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Oliver Brandt

GRÜNE 28.08.2026 Sitzungen 20/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für viele landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein war die aktuelle Erntesaison extrem herausfordernd. Die Herbstbestellung im letzten Jahr war durch viele Regenfälle erschwert; danach fehlte im Frühjahr der Regen. Schließlich kamen Hitze und regional schwere Unwetter im Sommer dazu. Insgesamt ist Schleswig-Holstein im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern zwar noch glimpflich davongekommen, aber insbesondere beim Raps und beim Winterweizen gibt es Ertragseinbußen. Das sind keine witterungsbedingten Produktionsrisiken, wie die FDP das in ihrem Antrag nennt. Ursache dieser immer häufigeren, immer extremeren Wetterausschläge ist der Klimawandel. Nur weil viele dramatische Folgen des Klimawandels leider schon heute unvermeidbar sind, bedeutet das allerdings nicht, dass es nicht noch viel schlimmer werden könnte. Deshalb müssen wir beides tun: uns an bereits unvermeidbare Veränderungen anpassen und den weiteren Klimawandel bestmöglich begrenzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn die größte Bedrohung unserer Ökonomie ist der drohende Kollaps der Ökologie, und das betrifft ganz besonders die Landwirtschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Je länger wir die Klimaneutralität hinauszögern, desto größer werden die Schäden. Unterstützungsmaßnahmen wie Steuerrücklagen allein reichen nicht aus, um landwirtschaftliche Betriebe gegen die Folgen des Klimawandels abzusichern. (Beate Raudies [SPD]: Das hat auch niemand behauptet!) Zum Gesamtbild gehört auch, dass die Landwirtschaft nicht nur besonders stark vom Klimawandel betroffen ist, sondern ihn auch mit verursacht. In Schleswig-Holstein entstanden 2024 22,5 Prozent der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Die Emissionen sinken seit Jahren kontinuierlich. Das ist eine positive Nachricht, dennoch ist auch hier noch viel zu tun. Unsere Landwirtschaft ist bereit, diesen Weg zu gehen. Das wird von ihren Vertreterinnen und Vertretern immer wieder betont, und wir stehen hier an der Seite der Betriebe. Die Landesregierung unterstützt zum Beispiel mit dem Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft, das Forschung, Beratung und landwirtschaftliche Praxis zusammenbringt. Doch nun komme ich zu dem vorliegenden Vorschlag: Aktuell stehen viele Betriebe besonders unter Druck, weil teils geringere Erträge, wie bereits erwähnt, mit niedrigen Erzeugerpreisen und anhaltend hohen Kosten für Betriebsmittel, unter anderem beim Diesel, zusammentreffen. Deshalb ist es grundsätzlich ein pragmatischer Gedanke, landwirtschaftliche Betriebe in die Lage zu versetzen, Risiken aus eigener Kraft besser abzufedern. Derzeit gibt es bereits andere steuerliche Instrumente, die Einkommensschwankungen steuerlich berücksichtigen. Die Tarifermäßigung für die Landund Forstwirtschaft in § 32c Einkommenssteuergesetz, die sogenannte Tarifglättung, betrachtet Einkünfte über drei Jahre und gleicht steuerliche Nachteile aus, die durch stark schwankende Gewinne entstehen. Diese Regelung gilt aktuell noch bis 2028. Weiterhin ist nach § 4a Einkommenssteuergesetz unter bestimmten Umständen eine Verteilung landwirtschaftlicher Gewinne auf zwei Kalenderjahre möglich. Zudem gibt es den Verlustabzug nach § 10d Einkommenssteuergesetz. Hinzu kommen steuerliche Möglichkeiten für Reinvestitionen, Investitionsabzugsbeträge und die Begünstigung nicht entnommener Gewinne. Allerdings muss man einräumen: Nicht alle diese Instrumente sind für jeden Betrieb passgenau. Eine Risikoausgleichsrücklage würde es einem Betrieb ermöglichen, gerade in einem guten Jahr bewusst Vorsorge zu treffen und die Besteuerung ei- (Oliver Brandt) nes Teils des Gewinnes auf ein späteres, schlechteres Jahr zu verschieben. Das klingt grundsätzlich sinnvoll. Wir müssen aber auch betrachten, wie eine solche Regelung ausgestaltet wird und welche Betriebe davon profitieren. Die Ampelkoalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat 2024 eine solche Risikoausgleichsrücklage abgelehnt und die Verlängerung der Tarifglättung beschlossen, und zwar mit der Begründung, diese Maßnahme komme vor allem einigen hunderttausend kleineren und spezialisierten Betrieben zugute, und die Risikoausgleichsrücklage bedeute lediglich eine Verschiebung der Steuerbelastung. Auch Fragen zum EU-Beihilferecht müssen in diesem Zusammenhang geklärt werden. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) All das sollten wir uns im Finanzausschuss im Detail ansehen und dann eine gute Entscheidung für die Landwirtschaft treffen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Michael Schunck [SSW])

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