraktion bereits per Pressemitteilung feierte, wurde dann in der Antwort der Landesregierung: Der Weiterbetrieb kann nicht länger ausgeschlossen werden. – Das liest sich doch ein bisschen anders. (Lachen SPD) Konkret gibt es eine Zukunft nur dann, wenn der Bund eine Elektrifizierung der alten Strecke bezahlt, und zwar vor Fertigstellung der neuen Strecke. Das ist sportlich. Wir alle kennen die Haushaltsdiskussion im Bund und können jeder für sich beurteilen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Bund (Niclas Dürbrook) außerplanmäßig die Elektrifizierung einer Nahverkehrsstrecke in Schleswig-Holstein bezahlt, und das Ganze dann noch innerhalb des extrem knappen Zeitraums von wenigen Jahren. Sie konnten mir zu möglichen Kosten des Ganzen noch nicht Näheres sagen, aber wenn man sich mit Menschen unterhält, die davon Ahnung haben, reden wir mindestens über einen hohen zweistelligen, vielleicht sogar dreistelligen Millionenbetrag, den diese Elektrifizierung tatsächlich kosten würde. Darum ist der Punkt so wichtig, den die Bürgermeisterin von Scharbeutz in einer Mail an den Ministerpräsidenten gestern noch einmal betont hat. Die ging auch an einige Landtagsabgeordnete. Sie schrieb, wenn es dem Land nicht gelinge, die notwendige Bundesförderung für die Elektrifizierung zu sichern, bestehe die konkrete Gefahr, dass die Elektrifizierung nicht umgesetzt werden könne und damit perspektivisch der dauerhafte Betrieb der Bäderbahn insgesamt infrage stehe. Genau darum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen. Darum fordern wir heute mit der FDP zusammen eine Zusicherung, dass die Bäderbahn in jedem Fall Bestand hat. Wir sind nicht die einzigen, die seit damals dazugelernt haben, Herr Kollege Buchholz. Diese Entscheidung kann die Landesregierung vollkommen unabhängig von Berlin treffen, denn niemand anderes als diese Landesregierung entscheidet, ob auf der Bäderbahn auch künftig Nahverkehr bestellt wird – im Zweifel zuerst einmal ohne Elektrifizierung. Wenn Sie als Koalitionsfraktion dem Ganzen heute zustimmen würden, könnten Sie auch einen Verdacht ausräumen, der aus guten Gründen im Raum steht, nämlich dass die Kehrtwende der Landesregierung in Sachen Bäderbahn nichts anderes ist als ein kluges Manöver, um ein sehr unbequemes Thema bis zur Landtagswahl auf dem Abstellgleis zu parken und gleichzeitig aus voller Überzeugung die Verantwortung für den Fortbestand der Bäderbahn auf den Bund zu schieben. (Beifall SPD und SSW) Ich garantiere Ihnen: Sollte das Ihr Plan sein, werden Sie damit nicht durchkommen. Das verstehen die Menschen vor Ort. Die wollen nicht die nächste jahrelange Hängepartie, die wollen Klarheit zur künftigen Anbindung, und genau das sind Sie ihnen nach dem ganzen Hickhack der vergangenen Jahre auch schuldig. (Beifall SPD und FDP) Damit zum zweiten Thema, dem neuen Landesweiten Nahverkehrsplan. Der ist ein ziemlich gutes Sinnbild für fünf Jahre schwarz-grüne Verkehrspolitik: große Ankündigungen, viele Projekte, aber wenn es konkret werden müsste, dann die große Leere. Das Ganze hat eine Vorgeschichte, denn die Bilanz des aktuellen Nahverkehrsplans ist ziemlich mies. Gerade einmal die Hälfte der Projekte, die bis Ende 2026 verbindlich umgesetzt werden sollte, wird tatsächlich umgesetzt. Wenn man das ganz wohlwollend bewertet, reicht das, was Sie abgeliefert haben vielleicht gerade noch für eine Vier minus. Man könnte aus so einer Bilanz zwei Schlussfolgerungen ziehen: Die erste Schlussfolgerung wäre, dass man sagt: Na ja, wir haben uns zu viel vorgenommen, also setzen wir künftig realistischere Fristen bei dem, was wir machen wollen. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Oder man könnte alternativ sagen: Unsere Ziele waren richtig, aber unsere Projektsteuerung war nicht optimal. Also werden wir künftig konsequenter steuern und nachhalten. – Aber das, was Sie jetzt im neuen Landesweiten Nahverkehrsplan machen, ist eine dritte Variante, auf die ich wirklich nicht gekommen wäre: Sie streichen im Landesweiten Nahverkehrsplan einfach sämtliche zeitliche Vorgaben für die Projekte komplett raus. (Beifall SPD und demonstrativer Beifall FDP – Heiterkeit Serpil Midyatli [SPD] – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Sie streichen die komplett raus. Das ist natürlich ziemlich praktisch, denn da, wo es künftig keine Fristen mehr gibt, kann man ja auch keine Fristen mehr reißen. (Zuruf: Nee! – Beifall SPD und FDP) Aber das hat natürlich mit vernünftiger Projektsteuerung überhaupt nichts mehr zu tun. Denn wer ein Projekt steuern will, der braucht Ziele, der braucht Zeitpläne, der braucht Meilensteine, und der muss wissen: Bis wann soll denn bitte schön irgendwas in diesem Land passieren? (Beifall SPD und FDP) Bin ich im Zeitplan? Muss ich priorisieren? – Wenn Sie da überall nur noch hinschreiben: „Das wollen wir irgendwann einmal machen“, dann ist das kein Landesweiter Nahverkehrsplan mehr, dann ist das eine landesweite Nahverkehrswunschliste, die man erstellt hat. Genau das haben Sie uns vorgelegt. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) (Niclas Dürbrook) Das passt leider zum chaotischen Gesamteindruck des gesamten Verfahrens. Dieser Landesweite Nahverkehrsplan wurde mit der heißen Nadel gestrickt, um genug Abstand zum Wahlkampf zu lassen. Bei der Beteiligung haben Sie den Landtag gleich ganz vergessen. Das könnte man alles für einen Nebenschauplatz halten, aber ehrlich gesagt ist das schon symptomatisch für das, was Sie in den letzten viereinhalb Jahren in der Verkehrspolitik in diesem Land abgeliefert haben. (Beifall SPD und vereinzelt FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt gehört, dass der Landesweite Nahverkehrsplan an einer Stelle schon nachgearbeitet werden soll, weil Sie die Bäderbahn vergessen haben. Selbstverständlich erfolgte Ihre Neuankündigung für die Bäderbahn vor der finalen Vorstellung des Landesweiten Nahverkehrsplans, also hätte man die auch verschieben und die Bäderbahn einarbeiten können. Sie haben sich dagegen entschieden. Ich glaube, dieser Landesweite Nahverkehrsplan gehört komplett auf den Kopf gestellt und noch mal überarbeitet. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt FDP)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Rasmus Vöge das Wort.
Rasmus Vöge CDU
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe nun fünf Minuten Zeit, um über den neuen LNVP und die Bäderbahn zu sprechen. (Niclas Dürbrook [SPD]: Fünf Minuten 44!) Das ist ja nach den Punkten, die genannt worden sind und auch bei dem, worum es geht, viel zu wenig Zeit. Denn sowohl der Landesweite Nahverkehrsplan als auch die Zukunft der Bäderbahn, meine Damen und Herren, sind doch Themen, die Hunderttausende Menschen bei uns im Land bewegen. (Beifall CDU – Christopher Vogt [FDP]: Sie haben schon 20 Sekunden verschwendet! –
Serpil Midyatli SPD
Fang doch mal an!) Wenn Sie den LNVP mit seinen knapp 200 Seiten durchlesen und die Fakten studieren, dann ist aus meiner Sicht offensichtlich, dass sich in den vergangenen Jahren vieles in die richtige Richtung bewegt hat. Wir haben in Schleswig-Holstein neue Züge mit erhöhtem Komfort, Klimaanlagen und WLAN-Angebot. Das Deutschlandticket vereinfacht die Nutzung des ÖPNV und hat mehr Menschen dazu gebracht, mit Bus und Bahn zu fahren. (Zuruf Niclas Dürbrook [SPD]) – Herr Dürbrook, so wie Sie das eben auch gesagt haben: Bitte Zwischenfragen stellen! Das gilt dann auch für Sie. Machen Sie das gerne, die beantworte ich. Wir haben die Taktfrequenz an hochfrequentierten Strecken erhöht, wir haben alte Strecken reaktiviert und den Bau von neuen Haltepunkten vorangetrieben. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Weil die Lebenserfahrung eben sagt, dass die Welt nicht schwarz oder weiß ist, ist der Landesregierung und auch den Koalitionsfraktionen natürlich klar, dass es Probleme gibt, meine Damen und Herren. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ach was!) Die Netzinfrastruktur ist auf vielen Strecken sanierungsbedürftig, und daher kommt es auch in Langsamfahrbereichen zu Verspätungen. Ich weiß, dass natürlich gerne vonseiten der Opposition der Fokus der Kritik hier darauf gerichtet wird, diese Mängel hervorzuheben. Das ist ja auch in Ordnung, aber wer den LNVP liest, stellt fest, dass wir ganz offen mit den Schwachstellen umgehen und sie auch klar benennen. Mir persönlich geht es doch auch so, meine Damen und Herren, ich habe ein Deutschlandticket, ich fahre zwischen Mölln und Kiel mit der Bahn hin und her. Wenn man am Bahnhof steht und die Bahn 10, 20, 30, 40 Minuten später kommt und der ganze Tag durcheinander gerät, ist das natürlich nicht gut. Die Fahrgäste sind genervt, ich kann das verstehen. Daran, diese Mängel zu beheben, wird mit aller Kraft gearbeitet. Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung mit dem neuen LNVP die Weichen richtig stellen wird. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Niclas Dürbrook [SPD]: Selbstverständlich!)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. – Wenn die Landesregierung so ehrlich ist, die Mängel einzuräumen – das ist ja tatsächlich was Neues – und die Verbesserung zusagt, wie passt es dann ins Bild, dass sie sich komplett bei einer Aussage enthält, wann denn mit der Verbesserung zu rechnen ist? (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Die Bahn sagt immerhin: Fünf oder zehn Minuten Verspätung. Bei Ihnen steht gar nichts. – Das letzte habe ich nicht verstanden, weil Ihre Fraktion schon so enthusiastisch geklatscht hat. – Ja, so ist meine Fraktion halt. Ich habe gefragt, wie das dazu passt, dass die Landesregierung keine zeitlichen Vorgaben, Termine, Fristen in diesem LNVP drin hat. Selbst die Bahn sagt ja, der Zug kommt fünf oder zehn Minuten später. Das ist doch das Mindeste, was ich dann auch von einem LNVP erwarten kann. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Bei Ihnen kommt alles später, wir wissen nur nicht, wann!) – Der Minister hat ja berichtet. Wir sind doch in verschiedenen Zwängen gebunden. Das eine sind die Finanzierungen, das andere sind die Planungszeiträume, das ist die Bürokratie. Wissen Sie, es wird mit aller Kraft daran gearbeitet, seien Sie dessen versichert. Jetzt Fristen zu nennen, die dann möglicherweise wieder gerissen werden, trifft wieder die Kritik der Opposition. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, seien Sie sich dessen versichert. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe und Lachen SPD und FDP) Ich möchte das wirklich nur kurz skizzieren. Im kommenden Zeitraum geht es darum, die Qualität zu verbessern, die Pünktlichkeit zu steigern, Sicherheit und Sauberkeit zu gewährleisten und – ganz wichtig – neue Haltepunkte im Land zu bauen, damit noch mehr Menschen an den Schienenverkehr angebunden werden. Das ist doch wirklich ein großer Erfolg. Bis in die 90er-Jahre wurden hier im Land Bahnhaltepunkte geschlossen. Wir haben jetzt seit knapp drei Jahrzehnten eine andere Entwicklung. Auch bei mir im Kreis Herzogtum Lauenburg gibt es Gemeinden, die angeschlossen werden wollen, Pogeez oder Güster. Das bedeutet doch auch, dass wir gerade im ländlichen Raum mehr Menschen als bisher den Zugang zur Bahn ermöglichen und eine vernünftige und umweltfreundliche Alternative zum Pkw geschaffen wird. (Beifall Patrick Pender [CDU] – Serpil
Serpil Midyatli SPD
Aber wir wissen nicht, wann!) Deshalb ist es auch wichtig, dass wir die Anbindung von Geesthacht planen und dass es dort zügig vorangeht. Deshalb begrüßt meine Fraktion die Ankündigung der Landesregierung, dass die Bäderbahn erhalten bleiben soll. Das unterstützen wir aus voller Überzeugung. (Zuruf: Oh! Seit wann das denn? – Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dabei war ja lange nicht klar, ob das gelingt. Nun gibt es eben neue Erkenntnisse aus dem Planfeststellungsverfahren und Hinweise des Eisenbahnbundesamtes zu dem Thema. Da ist es doch richtig, dass die Politik auf neueste Entwicklungen reagiert. Dann wird das als Kehrtwende gebrandmarkt und kritisiert. Wenn gesagt würde, es gebe neue Hinweise und wir nähmen die nicht auf, dann hätten Sie genauso kritisiert. Das ist doch verrückt, meine Damen und Herren. Es gibt neue Hinweise und darauf reagieren wir. Die Bäderbahn soll weiterhin fahren. (Beifall CDU – Zurufe FDP) Ich möchte heute betonen, dass wir den Weg mitgehen.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dürbrook zulassen?
Niclas Dürbrook SPD
Vielen Dank. – Sie bauen ja mit viel Enthusiasmus einen Pappkameraden auf. (Beifall SPD und Christopher Vogt [FDP] –
Dr. Bernd Buchholz FDP
So ist es!) (Rasmus Vöge) Wer, bitte schön, hat diese Kehrtwende denn in der von Ihnen gerade dargestellten Form kritisiert? Das würde mich interessieren. Ich war es nicht, der Kollege Vogt war es nicht, der Kollege Buchholz war es nicht. Am kritischsten war eigentlich noch die Kollegin Waldeck, weil die sagte, man hat eigentlich noch gar keine finalen Entscheidungen getroffen und hat damit ja Ihre Pressemitteilung, die Sie mit der Kollegin Zweig zusammen veröffentlicht haben, so ein bisschen kritisiert, wenn man das so verstehen will. Meinen Sie mit Ihrer Kritik gerade die Kollegin Waldeck? – Ich meine all diejenigen, die gesagt haben, es sei eine unglaubliche Kehrtwende. (Christopher Vogt [FDP]: Das hat ja gar keiner gesagt!) Insofern begrüße ich die Ankündigung der Staatssekretärin, und wir stehen dahinter. Das habe ich ja nun schon gesagt, und das können Sie heute auch gerne mitnehmen. Das geht auch in die Region. (Beifall Patrick Pender [CDU]) Ich möchte betonen, dass wir den Weg mitgehen und uns mit aller Kraft für den Weiterbetrieb und die Elektrifizierung der Bäderbahn einsetzen werden. Denn es muss doch am Ende darum gehen, beides zu bekommen: den Ausbau der Strecke nach Dänemark im Zug der Festen Fehmarnbeltquerung und eine vernünftige Anbindung der Gemeinden an der Lübecker Bucht, (Zuruf SPD: Da fährt dann bloß kein Zug!) die ja nicht nur von Pendlern und Schülern, sondern insbesondere in den Sommermonaten von Tausenden Touristen genutzt wird. Die Destination und Marke Lübecker Bucht, eine der tourismusintensivsten Regionen in der Bundesrepublik Deutschland, muss selbstverständlich vernünftig, bequem, umweltfreundlich und verlässlich per Schiene zu erreichen sein. Dafür werden wir sorgen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, dafür hätte es den Antrag nicht bedurft. Es ist aber auch gut, dass wir heute nochmal das Signal in die Region senden, dass Landesregierung und Parlament gemeinsam dieses Ziel verfolgen. Zum Abschluss nochmal eine Bemerkung: Wenn die Feste Fehmarnbeltquerung gebaut ist und die Züge fahren auf der neuen Trasse und auf der Bäderbahn, dann müssen wir mal kritisch auf die Diskussionskultur in Deutschland schauen. Die jetzt beklagten Verzögerungen sind auch Folge des Engagements von Parteien und Verbänden, die sich jahrelang mit aller Macht gegen den Bau gewährt haben und den Menschen vor Ort in Ostholstein viele Jahre versprochen haben, die Feste Fehmarnbeltquerung zu verhindern, als die Tinte unter den Verträgen in Berlin bereits trocken war. (Thomas Hölck [SPD]: Das ist doch Quatsch! Keine Ahnung!) Das war unverantwortlich. Umso mehr freue ich mich, dass es bei allen Schwierigkeiten vorangeht, und bitte um Unterstützung des Antrags der Koalitionsfraktionen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Kristina Herbst
Falls das – weil ich eine andere Form der erweiterten Redezeit gewählt habe – diesmal nicht ganz klar war: 43 Sekunden hat jede Fraktion noch zusätzlich zur Verfügung. Das hat natürlich jetzt auch die nächste Rednerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nelly Waldeck.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich freue mich, dass wir heute darüber diskutieren, wie wir den ÖPNV in Schleswig-Holstein Schritt für Schritt besser machen können. Wir haben dafür mit dem neuen Landesnahverkehrsplan eine Grundlage vorliegen, die einige langfristige Visionen schildert, aber vor allem zeigt, dass es im ersten Schritt darum gehen muss, den ÖPNV Schritt für Schritt zuverlässiger zu machen, pünktlicher zu machen und die Kapazitäten an einigen Stellen auszuweiten. Mit dem Sondervermögen für die Schiene mit 200 Millionen Euro, die wir in ein neues Ausbauvorhaben investieren, haben wir, finde ich, dafür eine richtig gute Grundlage, die unsere finanziellen Herausforderungen etwas abmildert, die wir im Bereich Schiene haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir haben dadurch mehr Projekte in die gesetzten Maßnahmen aufnehmen können. Das ist eine richtig gute Sache. Trotzdem haben wir große Herausforderungen, die vielen Projekte, die wir im Bereich (Nelly Waldeck) Schiene umsetzen wollen, zu finalisieren, weil uns das Geld fehlt. An der Stelle möchte ich sagen, dass ich es schade finde, wenn wir uns nicht darauf einigen können, dass MOIN.SH weiterhin für Schienenleistungen zur Verfügung steht. Denn dieser Landesnahverkehrsplan kann natürlich nur abgearbeitet werden, wenn wir das Geld, das für die Schiene da ist, auch tatsächlich in die Schiene investieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Wer hat das denn wieder gesagt? – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wer hat denn das gesagt?) Tatsächlich – stellen Sie mir gerne eine Zwischenfrage – ist der Vorschlag, unter anderem Busflotten einzurichten und Ersatzbusfahrer_innen zur Verfügung zu stellen, aus MOIN.SH zu finanzieren. (Beate Raudies [SPD]: Sie nutzen es gar nicht!) Wir haben mit der Einführung des Deutschlandtickets eine ganz veränderte Nutzung des ÖPNV in Schleswig-Holstein. Das ist eine richtig gute Sache. Jede sechste Person in Schleswig-Holstein besitzt inzwischen ein Deutschlandticket. Das finde ich richtig schön – und das, obwohl unsere Züge nach wie vor Probleme mit Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit haben. Das zeigt: Menschen haben Lust, den ÖPNV zu nutzen, wenn das Angebot attraktiv ist, wenn das Angebot bezahlbar ist. Wir auf unserer Seite müssen daran arbeiten, dass dann auch die Kapazitäten stimmen und dass die Pünktlichkeit verbessert wird. Ein Schritt, um das zu tun, ist der Ausbau der Strecke Neumünster–Bad Oldesloe. Das ist ein für mich besonders wichtiges Vorhaben aus diesem Koalitionsvertrag. Das hätte vor Jahren schon umgesetzt werden sollen. Es sorgt dafür, dass wir a) eine Umleiterstrecke bekommen, die ganz wichtig ist, wenn es zu Problemen bei Elmshorn auf dem Weg nach Hamburg kommt, (Beate Raudies [SPD]: Sorgt dafür, dass die Westküste abgehängt wird!) dass wir b) aber auch eine neue Station, eine neue Möglichkeit bekommen, aus Stormarn eine deutlich bessere Verbindung nach Kiel und Hamburg zu erhalten. Das ist eine richtig wichtige Sache. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Mit dem neuen RE 78 über Kiel–Bad Segeberg–Bad Oldesloe nach Hamburg bekommen wir aus Kiel einen 20-Minuten-Takt und bekommen ein riesiges Verkehrspotenzial abgeholt, das wir in Stormarn noch vorliegen haben. Das ist eine richtig gute Sache. Trotzdem, liebe Kollegin Raudies, ersetzt eine Umleiterstrecke natürlich nicht die Hauptstrecke, über die wir sprechen, die wichtigste Verbindung Schleswig-Holsteins, das muss man sagen. Die meisten Fahrgäste wollen über Elmshorn nach Hamburg reinfahren. Es ist eins der zentralsten Ausbauprojekte, die wir in diesem neuen Landesnahverkehrsplan weiterhin vorantreiben müssen. Wir werden alle gemeinsam darauf achten müssen, dass das schnell kommt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Dr. Bernd Buchholz FDP
Was ist denn jetzt zentral, wenn es noch nicht mal geplant ist?) Ich habe an mehreren Stellen jetzt gehört, dass die neue LNVP-Systematik sei, nichts mehr zu priorisieren, weil man alles priorisiert habe. Ich teile diese Einschätzung nicht. Die neue Systematik sieht vor, Projekte als gesetzt zu formulieren, die durchfinanziert sind, die zeitnah kommen sollen, Projekte, die als geplant vorgesehen sind, die aktuell noch geplant werden müssen, und Projekte, die untersucht werden müssen, aber ganz klar mit dem Zeithorizont, zum nächsten Landesnahverkehrsplan eine Entscheidungsgrundlage vorliegen zu haben, ob sie in die planenden Projekte aufgenommen werden können. Ich finde, das ist ein gutes Vorgehen, keine ganz konkreten Zeitachsen festzulegen, die dann nicht gehalten werden können, sondern zu sagen: Diese Vorhaben sind die zentralsten, die setzen wir als Erstes um. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Rasmus Vöge [CDU]) Damit wir das hinbekommen, brauchen wir schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir haben dazu an mehreren Stellen im Bund Anregungen gemacht, wie das schneller gelingen kann. Einige von denen wurden jetzt auch im Infrastrukturzukunftsgesetz umgesetzt. Wir brauchen auf der einen Seite genug Personal im Infrastrukturbereich der NAH.SH für die Planung und auf der anderen Seite im Genehmigungsbereich des APV, damit wir nicht in Engpässe kommen. Deswegen ist es ein extrem wichtiger Schritt, dass bei den Personalreduktionen, die jetzt vorgenommen wurden, das APV komplett ausgenommen wurde und wir dort keine Kürzung erfahren. (Nelly Waldeck) (Niclas Dürbrook [SPD]: Das wäre noch schlimmer gewesen!) Wir haben noch einen anderen Schritt in den Landesnahverkehrsplan aufgenommen, über den wir jetzt schon seit mehreren Jahren sprechen, um Planungsverfahren zu beschleunigen. Das ist, die Infrastruktur zu regionalisieren und weiter mit dem Bund darüber zu verhandeln, ob es möglich ist, durch eine stärkere Regionalisierung von Infrastruktur eigene Schwerpunkte und auf die eigene Infrastruktur zu setzen. Zuletzt möchte ich noch zum Thema Bäderbahn kommen. Ich freue mich immens, dass wir heute das erste Mal seit langer Zeit eine gemeinsame Haltung aller Fraktionen und der Landesregierung dazu haben, dass die Bäderbahn eine immens wichtige Strecke ist, die erhalten werden muss. Das ist ein großer Schritt nach vorne. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Peer Knöfler [CDU] und Wiebke Zweig [CDU]) Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir heute im Parlament beschließen, dass er in den Landesnahverkehrsplan aufgenommen wird. Das war mein großes Ziel. Ich glaube, wir müssen jetzt im ersten Schritt darauf achten, dass wir dieses positive Signal nicht dadurch verpuffen lassen, dass wir uns über Einzelheiten streiten und am Ende gesagt wird: Erhalten wir sie doch besser nicht! – Ich hoffe, dass wir diesen Weg nicht gehen, sondern dass wir gemeinsam darauf achten, dass die Region jetzt möglichst gut eingebunden wird, wir die verschiedenen Aspekte noch beachten, aber zusammen dahin kommen, dass auf dieser Strecke, die in Schleswig-Holstein extrem beliebt ist, weiterhin Züge fahren werden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei uns ist das Thema Chefsache. (Heiterkeit – Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Die Vorstellung des Landesweiten Nahverkehrsplans wird immer mit großem Interesse verfolgt. Viele Menschen im Land sind gespannt, welche Schwerpunkte bei der Entwicklung des Nahverkehrs geplant sind. Auch der jetzt vorgelegte LNVP für den Zeitraum von 2027 bis 2031 enthält viele sinnvolle Maßnahmen, die den Nahverkehr in Schleswig-Holstein spürbar verbessern können. Das ist ein richtig schöner Wunschzettel geworden. Ein Plan im eigentlichen Sinne ist das nicht mehr. Sie haben in der Tat, die Kollegen haben es schon gesagt, keine Prioritäten gesetzt, die erkennbar wären. Die Wunschzettel meiner Kinder lesen sich seriöser als das, was ich hier vorgefunden habe. (Beifall FDP und vereinzelt SPD – Birgit
Herdejürgen SPD
Dann weiß man, wann Heilig Abend ist! – Rasmus Vöge [CDU]: Die besten Segler sitzen an Land! – Heiterkeit) – Zu Ihnen komme ich noch, Herr Kollege. Der LNVP zeigt allerdings auch, dass die schwarz-grüne Landesregierung in den vergangenen Jahren in diesem Bereich nur sehr wenig auf die Reise gebracht hat. In dem Kapitel zur Bearbeitung des bisherigen LNVP listen Sie zwar einige Vorhaben auf, den großen Erfolg der Emissionsreduzierung durch die Einführung der Akkuzüge, auf den Sie ja stolz verweisen, haben allerdings nicht Sie zu verantworten, sondern die Vorgängerregierung und der ehemalige Verkehrsminister Buchholz, der sich gleich noch zu Wort melden wird. Der hat diese Züge bestellt. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie haben also lediglich die Umsetzung geerbt, genauso wie das Deutschlandticket von der damaligen Bundesregierung kam. Die Angebotsausweitungen, die Sie anführen, sind grundsätzlich ja etwas Gutes. Wenn man hier aber gleichzeitig die von Ihnen vorgenommenen Streckenstreichungen gegenüberstellt, dann relativiert sich diese Bilanz massiv. Was die Infrastrukturprojekte angeht, können Sie außer Hein Schönberg nichts Weiteres anbringen. Da wundert es nicht, dass die Projektlisten des neuen LNVP denen des bisherigen Plans sehr stark ähneln. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Passiert ist unter Schwarz-Grün wirklich wenig. Sie haben ganz viel versprochen, Herr Kollege Vöge, und eine Mobilitätsgarantie hier im Landtag beschlossen. (Christopher Vogt) (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW] – Beate Raudies [SPD]: Jawoll!) Wo ist die eigentlich? Garantiert ist, dass weitere Strecken gestrichen werden, aber ansonsten: Die Mobilitätsgarantie kann ich nicht erkennen. Deswegen: Sie haben ganz, ganz viel versprochen und ganz, ganz wenig geliefert. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Insofern ist der LNVP auch ein Dokument Ihres Scheiterns. Sie wollen jetzt mit dem Haushaltsentwurf die Ausgaben für Schienenverkehrsleistungen um weitere rund 20 Millionen Euro kürzen und drücken sich vor jeglicher Priorisierung. Das ist in meinen Augen ein verkehrspolitisches Armutszeugnis. Ein sehr wichtiges Thema ist im LNVP gar nicht enthalten: die Bäderbahn entlang der Lübecker Bucht. Das ist schon ziemlich merkwürdig, denn Staatssekretärin Henckel hatte noch wenige Tage, bevor Sie diesen LNVP im Kabinett beschlossen haben, etwas überraschend den Erhalt und die Elektrifizierung der Bäderbahn angekündigt. Da sollte man noch erwarten, dass dies auch im LNVP irgendwie stattfindet, zumindest wenn man es dann mit der Bäderbahn tatsächlich ernst meint. Diese nicht nur touristisch wichtige Region braucht eine gute Bahnanbindung. Die Gemeinde Timmendorfer Strand hat mit Gutachtern dafür lange gekämpft, jetzt noch einmal die Bürgermeisterin von Scharbeutz, auch mit einem Brandbrief an den Ministerpräsidenten. Ich unterstütze den Erhalt der Bäderbahn ausdrücklich. Ich habe übrigens auch schon im Jahr 2015 für den Erhalt der Bäderbahn gekämpft, nachdem die Landesregierung von Herrn Albig mit dem Unterschreiben des Letters of Intent im Jahr 2014 eigentlich das Ende der Bäderbahn besiegelt hatte. Ich will nicht darauf verweisen, dass ich meiner Zeit auch da wieder weit voraus war, (Heiterkeit – Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) aber es ist ein wichtiger Punkt, dass man weiterhin dafür kämpft; denn die Bahnanbindung ist wichtig. Wir hatten dann zu Beginn der Jamaikaregierung versucht, die Bäderbahn zu retten, doch die damaligen Rahmenbedingungen haben das verhindert. Wir können uns deshalb glücklich schätzen, dass sich diese Rahmenbedingungen jetzt so verändert haben, dass eine Stilllegung der Bäderbahn vom Tisch ist. Diese Chance sollte das Land nutzen. Das Land muss umgehend mit der DB und den Kommunen vor Ort in den engen Austausch gehen, um den Letter of Intent aufzuheben und die Planungen rund um die Strecke sinnvoll anzupassen. Diese Landesregierung hat ja viele unterschiedliche Signale gesendet. Der Staatssekretär hat einmal gesagt, das könnte vielleicht gehen, dann hat er gesagt, nee, das gehe doch nicht. Herr Madsen hat sich dazu gar nicht geäußert. Frau Henckel hat jetzt wieder eine überraschende Wende gemacht. Herr Vöge, ich begrüße diese Kehrtwende, nur sie muss jetzt auch konsequent vollzogen werden, das ist der entscheidende Punkt. (Vereinzelter Beifall FDP, SPD und SSW) Es braucht jetzt ein stimmiges Konzept, einen Zeitplan, eine seriöse Kostenschätzung. Es muss vor allem vermieden werden, dass zum Beispiel die Einfädelung scheitert oder dass auf beiden Strecken direkt nebeneinander Bahnhöfe entstehen. Das Land muss auch endlich selbst Verantwortung übernehmen. Wer die Elektrifizierung ankündigt, sie dann aber im vorliegenden Alternativantrag unter Finanzierungsvorbehalt des Bundes stellt, der macht sich selbst gleich wieder klein und verunsichert die Menschen in der Lübecker Bucht. Ich habe gestern scherzhaft gesagt, vielleicht könnte man ja den EHighway an der A 1 nehmen und entlang der Bäderbahn aufstellen. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Beate Raudies [SPD] – Unruhe) Das wäre ja mal Kreislaufwirtschaft und Recycling ganz im Sinne der Grünen, vielleicht geht das ja, dann hat man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Wenn Sie es mit der Bäderbahn wirklich ernst meinen, dann sollten Sie auch selbst die Elektrifizierung vorantreiben, dann müssen Sie handeln. Nehmen Sie die Planung in die Hand, und bekennen Sie sich dazu, dass es auch künftig Verkehre auf der Strecke geben wird. Lassen Sie das, was Sie sonst immer gerne tun, medienwirksam etwas anzukündigen und es dann doch nicht umzusetzen wie bei der Mobilitätsgarantie. Das frustriert die Menschen, das darf sich nicht fortsetzen. Deswegen machen Sie endlich etwas, nicht nur die Backen aufblasen, sondern auch handeln. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Bäderbahn hat die Gemüter erhitzt, nicht nur hier im Haus, sondern auch draußen im Land für Unverständnis gesorgt und die Fahrgäste dieser hochfrequentierten Bahnstrecke vor viele Fragen gestellt. Jetzt scheint der Knoten gelöst, denken wir, aber wir müssen feststellen, dass es keinen genauen Plan gibt. Ich frage mich, ob sich die Bäderbahn einreiht in die sonnigen Wohlfühlankündigungen der Landesregierung, die am Ende keine Substanz haben. Das müssen wir aus dem Parlament heraus verhindern. In der Verknüpfung mit der Neubaustrecke der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung sollten zwei Abschnitte neu geplant werden. Dann steht die Elektrifizierung an. Es ist sehr bedauerlich, dass die Meldung kommt, wenn der LNVP bereits in der Finalisierung ist. Ich frage mich auch, woher auf einmal diese positive Erkenntnis kommt? Sicherlich, die Koalition kann jetzt ankündigen, die Bäderbahn ab 2032 als gesetztes Projekt in den neuen Nahverkehrsplan aufzunehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das würde aber voraussetzen, dass es einen Plan für die kommenden Jahre für die gesamte Region gibt, damit es dann 2032 auch wirklich als gesetztes Projekt losgehen kann. (Beifall SSW, SPD und FDP) Der Plan liegt nicht vor, und das ist einfach der drängendste Punkt. Der Landesweite Nahverkehrsplan gibt uns einen Überblick über die Kategorien für die Maßnahmen: gesetzt, zu planen und zu untersuchen. Das macht durchaus Sinn. Aber der LNVP ist kein Planspiel, bei dem politische Vertreter je nach Vorliebe die Spielregeln ändern können, wie in der jetzigen Wahlperiode geschehen, wo die Priorisierungen ganz einfach auf den Kopf gestellt und Maßnahmen, die erst ab 2027 geplant waren, vorgezogen worden sind. Das darf in der nächsten Wahlperiode nicht passieren. Die Pläne müssen konkret umgesetzt und da darf nicht geschachert werden. Denn es ist ja ganz einfach: Die Leute im Land wollen, dass der Zug kommt, sie wollen, dass er pünktlich ist, und sie wollen auch, dass er nicht ausfällt. Jetzt einmal eine positive Geschichte: die Einführung der Akkuzüge. Die Menschen haben in den Akkuzügen Komfort, ein angenehmes Aufenthaltsgefühl, und auch die Infrastruktur erweist sich als zuverlässig. Hier soll weiter investiert werden, das finde ich gut. Jetzt kommen wir zum Norden. Der hat von den Plänen nicht immer profitiert. Was da jetzt kommt, war lange überfällig. Gerade im Norden Schleswig-Holsteins und in der Grenzregion gilt, dass Schienenpolitik auch Strukturpolitik ist. Sie ist Wirtschaftspolitik, und sie ist auch deutsch-dänische Zusammenarbeitspolitik. Die Grenze ist zwar auf der Landkarte, aber die Grenze ist nicht im Alltag der Menschen, in der Mobilität. Deswegen müssen wir auch grenzüberschreitend planen. Für den Flensburger Knoten ist ein großer Erfolg gelungen. Das drittgrößte Oberzentrum wird nun angebunden und ist nicht mehr abgehängt. Ich werde nicht müde zu betonen: Dieser Schritt ist für den nördlichen Landesteil wirklich historisch. Nach fast drei Jahrzehnten kommt Bewegung in die Sache. Dazu gehört unter anderem der Flensburger Innenstadtbahnhof für eine bessere Erreichbarkeit der Innenstadt. (Zuruf Thomas Jepsen [CDU]) – Doch, Herr Kollege Jepsen. – Aber wir müssen weiterdenken. Der Innenstadtbahnhof darf kein isoliertes Projekt sein, er muss Teil eines leistungsfähigen Systems sein. Hier haben wir als SSW maßgeblich Ideen und Pläne geliefert. Daher sage ich ganz klar: Die Reaktivierung des Bahnhofs in FlensburgWeiche und die Einrichtung eines Fernverkehrshaltes, getragen durch Mittel der Stadt Flensburg, sind die folgerichtige Entscheidung. Es ist folgerichtig, dass das in den Landesnahverkehrsplan aufgenommen wurde. (Beifall SSW) Auf der Angebotsseite begrüßen wir die baldige Umsetzung der Verlängerung des RE 7 nach Tinglev. Hier wird wenigstens im Nahverkehr der nördliche Landesteil ein wenig an Süddänemark angeschlossen. Das größte Projekt an der Westküste ist die Marschbahn. Die Schritte der Elektrifizierung sind eingeplant. Aber der Korridor steht auch in Verknüpfung mit den dänischen Trassen. Ich werde Ihnen in Zukunft deutlich machen, warum die Verbindung von Hamburg nach Esbjerg strategisch in den Blick genommen werden muss, auch wenn man das hier noch nicht so sieht. Wir haben lange gefordert, dass auch an den kleinen und mittleren Maßnahmen geschraubt wird. Wir werden uns konsequent angucken, wie Sie die Weichentechnik auf der Marschbahn sanieren, damit es nicht mehr zu vielen Verspätungen und Ausfällen kommt. Das liegt nämlich nicht nur an dem (Sybilla Nitsch) fehlenden zweigleisigen Ausbau, sondern oft an der veralteten Weichentechnik. Hieran müssen sich alle Maßnahmen messen lassen. Die Menschen stehen am Bahnsteig oder sitzen im Zug und sehen, dass der Bahnverkehr nicht funktioniert. Im Norden wird es durch das Flügelkonzept des RE 74 einige Verbindungen mehr geben, das allerdings schon bis zum Jahr 2026 umgesetzt sein sollte. Es wäre schön, wenn das auch von Husum nach Flensburg oder Kiel gelten würde. Das wäre noch einmal ein richtiger Schritt, wenn man den Korridor zwischen Husum und Jübek saniert. (Beifall SSW) Unser Augenmerk werden wir natürlich auch auf den östlichen Landesteil richten, zum Beispiel auf den RB 73, dessen Linie wir von Eckernförde nach Kappeln verlängern sollten und wo wir gleichzeitig einen Flügel nach Flensburg ermöglichen können. Auch die Regio-S-Bahn Kiel mit den Planungen Richtung Eckernförde klingen sehr gut.
