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Nelly Waldeck

GRÜNE 28.08.2026 Sitzungen 20/125

Inwiefern ist die Unterteilung in gesetzte, zu planende und zu untersuchende (Dr. Bernd Buchholz) Projekte keine Priorisierung im Vergleich dazu, dass vorher priorisiert und nicht priorisiert wurde – also eigentlich in zwei Kategorien? – Frau Kollegin Waldeck, welches der jetzt gesetzten Projekte war vorher nicht als finanziert und zeitlich fixiert im Plan drin? Das war alles genau so drin. Es gab nur eine zeitliche Fixierung, die besagte, bis wann wir das eigentlich fertiggestellt haben wollten. Deshalb: Dieses „gesetzt“ und sonst etwas übersetzt sich in den alten LNVP mit „finanziert und zeitlich vorgesehen für bis da und dahin“. Diese zeitliche Perspektive nehmen Sie heraus, und die Finanzierung nehmen Sie nur deshalb hinein, weil Sie überall dort, wo Sie „gesetzt“ sagen, wissen, dass Sie Mittel des Bundes oder sonst etwas erhalten. Die Elektrifizierung der Marschbahn steht nur deshalb drin, weil der Bund eine 90-Prozent-Zusage gegeben hat. Ansonsten wäre das eine der Maßnahmen, von der Sie sagen müssten: Geplant wird sie sonst irgendwann. – Denn, Frau Kollegin Waldeck, der Zeithorizont für die Elektrifizierung der Marschbahn, den Ihr Vorgänger Andreas Tietze als verkehrspolitischer Sprecher hier im Landtag mit mir gemeinsam auf einen „so schnell wie möglich Horizont“ bringen musste, heißt jetzt: Die Planungen werden aller Wahrscheinlichkeit nach Anfang der Dreißigerjahre fertig sein. Der Planfeststellungsbeschluss wird Anfang der Dreißiger sein! Die Elektrifizierung der Marschbahn würde jedes Jahr 65.000 Tonnen CO reduzieren. – Ich bin 2 gleich fertig. (Heiterkeit – Zuruf CDU: Die Minute ist aber um!)

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