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35. Sitzung (WP20)

20.09.2023 · 152 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (27)CDU (15)SPD (15)SSW (13)GRÜNE (7)

Kristina Herbst

Guten Morgen, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Alle sind frisch und munter aus der doch schon vor einigen Wochen und Tagen beendeten Sommerpause zurück. Ich begrüße Sie herzlich und eröffne die 14. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Ich darf Ihnen mitteilen, dass leider zwei Abgeordnete heute erkrankt sind: von der CDU-Fraktion betrifft das Andreas Hein, von der SPD-Fraktion Niclas Dürbrook. Wir wünschen von dieser Stelle aus gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend sind heute von der Landesregierung in der Zeit von 10 bis 11 Uhr und nachmittags Minister Schrödter sowie Minister Madsen heute am Vormittag. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich) Der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um seine frühere Abgeordnete Ingrid Olef, die am 23. August im Alter von 83 Jahren verstorben ist. Die 1939 in Dresden geborene Sozialdemokratin 1992 bis 1996, als direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Segeberg-West an. Ihre parlamentarische Arbeit leistete sie vor allem als Mitglied des Eingaben- und des Sozialausschusses sowie im Ausschuss „Kommunaler Investitionsfonds“. Für einige Zeit übernahm sie überdies einen Sitz im Finanz- und im Wirtschaftsausschuss. Ingrid Olef, seit 1959 Mitglied der SPD, war mehr als viereinhalb Jahrzehnte als politische Mandatsträgerin aktiv: Von 1966 bis 1992 und erneut von 1998 bis 2013 gehörte sie dem Kreistag Segeberg an, zwischen 1978 und 1999 war sie eine engagierte Gemeindevertreterin in ihrem Heimatort Trappenkamp, in dem sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag bis 2007 zudem als Gleichstellungsbeauftragte tätig war. Ingrid Olef, meine Damen und Herren, war eine starke, eine kämpferische Frau, die sich mit hellwachem Verstand einmischte. Sie galt als akribische Fleißarbeiterin, die es förmlich danach drängte, Verantwortung zu tragen, anzupacken und ihr Umfeld zu gestalten – mit starkem Willen und darum auch voller Streitlust im allerbesten Sinne des Wortes. Denn der politische Streit, die inhaltliche Auseinandersetzung um den besten Weg für unser Land und die Notwendigkeit, eigene Entschlüsse immer wieder auf ihre Angemessenheit überprüfen und sie rechtfertigen zu müssen, das war für Ingrid Olef nicht nur politische Tugend und demokratische Kardinalpflicht, sondern für sie unerlässlicher Teil des politischen Prozesses. Auch wenn sie dem Schleswig-Holsteinischen Landtag nur für eine Legislaturperiode angehörte: Hieran wird deutlich, dass Ingrid Olef Parlamentarierin durch und durch war. Meine Damen und Herren, für ihre Verdienste um unser Land und in der Kommunalpolitik wurdeIngrid Olef mit dem Bundesverdienstkreuz sowie mit der Freiherr-vom-Stein-Medaille ausgezeichnet. Der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um Ingrid Olef, der wir ein ehrendes Andenken bewahren werden. Unser Mitgefühl gilt ihrem Sohn und den Angehörigen. Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten im stillen Gedenken an unsere frühere Landtagsabgeordnete Ingrid Olef. – Sie haben sich zu Ehren Ingrid Olefs erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 4 bis 8, 27, 41 bis 47, 53, 55 und 57 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 14, 51 und 56. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die folgenden Tagesordnungspunkte: 3, 9 und 38, Nachtragshaushaltsgesetz 2023 sowie ein Gesetzentwurf über die Einrichtung eines Sondervermögens und ein Antrag „Schleswig-Holstein bleibt in der Krise handlungsfähig – Geflüchteten Schutz bieten, Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine abfedern und den Weg zur Energieunabhängigkeit beschleunigen“; 10 und 30, Mieterinnen und Mieter vor übermäßig steigenden Mieten und Verdrängung schützen; 11 und 36, Personalbedarf im Erziehungsbereich berechnen sowie Kindertagesförderungsgesetz weiterentwickeln; 18 und 34, Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie – der Bund ist gefordert!; 20 und 23, Katzenkastrationsaktion aus- (Präsidentin Kristina Herbst) kömmlich finanzieren sowie Landesweite Katzenschutzverordnung; 28 und 52, Unsere Wirtschaft unterstützen – Wachstumschancen stärken sowie Bericht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen; 29 und 48, Handeln statt verbieten: „Allianz für die Ostsee" statt Nationalpark sowie Schutz unserer Wasserressourcen und Umsetzung der Resolution der PSO „Europäischer Grüner Deal – Wasser und Klimawandel“; und die Tagesordnungspunkte 33 und 35, Umstellung der Fahrzeugflotte der Landesverwaltung sowie Photovoltaikoffensive auf den Dächern der Landesgebäude. Ein Antrag zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 14. Tagung. Wir werden heute unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause bis spätestens 17:30 Uhr, morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag mit einer einstündigen Mittagspause bis voraussichtlich 16:30 Uhr tagen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit uns Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, und zwar Schülerinnen und Schüler der Goethe-Gemeinschaftsschule Kiel sowie des RBZ Wirtschaft. – Herzlich willkommen! (Beifall) Zudem sehe ich auch Herrn Dr. Teifke, unseren Landeskirchlichen Beauftragten. Da wollen wir auch klatschen. (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3, 9 und 38 auf: Gemeinsame Beratung a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/1270 Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 20/1324 Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1413 b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Sondervermögens Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1395 c) „Schleswig-Holstein bleibt in der Krise handlungsfähig – Geflüchteten Schutz bieten, Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine abfedern und den Weg zur Energieunabhängigkeit beschleunigen“ (Drucksache 20/431 (neu) – 2. Fassung) Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Drucksache 20/1380 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich erteile das Wort zu a) dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Lars Harms.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herzlichen Dank, Herr Berichterstatter. – Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die Landesregierung hat die Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verweise nicht auf die Vorlage, sondern nutze meine Redezeit. Die Landesregierung hat Ihnen einen Nachtrag für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt, der drei Punkte enthält. Wir erweitern erstens die Möglichkeit, nicht verbrauchte Personalverstärkungsmittel in eine zweckgebundene Rücklage zu überführen. Damit bereiten wir uns insbesondere auf den kommenden Tarifabschluss vor. Sie wissen es: Die Tarifrunde, vor der wir stehen, wird eine große Herausforderung. Denn wir haben zum einen das berechtigte Interesse der Beschäftigten, angesichts der hohen (Ministerin Monika Heinold) Inflation einen guten Ausgleich zu bekommen, und wir haben zum anderen in allen Bundesländern natürlich maximale Herausforderungen. Deshalb ist es gut, sich auf diesen Abschluss weiter vorzubereiten. Die zweite Änderung im Nachtrag für den Haushalt 2023 besteht darin, Ansiedlungsvorhaben, die vom Bund als Vorhaben vor gemeinsamen europäischem Interesse gefördert werden und das Ziel verfolgen, die Energiewende zu beschleunigen, finanziell im Vollzug unterstützen zu können. Hierbei steht – Sie wissen es – ein Projekt im Vordergrund, welches im Rahmen der europäischen Klimapolitik in der Region Heide geplant ist. Der Nachtragshaushalt – das ist das größte Element in diesem Nachtrag – enthält zudem die Möglichkeit, für das Programm Wärmenetze SchleswigHolstein Sicherheitsleistungen in Höhe von bis zu 2 Milliarden Euro zu gewährleisten. Dies hatte der Ministerpräsident im Frühjahr zugesagt. Heute, so unsere Bitte, soll es umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Der Klimawandel, die Energiewende und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, all das bestimmt unseren Alltag. Die Aufgabe, die ökologische Transformation zu organisieren und unser Land zu einem klimaneutralen Industrieland zu entwickeln, fordert uns alle heraus – in den Kommunen und im Land. Da heißt es: Altbekannte Pfade zu gehen, reicht nicht mehr aus. Wir müssen nach neuen Wegen suchen. Wir müssen flexibel und situationsgerecht handeln. Genau das macht diese Landesregierung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, bereits im September 2022 