Sybilla Nitsch SSW
Darauf freut sich die Region. Aber es stellt sich immer die Frage, ob es auch umgesetzt wird. Das ist der größte Knackpunkt im Landesnahverkehrsplan: Wie kommen wir in die Umsetzung?
Sybilla Nitsch SSW
Die Mobilitätsgarantie ist ja gerissen. Wir müssen einen guten Nahverkehr gewährleisten. Daran werden wir sie messen. – Vielen Dank. (Beifall SSW)
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort. (Beifall FDP)
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zum Mittel des Kurzbeitrags greifen, damit ich in dieser Tagung überhaupt zu Wort komme. (Heiterkeit und Beifall) Es hält mich einfach nicht auf dem Sitz nach den Redebeiträgen des Kollegen Vöge und der Kollegin Waldeck. Man muss den neuen Landesweiten Nahverkehrsplan einmal neben den alten Landesweiten Nahverkehrsplan legen. Meine Damen und Herren, dann sieht man eines: Dieser neue Plan ist ein Dokument des Stillstands, nichts anderes – ein Dokument des Stillstands! (Beifall FDP und SPD) Kein einziges Projekt in diesem LNVP ist neu, keines, kein einziges Projekt, das gegenüber dem alten LNVP wirklich signifikant vorangekommen wäre. Fünf Jahre danach bei allen signifikanten Projekten keine wirkliche Bewegung nach vorne! Und dann nehmen Sie im LNVP alle Prioritäten heraus und machen alles gleich. So wird die Strecke Elmshorn–Pinneberg plötzlich mit derselben Priorität ausgestattet wie Neumünster–Ascheberg oder Geesthacht. (Beifall FDP und SPD) Meine Damen und Herren, das ist Wahnsinn, was Sie da betreiben. Denn Sie müssen mal in den Blick nehmen, dass Sie zwischen Elmshorn und Pinneberg täglich – –
Dr. Bernd Buchholz FDP
Gleich. – Entschuldigung, Frau Präsidentin, das war mitten in meinem Satz, den würde ich gern zu Ende führen.
Kristina Herbst
Es ist immer schwierig, Sie zu unterbrechen, weil Sie nie eine Pause machen. (Heiterkeit und Beifall) Herr Abgeordneter, ich nehme Ihre Entschuldigung an. – Gestatten Sie eine Unterbrechung und eine Frage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Waldeck?
Nelly Waldeck GRÜNE
Inwiefern ist die Unterteilung in gesetzte, zu planende und zu untersuchende (Dr. Bernd Buchholz) Projekte keine Priorisierung im Vergleich dazu, dass vorher priorisiert und nicht priorisiert wurde – also eigentlich in zwei Kategorien? – Frau Kollegin Waldeck, welches der jetzt gesetzten Projekte war vorher nicht als finanziert und zeitlich fixiert im Plan drin? Das war alles genau so drin. Es gab nur eine zeitliche Fixierung, die besagte, bis wann wir das eigentlich fertiggestellt haben wollten. Deshalb: Dieses „gesetzt“ und sonst etwas übersetzt sich in den alten LNVP mit „finanziert und zeitlich vorgesehen für bis da und dahin“. Diese zeitliche Perspektive nehmen Sie heraus, und die Finanzierung nehmen Sie nur deshalb hinein, weil Sie überall dort, wo Sie „gesetzt“ sagen, wissen, dass Sie Mittel des Bundes oder sonst etwas erhalten. Die Elektrifizierung der Marschbahn steht nur deshalb drin, weil der Bund eine 90-Prozent-Zusage gegeben hat. Ansonsten wäre das eine der Maßnahmen, von der Sie sagen müssten: Geplant wird sie sonst irgendwann. – Denn, Frau Kollegin Waldeck, der Zeithorizont für die Elektrifizierung der Marschbahn, den Ihr Vorgänger Andreas Tietze als verkehrspolitischer Sprecher hier im Landtag mit mir gemeinsam auf einen „so schnell wie möglich Horizont“ bringen musste, heißt jetzt: Die Planungen werden aller Wahrscheinlichkeit nach Anfang der Dreißigerjahre fertig sein. Der Planfeststellungsbeschluss wird Anfang der Dreißiger sein! Die Elektrifizierung der Marschbahn würde jedes Jahr 65.000 Tonnen CO reduzieren. – Ich bin 2 gleich fertig. (Heiterkeit – Zuruf CDU: Die Minute ist aber um!)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, eine kurze Antwort!
Dr. Bernd Buchholz FDP
Sie würde jedes Jahr auch 15 Millionen Liter Diesel einsparen. Diese Elektrifizierung schieben Sie jetzt auf einen Zeithorizont „irgendwann mal“ als geplante Maßnahme. Mit Verlaub, meine Damen und Herren, da bringt Ihre Einteilung in gesetzt, geplant oder sonst etwas überhaupt gar nichts. (Beifall FDP und SPD)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Frage und Anmerkung der Frau Abgeordneten Waldeck?
Kristina Herbst
Ich möchte aber noch einmal daran erinnern, dass Ihre Antwort kurz und maximal eine Minute lang sein soll. Sonst nehme ich Ihnen das Mikro.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Die Zeit läuft ja nicht! (Heiterkeit)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, ich kann die Zeit sehr gern anstellen, wenn Ihnen das hilft. (Heiterkeit)
Nelly Waldeck GRÜNE
Ich muss leider noch einmal neu starten, weil keine meiner Fragen beantwortet wurde. Dafür habe ich Fragen bekommen, die ich gern vorher einmal beantworten würde. (Zurufe) – Das mache ich gern als Bemerkung. – Sie hatten gefragt, welche gesetzten Projekte überhaupt neu finanziert dazugekommen seien. Dazu fällt mir die Reaktivierung der Strecke Geesthacht–Bergedorf ein, die wir mit aufgenommen haben. Dazu fällt mir heute ein, dass wir beschlossen haben, die Bäderbahn in einem Halbstundentakt weiter zu betreiben. (Zuruf: Das steht da nicht drin!) – Wir haben heute mit Landtagsantrag beschlossen, dass es in den Landesnahverkehrsplan als gesetztes Projekt mit aufgenommen wird. (Unruhe) – Das beschließen wir hoffentlich mit einer sehr großen Mehrheit gleich. – Beides ist von Ihnen nicht eingeplant und relativ teuer in der strukturellen Finanzierung. Das einmal als Antwort. (Dr. Bernd Buchholz) Ich würde aber meine Frage gern noch einmal wiederholen: Inwiefern ist die Kategorisierung in drei verschiedene Kategorien weniger Priorisierung als die Kategorisierung in zwei Kategorien? – Frau Waldeck, es fehlen ein Zeitplan und ein Zeithorizont. Das geben Sie im LNVP nicht mehr vor. Die von Ihnen als „gesetzt“ angesetzten Projekte können fertig werden. Bei der Elektrifizierung der Marschbahn dürfte man dabei von 2035 bis 2038 ausgehen. Finden Sie, es hat Priorität, wenn man heute den Menschen im Land sagt: „Die Maßnahme, die so viel CO und so viel Diesel einspart, 2 werden wir wahrscheinlich Ende des nächsten Jahrzehnts nach dem Ablauf der dritten LNVP-Periode, die dann also danach läuft, realisieren“? Ist das aus Ihrer Sicht Priorität? (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Ehrlicherweise, Frau Kollegin Waldeck: Wenn Sie sagen, wir hätten jetzt eine Maßnahme wie Bergedorf–Geesthacht gesetzt, dann gucken Sie doch einmal in den Text zu Bergedorf–Geesthacht. Sie haben bisher keine Einigung mit Hamburg darüber erzielt, wie die Vorplanungen finanziert werden sollen. Warum nicht? Hamburg fordert zum einen für seine S-Bahn bei der Digitalisierung einen dreistelligen Millionenbetrag und sagt zum anderen in Wahrheit hinter vorgehaltener Hand: Diese Maßnahme ist für uns so etwas von nachrangig, weil sie am wenigsten für die Hamburgerinnen und Hamburger bringt. Sie bewegt wahrscheinlich 3.000 bis 4.000 Menschen am Tag.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Das ist etwas anderes, als 30.000 Menschen zwischen Elmshorn und Pinneberg zu bewegen, und das wären Prioritäten.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Das waren meine Antworten darauf.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Das wäre die Setzung von Prioritäten, Frau Kollegin Waldeck, und das wäre so wichtig, denn in Wahrheit sieht man hier eins: Man wird in Berlin Bahnprojekte in Schleswig-Holstein nur dann umsetzen, wenn man mit ganz viel Dynamik in Berlin permanent den Leuten auf den Füßen steht. Nur dann wird man etwas bekommen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Wenn man das nicht tut, meine Damen und Herren, dann kriegt man einen LNVP hiesiger Prägung: Alles könnte, nichts muss, alles ist vielleicht irgendwann mal möglich. – Nein, Kolleginnen und Kollegen, das wird das Land Schleswig-Holstein so nicht voranbringen. Die fünf Jahre zwischen dem letzten LNVP und diesem hier waren für den Schienenverkehr in Wahrheit verlorene Jahre. Denn die Pünktlichkeit hat gelitten, in der Infrastruktur ist nichts vorangegangen, und die jetzt stattfindenden Dinge sind alle bekannt und bereits in alten LNVP geregelt. (Beifall FDP und SPD – Zuruf SPD) Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine kurze Bemerkung zur Bäderbahn, weil mich das als ehemaliger Minister durchaus tangiert hat. Die Vereinbarung mit der DB AG ist damals zustande gekommen, weil man wollte, dass die Güterverkehre – die 800-Meter-Züge, die jede Stunde zweimal in beide Richtungen unterwegs sind – nicht durch die Bäderorte an der Ostseeküste fahren sollen. Ein Raumordnungsverfahren hat dazu geführt, dass man sagt: Wir wollen die Trasse raus aus den Bäderorten legen. – Die Bahn war damals nur bereit zuzustimmen, wenn man sich dazu committet, keine Verkehre auf der Bäderbahn mit dem Ziel der Stilllegung zu bestellen. Dass es jetzt andere Gegebenheiten gibt, freut mich sehr. Es freut mich auch sehr, dass man auf dieser Bäderbahn Züge bestellen kann. Aber ich sage einmal vorsichtig: Ausweichverkehre von der Hauptstrecke im Güterverkehr durch die Badeorte an der Ostsee ist etwas, –
Dr. Bernd Buchholz FDP
– das wir uns alle noch einmal sehr genau überlegen sollten. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)
Kristina Herbst
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn jetzt einige mit den Augen rollen und vielleicht wissen, worauf ich hinaus will: Ich finde, ich bin es den Menschen in der Region schuldig, die jeden Tag mit mir am Bahnsteig stehen und warten, weil der Zug nicht kommt, dass ich dieses Thema hier noch einmal aufnehme. Mich enttäuscht dieser Landesnahverkehrsplan. Ich habe auf den Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün gehofft, in dem es heißt: Wir werden uns auf Bundesebene insbesondere für das dritte Gleis zwischen Pinneberg und Elmshorn einsetzen. – Ich habe mich echt gefreut, dass das drinsteht. Aber was ist jetzt viereinhalb Jahre lang passiert? Gar nichts! „Das Thema beschäftigt die Landesregierung“, sagte der Minister letzte Woche im Wirtschaftsausschuss, und er verkündete uns, es gebe eine neue Untersuchung, mit der ermittelt werde, welche Variante – also S-Bahn oder Regionalbahngleise – Chancen habe, den Wirtschaftlichkeitsfaktor „größer 1“ zu erreichen, und das genau zu prüfen. Noch eine Untersuchung, noch eine Prüfung, noch einmal prüfen, rechnen, gucken: Was ist das Ergebnis? Die Planungskosten, die das Land vorfinanziert hat, haben sich mindestens schon verdoppelt. Wir hätten also schon viel weiter sein können. Jetzt müssen wir das Geld aber mühsam an anderer Stelle zusammenkratzen. Dann sagt dieser Nahverkehrsplan völlig überraschend: Schon auf der Strecke zwischen Elmshorn und Pinneberg können zusätzliche Gleise die Betriebsqualität verbessern. – Herzlichen Glückwunsch! Das ist nun wirklich keine neue Erkenntnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lese weiter. Da steht: Wie das zwischenzeitliche und endgültige Angebot im Regionalverkehr nach dem Ausbau im Knoten Hamburg aussehen kann, lässt sich während der Vorplanung beziehungsweise im Zusammenhang mit der Knotenstudie klären. Also, wir untersuchen, wir prüfen, wir rechnen, wir gucken, wir machen. Die Menschen in der Region, dort wo wirklich viele Leute auf die Bahn und auf den Nahverkehr angewiesen sind, wollen dieses Angebot gerne nutzen, denn es ist einfach attraktiv. Mit dem Zug fährt man von Elmshorn, um einmal eine andere Richtung zu nennen, nach Neumünster in 20 Minuten. Mit dem Auto braucht man eine Stunde. In Neumünster sind viele Berufsschulen. Gucken Sie mal, was da morgens unterwegs ist! Das ist also ein echt attraktives Angebot. Aber was wir da gerade machen, was das Land gerade macht, was die DB macht – ich will ausdrücklich sagen, dass das Land nicht alleine Schuld hat –: Das ist ein Programm, um die Menschen aus der Bahn, von den Bahnhöfen zu vertreiben, und ihnen das Bahnfahren abzugewöhnen. Das kann doch so nicht weitergehen! (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Liebe Kollegin Waldeck, wer nichts priorisiert, dem ist eigentlich alles gleichgültig oder dem ist alles gleich. Entschuldigung, „gleichgültig“ nehme ich zurück. Dem ist alles gleich. Wissen Sie, die Menschen fühlen sich veräppelt. Wir sagen immer: (Beifall SPD und FDP) Wir wollen, dass sie den Zug nutzen. Wir wollen das Klima schonen. Sie sollen mit der Bahn fahren. Dann sagen wir aber: Elmshorn-Hamburg ist genauso wichtig wie andere Bahnstrecken. – Ich will jetzt aber niemandem von den Kollegen, die sich genauso engagiert für ihre Region einsetzen, das Interesse absprechen. – Das wird doch auf Dauer nicht funktionieren. Wenn wir wenig Geld haben, dann müssen wir priorisieren. Das haben wir Ihnen beim letzten Nahverkehrsplan schon vorgeworfen, und daran hat sich nichts geändert. (Beifall SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Abgeordnete.– Für einen weiteren Kurzbeitrag erteile ich nun der Abgeordneten Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nun denkt man, das läuft hier alles ganz gut mit der Bäderbahn. Herr Vöge, Frau Waldeck, Sie haben uns ja einen Antrag vorgelegt. Es lohnt sich ja immer, die Anträge sehr genau zu lesen. Frau Waldeck, durch Ihre Bemerkungen zu der Zwischenfrage von Herrn Buchholz haben sich für mich Widersprüche aufgetan. Sie haben gesagt, dass man jetzt die Bäderbahn als Gesetzesprojekt sozusagen nachträglich reinformulieren würde. (Sybilla Nitsch) (Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] arbeitet am Laptop) – Sie sind beschäftigt, sehe ich. – Aber im Antrag steht, dass Sie die Bäderbahn als Gesetzesprojekt im Zuge der nächsten LNVP-Anpassung ergänzen wollen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, also rein rechnerisch, logisch, so wie ich die Systematik kenne, wäre das in vier, fünf Jahren, also 2031 oder 2032. (Zuruf SPD: Das stimmt!) Das ist ein Widerspruch. Im Grundsatz finde ich es tatsächlich auch nicht in Ordnung, zu sagen, wir haben jetzt hier die Debatte des LNVP in den Kreisen und Städten über Monate geführt, und dann stellen Sie sich hin und sagen: Ah, Moment mal, wir haben ein Projekt vergessen, das wollen wir jetzt noch mal schnell hinterher reinformulieren. Das, Frau Waldeck und Herr Vöge, müssen Sie aufklären. Denn bei Ihrer Formulierung, wenn es um die nächste LNVP-Anpassung geht, geht es dann um die Anpassung, die wir eben erst in 2031 oder 2032 vornehmen werden. Das setzt auch voraus, wie ich in meinem Redebeitrag gesagt habe, dass Sie einen Plan für die gesamte Region haben, dass Sie wissen, wie Sie das finanzieren wollen, denn ansonsten können Sie es nicht als gesetzt annoncieren. Bitte klären Sie das noch auf. Aber auch so werden wir Ihren Antrag ablehnen. (Beifall SSW und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Mange tak. – Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich nun der Abgeordneten Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu ein paar Sachen möchte ich doch noch einmal etwas sagen. Zunächst zu der Prioritätensetzung. Ich glaube tatsächlich, dass es wirklich nicht klug ist – das war nicht die Struktur des ehemaligen LNVP –, zu sagen, die Projekte, die für Schleswig-Holstein am dringendsten sind, müssen nach vorne gestellt werden, und dann gehen wir mit den Prioritäten herunter. Wir sind ein sehr ländliches Bundesland, und wenn wir so vorgehen würden, dann hätten bestimmte Regionen Schleswig-Holsteins gar keine Chance, unter den gesetzten Projekten aufzutauchen. Deswegen finde ich es wichtig, zu sagen, wir haben eine Liste mit gesetzten Projekten, die wichtigsten sind darunter, wie beispielsweise Elmshorn–Pinneberg, die so schnell wie möglich realisiert werden müssen. Das heißt aber nicht, dass eine Region, in der weniger Menschen wohnen, nicht unter den gesetzten Projekten auftauchen würde. Das funktioniert für mich in der Systematik nicht. Ich möchte dann noch einmal sagen: Wenn wir immer wieder darüber reden, dass die Marschbahn zu langsam elektrifiziert wird, dann teile ich das absolut.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Beate Raudies zulassen?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Danke, dass Sie das noch einmal erläutert haben, welche Überlegung hinter dieser Prioritätenliste steht. Das sehe ich auch, das kann ich verstehen. Aber wir haben ja die Situation, dass wir über nicht ausreichende Mittel verfügen, um alle Projekte, die wir uns wünschen, umzusetzen. Dann muss doch irgendeiner an irgendeiner Stelle mal diese Aufgabe übernehmen und eine Entscheidung treffen. Entscheidungen treffen ist halt oft bitter, da muss man Menschen enttäuschen. Wie soll das denn funktionieren? So erwecken Sie den Eindruck, alles sei möglich und schieben Entscheidungen hinaus. Und dann gibt es doch auch großen Frust. – Genau das soll ganz gezielt mit diesen Kategorien nicht passieren. Im Landesnahverkehrsplan steht, dass die Projekte, die als gesetzt gelistet sind, durchfinanziert sind, sowohl in der Planung als auch in der Umsetzung. Damit ist ganz klar, dass die absolute finanzielle Priorität bei den gesetzten Projekten liegt. (Beate Raudies [SPD]: Ja, gut!) Einmal kurz zur Marschbahn, weil wir diese Diskussion immer wieder haben. Ich bin selbst keine Planerin, und ich kann nur auf Menschen, die dieses Projekt planen, vertrauen, wenn sie mir sagen, dass es nicht klug wäre, bei einem Projekt, wo die Klagen jetzt schon im Raum stehen, kein Planfeststellungsverfahren zu machen. Ich würde gern im- (Nelly Waldeck) mer mal wieder rückfragen, wie wir dieses Projekt schneller realisieren wollen, wenn es ohne Planfeststellungsverfahren definitiv zu Klagen kommen würde.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Bernd Buchholz zulassen?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Kollegin Waldeck, wäre es an Ihrer Stelle nicht auch schlau, wenn man im allgemeinen Eisenbahngesetz für ein Projekt wie die Marschbahn, bei dem man 65.000 Tonnen CO und 2 15 Millionen Liter Diesel jährlich einsparen kann, vorsieht, dass man in dieser Frage dann mal sagt: Okay, der Artenschutz, der in einem Planfeststellungsverfahren in der Regel das Hauptthema ist, tritt bei einer solchen Konstellation hinter die Klimawirksamkeit einer Maßnahme so deutlich zurück, dass sie ohne Planfeststellung zu genehmigen wäre? Wir haben versucht, dieses Verfahren im Bundesrat einzuführen. Es ist an den Grünen gescheitert. Sind Sie bereit, zu akzeptieren, dass das das Planungsrecht wirklich voranbringen würde, wenn man hier klarere Aussagen treffen würde, um solche Projekte schnell realisieren zu können? – Ich glaube, dass das eine Maßnahme sein kann, aber ich finde es auch sinnvoll, dass wir verschiedene Ziele haben. Das Ziel, was Sie angesprochen haben, ist Klimaschutz, CO -Reduktion, dass man 2 Klima- und Artenschutz miteinander abwägt und dann zu einer Entscheidung kommt. Genau das passiert ja in einem solchen Verfahren. Das finde ich auch richtig so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Übrigen glaube ich nicht, dass ein solches Projekt wie die Elektrifizierung so lange Zeit brauchen muss, sondern dass es ganz viele andere rechtliche Maßnahmen gibt, die man lange hätte treffen können, um solche Projekte zu beschleunigen, die aber leider nicht passiert sind, die jetzt erst durch einige Einbringungen kommen.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage von dem Herrn Abgeordneten Niklas Dürbrook zulassen?
Niclas Dürbrook SPD
Vielen Dank. – Ich würde gern noch einmal zurück zur Marschbahn springen. Der Kollege Buchholz war gerade schneller als ich. Die Kollegin Nitsch hat ja gerade schon darauf hingewiesen, dass es durchaus die offene Frage gibt, ob Sie jetzt kurzfristig die Bäderbahn nachverankern wollen oder ob das bei der nächsten Überarbeitung, wann auch immer die stattfindet, geschehen soll. Ich habe aber noch einen zweiten Punkt, den ich nicht verstanden habe, wo Sie mir helfen müssen. Sie haben gerade gesagt, für die Projekte, die Sie als gesetzt im landesweiten Nahverkehrsplan haben, haben Sie einen Plan für die Finanzierung. (Zuruf: Genau!) Jetzt schreiben Sie in Ihrem Antrag, Sie wollen die Bäderbahn als gesetztes Projekt im LNVP aufnehmen. Aber Sie haben ja alles andere als eine Finanzierung. Wie geht dieser Widerspruch eigentlich zusammen, da ja bislang alles, was an Finanzierung für die Bäderbahn ist: Na ja, wir wollen mit dem Bund mal über eine Elektrifizierung sprechen? – Das ist ja das Gegenteil einer gesetzten Finanzierung. Machen Sie an der Stelle jetzt bewusst die Systematik der anderen Projekte im LNVP auf, oder gibt es bei der Bäderbahn irgendwelche Infos, die mich nur noch nicht erreicht haben? – Ich bin froh, dass Sie das ansprechen. Mein Ziel war, noch einmal klarzustellen, dass es natürlich darum geht, die Bäderbahn jetzt und nicht in fünf Jahren noch in den Landesnahverkehrsplan aufzunehmen, um damit auch die Finanzierung klar zu sichern. Das will ich ganz ehrlich und deutlich so sagen. So war der Satz zu verstehen. (Beate Raudies [SPD]: Die Finanzierung ist ja nicht dadurch gesichert, dass sie in einen Plan aufgenommen wird!) – Darf ich die Frage beantworten? – Dann komme ich jetzt dazu: Bei der Finanzierung des Landesnah- (Nelly Waldeck) verkehrsplans haben wir ein unheimlich komplexes System, weil wir auf der einen Seite Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzmittel des Bundes und BSWAG-Mittel des Bundes sowie Regionalisierungsmittel des Landes und Schadensersatzzahlungen haben. Wir haben Unterhalt über die Trassenpreise, und da stellt sich die Frage, ob die jetzt deutlich erhöhen werden. Deswegen ist die Systematik, klar zu sagen: Die gesetzten Projekte sind sicher durchfinanziert. Wir haben ein Budget, auf das Sie ja immer mal wieder gucken. Wir haben MOIN.SH, da haben wir ein Sondervermögen liegen, das die Vorhaben im Schienenpersonennahverkehr finanzieren soll. Deswegen rate ich sehr grundsätzlich dazu, nicht an dieses Sondervermögen ranzugehen und daraus keine Mittel zu entnehmen, um damit irgendwelche anderen Vorhaben zu finanzieren. Denn wenn wir jetzt sagen, das ist eine finanzielle Entscheidung, wir wollen die Bäderbahn mit 9 Millionen Euro strukturell weiter betreiben, dann müssen wir das Geld dafür auch aufbringen und dann muss es eben aus MOIN.SH kommen. Das ist die Entscheidung, die damit getroffen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Würden Sie noch eine weitere Zwischenfrage von dem Abgeordneten zulassen? – Gut.
