Rixa Kleinschmit
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei meinem ersten Besuch in einem Tierheim wurde mir Rocky gezeigt. Rocky war ein großer Rottweiler-Mischling und lebte zu diesem Zeitpunkt schon seit mehr als vier Jahren in dieser Einrichtung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten sich mit großem Engagement und mit ganz viel Mühe um ihn gekümmert. Trotz aller Bemühungen konnte Rocky nicht vermittelt werden. Eine realistische Aussicht auf Vermittlung gab es nicht. Der tägliche Umgang mit ihm war schwierig. Nicht alle Beschäftigten konnten sich ihm gefahrlos nähern. Auslauf, Spaziergänge und der Kontakt mit anderen Hunden waren nur sehr eingeschränkt möglich. Rocky ist kein Einzelfall. Unsere Kommunen und Tierheime werden immer wieder mit solchen Fällen konfrontiert. Tiere kommen beispielsweise nach der Beschlagnahmung oder nach dem Tod der Halterin oder des Halters in die Obhut eines Tierheims. Dann stellt sich eine schwierige Frage: Was passiert mit einem Tier mit individuellem Gefahrenpotenzial? – Ich möchte wirklich auf das Individuelle abzielen; es geht nicht um irgendwelche Rassen. Ich habe überlegt, ob ich die Rasse des Tieres, von dem ich eben berichtet habe, hier nenne. Aber wir müssen es aussprechen dürfen. Was passiert mit einem Tier, das aufgrund eines individuellen Gefahrenpotenzials dauerhaft nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen vermittelbar ist? – Diese Frage dürfen wir nicht ausblenden. Die Kollegin Redmann, der ich sehr dankbar für den Antrag bin, hat gesagt, ich solle sagen, was wir damit meinen. Nein, ich kann auf diese Frage keine Antwort geben, weil das eine schwere Frage ist, aber ich möchte, dass wir diese Frage besprechen. Deshalb freue ich mich, dass wir die Anträge an den Ausschuss überweisen können. Das ist einfach so gemeint. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen diese Frage ansprechen, weil wir aus der kommunalen Familie und aus den Tierheimen damit konfrontiert werden. Denn eine jahrelange Unterbringung ist für alle Beteiligten eine enorme Belastung: Für die Kommunen entstehen dauerhaft hohe Kosten – aber es kann nicht nur ums Geld ge- (Rixa Kleinschmit) hen –, in den Tierheimen werden wertvolle Kapazitäten gebunden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die vielen Ehrenamtlichen kann der Umgang mit solchen Tieren eine erhebliche Belastung und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Deswegen wollen wir, dass auf Bundesebene – ich sagte es gerade – nach einer rechtssicheren, praxistauglichen und natürlich humanen Lösung gesucht wird. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, schwierige Entscheidungen leichtfertig zu treffen. Im Gegenteil, wir müssen den Tierschutz, den Schutz der Menschen und anderer Tiere, den Arbeitsschutz sowie die Möglichkeiten unserer Heime und Kommunen gemeinsam im Blick behalten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verantwortung bedeutet, schwierige Fragen nicht dauerhaft vor sich herzuschieben. Verantwortung bedeutet auch, ehrlich über unsere finanziellen Möglichkeiten zu sprechen. Wir haben gerade vorgestern die Haushaltsdebatte geführt, und Sie erinnern sich alle, wie schwer die uns gefallen ist. Uns ist bewusst, dass die Finanzierung der Tierheime und des praktischen Tierschutzes eine kommunale Aufgabe ist. Uns ist ebenso bewusst, dass das Land in den vergangenen Jahren hier Einsparungen vorgenommen hat, die uns sehr schwergefallen sind, die wir aber angesichts der angespannten Haushaltslage aktuell nicht zurückdrehen können. Wir versprechen deswegen heute nicht etwas, was wir morgen nicht halten können. Unser Ansatz ist ein anderer, wir wollen dort ansetzen, wo wir konkret etwas verbessern können: bei der Prävention, der Information, einem besseren Zusammenarbeiten und klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich den Austausch der Akteure im Tierschutz. Sie haben die Verstetigung angesprochen: Wir wollten mit unserem Antrag nicht den Anschein erwecken, dass es so etwas noch nicht gibt. Wenn gewollt ist, dass das unter einem größeren Namen läuft, verschließen wir uns dem natürlich nicht. Der Runde Tisch sollte sich nicht nur mit den schwierigen Fragen der gefährlichen Tiere, auf die ich meinen Schwerpunkt gelegt habe, beschäftigen; es geht um den Tierschutz insgesamt. Die guten Erfahrungen des bestehenden Runden Tisches „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ sollten uns dabei ein Vorbild sein. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tierheime, Tierschutzvereine, Kommunen, Veterinär- und Ordnungsbehörden sowie weitere Akteure verfügen über sehr unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven. Davon können wir nur lernen. Deswegen müssen wir dieses Wissen stärker zusammenbringen, Probleme frühzeitiger erkennen und bestehende Angebote besser miteinander verknüpfen. Dann können wir vor Ort konkret helfen. Auch bei der Positivliste – Sie sprachen es an – wollen wir die Diskussion auf Bundesebene weiterführen. Dabei geht es um eine Prüfung, die unter anderem die artgerechte Haltung, die notwendige Sachkunde, das Gefahrenpotenzial und mögliche Auswirkungen auf den Artenschutz berücksichtigt. Für uns bleibt aber ein Punkt besonders wichtig – ich hatte es angesprochen –: Für die Fälle, in denen trotz aller Prävention ein Tier dauerhaft nicht vermittelbar ist, brauchen wir eine klare, rechtssichere und verantwortungsvolle Regelung. Denn wir dürfen weder die Tierheime noch die Kommunen und die Verantwortlichen damit alleine lassen. Ich sehe, meine Uhr blinkt schon. Deshalb springe ich ein bisschen vor und möchte noch einmal ganz klar machen: Ich weiß, es wurde gesagt, dass nur Dankesworte nicht reichen würden, aber dennoch unseren ausdrücklichen Dank. Wir müssen den Leuten im Tierschutz immer wieder für ihre Tätigkeit danken. Dem schließe ich mich an, und ich freue mich auf die Ausschussberatung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
