Sophia Schiebe
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Wenn Eltern sich trennen, verändert sich für eine Familie vieles. Die Verantwortung beider Eltern für ihr Kind oder ihre Kinder bleibt aber bestehen. Dazu gehört die finanzielle Verantwortung. Doch Unterhalt wird nicht immer oder manchmal nicht vollständig gezahlt. Für den Elternteil, bei dem das Kind lebt, bedeutet das, dass die fehlende Summe Monat für Monat aufgefangen werden muss. In den allermeisten Fällen sind das, wie wir wissen, Frauen. Für Alleinerziehende kann das schnell zu einer erheblichen Belastung werden. Sie und ihre Kinder sind eh schon häufiger von Armut betroffen als Paarfamilien, und wenn der Unterhalt ausbleibt, verschärft sich diese Situation noch einmal mehr. Hier greift der Unterhaltsvorschuss. Er soll Kinder finanziell absichern, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2017 haben wir uns als SPD für die Ausweitung des Vorschusses bis zum 18. Lebensjahr eingesetzt und dafür gesorgt, dass die maximale Bezugsdauer abgeschafft wird. Das war richtig und bleibt richtig, und das braucht absolut keine Prüfung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Daher lehnen wir die Absenkung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre entschieden ab. Für uns würde sonst am Ende die Rechnung bei den Falschen landen: bei dem Jugendlichen und bei dem Elternteil, der die fehlende Unterhaltszahlung ohnehin schon auffangen muss. Das heißt aber für uns nicht, dass beim Unterhaltsvorschuss alles so bleiben kann, wie es ist. Die Ausgaben sind deutlich gestiegen, und gleichzeitig gelingt es viel zu selten, das Geld von den eigentlich Unterhaltspflichtigen zurückzuholen. Die FDP benennt in ihrem Antrag dieses Problem völlig zu Recht. In der grundsätzlichen Stoßrichtung sind wir uns einig. Unser Alternativantrag geht aber an einigen Stellen bereits ein Stück weiter. Uns war es wichtig genauer hinzuschauen, wo die bisherigen Regelungen und Strukturen einem erfolgreichen Rückgriff im Wege stehen. Dabei haben wir uns unter anderem gefragt: Warum verjähren Forderungen, obwohl sich Verfahren über Jahre ziehen können? Warum können erhebliche Unterhaltsschulden bestehen, während gleichzeitig neue Fahrzeuge, Boote oder Immobilien angeschafft werden können? Frau Pauls fragt: Warum dürfen beispielsweise Unterhaltspflichtige immer (Sophia Schiebe) noch in ein Stadion? – Da kann man sich vielleicht einmal an anderen Ländern orientieren. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Warum scheitert die Durchsetzung von Ansprüchen teilweise daran, dass Informationen zwischen Behörden nicht schnell genug ausgetauscht werden? Die Verjährungsfristen müssen beispielsweise länger werden. Die Möglichkeiten der Zivil- und Vermögensvollstreckung müssen wirksamer werden. Auch die Meldung erheblicher Unterhaltsschulden an Auskunfteien darf aus unserer Sicht kein Tabu sein. Auch beim Strafrecht wollen wir genauer hinschauen. Wer sich seiner Unterhaltspflicht entzieht, soll nicht davon profitieren, dass andere diese Folgen auffangen. Springt der andere Elternteil oder der Staat ein und verhindert damit eine finanzielle Notlage des Kindes, kann das heute einer Strafbarkeit nach § 170 StGB entgegenstehen. Das halten wir für falsch. (Beifall SPD und SSW) Der Unterhaltsvorschuss soll das Kind schützen und nicht denjenigen, der seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Da läuft bislang wirklich etwas schief. (Beifall SPD, SSW und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Anders als die Landesregierung jedoch häufig wollen wir unseren Blick nicht nur nach Berlin richten, denn auch hier in Schleswig-Holstein gibt es beim Unterhaltszugriff einiges zu verbessern. Die Rückgriffquoten unterscheiden sich zwischen unseren Kreisen und kreisfreien Städten erheblich. Uns interessiert weniger, mit dem Finger auf einzelne Kommunen zu zeigen; uns ist wichtig zu wissen, warum diese Unterschiede so groß sind. Was funktioniert an einigen Stellen besser? Ist es eine Frage des Personals, der Spezialisierung, der Abläufe? Fehlen an der einen oder anderen Stelle Informationen oder technische Möglichkeiten? – Das müssen wir untersuchen und daraus Konsequenzen ziehen. Eine Möglichkeit kann sein, den Unterhaltsrückgriff stärker zu zentralisieren und zu professionalisieren. Gerade bei komplexen Fällen könnte es helfen, Fachwissen zu bündeln, zum Beispiel könnten große Forderungsfälle gezielter bearbeitet werden. Aber auch finanzielle Anreize gehören dazu. Wird von den Kommunen erwartet, dass sie Zeit und Personal in einen konsequenten Rückgriff investieren, dann sollten die Kommunen endlich mal Geld bekommen. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Unser Alternativantrag hält an den Ansprüchen der Kinder und Jugendlichen fest und verbessert zugleich den Rückgriff auf diejenigen, die eigentlich zahlen müssten. Nicht die Kinder und Jugendlichen sollen die Folgen tragen, wenn Unterhalt ausbleibt, aber der Staat darf sich auch nicht damit zufriedengeben, dauerhaft einzuspringen und einen großen Teil des Anspruchs nicht zurückzuholen. Dafür brauchen wir bessere rechtliche Instrumente auf Bundesebene und bessere Strukturen bei uns im Land. – Vielen Dank. (Beifall SPD, Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