hat sich die Landesregierung – wir waren eines der ersten Länder – in einem Spitzengespräch mit zahlreichen Akteuren aus der Wirtschaft und von anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammengesetzt und auf ein millionenschweres Entlastungspaket verständigt. Dieses setzen wir jetzt Stück für Stück um, und da, wo es notwendig ist, wird es durch weitere Schritte ergänzt. Dazu gehört das Bürgschaftsprogramm für die kommunale Wärmewende. Dazu gehört auch das Ansiedlungsprojekt Northvolt. Mit der Verständigung auf dieses Ansiedlungsprojekt, eine Batteriefabrik in der Region Heide, sollen und wollen wir – dem werden Sie heute hoffentlich zustimmen – Fördermittel aus dem Ukraine-Notkredit in Höhe bis zu 137 Millionen Euro zur Verfügung stellen, mit 1 Million Euro zusätzlich für die Beteiligung am Eigenkapital für eine noch zu gründende Entwicklungsgesellschaft im Kreis. Es gibt weitere 30 Millionen Euro für unsere Kommunen zur Finanzierung von laufenden und weiter anstehenden Aufgaben in Zusammenhang mit den durch den Ukrainekrieg ausgelösten Klima- und Energiewendemaßnahmen. Auch hier wollen wir, wie gesagt, noch einmal 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Glauben Sie mir: Die Kommunen brauchen diese Mittel. Sie sind absolut nötig. Wir haben – Sie werden es heute Morgen verfolgt haben – mit den Kommunen gestern ein ausgesprochen gutes und intensives Gespräch geführt und uns in einem Gipfel auf verschiedene Dinge verständigt. Ein Element sind zusätzliche Mittel für die Kommunen, damit sie die Klima- und Energiewendemaßnahmen umsetzen können. Da werden große Brocken aus Berlin auf uns zukommen, die kommunal finanziert werden müssen. Deshalb war der Schritt dieses Pakets ein richtiger und notwendiger für unsere Kommunen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren: Wenn der Landtag heute den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Neujustierung des Notkredits beschließt, stehen insgesamt 318 Millionen Euro aus dem Notkredit für die Energiewende und damit für die Entwicklung hin zu einem klimaneutralen Land Schleswig-Holstein zur Verfügung – zusätzlich zu den Mitteln, die wir aus der portfoliomanagement zur Verfügung stellen und zusätzlich zu weiteren Mitteln im Haushalt und in der Finanzplanung. Ja, diese 318 Millionen Euro aus dem Notkredit sind kreditfinanziert. Die FDP wird das heute kritisieren. Mit Interesse habe ich verfolgt, dass die FDP den Wissenschaftlichen Dienst erneut beauftragt hat, gutachterlich zu untersuchen, ob eine Verwendung der Notkreditmittel für den Klimaschutz verfassungskonform ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: In der Tat!) Das Ergebnis des Gutachtens hat mich, Herr Dr. Buchholz, wiederum wenig überrascht; denn es entspricht, Herr Buchholz – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ich heiße immer noch Bernd, ja!) (Ministerin Monika Heinold) – Ohne Doktor? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein, mit!) – Dann lag ich richtig. (Vereinzelte Heiterkeit – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Alles gut!) Herr Dr. Buchholz, ich wollte Ihrem Namen weder einen Doktortitel zu viel noch zu wenig hinzufügen. – Das Ergebnis des Gutachtens hat mich nun hingegen wenig überrascht, denn es entspricht im Grunde dem von April 2023. Es gilt weiterhin, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundestags abzuwarten ist. In diesem Zusammenhang wird das Bundesverfassungsgericht eine Einwertung vornehmen. Ich sage dazu: Wir sind da in einer Schicksalsgemeinschaft mit dem FDP-Bundesfinanzminister Lindner. (Annabell Krämer [FDP]: Nicht ganz!) Denn auch er nutzt Notkredite, um die Energiewende zu beschleunigen. Sowohl der Bund als auch wir werden nach dem Urteil schauen, wo wir stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU– Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist es richtig – unabhängig von der gesamtstaatlichen Debatte über die Finanzierung der ökologischen Transformation –, dass CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – mich freut, dass wir da zu dritt in einem Boot sind – heute den Weg freimachen, um die Fördermittel für Northvolt aus dem Notkredit zur Verfügung zu stellen. Denn eines steht doch fest: Ein derart großes Ansiedlungsprojekt bietet natürlich die Chance, dass sich die Dynamik der Energiewende an der Westküste weiter verstärkt und dass weitere Betriebsansiedlungen folgen, dass Arbeitsplätze entstehen und dass wir die Stärke unseres Landes – Energiewendeland zu sein – ausspielen und intensiv nutzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, ich glaube, es war einmal unser Wirtschaftsminister, der davon sprach, dass Northvolt zum Taktgeber für die Region werden kann. (Annabell Krämer [FDP]: Das zweifelt doch keiner an!) Ich finde das ein ausgesprochen gutes Bild. Um dies zu erreichen, braucht es entschlossenes Handeln aller Beteiligten – der Kommunen, der Wirtschaft, der Bundes- und der Landesregierung sowie der Europäischen Kommission – mit dem Ziel, unsere Wirtschaft beschleunigt zu dekarbonisieren, vorhandenen Betrieben bei der Umstellung zu helfen und große und kleine Ansiedlungsprojekte dort zu realisieren, wo der Wind weht und die erneuerbare Energie ist – an der Westküste. Das ist für eine nachhaltige Entwicklung, für Arbeitsplätze und für verlässliche Steuereinnahmen eine entscheidende Grundlage, und damit sichert es auch die Daseinsvorsorge für die zukünftigen Generationen. Meine Damen und Herren, neue Wege zu gehen, heißt auch, Risiken einzugehen. Sie sehen, welche Fördermittel in den Vereinigten Staaten durch den Inflation Reduction Act zur Verfügung stehen und welche Konkurrenz dadurch entsteht. Daher müssen wir natürlich auch unsere Region mit Fördermitteln stärken. Der Plan ist – noch sind wir in Verhandlungen mit dem Bund –, zusätzlich Gewährleistungen beziehungsweise Bürgschaften bereitzustellen. Ja, das sind Risiken. Aber ohne Risiken einzugehen, ohne neue Wege zu beschreiten, werden wir diese große Herausforderung der ökologischen Transformation nicht meistern. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle Danke an das Bundeswirtschaftsministerium sagen – an der einen oder anderen Stellen beklagen wir uns ja sonst über den Bund. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Ja, Sie sind ein bisschen genügsamer als wir. (Christopher Vogt [FDP]: Zumindest bei den eigenen Leuten! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Aber da, wo Lob angebracht ist, soll es auch Lob geben. Das Bundeswirtschaftsministerium – der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und der Staatssekretär Udo Philipp – (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) hat sich sehr dafür starkgemacht, dass dieses Ansiedlungsprojekt für Schleswig-Holstein geplant wird. Ich finde, da muss man als Landesregierung auch danke für dieses großartige Engagement sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren, die Frage von Gewährleistung und Bürgschaft ist, wie gesagt, noch in Beratungen mit dem Bund, und ich gehe davon aus, dass wir im Herbst mit einem weiteren Nachtrag auf Sie zukommen werden. (Ministerin Monika Heinold) Die Fraktionen haben sich entschieden, mit dem Notkreditantrag auch weitere Klarstellungen vorzunehmen. Darauf werden die Fraktionen mit Sicherheit gleich eingehen. Aus meiner Sicht haben wir ein gutes und rundes Paket – das werden wir heute ausführlich beraten. Dazu kommt – das wird Teil des zweiten Nachtrages sein – – Nee, das ist auch heute! Dazu kommt die soziale Wohnraumförderung, auch da haben sich die Fraktionen auf den Weg gemacht. Es war immer die Frage, ob das im ersten oder im zweiten Nachtrag kommt. – Ich nehme zur Kenntnis, dass das Parlament hier sehr schnell ist. Das ist gut so. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Denn bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist eine der zentralen Aufgaben unseres Staates. Daher ist es richtig, hier weitere Pflöcke einzuschlagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zum Nachtragshaushalt 2023. Wir haben im Ausschuss beraten und Anregungen des Parlaments aufgenommen. Ich finde, so soll es sein. Manchmal wird ein bisschen kritisch gesagt: „Na, ihr habt aber nicht ordentlich gearbeitet, weil wir noch Anregungen einbringen müssen!