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Ole-Christopher Plambeck

CDU 28.08.2026 Sitzungen 20/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2005 betreue ich Landwirte in der Buchhaltung. Ich kann Ihnen eines sagen: Die steuerliche Risikorücklage für die Landwirtschaft muss kommen. (Beifall CDU) Die Land- und Forstwirtschaft ist in besonderem Maße von Witterungen, Märkten und Preisen abhängig. Durch den Klimawandel nehmen die Risiken weiter zu. Landwirte erzielen ihre Einkünfte, und so sagt es auch § 13 des Einkommensteuergesetzes, mit Hilfe der Naturkräfte. Sie arbeiten mit Pflanzen und Tieren, und gerade die richten sich nicht nach der Marktlage. Wer im Herbst sät, weiß erst im nächsten Sommer, was er erntet und welchen Preis er erzielt. Die Kuh im Stall muss gefüttert, gemolken und tierärztlich versorgt werden, und zwar jeden Tag an 365 Tagen im Jahr, unabhängig davon, ob der Milchpreis gerade die Kosten deckt. Eine Kuh kann ich nicht einfach so in Kurzarbeit schicken und die Produktion herunterfahren. Das Getreide muss vom Halm, wenn es reif ist, und nicht, wenn der Preis gerade stimmt. Gleichzeitig haben die Betriebe kaum Preissetzungsmacht. Die Preise hängen von Ernten und Milchmengen in anderen Teilen der Welt ab. Energie‑, Düngemittelpreise, Tierseuchen, Zölle, geopolitische Krisen haben einen erheblichen Einfluss. Am Ende hängt der Erfolg schlichtweg vom Wetter ab. Genau deshalb ist die Landwirtschaft mit anderen Branchen wie Bauen, Gastronomie, Maschinenbau oder Dienstleistungen nicht vergleichbar. Deshalb benötigt gerade die Landwirtschaft bessere Möglichkeiten zur Eigenvorsorge oder besser gesagt zur Risikovorsorge. Als CDU fordern wir ganz klar die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft. (Beifall CDU) Damit können Betriebe in guten Jahren einen Teil ihres Gewinns steuerbegünstigt in eine Rücklage buchen und diese Rücklage in Krisenjahren zur Verlustabdeckung einsetzen. Das Ziel der steuerlichen Risikoausgleichsrücklage ist es, dass die Liquidität zunächst im Betrieb bleibt, also genau dort, wo sie gebraucht wird. Die steuerliche Risikoausgleichsrücklage wirkt daher ganz anders als das heutige Instrument der Tarifermäßigung nach § 32 des Einkommensteuergesetzes. Um da den Unterschied deutlich zu machen: Bei einem Betrieb, der 2023 sagen wir 150.000 Euro Gewinn macht, 2024 60.000 Euro und 2025 einen Verlust von 100.000 Euro, glättet die Tarifermäßigung nach § 32c die Steuerbelastung über drei Jahre nachträglich. Sie wird erst im Veranlagungsjahr 2025 wirksam. Das ist zu spät und verfehlt die Wirkung, die es eigentlich haben sollte. Mit einer Risikoausgleichsrücklage könnte der Betrieb dagegen bereits 2023 sagen wir 70.000 Euro in die Rücklage buchen. Das hätte eine steuerliche Wirkung von 30.000 Euro. Das Geld verbleibt im Betrieb und kann als Rücklage für Verluste in der Zukunft genutzt werden. Die Rücklage stärkt durch die Steuerfreistellung Liquidität, Eigenkapital und Kreditwürdigkeit. Technisch würde die Risikoausgleichsrücklage wie die alte Ansparabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz funktionieren. Nur wird hier nicht für die Anschaffung einer Maschine angespart, sondern für eine Krise. (Beate Raudies [SPD]: Ja! Das nenne ich arbeiten!) Sie schafft echte Risikovorsorge, sie schafft Spielräume für den Betrieb, und zwar im Vorwege und nicht im Nachgang. Das ist der entscheidende Vorteil der steuerlichen Risikoausgleichsrücklage. (Beifall CDU – Heiner Rickers [CDU]: Sehr gut!) Sie folgt eigentlich einem ganz klaren Grundsatz: Eigenvorsorge statt Staatshilfe. Jeden Euro, den der Betrieb selbst zurücklegt, muss der Staat später nicht als Dürre- oder sonstige Krisenhilfe bereitstellen. (Ole-Christopher Plambeck) Die Agrarministerkonferenz und der Koalitionsvertrag auf Bundesebene von CDU, CSU und SPD haben dies ausdrücklich vereinbart. Albert Stegemann hat sich erst heute bei der Klausurtagung dazu geäußert, dass sie vereinbaren wollen, dass das jetzt kommt. Wir wollen auch, dass es endlich umgesetzt wird. Genau diese Freiheit, diese Möglichkeit, für sich selbst vorzusorgen, wollen wir den Landwirten mit diesem Instrument geben. Ich weiß natürlich, dass der eine oder andere noch überzeugt werden muss. Deswegen werden wir den Antrag in den Finanzausschuss überweisen. Dann werden wir uns dafür einsetzen, dass das kommt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und FDP)

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