Dr. Heiner Garg
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht vermutlich ausnahmsweise einmal schneller als drei Minuten. – Ich habe wahrgenommen, dass in weiten Teilen des Parlaments an der bisherigen (Dr. Heiner Garg) Regelung festgehalten werden und es nicht zu einer Absenkung der Altersgrenze kommen soll. Das habe ich aus den meisten Reden so wahrgenommen. Wir werden gleich ja im Zweifel in der Sache abstimmen. Ich habe eine Frage zum Antrag der Koalitionsfraktionen, und zwar zum ersten Bulletpoint. Sie schreiben dort: „Der Landtag bittet die Landesregierung, … sich für den Erhalt des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss einzusetzen und die hälftige Anrechnung des Kindergeldes, wie im Fall von unterhaltsbeziehenden ElternteiMeinen Sie damit den bestehenden Anspruch? Ich wäre wirklich dankbar, wenn jetzt eine Reaktion käme. Meinen Sie damit, dass es bei 18 Jahren bleibt? Dann könnten wir Ihrem Antrag nämlich zustimmen. Wenn Sie damit meinen, dass die Altersgrenze abgesenkt wird, können wir dem nicht zustimmen.