“ Ich will es einmal andersherum sagen: Es ist doch gerade die Aufgabe des Parlaments – wenn ich das so sagen darf – zu schauen, ob das, was von der Landesregierung eingebracht wird, so oder anders beschlossen werden soll. Wir haben uns ausgetauscht, wir haben Änderungen aufgenommen – das ist sehr gut. Es ist jetzt ein ausgesprochen guter Nachtrag geworden, und ich hoffe, dass der Nachtrag heute beschlossen wird. Er enthält eine Reihe von Elementen – den Nachtrag, aber auch den Notkreditantrag –, die den Menschen in Schleswig-Holstein deutlich machen, dass wir handlungsfähig sind, dass wir entschlossen handeln und dass wir die Grundsteine dafür legen, dass es in Schleswig-Holstein zukünftig gut weitergehen kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um drei Minuten und 27 Sekunden überzogen. Diese Zeit steht jetzt auch allen anderen Fraktionen zur Verfügung. Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ansiedlung der Batteriefabrik von Northvolt ist unzweifelhaft das wichtigste Vorhaben dieses Jahrzehnts für Schleswig-Holstein und hat Strahlkraft weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Mit einer Investitionssumme von rund 4,5 Milliarden Euro und 3.000 neuen Arbeitsplätzen handelt es sich schon für sich alleine genommen um die größte Industrieansiedlung bei uns im Land seit rund 40 Jahren. Die Bedeutung geht aber noch darüber hinaus: Im Bereich von Logistik und Zulieferern werden um die Fabrik herum mehrere Tausend Arbeitsplätze entstehen. Dithmarschen und die Westküste werden damit aus der bisherigen Strukturschwäche geradezu hinauskatapultiert. Und selbst damit ist die Bedeutung des Vorhabens noch nicht in Gänze beschrieben. Denn die Ansiedlung der Batteriefabrik hat darüber hinaus das Potenzial, zum Gamechanger für ganz Schleswig-Holstein zu werden – hin zum klimaneutralen Industrieland, und das ist genau das Ziel, das Grüne und CDU in SchleswigHolstein gemeinsam verfolgen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kaum ein anderes Projekt dürfte den Standortvorteil regenerativer Energien gepaart mit klimaneutraler Industrialisierung unseres Bundeslandes besser verdeutlichen als diese Batteriefabrik. Eine erfolgreiche Ansiedlung ist deshalb die beste Standortwerbung, die man sich vorstellen kann – mit der Chance auf weitere Ansiedlungen in den kommenden Jahren. Meine Damen und Herren, es ist, glaube ich, weitgehend unstrittig, dass es hierfür einer öffentlichen Förderung bedarf, um die Wettbewerbsverzerrungen aus dem US-amerikanischen Inflation Reduction Act zu kompensieren. Das Bemerkenswerte ist deshalb nicht die öffentliche Förderung an sich, sondern vielmehr die Tatsache, dass dieses Mal Schleswig-Holstein zum Zuge kommt und nicht immer nur die üblichen Verdächtigen wie NordrheinWestfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Das ist ein riesiger Erfolg für unser Bundesland. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies gilt umso mehr, als der Bund den Großteil der Förderung übernimmt. Oft genug beklagen wir uns ja zu Recht, Frau Ministerin, beim Bund über fehlende Bundesmittel. Aber diesmal können wir (Tobias Koch) dem Bund für seine Unterstützung wirklich dankbar sein, insbesondere dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. (Lachen SPD und FDP) Nicht nur vonseiten der Landesregierung, auch vonseiten des Parlaments ist der Dank vollkommen angebracht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren, dass sich alle anderen Bundesländer sofort als Standortalternative ins Spiel bringen würden, sollte Schleswig-Holstein den Landesanteil an der öffentlichen Förderung nicht aufbringen können oder nicht aufbringen wollen. Deshalb liegt es im ureigenen Interesse unseres Bundeslandes, in dieser Hinsicht für Klarheit zu sorgen und keinerlei Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass wir das gemeinsam mit dem Bund geschnürte Förderpaket auch tatsächlich umsetzen werden. (Annabell Krämer [FDP]: Ja, aber nicht mit Notkrediten! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Da sind wir uns doch alle einig!) – Sehr schön, das halte ich zum jetzigen Zeitpunkt einmal fest. Zu allen anderen Argumenten komme ich noch. Mein Dank gilt zunächst einmal der SPD-Fraktion, die sich, wie schon mehrfach in der Vergangenheit bei derartig weitreichenden Entscheidungen, zur gemeinsamen Verantwortung für unser Land bekennt. (Zurufe FDP – Beifall CDU und vereinzelt SPD) Ich will mich insbesondere beim Oppositionsführer, lieber Thomas Losse-Müller, für die konstruktiven Gespräche während der Sommerpause herzlich bedanken. Was die Kritik von FDP und SSW anbelangt, (Zurufe FDP und SSW: Ah!) so habe ich diese nicht so verstanden, dass sie sich gegen die Landesförderung an sich richtet, sondern dass alleine die Finanzierung aus Mitteln des Notkredites kritisiert wird. Ich glaube, so weit ist das richtig dargestellt. (Zurufe und Beifall FDP und SSW) Angesichts der immensen Bedeutung des Projekts, die ich, wie ich glaube, gerade deutlich dargestellt habe, könnte man diese etwas formale Oppositionskritik nun durchaus als unverhältnismäßig oder kleinkariert abtun. (Christopher Vogt [FDP]: Die Verfassung ist formal!) Aber – Herr Kollege Vogt – sie berührt eine grundlegende verfassungsrechtliche Frage, (Christopher Vogt [FDP]: Aha!) weshalb ich in aller Ernsthaftigkeit darauf eingehen möchte. (Zuruf FDP: Das merkt man!) Ich verbinde das allerdings mit der Hoffnung, bei der Opposition ein Umdenken in letzter Minute herbeizuführen, denn ein gemeinsamer Beschluss wäre ein ungleich positiveres Signal nicht nur gegenüber dem Bund, sondern vor allen Dingen gegenüber Northvolt. Die finale Investitionsentscheidung des Unternehmens steht ja bekanntlich noch aus. Da könnte der Landtag heute mit einem einstimmigen Votum ein ganz starkes Zeichen setzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: Wie schlecht ist das denn!) Mit dem veränderten Notkreditbeschluss im Dezember letzten Jahres hat der Landtag formuliert, dass der Notkredit auch für Investitionen eingesetzt werden kann – Zitat – „zur infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine unabdingbaren Beschleunigung der Energiewende und der Erlangung der Energiesouveränität“. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: „Infolge des Angriffskriegs“!) Diese Voraussetzung trifft meines Erachtens unzweifelhaft auch auf die Förderung einer Batteriefabrik zu, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Northvolt ist die Folge des Angriffskriegs?) weshalb eigentlich, Herr Kollege Buchholz – oder: Herr Dr. Buchholz –, (Vereinzelte Heiterkeit) dem SSW eine Zustimmung möglich sein müsste, lieber Lars Harms, da er diese Änderung im letzten Dezember als Mitantragsteller eingebracht hat. Mit Blick auf die FDP und auf Ihre Aufgeregtheit am heutigen Morgen will ich zudem auf den allerersten Beschluss des Landtags aus dem April 2022 verweisen, den damals noch alle fünf Fraktionen (Tobias Koch) gemeinsam unmittelbar nach dem russischen Überfall auf die Ukraine gefasst haben. Damals haben wir festgestellt: „Im Zusammenhang mit dem Kredit in der Ukraine und seinen Folgen besteht eine außergewöhnliche Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die Finanzlage erheblich beeinträchtigt.“ (Annabell Krämer [FDP]: 400 Millionen Euro!) Genau wegen dieser Notsituation, die wir damals gemeinsam festgestellt haben, ist es eben derzeit nicht möglich, die zusätzliche Belastung der Northvolt-Förderung aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren. Trotz Inanspruchnahme des Notkredits weist die Haushaltsplanung für das kommende Jahr doch ohnehin schon eine Lücke von rund 500 Millionen Euro auf. In dieser Situation jetzt zu glauben, dass die zusätzlichen Millionen für die erhöhte Northvolt-Förderung aus dem laufenden Landeshaushalt beglichen werden können, ist absolut unrealistisch, und das wissen Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP und vom SSW. