Christian Dirschauer
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss deutlich sagen, dass mir die Entwicklung rund um die Konsolidierungspläne auf Bundesebene zunehmend wirklich Sorgen bereitet. Vieles von dem, was wir da hören, das klingt zunächst technisch – Bezugsdauern, Berechnungsgrundlagen, Anspruchsvoraussetzungen –, aber dahinter stehen ganz konkrete Auswirkungen auf Familien und Menschen, die Sorgearbeit leisten. Das müssen wir uns an der Stelle doch einmal vor Augen führen. Wir sehen das gerade beim Elterngeld, wir sehen das beim Kinderzuschlag, bei möglichen Änderungen für pflegende Angehörige, und wir sehen das eben auch beim Unterhaltsvorschuss. Dabei ist der Grundgedanke des Unterhaltsvorschusses doch eigentlich ein ganz einfacher: Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, darf das nicht zum finanziellen Problem des Kindes werden. – Das ist doch genau richtig an der Stelle. (Beifall SSW, FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD) Der Staat springt ein und nimmt anschließend die Unterhaltspflichtigen in Regress. Aber auch das Unterhaltsvorschussgesetz soll reformiert werden. Nach den derzeitigen Plänen sol- (Christian Dirschauer) len 16- und 17-Jährige ihren bisherigen Anspruch verlieren. Das ist nicht nur irgendwie ein technisches Zahlenspiel, sondern bedeutet ganz konkret, dass etwa 80.000 16- und 17-jährige Jugendliche in Deutschland, 4.500 allein in Schleswig-Holstein, davon betroffen wären. Wir reden also über eine ganz konkrete Verschlechterung für Tausende junge Menschen in unserem Land. Für uns als SSW ist deshalb klar: Das lehnen wir entschieden ab! (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Denn Leistungskürzungen für Familien sind für uns der falsche Weg. Stattdessen muss doch endlich bei den säumigen Unterhaltspflichtigen, aber auch bei den beschränkten Möglichkeiten angesetzt werden, wenn es darum geht, das Geld von ihnen zurückzufordern. Wir müssen dafür sorgen, dass diejenigen stärker in die Verantwortung genommen werden, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Eine Reform ist also notwendig, ja, aber nicht auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen. (Beifall SSW, SPD, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Deswegen für den SSW: Ja, wir brauchen eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes, aber eben mit einer ganz anderen Stoßrichtung. Leistungskürzungen für betroffene Familien müssen verhindert werden. Bestehende Ansprüche gegenüber Unterhaltspflichtigen müssen schneller und effektiver durchgesetzt werden. Ja, auch in Schleswig-Holstein haben wir Handlungsbedarf. Die landesweite Rückgriffquote ist von 21 Prozent im Jahr 2022 auf 17,7 Prozent im Jahr 2024 gesunken. Diese Entwicklung müssen wir uns genauer ansehen. Wenn wir da die Statistik betrachten, sehen wir tatsächlich auch wirklich regional ganz große Unterschiede. Dafür wird es eine Erklärung geben; müssen wir uns wirklich angucken. Wir müssen wissen: Warum funktioniert der Rückgriff an manchen Stellen besser? Liegt es am Verfahren, am Forderungsmanagement, an der Personalausstattung oder vielleicht an anderen Faktoren? Dabei geht es ausdrücklich auch für mich nicht darum, einzelne Kommunen irgendwie an den Pranger zu stellen. Es geht darum, gute Praxis zu erkennen, voneinander zu lernen und den Rückgriff eben insgesamt zu verbessern – das ist ganz, ganz wichtig. Wenn wir über eine Reform des Unterhaltsvorschusses reden, dann sollten wir aber nicht nur darüber sprechen, wie bestehende Ansprüche gesichert und besser durchgesetzt werden können. Wir sollten auch darüber sprechen, ob die Höhe des Unterhaltsvorschusses eigentlich angemessen ist. Denn hier gibt es aus meiner Sicht ebenfalls Reformbedarf. Die Kollegin Nies hat es eben dargestellt. Der Unterhaltsvorschuss fällt in seiner bestehenden Systematik kleiner aus als der reguläre unterhaltsrechtliche Zahlbetrag, und zwar deshalb – sie hat es gesagt, sie hat es erklärt –, weil das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss vollständig angerechnet wird. Beim regulären Barunterhalt eines minderjährigen Kindes wird dagegen grundsätzlich nur das halbe Kindergeld angerechnet. Das halte ich tatsächlich für ungerecht und dringend reformbedürftig. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Warum soll ein Kind schlechter dastehen, nur weil der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt? – Wir fordern, dass das Kindergeld analog zur Regelung im Familien- und Unterhaltsrecht nur noch zur Hälfte angerechnet wird. Damit würden wir gerade Kinder von Alleinerziehenden besserstellen, die im Besonderen auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass Alleinerziehende in aller Regel ohnehin den überwiegenden Teil der alltäglichen Sorge- und Erziehungsarbeit leisten. Wenn der andere Elternteil seiner finanziellen Verantwortung nicht nachkommt, ist es aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet diese Familien beim Unterhalt des Kindes schlechtergestellt werden sollen. Hier müssen wir dringend zu einer Verbesserung kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)