Niclas Dürbrook SPD
Also ich gestehe, ich habe das immer noch nicht verstanden. Ist das Projekt Bäderbahn jetzt durchfinanziert und wird deswegen als ein gesetztes Projekt aufgenommen? Damit meine ich dann nicht nur die Kosten für den laufenden Betrieb, sondern damit meine ich dann auch die Kostenanteile, die das Land bei einer Elektrifizierung zu tragen hätte. Oder ist es das nicht, und Sie brechen an der Stelle die Systematik der gesetzten Projekte im LNVP auf, indem Sie die Bäderbahn ergänzen? – Dass die gesetzten Projekte im Landesnahverkehrsplan durchfinanziert sind, bedeutet nicht, dass in diese gesetzten Projekten kein Cent des Bundes fließt. Es sind ja weitere Maßnahmen dabei, bei denen wir große Fördervorhaben haben, (Niclas Dürbrook [SPD]: Genau!) wo wir 75 bis 90 Prozent seitens des Bundes bekommen. Natürlich gehen wir davon aus, dass die Elektrifizierung, die auch in allen anderen Teilen Deutschlands vom Bund mit 90 Prozent übernommen wird, auch bei der Bäderbahn mit 90 Prozent übernommen wird. Ich habe gerade von dem Betrieb geredet. Von den Landesaufgaben und natürlich auch von den Investitionen finanzieren wir unseren Kofinanzierungsanteil. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Niclas Dürbrook [SPD]: Das ist das Prinzip Hoffnung!)
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Birgit Herdejürgen zulassen?
Birgit Herdejürgen SPD
Frau Kollegin, dann haben Sie offenbar Informationen, die ich nicht habe. Ihre Aussage bedeutet doch, dass der Bund Zusagen gemacht hat, was die Elektrifizierung beziehungsweise die Kostenübernahme der Elektrifizierung im Zusammenhang mit der Bäderbahn angeht. Sonst könnte man ja nicht von einer verlässlichen Durchfinanzierung sprechen. – Nein. Ich glaube, an der Stelle sind wir in unserem Antrag tatsächlich sehr deutlich. Es wird aktuell darüber verhandelt, wie gesichert und wie vorpriorisiert die Bäderbahn elektrifiziert werden kann und welche Bundesmittel dafür zur Verfügung stehen. Ich werbe dafür, dass wir hier als Land mit einer ganz deutlichen Stimme dafür einstehen, dass unsere Elektrifizierung vom Bund übernommen wird. Ich bin ganz verwundert über die Diskussion. An allen anderen Stellen sagen wir doch auch nicht, das wäre Sand in die Augen der Bürgerinnen streuen, wenn wir erwarten, dass eine gesetzliche Leistung, nämlich die Förderung von 90 Prozent für Elektrifizierung, vom Bund übernommen werden sollte und wir als Land das nicht tragen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Würden Sie eine weitere Zwischenfrage von der Abgeordneten zulassen?
Birgit Herdejürgen SPD
Sie haben die Aussage getroffen, die gesicherten Projekte, (Nelly Waldeck) jetzt also auch in Ergänzung um die Bäderbahn, seien durchfinanziert. Wenn ein Projekt durchfinanziert ist, dann heißt das aus meiner Sicht, dass auch eine Finanzierungszusage des Bundes vorliegt. (Beifall SPD, FDP und SSW) – Nein. Wenn wir uns in der Systematik bewegen würden, dann müssten wir Elmshorn–Pinneberg aus den gesetzten Maßnahmen herausnehmen, weil wir keine Logik des Bundes haben, in der sie Jahre vorher vorversprechen, bevor überhaupt die Planung fertig ist, dass wir eine Finanzierung gesichert haben. Dann müsste man aus diesen ganzen gesetzten Maßnahmen alle wichtigen Projekte herausnehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das würde ich nicht befürworten und, ich glaube, Ihre Fraktion auch nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich freue mich, dass wir mit so viel Engagement und Rückfragen über das Thema Schiene diskutieren. Ich hoffe, dass wir in dem Bereich vorankommen. Wir haben viele wichtige Vorhaben. Ich freue mich, wenn wir darüber regelmäßig im Ausschuss diskutieren. Jetzt habe ich etwas Angst vor dem Zettel, den Herr Buchholz in der Hand hält.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, würden Sie eine kurze, knackige, auf eine Minute begrenzte Frage und Antwort von Ihrer Seite von Herrn Dr. Buchholz zulassen? Ich gucke nämlich jetzt auf die Uhr.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Frau Waldeck, nur zur Richtigstellung. Sind Sie bereit zu akzeptieren, dass die Ausbaumaßnahme Elmshorn–Pinneberg nach dem neuen Landesweiten Nahverkehrsplan nicht gesetzt, sondern nur geplant ist? – Okay. Dann bin ich in meinen Informationen falsch. Das gucke ich mir gleich an. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dürfen Sie!) Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen weiteren Kurzbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Rasmus Vöge das Wort.
Rasmus Vöge CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Schluss dieser doch in Teilen hitzigen Debatte klarstellen: Es bewegt sich eine ganze Menge. Es ist hier zwischendurch gesagt worden, dass der LNVP ein Dokument des Scheiterns sei (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Des Stillstands!) und dass sich in diesem Land nichts bewege. Das kann hier so nicht stehenbleiben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gehen viele Dinge voran. Es gehen vielleicht nicht alle Dinge so voran, wie wir es gewünscht haben. Kritik daran ist natürlich erlaubt und legitim, und darüber müssen wir diskutieren, über die Priorisierung in Zukunft, aber hier zu behaupten, es passiere nichts, spielt doch nur Leuten in die Hand, bei denen wir das nicht wollen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann möchte ich noch etwas sagen. Es wird hier jetzt ein Stadt-Land-Gegensatz konstruiert, dass wir priorisieren sollten: dort, wo viele fahren, gegenüber dort, wo wenige fahren.
Jette Waldinger-Thiering
Würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Niclas Dürbrook zulassen?
Niclas Dürbrook SPD
Herr Kollege, es ist eher eine Zwischenbemerkung. Ich glaube, niemandem in diesem Parlament ist in irgendeiner Weise geholfen, wenn wir in solchen Debatten anfangen, solche Argumente zu instrumentalisieren wie: Ist Kritik legitim, ist sie nicht legitim? (Beifall SPD, FDP und SSW) (Rasmus Vöge) Wem ist an der Stelle damit geholfen? Das bringt uns wirklich keinen Schritt weiter. Ich finde, wir alle gemeinsam sollten davon Abstand nehmen. – Herr Kollege, möglicherweise bin ich ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen. Das ist in Ordnung, das nehme ich gern an, will das denn auch abräumen und den Vorwurf zurücknehmen. – Ich bin mit der Beantwortung fertig. Ich warne davor, hier ein Stadt-Land-Gefälle aufzubauen und das gegeneinander auszuspielen. Weil jetzt hier Elmshorn genannt wurde: Elmshorn hat 51.000 Einwohner (Zuruf SPD: Es geht nicht um Elmshorn!) und Geesthacht 33.000 Einwohner, und wir planen die Anbindung von Geesthacht nach Hamburg. (Zuruf SPD: Elmshorn ist ein Flaschenhals!) – Aber ich spreche von Geesthacht nach Hamburg. Wir treiben die Planung voran. Das ist ein wichtiges Projekt. Weil gesagt wurde, es passiert nicht: Hier passiert eine ganze Menge.
Jette Waldinger-Thiering
Entschuldigung, dass ich Sie noch mal unterbrechen muss, aber es gibt eine Zwischenfrage von der Abgeordneten Beate Raudies. Würden Sie die zulassen?
Rasmus Vöge CDU
Nein, ich möchte keine Zwischenfragen mehr beantworten.
Jette Waldinger-Thiering
Auch nicht von Serpil Midyatli und von Dr. Bernd Buchholz?
Rasmus Vöge CDU
Nein. – Ich will sagen: Es passiert eine ganze Menge. Ich habe einige Projekte genannt. Es ist auch wichtig, dass das hängenbleibt. Es ist selbstverständlich, dass auch längerfristige Projekte aus der Vergangenheit in den neuen Plan übertragen werden. Das liegt einfach an den Planungszeiten. Ansonsten bringen wir den Schienenverkehr in Schleswig-Holstein voran. – Danke. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich nun der Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier nicht nur um Elmshorn. Das will ich einmal ganz deutlich sagen. Das ist auch der Anspruch, den hier meine Kollegin Beate Raudies deutlich machte. Es geht um diesen Engpass. Es geht um alle, die aus Flensburg kommen, die aus Schleswig kommen, die aus Rendsburg kommen, die aus Flintbek kommen, die aus Bordesholm kommen, die aus Kiel kommen. Mein Sohn versucht regelmäßig jedes Wochenende, aus Hamburg nach Hause zu kommen. Wissen Sie, was sein größtes Problem ist? Er sagt: Mama, ich habe darauf keinen Bock mehr, wenn ich jedes Mal vier Stunden mit der Bahn fahren muss, weil ein Zug nicht kommt. Das ist genau dieser Engpass. Menschen arbeiten, sie pendeln rein. Es geht darum, dass wir alle aus Schleswig-Holstein, wenn wir nach Hamburg fahren und von Hamburg vielleicht sogar noch woandershin, diesen Engpass irgendwie durchqueren müssen. Das ist der Grund, warum die Menschen in Schleswig-Holstein so frustriert sind: Weil sie einfach weder zur Arbeit, noch in den Urlaub, noch zu Besuch irgendwo hinkommen. Wir stecken hier in Schleswig-Holstein fest. Deswegen ist es so wichtig, dass wir diesen Engpass dort lösen. Hören Sie auf, hier irgendwelche Einwohner_innenzahlen hin und her zu schieben, denn alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind davon betroffen, wenn sie weiter weg wollen. Das ist hier das Problem. Sehen Sie das bitte ein. (Beifall SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Christopher Vogt, das Wort.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Sorge ist im Laufe dieser Debatte durch die Beiträge der verkehrspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen nicht kleiner geworden. (Beifall FDP) (Christopher Vogt) Herr Kollege Vöge, es war gut, dass Sie es zurückgenommen haben. Ich will es aber noch mal deutlich sagen, weil ich das wirklich für eine grundsätzliche Frage auch für den kommenden Wahlkampf halte: Ich finde es ganz wichtig, dass wir uns hier im Parlament, wo eh mehr Debatten hingehören, die auch gesellschaftlich stattfinden, hart, aber auch fair in der Sache auseinandersetzen. Ich bin sehr empfindlich, wenn man begründete Kritik an der Regierung – die ist ja durchaus begründet – mit dem Argument zurückweist, das würde nur den Falschen helfen. Ich glaube, es hilft vor allem den Falschen, wenn es eine große Lücke zwischen Ankündigungen und dem, was tatsächlich stattfindet, gibt, wenn sozusagen Pläne vorgelegt werden, die eigentlich gar keine Pläne sind. Das ist etwas, wo man gucken muss, ob das wirklich das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik stärkt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Hier geht es um originäre Kernaufgaben des Staates, wo der Staat leider in den letzten 10, 15, 20 Jahren zu oft nicht geliefert hat, während er sich in andere Bereiche einmischt, wo er sich vielleicht stärker zurücknehmen sollte. Ich möchte noch eine Frage stellen, die Kollegin Nitsch vor ungefähr 20 Minuten aufgeworfen hat, die aber ganz wichtig ist. Die spannende Frage ist, Frau Waldeck und Herr Vöge: Worüber sollen wir hier eigentlich gleich abstimmen? Sie haben einen Alternativantrag vorgelegt. Die Kollegin Nitsch hat zu Recht darauf hingewiesen, was dort steht, nämlich: „Desweiteren wird die Landesregierung aufgefordert, das Projekt im LNVP als gesetztes Projekt im Zuge der nächsten LNVP-Anpassung zu ergänzen.“ Was heißt denn das? Die nächste LNVP-Anpassung – da bin ich bei Frau Nitsch – findet doch eigentlich in vier, fünf Jahren statt. Soll die Bäderbahn dann aufgenommen werden? Oder soll die Bäderbahn, wie die Kollegin Waldeck vorhin angedeutet hat, jetzt nachträglich in den LNVP geschrieben werden? Es wäre mir neu, dass der LNVP nach dem Kabinettsbeschluss noch mal überarbeitet wird. Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn Sie den LNVP jetzt noch mal überarbeiten wollen, dann sollten Sie einen Plan daraus machen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Dann sollten Sie nicht nur die Bäderbahn hineinschreiben, sondern einen Plan daraus machen. Der Kollege Vöge hat gerade genickt. Dann würde ich doch gern vom Verkehrsminister wissen: Wie soll denn diese Überarbeitung des LNVP, die der Landtag ja jetzt offenbar gleich mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschließt, aussehen? Und geht es dann nur um die Bäderbahn? Wird die jetzt tatsächlich noch nachträglich aufgenommen? Oder kommen noch weitere Änderungen hinzu? Das würde ich schon gern wissen, bevor wir darüber abstimmen. Deswegen: Herr Minister, bitte erklären Sie, wie Sie mit dem LNVP jetzt in den nächsten Wochen umgehen wollen. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Möchte jemand aus der Landesregierung oder aus der Koalition darauf antworten? (Christopher Vogt [FDP] Das muss doch erklärt werden! – Sybilla Nitsch [SSW]: Wir müssen doch wissen, worüber wir abstimmen!) Die Abgeordnete Nelly Waldeck möchte noch einmal etwas zu dem Antrag sagen.
Nelly Waldeck GRÜNE
Ich weiß wirklich nicht, wie viel deutlicher ich das noch sagen soll. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht darum, die Bäderbahn noch in den aktuellen Landesweiten Nahverkehrsplan aufzunehmen. Ich warne davor, dass wir daraus eine Debatte darüber machen, einen komplett neuen Landesweiten Nahverkehrsplan zu schreiben. Denn wenn wir das jetzt tun und diese Bäderbahn mit aufnehmen – ich habe gehört, dass alle Fraktionen dafür sind –, und wenn es noch vor der neuen Regierungsbildung klappen soll, das in diesen Landesweiten Nahverkehrsplan aufzunehmen, dann ist es nicht klug, daraus eine Debatte zu machen, ob wir noch mal einen ganz neuen LNVP schreiben sollten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. (Wortmeldung Serpil Midyatli [SPD]) (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) – Ich habe der Abgeordneten nur das Wort erteilt, damit sie den Antrag noch einmal begründen kann. Und das lässt keine Zwischenfragen zu. Insofern kommen wir jetzt – – (Serpil Midyatli [SPD]: Ich will nur einen Kompromissvorschlag machen! – Dr. Heiner
Dr. Heiner Garg FDP
Wir sind doch hier nicht auf einem Parteitag! – Serpil Midyatli [SPD]: Sie müssen die Anträge ordentlich formulieren! Wir können die Abstimmung zurückstellen, dann formulieren wir das neu, und dann können wir nachher abstimmen!) – Wir stimmen jetzt ab. Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe damit die Beratung. Abstimmung zu a), Antrag der Fraktionen von SPD und FDP, Drucksache 20/4712, sowie Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4751. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Ich lasse also über den Antrag der Fraktionen von SPD und FDP, Drucksache 20/4712, in der Sache abstimmen. Wer so abstimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen von der SPD-Fraktion, von der FDP-Fraktion und der SSW-Fraktion. Gegen die Stimmen von? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Somit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse nun über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4751, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegen die Stimmen von? – Der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SSW-Fraktion. Somit ist der Antrag angenommen. Abstimmung zu b), Bericht der Landesregierung, Drucksache 20/4607. Der Tagesordnungspunkt hat sich hiermit erledigt. Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis und damit möchte ich einmal – – (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Was sagen Sie, Herr Fraktionsvorsitzender? Gehen Sie bitte einmal zum Mikro!
Lasse Petersdotter GRÜNE
Der Bericht müsste, glaube ich, zur abschließenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss gehen. Das würde ich hier vorschlagen.
Anne Riecke FDP
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Landwirtschaft ist kein Wirtschaftszweig wie jeder andere. Wer einen land- (Anne Riecke) wirtschaftlichen Betrieb führt, kann nicht mit Sicherheit planen, was im nächsten Jahr produziert wird und zu welchem Preis es dann auch anschließend verkauft werden kann. Landwirtschaft arbeitet nämlich mit einem entscheidenden Faktor, den kein Unternehmer vollständig kontrollieren kann, und zwar mit der Natur. Genau deshalb fordern wir als FDP-Fraktion in unserem Antrag die steuerliche Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Landesregierung sollte sich schnellstmöglich für die Einführung auf Bundesebene einsetzen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen endlich ein Instrument, mit dem sie selbst vorsorgen können. Die vergangenen Monate haben erneut gezeigt, wie groß die Risiken sind. Wetterextreme, Trockenheit, Ernteausfälle und gleichzeitig schwankende Erzeugerpreise treffen unsere Betriebe mit voller Wucht. Dazu kommen hohe Kosten für Betriebsmittel wie Diesel und Dünger. Der Deutsche Bauernverband beschreibt die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft deshalb als massiv angespannt. Dann passiert häufig Folgendes: In einem guten Jahr erwirtschaftet ein Betrieb einen höheren Gewinn, darauf fallen Steuern an. Im darauffolgenden Jahr kommt es vielleicht zu einem massiven Ertragsausfall, aber das Geld, das vorher für solche Risiken hätte zurückgelegt werden können, fehlt. Das finden wir nicht sinnvoll, und das finden auch Landwirtinnen und Landwirte nicht sinnvoll. Wir müssen den Landwirtinnen und Landwirten ermöglichen, in guten Jahren selbst ein finanzielles Polster aufzubauen, steuerbegünstigt und für genau die Jahre, in denen es schwierig wird. In einem Krisenjahr soll diese Rücklage dann genutzt werden können, um den Betrieb zu stabilisieren. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Genau dieses Prinzip verfolgt unser Antrag. Das ist Eigenverantwortung. Es ist ein Unterschied, ob wir einem Betrieb im Nachhinein mit einem staatlichen Hilfsprogramm aus einer Krise helfen müssen oder ob wir ihm vorher die Möglichkeit geben, selbst vorzusorgen. Wir wollen weniger Abhängigkeit von staatlichen Nothilfen und mehr unternehmerische Freiheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte. Besonders wichtig ist: Die Bundesregierung hat eine solche Risikoausgleichsrücklage bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Dort ist ausdrücklich von einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft die Rede. Doch während die Bundesregierung noch im sogenannten Austausch darüber ist, warten unsere Betriebe nicht auf bessere Zeiten. Die Risiken sind nämlich jetzt da. Auch Schleswig-Holstein muss hier endlich eine klare Haltung zeigen. Denn im März diesen Jahres hat sich Schleswig-Holstein im Bundesrat bei dieser Frage nämlich enthalten. Meine Damen und Herren, eine Enthaltung hilft keinem Betrieb. Ich muss wirklich noch einmal mit Bedauern feststellen, dass wir immer wieder, gerade im Agrarausschuss und in anderen entsprechenden Gremien, darüber informiert werden, dass sich dann, wenn sich Umweltministerium und Agrarministerium hier in Schleswig-Holstein nicht einigen können, enthalten wird. Wie gesagt: Eine Enthaltung hilft keinem Betrieb hier in Schleswig-Holstein. Wer unsere Landwirtschaft erhalten will, muss ihr auch die Werkzeuge geben, mit denen sie wirtschaftlich überleben kann. Es gibt bereits eine Tarifglättung für land- und forstwirtschaftliche Einkommen. Sie kann schwankende Gewinne über mehrere Jahre steuerlich ausgleichen, aber sie schafft keine echte Möglichkeit für eine Rücklage und damit auch keinen vergleichbaren Liquiditätspuffer für Krisenzeiten. Genau diese Lücke muss geschlossen werden. Wir wollen eine Regelung, die einfach, praktikabel und unbürokratisch ist. Entscheidend ist nicht, in welchen Paragrafen sie am Ende steht. Entscheidend ist, dass sie funktioniert und den Betrieben tatsächlich hilft. Denn eins muss doch klar sein: Wenn wir regionale Landwirtschaft in SchleswigHolstein wollen, wenn wir Versorgungssicherheit wollen, wenn wir wollen, dass Höfe an die nächste Generation übergeben werden können, dann dürfen wir die Betriebe nicht erst unterstützen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. (Beifall FDP und CDU) Wir brauchen Vorsorge statt Krisenverwaltung, wir brauchen Eigenverantwortung statt immer neuer staatlicher Rettungspakete, und wir brauchen jetzt endlich eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage. Deshalb fordern wir hier die Landesregierung nochmals auf, sich auf Bundesebene für die schnellstmögliche Einführung einzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich sage es Ihnen noch einmal: Ich weiß, mit einem grünen Umweltminister im Land in Schleswig-Holstein und einem SPD-Finanzminister im Bund ist das alles nicht so einfach. Nach den Debatten zur Mehrbelastung über Wassercent und Zuckersteuer würde es mich aber freuen, wenn wir uns hier im (Anne Riecke) Land endlich wieder dem Erwirtschaften zuwenden könnten. (Beifall FDP – Unruhe – Heiterkeit SPD und SSW) Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten jeden Tag ihren Beitrag für unser Land. Jetzt ist es an der Politik, ihnen die Möglichkeit zu geben, ihren Beitrag zur Vorsorge in Krisenzeiten zu leisten, den sie selber auch einfordern. – Vielen Dank. (Beifall FDP und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die CDUFraktion erteile ich nun dem Abgeordneten OleChristopher Plambeck das Wort.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2005 betreue ich Landwirte in der Buchhaltung. Ich kann Ihnen eines sagen: Die steuerliche Risikorücklage für die Landwirtschaft muss kommen. (Beifall CDU) Die Land- und Forstwirtschaft ist in besonderem Maße von Witterungen, Märkten und Preisen abhängig. Durch den Klimawandel nehmen die Risiken weiter zu. Landwirte erzielen ihre Einkünfte, und so sagt es auch § 13 des Einkommensteuergesetzes, mit Hilfe der Naturkräfte. Sie arbeiten mit Pflanzen und Tieren, und gerade die richten sich nicht nach der Marktlage. Wer im Herbst sät, weiß erst im nächsten Sommer, was er erntet und welchen Preis er erzielt. Die Kuh im Stall muss gefüttert, gemolken und tierärztlich versorgt werden, und zwar jeden Tag an 365 Tagen im Jahr, unabhängig davon, ob der Milchpreis gerade die Kosten deckt. Eine Kuh kann ich nicht einfach so in Kurzarbeit schicken und die Produktion herunterfahren. Das Getreide muss vom Halm, wenn es reif ist, und nicht, wenn der Preis gerade stimmt. Gleichzeitig haben die Betriebe kaum Preissetzungsmacht. Die Preise hängen von Ernten und Milchmengen in anderen Teilen der Welt ab. Energie‑, Düngemittelpreise, Tierseuchen, Zölle, geopolitische Krisen haben einen erheblichen Einfluss. Am Ende hängt der Erfolg schlichtweg vom Wetter ab. Genau deshalb ist die Landwirtschaft mit anderen Branchen wie Bauen, Gastronomie, Maschinenbau oder Dienstleistungen nicht vergleichbar. Deshalb benötigt gerade die Landwirtschaft bessere Möglichkeiten zur Eigenvorsorge oder besser gesagt zur Risikovorsorge. Als CDU fordern wir ganz klar die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft. (Beifall CDU) Damit können Betriebe in guten Jahren einen Teil ihres Gewinns steuerbegünstigt in eine Rücklage buchen und diese Rücklage in Krisenjahren zur Verlustabdeckung einsetzen. Das Ziel der steuerlichen Risikoausgleichsrücklage ist es, dass die Liquidität zunächst im Betrieb bleibt, also genau dort, wo sie gebraucht wird. Die steuerliche Risikoausgleichsrücklage wirkt daher ganz anders als das heutige Instrument der Tarifermäßigung nach § 32 des Einkommensteuergesetzes. Um da den Unterschied deutlich zu machen: Bei einem Betrieb, der 2023 sagen wir 150.000 Euro Gewinn macht, 2024 60.000 Euro und 2025 einen Verlust von 100.000 Euro, glättet die Tarifermäßigung nach § 32c die Steuerbelastung über drei Jahre nachträglich. Sie wird erst im Veranlagungsjahr 2025 wirksam. Das ist zu spät und verfehlt die Wirkung, die es eigentlich haben sollte. Mit einer Risikoausgleichsrücklage könnte der Betrieb dagegen bereits 2023 sagen wir 70.000 Euro in die Rücklage buchen. Das hätte eine steuerliche Wirkung von 30.000 Euro. Das Geld verbleibt im Betrieb und kann als Rücklage für Verluste in der Zukunft genutzt werden. Die Rücklage stärkt durch die Steuerfreistellung Liquidität, Eigenkapital und Kreditwürdigkeit. Technisch würde die Risikoausgleichsrücklage wie die alte Ansparabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz funktionieren. Nur wird hier nicht für die Anschaffung einer Maschine angespart, sondern für eine Krise. (Beate Raudies [SPD]: Ja! Das nenne ich arbeiten!) Sie schafft echte Risikovorsorge, sie schafft Spielräume für den Betrieb, und zwar im Vorwege und nicht im Nachgang. Das ist der entscheidende Vorteil der steuerlichen Risikoausgleichsrücklage. (Beifall CDU – Heiner Rickers [CDU]: Sehr gut!) Sie folgt eigentlich einem ganz klaren Grundsatz: Eigenvorsorge statt Staatshilfe. Jeden Euro, den der Betrieb selbst zurücklegt, muss der Staat später nicht als Dürre- oder sonstige Krisenhilfe bereitstellen. (Ole-Christopher Plambeck) Die Agrarministerkonferenz und der Koalitionsvertrag auf Bundesebene von CDU, CSU und SPD haben dies ausdrücklich vereinbart. Albert Stegemann hat sich erst heute bei der Klausurtagung dazu geäußert, dass sie vereinbaren wollen, dass das jetzt kommt. Wir wollen auch, dass es endlich umgesetzt wird. Genau diese Freiheit, diese Möglichkeit, für sich selbst vorzusorgen, wollen wir den Landwirten mit diesem Instrument geben. Ich weiß natürlich, dass der eine oder andere noch überzeugt werden muss. Deswegen werden wir den Antrag in den Finanzausschuss überweisen. Dann werden wir uns dafür einsetzen, dass das kommt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich erteile nun für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Abgeordneten Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für viele landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein war die aktuelle Erntesaison extrem herausfordernd. Die Herbstbestellung im letzten Jahr war durch viele Regenfälle erschwert; danach fehlte im Frühjahr der Regen. Schließlich kamen Hitze und regional schwere Unwetter im Sommer dazu. Insgesamt ist Schleswig-Holstein im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern zwar noch glimpflich davongekommen, aber insbesondere beim Raps und beim Winterweizen gibt es Ertragseinbußen. Das sind keine witterungsbedingten Produktionsrisiken, wie die FDP das in ihrem Antrag nennt. Ursache dieser immer häufigeren, immer extremeren Wetterausschläge ist der Klimawandel. Nur weil viele dramatische Folgen des Klimawandels leider schon heute unvermeidbar sind, bedeutet das allerdings nicht, dass es nicht noch viel schlimmer werden könnte. Deshalb müssen wir beides tun: uns an bereits unvermeidbare Veränderungen anpassen und den weiteren Klimawandel bestmöglich begrenzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn die größte Bedrohung unserer Ökonomie ist der drohende Kollaps der Ökologie, und das betrifft ganz besonders die Landwirtschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Je länger wir die Klimaneutralität hinauszögern, desto größer werden die Schäden. Unterstützungsmaßnahmen wie Steuerrücklagen allein reichen nicht aus, um landwirtschaftliche Betriebe gegen die Folgen des Klimawandels abzusichern. (Beate Raudies [SPD]: Das hat auch niemand behauptet!) Zum Gesamtbild gehört auch, dass die Landwirtschaft nicht nur besonders stark vom Klimawandel betroffen ist, sondern ihn auch mit verursacht. In Schleswig-Holstein entstanden 2024 22,5 Prozent der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Die Emissionen sinken seit Jahren kontinuierlich. Das ist eine positive Nachricht, dennoch ist auch hier noch viel zu tun. Unsere Landwirtschaft ist bereit, diesen Weg zu gehen. Das wird von ihren Vertreterinnen und Vertretern immer wieder betont, und wir stehen hier an der Seite der Betriebe. Die Landesregierung unterstützt zum Beispiel mit dem Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft, das Forschung, Beratung und landwirtschaftliche Praxis zusammenbringt. Doch nun komme ich zu dem vorliegenden Vorschlag: Aktuell stehen viele Betriebe besonders unter Druck, weil teils geringere Erträge, wie bereits erwähnt, mit niedrigen Erzeugerpreisen und anhaltend hohen Kosten für Betriebsmittel, unter anderem beim Diesel, zusammentreffen. Deshalb ist es grundsätzlich ein pragmatischer Gedanke, landwirtschaftliche Betriebe in die Lage zu versetzen, Risiken aus eigener Kraft besser abzufedern. Derzeit gibt es bereits andere steuerliche Instrumente, die Einkommensschwankungen steuerlich berücksichtigen. Die Tarifermäßigung für die Landund Forstwirtschaft in § 32c Einkommenssteuergesetz, die sogenannte Tarifglättung, betrachtet Einkünfte über drei Jahre und gleicht steuerliche Nachteile aus, die durch stark schwankende Gewinne entstehen. Diese Regelung gilt aktuell noch bis 2028. Weiterhin ist nach § 4a Einkommenssteuergesetz unter bestimmten Umständen eine Verteilung landwirtschaftlicher Gewinne auf zwei Kalenderjahre möglich. Zudem gibt es den Verlustabzug nach § 10d Einkommenssteuergesetz. Hinzu kommen steuerliche Möglichkeiten für Reinvestitionen, Investitionsabzugsbeträge und die Begünstigung nicht entnommener Gewinne. Allerdings muss man einräumen: Nicht alle diese Instrumente sind für jeden Betrieb passgenau. Eine Risikoausgleichsrücklage würde es einem Betrieb ermöglichen, gerade in einem guten Jahr bewusst Vorsorge zu treffen und die Besteuerung ei- (Oliver Brandt) nes Teils des Gewinnes auf ein späteres, schlechteres Jahr zu verschieben. Das klingt grundsätzlich sinnvoll. Wir müssen aber auch betrachten, wie eine solche Regelung ausgestaltet wird und welche Betriebe davon profitieren. Die Ampelkoalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat 2024 eine solche Risikoausgleichsrücklage abgelehnt und die Verlängerung der Tarifglättung beschlossen, und zwar mit der Begründung, diese Maßnahme komme vor allem einigen hunderttausend kleineren und spezialisierten Betrieben zugute, und die Risikoausgleichsrücklage bedeute lediglich eine Verschiebung der Steuerbelastung. Auch Fragen zum EU-Beihilferecht müssen in diesem Zusammenhang geklärt werden. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) All das sollten wir uns im Finanzausschuss im Detail ansehen und dann eine gute Entscheidung für die Landwirtschaft treffen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Michael Schunck [SSW])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPDFraktion erteile ich nun der Abgeordneten Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Landwirtschaft kenne ich mich nicht besonders gut aus. Aber ich habe Augen im Kopf, und mein Vater war ein passionierter Kleingärtner. Deshalb weiß ich genau, was es für das Land und die Ernte bedeutet, wenn es wochenlang nicht regnet, wenn die Sonne das Grünland verbrennt, wenn das Obst zu früh von den Bäumen fällt oder das Getreide notreif wird. Und ich verstehe genug von Wirtschaft, um zu begreifen, welche besonderen Herausforderungen Wetterextreme für Betriebe darstellen, die direkt vom Wetter abhängen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darum wird auch gerade zu Recht viel darüber diskutiert, wie man betroffenen Betrieben helfen kann. Betroffen, lieber Kollege Brandt, sind davon alle: die, die nachhaltig und ökologisch-biodynamisch wirtschaften, genauso wie die traditionelle Landwirtschaft. Deswegen ist jetzt eigentlich nicht der richtige Moment, um diese Grundsatzfrage zu diskutieren, bei der wir wahrscheinlich eher beieinander sind als Sie mit Ihrem Regierungspartner, sondern die Frage ist jetzt: Was können wir für die Betriebe tun? (Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Einen der Vorschläge hat die FDP heute aufgegriffen, diese Idee einer steuerfreien Rücklage. Das ist keine neue Idee. Das Prinzip, in guten Jahren für Schlechte vorzusorgen, ist fast so alt wie die Menschheit. Viele von uns kennen die biblische Geschichte von den sieben fetten und den sieben mageren Jahren. Konkret geht es also darum, dass Betriebe in Jahren mit guten Erträgen einen Teil ihres Gewinnes steuerfrei zurücklegen können. Das ist nämlich der Clou an der Sache. Eine steuerfreie Rücklage würde es den Betrieben ermöglichen, Gewinne anzusparen, ohne dass der Staat sofort darauf Steuern erhebt. Diese Rücklagen könnten dann in schlechteren Jahren genutzt werden, um die Existenz zu sichern. Wir halten das aus mehreren Gründen für eine gute Idee. Erstens. Die Betriebe werden nicht von ihrer Verantwortung entbunden, nachhaltig zu wirtschaften. Das Ziel, gute Erträge und damit Gewinne zu erzielen, bleibt unverändert. Der Staat unterstützt lediglich, indem er die Bildung von Rücklagen steuerfrei stellt. Er verzichtet also auf Einnahmen, um den Betrieben das Weiterwirtschaften in den schlechteren Jahren zu ermöglichen. Wir haben heute Morgen über Resilienz geredet. Jede landwirtschaftliche Fläche, die verloren geht, dann wieder herzustellen, ist auch schwierig. Darauf sollten wir schon achten. Zweitens. Steuerfreie Rücklagen sind in anderen Branchen längst etabliert, zum Beispiel die Ersatzbeschaffungsrücklage. Es gibt bewährte Prüf- und Kontrollmechanismen im Steuerrecht und in der Steuerverwaltung, die sicherstellen, dass Rücklagen nicht unbegrenzt steuerfrei bleiben und gegebenenfalls wieder aufzulösen und nachversteuert werden müssen, wenn sie nicht benötigt werden. Drittens. für die Betriebe heißt das Verfahren dann weniger Bürokratie. Denn individuelle Beihilfen lösen einen enormen Verwaltungsaufwand aus. Der Betrieb muss einen Antrag stellen, seine Notlage nachweisen, die Verwaltung prüft, erstellt einen Bescheid, und im schlimmsten Fall folgen noch Widerspruchsverfahren oder sogar Rückzahlungen. Ich verweise auf die Coronabeihilfen, wo wir das so gemacht haben. Am Ende profitieren dann vielleicht doch nur wenige Betriebe, und der Aufwand für alle Beteiligten ist hoch. Die steuerfreie Rücklage hingegen ist deutlich einfacher umzusetzen, und in einer Zeit, in der uns in den Verwaltungen ohnehin Fachkräfte fehlen, sollten wir keine zusätzlichen bürokratischen Konstruktionen schaffen. (Beate Raudies) (Beifall SPD und Rixa Kleinschmit [CDU]) Zwei Punkte sind uns noch besonders wichtig. In einem bin ich beim Kollegen Brandt: Ich kann mir vorstellen, dass größere Betriebe leichter mit diesem Instrument arbeiten können, weil sie aufgrund eines höheren Umsatzes eher hohe Gewinne erwirtschaften und somit mehr zurücklegen könnten. Für kleinere Betriebe könnte die Umsetzung dagegen schwieriger sein. Hier muss geprüft werden, wie dieses Instrument fair und inklusiv gestaltet werden kann. Zweitens finde ich: Es muss eine Obergrenze für solche Rücklagen geben, und sie dürfen auch nicht unbegrenzt fortgeschrieben werden. Auch hier gibt es ja bereits Vorbilder im Steuerrecht, an denen man sich orientieren könnte. Dass es mit EU-Beihilfevorschriften kompatibel sein muss, versteht sich ja wohl von selbst. Ich gehe davon aus, dass das aber bei einem Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene alles geprüft würde. In meiner Rede stand ursprünglich auch, dass ich die Vorlage in den Ausschuss überweisen wollte, um genau diese Fragen zu diskutieren. Insofern können wir uns diesem Antrag anschließen. Nach den bisherigen Diskussionen hätte ich aber auch keine Probleme, dem Antrag heute zuzustimmen, denn der Kollege Plambeck hat ja darauf hingewiesen: Die bisherigen Instrumente sind in dieser besonderen Situation schwierig und helfen nicht. Bevor wir dann irgendwann in einem halben Jahr wieder anfangen, über individuelle Dürrebeihilfen zu diskutieren, was wir auch schon mal gemacht haben, ist das doch mittelfristig der bessere Weg, unabhängig davon, welche Folgen der Klimawandel für die Landwirtschaft und für das Wirtschaften der Betriebe haben muss. – Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die SSWFraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Michael Schunck das Wort.
