Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ein Hund zieht nicht in den Haushalt ein, sondern ein Hund zieht in die Herzen seiner neuen Familie ein. (Beifall FDP, SPD und SSW) Vermutlich gilt das für jedes Haustier, wenn es in einen neuen Haushalt kommt. Insofern will ich gar niemanden diskriminieren, die oder der Katzen, Vögel oder sonstige Haustiere hält. Warum ich mich noch einmal gemeldet habe: Es ist leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Meine Generation wurde so erzogen, dass man Tiere respektiert, dass man Tiere achtet. Wenn ich an den Vorfall im Nachbarbundesland denke, dass Kinder eine Ente so lange steinigen, bis sie stirbt, und Erwachsene drumherum einfach achselzuckend zugucken, dann stimmt irgendwas in dieser Gesellschaft einfach nicht mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Ich gebe zu, als ich den Punkt 4 aus dem Koalitionsantrag das erste Mal gelesen habe, bin ich fast geplatzt. Dann habe ich eine halbe Nacht darüber nachgedacht, was damit konkret gemeint ist. Ich verstehe, wohin Sie wollen. Deswegen ist eine Ausschussüberweisung wirklich sehr sinnvoll. Das ist eine aus meiner Sicht extrem schwierige Frage der Abwägung. Erst schaffen wir uns diese Lebewesen an, dann sind wir nicht in der Lage, ordentlich mit ihnen umzugehen, dann werden sie abgeschoben. Weil sie niemand mehr will, sollen sie dann irgendwann entsorgt werden. Ich glaube, dass man wirklich darüber sprechen muss, was im Einzelfall passiert. Aber das ist eine extrem schwierige Frage. Aber wissen Sie, was bei dieser schwierigen Frage helfen würde? Deswegen habe ich mich eigentlich noch mal gemeldet. Wir halten unseren § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches für unglaublich fortschrittlich. In § 90a BGB steht: „Tiere sind keine Sachen.“ Aber in § 90a BGB steht auch: „Auf sie sind die für Sachen geltenden VorSpanien ist mit seiner Formulierung seit Januar 2022 deutlich weiter. Im sogenannten Ley 17/2021 wird nämlich unmissverständlich Folgendes festgestellt: Tiere sind Lebewesen mit Empfindungsfähigkeit. – Das Gesetz stellt also ausdrücklich klar, dass sich ihre Natur von Sachen oder Gütern unterscheidet. Damit wird der Halter verpflichtet, seine Rechte unter Beachtung des Tierwohls auszuüben. Wir sollten im Ausschuss einmal darüber reden, ob wir in der Frage an unser Bürgerliches Gesetzbuch herangehen sollten. (Beifall FDP, SPD und SSW)