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Christopher Vogt [FDP]) Die weiteren Änderungen am Notkreditbeschluss – die Ministerin hat darauf hingewiesen – bei Flüchtlingskosten, bei Lehrkräften und Cybersicherheit rechtfertigen erst recht keine Ablehnung, ganz im Gegenteil: Sie entsprechen voll und ganz dem Ursprungsgedanken des Notkredits und stellen lediglich Aktualisierungen und Konkretisierungen dar. Wenn die Opposition die Änderung des Notkredits also allein wegen der Aufnahme der Northvolt-Förderung ablehnt, dann hätte ich erwartet – das meine ich jetzt ganz ernst –, dass die Opposition zur heutigen Landtagssitzung einen Nachtragshaushalt einbringt, mit dem Sie genau darstellen, wie Sie die Northvolt-Förderung aus dem laufenden Haushalt finanzieren wollen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wäre Ihr Job gewesen. Sich als Opposition hier hinzustellen, ein Bekenntnis zur Northvolt-Ansiedlung abzugeben, die Inanspruchnahme des Notkredits aber abzulehnen und dann keinen einzigen eigenen Vorschlag zu machen, woher das Geld denn kommen soll: Da machen Sie sich einen sehr, sehr schlanken Fuß. (Annabell Krämer [FDP]: Eine Frechheit!) Auch als Opposition darf man sich nicht derart aus der Verantwortung stehlen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zurufe FDP – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sagen Sie uns, wo Sie das Geld aus dem laufenden Haushalt hernehmen würden! Darüber hätte man diskutieren können, aber da verweigern Sie sich einer Debatte. So kommt man nicht zusammen. (Unruhe FDP) Wenn wir wollen, dass die Batteriefabrik in unserem Bundesland gebaut wird, dann geht es in der gegenwärtigen Notsituation nur mithilfe des Notkredits, den wir dafür geschaffen haben. Dessen muss sich auch die Opposition bewusst sein. Deshalb bitte ich noch einmal: Überdenken Sie Ihr Abstimmungsverhalten! (Christopher Vogt [FDP]: Intelligent!) Meine Damen und Herren, die Änderung des Gesetzentwurfs zum Sondervermögen folgt inhaltlich dem geänderten Notkreditbeschluss, weshalb ich darauf jetzt nicht weiter eingehen möchte. Lassen Sie mich aber noch auf den ersten Nachtragshaushalt der Landesregierung eingehen. Denn die Umstellung der Wärmeversorgung in Schleswig-Holstein ist ebenfalls ein Milliardenprojekt. Genauso wenig, wie Schleswig-Holstein für mehrere Milliarden Euro eine Batteriefabrik bauen könnte, kann es auch nicht für 6 Milliarden bis 8 Milliarden Euro für die Wärmewende aufkommen. Es wäre im Übrigen auch gar nicht klug, das selber zu tun und es zu versuchen, selbst wenn wir das Geld dafür hätten. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Die Expertise für den Bau einer Batteriefabrik hat schließlich auch nicht das Land Schleswig-Holstein, sondern die Firma Northvolt mit ihrer Forschung und Entwicklung und natürlich mit der Erfahrung in der Batteriezellenproduktion. Genauso ist es auch mit der Wärmewende: Die Expertise, die Erfahrung und die Kundenbeziehungen haben die Energieversorgungsunternehmen vor Ort, die die Haushalte ja bisher schon mit Gas und zum Teil mit Fernwärme versorgt haben. Sie kennen deshalb die örtlichen Gegebenheiten und sind dafür prädestiniert, die zukünftigen Wärmenetze aufzubauen. Viele von ihnen haben sich ja bereits auf den Weg gemacht – seien es Stadtwerke, seien es private Energieversorgungsunternehmen, seien es auch Land- (Tobias Koch) wirte mit einer Biogasanlage. Wir brauchen deshalb jetzt nicht eine Landesentwicklungsgesellschaft als große Behörde, die ein landesweites Wärmenetz baut und dafür Milliardenzuschüsse aus dem Landeshaushalt benötigt. Staatliche Planwirtschaft ist immer die falsche Lösung. Das gilt auch an dieser Stelle. (Beifall CDU, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Annabell Krämer [FDP] – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Als Land können wir dazu beitragen, die Wärmewende zu beschleunigen. Das tun wir mit der Anschubfinanzierung von ehemals 75 Millionen, jetzt sogar 105 Millionen Euro aus dem Notkredit für diejenigen, die sich jetzt als Erste auf den Weg machen, solche Projekte in Angriff zu nehmen. Wir gehen heute einen Schritt weiter und stellen Bürgschaften im Umfang von bis zu 2 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung, um diejenigen bei der Finanzmittelbeschaffung zu unterstützen, die hierfür Kredite aufnehmen wollen, um diese Investitionen in neue Wärmenetze zu tätigen. Meine Damen und Herren, wenn wir auf Öl- und Gasheizungen verzichten wollen, braucht es vorher eine Alternative, damit die Menschen wissen, wie sie ihre Wohnungen zukünftig heizen können. Deshalb haben wir zumindest den größeren Kommunen bereits 2021 die Aufstellung von Wärmeplänen verbindlich vorgeschrieben und treiben jetzt den Ausbau von Wärmenetzen entschieden voran. Das ist genau die richtige Reihenfolge: erst planen, dann bauen. Im letzten Schritt können wir dann auf Ölund Gasheizungen verzichten. Daran hätte sich der Bund mal ein Beispiel nehmen sollen, anstatt mit dem vermurksten Heizungsgesetz dem Klima massiv zu schaden. (Lars Harms [SSW]: Wer war das? – Christopher Vogt [FDP]: Das war euer Held, Robert Habeck!) Denn Hunderttausende von neu eingebauten Ölund Gasheizungen in diesem Jahr sind eine schwere Hypothek für den Klimaschutz in den nächsten Jahrzehnten. Schleswig-Holstein dagegen zeigt, wie es besser geht. Ich bitte Sie daher um Zustimmung sowohl zum ersten Nachtragshaushalt als auch zum geänderten Notkreditbeschluss. Ich bitte, den Gesetzentwurf zum Sondervermögen federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Wirtschaftssowie den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Vorsitzende, Lasse Petersdotter, das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Seit nun etwa eineinhalb Jahren arbeitet Schleswig-Holstein mit einem Notkredit, um unter anderem auf die Energiekrise und den Anstieg der Geflüchtetenzahlen reagieren zu können. Heute sprechen wir über die zweite größere Anpassung dieses Notkredits. Es geht aber nicht darum, das Kreditvolumen – also das Geld, das wir aufnehmen, die Schulden, die wir machen – zu verändern. Das bleibt gleich. Es geht lediglich darum, den Verwendungszweck an einigen wenigen Stellen zu verändern. Eine dieser Stellen ist: Den Einsatz der Lehrkräfte, die Ukrainerinnen und Ukrainer an den Schulen unterrichten, wollen wir verlängern, sodass sie bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 in den Schulen bleiben können. Wir werden insgesamt 10,4 Millionen Euro für den Bereich Cybersicherheit zur Verfügung stellen. Ich glaube, dass dies inhaltlich vollkommen logisch ist. Wir haben in vielen Berichterstattungen gelesen, dass die Angriffe aus Russland im digitalen Raum zugenommen haben. Außerdem werden wir die Verwendung der Mittel bei den Geflüchteten öffnen, weil wir in der Wirklichkeit festgestellt haben, dass viele Infrastrukturen nicht klar trennbar sind und wir auch hier eine Anpassung des Verwendungszwecks für sinnvoll halten. Wir werden mit 30 Millionen Euro die Kommunen entlasten, damit man auf dem Weg der Dekarbonisierung vorankommt. Warum das mit der Dekarbonisierung so relevant und sinnvoll ist, werde ich gleich noch ansprechen. Wir werden außerdem die Fristen bei den Sondervermögen anpassen und auch eine landkreisübergreifende Wärmeplanung stärken. Und – das hat man in den vorangegangenen Wortbeiträgen schon gehört – : Wir werden 137 Millio- (Lasse Petersdotter) nen Euro zur Verfügung stellen für die Ansiedlung von Northvolt in der Region Heide. Ich habe den Zwischenrufen, aber auch den öffentlichen Äußerungen von FDP und SSW entnommen, dass sie davon noch nicht ganz überzeugt sind. Ich habe nicht den Anspruch, Sie heute zu überzeugen. So weit wird meine Rede es leider nicht schaffen. Ich habe aber gestern die Berichterstattung im NDR gesehen, in der Sie, Frau Kollegin Krämer, über das Gutachten gesprochen haben, das die FDP-Fraktion beim Wissenschaftlichen Dienst eingereicht hat. (Christopher Vogt [FDP]: Die haben das bei uns eingereicht!) Ich würde heute super gern auf dieses Gutachten eingehen, ich habe es aber nicht gefunden. (Zuruf FDP: Ist verumdruckt!) Deshalb kann ich auf die Inhalte bislang nicht eingehen. Ich werde es ansonsten gern im Nachhinein tun, weil ich auch bei dem Vorherigen glaube, dass es wert ist, darüber zu sprechen – unbenommen –, aber überzeugt bin ich nicht. Kollege Harms, ich will gern auf etwas eingehen, was Sie gesagt haben. Sie meinten: „Eine Unternehmensansiedlung ist keine Notlage.“ – Das klingt total griffig. (Lars Harms [SSW]: Sehr gut! – Beifall SSW) Sie sind selbst total begeistert davon, aber es ist komplett an der Sache vorbei argumentiert. (Zurufe SSW: Nee!) – Na gut, dann reagiere ich mit einem Beispiel. Dem Corona-Notkredit hat jede Fraktion in diesem Hause zugestimmt, Opposition und Regierung, der SSW genauso wie die FDP, DIE GRÜNEN, die CDU und die SPD. Darin hatten wir auch Mittel für den Schulbau. Der Schulbau ist auch keine Notlage. Mit Notkrediten finanzieren wir keine Notlagen; mit Notkrediten reagieren wir auf Notlagen. Deswegen ist das ein großer logischer Bruch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die Auswirkungen dessen haben viele Schwachstellen in Deutschland offengelegt. Eine der massivsten Schwachstellen war die enorme Abhängigkeit Deutschlands von den fossilen Energien. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie ist nicht besser geworden. 2014, bei der Annexion der Krim durch Russland, bestand der Gasbestand in Deutschland aus Russland 30 Prozent, 2022 45 Prozent. Man hat aus der Vergangenheit nicht gelernt. Es ist wichtig, dass wir gerade jetzt aus den Erfahrungen lernen. Wir müssen die Abhängigkeiten reduzieren, und das konsequent. