Dr. Michael Schunck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kære Jette! Sehr geehrte Abgeordnete! Kaum ein anderer Wirtschaftsbereich ist so abhängig vom Wetter wie die Landwirtschaft. Wir erleben es fast Jahr um Jahr, dass der Klimawandel mit seinen Wetterextremen die landwirtschaftliche Produktion erschwert oder sie sogar gefährdet. Ist der Herbst oder das Frühjahr verregnet, kann die Saat nicht rechtzeitig ausgebracht werden. Ist der Sommer zu trocken, verdorrt die Ernte. Lang anhaltende Trockenzeiten führen zu Hitzestress und schwächen die Pflanzen. Damit haben Schädlinge leichtes Spiel. Das alles führt zu Ernteeinbrüchen bis hin zum Totalausfall. Genau das haben unsere Landwirte in diesem Jahr erlebt. Bereits seit Jahren verzeichnen wir immer neue Hitzerekorde, die unsere Landwirte vor finanzielle Herausforderungen stellen: kein Ertrag, kein Futter, kein Gewinn. Aus landwirtschaftlicher Sicht ist Schleswig-Holstein in einer geografischen Gunstlage, sodass uns die Trockenheit im Vergleich zum Rest der Republik nicht ganz so stark getroffen hat. Gleichwohl haben auch die landwirtschaftlichen Ackerbaubetriebe bei uns stark zu kämpfen. Je nach Region und Kultur fällt die Bilanz für die Ernte ganz unterschiedlich aus. Aber auch die Milch- und Bullenmastbetriebe verzeichnen dieses Jahr Einbrüche beim Futteranbau von Mais und Grünland, sodass sie Futter zukaufen müssen. Ernteeinbrüche gepaart mit hohen Betriebskosten und unbefriedigenden Erzeugerpreisen drücken unsere Landwirte finanziell an die Wand. In Anbetracht der jüngsten Forderung des Bauernverbandspräsidenten Herrn Lucht nach mehr Handlungsspielraum für die Betriebe, um auf veränderte Wetterbedingungen reagieren zu können, kommt der vorliegende Antrag der FDP scheinbar gerade recht. Die schnellstmögliche Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll helfen, diese Betriebe bei außergewöhnlichen Ertrags- und Einkommensausfällen über die Runden zu bringen, nach dem Motto: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Zugegeben, das fühlt sich im ersten Moment gut und sinnvoll an. Der politische Wunsch nach einer solchen Risikoausgleichsrücklage ist aber nicht neu. Bereits mehrfach wurden im Bundesrat sinngemäße Anträge gefasst und beschlossen, zuletzt im Februar 2026. Das formulierte Ziel dort ist, Betrieben zu ermöglichen, in wirtschaftlich guten Jahren steuerbegünstigt Rücklagen zu bilden und diese in Jahren mit außergewöhnlichen Ertrags- oder Einkommensausfällen gewinnmindernd aufzulösen. Die Forderung scheint reif für die Schaffung einer solchen Rücklage, denn auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist zu lesen: „Wir werden eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage sowie weitere finanzielle (Dr. Michael Schunck) Anreize zur Wettbewerbsfähigkeit schaffen und ausbauen.“ Es steht dort aber nicht, wann dies geschehen soll. Wie gesagt: Auch nach Auffassung des SSW hat der vorliegende Antrag seinen Charme, aber er hat auch seine Kinken. Es wäre eine steuerliche Privilegierung für eine bestimmte Branche und würde damit gegen den Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verstoßen. Es würde damit ein Sondersubventionstatbestand geschaffen. Dem Staat gingen Steuereinnahmen verloren. Zugegeben, ich bin kein Jurist oder Finanzpolitiker, aber keine andere Branche ist wirtschaftlich so dermaßen abhängig von Witterungsbedingungen wie die Landwirtschaft. Die Frage nach der Höhe einer solchen Rücklage pro Betrieb ist auch nicht geklärt. Die Befürchtung ist zudem, dass insbesondere die großen Betriebe oder Betriebe mit hohen nichtlandwirtschaftlichen Einkommen besonders profitieren und einkommensschwächere Unternehmen und bäuerliche Betriebe solche Rücklagen nicht aufbringen können. Das kann nicht gewollt sein. (Beifall SSW) – Vielen Dank. Ich sehe aber auch nicht, wie die Abhängigkeit von staatlichen Hilfsprogrammen verringert werden kann, denn das träfe die kleinen und bäuerlichen Betriebe, die eben keine Rücklagen bilden können. Wann würde es zur Auszahlung einer Rücklage kommen? Wie ist der Notfall oder die Krise zu bewerten – gerade unter der Prämisse, dass die Ertragssituation von Bundesland zu Bundesland oder sogar von Region zu Region ganz unterschiedlich sein kann? Ich will keinen Wasser in den Wein kippen, aber ich sehe bei diesem Instrument noch viele ungeklärte Fragen, die wir im Ausschuss erörtern müssen. Eins ist nämlich offensichtlich: Die Wetterextreme werden uns weiter beschäftigen, und die Landwirtschaft muss sich darauf einstellen. Das heißt, wir müssen die Betriebe in die Lage versetzen, mit den Wetterextremen umzugehen. Bodenschonende Bearbeitung, Wasserspeicher, resistente Sorten und Beratung helfen den Betrieben langfristig und sichern die regionale Lebensmittelproduktion. Also lassen Sie uns im Ausschuss noch einmal über diesen Antrag sprechen und dann eine gemeinsame Lösung finden. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und SPD)
