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Dr. Michael Schunck

SSW 28.08.2026 Sitzungen 20/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kære Jette! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich könnte meine Rede zum Thema Tierschutz und dessen Zuständigkeiten einfach abkürzen, indem ich auf meine Rede zur Finanzierung von Tierheim- und Tierauffangstationen aus dem Sommer 2025 verweise. Schon damals habe ich auf die desolate Finanzierung der Tierheime hingewiesen und dass das Land und der Bund die Kommunen damit im Regen stehen lassen. Es sollte uns allen klar sein, dass keine Kommune verpflichtet ist, ein Tierheim zu unterhalten, auch wenn es eine kommunale Pflichtaufgabe ist. Allein diese Tatsache zeigt doch schon, dass der erneute Aufschlag zu diesem Thema von der SPD wichtig und richtig ist. – Ihr könnt auch mal applaudieren. (Beifall SSW und SPD) Sollen wir erst warten, bis die Tierheime wegen mangelhafter Finanzierung und Ausstattung schließen müssen? Oder wo sollten dann die Ordnungsämter Fundtiere und Tiere, die bei Tierpreppern sichergestellt werden mussten, unterbringen? Wir haben uns in jüngster Zeit im Rahmen der Katzenschutzverordnung, der neuen Tierarztgebührenordnung und den Qualzuchten bei Heim- und Nutztieren ausgiebig mit dem Thema Tierwohl auseinandergesetzt. Da ist es an der Zeit, in Form einer landesweiten Tierschutzkonferenz alle öffentlichen Akteure und Tierauffangstationen an einen Tisch zu bringen, um, wie es die SPD fordert, eine tragbare finanzielle Lösung zu erarbeiten. (Beifall SSW und SPD) – Danke. Schon heute werden notwendige Behandlungen zum Leidwesen der Vierbeiner von den Besitzern unterlassen, weil sie sich einem Tierarztbesuch schlicht nicht mehr leisten können. Es werden lebende Tiere auf dem Müll entsorgt oder ausgesetzt – mit ungeahnten Folgen für die heimische Tierwelt. Denken Sie nur an die Aga-Kröte oder den Ochsenfrosch, die alles fressen, was ihnen vors Maul kommt. Der Klimawandel begünstigt noch die Verbreitung und Vermehrung dieser wärmeliebenden Arten. Kommen wir aber noch einmal zurück zum SPDAntrag. Die SPD schlägt ein österreichisches Modell zur Zucht von Hund und Katze vor, mit Sachkundenachweisen als Züchter und Züchterinnen, Dokumentations- und Kontrollpflichten der Zuchttiere. Aber reicht das aus, Qualzuchten zu verhindern, wenn man sich solche Tiere leicht aus dem Urlaub, aus einem Kofferraum heraus an einer Autobahnraststätte besorgen kann? Ich habe im Umweltausschuss bereits vorgeschlagen, dass Züchtungen, die auf einen genetischen Defekt basieren, wie beim Blauen Dackel oder Dalmatiner, generell gesetzlich verboten werden sollten. So hätte man zumindest schon einmal einen Großteil an Qualzuchten verhindert, die sich eben nicht allein als Zuchtmerkmal einer einzelnen Rasse verstehen, sondern genereller Natur sind. (Beifall SSW, SPD und FDP) Der Merle-Gen-Defekt des Blauen Dackels zum Beispiel ist auch in anderen Hunderassen üblich, und ein solches Gesetz würde auch bei Kreuzungen verschiedener Rassehunde greifen –, eine typische Reaktion von skrupellosen Tierhändlern übrigens, die Gesetze durch Einkreuzungen umgehen wollen. Über angezüchtete Anomalien wie Kurzschnauzigkeit oder Haarlosigkeit müssen wir uns noch einmal intensiv unterhalten, denn die würde ein solches Gesetz natürlich nicht erreichen. Zum Antrag der Koalition möchte ich sagen, dass mir das wirklich zu dünn ist. Leider bleibt der (Dr. Michael Schunck) Antrag weit hinter den Forderungen der SPD zurück: kein substanzieller Inhalt, wie den Tierheimen oder den übertroffenen Kommunen geholfen werden soll. Gesprächs- und Austauschformate sollen es sein. Damit ist aber keinem Tierheim geholfen, das jetzt unter der Last erdrückt wird. Der Antrag ist ein zahnloser Tiger. (Beifall SSW, SPD und FDP – Beate Raudies [SPD]: Es geht nur um Tigerfell! Bettvorleger!) Wo wir gerade bei exotischen Großkatzen sind – das ist eine schöne Überleitung –, möchte ich den Punkt des SPD-Antrages aufgreifen, in dem es um Wildtiere in Zirkussen geht. Seit Jahren setzen wir uns hier im Landtag fraktionsübergreifend für ein bundesweites Verbot von Wildtieren in Zirkussen ein – unabhängig von der Größe übrigens –, bisher leider erfolglos. Im Jahre 2021 wurde eine Initiative im Bundesrat mit der genannten Zielsetzung abgelehnt. Wir sind in der Sache also noch keinen Schritt weiter gekommen. Bevor wir also wieder mit einem Verbot scheitern, sollten wir gegebenenfalls andere Wege ausloten, wie das Problem gelöst werden kann, beispielsweise, indem der Handel und die Neuanschaffung oder Nachzucht solcher exotischen Tiere in Zirkussen untersagt wird, verbunden mit entsprechenden Übergangsregelungen für die Tiere, die jetzt eben noch vorhanden sind. Wer sollte sie übernehmen, wenn der Zirkus sie nicht mehr halten darf, solange sie noch am Leben sind? Lassen Sie uns dies noch einmal intensiv im Umwelt- und Agrarausschuss diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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