Dirk Kock-Rohwer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die Bund, Länder und Kommunen Verantwortung tragen. Jede staatliche Ebene hat dabei ihren eigenen Beitrag zu leisten und muss ihre jeweiligen Handlungsmöglichkeiten nutzen, um den Schutz und das Wohl von Tieren zu gewährleisten.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) (Dirk Kock-Rohwer) Mit diesen Worten beginnt der Antrag der SPD, und ich kann dem nur voll und ganz zustimmen. – Vielen Dank, Frau Redmann! (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Nach der im Grundgesetz festgelegten Aufgabenteilung ist ausschließlich der Bund für die Rechtsetzung im Bereich Tierschutz zuständig. Das Land hat gemeinsam mit den Kommunen, mit dafür zuständigen Stellen die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die im Tierschutzgesetz und in nachgeordneten Rechtsnormen getroffenen Bestimmungen eingehalten werden. Einige Punkte aus dem SPD-Antrag zielen auf diese bundesgesetzliche Ebene. Die von der Ampelkoalition vorgesehene Novellierung des Tierschutzgesetzes hätte hier einige Verbesserungen gebracht, doch die Beratungen dazu konnten leider nicht mehr zum Abschluss gebracht werden. Meine Parteikolleginnen auf Bundesebene sind nicht mehr Teil der Regierungskoalition, anders als die der SPD. Insofern hoffe ich, dass sich die SPD im Bund nach Kräften in das laufende Verfahren zum Tierschutzgesetz einbringt. Unsere Einflussmöglichkeiten sind da leider sehr begrenzt. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Annabell Krämer [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dennoch setzt sich die Landesregierung – dies gilt für die jetzige Regierung wie auch für die Vorgängerregierung – über Ministerkonferenzen und den Bundesrat immer wieder für die Belange des Tierschutzes ein. Zum Onlinetierhandel hat sich Schleswig-Holstein beispielsweise im Rahmen einer Länderarbeitsgemeinschaft und im Bundesrat erst kürzlich erfolgreich für die Einrichtung einer zentralen Recherchestelle eingesetzt. Das ist eine Verbesserung. Doch damit sind die Probleme im Tierhandel nicht gelöst. Deutschland ist nach wie vor ein bedeutender Absatzmarkt für exotische Heimtiere. Die Regulierung der Onlineplattformen ist nach wie vor nicht ausreichend. Klare Vorgaben in Form einer Positivliste, welche Tiere gehandelt werden dürfen, wären sicherlich hilfreich. Ich unterstütze das. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Annabell Krämer [FDP]) Es muss klar geregelt sein, welche Tiere, welche Arten gehalten werden dürfen. Im Landwirtschaftsrat der Europäischen Union hatten sich 19 Mitgliedstaaten für die Einführung einer EU-weiten Positivliste ausgesprochen. Das war im Jahr 2022; das mag etwas mit der Covid-19-Pandemie zu tun gehabt haben. Seitdem ist das Bewusstsein für die Gefahr, die von dem Handel mit Wildtieren für die menschliche Gesundheit ausgeht, wieder geringer geworden oder wurde durch andere Debatten verdrängt. Zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen besteht hier im Hause, soweit ich das wahrnehme, ein Konsens. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Auch im Bundesrat hat sich Schleswig-Holstein dazu bereits mehrfach positioniert. Mit dem Thema Qualzucht hat sich der Ausschuss – wir haben es vorhin gehört – ausgiebig befasst. Wir hatten eine sehr gute – –
