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Dagmar Hildebrand

CDU 28.08.2026 Sitzungen 20/125

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anne Riecke, vielen Dank für diese Brandrede der FDP. Ich werde es ein bisschen ruhiger angehen lassen. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, dann soll das Kind unter diesem Fehlverhalten natürlich nicht leiden. Genau für diese Fälle wurde der Unterhaltsvorschuss entwickelt und im Jahre 1980 eingeführt. Damals galt der Anspruch für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. (Dagmar Hildebrand) Seit dem 1. Juni 2017 reicht der Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ich möchte es einmal sagen; für uns als CDU gilt: Wer ein Kind hat, trägt Verantwortung. Dazu gehört im Fall einer Trennung auch, Unterhalt für das eigene Kind zu zahlen. Der Staat darf nicht dauerhaft an die Stelle des unterhaltspflichtigen Elternteils treten. Genau an diesem Punkt liegt das eigentliche Problem, über das wir sprechen. Der massive Ausbau des Unterhaltsvorschusses hat in den letzten Jahren zu erheblichem Mehraufwand in Verwaltung in Bund und Land geführt, und auch die Kommunen ächzen. Die Rückgriffquote in Schleswig-Holstein ist von 2022 bis 2024 auf 17,7 Prozent heruntergegangen. Manche Kreise in unserem Land können die Rückforderung erfolgreicher durchsetzen als andere. (Beate Raudies [SPD]: Ja, genau!) Ich finde, das kann man gerne einmal ansprechen. Woran kann das liegen? Denn jeder Euro, den wir nicht zurückholen, auf den wir Anspruch haben ist Steuergeld. Das ist Geld der Steuerzahlerin und der Steuerzahler. Das müsste Ihnen sehr wichtig sein. (Unruhe – Beate Raudies [SPD]: Ist es mir auch!) Deshalb müssen wir uns genau anschauen, warum der Rückgriff an manchen Stellen besser – – (Anhaltende Unruhe – Serpil Midyatli [SPD]: Sollen die Kinder darunter leiden!)

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