Peter Lehnert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre nett, wenn Sie dem Präsidium noch etwas Aufmerksamkeit schenkt, weil sich sonst das Präsidium gezwungen sieht, hier Ordnungsrufe zu verteilen. Das muss, glaube ich, nicht sein. Ich erteile jetzt für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollegin Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg_innen! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich mich freue und bedanke, dass die FDP das Thema Unterhaltsvorschuss heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt hat. Wir haben in Reaktion auf den Antrag des SSW zum MehrkindfamilienAntrag hier im Juni bereits als regierungstragende Fraktion einen breiten familienpolitischen Landtagsantrag eingebracht und beschlossen, der sich in zwei Grundforderungen mit dem heutigen FDP-Antrag deckt. Wir haben – darauf wurde eben auch schon hingewiesen – die Landesregierung im Juni aufgefordert, sich erstens für den Erhalt und gegen die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss auf Bundesebene einzusetzen – so steht es in unserem Juni-Beschluss –, und sich zweitens dafür einzusetzen, dass die Rückholung des Unterhaltsvorschusses bei Elternteilen, die nicht zahlen, konsequent umgesetzt wird. Aber wir haben noch einen dritten Punkt im Juni im Kontext alleinerziehender Familien beschlossen, den ich persönlich enorm wichtig finde: Wir wollen, dass nur noch die Hälfte des Kindergeldes bei den Familien angerechnet wird, die Unterhaltsvorschuss beziehen, und nicht mehr der volle Kindergeldbetrag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Wiebke Zweig [CDU]) Ich halte daran fest, dass auch diese dritte Forderung enorm wichtig ist. Um es noch einmal deutlich zu machen: Kindern und Jugendlichen, die einen Elternteil haben, der Unterhalt zahlt, wird das Kindergeld zu 50 Prozent negativ angerechnet, also vom Unterhalt abgezogen. Kinder, die Unterhaltsvorschuss vom Staat beziehen, weil der andere Elternteil nicht zahlen will oder nicht zahlen kann, wird das Kindergeld sogar voll angerechnet. Das heißt, egal wie hoch das Kindergeld ist, wird es ihnen immer zu 100 Prozent vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Eine Erhöhung des Kindergeldes kommt also nie bei diesen Kindern und Jugendlichen an – ausgerechnet bei denjenigen nicht, die besonders darauf angewiesen wären. (Catharina Johanna Nies) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das ist eine strukturelle Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen, die dringend geändert werden muss. Der Unterhaltsvorschuss darf nicht auf 15 Jahre reduziert werden. Die Altersbegrenzung auf 18 Jahre ist doch auch schon eine Einschränkung, denn das Unterhaltsrecht läuft eigentlich bis zum Abschluss der Ausbildung. Noch einmal: Es ist eine Leistung, auf die überwiegend alleinerziehende Frauen und ihre Kinder angewiesen sind. Deshalb geht es hierbei ganz explizit um eine gleichstellungspolitische Frage; das habe ich gestern schon gesagt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Mehr als 33.000 Kinder, knapp 30.000 alleinerziehende Mütter und circa 3.000 alleinerziehende Väter sind in Schleswig-Holstein auf den Unterhaltsvorschuss für die Kinder und Jugendlichen angewiesen. Das sind 66.000 Schleswig-Holsteiner_innen.
