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Birte Glißmann

CDU 28.08.2026 Sitzungen 20/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorfall am Leipziger Flughafen zeigt uns, dass die Bedrohung durch Drohnen eine neue Qualität erreicht hat. Denn wir sprechen nicht mehr nur über Drohnen, die unerlaubt über Flughäfen, militärische Einrichtungen oder kritische Infrastruktur fliegen und uns in erster Linie verunsichern sollen. Drohnen werden jetzt vielmehr gezielt zur Aufklärung, Spionage und Sabotage und im schlimmsten Fall sogar für einen Angriff eingesetzt. Diese bisher abstrakte Gefahr (Birte Glißmann) wird immer konkreter. Deswegen danke ich der FDP für die Initiative zu diesem Antrag. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD) Entscheidend für die effektive Drohnenabwehr ist, dass alle Beteiligten ihre Hausaufgaben machen: die Bundeswehr, die Bundespolizei, unsere Landespolizei, aber auch die Betreiber unserer Anlagen. Wir als Land machen unsere Hausaufgaben. Mit der Drohneneinheit und mit der personellen und technischen Ausstattung haben wir frühzeitig reagiert und gehören tatsächlich zu den Vorreitern. Wir schaffen mit unserer Änderung des LVwG eine landesrechtliche Rechtsgrundlage für die Drohnenabwehr, und bei der GETEX-Übung konnten wichtige Erfahrungen in der gemeinsamen Arbeit gesammelt werden. Auch der Bund macht seine Hausaufgaben. Er stärkt die Drohnenabwehr bei der Bundespolizei. Auch die Bundeswehr hat schon viel investiert und die Drohnenabwehrfähigkeiten ausgebaut. Das gilt auch für die Anlagenbetreiber; das hat der Kollege Vogt angesprochen. Einige haben bereits in die Drohnendetektion und den Schutz ihrer Anlagen investiert. Auch das ist richtig und wichtig. Drohnenabwehr ist keine Aufgabe, die wir irgendwann als erledigt ansehen können. Die technische Entwicklung ist viel mehr dynamisch, und die Möglichkeiten moderner Drohnen entwickeln sich rasant weiter und damit auch die Möglichkeiten von Spionage und Sabotage. Drohnenabwehr ist deswegen eine Daueraufgabe für alle Beteiligten. Am Ende kann man es eigentlich auf die Fragen verkürzt zusammenfassen: Wer handelt denn, wenn es ernst wird? Wer kann handeln, wenn es ernst wird? Schleswig-Holstein ist ein Flächenland, das wissen wir alle. Unsere kritische Infrastruktur liegt über das ganze Land verteilt: Häfen, Industrie- und Energieanlagen, Bundeswehrstandorte. Anders als ein Tanker einer Schattenflotte ist die Drohne nicht schon Tage oder vielleicht Stunden vorher erkennbar. Bei einer Drohnenlage haben wir nicht Stunden oder mehrere Minuten Zeit zu reagieren, wir haben Sekunden. Genau diese kurzen Reaktionszeiten stellen uns gerade rechtlich vor neue Herausforderungen. In dieser Zeit kann niemand erst einmal über Zuständigkeiten diskutieren oder ein formelles Amtshilfeersuchen stellen. Auch die Anfahrt der Drohneneinheit unseres LKA rüber zu TKMS kann im Zweifel schon zu lang sein. Deswegen sind wir der Auffassung, dass es keine starren Zuständigkeitsgrenzen mehr geben darf. Wir stellen jeden Tag aufs Neue fest, dass wir eine neue sicherheitspolitische Bedrohung haben und die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit weiter verschwimmen. Eine neue sicherheitspolitische Lage erfordert eben auch neue Antworten in Bezug auf die Zuständigkeiten. (Beifall CDU; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Der Kollege Vogt hat es schon gesagt: Die Zuständigkeit darf nicht davon abhängen, auf welcher Seite eines Zauns die Drohne fliegt oder der Drohnenpilot steht. Deswegen muss nach unserer Auffassung diejenige Sicherheitsbehörde des Bundes oder des Landes tätig werden können, die den kürzesten Weg oder die Fähigkeiten hat: Landes- oder Bundespolizei oder eben die Bundeswehr. Dies muss unabhängig von sonstigen Zuständigkeitsregelungen sein, denn nur so kommen wir bei der Drohnenabwehr wirklich einen Schritt voran. Gleichzeitig müssen wir mit unseren Anlagenbetreibern noch stärker ins Gespräch gehen. Neben dem Schutz vor Drohnenüberflügen, Sabotage und Spionage müssen wir über die Interventionsmöglichkeiten der Anlagenbetreiber sprechen. Die Schutzkonzepte müssen deshalb gemeinsam mit allen Beteiligten weiterentwickelt werden, ohne die Betreiber alleinzulassen. Am Ende zählt: Wer unsere kritische Infrastruktur bedroht, muss auf einen Staat treffen, der vorbereitet ist, der schnell handelt und sich nicht durch klassische Zuständigkeitsdiskussionen selber ausbremst. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, vereinzelt SPD und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Als Land handeln wir, der Bund handelt, die Betreiber tun es, aber wir müssen dranbleiben – alle Beteiligten gemeinsam, ohne Scheuklappen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD)

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