Dr. Michael Schunck SSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kære Jette! Sehr geehrte Abgeordnete! Kaum ein anderer Wirtschaftsbereich ist so abhängig vom Wetter wie die Landwirtschaft. Wir erleben es fast Jahr um Jahr, dass der Klimawandel mit seinen Wetterextremen die landwirtschaftliche Produktion erschwert oder sie sogar gefährdet. Ist der Herbst oder das Frühjahr verregnet, kann die Saat nicht rechtzeitig ausgebracht werden. Ist der Sommer zu trocken, verdorrt die Ernte. Lang anhaltende Trockenzeiten führen zu Hitzestress und schwächen die Pflanzen. Damit haben Schädlinge leichtes Spiel. Das alles führt zu Ernteeinbrüchen bis hin zum Totalausfall. Genau das haben unsere Landwirte in diesem Jahr erlebt. Bereits seit Jahren verzeichnen wir immer neue Hitzerekorde, die unsere Landwirte vor finanzielle Herausforderungen stellen: kein Ertrag, kein Futter, kein Gewinn. Aus landwirtschaftlicher Sicht ist Schleswig-Holstein in einer geografischen Gunstlage, sodass uns die Trockenheit im Vergleich zum Rest der Republik nicht ganz so stark getroffen hat. Gleichwohl haben auch die landwirtschaftlichen Ackerbaubetriebe bei uns stark zu kämpfen. Je nach Region und Kultur fällt die Bilanz für die Ernte ganz unterschiedlich aus. Aber auch die Milch- und Bullenmastbetriebe verzeichnen dieses Jahr Einbrüche beim Futteranbau von Mais und Grünland, sodass sie Futter zukaufen müssen. Ernteeinbrüche gepaart mit hohen Betriebskosten und unbefriedigenden Erzeugerpreisen drücken unsere Landwirte finanziell an die Wand. In Anbetracht der jüngsten Forderung des Bauernverbandspräsidenten Herrn Lucht nach mehr Handlungsspielraum für die Betriebe, um auf veränderte Wetterbedingungen reagieren zu können, kommt der vorliegende Antrag der FDP scheinbar gerade recht. Die schnellstmögliche Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll helfen, diese Betriebe bei außergewöhnlichen Ertrags- und Einkommensausfällen über die Runden zu bringen, nach dem Motto: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Zugegeben, das fühlt sich im ersten Moment gut und sinnvoll an. Der politische Wunsch nach einer solchen Risikoausgleichsrücklage ist aber nicht neu. Bereits mehrfach wurden im Bundesrat sinngemäße Anträge gefasst und beschlossen, zuletzt im Februar 2026. Das formulierte Ziel dort ist, Betrieben zu ermöglichen, in wirtschaftlich guten Jahren steuerbegünstigt Rücklagen zu bilden und diese in Jahren mit außergewöhnlichen Ertrags- oder Einkommensausfällen gewinnmindernd aufzulösen. Die Forderung scheint reif für die Schaffung einer solchen Rücklage, denn auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist zu lesen: „Wir werden eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage sowie weitere finanzielle (Dr. Michael Schunck) Anreize zur Wettbewerbsfähigkeit schaffen und ausbauen.“ Es steht dort aber nicht, wann dies geschehen soll. Wie gesagt: Auch nach Auffassung des SSW hat der vorliegende Antrag seinen Charme, aber er hat auch seine Kinken. Es wäre eine steuerliche Privilegierung für eine bestimmte Branche und würde damit gegen den Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verstoßen. Es würde damit ein Sondersubventionstatbestand geschaffen. Dem Staat gingen Steuereinnahmen verloren. Zugegeben, ich bin kein Jurist oder Finanzpolitiker, aber keine andere Branche ist wirtschaftlich so dermaßen abhängig von Witterungsbedingungen wie die Landwirtschaft. Die Frage nach der Höhe einer solchen Rücklage pro Betrieb ist auch nicht geklärt. Die Befürchtung ist zudem, dass insbesondere die großen Betriebe oder Betriebe mit hohen nichtlandwirtschaftlichen Einkommen besonders profitieren und einkommensschwächere Unternehmen und bäuerliche Betriebe solche Rücklagen nicht aufbringen können. Das kann nicht gewollt sein. (Beifall SSW) – Vielen Dank. Ich sehe aber auch nicht, wie die Abhängigkeit von staatlichen Hilfsprogrammen verringert werden kann, denn das träfe die kleinen und bäuerlichen Betriebe, die eben keine Rücklagen bilden können. Wann würde es zur Auszahlung einer Rücklage kommen? Wie ist der Notfall oder die Krise zu bewerten – gerade unter der Prämisse, dass die Ertragssituation von Bundesland zu Bundesland oder sogar von Region zu Region ganz unterschiedlich sein kann? Ich will keinen Wasser in den Wein kippen, aber ich sehe bei diesem Instrument noch viele ungeklärte Fragen, die wir im Ausschuss erörtern müssen. Eins ist nämlich offensichtlich: Die Wetterextreme werden uns weiter beschäftigen, und die Landwirtschaft muss sich darauf einstellen. Das heißt, wir müssen die Betriebe in die Lage versetzen, mit den Wetterextremen umzugehen. Bodenschonende Bearbeitung, Wasserspeicher, resistente Sorten und Beratung helfen den Betrieben langfristig und sichern die regionale Lebensmittelproduktion. Also lassen Sie uns im Ausschuss noch einmal über diesen Antrag sprechen und dann eine gemeinsame Lösung finden. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, hat Anfang August im Interview im ZDFheute gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wir Landwirte sehen schon länger, dass das Klima sich verändert, dass es wärmer wird und dass die Extremwetterperioden zunehmen. Deshalb stellen wir uns schon seit 15 bis 20 Jahren auf diese Veränderung ein. … Aber wenn es halt so extrem ist wie in diesem Jahr, dann sind wir ein Stück weit hilflos.“ Wir alle merken, dass das Klima und die Natur aus dem Gleichgewicht geraten, und kaum ein Wirtschaftszweig ist diesem Wandel so unmittelbar ausgesetzt wie die Landwirtschaft. Die Klimakrise reiht sich in eine Vielzahl von strukturellen Veränderungsprozessen ein, denen Landwirtinnen und Landwirte heute gleichzeitig begegnen müssen. Die Landwirtschaft kann nicht einfach auf bessere Zeiten warten. Das Getreide muss geerntet werden, wenn es reif ist, unabhängig davon, was der Markt gerade hergibt. Pflanzen und Tiere richten sich nicht nach der Marktlage. Zwischen unternehmerischen Entscheidungen und ihren Erträgen liegen lange Zeiträume. Die Landwirtschaft unterliegt starken Preisschwankungen und globalen Abhängigkeiten, und der einzelne landwirtschaftliche Betrieb hat quasi keine eigene Preissetzungsmacht. Für die Landesregierung steht völlig außer Frage, dass unsere landwirtschaftlichen Betriebe bei dem Umgang mit diesen Herausforderungen Unterstützung verdienen. Meine Damen und Herren, das bringt mich zu der im Antrag geforderten Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe. Diese Idee ist nicht neu, sie wird von Interessenverbänden seit vielen Jahren eingebracht und auch fachlich intensiv diskutiert. Es ist kein Geheimnis, dass sich auch unser Landwirtschaftsministerium immer wieder für eine entsprechende Lösung eingesetzt hat. Einfach gesagt soll diese Rücklage eine Art Sparbuch für schlechte Jahre sein. In guten Jahren können Betriebe steuerlich begünstigt vorsorgen, (Ministerin Dr. Silke Schneider) um in gewinnschwachen Jahren auf diese Reserve zurückgreifen zu können. Die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c Einkommensteuergesetz funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip. Sie wurde ursprünglich für den Veranlagungszeitraum 2014 bis 2022 eingeführt und später bis zum Veranlagungszeitraum 2028 verlängert. Sie betrachtet jeweils drei aufeinanderfolgende Veranlagungszeiträume, ermittelt den durchschnittlichen Gewinn dieser drei Jahre und errechnet so eine fiktive Einkommensteuer als Vergleich zur tatsächlichen Einkommensteuer. Aber wie so oft bei branchenspezifischen steuerlichen Förderungen gibt es gerade beim § 32c Einkommensteuergesetz durchaus relevante Bedenken. Der Bundesrechnungshof hat 2022 festgestellt, dass diese befristete Regelung nicht zielgenau wirkt und jährlich erhebliche Steuervergünstigungen auf Gewinne auslösen kann, die mit den eigentlichen landwirtschaftlichen Risiken nichts zu tun haben. Wenn wir jetzt über neue Instrumente sprechen, sollten wir deshalb zuallererst genau darauf achten, dass sie auch tatsächlich der Vorsorge gegen Ertrags- und Einkommensrisiken dienen. Ebenso wenig dürfen wir die zahlreichen Möglichkeiten außer Acht lassen, mit denen das Steuerrecht schon heute Gewinnschwankungen abfedert und die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe stärkt. Gewinne werden bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr auf zwei Veranlagungszeiträume aufgeteilt. Verluste lassen sich mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnen. Geplante Investitionen können steuerlich vorgezogen werden, und Gewinne aus dem Verkauf von Betriebsvermögen können unter bestimmten Voraussetzungen in neue Investitionen fließen, ohne sofort voll versteuert zu werden. Auch Gewinne, die im Betrieb bleiben und nicht entnommen werden, können steuerlich begünstigt werden. Meine Damen und Herren, Fairness ist für die Akzeptanz unseres Steuersystems zentral. Deshalb ist das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so wichtig. Bestimmte Gruppen oder Sachverhalte dauerhaft steuerlich besserzustellen, ist möglich, bedarf aber immer einer guten Begründung. Wenn schwankende Gewinne und besondere wirtschaftliche Risiken eine steuerbegünstigte Rücklage für die Landwirtschaft rechtfertigen, warum sollte dieses Argument nicht auch für andere Branchen gelten, zum Beispiel für die Bauwirtschaft, den Tourismus, die Gastronomie, die Energiebranche und exportorientierte Unternehmen? – Es kann gute Gründe und auch gute Antworten auf diese Fragen geben, aber es bedarf immer einer genauen Abwägung. Deshalb würde ich mich über eine weitere Befassung im Ausschuss freuen. Zu beachten ist auch – das will ich hier gar nicht groß ausführen, es muss aber uns allen bewusst sein –: Jeder steuerliche Sondertatbestand bedeutet natürlich zusätzlichen Verwaltungsaufwand beim Staat und in den Betrieben, und er bedeutet steuerliche Mindereinnahmen. Mir ist wichtig festzuhalten: Ich kann gut verstehen, was hinter der Forderung nach einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage steht, und auch wenn ich bei der Einführung einer weiteren steuerlichen Sonderregelung noch skeptisch bin, gerade mit Blick auf die bereits bestehenden Instrumente und die Frage der Steuergerechtigkeit, halte ich es gleichwohl für richtig und wichtig, die Möglichkeiten einer zielgenauen Unterstützung weiter zu prüfen und die berechtigten Anliegen der Landwirtschaft ernst zu nehmen. Genau das werden wir tun, und hierzu stehe ich im Übrigen auch im direkten Austausch mit dem schleswig-holsteinischen Bauernverband. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Die Ministerin hat ihre Redezeit um 29 Sekunden ausgedehnt, das heißt, die Zeit würde jetzt auch jeder Fraktion zustehen. – Ich glaube, davon möchte jetzt keiner Gebrauch machen. Insofern schließe ich die Beratung. – Abgeordneter Brandt!
Oliver Brandt GRÜNE
Es ist beantragt worden, den Antrag in den Finanzausschuss zu überweisen. Ich beantrage, dass er mitberatend in den Agrar- und Umweltausschuss überwiesen wird.
Sandra Redmann SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer derzeit mit Tierheimen, Wildtierstationen und Tierschutzvereinen spricht, hört immer wieder: Wir haben kaum Platz, die Kosten steigen, und wir wissen langsam nicht mehr, wie wir das alles schaffen sollen. – Trotzdem machen sie natürlich weiter. Sie kümmern sich um ausgesetzte Katzen, um Hunde, beschlagnahmte Tiere, Exoten, kranke Tiere und immer häufiger um Tiere aus Qualzuchten. An dieser Stelle ein Dank an die FDP für die Initiative für eine Anhörung im Ausschuss zur Qualzucht, die wirklich hervorragend war, möchte ich hier ausdrücklich sagen. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, FDP und Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vor allem Danke an die vielen Menschen aus dem Tierschutz für die offenen Türen, die Gespräche und die klaren Worte. Aber unser Dank darf nicht die Antwort der Politik sein. Wir können nicht immer wieder die Arbeit der Tierschützerinnen und Tierschützer loben und gleichzeitig erwarten, dass sie irgendwie finanziell über die Runden kommen. Tierschutz ist Staatsziel, liebe Kolleginnen und Kollegen, und ein Staatsziel darf nicht davon abhängen, ob genügend Spenden zusammenkommen. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Deshalb fordern wir, die gestrichene Landesförderung für Tierheime wieder aufzunehmen. Geld allein löst trotzdem das Problem nicht. Wir müssen auch dafür sorgen, dass weniger Tiere überhaupt im Tierheim landen. Lassen Sie mich hier einschieben: Ganz viele Menschen gehen sorgsam mit Tieren um und lieben sie als Mitglied der Familie. Das muss man auch einmal sagen, und ich bin ganz sicher, dass das vielen Kolleginnen und Kollegen genauso geht. (Zurufe: Ja!) Wir müssen trotzdem aufklären. Ein Tier ist keine Anschaffung für kurze Zeit, kein Urlaubsmitbringsel – das ist übrigens gerade dieses Jahr oft passiert –, kein Accessoire für ein Foto und schon gar nicht für eine Social-Media-Story. (Beifall ganzes Haus) Ein Tier aufzunehmen bedeutet Verantwortung. Vor der Anschaffung sollte man genau wissen, was das bedeutet. Wie viel Zeit braucht es? Welche Kosten entstehen? Welche Bedürfnisse hat das Tier? Daher sollten wir auch darüber diskutieren, ob ein Sachkundenachweis für bestimmte Tierhaltungen sinnvoll ist. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir müssen auch bei der Zucht ansetzen. Wir wollen uns gerne am österreichischen Modell orientieren: höhere Anforderungen an Züchterinnen und Züchter, Gesundheitsuntersuchung, Sachkunde und wirksame Kontrollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Tierschutz beginnt nicht erst an der Tür des Tierheims. Das gilt auch für exotische Tiere. Wer einmal in Weidefeld war – ich gucke einmal zu Christian Dirschauer; meine Kollegin Birte Pauls kann gerade nicht im Plenarsaal sein –, der weiß, was das heißt. Wir fordern eine Positivliste, die festlegt, welche Tierarten privat gehalten werden dürfen. Ich will Ihnen einmal sagen, dass zurzeit das Bennett-Känguru in Schleswig-Holstein gerne gehalten wird. Man kann gar nicht so doof denken, was Leute sich überlegen – das muss ich wirklich einmal sagen. (Beifall SPD und Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Für wirksamen Tierschutz brauchen wir zudem strengere Regeln für den Online-Handel und ein konsequentes Vorgehen gegen den illegalen Tierhandel. Ein Verbot von Wildtieren im Zirkus ist längst überfällig – übrigens unabhängig davon, ob sie groß oder klein sind, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün. (Beifall SPD) (Sandra Redmann) Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum ein kleines Wildtier im Zirkus sein darf und ein großes nicht, aber Sie werden es sicherlich erklären. Sie haben einen Alternativantrag vorgelegt; einige unserer Punkte finden sich darin zumindest im Ansatz wieder. Warum werden Sie immer genau dann vorsichtig, wenn aus einer richtigen Erkenntnis eine Konsequenz folgen muss? – Die Positivliste wollen Sie prüfen – wir wollen sie. Bestehende Gesprächsformate wollen Sie „verstetigen“. – Ja, wollten Sie die denn abschaffen? Das sind immer solche Füllsätze, damit der Antrag nicht nur eine halbe Seite hat, sondern drei oder so, keine Ahnung. (Beifall SPD, FDP und SSW – Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tierheime sind voll, die finanziellen Probleme offensichtlich, das wissen wir. Jetzt muss es hier einmal zur Sache gehen. Deshalb fordern wir eine landesweite Tierschutzkonferenz mit Bund, Land, Kommunen und Tierschutz an einem Tisch, um konkrete Lösungen zu vereinbaren. Wir müssen aufhören, Verantwortung hin- und herzuschieben – das machen wir nämlich. Wer übernimmt welche Aufgaben, wer bezahlt sie? Das muss verlässlich geklärt werden. – Leute, wir sind die Politikerinnen und Politiker, wir können genau das entscheiden. (Beifall SPD, FDP und SSW) Einen Punkt Ihres Antrags möchte ich noch explizit ansprechen: Sie fordern eine „humane Regelung für nicht vermittelbare und rehabilitierbare Tiere“, insbesondere für Hunde mit Gefahrenpotenzial. Sagen Sie bitte konkret, was Sie damit meinen. (Beifall SPD und Annabell Krämer [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Menschen im Tierschutz müssen wir nicht erklären, dass die Lage schwierig ist; das erleben die jeden Tag. Sie nehmen Tiere auf, wenn andere nicht weiter wissen. Sie pflegen, versorgen sie und geben ihnen im besten Fall eine neue Chance. Sie brauchen endlich unsere politische Unterstützung und Entscheidung. Genau das wollen wir (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich komme zum letzten Satz, Frau Präsidentin. – Wir wollen Verantwortung dort stärken, wo Tiere angeschafft, gehalten und gezüchtet werden. Wir unterstützen als Staat diejenigen, die am Ende da sind, wenn diese Verantwortung nicht funktioniert. – Danke schön. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Ich erteile nun für die CDU-Fraktion der Abgeordneten Rixa Kleinschmit das Wort.
Rixa Kleinschmit CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei meinem ersten Besuch in einem Tierheim wurde mir Rocky gezeigt. Rocky war ein großer Rottweiler-Mischling und lebte zu diesem Zeitpunkt schon seit mehr als vier Jahren in dieser Einrichtung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten sich mit großem Engagement und mit ganz viel Mühe um ihn gekümmert. Trotz aller Bemühungen konnte Rocky nicht vermittelt werden. Eine realistische Aussicht auf Vermittlung gab es nicht. Der tägliche Umgang mit ihm war schwierig. Nicht alle Beschäftigten konnten sich ihm gefahrlos nähern. Auslauf, Spaziergänge und der Kontakt mit anderen Hunden waren nur sehr eingeschränkt möglich. Rocky ist kein Einzelfall. Unsere Kommunen und Tierheime werden immer wieder mit solchen Fällen konfrontiert. Tiere kommen beispielsweise nach der Beschlagnahmung oder nach dem Tod der Halterin oder des Halters in die Obhut eines Tierheims. Dann stellt sich eine schwierige Frage: Was passiert mit einem Tier mit individuellem Gefahrenpotenzial? – Ich möchte wirklich auf das Individuelle abzielen; es geht nicht um irgendwelche Rassen. Ich habe überlegt, ob ich die Rasse des Tieres, von dem ich eben berichtet habe, hier nenne. Aber wir müssen es aussprechen dürfen. Was passiert mit einem Tier, das aufgrund eines individuellen Gefahrenpotenzials dauerhaft nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen vermittelbar ist? – Diese Frage dürfen wir nicht ausblenden. Die Kollegin Redmann, der ich sehr dankbar für den Antrag bin, hat gesagt, ich solle sagen, was wir damit meinen. Nein, ich kann auf diese Frage keine Antwort geben, weil das eine schwere Frage ist, aber ich möchte, dass wir diese Frage besprechen. Deshalb freue ich mich, dass wir die Anträge an den Ausschuss überweisen können. Das ist einfach so gemeint. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen diese Frage ansprechen, weil wir aus der kommunalen Familie und aus den Tierheimen damit konfrontiert werden. Denn eine jahrelange Unterbringung ist für alle Beteiligten eine enorme Belastung: Für die Kommunen entstehen dauerhaft hohe Kosten – aber es kann nicht nur ums Geld ge- (Rixa Kleinschmit) hen –, in den Tierheimen werden wertvolle Kapazitäten gebunden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die vielen Ehrenamtlichen kann der Umgang mit solchen Tieren eine erhebliche Belastung und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Deswegen wollen wir, dass auf Bundesebene – ich sagte es gerade – nach einer rechtssicheren, praxistauglichen und natürlich humanen Lösung gesucht wird. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, schwierige Entscheidungen leichtfertig zu treffen. Im Gegenteil, wir müssen den Tierschutz, den Schutz der Menschen und anderer Tiere, den Arbeitsschutz sowie die Möglichkeiten unserer Heime und Kommunen gemeinsam im Blick behalten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verantwortung bedeutet, schwierige Fragen nicht dauerhaft vor sich herzuschieben. Verantwortung bedeutet auch, ehrlich über unsere finanziellen Möglichkeiten zu sprechen. Wir haben gerade vorgestern die Haushaltsdebatte geführt, und Sie erinnern sich alle, wie schwer die uns gefallen ist. Uns ist bewusst, dass die Finanzierung der Tierheime und des praktischen Tierschutzes eine kommunale Aufgabe ist. Uns ist ebenso bewusst, dass das Land in den vergangenen Jahren hier Einsparungen vorgenommen hat, die uns sehr schwergefallen sind, die wir aber angesichts der angespannten Haushaltslage aktuell nicht zurückdrehen können. Wir versprechen deswegen heute nicht etwas, was wir morgen nicht halten können. Unser Ansatz ist ein anderer, wir wollen dort ansetzen, wo wir konkret etwas verbessern können: bei der Prävention, der Information, einem besseren Zusammenarbeiten und klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich den Austausch der Akteure im Tierschutz. Sie haben die Verstetigung angesprochen: Wir wollten mit unserem Antrag nicht den Anschein erwecken, dass es so etwas noch nicht gibt. Wenn gewollt ist, dass das unter einem größeren Namen läuft, verschließen wir uns dem natürlich nicht. Der Runde Tisch sollte sich nicht nur mit den schwierigen Fragen der gefährlichen Tiere, auf die ich meinen Schwerpunkt gelegt habe, beschäftigen; es geht um den Tierschutz insgesamt. Die guten Erfahrungen des bestehenden Runden Tisches „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ sollten uns dabei ein Vorbild sein. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tierheime, Tierschutzvereine, Kommunen, Veterinär- und Ordnungsbehörden sowie weitere Akteure verfügen über sehr unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven. Davon können wir nur lernen. Deswegen müssen wir dieses Wissen stärker zusammenbringen, Probleme frühzeitiger erkennen und bestehende Angebote besser miteinander verknüpfen. Dann können wir vor Ort konkret helfen. Auch bei der Positivliste – Sie sprachen es an – wollen wir die Diskussion auf Bundesebene weiterführen. Dabei geht es um eine Prüfung, die unter anderem die artgerechte Haltung, die notwendige Sachkunde, das Gefahrenpotenzial und mögliche Auswirkungen auf den Artenschutz berücksichtigt. Für uns bleibt aber ein Punkt besonders wichtig – ich hatte es angesprochen –: Für die Fälle, in denen trotz aller Prävention ein Tier dauerhaft nicht vermittelbar ist, brauchen wir eine klare, rechtssichere und verantwortungsvolle Regelung. Denn wir dürfen weder die Tierheime noch die Kommunen und die Verantwortlichen damit alleine lassen. Ich sehe, meine Uhr blinkt schon. Deshalb springe ich ein bisschen vor und möchte noch einmal ganz klar machen: Ich weiß, es wurde gesagt, dass nur Dankesworte nicht reichen würden, aber dennoch unseren ausdrücklichen Dank. Wir müssen den Leuten im Tierschutz immer wieder für ihre Tätigkeit danken. Dem schließe ich mich an, und ich freue mich auf die Ausschussberatung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Abgeordneten Dirk Kock-Rohwer das Wort.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die Bund, Länder und Kommunen Verantwortung tragen. Jede staatliche Ebene hat dabei ihren eigenen Beitrag zu leisten und muss ihre jeweiligen Handlungsmöglichkeiten nutzen, um den Schutz und das Wohl von Tieren zu gewährleisten.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) (Dirk Kock-Rohwer) Mit diesen Worten beginnt der Antrag der SPD, und ich kann dem nur voll und ganz zustimmen. – Vielen Dank, Frau Redmann! (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Nach der im Grundgesetz festgelegten Aufgabenteilung ist ausschließlich der Bund für die Rechtsetzung im Bereich Tierschutz zuständig. Das Land hat gemeinsam mit den Kommunen, mit dafür zuständigen Stellen die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die im Tierschutzgesetz und in nachgeordneten Rechtsnormen getroffenen Bestimmungen eingehalten werden. Einige Punkte aus dem SPD-Antrag zielen auf diese bundesgesetzliche Ebene. Die von der Ampelkoalition vorgesehene Novellierung des Tierschutzgesetzes hätte hier einige Verbesserungen gebracht, doch die Beratungen dazu konnten leider nicht mehr zum Abschluss gebracht werden. Meine Parteikolleginnen auf Bundesebene sind nicht mehr Teil der Regierungskoalition, anders als die der SPD. Insofern hoffe ich, dass sich die SPD im Bund nach Kräften in das laufende Verfahren zum Tierschutzgesetz einbringt. Unsere Einflussmöglichkeiten sind da leider sehr begrenzt. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Annabell Krämer [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dennoch setzt sich die Landesregierung – dies gilt für die jetzige Regierung wie auch für die Vorgängerregierung – über Ministerkonferenzen und den Bundesrat immer wieder für die Belange des Tierschutzes ein. Zum Onlinetierhandel hat sich Schleswig-Holstein beispielsweise im Rahmen einer Länderarbeitsgemeinschaft und im Bundesrat erst kürzlich erfolgreich für die Einrichtung einer zentralen Recherchestelle eingesetzt. Das ist eine Verbesserung. Doch damit sind die Probleme im Tierhandel nicht gelöst. Deutschland ist nach wie vor ein bedeutender Absatzmarkt für exotische Heimtiere. Die Regulierung der Onlineplattformen ist nach wie vor nicht ausreichend. Klare Vorgaben in Form einer Positivliste, welche Tiere gehandelt werden dürfen, wären sicherlich hilfreich. Ich unterstütze das. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Annabell Krämer [FDP]) Es muss klar geregelt sein, welche Tiere, welche Arten gehalten werden dürfen. Im Landwirtschaftsrat der Europäischen Union hatten sich 19 Mitgliedstaaten für die Einführung einer EU-weiten Positivliste ausgesprochen. Das war im Jahr 2022; das mag etwas mit der Covid-19-Pandemie zu tun gehabt haben. Seitdem ist das Bewusstsein für die Gefahr, die von dem Handel mit Wildtieren für die menschliche Gesundheit ausgeht, wieder geringer geworden oder wurde durch andere Debatten verdrängt. Zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen besteht hier im Hause, soweit ich das wahrnehme, ein Konsens. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Auch im Bundesrat hat sich Schleswig-Holstein dazu bereits mehrfach positioniert. Mit dem Thema Qualzucht hat sich der Ausschuss – wir haben es vorhin gehört – ausgiebig befasst. Wir hatten eine sehr gute – –
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Birgit Herdejürgen zulassen?
