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Anne Riecke

FDP 28.08.2026 Sitzungen 20/125

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Sozialstaat braucht Reformen. Er ist an vielen Stellen zu kompliziert. Verfahren dauern zu lange, und die Digitalisierung kommt nur schleppend voran. Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat deshalb im Januar 2026 konkrete Empfehlungen vorgelegt. Der Sozialstaat soll einfacher, digitaler und gerechter werden. Zugleich ging es ausdrücklich darum, das soziale Schutzniveau zu bewahren. Parallel haben Bund und Länder über einen effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen beraten und damit erhebliche Verunsicherung über mögliche Leistungskürzungen ausgelöst. Auch das Unterhaltsvorschussgesetz steht seitdem wieder im Fokus. Schleswig-Holstein war über die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Prozess beteiligt. Dass die Sorge für Leistungskürzungen nicht unbegründet war, zeigt der Vorstoß von Bundesfamilienministerin Karin Prien zur Einschränkung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss. Die Bundesregierung erwägt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre abzusenken. In Schleswig-Holstein wären davon rund 4.500 Jugendliche betroffen. Für einen 16- oder 17-Jährigen geht es um bis zu 394 Euro im Monat, sodass bis zur Volljährigkeit bis zu 9.456 Euro fehlen könnten. Das ist keine Strukturreform, meine Damen und Herren, das ist eine Leistungskürzung. (Beifall FDP, SPD, SSW und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Diese lehnen wir ab. Bemerkenswert ist dabei, dass sich inzwischen selbst die SPD als Koalitionspartner im Bund gegen diese Kürzungspläne stellt. Aber die SPD trägt Verantwortung in dieser Bundesregierung und muss ihren Worten nun politisches Handeln folgen lassen. (Beifall FDP und SSW – Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Doch auch und gerade die schwarz-grüne Landesregierung kann sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Am 17. Juni dieses Jahres haben wir einen Alternativantrag mit folgendem Titel beschlossen: „Für starke Familien in einem familienfreundlichen Schleswig-Holstein – Mehrkindfamilien, Alleinerziehende und armutsbetroffene Familien weiterhin im Blick behalten“. Nur acht Tage später saß Ministerpräsident Daniel Günther mit Bundeskanzler Friedrich Merz und den anderen Regierungschefinnen und ‑chefs in Berlin zusammen. In ihrem gemeinsamen MPK-Beschluss wurden Änderungen unter anderem beim Unterhaltsvorschuss ausdrücklich für geboten erklärt, um Einsparungen und mehr Effizienz zu erreichen. Konkret lag – ich zitiere – „die Neujustierung der Kinderaltersgrenze“ auf dem Tisch. Andere Länder haben deutlich gemacht, wo für sie hier die rote Linie verläuft. Bremen hat ausdrücklich erklärt und zu Protokoll gegeben, die Absenkung der Altersgrenze bei Unterhaltsvorschuss werde vom Land Bremen abgelehnt. Was machte Schleswig-Holstein? – Es gab keine Protokollerklärung, keinen Vorbehalt. Das ist eine große Enttäuschung, meine Damen und Herren. Denn was wir hier im Plenum acht Tage zuvor für den Erhalt des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss beschlossen haben, muss als Auftrag für das Handeln des Ministerpräsidenten gegenüber dem Bund gelten. (Anne Riecke) (Beifall FDP, SPD und SSW) Die schwarz-grüne Landesregierung muss spätestens jetzt unmissverständlich klarstellen, dass Schleswig-Holstein eine Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss nicht länger mitträgt. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Zudem besteht auf Landesebene insbesondere bei der Rückforderung des Unterhaltsvorschusses bei säumigen Unterhaltspflichtigen Handlungsbedarf. Der Verweis auf die niedrige Rückgriffquote im Bund, der von den Fraktionen von CDU und Grünen in ihrem heutigen Alternativantrag heute Vormittag kurzfristig vorgelegt wurde, ist da wenig hilfreich. Denn dass es irgendwo anders auch nicht so gut läuft, bringt uns hier im Land nicht voran. (Beifall FDP, SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: Das ist jetzt der Maßstab!) Bund und Länder beschäftigen sich schon seit Jahren mit genau dieser Frage. Bereits 2022 befasste sich die Jugend- und Familienministerkonferenz mit einem besseren Forderungsmanagement und einer stärkeren Bündelung der Rückgriffbearbeitung. Bundesweit sind dennoch mehr als 2.000 staatliche Stellen mit der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen befasst. Die Sozialstaatskommission schlägt deshalb vor, den Rückgriff bei spezialisierten Stellen zu bündeln. Genau das ist hier der richtige Reformgedanke. Wir müssen zudem Strukturen vereinfachen und unterhaltspflichtige Elternteile konsequenter in die Verantwortung nehmen. Bei allen Fragen zum Rückgriff dürfen wir aber eines nicht vergessen: Ausbleibender Unterhalt kann für Familien weit mehr als ein finanzielles Problem sein. Gerade nach der Trennung kann Gewalt in Form von Kontrolle und wirtschaftlichem Druck erzeugt oder verstärkt werden. Dazu zählt, dass Unterhaltszahlungen bewusst zurückgehalten, verzögert oder an Bedingungen geknüpft werden. Für Alleinerziehende kann das Abhängigkeit und Kontrolle bedeuten. Der Unterhaltsvorschuss stellt sicher, dass Kinder ihren Lebensunterhalt bekommen, auch wenn ein Elternteil seiner Verantwortung nicht ausreichend nachkommt. Er verhindert zugleich, dass der betreuende Elternteil wegen ausbleibender Zahlung immer wieder in die direkte Auseinandersetzung gezwungen wird. Ich kann selber sagen, was es bedeutet, was es für eine Belastung ist, sich selbst um einen Anwalt zu kümmern, um den Unterhalt für sein Kind einzuklagen. Wir sprechen hier immer von Alleinerziehenden. Alleinerziehende sind hier in Schleswig-Holstein zu 82 Prozent und im Bund zu 84 Prozent Frauen. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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