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Jette Waldinger-Thiering

SSW 28.08.2026 Sitzungen 20/125

Es gibt viele in diesem Hohen Hause, die alleinerziehend sind oder gewesen sind. Wir sind immer in einer Position gewesen, und ich bin heilfroh, dass ich immer einen festen, guten Job gehabt habe. Der Kollege Garg hat es gerade gesagt, und die Kollegin Hildebrand hat darauf hingewiesen, dass Eltern die Verantwortung ihren Kindern gegenüber haben. Dann haben Eltern auch Verantwortung ihren Kindern gegenüber, wenn sie den Unterhalt zu bezahlen haben. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Habe ich gesagt!) Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn ein Unterhaltsberechtigter oder der Schuldige nicht bezahlt hat und der Staat eingreift und den Unterhaltsvorschuss ausbezahlt, dann hat der Staat auch die Pflicht, sich dieses Geld wiederzuholen. Wir diskutieren wieder über die Kinder, die dann die Leidtragenden sind. Ich finde, Sie haben Herrn Garg nicht die richtige Antwort gegeben: Halten Sie jetzt an 18 Jahren fest, oder folgen Sie dem Vorschlag der Ministerin Prien? Dann sind wieder die Kinder und die alleinerziehenden Mütter die Leidtragenden. Wir haben vor zwei Tagen über die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes gesprochen. Die Frauen machen weiter die Care-Arbeit, sie haben die Sorge, nicht zur Arbeit gehen zu können, sie müssen noch mehr Geld verdienen oder gucken, wo sie noch mehr einsparen können, um das auffangen zu können. Am Ende des Tages eröffnen wir auch folgende Debatte: Wenn man sieht, dass der Staat nur noch bis 15 oder bis 16 Jahre bereit ist, Unterhaltsvorschüsse zu gewähren, dann würde ich mich als jemand, der Unterhalt bezahlen muss, fragen: Gilt das in Zukunft auch für mich, muss auch ich dann nur noch den staatlichen Anspruch bezahlen? Wenn Kinder und Jugendliche gerade in der Ausbildung sind – die fangen sie mit 15, 16 oder 17 Jahren an –, ESA, MSA oder Abitur gemacht haben oder studieren wollen, dann bricht das alles noch mehr weg.

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