Birgit Herdejürgen SPD
Herr Kollege, vielen Dank. – Ich habe eine Frage zu den Zirkustieren; die Kollegin hatte es auch schon angesprochen. Ich dachte in der Tat auch, dass wir hier einen Konsens im Haus hätten. Jetzt schreiben Sie in Ihrem Antrag aber: „ein Verbot der Haltung von großen Wildtieren in Zirkussen“. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP] Ab welcher Größe beginnt ein großes Wildtier? Gehen Sie davon aus, dass kleine Wildtiere im Zirkus weniger leiden als große? Was ist das Kriterium für diese Einordnung? Das ist mir völlig unklar. (Beifall SPD, Annabell Krämer [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) – Da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß. Ich bin da in der Diskussion noch nicht am Ende und hoffe, wir können das im Ausschuss zusammen regeln und dann festlegen, mit welchem gemeinsamen Punkt wir nach außen gehen. (Dirk Kock-Rohwer) (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN - Birgit Herdejürgen SPD
Okay, danke!) – Genau, weiter im Text: Eine landesweite Tierschutzkonferenz ist ebenfalls kein neuer Vorschlag. Wir haben dazu schon im November 2024 beraten. Allerdings gibt es bereits heute Formate für einen Austausch mit den Akteurinnen und Akteuren im Tierschutz; wir haben das von meiner Kollegin Kleinschmit gehört. Aus unserer Sicht macht es mehr Sinn, diese konsequent zu nutzen und zu verstetigen, statt eine neue Struktur zu schaffen. Auch da bin ich gespannt auf die Ergebnisse der Beratung im Ausschuss. Wir haben aus der Ausschussanhörung über Qualzucht eine Menge gelernt. Auch das werden wir im Ausschuss besprechen und umsetzen. Sicherlich macht es Sinn zu schauen, ob da etwas getan werden kann, um die Zielgruppe besser zu erreichen. Das ist eher ein stetiger Prozess und eine ständige Aufgabe. Ich möchte allen danken, die daran bereits mitwirken und vor allem den Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich im Tierschutz einsetzen, ohne deren Einsatz vieles gar nicht möglich wäre. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die FDPFraktion erteile ich nun der Abgeordneten Annabell Krämer das Wort. (Zuruf)
Annabell Krämer FDP
Ich lasse mir nicht das Wort verbieten, Frau Kollegin. (Zuruf) Eigentlich habe ich schon keine Lust mehr, aber gut. (Rixa Kleinschmit [CDU]: Gib die Rede zu Protokoll!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegin Kleinschmit, ich bin erst einmal sehr dankbar. Der Antrag der Kollegin Redmann war es schon wert, dass sich auch die CDU heute gegen das Halten von Wildtieren in Zirkussen ausgesprochen hat. Ich bin froh, dass wir da endlich einen Konsens haben und sich die Einstellung aus der Vergangenheit geändert hat. Herzlichen Dank dafür. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Herr Kollege Koch, wenn Sie pöbeln wollen, dann gehen Sie bitte an das Mikrofon. – Tierschutz ist kein Luxus. (Unruhe)
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete! Wir wollen diese Debatte in einem ordentlichen Ton fortsetzen und einander gut zuhören. Bitte!
Annabell Krämer FDP
Tierschutz ist kein Luxus, kein Nice-to-have. Er ist unsere Pflicht, die in unserer Landesverfassung verankert ist. Artikel 11 schreibt uns nämlich ins Stammbuch: „Die natürlichen Grundlagen des Lebens sowie die Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des Landes … .“ Die treibende Kraft für die Aufnahme des Tierschutzes in unsere Landesverfassung war mein geschätzter FDP-Fraktionskollege Dr. Heiner Garg. – Heiner, noch einmal herzlichen Dank dafür. (Beifall SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Rixa Kleinschmit zu?
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die SSWFraktion erteile ich nun das Wort dem Abgeordneten Dr. Michael Schunck.
Dr. Michael Schunck SSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kære Jette! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich könnte meine Rede zum Thema Tierschutz und dessen Zuständigkeiten einfach abkürzen, indem ich auf meine Rede zur Finanzierung von Tierheim- und Tierauffangstationen aus dem Sommer 2025 verweise. Schon damals habe ich auf die desolate Finanzierung der Tierheime hingewiesen und dass das Land und der Bund die Kommunen damit im Regen stehen lassen. Es sollte uns allen klar sein, dass keine Kommune verpflichtet ist, ein Tierheim zu unterhalten, auch wenn es eine kommunale Pflichtaufgabe ist. Allein diese Tatsache zeigt doch schon, dass der erneute Aufschlag zu diesem Thema von der SPD wichtig und richtig ist. – Ihr könnt auch mal applaudieren. (Beifall SSW und SPD) Sollen wir erst warten, bis die Tierheime wegen mangelhafter Finanzierung und Ausstattung schließen müssen? Oder wo sollten dann die Ordnungsämter Fundtiere und Tiere, die bei Tierpreppern sichergestellt werden mussten, unterbringen? Wir haben uns in jüngster Zeit im Rahmen der Katzenschutzverordnung, der neuen Tierarztgebührenordnung und den Qualzuchten bei Heim- und Nutztieren ausgiebig mit dem Thema Tierwohl auseinandergesetzt. Da ist es an der Zeit, in Form einer landesweiten Tierschutzkonferenz alle öffentlichen Akteure und Tierauffangstationen an einen Tisch zu bringen, um, wie es die SPD fordert, eine tragbare finanzielle Lösung zu erarbeiten. (Beifall SSW und SPD) – Danke. Schon heute werden notwendige Behandlungen zum Leidwesen der Vierbeiner von den Besitzern unterlassen, weil sie sich einem Tierarztbesuch schlicht nicht mehr leisten können. Es werden lebende Tiere auf dem Müll entsorgt oder ausgesetzt – mit ungeahnten Folgen für die heimische Tierwelt. Denken Sie nur an die Aga-Kröte oder den Ochsenfrosch, die alles fressen, was ihnen vors Maul kommt. Der Klimawandel begünstigt noch die Verbreitung und Vermehrung dieser wärmeliebenden Arten. Kommen wir aber noch einmal zurück zum SPDAntrag. Die SPD schlägt ein österreichisches Modell zur Zucht von Hund und Katze vor, mit Sachkundenachweisen als Züchter und Züchterinnen, Dokumentations- und Kontrollpflichten der Zuchttiere. Aber reicht das aus, Qualzuchten zu verhindern, wenn man sich solche Tiere leicht aus dem Urlaub, aus einem Kofferraum heraus an einer Autobahnraststätte besorgen kann? Ich habe im Umweltausschuss bereits vorgeschlagen, dass Züchtungen, die auf einen genetischen Defekt basieren, wie beim Blauen Dackel oder Dalmatiner, generell gesetzlich verboten werden sollten. So hätte man zumindest schon einmal einen Großteil an Qualzuchten verhindert, die sich eben nicht allein als Zuchtmerkmal einer einzelnen Rasse verstehen, sondern genereller Natur sind. (Beifall SSW, SPD und FDP) Der Merle-Gen-Defekt des Blauen Dackels zum Beispiel ist auch in anderen Hunderassen üblich, und ein solches Gesetz würde auch bei Kreuzungen verschiedener Rassehunde greifen –, eine typische Reaktion von skrupellosen Tierhändlern übrigens, die Gesetze durch Einkreuzungen umgehen wollen. Über angezüchtete Anomalien wie Kurzschnauzigkeit oder Haarlosigkeit müssen wir uns noch einmal intensiv unterhalten, denn die würde ein solches Gesetz natürlich nicht erreichen. Zum Antrag der Koalition möchte ich sagen, dass mir das wirklich zu dünn ist. Leider bleibt der (Dr. Michael Schunck) Antrag weit hinter den Forderungen der SPD zurück: kein substanzieller Inhalt, wie den Tierheimen oder den übertroffenen Kommunen geholfen werden soll. Gesprächs- und Austauschformate sollen es sein. Damit ist aber keinem Tierheim geholfen, das jetzt unter der Last erdrückt wird. Der Antrag ist ein zahnloser Tiger. (Beifall SSW, SPD und FDP – Beate Raudies [SPD]: Es geht nur um Tigerfell! Bettvorleger!) Wo wir gerade bei exotischen Großkatzen sind – das ist eine schöne Überleitung –, möchte ich den Punkt des SPD-Antrages aufgreifen, in dem es um Wildtiere in Zirkussen geht. Seit Jahren setzen wir uns hier im Landtag fraktionsübergreifend für ein bundesweites Verbot von Wildtieren in Zirkussen ein – unabhängig von der Größe übrigens –, bisher leider erfolglos. Im Jahre 2021 wurde eine Initiative im Bundesrat mit der genannten Zielsetzung abgelehnt. Wir sind in der Sache also noch keinen Schritt weiter gekommen. Bevor wir also wieder mit einem Verbot scheitern, sollten wir gegebenenfalls andere Wege ausloten, wie das Problem gelöst werden kann, beispielsweise, indem der Handel und die Neuanschaffung oder Nachzucht solcher exotischen Tiere in Zirkussen untersagt wird, verbunden mit entsprechenden Übergangsregelungen für die Tiere, die jetzt eben noch vorhanden sind. Wer sollte sie übernehmen, wenn der Zirkus sie nicht mehr halten darf, solange sie noch am Leben sind? Lassen Sie uns dies noch einmal intensiv im Umwelt- und Agrarausschuss diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen Kurzbeitrag erteile ich nun das Wort dem Abgeordneten Heiner Garg.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ein Hund zieht nicht in den Haushalt ein, sondern ein Hund zieht in die Herzen seiner neuen Familie ein. (Beifall FDP, SPD und SSW) Vermutlich gilt das für jedes Haustier, wenn es in einen neuen Haushalt kommt. Insofern will ich gar niemanden diskriminieren, die oder der Katzen, Vögel oder sonstige Haustiere hält. Warum ich mich noch einmal gemeldet habe: Es ist leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Meine Generation wurde so erzogen, dass man Tiere respektiert, dass man Tiere achtet. Wenn ich an den Vorfall im Nachbarbundesland denke, dass Kinder eine Ente so lange steinigen, bis sie stirbt, und Erwachsene drumherum einfach achselzuckend zugucken, dann stimmt irgendwas in dieser Gesellschaft einfach nicht mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Ich gebe zu, als ich den Punkt 4 aus dem Koalitionsantrag das erste Mal gelesen habe, bin ich fast geplatzt. Dann habe ich eine halbe Nacht darüber nachgedacht, was damit konkret gemeint ist. Ich verstehe, wohin Sie wollen. Deswegen ist eine Ausschussüberweisung wirklich sehr sinnvoll. Das ist eine aus meiner Sicht extrem schwierige Frage der Abwägung. Erst schaffen wir uns diese Lebewesen an, dann sind wir nicht in der Lage, ordentlich mit ihnen umzugehen, dann werden sie abgeschoben. Weil sie niemand mehr will, sollen sie dann irgendwann entsorgt werden. Ich glaube, dass man wirklich darüber sprechen muss, was im Einzelfall passiert. Aber das ist eine extrem schwierige Frage. Aber wissen Sie, was bei dieser schwierigen Frage helfen würde? Deswegen habe ich mich eigentlich noch mal gemeldet. Wir halten unseren § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches für unglaublich fortschrittlich. In § 90a BGB steht: „Tiere sind keine Sachen.“ Aber in § 90a BGB steht auch: „Auf sie sind die für Sachen geltenden VorSpanien ist mit seiner Formulierung seit Januar 2022 deutlich weiter. Im sogenannten Ley 17/2021 wird nämlich unmissverständlich Folgendes festgestellt: Tiere sind Lebewesen mit Empfindungsfähigkeit. – Das Gesetz stellt also ausdrücklich klar, dass sich ihre Natur von Sachen oder Gütern unterscheidet. Damit wird der Halter verpflichtet, seine Rechte unter Beachtung des Tierwohls auszuüben. Wir sollten im Ausschuss einmal darüber reden, ob wir in der Frage an unser Bürgerliches Gesetzbuch herangehen sollten. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Sandra Redmann das Wort.
Sandra Redmann SPD
Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich nur noch mal gemeldet, um zu erläutern, warum ich eben gesagt habe: Lasst uns versuchen, etwas durchzukriegen. Meine allererste Rede im Landtag war zu einem Antrag, den ich zusammen mit Heiner Garg erarbeitet habe, und zwar zum Verbot der Pelztierhaltung in Schleswig-Holstein. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich hoffe nicht, dass das hier heute meine letzte Rede ist, denn wir wollen ja noch mehr durchsetzen im Tierschutz. Wir haben in der Zeit gemeinsam, manchmal auch mit sehr viel Streit in den einzelnen Fraktionen, viele Punkte durchgesetzt. Ich finde nach wie vor, Schleswig-Holstein hat ein gutes Hundegesetz auf den Weg gebracht. Die Rasselistediskussion fand damals zu einer schwierigen Zeit statt. Es ist immer wieder gut, wenn wir uns Mühe geben, bei allen Unterschieden und bei allem, über das wir uns streiten werden, auch im Ausschuss. Davon bin ich ganz fest überzeugt. Deswegen haben wir so viele Punkte aufgenommen, weil ich glaube, man muss das Ganze ein bisschen komplexer sehen, als nur auf einzelne Punkte beschränkt. Es gibt so viel. Ich möchte mal einen Fall schildern, der mich wirklich erschüttert hat, als ich vor Kurzem in einem Tierheim war. Die berichteten, dass sie gerade 60 Katzen aus einem Anhänger geholt haben. Zwei Katzen waren in einem Müllcontainer. Für diese zwei Katzen gab es massenweise Anfragen. Auf den Hinweis hin, es seien auch noch andere Katzen da, man müsse nicht die zwei nehmen, es gebe auch noch kleine, wurde gesagt: Nein, wir wollen die. – Ich will mal sagen, warum sie die wollen: weil man damit eine tolle Social-Media-Story machen kann. Man kann, das meinte ich vorhin, gar nicht so denken. Wer viel in Tierheimen unterwegs ist und mit den Leuten spricht, der weiß, wie groß da manchmal die Verzweiflung ist. Wir hatten neulich auch eine wirklich exzellente Diskussion an einem Tisch in Weidefeld mit Menschen, die ganz viel davon verstehen und Sachen berichten konnten. Es ist mir einfach wichtig zu sagen, dass wir bei allem Streit, auch bezüglich Punkt 4 – womit ich meine Probleme habe –, uns im Ausschuss auf Punkte einigen sollten, die im Tierschutz etwas verändern. (Beifall SPD, FDP und SSW) Zum Abschluss: Ich glaube nicht, dass es nicht noch in dieser Legislaturperiode geht, eine Sitzung mit dem Bund zusammen hinzukriegen. Bei der Katzenschutzverordnung haben viele, wenn man sich den Entstehungsweg anguckt, es gar nicht geglaubt. Hessen beispielsweise hat jetzt eine Diskussion zu dem Thema. Da kommt jemand aus Schleswig-Holstein und berichtet, wie wir das zusammen hingekriegt haben. Ich finde, das ist doch großartig, oder? (Beifall SPD, FDP, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Birte Glißmann das Wort.
Birte Glißmann CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Krämer hat mich veranlasst, noch einmal etwas zu sagen, weil ich die Art und Weise bemerkenswert fand, mit der sie hier vorgetragen hat. Sie haben auf der einen Seite gesagt, wir sollten versuchen, etwas Gemeinsames hinzubekommen, und auf der anderen Seite fand ich den Ton bemerkenswert, da Sie vor allem der Landesregierung vorgeworfen haben, die Bundesratsinitiative zur Regulierung des Onlinetierhandels nicht ausreichend vorangetrieben zu haben. Eine kurze Recherche reicht: Der Kabinettsbeschluss war im November 2023. Im Februar 2024 wurde die Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein im Bundesrat angenommen. Von daher ist es schlichtweg falsch, der Landesregierung vorzuwerfen, sie hätte nicht mit Nachdruck dafür geworben, den Onlinetierhandel einzuschränken. (Beifall CDU)
Peter Lehnert
Kollegin Glißmann, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Krämer?
Annabell Krämer FDP
Sie haben vollkommen recht. Da war meine Ausdruckswei- (Birte Glißmann) se absolut verkehrt. Ich wollte nur kritisieren, dass nicht vehement dafür gesorgt wird, dass das dann auch weitergeht. Ich habe ja gerade selber den Frust mit den Taschengeldkonten erlebt. Da haben wir ja auch freundlicherweise nach einer ganz langen Zeit den einstimmigen Bundesratsbeschluss gehabt, und dann hat der Bundestag das versenkt, weil die zuständigen Ministerien der Meinung waren, das wäre nicht erforderlich. Ich habe es also im Endeffekt darauf bezogen, dass wir unseren Druck nach Berlin verstärken sollten, damit dann solche Bundesratsbeschlüsse umgesetzt werden. Da habe ich mich falsch ausgedrückt. – Ich finde es gut, dass Sie das einräumen. Vielen Dank. Wir sind uns einig, dass bei der Regulierung des Onlinehandels noch einiges geht. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Es hat sich schon etwas getan, es muss sich noch mehr tun. Es wird erstmals eine EU-weite Regelung geben, mit Wirkung ab 2028. Auch das halte ich für vollkommen richtig. Wir erleben immer wieder, dass auch die Einfuhr, der Import von Welpen aus dramatischen Züchtungsverhältnissen im Ausland, hier zu einem großen Handel führt, der illegale Welpenhandel. Auch da müssen wir definitiv noch besser werden. Aber, ich glaube, es sind wichtige Schritte getan worden. Ein Thema, das die Kollegin Redmann angesprochen hat, liegt mir aufgrund meiner beruflichen Vorerfahrung sehr am Herzen, nämlich das Thema Animal Hoarding. Es ist einfach unfassbar, wie viele Tiere von Menschen aus ganz unterschiedlichen persönlichen Gründen in desaströsen Zuständen gehalten werden. Die sind dann auch schwer vermittelbar, weil sie natürlich ein gestörtes Sozialverhalten haben und möglicherweise auch körperlich eingeschränkt sind. Das ist ein wichtiger Punkt, der in der Ausschussberatung mit diskutiert werden sollte. Aber, ich glaube, wir sind auf einem richtigen Weg, und den sollten wir weitergehen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Nun erteile ich für die Landesregierung der zuständigen Ministerin Cornelia Schmachtenberg das Wort.
Cornelia Schmachtenberg
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Tierschutz – das wurde jetzt noch einmal sehr deutlich – hat, glaube ich, für jeden hier im Haus eine große Bedeutung, aber auch für die Landesregierung und für mich als Ministerin ganz persönlich. Wir haben es schon mehrmals gehört: Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wo es nicht den einen Knopf gibt, um alles danach wieder gutzumachen, sondern es ist eine Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und auch der Menschen. Wir haben nun mal unterschiedliche Zuständigkeiten, die müssen wir akzeptieren. Wir müssen aber auch damit arbeiten, um gemeinsam das Ganze nach vorne zu bringen. Deswegen hat mein Haus im Dezember 2024 zum schleswig-holsteinischen Forum Tierheime eingeladen. Die Veterinärämter, Amtstierärzte, Kommunalvertreter, Tierschutzverbände, Tierheime waren eingeladen. Es wurde auch über die Zukunft der Tierheime diskutiert. Sie können das auf der einen Seite „Tierschutzkonferenz“ nennen, wir nennen es jetzt „Forum Tierheime“. Ich finde, der Austausch ist wichtig, und der wurde 2024 begonnen. Auch in diesem Jahr werden wir noch ein solches Forum durchführen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die aktuelle Situation in den Tierheimen ist mir durchaus bewusst, denn Tierheime leisten nun mal einen unverzichtbaren Beitrag zum Tierschutz. Sie geben Tieren, die vernachlässigt, misshandelt, ausgesetzt oder nicht mehr gewollt werden, Schutz und ein neues Zuhause. Für dieses Engagement verdienen insbesondere die ehrenamtlichen, aber auch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsere Anerkennung, unseren Respekt und unsere Wertschätzung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben schon mehrmals über den Haushalt und die gekürzten Förderungen gesprochen. Und ich kann das verstehen – mir ist das damals als Abgeordnete wahnsinnig schwer gefallen –: Einsparungen sind natürlich schmerzlich. Aber wir haben ja in diesem Plenum auch schon gehört, wie schwierig es aktuell ist, einen Haushalt aufzustellen. Wenn man sich dann die Aufgabenteilung anguckt, stellt man fest, dass die Kommunen für Tierheime (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) verantwortlich sind. Die Verantwortung liegt dort, und deswegen ist es entscheidend, eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Tierheimen zu gewährleisten. Genau diesen Austausch wollen wir ja auch weiter fördern.
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Kollegin Krämer?
Annabell Krämer FDP
Danke erst mal. – Sie haben vollkommen recht. Es ist pflichtige Aufgabe der Kommunen, die Tierheime zu unterstützen, und zwar auskömmlich. Aber ich möchte einmal anmerken: Es gab keine Kürzung im Tierschutz. Die Positionen wurden auf null gesetzt – gestrichen. Das ist mir wichtig. Es hört sich sonst so an, als wenn Sie Ihren Beitrag zum Sparen, zur Konsolidierung hätten leisten müssen. Nein, die Positionen im Haushalt wurden komplett gestrichen. Aber meine Frage ist: Sie haben die Verantwortung der Kommunen für die Tierheime hervorgehoben. Wer ist denn aus Ihrer Sicht für Wildtiere verantwortlich? – Die Diskussion hatten wir schon. Hierfür sind die Kommunen nicht zuständig. Das Thema Wildtiere ist ein gesonderter Fall, der rechtlich geregelt ist. Ich glaube, bevor wir beide diese Diskussion hier im Plenum immer bilateral führen, sollten wir das Thema Wildtiere noch mal im Ausschuss separat diskutieren. Denn das würde den Rahmen jetzt hier einfach sprengen. Da gibt es nicht diese eine Lösung. Zum Thema Tierschutz. Wir haben gewisse Positionen auf null gesetzt; das ist so. Aber wir geben ja in diesem Land in den Tierschutz immer noch Geld, Stichwort Katzenkastrationsaktion. Da fließt immer noch Landesgeld hinein. Auch damit stärken wir den Tierschutz.
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine weitere Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage?
Annabell Krämer FDP
Frau Ministerin, ich muss darauf trotzdem noch einmal zurückkommen. Sie haben ja zu Recht darauf verwiesen, dass für Heimtiere, letztlich Fundtiere, die Kommunen verantwortlich sind, dies deren pflichtige Aufgabe sind. Aber für die Wildtiere ist das Land verantwortlich. Warum sehen Sie denn das Land dort nicht in der finanziellen Verantwortung? Das möchte ich wissen. (Beifall Sandra Redmann [SPD]) – Wir müssen auch allgemein, glaube ich, über den Umgang mit Wildtieren sprechen. Denn es ist ja nicht so vorgesehen, dass man jedes Wildtier einfach aufsammeln und aufpäppeln kann und dann das Land dafür finanziell verantwortlich ist. Deswegen: Diese Wildtierdiskussion ist durchaus ein bisschen größer und beschränkt sich nicht darauf festzustellen, wer gerade wie zuständig ist und wer wie viel Geld gibt. Wichtig ist aber auch, dass wir darüber sprechen – das hat Frau Redmann ja auch schon gesagt –, dass Tierschutz vor dem Tierheim beginnt. Wir müssen natürlich auch über Tierheime sprechen, aber Tierschutz beginnt natürlich schon, bevor ein Tier im Tierheim landet. Und, ja, es gibt viele Menschen, die sich außerordentlich großartig um die Tiere kümmern, die in ihrer Obhut sind. Aber wir haben es eben schon mal gehört: Es läuft leider nicht überall so gut, wie wir das wollen. Deswegen braucht es Informationen für Tierhalterinnen und Tierhalter, und die gibt es natürlich auf verschiedenen Wegen. Wir müssen immer wieder, egal in welchem Umfeld wir uns bewegen, darauf aufmerksam machen, dass die Anschaffung eines Tieres nicht eine rein emotionale Entscheidung sein kann. (Beifall FDP und Rixa Kleinschmit [CDU]) Man muss sich vorher überlegen, wie viel ein Tier über seine gesamte Lebensdauer kostet, und darf nicht nur die Anschaffungskosten im Kopf haben. Man muss sich auch fragen: Was bedeutet es, wenn das Tier krank wird? Was bedeutet es, wenn irgendwie ein Unfall passiert? – Dazu müssen wir mehr Aufklärungsarbeit leisten und immer wieder den Fokus darauf legen. Entscheidend ist: Der Tierhalter oder die Tierhalterin ist zuallererst verantwortlich. Nur wenn er oder (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) sie es nicht mehr hinbekommt, dann greifen ganz viele Schutzmechanismen, die ja auch wichtig sind. Aber die Eigenverantwortung liegt bei den Menschen, die sich ein Tier zulegen. Natürlich kann man darüber diskutieren, einen Hundeführerschein oder einen Sachkundenachweis einzuführen. Das wurde auch umfassend im Umwelt- und Agrarausschuss diskutiert. Wir haben uns noch einmal das Beispiel Niedersachsen angeschaut. Dies zeigt, dass ein solcher Nachweis dort nicht dazu geführt hat, dass beispielsweise weniger Tiere in Tierheimen gelandet sind. Nicht jede Regelung, bei der wir das Gefühl haben, sie wäre jetzt die durchschlagende Regelung, führt letztendlich zu mehr Tierschutz. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass im Ausschuss diese unterschiedlichen Regelungen diskutiert werden. Wir kennen das Unterhaken durchaus in diesem Haus. Es wurde bereits appelliert, dass genau das passiert. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt auch beim Thema Qualzucht. Deutschland hat bereits seit 1986 mit § 1 Tierschutzgesetz eine Regelung, die Zucht verbietet, wenn „Schmerzen, Leiden oder Schäden“ bei der Nachzucht zu befürchten sind. Die Herausforderungen liegen ganz häufig in der Umsetzung. Denn Tiere werden häufig gerade aufgrund bestimmter äußerer Merkmale angeschafft, wegen des Kindchenschemas, weil es gerade so süß und kuschelig aussieht. Es wird ganz wenig darüber nachgedacht, was das denn für das Tier bedeutet, wenn so gezüchtet wird. Eigentlich ist das Tierschutzgesetz relativ eindeutig. Wir müssen nur daran arbeiten, wie es dann wirklich in der Realität umgesetzt wird. Eine Positivliste kann sicherlich ein Baustein sein, sie verhindert aber natürlich nicht die illegale Anschaffung insgesamt, sie verhindert auch nicht das gesamte Tierleid. Ich bin gespannt auf die Diskussionen, die im Ausschuss dazu geführt werden. Unser Bundesland setzt sich seit Langem geschlossen für ein Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus ein. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) – Genau, da waren Sie beteiligt, glaube ich. Sie können sich noch einmal gratulieren; das war 2018. – Im Referentenentwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes 2024, die auf den Weg gebracht worden werden sollte, war das auch vorgesehen. Sie ist nur aufgrund der Diskontinuität wieder fallengelassen worden. Deswegen halte ich es aber auch für sehr wichtig, dass genau dieser Punkt von der neuen Bundesregierung aufgenommen wird und weiter nach vorne gebracht wird. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer Pfeiler beim Tierschutz – das haben wir schon alle angesprochen – ist der Kampf gegen den illegalen Tierhandel im Onlinehandel. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Landtagsantrag, den wir hier gemeinsam beschlossen haben, führte zu einer Bundesratsinitiative; diese Bundesratsinitiative wurde angenommen. Es ist nicht so, dass seitdem nichts passiert ist. Vielmehr gibt es jetzt, was wir gefordert haben: eine Zentralstelle zur Überwachung des Onlinetierhandels. Diese Zentralstelle – das kennt man aus anderen Bereichen – arbeitet jetzt mit den Ländern zusammen, gibt Hinweise, damit die Länder reagieren, den Händler dingfest machen können, also eingegriffen werden kann. Das, was wir hier gemeinsam beschlossen haben, wirkt. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube – das ist ganz wichtig –, dass es nicht die einfachen Lösungen gibt. Wir können den illegalen Tierhandel nicht einfach so kontrollieren, wie wir uns das vielleicht wünschen würden. Wir sehen das auch bei anderen illegalen Tätigkeiten hier in diesem Land. Deswegen ist es wichtig, zusammenzuarbeiten, Informationen auszutauschen und konsequent zu handeln. Klar ist: Wir alle hier wollen Tierleid verhindern. Wir alle wollen, dass Tierschutz höher gestellt wird. Deswegen finde ich es gut, wenn man gemeinsam daran arbeitet, unterschiedliche Lösungen weiter verfolgt. Vielleicht gibt es ja weitere Beschlüsse dazu, was wir gemeinsam verfolgen können, um den Tierschutz weiter zu stärken. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Die Ministerin hat ihre Redezeit um zwei Minuten und 30 Sekunden erweitert. Das Zeitkontingent stünde theoretisch allen Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe allerdings keine weiteren Wortmeldungen. Deswegen schließe ich die Beratung. (Vizepräsident Peter Lehnert) Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/4707, sowie den Alternativantrag, Drucksache 20/4749, an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Gegenprobe! – Stimmenthaltung? – Es ist einstimmig. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 37 auf: Leistungsansprüche beim Unterhaltsvorschuss sichern und Unterhaltsrückgriff konsequent stärken Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4711 Reform des Unterhaltsvorschusses – Mehr Druck auf Unterhaltssäumige – nicht auf Kinder und Alleinerziehende Alternativantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4745 Eigenverantwortung stärken – Unterhaltsrückgriff effizienter gestalten Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4757 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat das Wort für die FDP-Fraktion die Kollegin Anne Riecke.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Sozialstaat braucht Reformen. Er ist an vielen Stellen zu kompliziert. Verfahren dauern zu lange, und die Digitalisierung kommt nur schleppend voran. Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat deshalb im Januar 2026 konkrete Empfehlungen vorgelegt. Der Sozialstaat soll einfacher, digitaler und gerechter werden. Zugleich ging es ausdrücklich darum, das soziale Schutzniveau zu bewahren. Parallel haben Bund und Länder über einen effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen beraten und damit erhebliche Verunsicherung über mögliche Leistungskürzungen ausgelöst. Auch das Unterhaltsvorschussgesetz steht seitdem wieder im Fokus. Schleswig-Holstein war über die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Prozess beteiligt. Dass die Sorge für Leistungskürzungen nicht unbegründet war, zeigt der Vorstoß von Bundesfamilienministerin Karin Prien zur Einschränkung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss. Die Bundesregierung erwägt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre abzusenken. In Schleswig-Holstein wären davon rund 4.500 Jugendliche betroffen. Für einen 16- oder 17-Jährigen geht es um bis zu 394 Euro im Monat, sodass bis zur Volljährigkeit bis zu 9.456 Euro fehlen könnten. Das ist keine Strukturreform, meine Damen und Herren, das ist eine Leistungskürzung. (Beifall FDP, SPD, SSW und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Diese lehnen wir ab. Bemerkenswert ist dabei, dass sich inzwischen selbst die SPD als Koalitionspartner im Bund gegen diese Kürzungspläne stellt. Aber die SPD trägt Verantwortung in dieser Bundesregierung und muss ihren Worten nun politisches Handeln folgen lassen. (Beifall FDP und SSW – Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Doch auch und gerade die schwarz-grüne Landesregierung kann sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Am 17. Juni dieses Jahres haben wir einen Alternativantrag mit folgendem Titel beschlossen: „Für starke Familien in einem familienfreundlichen Schleswig-Holstein – Mehrkindfamilien, Alleinerziehende und armutsbetroffene Familien weiterhin im Blick behalten“. Nur acht Tage später saß Ministerpräsident Daniel Günther mit Bundeskanzler Friedrich Merz und den anderen Regierungschefinnen und ‑chefs in Berlin zusammen. In ihrem gemeinsamen MPK-Beschluss wurden Änderungen unter anderem beim Unterhaltsvorschuss ausdrücklich für geboten erklärt, um Einsparungen und mehr Effizienz zu erreichen. Konkret lag – ich zitiere – „die Neujustierung der Kinderaltersgrenze“ auf dem Tisch. Andere Länder haben deutlich gemacht, wo für sie hier die rote Linie verläuft. Bremen hat ausdrücklich erklärt und zu Protokoll gegeben, die Absenkung der Altersgrenze bei Unterhaltsvorschuss werde vom Land Bremen abgelehnt. Was machte Schleswig-Holstein? – Es gab keine Protokollerklärung, keinen Vorbehalt. Das ist eine große Enttäuschung, meine Damen und Herren. Denn was wir hier im Plenum acht Tage zuvor für den Erhalt des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss beschlossen haben, muss als Auftrag für das Handeln des Ministerpräsidenten gegenüber dem Bund gelten. (Anne Riecke) (Beifall FDP, SPD und SSW) Die schwarz-grüne Landesregierung muss spätestens jetzt unmissverständlich klarstellen, dass Schleswig-Holstein eine Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss nicht länger mitträgt. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Zudem besteht auf Landesebene insbesondere bei der Rückforderung des Unterhaltsvorschusses bei säumigen Unterhaltspflichtigen Handlungsbedarf. Der Verweis auf die niedrige Rückgriffquote im Bund, der von den Fraktionen von CDU und Grünen in ihrem heutigen Alternativantrag heute Vormittag kurzfristig vorgelegt wurde, ist da wenig hilfreich. Denn dass es irgendwo anders auch nicht so gut läuft, bringt uns hier im Land nicht voran. (Beifall FDP, SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: Das ist jetzt der Maßstab!) Bund und Länder beschäftigen sich schon seit Jahren mit genau dieser Frage. Bereits 2022 befasste sich die Jugend- und Familienministerkonferenz mit einem besseren Forderungsmanagement und einer stärkeren Bündelung der Rückgriffbearbeitung. Bundesweit sind dennoch mehr als 2.000 staatliche Stellen mit der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen befasst. Die Sozialstaatskommission schlägt deshalb vor, den Rückgriff bei spezialisierten Stellen zu bündeln. Genau das ist hier der richtige Reformgedanke. Wir müssen zudem Strukturen vereinfachen und unterhaltspflichtige Elternteile konsequenter in die Verantwortung nehmen. Bei allen Fragen zum Rückgriff dürfen wir aber eines nicht vergessen: Ausbleibender Unterhalt kann für Familien weit mehr als ein finanzielles Problem sein. Gerade nach der Trennung kann Gewalt in Form von Kontrolle und wirtschaftlichem Druck erzeugt oder verstärkt werden. Dazu zählt, dass Unterhaltszahlungen bewusst zurückgehalten, verzögert oder an Bedingungen geknüpft werden. Für Alleinerziehende kann das Abhängigkeit und Kontrolle bedeuten. Der Unterhaltsvorschuss stellt sicher, dass Kinder ihren Lebensunterhalt bekommen, auch wenn ein Elternteil seiner Verantwortung nicht ausreichend nachkommt. Er verhindert zugleich, dass der betreuende Elternteil wegen ausbleibender Zahlung immer wieder in die direkte Auseinandersetzung gezwungen wird. Ich kann selber sagen, was es bedeutet, was es für eine Belastung ist, sich selbst um einen Anwalt zu kümmern, um den Unterhalt für sein Kind einzuklagen. Wir sprechen hier immer von Alleinerziehenden. Alleinerziehende sind hier in Schleswig-Holstein zu 82 Prozent und im Bund zu 84 Prozent Frauen. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Kollegin Riecke, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Anne Riecke FDP
Einen Satz sage ich noch: Frauen sind nach einer Trennung manchmal einfach anderen gesellschaftlichen Herausforderungen ausgesetzt. Es ist so, dass es hier immer noch ein Frauenbild gibt, das aus längst vergangenen Zeiten stammt; ein Gesellschaftsbild, das die Frau immer noch als Mutter, Partnerin und so weiter sieht. Das ist nicht gut. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Einen Satz noch?)