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Dabei ist es sinnvoll, keine neuen langfristigen Abhängigkeiten zu schaffen. Im unmittelbaren Krisenmanagement ging es nicht ohne kurzfristige Abhängigkeiten, weil die Infrastruktur nicht so weit war, aber es geht jetzt für uns darum, keine neuen langfristigen Abhängigkeiten zu schaffen. Das schaffen wir am sinnvollsten durch Energieunabhängigkeit und Dekarbonisierung. Dass das dem Klima hilft, kann kein Gegenargument sein, liebe FDP. Das ist, als würden Sie bei einer Ernährungsumstellung auf einen leckeren Salat verzichten, nur weil er auch gut schmeckt. (Beifall und Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Es kann durchaus sinnvoll sein, zwei sinnvolle und gute Dinge gleichzeitig zu tun. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So mit der Opposition umzugehen, ist nicht in Ordnung! Es geht um die Stellung der Verfassung in der Bundesrepublik Deutschland!) – Durch den Applaus kann ich Sie nicht verstehen, Herr Kollege Dr. Bernd Buchholz. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Salatdressing – wie Sie mit der Verfassung umgehen!) – Ich bitte Sie, eine Zwischenfrage zu stellen; dann gehe ich sehr gerne darauf ein. Northvolt steht für die Transformation hin zu mehr Energieunabhängigkeit, und die Dekarbonisierung der Wirtschaft spielt eine wichtige, wohlmöglich eine entscheidende Rolle. (Zurufe Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) Deswegen bin ich davon überzeugt, dass der Schritt nicht nur politisch richtig, sondern auch von der Landesverfassung gedeckt ist. Wir haben als Koalition gemeinsam mit der SPD einen Vorschlag erarbeitet, der im Rahmen und im Sinne der Schuldenbremse ist. (Annabell Krämer [FDP]: Natürlich!) (Lasse Petersdotter) Für die konstruktiven Gespräche mit der SPD bedanke ich mich an dieser Stelle ausdrücklich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) So weit zum Notkredit. – Ich wäre gerne auf Sie eingegangen, Herr Dr. Buchholz. Ich habe Sie akustisch wirklich nicht verstanden. Kommen wir zu den anderen Bereichen und lassen den Notkredit hinter uns. Wenige Worte zum Nachtragshaushalt. Besonders steigende Zinsen führen gerade dazu, dass der Immobilienmarkt unter enormen Herausforderungen steht, (Annabell Krämer [FDP]: Unser Schuldenberg auch!) wie andere Teile der Wirtschaft das auch tun. Die FDP betonte in der Krise und in der Inflation immer wieder, wie wichtig es sei, dass es endlich Zinserhöhungen gebe. Ich erinnere mich an die Äußerungen von Christian Lindner und anderen: „Wir brauchen endlich wieder mehr Zinsen“, und: „Wir müssen die Zinsen erhöhen“. Zinserhöhungen ergeben nur dann Sinn, wenn man damit die Inflation reduzieren will, wenn man kalkuliert, dass die Wirtschaft schwächelt. Davon darf man nicht ganz so überrascht sein. Darüber können wir noch einmal ausführlicher diskutieren; ich hätte Spaß daran. Die Marktentwicklung, die wir zurzeit auf dem Immobilienmarkt erleben, hat zur Auswirkung – das ist etwas, was uns durchaus hilft –, dass wir durch die Kombination einer guten Förderkulisse für den sozialen Wohnungsbau in dieser Koalition und der Marktbedingungen gute Nachrichten haben. Während die privaten Investitionen für Luxuswohnungen und Ähnliches zurzeit nicht so gut funktionieren, hat der soziale Wohnungsbau einen Boom. Wir haben es bereits im Juli geschafft, die Mittel zu verausgaben und die Ziele zu erreichen, die wir uns als Jahresziele gesetzt hatten. Über den Nachtragshaushalt werden wir deswegen weitere Finanzierungsmöglichkeiten schaffen. Es ist eine gute Nachricht in schweren Zeiten, dass wir endlich mehr sozialen Wohnraum schaffen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das gerade in einer Zeit, in der viele Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen, weil man viele dieser Wohnungen in den 90er-Jahren mit einer Laufzeit von 30 Jahren geschaffen hat. Jetzt schaffen wir neue Wohnungen mit neuer Bindung. Im Kern machen wir mit all diesen Schritten eines: Wir reagieren pragmatisch und lösungsorientiert in herausfordernden Zeiten. Das ist auch gut so. Das werden wir auch weiterhin tun. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Thomas Losse-Müller das Wort

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Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns haben in den letzten Jahren so Sachen wie „Wir leben in Zeiten überlappender Krisen“, „multiple Krisen“, „viele Krisen“ gesagt, manche haben das Wort „Zeitenwende“ genutzt, um zu verdeutlichen, wie außergewöhnlich und wie herausfordernd diese Zeit ist, in der wir politische Entscheidungen treffen müssen. Wir erleben das jeden Tag im Großen und im Kleinen. Wenn Eltern ihre Kinder bei der Kita abgeben wollen und sie geschlossen ist, erleben sie die Krise des demografischen Wandels. Wenn Kolleginnen und Kollegen in einer Chemiefabrik in Brunsbüttel von ihrer Werksleitung hören, dass die Investitionsentscheidungen für den Standort Schleswig-Holstein aufgeschoben wurden, weil in den USA gerade besser und aggressiver gefördert wird und dort wahrscheinlich der Standort für den grünen Wasserstoff sein wird, dann spüren sie die Veränderung von Globalisierung und die neue Konkurrenz im Weltmarkt. Wenn die Auftragsbücher der Handwerksmeister im Land voll sind, weil sich diejenigen, die es sich leisten können, eine Solaranlage aufs Dach bauen und eine Wärmepumpe einbauen, um sich unabhängig vom russischen Gas zu machen, dann spüren sie direkt die Krise des Angriffskriegs auf die Ukraine. Wenn ehrenamtliche Bürgermeister_innen nach 2015 zum ersten Mal wieder überlegen müssen, eine Turnhalle zur Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen, dann ist die Krise des Ukrainekriegs direkt spürbar. Wenn der Sicherheitsbeauftragte eines Stadtwerks auf seine Dashboards guckt und sieht, wie hoch die Zahl der Cyberangriffe auf sein System ist, dann spürt er die Auswirkungen des Ukrainekriegs nicht nur an einer physischen Frontlinie in der Ukraine, sondern direkt hier bei uns im digitalen Raum. (Thomas Losse-Müller) All diese Menschen in Schleswig-Holstein erwarten, dass das Land seinen Job macht und hilft, dass die Probleme vor Ort gelöst werden – das tun sie zu Recht! (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir brauchen einen handlungsfähigen Staat, der in der Lage ist, das Notwendige zu tun, damit wir die Krisen bewältigen – und keine Schuldenbremse hindert uns daran, das zu tun! (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Worüber stimmen wir heute eigentlich ab? Ganz nüchtern betrachtet konkretisieren wir Ausgaben im Rahmen des bestehenden Ukrainekredits. Wir wollen es der Landesregierung einfacher machen, die bereitgestellten Mittel zu nutzen, um die vielen Geflüchteten, die ins Land gekommen sind und die hier zu Recht um Schutz bitten, unterzubringen und zu versorgen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Weil der Krieg andauert und die ukrainischen Geflüchteten noch nicht zurückkehren können, verlängern wir die Laufzeit der Mittel für zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen. Das alles dürfte unkontrovers sein. Ja, wir stellen zusätzliche Mittel zur Verfügung, damit wir kritische Infrastruktur sichern können, damit wir kurzfristig als Reaktion auf den Krieg Cybersecurity-Fähigkeiten aufbauen können. Auch das dürfte unkontrovers sein. Kommen wir zu den kontroverseren Punkten: den Auswirkungen des Ukrainekriegs auf unsere Energiepolitik. Meine Damen und Herren, 2020 betrug der Anteil an russischem Gas an den deutschen Gasimporten ungefähr 55 Prozent. Mehr als die Hälfte des Gases, das wir verbraucht haben, kam aus Russland. Dieses Gas steht uns nicht mehr zur Verfügung, und das aus gutem Grund. Wir können alle sehr stolz darauf sein, dass wir es geschafft haben umzusteuern. Das hat Geld und Kraft gekostet, aber wir haben das geschafft. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Gaspreis ist in Deutschland heute doppelt so hoch wie vor dem Ukrainekrieg – doppelt so hoch! Eine Verdopplung innerhalb der letzten zwei bis drei Jahre! Im letzten Winter hat die Bundesregierung 13 Milliarden Euro in die Hand nehmen müssen, um dafür zu sorgen, dass sich Haushalte noch warme Stuben leisten können. Das war nicht alles. Wir haben dazu noch 100 Milliarden Euro Kreditrisiken übernehmen müssen, um Uniper und Co. zu retten und den Gasmarkt zu stabilisieren. Es kann doch gar keinen Zweifel daran geben, dass der Ukrainekrieg die Notwendigkeit, uns von Gas und Öl unabhängig zu machen, beschleunigt hat, dass wir auf diese Probleme reagieren müssen, und zwar schnell. