Beate Raudies
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Landwirtschaft kenne ich mich nicht besonders gut aus. Aber ich habe Augen im Kopf, und mein Vater war ein passionierter Kleingärtner. Deshalb weiß ich genau, was es für das Land und die Ernte bedeutet, wenn es wochenlang nicht regnet, wenn die Sonne das Grünland verbrennt, wenn das Obst zu früh von den Bäumen fällt oder das Getreide notreif wird. Und ich verstehe genug von Wirtschaft, um zu begreifen, welche besonderen Herausforderungen Wetterextreme für Betriebe darstellen, die direkt vom Wetter abhängen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darum wird auch gerade zu Recht viel darüber diskutiert, wie man betroffenen Betrieben helfen kann. Betroffen, lieber Kollege Brandt, sind davon alle: die, die nachhaltig und ökologisch-biodynamisch wirtschaften, genauso wie die traditionelle Landwirtschaft. Deswegen ist jetzt eigentlich nicht der richtige Moment, um diese Grundsatzfrage zu diskutieren, bei der wir wahrscheinlich eher beieinander sind als Sie mit Ihrem Regierungspartner, sondern die Frage ist jetzt: Was können wir für die Betriebe tun? (Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Einen der Vorschläge hat die FDP heute aufgegriffen, diese Idee einer steuerfreien Rücklage. Das ist keine neue Idee. Das Prinzip, in guten Jahren für Schlechte vorzusorgen, ist fast so alt wie die Menschheit. Viele von uns kennen die biblische Geschichte von den sieben fetten und den sieben mageren Jahren. Konkret geht es also darum, dass Betriebe in Jahren mit guten Erträgen einen Teil ihres Gewinnes steuerfrei zurücklegen können. Das ist nämlich der Clou an der Sache. Eine steuerfreie Rücklage würde es den Betrieben ermöglichen, Gewinne anzusparen, ohne dass der Staat sofort darauf Steuern erhebt. Diese Rücklagen könnten dann in schlechteren Jahren genutzt werden, um die Existenz zu sichern. Wir halten das aus mehreren Gründen für eine gute Idee. Erstens. Die Betriebe werden nicht von ihrer Verantwortung entbunden, nachhaltig zu wirtschaften. Das Ziel, gute Erträge und damit Gewinne zu erzielen, bleibt unverändert. Der Staat unterstützt lediglich, indem er die Bildung von Rücklagen steuerfrei stellt. Er verzichtet also auf Einnahmen, um den Betrieben das Weiterwirtschaften in den schlechteren Jahren zu ermöglichen. Wir haben heute Morgen über Resilienz geredet. Jede landwirtschaftliche Fläche, die verloren geht, dann wieder herzustellen, ist auch schwierig. Darauf sollten wir schon achten. Zweitens. Steuerfreie Rücklagen sind in anderen Branchen längst etabliert, zum Beispiel die Ersatzbeschaffungsrücklage. Es gibt bewährte Prüf- und Kontrollmechanismen im Steuerrecht und in der Steuerverwaltung, die sicherstellen, dass Rücklagen nicht unbegrenzt steuerfrei bleiben und gegebenenfalls wieder aufzulösen und nachversteuert werden müssen, wenn sie nicht benötigt werden. Drittens. für die Betriebe heißt das Verfahren dann weniger Bürokratie. Denn individuelle Beihilfen lösen einen enormen Verwaltungsaufwand aus. Der Betrieb muss einen Antrag stellen, seine Notlage nachweisen, die Verwaltung prüft, erstellt einen Bescheid, und im schlimmsten Fall folgen noch Widerspruchsverfahren oder sogar Rückzahlungen. Ich verweise auf die Coronabeihilfen, wo wir das so gemacht haben. Am Ende profitieren dann vielleicht doch nur wenige Betriebe, und der Aufwand für alle Beteiligten ist hoch. Die steuerfreie Rücklage hingegen ist deutlich einfacher umzusetzen, und in einer Zeit, in der uns in den Verwaltungen ohnehin Fachkräfte fehlen, sollten wir keine zusätzlichen bürokratischen Konstruktionen schaffen. (Beate Raudies) (Beifall SPD und Rixa Kleinschmit [CDU]) Zwei Punkte sind uns noch besonders wichtig. In einem bin ich beim Kollegen Brandt: Ich kann mir vorstellen, dass größere Betriebe leichter mit diesem Instrument arbeiten können, weil sie aufgrund eines höheren Umsatzes eher hohe Gewinne erwirtschaften und somit mehr zurücklegen könnten. Für kleinere Betriebe könnte die Umsetzung dagegen schwieriger sein. Hier muss geprüft werden, wie dieses Instrument fair und inklusiv gestaltet werden kann. Zweitens finde ich: Es muss eine Obergrenze für solche Rücklagen geben, und sie dürfen auch nicht unbegrenzt fortgeschrieben werden. Auch hier gibt es ja bereits Vorbilder im Steuerrecht, an denen man sich orientieren könnte. Dass es mit EU-Beihilfevorschriften kompatibel sein muss, versteht sich ja wohl von selbst. Ich gehe davon aus, dass das aber bei einem Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene alles geprüft würde. In meiner Rede stand ursprünglich auch, dass ich die Vorlage in den Ausschuss überweisen wollte, um genau diese Fragen zu diskutieren. Insofern können wir uns diesem Antrag anschließen. Nach den bisherigen Diskussionen hätte ich aber auch keine Probleme, dem Antrag heute zuzustimmen, denn der Kollege Plambeck hat ja darauf hingewiesen: Die bisherigen Instrumente sind in dieser besonderen Situation schwierig und helfen nicht. Bevor wir dann irgendwann in einem halben Jahr wieder anfangen, über individuelle Dürrebeihilfen zu diskutieren, was wir auch schon mal gemacht haben, ist das doch mittelfristig der bessere Weg, unabhängig davon, welche Folgen der Klimawandel für die Landwirtschaft und für das Wirtschaften der Betriebe haben muss. – Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