Peter Lehnert
Kollegin Riecke, Sie sagten, sie hätten noch einen Satz.
Anne Riecke FDP
Die Kinder dürfen nicht für das Ausbleiben des Unterhalts bezahlen. Dafür ist der Sozialstaat zuständig. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Das Präsidium ist angesichts des Tagesordnungspunktes sehr großzügig mit der Auslegung. Ich bitte darum, das aber nicht zu überdehnen. Wenn ein Satz angekündigt wird, dann soll es auch ein Satz sein. – Ich erteile jetzt für die CDU-Fraktion der Kollegin Dagmar Hildebrand das Wort.
Dagmar Hildebrand CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anne Riecke, vielen Dank für diese Brandrede der FDP. Ich werde es ein bisschen ruhiger angehen lassen. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, dann soll das Kind unter diesem Fehlverhalten natürlich nicht leiden. Genau für diese Fälle wurde der Unterhaltsvorschuss entwickelt und im Jahre 1980 eingeführt. Damals galt der Anspruch für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. (Dagmar Hildebrand) Seit dem 1. Juni 2017 reicht der Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ich möchte es einmal sagen; für uns als CDU gilt: Wer ein Kind hat, trägt Verantwortung. Dazu gehört im Fall einer Trennung auch, Unterhalt für das eigene Kind zu zahlen. Der Staat darf nicht dauerhaft an die Stelle des unterhaltspflichtigen Elternteils treten. Genau an diesem Punkt liegt das eigentliche Problem, über das wir sprechen. Der massive Ausbau des Unterhaltsvorschusses hat in den letzten Jahren zu erheblichem Mehraufwand in Verwaltung in Bund und Land geführt, und auch die Kommunen ächzen. Die Rückgriffquote in Schleswig-Holstein ist von 2022 bis 2024 auf 17,7 Prozent heruntergegangen. Manche Kreise in unserem Land können die Rückforderung erfolgreicher durchsetzen als andere. (Beate Raudies [SPD]: Ja, genau!) Ich finde, das kann man gerne einmal ansprechen. Woran kann das liegen? Denn jeder Euro, den wir nicht zurückholen, auf den wir Anspruch haben ist Steuergeld. Das ist Geld der Steuerzahlerin und der Steuerzahler. Das müsste Ihnen sehr wichtig sein. (Unruhe – Beate Raudies [SPD]: Ist es mir auch!) Deshalb müssen wir uns genau anschauen, warum der Rückgriff an manchen Stellen besser – – (Anhaltende Unruhe – Serpil Midyatli [SPD]: Sollen die Kinder darunter leiden!)
Peter Lehnert
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf zunächst um Aufmerksamkeit bitten, und ich darf die Rednerin fragen, ob sie eine Zwischenfrage – –
Dagmar Hildebrand CDU
Nein, ich lasse die Zwischenfrage nicht zu.
Peter Lehnert
Sie lassen sie nicht zu. Gut, dann fahren Sie bitte fort.
Dagmar Hildebrand CDU
Deshalb müssen wir uns genauer anschauen, warum der Rückgriff an mancher Stelle besser funktioniert und an anderer eben nicht. Als Ursache gibt es eben unterschiedliche Möglichkeiten. Es gibt durchaus Länder, die in der Lage sind, eine bessere Rückholquote zu ermöglichen. In Bayern liegt die Quote nicht bei 17,7 Prozent, sondern regelmäßig bei 20 bis zu 23 Prozent. – Ja, woran liegt denn das? Bayern zeigt, dass Unterhaltsrückgriffe vor allem eine Frage der Organisation sein können: klare Zuständigkeiten, konsequente Ermittlungen. Die zuständigen Stellen fordern Auskünfte über Einkommen, Arbeitgeber und Aufenthaltsorte der unterhaltspflichtigen Personen und leiten schnell rechtliche Konsequenzen ein. (Anhaltende Unruhe – Zurufe SPD) – Ja, das ist ja so. (Martin Habersaat [SPD]: Wenn wir bloß jemand kennen würden, der das ändern könnte!) Wenn wir die Rückholquote verbessern wollen, müssen wir das Unterhaltsrecht neu erfinden. Wir müssen den Rückgriff konsequenter und professioneller organisieren.
Peter Lehnert
Zwischenrufe sind durchaus möglich, aber wenn die Zwischenrufe so massiv sind, dass der Redefluss dadurch unterbrochen wird, dann ist das zu viel. Deswegen bitte ich um Aufmerksamkeit für die Rednerin. – Sie haben das Wort, Kollegin Hildebrand.
Dagmar Hildebrand CDU
Danke schön, Herr Präsident. – Damit kommen wir zu dem zweiten Punkt, dem Leistungsanspruch selbst. Da müssen wir uns fragen: Ist der Unterhaltsvorschuss in jeder Lebensphase richtig und das richtige staatliche Instrument? (Martin Habersaat [SPD]: Ja, nach zehn Jahren an der Regierung! – Birte Pauls [SPD]: Wollen Sie ein neues erfinden?) Der vom Bund vorgelegte Vorschlag von Karin Prien kann eine Möglichkeit sein, die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre zu senken. (Martin Habersaat [SPD]: Unfassbar! – Kianusch Stender [SPD]: Herzloser geht es nicht!) Ich möchte an dieser Stelle mit einem Missverständnis ausräumen: Nicht alleine Sparzwänge sind dafür zuständig. (Anhaltende Unruhe) – Ja, 245 Millionen Euro würden dadurch eingespart, natürlich. (Dagmar Hildebrand) Aber es geht auch darum, dass die Absenkung auf 16 Jahre mal analysiert werden kann. Denn es kann ja durchaus sein, dass ein Kind mit 16 in ein Arbeitsverhältnis eintritt und eine Mutter wieder in die Vollzeittätigkeit eintritt. Es gibt umso mehr – – (Zurufe, Lachen und Unruhe SPD und SSW)
Peter Lehnert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf doch bitten, dass Sie die Kollegin ausreden lassen. Sie können sich jederzeit danach zu Wort melden. Sie haben ja auch noch Redner, die dann entsprechend darauf eingehen können. Jetzt hat die Kollegin Hildebrand das Wort.
Dagmar Hildebrand CDU
Es gibt durchaus andere Systeme, die greifen, wenn ein Kind 16 Jahre alt ist und eine Familie Geld braucht. Da braucht es nicht unbedingt den Unterhaltsvorschuss. Da gibt es andere Sachen. Es wird alles geregelt in unserem Land. Da sollten wir uns einfach gerade und ehrlich machen. Denn wenn Ihr Herr Klingbeil sagt, dass die Häuser sparen müssen, dann sind die Häuser gewissen Zwängen ausgesetzt. Wenn wir uns gewisse Prozesse nicht einmal anschauen und sie beleuchten dürfen und Sie von hier aus Schleswig-Holstein immer sagen: „Alles, aber das bitte nicht!“, dann finde ich das auch nicht ehrlich und gerade. (Zurufe SPD) Sozialleistungen müssen zielgenau eingesetzt werden. Eigenverantwortung der Menschen muss gestärkt werden, und Unterhaltspflichtige sind in der Verantwortung und müssen zur Verantwortung gezogen werden. Das ist unsere Meinung dazu. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])
Peter Lehnert
Kollegin Hildebrand, erlauben Sie noch eine Zwischenfrage?
Dagmar Hildebrand CDU
Nein, ich bin fertig. – Danke. (Vereinzelter Beifall CDU – Zuruf SPD: Schade!)
Peter Lehnert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre nett, wenn Sie dem Präsidium noch etwas Aufmerksamkeit schenkt, weil sich sonst das Präsidium gezwungen sieht, hier Ordnungsrufe zu verteilen. Das muss, glaube ich, nicht sein. Ich erteile jetzt für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollegin Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg_innen! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich mich freue und bedanke, dass die FDP das Thema Unterhaltsvorschuss heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt hat. Wir haben in Reaktion auf den Antrag des SSW zum MehrkindfamilienAntrag hier im Juni bereits als regierungstragende Fraktion einen breiten familienpolitischen Landtagsantrag eingebracht und beschlossen, der sich in zwei Grundforderungen mit dem heutigen FDP-Antrag deckt. Wir haben – darauf wurde eben auch schon hingewiesen – die Landesregierung im Juni aufgefordert, sich erstens für den Erhalt und gegen die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss auf Bundesebene einzusetzen – so steht es in unserem Juni-Beschluss –, und sich zweitens dafür einzusetzen, dass die Rückholung des Unterhaltsvorschusses bei Elternteilen, die nicht zahlen, konsequent umgesetzt wird. Aber wir haben noch einen dritten Punkt im Juni im Kontext alleinerziehender Familien beschlossen, den ich persönlich enorm wichtig finde: Wir wollen, dass nur noch die Hälfte des Kindergeldes bei den Familien angerechnet wird, die Unterhaltsvorschuss beziehen, und nicht mehr der volle Kindergeldbetrag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Wiebke Zweig [CDU]) Ich halte daran fest, dass auch diese dritte Forderung enorm wichtig ist. Um es noch einmal deutlich zu machen: Kindern und Jugendlichen, die einen Elternteil haben, der Unterhalt zahlt, wird das Kindergeld zu 50 Prozent negativ angerechnet, also vom Unterhalt abgezogen. Kinder, die Unterhaltsvorschuss vom Staat beziehen, weil der andere Elternteil nicht zahlen will oder nicht zahlen kann, wird das Kindergeld sogar voll angerechnet. Das heißt, egal wie hoch das Kindergeld ist, wird es ihnen immer zu 100 Prozent vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Eine Erhöhung des Kindergeldes kommt also nie bei diesen Kindern und Jugendlichen an – ausgerechnet bei denjenigen nicht, die besonders darauf angewiesen wären. (Catharina Johanna Nies) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das ist eine strukturelle Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen, die dringend geändert werden muss. Der Unterhaltsvorschuss darf nicht auf 15 Jahre reduziert werden. Die Altersbegrenzung auf 18 Jahre ist doch auch schon eine Einschränkung, denn das Unterhaltsrecht läuft eigentlich bis zum Abschluss der Ausbildung. Noch einmal: Es ist eine Leistung, auf die überwiegend alleinerziehende Frauen und ihre Kinder angewiesen sind. Deshalb geht es hierbei ganz explizit um eine gleichstellungspolitische Frage; das habe ich gestern schon gesagt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Mehr als 33.000 Kinder, knapp 30.000 alleinerziehende Mütter und circa 3.000 alleinerziehende Väter sind in Schleswig-Holstein auf den Unterhaltsvorschuss für die Kinder und Jugendlichen angewiesen. Das sind 66.000 Schleswig-Holsteiner_innen.
Peter Lehnert
Der Kollege Dr. Garg möchte gerne eine Zwischenfrage stellen. Darf er das? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, gerne.
Dr. Heiner Garg FDP
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Frau Kollegin, ich teile das, was Sie gesagt haben. Sind Sie mit mir möglicherweise auch einer Meinung, dass man sich, bevor man überhaupt daran denkt, eine Regelung zu finden, die am Ende zulasten der Kinder geht, bevor man Leistungen bei den Kindern und bei den Frauen kürzt, zuallererst Gedanken darüber machen sollte, wie man die immer geringeren Rückgriffsquoten wieder in den Griff bekommt? (Beifall SPD und SSW – Zuruf: Das war ja die Kritik von Frau Hildebrand!) – Darf ich antworten, oder wer will hier im Haus antworten? (Birgit Herdejürgen [SPD]: Es sind eigentlich Zwischenrufe erlaubt!) – Ja, aber ich kann mich besser konzentrieren, wenn es ein bisschen leiser ist. Herr Kollege Garg, vielen Dank für die Frage. Ich will das nicht gewichten, aus meiner Sicht muss das in einer Parallelität geschehen. Wir sollten an allen Stellen arbeiten. Ich finde, dass wir rechtlich nachschärfen sollten und die Leistungsansprüche verbessern und gleichzeitig an einer erhöhten Rückgriffsquote arbeiten. Deswegen bin ich auch bei Ihnen. Aber das eine schließt das andere nicht aus. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Peter Lehnert
Kollegin Nies, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Dr. Garg? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, gerne.
Dr. Heiner Garg FDP
Nur zur Richtigstellung: Die Leistungsverbesserung stelle ich gar nicht infrage, sondern mir geht es um den Weg, der uns jetzt möglicherweise bevorsteht, dass nämlich zunächst einmal Leistungen gekürzt werden, bevor man sich darauf einstellt, selber daran zu arbeiten, die Rückgriffsquoten in den Griff zu kriegen, die seit 2022 in Schleswig-Holstein permanent sinken. Bevor man Kindern das Geld kürzt, sollte man erst mal die eigenen Hausaufgaben machen und die Rückgriffsquoten erhöhen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Anne Riecke [FDP]) – Jetzt habe ich Sie besser verstanden. Sie sagen, wenn der Bundeshaushalt saniert werden soll, dann schaut man eher erst einmal bei den unterhaltspflichtigen Vätern nach, ob sie vielleicht zu wenig Geld zahlen, als dass man bei den finanzschwachen Kindern guckt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Genau!) Da bin ich absolut auf Ihrer Seite und bin sehr stark für ein Verursacherprinzip. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Die geplanten Kürzungen für die 16- und 17-Jährigen träfen in unserem Bundesland fast 4.600 Jugendliche. Sie würden die finanzielle Ungleichbehandlung bei Kindern und Jugendlichen noch weiter vergrößern. Ohne ein Elternteil aufwachsen zu (Catharina Johanna Nies) müssen und armutsgefährdet zu sein, sind zwei enorm harte Rahmenbedingungen für das Großwerden. Der Staat kann kein zweites Elternteil ersetzen. Er hat nur die Möglichkeit, auf die Rahmenbedingung Einfluss zu nehmen, auf die eine, nämlich auf die finanzielle. Dann müssen wir als Politik uns doch genau darauf konzentrieren, dass das auch genau dort umgesetzt wird. Aus meiner Sicht könnte übrigens man die Anrechnung des Kindergeldes komplett streichen; das will ich auch einmal sagen. Wie wir Gerechtigkeit definieren, ist unterschiedlich, aber vielleicht können wir uns wenigstens darauf einigen, dass Kinder im Unterhaltsrecht nach objektiven Gesichtspunkten gleich behandelt werden müssen. Liebe Kolleg_innen, Sie finden alle drei Grundforderungen nun erneut in unserem vorliegenden Alternativantrag. Es ist enorm wichtig, dass Familien mit alleinerziehenden Kindern entlastet und gestärkt werden, und zwar egal, ob sie auf Sozialleistungen angewiesen sind, ob sie in Teilzeit arbeiten oder in Vollzeit. Der Bund will die Sanktionsmöglichkeiten bei fehlenden Unterhaltszahlungen verbessern, und das finde ich gut. Ob durch Drohung von Führerscheinentzug, eine Einlasssperre im Fußballstadion oder einen anderen Hebel, ist mir persönlich völlig egal – Hauptsache, der Negativanreiz ist effektiv und macht deutlich: Dein Kind muss wegen dir Entbehrungen erleiden, und wir dulden das nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW, vereinzelt CDU und Beifall Marc Timmer [SPD]) Die Rückholquote ist 2025 mit 18 Prozent bundesweit leicht gestiegen, aber das sind immer noch 2,6 Milliarden Euro, die nicht zurückgeholt werden. Dass die Rückholquote ausgerechnet in Flensburg, einer Stadt mit vielen armutsgefährdeten Menschen, 2024 nur bei zwölf Prozent lag, finde ich sehr bedenklich. Das muss sich dringend ändern, landesweit, bundesweit. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt der Kollegin Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Wenn Eltern sich trennen, verändert sich für eine Familie vieles. Die Verantwortung beider Eltern für ihr Kind oder ihre Kinder bleibt aber bestehen. Dazu gehört die finanzielle Verantwortung. Doch Unterhalt wird nicht immer oder manchmal nicht vollständig gezahlt. Für den Elternteil, bei dem das Kind lebt, bedeutet das, dass die fehlende Summe Monat für Monat aufgefangen werden muss. In den allermeisten Fällen sind das, wie wir wissen, Frauen. Für Alleinerziehende kann das schnell zu einer erheblichen Belastung werden. Sie und ihre Kinder sind eh schon häufiger von Armut betroffen als Paarfamilien, und wenn der Unterhalt ausbleibt, verschärft sich diese Situation noch einmal mehr. Hier greift der Unterhaltsvorschuss. Er soll Kinder finanziell absichern, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2017 haben wir uns als SPD für die Ausweitung des Vorschusses bis zum 18. Lebensjahr eingesetzt und dafür gesorgt, dass die maximale Bezugsdauer abgeschafft wird. Das war richtig und bleibt richtig, und das braucht absolut keine Prüfung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Daher lehnen wir die Absenkung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre entschieden ab. Für uns würde sonst am Ende die Rechnung bei den Falschen landen: bei dem Jugendlichen und bei dem Elternteil, der die fehlende Unterhaltszahlung ohnehin schon auffangen muss. Das heißt aber für uns nicht, dass beim Unterhaltsvorschuss alles so bleiben kann, wie es ist. Die Ausgaben sind deutlich gestiegen, und gleichzeitig gelingt es viel zu selten, das Geld von den eigentlich Unterhaltspflichtigen zurückzuholen. Die FDP benennt in ihrem Antrag dieses Problem völlig zu Recht. In der grundsätzlichen Stoßrichtung sind wir uns einig. Unser Alternativantrag geht aber an einigen Stellen bereits ein Stück weiter. Uns war es wichtig genauer hinzuschauen, wo die bisherigen Regelungen und Strukturen einem erfolgreichen Rückgriff im Wege stehen. Dabei haben wir uns unter anderem gefragt: Warum verjähren Forderungen, obwohl sich Verfahren über Jahre ziehen können? Warum können erhebliche Unterhaltsschulden bestehen, während gleichzeitig neue Fahrzeuge, Boote oder Immobilien angeschafft werden können? Frau Pauls fragt: Warum dürfen beispielsweise Unterhaltspflichtige immer (Sophia Schiebe) noch in ein Stadion? – Da kann man sich vielleicht einmal an anderen Ländern orientieren. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Warum scheitert die Durchsetzung von Ansprüchen teilweise daran, dass Informationen zwischen Behörden nicht schnell genug ausgetauscht werden? Die Verjährungsfristen müssen beispielsweise länger werden. Die Möglichkeiten der Zivil- und Vermögensvollstreckung müssen wirksamer werden. Auch die Meldung erheblicher Unterhaltsschulden an Auskunfteien darf aus unserer Sicht kein Tabu sein. Auch beim Strafrecht wollen wir genauer hinschauen. Wer sich seiner Unterhaltspflicht entzieht, soll nicht davon profitieren, dass andere diese Folgen auffangen. Springt der andere Elternteil oder der Staat ein und verhindert damit eine finanzielle Notlage des Kindes, kann das heute einer Strafbarkeit nach § 170 StGB entgegenstehen. Das halten wir für falsch. (Beifall SPD und SSW) Der Unterhaltsvorschuss soll das Kind schützen und nicht denjenigen, der seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Da läuft bislang wirklich etwas schief. (Beifall SPD, SSW und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Anders als die Landesregierung jedoch häufig wollen wir unseren Blick nicht nur nach Berlin richten, denn auch hier in Schleswig-Holstein gibt es beim Unterhaltszugriff einiges zu verbessern. Die Rückgriffquoten unterscheiden sich zwischen unseren Kreisen und kreisfreien Städten erheblich. Uns interessiert weniger, mit dem Finger auf einzelne Kommunen zu zeigen; uns ist wichtig zu wissen, warum diese Unterschiede so groß sind. Was funktioniert an einigen Stellen besser? Ist es eine Frage des Personals, der Spezialisierung, der Abläufe? Fehlen an der einen oder anderen Stelle Informationen oder technische Möglichkeiten? – Das müssen wir untersuchen und daraus Konsequenzen ziehen. Eine Möglichkeit kann sein, den Unterhaltsrückgriff stärker zu zentralisieren und zu professionalisieren. Gerade bei komplexen Fällen könnte es helfen, Fachwissen zu bündeln, zum Beispiel könnten große Forderungsfälle gezielter bearbeitet werden. Aber auch finanzielle Anreize gehören dazu. Wird von den Kommunen erwartet, dass sie Zeit und Personal in einen konsequenten Rückgriff investieren, dann sollten die Kommunen endlich mal Geld bekommen. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Unser Alternativantrag hält an den Ansprüchen der Kinder und Jugendlichen fest und verbessert zugleich den Rückgriff auf diejenigen, die eigentlich zahlen müssten. Nicht die Kinder und Jugendlichen sollen die Folgen tragen, wenn Unterhalt ausbleibt, aber der Staat darf sich auch nicht damit zufriedengeben, dauerhaft einzuspringen und einen großen Teil des Anspruchs nicht zurückzuholen. Dafür brauchen wir bessere rechtliche Instrumente auf Bundesebene und bessere Strukturen bei uns im Land. – Vielen Dank. (Beifall SPD, Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzenden Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss deutlich sagen, dass mir die Entwicklung rund um die Konsolidierungspläne auf Bundesebene zunehmend wirklich Sorgen bereitet. Vieles von dem, was wir da hören, das klingt zunächst technisch – Bezugsdauern, Berechnungsgrundlagen, Anspruchsvoraussetzungen –, aber dahinter stehen ganz konkrete Auswirkungen auf Familien und Menschen, die Sorgearbeit leisten. Das müssen wir uns an der Stelle doch einmal vor Augen führen. Wir sehen das gerade beim Elterngeld, wir sehen das beim Kinderzuschlag, bei möglichen Änderungen für pflegende Angehörige, und wir sehen das eben auch beim Unterhaltsvorschuss. Dabei ist der Grundgedanke des Unterhaltsvorschusses doch eigentlich ein ganz einfacher: Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, darf das nicht zum finanziellen Problem des Kindes werden. – Das ist doch genau richtig an der Stelle. (Beifall SSW, FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD) Der Staat springt ein und nimmt anschließend die Unterhaltspflichtigen in Regress. Aber auch das Unterhaltsvorschussgesetz soll reformiert werden. Nach den derzeitigen Plänen sol- (Christian Dirschauer) len 16- und 17-Jährige ihren bisherigen Anspruch verlieren. Das ist nicht nur irgendwie ein technisches Zahlenspiel, sondern bedeutet ganz konkret, dass etwa 80.000 16- und 17-jährige Jugendliche in Deutschland, 4.500 allein in Schleswig-Holstein, davon betroffen wären. Wir reden also über eine ganz konkrete Verschlechterung für Tausende junge Menschen in unserem Land. Für uns als SSW ist deshalb klar: Das lehnen wir entschieden ab! (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Denn Leistungskürzungen für Familien sind für uns der falsche Weg. Stattdessen muss doch endlich bei den säumigen Unterhaltspflichtigen, aber auch bei den beschränkten Möglichkeiten angesetzt werden, wenn es darum geht, das Geld von ihnen zurückzufordern. Wir müssen dafür sorgen, dass diejenigen stärker in die Verantwortung genommen werden, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Eine Reform ist also notwendig, ja, aber nicht auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen. (Beifall SSW, SPD, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Deswegen für den SSW: Ja, wir brauchen eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes, aber eben mit einer ganz anderen Stoßrichtung. Leistungskürzungen für betroffene Familien müssen verhindert werden. Bestehende Ansprüche gegenüber Unterhaltspflichtigen müssen schneller und effektiver durchgesetzt werden. Ja, auch in Schleswig-Holstein haben wir Handlungsbedarf. Die landesweite Rückgriffquote ist von 21 Prozent im Jahr 2022 auf 17,7 Prozent im Jahr 2024 gesunken. Diese Entwicklung müssen wir uns genauer ansehen. Wenn wir da die Statistik betrachten, sehen wir tatsächlich auch wirklich regional ganz große Unterschiede. Dafür wird es eine Erklärung geben; müssen wir uns wirklich angucken. Wir müssen wissen: Warum funktioniert der Rückgriff an manchen Stellen besser? Liegt es am Verfahren, am Forderungsmanagement, an der Personalausstattung oder vielleicht an anderen Faktoren? Dabei geht es ausdrücklich auch für mich nicht darum, einzelne Kommunen irgendwie an den Pranger zu stellen. Es geht darum, gute Praxis zu erkennen, voneinander zu lernen und den Rückgriff eben insgesamt zu verbessern – das ist ganz, ganz wichtig. Wenn wir über eine Reform des Unterhaltsvorschusses reden, dann sollten wir aber nicht nur darüber sprechen, wie bestehende Ansprüche gesichert und besser durchgesetzt werden können. Wir sollten auch darüber sprechen, ob die Höhe des Unterhaltsvorschusses eigentlich angemessen ist. Denn hier gibt es aus meiner Sicht ebenfalls Reformbedarf. Die Kollegin Nies hat es eben dargestellt. Der Unterhaltsvorschuss fällt in seiner bestehenden Systematik kleiner aus als der reguläre unterhaltsrechtliche Zahlbetrag, und zwar deshalb – sie hat es gesagt, sie hat es erklärt –, weil das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss vollständig angerechnet wird. Beim regulären Barunterhalt eines minderjährigen Kindes wird dagegen grundsätzlich nur das halbe Kindergeld angerechnet. Das halte ich tatsächlich für ungerecht und dringend reformbedürftig. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Warum soll ein Kind schlechter dastehen, nur weil der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt? – Wir fordern, dass das Kindergeld analog zur Regelung im Familien- und Unterhaltsrecht nur noch zur Hälfte angerechnet wird. Damit würden wir gerade Kinder von Alleinerziehenden besserstellen, die im Besonderen auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass Alleinerziehende in aller Regel ohnehin den überwiegenden Teil der alltäglichen Sorge- und Erziehungsarbeit leisten. Wenn der andere Elternteil seiner finanziellen Verantwortung nicht nachkommt, ist es aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet diese Familien beim Unterhalt des Kindes schlechtergestellt werden sollen. Hier müssen wir dringend zu einer Verbesserung kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht vermutlich ausnahmsweise einmal schneller als drei Minuten. – Ich habe wahrgenommen, dass in weiten Teilen des Parlaments an der bisherigen (Dr. Heiner Garg) Regelung festgehalten werden und es nicht zu einer Absenkung der Altersgrenze kommen soll. Das habe ich aus den meisten Reden so wahrgenommen. Wir werden gleich ja im Zweifel in der Sache abstimmen. Ich habe eine Frage zum Antrag der Koalitionsfraktionen, und zwar zum ersten Bulletpoint. Sie schreiben dort: „Der Landtag bittet die Landesregierung, … sich für den Erhalt des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss einzusetzen und die hälftige Anrechnung des Kindergeldes, wie im Fall von unterhaltsbeziehenden ElternteiMeinen Sie damit den bestehenden Anspruch? Ich wäre wirklich dankbar, wenn jetzt eine Reaktion käme. Meinen Sie damit, dass es bei 18 Jahren bleibt? Dann könnten wir Ihrem Antrag nämlich zustimmen. Wenn Sie damit meinen, dass die Altersgrenze abgesenkt wird, können wir dem nicht zustimmen.