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen auch ganz, ganz tief in die Strukturen eingreifen. Billiges russisches Gas darf keine Brücke mehr sein – nirgendwo hin! Punkt! (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alle Pläne, Schleswig-Holstein langsam – in den nächsten zehn bis 20 Jahren – zu einem grünen Industriestandort zu entwickeln, die wir gemeinsam hatten, sind überholt. Das Zeitfenster ist nicht mehr zehn bis 20 Jahre, sondern nur noch drei bis fünf Jahre, und das auch, weil unsere Konkurrenz in der Welt verstanden hat, dass das jetzt die Ansage ist, grüne Industrie zu fördern. Deswegen gibt es den IRA, und deswegen müssen wir jetzt reagieren. Deswegen müssen wir jetzt die Ressourcen dafür mobilisieren. Deswegen ist es okay, dafür Schulden aufzunehmen, weil es kurzfristig gar nicht anders machbar ist. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für uns ist klar, dass wir in die Transformation unserer Wirtschaft investieren müssen. Es darf dabei nicht bei der Förderung von Northvolt bleiben. Es geht uns ja nicht nur um die Ansiedlung von neuen Industrien, sondern vor allen Dingen auch um die Sicherung bestehender Industrien: 225.000 Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein im produzierenden Gewerbe. Wir müssen uns auch darum kümmern, dass wir wirklich noch den Wasserstoff produzieren, den wir brauchen, damit beispielsweise der Chemiestandort Brunsbüttel klimaneutral wird. Deswegen hätten wir uns gut vorstellen können, auch das wichtige Pilotprojekt HySCALE100 aus dem Ukraine-Notkredit zu finanzieren, weil dort 200 Millionen Euro benötigt werden, damit wir das schaffen. Auch das wird aus dem Haushalt nicht möglich sein. (Thomas Losse-Müller) Die Entscheidung der globalen Konzernzentralen, ob wir noch Industriestandort sind, hängt davon ab, ob wir beweisen, dass wir es wirklich ernst meinen mit dem Wasserstoffstandort Nummer eins in Deutschland und Europa. Darum geht es hier eben auch. Noch eines ist wichtig im Zusammenhang mit Northvolt: Es geht nicht nur um die direkte Förderung. Uns war sehr wichtig, dass wir mit diesem Entschluss eingestiegen sind und der Landesregierung ermöglichen, zusammen mit den Kommunen vor Ort eine Entwicklungsgesellschaft als Trägerin der Infrastrukturen, die da jetzt kommen müssen, zu errichten. Das Land hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Gleise gebaut werden, die Anschlüsse an die B 5 gebaut werden, dass wir die Gewerbegebiete entwickeln, die für die nachfolgenden Investitionen und Ansiedlungen benötigt werden, dass wir Wohnungen, Schulen und Kitas bauen. Dafür gibt es jetzt, auch auf unser Drängen, eine Entwicklungsgesellschaft, die das gemeinsam mit den Kommunen tragen wird. Ich bin für die Kompromissbereitschaft von Schwarz-Grün sehr dankbar. (Beifall SPD, Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Herr Koch, ich habe eine etwas andere Einschätzung als Sie: Northvolt ist nicht die wichtigste Investition, die wir tätigen werden. Die wichtigste Investition ist, dafür zu sorgen, dass sich die Menschen in Schleswig-Holstein, wenn sie heizen, von Öl und Gas unabhängig machen. Deswegen ist das Thema Wärme so zentral. Niemand bezweifelt nach den letzten zwei Jahren, dass der Ukrainekrieg die Notwendigkeit, aus Gas für das Heizen auszusteigen, dramatisch beschleunigt hat. Deswegen ist es richtig, dass wir heute beschließen, dass das Land die Kommunen bei der Wärmeplanung und den ersten Projekten in die Richtung stärker als bisher geplant entlastet. Uns als SPD war es aber auch wichtig, dass wir das Land in die Pflicht nehmen, da zu steuern und zu koordinieren, wo es wichtig ist. Deswegen gibt es extra Geld. Der Minister und der Staatssekretär wissen, was unsere Erwartungen sind, nämlich, dass wir dafür sorgen, dass die Kommunen nicht einfach so vor sich hin planen, dass die übergreifenden Potenziale gehoben werden, dass wir überlegen können, ob die Stadt Flensburg nicht ein bisschen die Orte um Flensburg herum mit Wärme mitversorgen kann, und so weiter und so fort. Wir wissen mittlerweile, dass die Wärmewende nur gelingt, wenn wir gemeinschaftliche Lösungen voranbringen. Haus & Grund, Wohnungswirtschaft, Stadtwerke, Bürgerinnen und Bürger vor Ort, Klimapolitiker – alle fordern den Ausbau von Wärmenetzen. Allein in Schleswig-Holstein werden die Kosten laut des Verbands der Stadtwerke in Schleswig-Holstein 8 Milliarden Euro betragen. Wir gehen heute einen ersten wichtigen Schritt, dass wir Bürgschaften zur Verfügung stellen. Wir wissen aber auch aus allen Gesprächen, dass diese Bürgschaften nur einen kurzen Weg gehen werden. Die Stadtwerke, die Gemeindewerke, die Genossenschaften und die Kommunen brauchen Eigenkapital, um den Rest des Geldes heben zu können. Auch das müssen wir mobilisieren. Da geht unsere Vorstellung in der Tat weit über das hinaus, was wir heute tun. Ich will es noch einmal sagen: Wenn wir als Land unseren Job nicht machen, diese Investitionen zu ermöglichen, die jetzt durch den Ukrainekrieg noch schneller notwendig geworden sind, als wir das gehofft haben, wird das dazu führen, dass am Ende die Menschen und die Haushalte selbst Kredite aufnehmen und sich selbst verschulden müssen, weil wir es nicht geleistet haben. Dann müssen die schnell einmal 100.000 Euro in das eigene Haus investieren. Das führt dann zu sozialer Spaltung, weil sich das eben nicht jeder leisten kann. Deswegen ist es uns so wichtig, dass wir jetzt dranbleiben, dass wir das, was wir heute entwickelt haben, auf all die anderen Probleme übertragen, wo wir für Investitionen durch das Land sorgen müssen. Das ist auch der Grund, dass wir den heutigen Beschluss so wichtig finden. Erst einmal bekräftigt er eine gemeinsame Auffassung von CDU und Grünen – mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag – und SPD, dass wir Transformationskosten im Rahmen der Schuldenbremse verfassungsgemäß finanzieren können. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Serpil Midyatli [SPD]: So ist es!) Das ist eine wirklich wichtige Feststellung. Ich bin sehr froh, dass wir diese gemeinsame Auffassung haben. Ich weiß, dass der Weg zu dieser Auffassung für CDU und Grüne weiter war als für uns. (Christopher Vogt [FDP]: Aha!) Wir haben schon in den letzten Jahren gesagt, dass wir die Möglichkeiten der Schuldenbremse, die es gibt – das will ich deutlich sagen –, Investitionen in Energiewende und Klimaschutz zu finanzieren, nutzen müssen. (Thomas Losse-Müller) (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Der Ukrainekrieg hat diese Logik jetzt noch einmal beschleunigt und wirklich unumstößlich gemacht. Es gibt wirklich niemanden im Land, der glaubt, dass wir diese Investitionen nicht tätigen müssten. Ich möchte wirklich gern wissen, wenn gesagt wird, dass diese Investitionen nicht innerhalb der Schuldenbremse finanziert werden sollen, wie wir es dann schaffen sollen. Wie ist dann der Weg? – Keine Schulden, aber Investitionen heißt Steuererhöhungen. Auch darüber wäre ich bereit zu reden, aber das müssten wir dann einmal tun. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will mich auch für die konstruktiven Gespräche mit Schwarz-Grün bedanken. Wir sind froh, dass wir an dieser Stelle konstruktiv zusammenarbeiten können. Sie wissen, dass unsere Vorschläge deutlich darüber hinausgehen. Wir haben allein diese Woche eine Konferenz gehabt, bei wir noch einmal versucht haben, alle Infrastrukturbedarfe zu beziffern – in Bus und Bahn, in die Wärmewende, in die Frage von industrieller Transformation, die ja bei Northvolt nicht haltmachen darf, in die Frage, wie wir bei Städten die Klimaanpassung finanzieren. Wir schätzen, dass wir 12 Milliarden Euro brauchen werden. Das ist ein wahnsinnig großer Betrag. Was wir heute festhalten, ist, dass der prinzipielle formelle Weg, das innerhalb der Schuldenbremse zu tun, offen ist. Jetzt geht es um die Frage: Brauchen wir diese Investitionen, wie hoch sind sie, wofür muss da Land einstehen und wofür nicht? Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie in Ihren Gesprächen hören werden, dass viele unseren Weg teilen, und fasse zusammen: Die Transformation ist wirklich ernst. Wir können es innerhalb der Schuldenbremse machen. Wir als SPD bieten an, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Wir wollen konstruktiv sein, werden aber auch sehr klar sagen, was notwendig ist und wo die Reise hingehen muss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines vorweg in aller Deutlichkeit, damit da keine Zweifel gesät werden können: Die FDPFraktion begrüßt und unterstützt die geplante Ansiedlung der Northvolt-Batteriezellfabrik in Dithmarschen ausdrücklich. