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Jette Waldinger-Thiering

28.08.2026 Sitzungen 20/125

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, hat Anfang August im Interview im ZDFheute gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wir Landwirte sehen schon länger, dass das Klima sich verändert, dass es wärmer wird und dass die Extremwetterperioden zunehmen. Deshalb stellen wir uns schon seit 15 bis 20 Jahren auf diese Veränderung ein. … Aber wenn es halt so extrem ist wie in diesem Jahr, dann sind wir ein Stück weit hilflos.“ Wir alle merken, dass das Klima und die Natur aus dem Gleichgewicht geraten, und kaum ein Wirtschaftszweig ist diesem Wandel so unmittelbar ausgesetzt wie die Landwirtschaft. Die Klimakrise reiht sich in eine Vielzahl von strukturellen Veränderungsprozessen ein, denen Landwirtinnen und Landwirte heute gleichzeitig begegnen müssen. Die Landwirtschaft kann nicht einfach auf bessere Zeiten warten. Das Getreide muss geerntet werden, wenn es reif ist, unabhängig davon, was der Markt gerade hergibt. Pflanzen und Tiere richten sich nicht nach der Marktlage. Zwischen unternehmerischen Entscheidungen und ihren Erträgen liegen lange Zeiträume. Die Landwirtschaft unterliegt starken Preisschwankungen und globalen Abhängigkeiten, und der einzelne landwirtschaftliche Betrieb hat quasi keine eigene Preissetzungsmacht. Für die Landesregierung steht völlig außer Frage, dass unsere landwirtschaftlichen Betriebe bei dem Umgang mit diesen Herausforderungen Unterstützung verdienen. Meine Damen und Herren, das bringt mich zu der im Antrag geforderten Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe. Diese Idee ist nicht neu, sie wird von Interessenverbänden seit vielen Jahren eingebracht und auch fachlich intensiv diskutiert. Es ist kein Geheimnis, dass sich auch unser Landwirtschaftsministerium immer wieder für eine entsprechende Lösung eingesetzt hat. Einfach gesagt soll diese Rücklage eine Art Sparbuch für schlechte Jahre sein. In guten Jahren können Betriebe steuerlich begünstigt vorsorgen, (Ministerin Dr. Silke Schneider) um in gewinnschwachen Jahren auf diese Reserve zurückgreifen zu können. Die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c Einkommensteuergesetz funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip. Sie wurde ursprünglich für den Veranlagungszeitraum 2014 bis 2022 eingeführt und später bis zum Veranlagungszeitraum 2028 verlängert. Sie betrachtet jeweils drei aufeinanderfolgende Veranlagungszeiträume, ermittelt den durchschnittlichen Gewinn dieser drei Jahre und errechnet so eine fiktive Einkommensteuer als Vergleich zur tatsächlichen Einkommensteuer. Aber wie so oft bei branchenspezifischen steuerlichen Förderungen gibt es gerade beim § 32c Einkommensteuergesetz durchaus relevante Bedenken. Der Bundesrechnungshof hat 2022 festgestellt, dass diese befristete Regelung nicht zielgenau wirkt und jährlich erhebliche Steuervergünstigungen auf Gewinne auslösen kann, die mit den eigentlichen landwirtschaftlichen Risiken nichts zu tun haben. Wenn wir jetzt über neue Instrumente sprechen, sollten wir deshalb zuallererst genau darauf achten, dass sie auch tatsächlich der Vorsorge gegen Ertrags- und Einkommensrisiken dienen. Ebenso wenig dürfen wir die zahlreichen Möglichkeiten außer Acht lassen, mit denen das Steuerrecht schon heute Gewinnschwankungen abfedert und die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe stärkt. Gewinne werden bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr auf zwei Veranlagungszeiträume aufgeteilt. Verluste lassen sich mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnen. Geplante Investitionen können steuerlich vorgezogen werden, und Gewinne aus dem Verkauf von Betriebsvermögen können unter bestimmten Voraussetzungen in neue Investitionen fließen, ohne sofort voll versteuert zu werden. Auch Gewinne, die im Betrieb bleiben und nicht entnommen werden, können steuerlich begünstigt werden. Meine Damen und Herren, Fairness ist für die Akzeptanz unseres Steuersystems zentral. Deshalb ist das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so wichtig. Bestimmte Gruppen oder Sachverhalte dauerhaft steuerlich besserzustellen, ist möglich, bedarf aber immer einer guten Begründung. Wenn schwankende Gewinne und besondere wirtschaftliche Risiken eine steuerbegünstigte Rücklage für die Landwirtschaft rechtfertigen, warum sollte dieses Argument nicht auch für andere Branchen gelten, zum Beispiel für die Bauwirtschaft, den Tourismus, die Gastronomie, die Energiebranche und exportorientierte Unternehmen? – Es kann gute Gründe und auch gute Antworten auf diese Fragen geben, aber es bedarf immer einer genauen Abwägung. Deshalb würde ich mich über eine weitere Befassung im Ausschuss freuen. Zu beachten ist auch – das will ich hier gar nicht groß ausführen, es muss aber uns allen bewusst sein –: Jeder steuerliche Sondertatbestand bedeutet natürlich zusätzlichen Verwaltungsaufwand beim Staat und in den Betrieben, und er bedeutet steuerliche Mindereinnahmen. Mir ist wichtig festzuhalten: Ich kann gut verstehen, was hinter der Forderung nach einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage steht, und auch wenn ich bei der Einführung einer weiteren steuerlichen Sonderregelung noch skeptisch bin, gerade mit Blick auf die bereits bestehenden Instrumente und die Frage der Steuergerechtigkeit, halte ich es gleichwohl für richtig und wichtig, die Möglichkeiten einer zielgenauen Unterstützung weiter zu prüfen und die berechtigten Anliegen der Landwirtschaft ernst zu nehmen. Genau das werden wir tun, und hierzu stehe ich im Übrigen auch im direkten Austausch mit dem schleswig-holsteinischen Bauernverband. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

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