Peter Lehnert
Kollege Dr. Garg, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Frau Kollegin Nies?
Dr. Heiner Garg FDP
Ja, unbedingt, ich habe sie ja fast provoziert. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau. Wir meinen damit den bestehenden Anspruch. Das ist genau der gleiche Satz, den wir im Juni 2026 beschlossen haben; den haben wir jetzt wiederholt. Es kommt hier ja durchaus vor, dass sich Abgeordnete von einzelnen Punkten abgrenzen. Das ist auch legitim. – Könnten Sie sich vorstellen zu formulieren „für den Erhalt des bestehenden Anspruchs“?
Peter Lehnert
Kollege Dr. Garg, eigentlich ist es so gedacht, dass jemand eine Frage stellt und der, der am Pult steht, die Antwort gibt und nicht umgekehrt. (Heiterkeit) Sie wissen ja, dass ich extrem flexibel bin, was das angeht. – Jetzt frage ich Sie, ob Ihnen auch die Kollegin Hildebrand eine Frage stellen oder eine Bemerkung machen darf?
Dagmar Hildebrand CDU
Herr Dr. Garg, wir haben einen Beschluss gefasst, und genau der Satz steht so in dem jetzigen Antrag. Wir können das Ganze so verabschieden, wie es da steht. Wir müssen uns aber auch gerade machen: Wenn ein Finanzminister auf Bundesebene den Häusern auf Bundesebene Hausaufgaben erteilt, gewisse Prozesse voranzubringen, und eine Ministerin sagt, wir müssten auch mal andere Dinge erdenken, dann sollten diese Menschen erst einmal in die Arbeit kommen. Was am Ende des Tages dabei herauskommt, werden wir ja sehen. Selbstverständlich bin ich für das Wohl der Kinder.
Peter Lehnert
Kollegin Hildebrand, ist das eine Fragestellung oder ein Dreiminutenbeitrag? – Meine Antwort auf Herrn Garg ist: Wir können den Antrag so, wie er ist, verabschieden, und dann sind wir durch. Wollen Sie dazu etwas sagen, Kollege Dr. Garg?
Peter Lehnert
Augenblick. – Kollegin Nies steht noch. Sie dürfen sich wieder hinsetzen, wenn Sie möchten. Der Kollege Dr. Garg kann gerne seinen Dreiminutenbeitrag fortsetzen.
Dr. Heiner Garg FDP
Vielen Dank an die beiden Kolleginnen, vielen Dank, Herr Präsident. – Dann halte ich für das Protokoll fest, dass die beiden Abgeordneten der Koalitionsfraktionen klargemacht haben, dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss weiter bis zum 18. Lebensjahr gelten soll. Das werden wir in unserem Abstimmungsverhalten berücksichtigen. Zu den Ausführungen der Kollegin Hildebrand will ich nur sagen, ich wollte mich auf diese Diskussion gar nicht einlassen, weil ich dieses Pingpongspiel aus Bundes- und Landesregierungen bei Haushaltsgestaltung kenne. Ich wollte vorhin bei meiner Zwischenintervention zum Beitrag der Kollegin Nies versuchen, deutlich (Dr. Heiner Garg) zu machen, dass ich hier nicht stehe, um mich irgendwelchen Reformen zu verweigern oder zu verschließen. Ich habe so etwas zwischen 2009 und 2012 alles schon einmal in ähnlich dramatischer Situation miterleben müssen. Wenn man sieht, dass der Rückgriff auf den Unterhaltsvorschuss noch nicht einmal bei einem Viertel lag und in den vergangenen Jahren abgesunken ist, sollte man, bevor man daran denkt, den Kindern etwas wegzunehmen, erst einmal daran denken, wie ich denn die Zahlungen derjenigen erhöhe, die zu zahlen haben. Darum geht es mir. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Es gibt viele in diesem Hohen Hause, die alleinerziehend sind oder gewesen sind. Wir sind immer in einer Position gewesen, und ich bin heilfroh, dass ich immer einen festen, guten Job gehabt habe. Der Kollege Garg hat es gerade gesagt, und die Kollegin Hildebrand hat darauf hingewiesen, dass Eltern die Verantwortung ihren Kindern gegenüber haben. Dann haben Eltern auch Verantwortung ihren Kindern gegenüber, wenn sie den Unterhalt zu bezahlen haben. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Habe ich gesagt!) Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn ein Unterhaltsberechtigter oder der Schuldige nicht bezahlt hat und der Staat eingreift und den Unterhaltsvorschuss ausbezahlt, dann hat der Staat auch die Pflicht, sich dieses Geld wiederzuholen. Wir diskutieren wieder über die Kinder, die dann die Leidtragenden sind. Ich finde, Sie haben Herrn Garg nicht die richtige Antwort gegeben: Halten Sie jetzt an 18 Jahren fest, oder folgen Sie dem Vorschlag der Ministerin Prien? Dann sind wieder die Kinder und die alleinerziehenden Mütter die Leidtragenden. Wir haben vor zwei Tagen über die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes gesprochen. Die Frauen machen weiter die Care-Arbeit, sie haben die Sorge, nicht zur Arbeit gehen zu können, sie müssen noch mehr Geld verdienen oder gucken, wo sie noch mehr einsparen können, um das auffangen zu können. Am Ende des Tages eröffnen wir auch folgende Debatte: Wenn man sieht, dass der Staat nur noch bis 15 oder bis 16 Jahre bereit ist, Unterhaltsvorschüsse zu gewähren, dann würde ich mich als jemand, der Unterhalt bezahlen muss, fragen: Gilt das in Zukunft auch für mich, muss auch ich dann nur noch den staatlichen Anspruch bezahlen? Wenn Kinder und Jugendliche gerade in der Ausbildung sind – die fangen sie mit 15, 16 oder 17 Jahren an –, ESA, MSA oder Abitur gemacht haben oder studieren wollen, dann bricht das alles noch mehr weg.
Peter Lehnert
Kollegin Waldinger-Thiering, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Tobias Koch?
Tobias Koch CDU
Liebe Frau Kollegin, der Kollege Garg hat es fürs Protokoll gerade vollkommen richtig festgehalten: Aus den Wortbeiträgen beider Koalitionsrednerinnen ist hervorgegangen, dass wir die bestehende Regelung meinen. Der Beschlusstext ist wortgleich mit dem Beschlusstext aus dem Juni dieses Jahres; darauf hat die Kollegin Hildebrand hingewiesen. Im Juni 2026 gab es die Debatte um Kürzung auf 16 Jahre noch gar nicht. Wir halten an unserer Beschlussfassung vom Juni 2026 fest, die auf die bestehende Regelung abzielt. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Darf ich darauf antworten?
Peter Lehnert
Kollege Koch, es wäre besser, wenn Sie in der Nähe des Mikros stünden, weil die Kollegin Ihnen jetzt antworten möchte. Die Höflichkeit gebietet es, dass derjenige, der eine Bemerkung gemacht oder Frage gestellt hat, so lange stehen bleibt, bis die Rednerin mit der Antwort fertig ist. – Jetzt antwortet die Kollegin Waldinger-Thiering.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Ich gehe jetzt davon aus, dass Sie von mir keine Antwort mehr erwarten, wenn Sie weggehen. – Also, der Fraktionsvorsitzende hat es noch einmal klargestellt. Ich habe meine Meinung dazu gesagt, und daran halte ich fest. (Jette Waldinger-Thiering) Ich finde, das ist wieder eine Care-Diskussion – die Zeit darf gern weiterlaufen –, und das ist wieder eine Diskussion, die die Frauen vor große Herausforderungen stellt. Vor allem wird das aber wieder die Kinder benachteiligen. Das finde ich alles nicht in Ordnung. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/GRÜNEN, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Da ich keine weiteren Wortmeldungen sehe, erteile ich das Wort für die Landesregierung der zuständigen – – (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Was denn? (Weiterer Zuruf) – Deswegen frage ich. Ja gut, ein Dreiminutenbeitrag. – Bevor die Ministerin dran ist, erteile ich der Kollegin Serpil Midyatli für einen Dreiminutenbeitrag das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern einige Punkte sehr deutlich festhalten. Zunächst zu dem Vorwurf, es wäre der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, der auf diese Idee gekommen sei. (Zurufe CDU) – Darf ich jetzt bitte reden! – Zumindest suggerierte das Ihre Fragestellung. Das ist ein Problem der regierungstragenden Fraktionen. Diese regierungstragenden Fraktionen können ja untereinander kommunizieren. Man könnte auch fragen: Stimmt das eigentlich alles, was da im Raum steht? Die Idee, den Unterhaltsvorschuss bei den 16- und 17-Jährigen zu kürzen, ist etwas ganz anderes als im Koalitionsvertrag steht. Das weiß ich deshalb so genau, weil ich mit hineinverhandelt habe, das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Das ist auch das, was Frau Nies gesagt hat. Glauben Sie mir, wenn man uns dann sagt, wir sollten verlässlich sein, und man solle sich miteinander auf die Beschlüsse konzentrieren, dann mache ich genau das, indem ich vehement gegen diese Kürzung bin. (Zurufe CDU) Auch hier noch einmal ganz deutlich an die CDU: Lars Klingbeil lehnt die Kürzung beim Unterhaltsvorschuss ab. Ich habe ihn persönlich gefragt, und er sagte: Das wurde nicht mit mir diskutiert und kommuniziert. Wir alle gemeinsam, auch in Berlin, stehen vor schwierigen Rahmenbedingungen, was die Finanzsituation anbelangt. Da hat sich aber keiner von uns in der SPD hingestellt und gesagt: Sparen wir zuerst bei den Kindern und bei den Jugendlichen! (Zuruf CDU) Bitte hören Sie also auf, das in den Raum zu stellen, obwohl der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil das niemals gefordert, gesagt oder in den Verhandlungen mit ins Spiel gebracht hat. (Beifall SPD)
Peter Lehnert
Kollegin Midyatli, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Kollegin Nies?
Serpil Midyatli SPD
Gern. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/ GRÜNEN]: Liebe Frau Kollegin! Ich möchte nur meine Kollegin Frau Hildebrand in Schutz nehmen. Vielleicht ist es eine Verwechslung, denn ich habe das mit Lars Klingbeil gestern gesagt? – Wir sind gerade bei der Fragestellung von Heiner Garg, und darauf reagiere ich. Erst dann habe ich mich für einen Dreiminutenbeitrag gemeldet. (Tobias Koch [CDU]: Jetzt ist alles klar! – Heiterkeit) Das hatte gar nichts mit Ihnen zu tun. Gerade als Heiner Garg seinen Dreiminutenbeitrag geleistet hatte, gab es eine Zwischenfrage und daraufhin meine Reaktion.
Peter Lehnert
Kollegin Midyatli, jetzt darf die Fragestellerin – was Sie ja zugelassen haben – ihre Frage stellen, und dann dürfen Sie antworten. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/ GRÜNEN]: Vielleicht darf ich schlichtweg meinen Satz zu Ende führen. Ich habe das ja gestern gesagt und will nur festhalten, dass ich weiterhin zu diesem Satz stehe. Ich wurde gestern an das Gender Budgeting erinnert. Ich finde, es ist auch die Aufgabe eines Bundesfinanzministers, zu sehen, dass (Vizepräsident Peter Lehnert) die Kürzungsvorgaben im Bereich von Frauen und Familien nicht so sind, dass man zum Beispiel diese Kürzung umsetzen muss und keine andere Möglichkeit hat. Das wollte ich einfach noch einmal bestätigen.
Serpil Midyatli SPD
Genau. Dann möchte ich mich ganz aufrichtig bei Ihnen entschuldigen, dass ich das nicht so wahrgenommen habe, sonst hätte ich gestern auch einen Dreiminutenbeitrag geleistet. (Heiterkeit SPD und FDP) Ist das so in Ordnung für Sie? – Okay. Gut. Ich will noch etwas festhalten, weil wir tatsächlich Möglichkeiten haben. Wie wäre es – alle oder viele von uns im Raum haben Regierungserfahrung –, wenn Haushalte sozusagen eng und klamm werden, dass man dann einmal miteinander spricht – wir haben alle Beziehungen nach Berlin – oder vielleicht andere mit ins Boot holt? Man könnte sagen: Hey, Leute, wir haben da große Schwierigkeiten. Könnt ihr aus den Ländern, könnt ihr bitte aus dem PräsiWenn die CDU das nächste Mal auf solche Ideen oder Gedanken kommt: Trauen Sie sich! Kommen Sie zu mir. Lassen Sie uns über die Bande spielen. Lassen Sie uns doch Frau Prien, die Bildungsfamilienministerin, dann lieber dabei unterstützen, indem wir sagen: Gerade in diesem Haushalt darf nicht gekürzt werden! – Da haben Sie mich als starke Kämpferin an Ihrer Seite, aber nicht, wenn sie sich zuerst hinstellt und sagt: „Das war die Idee von der SPD“, (Zuruf CDU) und erst – weil sie auf einmal sozusagen den Shitstorm erlebt – mit den Vätern und damit zu kommen, dass sie das ja doch parallel machen möchte. Ich will etwas Weiteres in Richtung Union festhalten: Ganz ehrlich, es sind die berufstätigen Mütter, denen Sie den Unterhaltsvorschuss hier noch einmal kürzen wollen. Das kommt auch hinzu. (Beifall SPD, FDP und SSW) Also wirklich: Es sind überwiegend die Väter, und da werden dann alleinerziehende Mütter doppelt und dreifach damit belastet und auch noch dafür bestraft. Das ist etwas, was ich absolut nicht hinnehmen kann. Das nächste Mal kriegen Sie, wie gesagt, meine volle Unterstützung, wenn es darum geht, dass wir dort für die Kinder und Jugendlichen zu keinen Einsparungen kommen – weder im Bund noch im Land.
Peter Lehnert
Kollegin Midyatli, Ihre Redezeit ist jetzt abgelaufen. Es besteht aber die Möglichkeit, Kollegin Hildebrand eine Zwischenfrage zu ermöglichen und diese dann kurz zu beantworten.
Dagmar Hildebrand CDU
Vielen Dank für die Handreichung. – Ich nehme Sie gern beim Wort. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, reden Sie mit Herrn Klingbeil und werden dafür sorgen, dass wir in den Bereichen einige Dinge wegnehmen können und woanders dann dementsprechend runterziehen. Es ist jetzt also unser gemeinsames Ziel, dass wir da wirklich positiv und gut vorangehen. Da bin ich dabei. Mach‘ ich gern. – Man könnte ein Angebot auch einfach dankbar annehmen. Denn ganz ehrlich: Wir reden heute nicht das erste Mal über die Bundesfamilienministerin. (Zuruf: So ist es!) Beim Programm „Demokratie leben!“ ging es auch darum, dass sie genau dort kürzt, wo wir sagen: Das ist kontraproduktiv, weil das die Strukturen schwächt. – Jetzt fängt sie beim Unterhaltsvorschuss an. Das heißt, es scheint auch ein bisschen Prinzip zu sein, dass die Bundesfamilienministerin ihren eigenen Fokus hat, was richtig und was falsch wäre. Ganz ehrlich: Ich erwarte von ihr als Bundesfamilienministerin aber, dass sie den Fokus zuerst auf den Kindern und Jugendlichen hat. Wenn Ihre Ministerin weiterhin an den falschen Stellen kürzt und dann der SPD jedes Mal die Schuld dafür geben will, werde ich das nicht hinnehmen. Außerdem gilt das Angebot weiterhin: Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir in diesen Bereichen immer ausreichend Mittel haben, weil die Kinder nicht die Leidtragenden sein dürfen. (Beifall SPD und SSW) Dann sage ich vielen Dank, und ich freue mich, dass wir beide gemeinsam – –
Peter Lehnert
Kollegin Hildebrand, Sie haben nicht das Wort, sondern das war die Antwort der Kollegin. Jetzt dürfen Sie sich beide setzen, da die Redezeit abgelaufen und die Zwischenfrage beantwortet ist. – Ich erteile nun für die Landesregierung der zuständigen Ministerin Aminata Touré das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem ich dieser Debatte jetzt ein wenig gelauscht habe, würde ich mit Blick auf die Verantwortung der Bundesregierung, wenn man versucht herauszufinden, wer jetzt eigentlich mehr Schuld trägt, einfach ganz klar behaupten: beide. Denn wir haben die Situation, dass eine Bundesregierung gemeinsam Beschlüsse fasst. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass sich da keiner einen schlanken Fuß machen kann. (Serpil Midyatli [SPD]: Das war noch gar kein Beschluss!) Man setzt sich in der Situation, wenn Geld eingespart werden muss, in der Koalition, als Regierung, gemeinsam hin und priorisiert. (Beifall BÜNDNIS 90/GRÜNEN) Wir stellen in der Bundesregierung fest, dass diese Priorisierung für Familienpolitik nicht stattgefunden hat. (Beifall BÜNDNIS 90/GRÜNEN, FDP und SSW) Deshalb kann sich da, wie gesagt, niemand einen schlanken Fuß machen. In Schleswig-Holstein brauchen 33.000 Kinder von Alleinerziehenden den Unterhaltsvorschuss. Das haben Sie an vielen Stellen gerade betont. 126 Millionen Euro hat das den Bund und unser Land im letzten Jahr gekostet – 60 Prozent, also 76 Millionen Euro, zahlen wir als Land. Ich finde es richtig, dass der Staat das tut. Gleichwohl ist es unmöglich, dass sich so viele, und vor allem Väter, ihrer Verantwortung entziehen. (Beifall BÜNDNIS 90/GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Der Bund will den Unterhaltsvorschuss für Kinder ab 16 Jahren kürzen, und es ist wieder einmal – darauf sind wir gerade eingegangen – ein sonderbarer Vorgang, den wir im Bund erleben. Denn wir haben hier eine Situation, bei der keine Priorisierung stattgefunden hat. Jetzt hat es dazu eine öffentliche, eine heftige Debatte gegeben. Ich finde es gut, dass aufgrund dieser öffentlichen Debatte und Diskussion, des gesellschaftlichen Widerspruchs, diese Entscheidung wieder ins Wanken gerät und von der SPD jetzt der Vorschlag auf Bundesebene auf den Weg gebracht wurde: Wir wollen diese Kürzung zurücknehmen. Aber ich will dazu ganz deutlich etwas sagen. (Serpil Midyatli [SPD]: Es ist doch noch gar nicht beschlossen!) – Wie bitte? – Danke, aber die Debatte bekomme ich mit. (Zurufe SPD) Wir führen diese Debatte heute, weil angekündigt worden ist, dass im Bereich des Unterhaltsvorschusses gekürzt werden soll. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Jetzt braucht sich hier niemand hinstellen und so tun, als hätte das bei den Kindern, bei den Alleinerziehenden und vor allem bei den Müttern, die es betrifft, nicht etwas ausgelöst. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen finde ich, dass man sagen muss: Hier ist nicht nur theoretisch ein Haushaltsplan aufgestellt worden, sondern das hat auch Ängste bei denjenigen, die es betrifft, ausgelöst. (Serpil Midyatli [SPD]: Das stimmt!) Ein Kind kostet nicht weniger, wenn es 16 Jahre alt ist. Wenn ich mir die Situation im Land anschaue, dann, stelle ich fest, würde das ungefähr 4.600 Jugendliche betreffen. Das ist mir nicht egal, wenn das knapp 5.000 Kids betreffen könnte. Wir schauen uns die Situation ganz genau an. Über 80 Prozent bekommen den Unterhaltsvorschuss in voller Höhe, und zwar in Höhe von 394 Euro. Das sind fast 10.000 Euro über zwei Jahre. Das wäre also ein riesiger Einschnitt für die Familien. Das würde für Familien, die sich wahrscheinlich finanziell eh in einer schwierigen Situation befinden, eine noch viel größere Herausforderung bedeuten, insbesondere für alleinerziehende Frauen – Mütter, die sich um so viele Dinge alleine kümmern müssen. Weil ich die ganze Zeit dieses Rauschen von nebenan höre, wie ich als Sozialministerin zu diesen Themen und Fragen stehe, möchte ich Ihnen ganz deutlich sagen, dass diese Angelegenheit und auch (Ministerin Aminata Touré) die Debatte um den Unterhaltsvorschuss mich nicht nur auf einer politischen Ebene sehr doll bewegt, sondern auch persönlich. Denn ich bin eines dieser Kinder. Damals nämlich, als mein eigener Vater gegangen und kein Unterhaltsvorschuss gezahlt worden ist, hat meine Mutter, die auf vier Kinder allein aufgepasst hat, allein versucht sich weiterzubilden, weil ihre Abschlüsse nicht anerkannt worden sind, als sie hier in Deutschland angekommen ist. Das heißt, sie hat sich durchgekämpft. (Zuruf Sandra Redmann [SPD] und weitere Zurufe SPD) Diese Situation, die ich gerade dargestellt habe, kennen viele, und es betrifft über 5.000 Kinder in Schleswig-Holstein. Deswegen will ich deutlich sagen, dass es mich einerseits politisch, aber genauso auch persönlich bewegt, weil ich weiß, was es bedeutet, eine Tochter einer alleinerziehenden Mutter zu sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich verstehe überhaupt nicht, wie man sich an diesem Punkt aufregen kann. Ich bin definitiv der Überzeugung, dass man nicht in einer Situation ist, in der die Väter nicht in die Pflicht genommen werden könnten, und dass der Staat nicht die Verantwortung dafür alleine trägt. Ich sehe als den entscheidenden Punkt in dieser Debatte, dass der Staat natürlich in der Pflicht ist, diese säumigen Väter in die Verantwortung zu nehmen. Wir stellen ja Folgendes fest – es wurde an der einen oder anderen Stelle gesagt –: In Schleswig-Holstein sind wir in einer schlechteren Situation als in anderen Bundesländern. Wenn wir uns die Zahlen im Verhältnis zu NRW oder Bayern oder sonst wo einmal anschauen – das wurde ja in der Debatte gesagt –, und wenn man sich jetzt die Zahlen in der Kleinen Anfrage ansieht, stellt man fest, dass wir schlechter als andere Bundesländer dastehen. Wir haben eine Differenz von 18 bis 20 Prozent. Ich bin absolut der Überzeugung, dass wir uns nicht zurücklehnen können, sondern schauen müssen, wo wir als Land besser werden können. Der Landesrechnungshof prüft das gerade und hat einen umfassenden Fragenkatalog an die Kreise und kreisfreien Städte geschickt, um unter anderem zu erfahren: Wie ist die Personalsituation vor Ort, wie sieht es mit den Verfahren aus? Aber ich finde nicht, dass wir uns die Debatte so leicht machen und so tun können, als wäre das ein Thema, das nur in Schleswig-Holstein wichtig ist. Denn sonst hätten wir nicht die Situation, dass wir überall ungefähr eine Prozentzahl von 18 bis 20 Prozent haben. Wenn wir ein Bundesland hätten, bei dem 90 Prozent der Rückforderungen tatsächlich zurückkämen, dann würde ich sagen: Okay. – Ich will an dieser Stelle nicht sagen, dass wir keine Verantwortung tragen oder dass wir als Land nicht auch vorangehen müssten, absolut. Aber bei Themen, die alle Bundesländer betreffen, müssen wir eine bundeseinheitlich Lösung finden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Raudies? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr gern.
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin, das passt auch sehr gut, weil ich Sie genau zu diesem Thema fragen wollte. Wir haben uns zum Beispiel im Finanzausschuss 2021 schon genau mit diesem Thema beschäftigt. Ich habe gerade noch einmal das Protokoll nachgelesen. Der damalige Staatssekretär hatte seinerzeit zugesagt, man wolle vonseiten des Sozialministeriums auf die Kreise, die für die Rückforderung verantwortlich sind, zugehen. Da wollte ich einmal fragen, ob Sie uns erzählen können, was denn dazu in den letzten Jahren in Ihrem Haus passiert ist, wie man da auf die Kreise zugegangen ist. Ein anderes Thema, das wir da angesprochen hatten, war: Die Kreise müssen jeden Euro, den sie von den säumigen Zahlern einziehen, an das Land weitergeben, jeden Cent. Das heißt, die Kreise tragen die Personalkosten und die Sachkosten, aber die Erlöse gehen an das Land. (Werner Kalinka [CDU]: So ist das!) Hat sich daran etwas geändert? Auch das wollte man einmal überdenken. – Vielen Dank für die Frage. Das ist eine Situation, die wir in allen Bundesländern und auch auf Bundesebene überall so haben. Deswegen finde ich es auch richtig, dass man sich die Frage stellt, ob man nicht an dieser Logik etwas verändern könnte. (Ministerin Aminata Touré) Denn das ist ja genau der Punkt. Warum haben wir in allen Bundesländern eine relativ geringe Quote? – Die Aufgabe liegt in der Regel bei den Kommunen, aber davon profitieren das Land und dann auch der Bund, weil die Mittel, die zurückgefordert werden, an diese Ebenen gehen. Ich finde, das sind genau die richtigen Fragen, die man sich stellen muss, wie man eben auch die: (Zuruf SPD)
Peter Lehnert
Darf die Ministerin antworten? (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Wie kann man die kommunale Ebene an der Stelle unterstützen? Zu Ihrer anderen Frage, wie es in den letzten Jahren verlaufen ist, kann ich Ihnen sagen, dass ich natürlich mit meiner Abteilung im Austausch bin, mit meinem Referat darüber gesprochen habe, was wir in den letzten Jahren mit den Kommunen diskutiert haben. Wir stellen an vielen Stellen fest, dass es vor allem darum geht, dass an der Stelle Personal fehlt, dass wir bundesgesetzliche Regelungen ändern müssten, damit wir in eine Situation kommen, die es ermöglicht, die Rückgriffsquote zu erhöhen. Das ist die Rückmeldung, die ich an der Stelle bekommen habe. Wir haben dazu Fortbildungen, Gespräche und Runden, die auf Arbeitsebene stattfinden. Von daher kann ich Ihnen sagen: Ja, das Thema wird weiter bewegt. Aber ich kann Ihnen nur weitergeben, dass wenn eine Fachebene, eine Arbeitsebene rückmeldet – ich glaube, das ist in allen Bundesländern der Fall –, dass wir bundesgesetzlich daran drehen müssen, dann ist das schon eine Realität, die für alle gilt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr gern.
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin. Nach meiner Kenntnis ist das in anderen Bundesländern durchaus anders geregelt, dass nämlich auch die Kommunen Teile dieses Geldes behalten dürfen. Ich wollte aber fragen: Aus Ihrem Haus kommen regelmäßig Bundesratsinitiativen zu vielen anderen Themen, die auch oft hier vom Haus unterstützt werden und oft erfolgreich sind. Warum hat es denn zu dem Bereich keine Bundesratsinitiative gegeben, wenn das so drängend von Ihnen als Problem erkannt worden ist? – Sie haben absolut recht damit, dass wir dazu keine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht haben. Aber genau diese Debatte macht ja deutlich, dass wir uns auf Bundesebene für das Thema einsetzen wollen. Das ist Teil des Beschlusses, der heute hoffentlich gefasst wird. Ich glaube, wir haben oft Situationen, wo wir das politische Momentum noch nicht genutzt haben, um etwas auf Bundesebene voranzubringen. Aber genau das tun wir mit dem Beschluss hier. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Dr. Garg? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr gern.
Dr. Heiner Garg FDP
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Ministerin, es passt unmittelbar im Anschluss an die Fragen der Kollegin Raudies: Sind Sie mit mir möglicherweise einer Meinung, dass man bei den 2.000 Stellen, die derzeit ungefähr bundesweit – das hat diese Kommission zur Neustrukturierung des Sozialstaates beschrieben; ich glaube, das war in Kapitel 14, Unterhaltsvorschuss – damit beschäftigt sind, ernsthaft, und zwar bundesweit ernsthaft, drüber nachdenken muss, sie zumindest in einer gewissen Art und Weise zu zentralisieren, um effizienter arbeiten zu können? – Absolut. Ich wäre zu dem Punkt noch gekommen, und ich gehe darauf an dieser Stelle sehr gern ein, weil ich glaube, dass es unterschiedliche Mechanismen und Instrumente gibt, die man anwenden muss. Man muss sich unbedingt angucken, ob eine Zen- (Ministerin Aminata Touré) tralisierung, gerade wenn es um Väter oder Mütter geht, die im Ausland leben, sinnvoll sein kann. Das ist genau der Punkt, über den wir weiterhin sprechen müssen, auch mit Blick darauf, wo Zentralisierung doch nicht genau das erfüllt, was wir uns erhoffen. Bei den Zahlen für das Jahr 2025 sehe ich beispielsweise, dass in Bayern die Rückgriffsquote bei 21 Prozent liegt, obwohl sie dort eine Zentralisierung haben. In Nordrhein-Westfalen haben wir eine Rückgriffsquote von 19 Prozent. Das heißt, diese Instrumente nur auf Landesebene reichen nicht. Deswegen ist es kein billiger Verweis wenn wir sagen, dass sich jemand anderes darum kümmern muss. Wr reden beim Unterhaltsvorschuss über ein Bundesgesetz, wir reden über Strukturen, die es auf Bundesebene gibt. Das heißt aber nicht, dass man sich auf Landesebene oder auf kommunaler Ebene zurücklehnen kann, sondern das heißt, dass man noch viel stärker darüber reden muss, wie die Dinge ineinander greifen. Von daher: Ja, das ist ein extrem guter Vorschlag, der im Rahmen der KSR-Kommission diskutiert wird. Es wird mit Blick auf die Kommission auch diskutiert, dass man darüber sprechen muss, dass Alleinerziehende, die Grundsicherung und den Unterhaltsvorschuss bekommen, sich an zwei unterschiedliche Behörden wenden müssen. Wir sind der Überzeugung, dass das zu sehr viel Bürokratie und der Situation führt, dass extrem viel Verwaltungspersonal verschwendet wird. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin gespannt auf die Ergebnisse des Landesrechnungshofes, werde sehr genau hinschauen, wo und welche Änderungen landesseitig möglich sind, und freue mich auf die weiteren Beratungen. Ich bleibe dabei: Ich bin der Überzeugung, dass der Staat nicht allein die Verantwortung trägt, aber das darf eben nicht auf dem Rücken der Kinder und Alleinerziehenden ausgetragen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Peter Lehnert
Die Ministerin hat ihre Redezeit um zwei Minuten erweitert. Die würde theoretisch den Fraktionen zur Verfügung stehen. – Ich sehe allerdings keine weiteren Wortmeldungen. Deswegen schließe ich jetzt die Beratungen und komme zur Abstimmung. Ist Ausschussüberweisung beantragt? – Ich habe das nicht gehört. Dann steige ich in die Abstimmung in der Sache ein. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4711, in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/4745, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4757, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist mit Mehrheit bei Stimmenthaltungen der Fraktionen von SPD, der FDP und der SSW der Antrag angenommen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 47 auf: Freiheit schützen – Hass bekämpfen – Vielfalt verteidigen: Konsequenzen aus dem Anschlag auf den CSD in Berlin Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/4724 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Marion Schiefer das Wort.