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU) Ich werde heute an der einen oder anderen Stelle ans Gedächtnis appellieren. Unser Fraktionskollege Bernd Buchholz – das ist der Mann mit dem Doktortitel, Frau Heinold, der da drüben sitzt, jung, talentiert, frisch – hatte diese Ansiedlung zu Zeiten der Jamaikakoalition als Wirtschaftsminister des Landes maßgeblich vorangetrieben. (Beifall FDP und SSW) Es sind auch heutige Wirtschaftsminister aufgerufen, weitere Ansiedlungsprojekte an Land zu ziehen. Auch das wäre eine Möglichkeit, die Transformation zu beschleunigen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) – Beruhigen Sie sich, ich habe nur 13 Minuten Redezeit. – Es war allen Beteiligten doch immer völlig klar, dass das Land ein solches Ansiedlungsprojekt im Erfolgsfall in nicht unerheblichem Maße wird bezuschussen müssen, da dies in solchen Fällen nun einmal üblich ist, und dass dies aus dem Haushalt erwirtschaftet werden muss – übrigens nicht nur in einem Haushaltsjahr; auch das sei noch einmal ausdrücklich gesagt. (Beifall FDP und SSW) Meine Damen und Herren, man kann es ordnungspolitisch gut oder eher bedenklich finden, dass der Staat mit Milliarden Steuergeldern großen Konzernen Ansiedlungen finanziert. Aber ich denke, dass wir auch hier die ökonomischen Realitäten anerkennen müssen. Ich verstehe aber, dass gerade Menschen aus dem Mittelstand sagen – auch mit Blick auf die Diskussion um den Industriestrompreis –: Wir zahlen sehr hohe Steuern, haben Konkurrenten aus dem Ausland, die andere Rahmenbedingungen haben, und müssen Ansiedlungen von Konzernen, die Milliardengewinne machen, mit Milliardensteuergeld, das wir erwirtschaften, finanzieren. Das ist eine ordnungspolitische Debatte, die uns noch beschäftigen wird. (Beifall FDP und SSW) Wir hoffen sehr, dass dieses Projekt gelingen und für die Westküste und den Industriestandort Schleswig-Holstein zu einem großen Erfolg werden wird. Was das angeht, hat die Landesregierung unsere volle Unterstützung. Damit verbunden ist allerdings auch die Erwartung, dass die Landesregierung al- (Christopher Vogt) les Vertretbare dafür tun wird, dass diese Ansiedlung tatsächlich gelingen wird. Dazu zählen für uns nicht nur die notwendige Überzeugungsarbeit bei der EU-Kommission, sondern auch die verschiedenen begleitenden Infrastrukturmaßnahmen, die damit verbunden sein müssen, im Verkehrsbereich, aber auch darüber hinaus in der Region. Meine Damen und Herren ein klares Ja von uns zu dieser Unternehmensansiedlung, von der wir – wie gesagt – noch mehr brauchen. Die von CDU, Grünen und SPD gewählte Form der Finanzierung des Landeszuschusses halten wir jedoch für falsch. (Vereinzelter Beifall FDP und SSW) Wir werden der vorgeschlagenen Umwidmung des Ukraine-Notkredits heute leider nicht unsere Zustimmung geben können, weil wir diese für nicht vereinbar mit unserer Landesverfassung halten. Herr Kollege Koch, die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist und die wir gemeinsam in der Landesverfassung festgeschrieben haben, sieht aus guten Gründen ausdrücklich Ausnahmen vor, und zwar die Ausnahme, dass man in außergewöhnlichen Notlagen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, handlungsfähig bleiben kann. Als vor rund eineinhalb Jahren russische Truppen völkerrechtswidrig in die Ukraine einmarschiert sind, war es richtig, dass wir fraktionsübergreifend eine außergewöhnliche Notlage ausgerufen und Kreditermächtigungen in Höhe von 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit umgewidmet haben. Unser gemeinsames Ziel war es, mit diesen Mitteln schnell handeln zu können, um den zu uns geflohenen Menschen aus der Ukraine möglichst unbürokratisch Schutz und die notwendige Betreuung und Integration bieten zu können. Das war damals dringend geboten, und dazu stehen wir nach wie vor ohne Wenn und Aber. Herr Koch, wir hatten aber bereits Ende letzten Jahres die Aufstockung des Ukraine-Notkredits ablehnen müssen, da hier bereits sehr deutlich wurde, dass diese 1 Milliarde Euro mindestens teilweise zur Aushebelung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse dienen sollte. (Beifall FDP) Stichwort „Balkonkraftwerke“, wo Geld bereitgestellt wurde, das jetzt nicht mehr abgerufen wird, weil die Leute gar kein Interesse mehr daran haben, wie wir heute Morgen wieder lesen konnten. Auf die Frage, warum man im vergangenen Jahr einen Notkredit um 1 Milliarde Euro aufstocken musste, wenn die Finanzministerin kurze Zeit später – wie zuvor von uns erwartet – einen strukturellen Überschuss von rund 920 Millionen Euro präsentierte und davon – Stand 30. Juni 2023 – erst rund 160 Millionen Euro abgeflossen sind, bleibt uns die Landesregierung bis heute eine überzeugende Antwort schuldig. (Beifall FDP und SSW) Wir hätten bekanntermaßen gegen diese massive Aufstockung des Ukraine-Notkredits geklagt, wenn wir es denn gekonnt hätten. Dass Sie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das wir dazu in Auftrag gegeben haben, nicht besonders beeindruckt hat, zeigen Sie mit dem nun vorliegenden Antrag und der geplanten Umwidmung des Sondervermögens. Die Northvolt-Ansiedlung stellt selbstverständlich keine Notlage dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehen würde, und sie steht auch nicht im direkten Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Die anderslautende Darstellung aus den Reihen der Koalition halten wir – sehr freundlich formuliert – für äußerst gewagt, auch weil die Ansiedlung bekanntermaßen bereits längst vorher geplant war, Herr Kollege Koch. (Beifall FDP und SSW) Herr Kollege Koch, Sie wollen mir erklären, wenn Russland nicht in die Ukraine einmarschiert wäre und wir keinen Notkredit hätten, dann hätten Sie die Northvolt-Ansiedlung nicht anders finanziert, dann hätten Sie auch einen Notkredit dafür aufgenommen? Das ist ja Ihre Logik. Das glauben Sie doch selber nicht, Herr Kollege Koch! (Beifall FDP und SSW) Sozialdemokraten und Grüne vertreten schon etwas länger die Ansicht, dass die Bekämpfung des Klimawandels eine außergewöhnliche Notsituation darstelle, die Ausnahmen von der gemeinsam beschlossenen Schuldenbremse rechtfertige. Das haben wir hier mehrfach in Debatten festgestellt, auch heute wieder. Sie betrachten die Schuldenbremse nach meiner Wahrnehmung nicht mehr so richtig als notwendiges Instrument für mehr Generationengerechtigkeit. (Beate Raudies [SPD]: Haben Sie Herrn Losse-Müller nicht zugehört?) – Doch, ich habe ihm zugehört, ich habe ihm sehr ausführlich zugehört, ich kannte den Text weitgehend schon. Frau Kollegin, ich habe den Eindruck, dass SPD und Grüne die Schuldenbremse eher als Hindernis für die Umsetzung ihrer Wahlprogramme sehen. Das kann man so sehen. Wir hingegen se- (Christopher Vogt) hen den Klimaschutz und die Ansiedlung von Unternehmen als staatliche Daueraufgabe an. (Beifall FDP und SSW) Diese Auffassung teilen wir unter anderem mit dem Landesrechnungshof. Interessanterweise sieht dies mittlerweile auch die SSW-Fraktion, die der Erhöhung des Ukraine-Notkredits um 1 Milliarde Euro noch zugestimmt hatte, ganz ähnlich wie wir. Herr Kollege Koch, Sie selbst haben bei verschiedenen Landtagsdebatten in den vergangenen Monaten mehr als deutlich klargestellt, dass sich der Klimaschutz nicht aus Notkrediten finanzieren lasse und hierfür auch ohne Notkredite bis zum Jahr 2040 alle notwendigen politischen Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden. Das haben Sie sehr deutlich gesagt. Da ging es genau um dieses Thema. (Tobias Koch [CDU]: Das ist auch richtig!) Die CDU ist angesichts der Herausforderung durch das aktuelle Haushaltsdefizit nun leider dazu übergegangen, rot-grüne Finanzpolitik nach dem Vorbild der erfolgreichen Länder Bremen, Berlin und Saarland zu betreiben, und vollzieht damit entgegen der bisherigen Beteuerung leider einen ziemlich radikalen Kurswechsel in der Finanzpolitik, ohne dies jedoch zuzugeben. (Beifall FDP und Lars Harms [SSW]) Man kann das ursprüngliche Wunschbündnis Schwarz-Grün in diesen Tagen nur noch als toxische Beziehung bezeichnen. An dieser elementar wichtigen Stelle hat sich leider Frau Heinold durchgesetzt; das bedauern wir. SPD und Grüne waren bei ihrem finanzpolitischen Kurswechsel in den letzten Monaten und Jahren immerhin ziemlich offenherzig und transparent. Das macht es verfassungsrechtlich nicht besser, politisch ist das zumindest keine große Überraschung mehr. Der finanzpolitische Kurswechsel der CDU wird hingegen ohne ehrliche Vorankündigung vorgenommen und droht für unser Bundesland ein Rückfall in alte Zeiten der Überschuldung zu werden. (Beifall FDP und Lars Harms [SSW]) Herr Kollege Koch, wie Sie heute argumentiert haben, war sehr biegsam und auslegungsfähig. Dann kann man auch viele andere Dinge, laufende Kosten, Daueraufgaben des Landes zukünftig mit Notkrediten finanzieren. Das ist genau das Problem. (Beifall FDP und vereinzelt SPD – Annabell

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Annabell Krämer FDP

