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Dr. Heiner Garg

FDP 28.08.2026 Sitzungen 20/125

Nur zur Richtigstellung: Die Leistungsverbesserung stelle ich gar nicht infrage, sondern mir geht es um den Weg, der uns jetzt möglicherweise bevorsteht, dass nämlich zunächst einmal Leistungen gekürzt werden, bevor man sich darauf einstellt, selber daran zu arbeiten, die Rückgriffsquoten in den Griff zu kriegen, die seit 2022 in Schleswig-Holstein permanent sinken. Bevor man Kindern das Geld kürzt, sollte man erst mal die eigenen Hausaufgaben machen und die Rückgriffsquoten erhöhen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Anne Riecke [FDP]) – Jetzt habe ich Sie besser verstanden. Sie sagen, wenn der Bundeshaushalt saniert werden soll, dann schaut man eher erst einmal bei den unterhaltspflichtigen Vätern nach, ob sie vielleicht zu wenig Geld zahlen, als dass man bei den finanzschwachen Kindern guckt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Genau!) Da bin ich absolut auf Ihrer Seite und bin sehr stark für ein Verursacherprinzip. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Die geplanten Kürzungen für die 16- und 17-Jährigen träfen in unserem Bundesland fast 4.600 Jugendliche. Sie würden die finanzielle Ungleichbehandlung bei Kindern und Jugendlichen noch weiter vergrößern. Ohne ein Elternteil aufwachsen zu (Catharina Johanna Nies) müssen und armutsgefährdet zu sein, sind zwei enorm harte Rahmenbedingungen für das Großwerden. Der Staat kann kein zweites Elternteil ersetzen. Er hat nur die Möglichkeit, auf die Rahmenbedingung Einfluss zu nehmen, auf die eine, nämlich auf die finanzielle. Dann müssen wir als Politik uns doch genau darauf konzentrieren, dass das auch genau dort umgesetzt wird. Aus meiner Sicht könnte übrigens man die Anrechnung des Kindergeldes komplett streichen; das will ich auch einmal sagen. Wie wir Gerechtigkeit definieren, ist unterschiedlich, aber vielleicht können wir uns wenigstens darauf einigen, dass Kinder im Unterhaltsrecht nach objektiven Gesichtspunkten gleich behandelt werden müssen. Liebe Kolleg_innen, Sie finden alle drei Grundforderungen nun erneut in unserem vorliegenden Alternativantrag. Es ist enorm wichtig, dass Familien mit alleinerziehenden Kindern entlastet und gestärkt werden, und zwar egal, ob sie auf Sozialleistungen angewiesen sind, ob sie in Teilzeit arbeiten oder in Vollzeit. Der Bund will die Sanktionsmöglichkeiten bei fehlenden Unterhaltszahlungen verbessern, und das finde ich gut. Ob durch Drohung von Führerscheinentzug, eine Einlasssperre im Fußballstadion oder einen anderen Hebel, ist mir persönlich völlig egal – Hauptsache, der Negativanreiz ist effektiv und macht deutlich: Dein Kind muss wegen dir Entbehrungen erleiden, und wir dulden das nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW, vereinzelt CDU und Beifall Marc Timmer [SPD]) Die Rückholquote ist 2025 mit 18 Prozent bundesweit leicht gestiegen, aber das sind immer noch 2,6 Milliarden Euro, die nicht zurückgeholt werden. Dass die Rückholquote ausgerechnet in Flensburg, einer Stadt mit vielen armutsgefährdeten Menschen, 2024 nur bei zwölf Prozent lag, finde ich sehr bedenklich. Das muss sich dringend ändern, landesweit, bundesweit. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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