Marion Schiefer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der Anschlag auf dem Christopher Street Day in Berlin trotz aller Sicherheitsvorkehrungen passiert ist, hinterlässt uns als Menschen vor allem traurig, wütend und fassungslos. Nach allem, was wir wissen, war es ein islamistisch motivierter Angriff aus blankem Hass auf Menschen, die friedlich für Sichtbarkeit, Gleichberechtigung (Marion Schiefer) und Freiheit auf die Straße gingen und feierten, ein Angriff auf Menschen und auf die Freiheit, die unser Staat nach unserem festen Willen allen garantiert. Unser Mitgefühl gilt den Opfern, ihren Angehörigen und allen mit Betroffenen, und unser Dank gilt den Einsatzkräften und allen Helferinnen und Helfern. (Beifall ganzes Haus) Aber heute geht es nicht nur darum, unsere Betroffenheit auszudrücken. Wir müssen Handlungskonsequenzen ableiten. Heute geht es darum, was wir daraus machen. Dieser Antrag hat eine Vorgeschichte. Schon vor dem Anschlag in Berlin lagen seit letztem Jahr dem Innen- und Rechtsausschuss zwei Anträge zur Sicherheit und zum Schutz queerer Menschen vor. Im Zuge der Beratungen hatten wir uns als Koalition und Opposition schon spürbar einander angenähert. Aber es gab noch einzelne Hürden, und es fehlte der letzte Impuls, um diesen Antrag zusammenzubringen. Das sage ich ganz selbstkritisch. Dann begann erneut die CSD-Saison. In Schleswig-Holstein verzeichnen wir einen fröhlichen Zuwachs, eine Schirmherrschaft unseres Ministerpräsidenten, und die Polizei und die Veranstalter sorgen zusammen mit den Kommunen vor Ort konkret für gute, sichere Rahmenbedingungen. Auch dafür meinen herzlichen Dank an alle Beteiligten, die sich hier in hohem Maße zeitlich und personell engagieren. (Beifall ganzes Haus) Begleitend zeigt sich, dass das Klima für queere Menschen bedrohlicher wird, dass sie angefeindet und bedroht werden. In Berlin ist dann der Hass in ganz extreme Gewalt umgeschlagen. Deshalb finde ich es richtig, dass wir heute etwas anders machen. Wir stellen das gemeinsam in den Mittelpunkt. Das ist jetzt kein Antrag von CDU oder Grünen oder SPD oder FDP oder SSW, es ist ein gemeinsamer Antrag von uns allen. Mehrere Beteiligte – ich auch – sind bei einem Punkt oder mehreren Punkten über ihren Schatten gesprungen und hatten Verständnis für die Grenzen des Gemeinsamen. (Beifall ganzes Haus) Ich bin euch Kolleginnen und Kollegen dafür wirklich dankbar. (Beifall ganzes Haus) Wir sind in Schleswig-Holstein weit. Auf Seite 3 des Antrags heben wir hervor, wie stark die personellen Verstärkungen bei Staatsschutz und Verfassungsschutz, die Implementierung von queersensiblen Inhalten in der Ausbildung unserer Polizeibediensteten und in der Fläche, in den Dienststellen, sind. Die Zentrale Ansprechstelle wurde zu einem zentralen, kompetenten Rat- und Impulsgeber weiterentwickelt, und ein gemeinsames Vorgehen und eine Straftatenerfassung bei politisch motivierter Hasskriminalität haben wir auch schon vorangebracht. Weil das aber noch nicht reicht, haben wir jetzt zusammen weitere Erwartungen und Aufträge an die Landesregierung formuliert: Wir wollen erstens, dass die jeweilige Gefährdungslage das konkrete Schutzniveau von Veranstaltungen bestimmt, mit guten Sicherheitskonzepten, sichtbarer Polizeipräsenz und enger Zusammenarbeit aller, die wichtig sind. Zweitens. Wir wollen die Verbindung zwischen queerer Community und Polizei weiter stärken, mit der zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* der Polizei im Zentrum. Drittens brauchen Betroffene verlässlichen und schnellen Opferschutz. Wer Opfer von Hass und Gewalt wird, darf nicht zusätzlich darum kämpfen müssen, Unterstützung zu finden. Viertens müssen Polizei und Justiz queerfeindliche Tatmotive besser erkennen und konsequent verfolgen. Deshalb soll hierfür ein gemeinsamer Leitfaden von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und LKA eine noch klarere Grundlage schaffen. Ich hatte hierzu zwar erst einen gut begründeten Widerstand, den habe ich aber aufgegeben, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) weil er mir angesichts der großen gemeinsamen Aufgabe kleinlich erschienen wäre und weil ich Vertrauen in unsere Regierung habe, hier eine sinnvolle Sensibilisierungshandreichung zu erstellen. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Wir müssen außerdem genau hinschauen, woher der Hass kommt. Queerfeindlichkeit ist nicht auf ein einziges extremistisches Milieu beschränkt. Der Anschlag in Berlin führt uns die Gefahr islamistischer und dschihadistischer Ideologien erschreckend vor Augen. Das bestärkt mich auch in meiner Haltung, dass wir islamistische Gefährder weiter (Marion Schiefer) konsequent überwachen und alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente nutzen müssen. Gleichzeitig kennen wir die queerfeindliche Gewalt auch aus rechtsextremistischen Zusammenhängen. Deshalb ist mir wichtig: Keine selektive Wahrnehmung! Wir müssen jede Form extremistischer Menschenfeindlichkeit ernst nehmen. Und wir brauchen Bildung, Prävention und die Weiterentwicklung des Landesaktionsplans „Echte Vielfalt“. Denn Vorurteile kommen in allen Teilen der Gesellschaft vor, und daraus folgen zum Teil abwertende Einstellungen. Entscheidend ist, dass daraus keine Ausgrenzung und Gewalt entstehen. Abschließend: Lassen Sie uns diesen Weg heute gemeinsam beschreiten und uns auch in Zukunft gelegentlich anschauen, wie weit wir schon gekommen sind und was noch vor uns liegt. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Jasper Balke das Wort.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt jedem Menschen das Recht, frei zu leben, frei zu lieben und frei zu sein. Extremisten jeglicher Couleur verachten diese Freiheit. Sie wollen Menschen vorschreiben, wie sie zu leben, wen sie zu lieben und wer sie zu sein haben, und sie lassen ihren Hass an denen aus, die nicht in ihr Weltbild passen. Genau deshalb war der mutmaßlich islamistische Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin ein Angriff auf die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft. Wir wollen aber eine Gesellschaft, in der Menschen frei leben können, in der CSDs keine Hochrisikoveranstaltungen sein müssen, in der zwei Männer Händchen halten können, ohne vorher ihre Umgebung zu prüfen, in der eine Transperson sichtbar sein kann, ohne deshalb Angst vor Beleidigungen oder Gewalt haben zu müssen. (Beifall ganzes Haus) Deshalb ist es eine elementare Verpflichtung unseres Staates, diese Freiheit zu schützen. Dazu gehören Polizei und Verfassungsschutz, dazu gehören lageangepasste Sicherheitskonzepte, konsequente Strafverfolgung, gerade auch im Internet, Opferschutz und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, denen sich queere Menschen anvertrauen können. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich den Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei und des Vereins velspol SH, dem queeren Netzwerk für Mitarbeitende, und der Landeskampagne STOP the HATE danken, denn ihre Arbeit ist unfassbar wertvoll und gibt Menschen das Gefühl, gesehen zu werden. (Beifall ganzes Haus) Politisch gehört für mich ausdrücklich dazu, endlich im Grundgesetz festzuschreiben, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Nein, das ist keine Überfrachtung, sondern würde das Grundgesetz und den Artikel 3 endlich vervollständigen. (Beifall ganzes Haus) Deshalb finde ich es auch richtig, dass wir in Schleswig-Holstein diesen Weg über den Bundesrat weiter unterstützen und in unserer Landesverfassung bereits gemeinsam gehen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen uns auch nichts vormachen: Sicherheit ist mehr als Ordnungsrecht, Polizei und Strafverfolgung. So sehr ich die spontanen und teils affekthaften Forderungen nach solch schrecklichen Vorkommnissen nach neuen Gesetzesverschärfungen verstehen kann, so sehr werbe ich doch für das Verständnis und die Implementierung eines erweiterten, eines radikaleren Sicherheitsbegriffs – eines Sicherheitsbegriffs, der nicht erst dann beginnt, wenn ein Mensch bedroht wird, sondern dort, wo diese Bedrohung überhaupt entsteht. Denn vor der Gewalt steht häufig der Hass; vor dem Hass steht die Abwertung, und vor der Abwertung stehen Vorurteile, Angst, das Gefühl des Unbekannten und ein Umfeld, das sagt: Diese Menschen gehören nicht zu uns. Deshalb beginnt Sicherheit in der Mitte unseres gesellschaftlichen Miteinanders: auch im Klassenzimmer, im Sportverein, am Arbeitsplatz, im Internet, überall dort, wo wir lernen – oder eben nicht lernen –, mit Menschen umzugehen, die anders leben, anders lieben, anders aussehen oder auch anders denken als wir selbst. Genau deshalb sind Prävention, Aufklärungsarbeit gegen pseudowissenschaftliche Fake News, sind Safe Spaces, Bildungsarbeit und eine starke Zivilgesellschaft keine netten Ergänzungen zur Sicherheitspolitik. Sie sind Teil dieser Sicherheitspolitik. (Jasper Balke) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Deshalb passt es auch nicht zusammen, dass Verbänden wie Lambda oder anderen unter dem Vorwand der NGO-Industrie pauschal Mittel gestrichen werden, nur weil sie sich in einer immer intoleranteren und hasserfüllten gesellschaftlichen Stimmung politisch äußern. Deshalb sind politische Ansätze wie unser Landesaktionsplan „Echte Vielfalt“ und seine Novellierung und Fortschreibung absolut strukturell zu stärken. Natürlich würde ich es mir wünschen, dass die allgemeine politische Lage in Deutschland anders wäre und Verbände sich nicht immer lautstärker politisch gegen Diskriminierung und für Toleranz einsetzen müssten, aber diese Situation ist aktuell leider nicht gegeben. Auch Spitzenpolitiker der demokratischen Mitte dieses Landes müssen überlegen, wie eigentlich gar nicht so intendierte pauschale Äußerungen über Minderheiten bei denen ankommen und die legitimieren, die es für ihren Hass und ihre Gewalt ausschlachten wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Deshalb – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen – ist es mehr als ein nur ein Symbol, dass unser Ministerpräsident die Schirmherrschaft für die CSDs in diesem Jahr bei uns im Land übernommen hat. Ich finde das ein richtiges Zeichen, gerade in diesen Zeiten. Vielleicht müssen wir wieder stärker lernen, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht bedeutet, dass wir alle gleich sein müssen. Wir müssen nicht jeden Lebensentwurf verstehen. Wir müssen nicht dieselben politischen Überzeugungen teilen. Im Gegenteil, Unterschiede können sogar auch Spaß machen. Wir müssen nicht einmal alles gut finden, was andere Menschen tun. Aber eine freiheitliche Gesellschaft verlangt von uns, die Freiheit des anderen auszuhalten. Ich bin überzeugt: Wo Menschen einander tatsächlich und nicht über Social Media begegnen, entsteht häufig mehr als bloße Toleranz. Dann kann aus einer vermeintlicher Fremdheit eine für beide Seiten erträgliche Distanz werden. Manchmal entsteht Verständnis. Manchmal entdecken wir sogar Gemeinsamkeiten, von denen wir vorher gar nichts wussten. Genau diese Vielfalt, das Unperfekte, das ist doch die Gesellschaft, die wir verteidigen wollen. Deswegen finde ich es besonders stark, dass wir dieses Resolution heute gemeinsam tragen. Das macht uns in Schleswig-Holstein besonders und unser Land so lebenswert und zeigt: Wir wollen gemeinsam in einem Land leben, in dem wir alle verschieden sein können, aber eben gleich an Rechten, gleich an Würde und gleich an Freiheit. Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen, Frau Kollegin Schiefer, dafür bedanken, aber auch bei allen anderen demokratischen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit.
Jasper Balke GRÜNE
Das macht uns in Schleswig-Holstein besonders und unser Land so lebenswert und zeigt – letzter Satz –: Wir wollen gemeinsam in einem Land leben, in dem wir alle verschieden sein können, aber eben gleich an Rechten, gleich an Würde und gleich an Freiheit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Wir sollten bei Gelegenheit noch einmal über letzte Sätze sprechen, aber das müssen wir ja nicht heute tun. Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Sophia Schiebe.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen, ich habe in den letzten Jahren viele Debatten über queere Rechte geführt, und ich merke, dass sich etwas verändert hat. Dinge, von denen ich dachte, dass wir gesellschaftlich längst weiter wären, werden wieder infrage gestellt. Plötzlich wird wieder darüber diskutiert, wie viel Sichtbarkeit queeren Menschen eigentlich zusteht, ob eine Regenbogenflagge irgendwo gehisst werden darf, ob Vielfalt überhaupt die Aufgabe eines Staates ist. Das macht etwas mit einer Gesellschaft, und das macht etwas mit den Menschen, die davon betroffen sind. Der Anschlag auf den CSD in Berlin ist ein extremes Beispiel dafür, wohin Hass führen kann. Daher ist es richtig, dass der vorliegende Antrag darauf reagiert und sich mit der Sicherheit queerer Menschen beschäftigt. (Sophia Schiebe) Aber ich möchte heute über das sprechen, was lange vor so einem Angriff passiert. Denn Hass entsteht nicht aus dem Nichts. Gesellschaftliche Grenzen verschieben sich, Sprache verändert sich. Dinge werden wieder sagbar, die vor einigen Jahren vielleicht noch für einen Aufschrei gesorgt hätten. Politische Kommunikation und politisches Handeln sind daran nicht unbeteiligt. Die Art und Weise, wie zum Beispiel Bundesfamilienministerin Prien mit ihren aktuellen Debatten über Queerpolitik polarisiert, trägt auch einen Teil dazu bei, wie auf queeres Leben in Deutschland geschaut wird. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Damit meine ich nicht nur die Streichung der institutionellen Förderung von Lambda, dem Bundesverband der queeren Jugendlichen. Natürlich kann man darüber streiten, welche Projekte der Bund fördert und wie viel Geld zur Verfügung steht. Doch meine Kritik geht über die finanzielle Entscheidung hinaus. Gleichzeitig wurden Entscheidungen getroffen, die keinen Cent einsparen und trotzdem eine politische Botschaft senden. Der Aktionsplan „Queer Leben“ wird nicht fortgeführt. Im zuständigen Referat des Bundesfamilienministeriums ist das Wort Queerpolitik aus dem Namen verschwunden. Vielleicht erscheint jede einzelne Entscheidung für sich genommen klein. Aber gesellschaftliche Bilder verändern sich eben nicht erst durch den großen Beschluss. Gerade jetzt halte ich diese Signale für besonders problematisch. Denn sie treffen auf eine Zeit, in der queere Menschen ohnehin erleben, dass sich der gesellschaftliche Ton verändert, dass ihre Sichtbarkeit wieder stärker angegriffen wird. Da erwarte ich von Politik nicht, dass sie sich zurückzieht. Da erwarte ich Klarheit. Damit meine ich ausdrücklich nicht, dass jede Forderung der queeren Community übernommen werden muss. Natürlich müssen wir über politische Instrumente streiten können. Aber es macht einen Unterschied, ob wir darüber streiten, wie wir Gleichberechtigung erreichen wollen, oder ob Gleichberechtigung selbst langsam wieder zur Streitfrage wird. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Genau an diesem Punkt sehe ich unsere Verantwortung hier in Schleswig-Holstein. Denn auch wir prägen das gesellschaftliche Klima. Mit dem, was wir beschließen, auch mit dem, was wir sagen, und mit dem, was wir unwidersprochen stehen lassen. Der Antrag spricht davon, dass die Arbeit gegen Queerfeindlichkeit unverzichtbar ist. Ich finde dieses Wort wichtig: unverzichtbar. Denn diese Arbeit darf nicht nur dann wichtig sein, wenn ein Anschlag passiert und wir alle erschrocken sind. Sie muss auch dann wichtig sein, wenn die öffentliche Aufmerksamkeit längst wieder bei einem anderen Thema ist. Sie muss sich in unseren Entscheidungen wiederfinden. Liebe Kolleg_innen, wir sollten sehr aufmerksam darauf achten, wo sich Grenzen verschieben. Nicht jede Grenzverschiebung beginnt mit einem großen Knall oder einem besonders schrecklichen Ereignis. Manchmal ist es nur ein Wort, das verschwindet, ein Thema, das weniger wichtig erscheint, eine Bemerkung, die unwidersprochen bleibt. Das bedeutet nicht, dass jede Kritik queerfeindlich ist. Im Gegenteil, eine demokratische Gesellschaft muss streiten können. Die Grenze verläuft für mich allerdings dort, wo nicht mehr über politische Entscheidungen gestritten wird, sondern Menschen das Gefühl vermittelt wird, ihre Existenz oder ihre Liebe seien etwas, dessen gesellschaftliche Akzeptanz immer wieder neu verhandelt werden darf. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Marion Schiefer [CDU]) An diesem Punkt sollten wir sehr klar sein. Wir sollten uns immer kritisch fragen, welchen Anteil unsere eigenen politischen Entscheidungen und unsere eigene Sprache daran haben, welches gesellschaftliche Klima entsteht. Diese Verantwortung liegt auch bei uns. – Vielen Dank.
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Anschlag auf den CSD in Berlin ist der bisherige Gipfel einer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Deutschland, die übrigens bis hin zur Entmenschlichung von einzelnen Gruppen reicht, und zwar von queeren Menschen. Ich weiß nicht, ob es die Welt, wie sie sich Jasper Balke und wir alle zu Recht wünschen, die bunt, lustig, vielfältig ist und von der alle profitieren, jemals so gegeben hat in Deutschland. Die Welt 2026 (Dr. Heiner Garg) ist in Wahrheit so, dass queere Menschen sich beschimpft, bespuckt, verprügelt und mit gebrochenen Kiefern, gebrochenen Nasen und geschwollenen Augen, krankenhausreif geschlagen wiederfinden. Was queere Menschen inzwischen jeden Tag zigtausendfach auf Social Media ertragen müssen, Herr Präsident, zitiere ich mit Erlaubnis desjenigen, aus dessen Social-Media-Account die Kommentare stammen: Menschen wie du gehören ins Lager! Kack-LGBTQ+-Dreck! – Ich habe eine weitere Kostprobe: Wenn wir regieren, wird endlich mit dir und deiner Sippe aufgeräumt. Wir werden jeden Einzelnen von euch finden. – Das sind nur zwei Beispiele von zehntausenden Kommentaren, die es jeden Tag auf Social Media gibt. Sie sind schamlos und aus meiner Sicht eine wirkliche Entmenschlichung der schlimmsten Art und Weise, die sich dann im realen Leben in Gewalt gegen queere Menschen niederschlägt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mit etwas Positivem weitermachen, weil ich oft, gerne und laut diese Landesregierung kritisiere. Ich finde es richtig und habe mich darüber gefreut, dass Daniel Günther, der Ministerpräsident dieses Landes, die Schirmherrschaft für alle CSDs übernommen hat. Das ist das richtige Signal in einer verdammt schwierigen Zeit. (Beifall ganzes Haus) Ich will aber auch sehr deutlich sagen: Ich hätte mir ein solches Signal, ein so starkes Signal, auch von unserem Bundeskanzler gewünscht. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Bundeskanzler Friedrich Merz bringt es nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin nicht fertig, zunächst einmal zu sagen, was tatsächlich passiert ist. Es war ein Anschlag auf die queere Community. Dort hat eine Mutter eines queeren Menschen ihr Leben verloren; sie ist umgebracht worden. Ja, es war auch ein Anschlag auf die freie Gesellschaft, aber zunächst einmal war es ein Anschlag auf queere Menschen. Das kann, soll und darf man in einem solchen Moment ruhig sagen. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Ich bin bei der Kollegin Schiebe beim Thema Sprache und Worte: Wie denken eigentlich Spitzenpolitiker über queere Menschen? Wer auf die Frage, ob er sich einen schwulen Bundeskanzler vorstellen könnte, antwortet: „Solange sich das im Rahmen der Gesetze bewegt“ – – (Heiterkeit) – Ja, ich hoffe, im Rahmen der Gesetze bewegt sich jede Bundeskanzlerin und jeder Bundeskanzler, der in dieser Republik noch folgen wird. – Das sagt viel darüber aus, wie über diese Menschen – wie über uns – in Wahrheit nach wie vor an der Spitze der Politik gedacht wird. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der interfraktionelle Antrag ist deswegen so wichtig, weil Demokratie stirbt, wenn wir leise bleiben. Demokratie stirbt, wenn wir wegschauen. Demokratie stirbt, wenn wir denken: Es wird schon nicht so schlimm kommen. – Demokratie stirbt, wenn wir denken: Na ja, mich wird es schon nicht treffen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]: Ja!) Rechtsextreme und Islamisten, im Geiste vereint, sind dabei, unsere liberale Demokratie zu zerstören, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie sind dabei, sie zu zerstören. (Beifall ganzes Haus) Mich macht immer noch fassungslos, wie eine Parteivorsitzende einer rechtsradikalen Partei sich hinstellt und sagt, sie sei nicht queer. Meine Damen und Herren, diese Aussage wird sie im Zweifel nicht vor Verfolgung schützen. Was uns schützt, was die liberale Demokratie schützt, ist aber das, was Justin Trudeau, der ehemalige liberale Premierminister in Kanada, schon vor zehn Jahren gesagt hat: Die Stärke unserer Gesellschaft ist ihre Vielfalt. – Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Anschlag auf den Christopher Street Day wirkt nach. Ich merke das, wenn ich mit Menschen spreche, die selbst beim CSD in Berlin waren oder die danach am Lübecker CSD teilgenommen haben. Ehrlicherweise muss ich sagen: Ich merke das auch an mir selbst, wenn ich Veranstaltungen besuche – (Christian Dirschauer) an den Sorgen und vielleicht auch Ängsten, die sich an der einen oder anderen Stelle einschleichen. CSDs sind weit mehr als Straßenfeste oder Partys. Sie erinnern an die Aufstände von 1969 in der Christopher Street in New York, wo Polizeibeamte zuvor regelmäßig Razzien im Stonewall Inn, einer queeren Bar, vorgenommen hatten. Die Gäste wurden drangsaliert und beleidigt. Queere Menschen waren regelmäßig staatlicher Repression, Razzien und Demütigung ausgesetzt. Ihre Gegenwehr führte zu tagelangen Protesten und schließlich zu den ersten Gay-Pride-Märschen. Am 25. Juli 2026 wurden wir auf schmerzlichste Weise daran erinnert, wie gefährlich und tödlich der Hass auf queere Menschen auch heute noch wirkt. Eine Mutter, die mit ihrer Tochter nach Berlin gereist war, starb. 31 weitere Menschen wurden verletzt, teils lebensbedrohlich. Einige werden den Rest ihres Lebens unter den Verletzungen leiden – körperlich und psychisch. Die Hasskriminalität gegenüber queeren Menschen steigt seit Jahren, meine Damen und Herren. 2025 verzeichnete das Bundeskriminalamt 2.377 queerfeindliche Straftaten, 12,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil an Gewaltdelikten liegt dabei deutlich über dem Durchschnitt. Auch bei uns in Schleswig-Holstein steigen diese Zahlen. Besonders trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen scheinen davon betroffen zu sein. Auch der Verfassungsschutz verzeichnete 2025 einen Anstieg der politisch motivierten Straftaten gegen die sexuelle Orientierung oder die geschlechtsbezogene Identität. Meine Damen und Herren, oft lassen sich diese Taten keiner bestimmten politischen oder religiösen Ideologie zuordnen. Wir wissen, dass Queerfeindlichkeit nicht das Problem Einzelner ist, sondern sich auch heute noch durch unsere Gesellschaft zieht. Minderheitenrechte – das sage ich ganz oft in anderen Kontexten, aber es gilt hier genauso – sind keine Sonderrechte, sondern sie sind Prüfsteine einer liberalen Demokratie, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Queere Menschen müssen besser geschützt werden. Das geht weit über die richtige Verankerung in der Landesverfassung hinaus. Wir fordern daher die Landesregierung auf, den Aktionsplan „Echte Vielfalt“ kontinuierlich weiterzuentwickeln, einen gemeinsamen Leitfaden der Generalstaatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes zur Verfolgung von Straftaten gegen LSBTIQ zu erarbeiten und für ein hohes Maß an öffentlicher Sicherheit bei CSDs, Prides oder vergleichbaren Versammlungen zu sorgen. Wichtig ist außerdem, das Vertrauen in staatliche Institutionen, insbesondere in die Polizei, zu verbessern, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Denn nicht nur die Geschichte der CSDs ist von Misstrauen gegenüber der Polizei geprägt. Homosexualität wurde in Deutschland über Jahrzehnte vom Staat und der Polizei verfolgt, insbesondere durch den § 175, der erst 1994 vollständig abgeschafft wurde. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Bis 1994!) Ich kann niemandem einen Vorwurf machen, der diese Geschichte nicht vergessen hat, meine Damen und Herren. Aber wir können das Verhältnis verbessern. (Beifall ganzes Haus) Wir wollen daher die zentrale LSBTIQ-Ansprechstelle bei der Polizei nach außen bekannter machen und nach innen noch intensiver in die Aus- und Fortbildung einbinden. Für uns ist klar: Es ist Aufgabe der Polizei, queere Menschen zu schützen. Die entsprechende Stelle bei der Landespolizei als Bindeglied und Anlaufstelle für Opfer von queerfeindlicher Gewalt und Diskriminierung soll weiter an Vertrauen und an Bekanntheit gewinnen. Zum Schutz gehört aber mehr als Sicherheitspolitik. Gerade für queere Jugendliche sind Beratung, Jugendarbeit und verlässliche Anlaufstellen unverzichtbar. Deshalb ist es eine Fehlentwicklung, wenn das CDU-geführte Bundesfamilienministerium unter Karin Prien Förderung für queere Projekte und Beratungsstellen streicht. Betroffen ist auch – wir haben es schon gehört – der bundesweit einzige gemeinnützige Verband für queere Jugendliche. Damit steht auch lambda::nord e. V. vor dem Aus – eine zentrale Anlaufstelle für queere Kinder- und Jugendarbeit in Lübeck und in ganz Schleswig-Holstein. Wenn derartige Strukturen wegbrechen, kann das im Zweifel sogar lebensbedrohlich für queere Jugendliche sein. Das Suizidrisiko bei queeren Jugendlichen ist vier- bis fünfmal höher als bei nichtqueeren Gleichaltrigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der SchleswigHolsteinische Landtag sendet heute gemeinsam ein klares Signal: Wir stehen hinter der queeren Community, für ein freies Leben und gegen jedwede (Christian Dirschauer) Form von Hass, Hetze und Gewalt. – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich unserer Innenministerin Magdalena Finke das Wort.
Magdalena Finke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Während des Christopher Street Day in Lübeck kam ein Polizist auf mich zu und sagte mir, wie froh er sei, in Schleswig-Holstein zu leben – in einem Land, in dem der Ministerpräsident die Schirmherrschaft für alle CSDs übernimmt. In einem Land, in dem die Politik – Koalition und Opposition – gut und respektvoll miteinander umgeht und gemeinsam an einem Strang zieht, gerade dann, wenn es darauf ankommt. Dafür bedankte er sich bei mir, und diesen aufrichtigen Dank gebe ich heute an Sie alle weiter. (Beifall ganzes Haus) Heute zeigen wir erneut, dass es darauf ankommt. Der schreckliche Anschlag vom 25. Juli 2026 in Berlin wird uns allen in Erinnerung bleiben – auch als Mahnung, dass wir mehr zum Schutz derjenigen tun müssen, die Hass, Hetze, Angriffe und Gewalt erleben. Der Anschlag hatte einen islamistischen Hintergrund. Das müssen wir klar aussprechen – nicht, um Menschen unter Generalverdacht zu stellen, sondern weil es diese Klarheit braucht. Wenn wir das aussprechen, verlieren wir keine Sekunde aus dem Blick, welche Gefahr für queere Menschen aus dem Bereich Rechtsextremismus kommt. Der Anschlag vom 25. Juli 2026 war ein Anschlag auf die queere Community. Aber er war auch ein Angriff auf unsere Art zu leben, auf unsere Freiheit und auf unsere offene Gesellschaft. An dieser Stelle möchte ich meine Worte wiederholen, die ich vor zwei Wochen beim CSD in Lübeck vor der gesamten Community gesagt habe: Mir tut es weh, was am 25. Juli 2026 passiert ist. Mir tut es weh, dass es uns als Staat nicht gelungen ist, die queere Community zu schützen. Mir tut es weh, dass sich viele Menschen in ihrem Alltag nicht sicher fühlen und Hass und Gewalt erleben. Doch ich sage auch ganz klar: Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen eingeschüchtert werden, dass Menschen Angst vor Gewalt haben, dass Menschen angegriffen werden, weil Menschen Menschen sind. Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns alle gemeinsam mit all unserer Kraft hinter die queere Community stellen. Deswegen ist es wichtig, dass heute ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen hier vorliegt, der eine klare, nicht zu überhörende Stimme ist, eine gemeinsame Kraft, die die Betroffenen stärkt und die die Betroffenen schützt. Wir werden alle im Antrag genannten Maßnahmen umsetzen. Wir werden den Schutz queerer Menschen in Schleswig-Holstein weiter stärken. Wir haben die Sicherheitsvorkehrungen für alle CSDs überprüft und den Schutz deutlich verstärkt. Wir haben die Maßnahmen gegenüber den Gefährdern erhöht. An dieser Stelle danke ich allen Polizistinnen und Polizisten, die alles dafür tun, den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. (Beifall ganzes Haus) Mein Dank gilt auch der Ansprechstelle bei der Landespolizei, die für die Betroffenen da ist und zugleich wichtige Sensibilisierungsarbeit innerhalb der Landespolizei leistet. Ich danke auch dem Sozialministerium, Aminata Touré, für die tolle Zusammenarbeit, die wir für die Menschen und für die queere Community haben. Doch ich sage auch ganz deutlich: Es kann nicht richtig sein, dass die queere Community auf Polizeischutz angewiesen ist, wenn sie demonstrieren möchte, dass sie Einsatzhundertschaften braucht, wenn sie friedlich feiern möchte. Ein CSD darf kein Fest sein, bei dem Menschen hinter Absperrgittern verschwinden. Deswegen braucht es nicht nur starke Sicherheitsbehörden. Es braucht nicht nur Investitionen in die innere Sicherheit. Es braucht nicht nur ein konsequentes Handeln gegenüber Gefährdern. Es braucht auch eine Gesellschaft, die widerspricht, die eingreift, wenn Menschen angegriffen werden, weil sie Menschen sind. Der Vorsitzende des Lesben- und Schwulenverbandes hat es sehr zutreffend gesagt: Vielfalt ist die Stärke unserer Gesellschaft, keine Schwäche. – Wir haben das heute schon gehört. (Beifall ganzes Haus) Genau so ist es. Genau das ist unser gemeinsames Verständnis in Schleswig-Holstein. Deswegen bin ich, genauso wie der Polizist, der auf mich zukam, sehr dankbar dafür, dass wir in Schleswig-Holstein keine zwei Meinungen haben, wenn es um Rechte und Schutz queerer Menschen geht, dass wir unsere Verfassung ändern wollen, dass wir konkrete Maß- (Ministerin Magdalena Finke) nahmen zum Schutz und zur Prävention ergreifen, dass wir Verantwortung übernehmen. Ich bin dankbar für diese Unterstützung hier in diesem Hause. Denn nur gemeinsam, nur mit dieser breiten Unterstützung können wir dafür sorgen, dass Hass keinen Platz in unserer Gesellschaft hat. Genau dafür steht Schleswig-Holstein: für eine Politik, die zusammensteht, wenn es darauf ankommt. Für eine Gesellschaft, die Vielfalt nicht nur aushält, sondern sie als Stärke begreift. Für ein Land, in dem jeder Mensch frei und sicher leben kann. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