Ja, alles!) Wir sehen mit Sorge, dass die Landesregierung ausgerechnet in Zeiten steigender Zinsen und übrigens auch sehr hoher Steuereinnahmen wieder klare Daueraufgaben über Kredite finanzieren will. Auch mit Blick auf die stark steigenden Pensionslasten werden die Spielräume im Landeshaushalt dadurch auf mittlere Sicht wieder deutlich kleiner werden und die Tragfähigkeit der Landesfinanzen auf Dauer gefährdet. Ich finde das sehr kurzsichtig, denn wir werden schon in einigen Jahren die Folgen deutlich spüren. Wenn ich mir anschaue, wie Schwarz-Grün bisher agiert, glaube ich nicht daran, dass diese Aktion eine einmalige Ausnahme bleiben wird. Wir werden mit Sicherheit schon sehr bald sehen, dass weitere Notkredite in Anspruch genommen werden – Frau Heinold hat hier heute schon einige Dinge angedeutet –, um damit Daueraufgaben des Landes zu finanzieren. Ich befürchte, Sie öffnen hier finanzpolitisch die Büchse der Pandora, und der Kollege Koch wird uns wahrscheinlich in einigen Monaten erklären, dass auch Steuererhöhungen eine gute Sache seien oder eine staatliche Planungsgesellschaft doch gar nicht so schlecht sei. Ihre Wendigkeit ist schon beeindruckend. Meine Damen und Herren, man kann lustige Salatwitze über die Schuldenbremse machen, das ist in Ordnung, Herr Kollege. Ich will allerdings noch einmal daran erinnern: Die Schuldenbremse beziehungsweise – genauer gesagt – das Neuverschuldungsverbot ist kein Selbstzweck und auch nicht irgendein Fetisch der FDP. Wir haben sie aus guten Gründen eingeführt, und zwar aus der finanzpolitischen Not heraus, und das mitten in einer Krise, die wir damals hatten. Das Neuverschuldungsverbot dient dazu, die staatliche Handlungsfähigkeit zu sichern, damit auch die Generation unserer Kinder später noch ein funktionierendes Gemeinwesen und Spielräume für demokratische Entscheidungen hat. Gerade in Zeiten, in denen die parlamentarische Demokratie doch sehr unter Druck steht, ist das sehr wichtig. Denn Altlasten haben wir wirklich genug. Hier wurde viel darüber geredet, wer der Gute in der Bundesregierung sei, der Robert, (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und der Finanzminister sei böse, weil er nur spare, dem Land nicht bei jeder Gelegenheit Geld gebe und alles schwierig mache. Ich sage einmal sehr (Christopher Vogt) deutlich: Gerade in diesen Zeiten sollten wir schon darauf achten, dass Deutschland das gute Rating behält – anders als andere Industriestaaten – und dass wir das Vertrauen der Finanzmärkte haben, um nicht zum Spielball der Finanzmärkte zu werden. (Beifall FDP und SSW) Ich mache mir große Sorgen, wie das in anderen europäischen Staaten ist. Herr Petersdotter, diejenigen, die davon betroffen sind, wenn ein Land in eine solch schwierige Lage kommt – dass es extrem hohe Zinsen zahlen muss, dass es kaum noch Kredite bekommt –, sind nicht die wohlhabenden Menschen, das sind die Menschen, die so oder so schon Probleme haben. Der Staat muss handlungsfähig bleiben; deswegen ist das ein sehr soziales Thema. (Beifall FDP und SSW) Weil wir alle in diesem Hohen Haus ein Interesse daran haben sollten, dass dieses wichtige Ansiedlungsprojekt rechtssicher gefördert wird, haben wir den Wissenschaftlichen Dienst – das ist mittlerweile auch verumdruckt – erneut darum gebeten, dieses Vorhaben verfassungsrechtlich zu beleuchten. Das Ergebnis zeigt, dass sich ein Zusammenhang zwischen der geplanten Mittelverwendung und dem Krieg in der Ukraine allenfalls mittelbar herstellen lässt. Die bewirkte Förderung der Elektromobilität oder die Wirtschaftsförderung stehen nicht erkennbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Krieges gegen die Ukraine. (Annabell Krämer [FDP]: Hört, hört!) Die Ansiedlung einer Batteriezellfabrik ist auch nicht dazu bestimmt, die benannte Notsituation zu überwinden – auch das wäre ja eine Voraussetzung. Dass Sie den Zeitraum der Mittelverwendung auf 2029 verlängern, obwohl bereits der alte Zeitraum bis 2026 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit aufwirft, macht leider deutlich, dass es Ihnen hier nicht um Rechtssicherheit geht, sondern um das Stopfen von Haushaltslöchern um jeden Preis. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP]) Wir teilen ausdrücklich die Kritik des Landesrechnungshofs, der zu Recht bemängelt, dass Sie die Kredite jetzt schon aufnehmen wollen und somit auch schon ab jetzt Zinsen zahlen wollen, obwohl noch gar keine Zahlungen fällig sind. Kluge und solide Haushaltsführung sieht wirklich anders aus. Sie betonen immer wieder, dass unser Bundesland zum ersten klimaneutralen Industrieland gemacht werden soll und dies bereits zum Jahr 2040 geschehen soll. Diese abstrakte Vision scheint das Einzige zu sein, was Sie noch gemeinsam vermarkten. Ich sage Ihnen aber auch: Dafür brauchen wir in der Tat mehrere Maßnahmen. Die Bürgschaften finden wir an der Stelle richtig. Wir brauchen aber auch mehr Potenzial an Flächen, gerne auch durch Flächenrecycling, damit eine Art zweites Northvolt und weitere Ansiedlungen möglich wären. Wir brauchen einen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, gerade auch mit Blick auf Northvolt – A 20, A 23, schönen Gruß an Robert Habeck übrigens. (Beifall FDP und SSW) Bei all diesen Punkten sehe ich zu wenig Engagement dieser Landesregierung. Also: ein klares Ja zu Northvolt, auch ein klares Ja zu möglichst vielen weiteren Ansiedlungen und der entsprechenden Infrastuktur, aber ein Nein zum Aushebeln der Verfassung und zu einem Rückfall in die Zeiten der Überschuldung unseres Bundeslandes. – Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt sind ja nun so einige Beschlussvorschläge zusammengefasst, die wir uns erst noch einmal im Detail anschauen müssen. Denn bis zu den finalen Formulierungen war es ein recht holpriger Weg mit intensiven Diskussionen gerade auch im Finanzausschuss. Ich werde im Folgenden erläutern, weshalb der SSW nicht allen Drucksachen in Gänze zustimmen kann, sondern innerhalb der Drucksachen sogar Einzelabstimmungen beantragen wird. Wir haben es hier nämlich mit teilweise verfassungswidrigen Vorgehensweisen zu tun, die wir so nicht mittragen wollen. Steigen wir also detaillierter in das Nachtragshaushaltsgesetz ein. Hier sollten ursprünglich drei Kernmaßnahmen haushaltsrechtlich angepasst und umgesetzt werden. Jetzt liegt – seit heute – sogar noch ein weiterer Änderungsantrag vor, von dem wir aber nicht wissen, wie die haushaltstechnischen Auswirkungen überhaupt aussehen werden. Das ist der Antrag, in dem es darum geht, 175 Millionen Euro Kreditermächtigungen für die Investiti- (Lars Harms) onsbank zu geben, und wir sollen die Zinsdifferenz bezahlen. Ich weiß nicht, wie hoch die Summe ist, über die wir heute zu beschließen haben. Wer das vielleicht weiß, kann das zumindest verkünden; dann hätten wir eine etwas bessere Grundlage. Aber, meine Damen und Herren, die größte Herausforderung ist hierbei natürlich die geplante Ansiedlung von Northvolt und wie die Landesregierung gedenkt, hierzu finanzielle Unterstützung zu bieten. Keine Frage: Wir als SSW-Fraktion begrüßen dieses Ansiedlungsvorhaben ausdrücklich und sehen darin eine großartige Chance für SchleswigHolstein. (Beifall SSW, Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Wir alle wünschen uns, dass dieses Projekt losgehen kann und zu einer Erfolgsgeschichte wird. Natürlich ist es bei solch großen Ansiedlungsprojekten üblich, dass auch das Land Unterstützung leistet, (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!) nicht nur in Form von Verwaltungshilfe und Infrastrukturausbau, sondern eben auch von finanziellen Zuschüssen, auch über Jahre hinweg. Damit kommen wir zum großen Knackpunkt: Im Nachtragshaushaltsgesetz sind unter Nummer 1 lediglich Anpassungen in der entsprechend für die Northvoltansiedlung vorgesehenen Maßnahmegruppe innerhalb des Landeshaushalts und des Haushaltsvollzugs vorgesehen, eine recht offen gehaltene Formulierung – es geht um eine formal korrekte Haushaltsumsetzung –: „soweit die Finanzierung der Maßnahme gedeckt ist“. So weit in Ordnung, diesem Text können wir ohne Weiteres zustimmen. Womit wir jedoch nicht einverstanden sind, ist, wie die Landesregierung diese Finanzierung stemmen möchte. Die Landesregierung möchte Gelder aus dem Ukraine-Notkredit umwidmen – bis zu 137 Millionen Euro sollen da für Northvolt aufgewendet werden. Eine solche Umwidmung wäre jedoch weder mit unserer Landesverfassung noch mit den Bestimmungen des Notkredits vereinbar. Die in unserer Verfassung verankerte Schuldenbremse sieht zu Recht Ausnahmen vor, um in außergewöhnlichen Notlagen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, handlungsfähig bleiben zu können. Von dieser Regelung haben wir zu Recht Gebrauch gemacht, als es um die Einrichtung der beiden Notkredite ging. Der eine sollte die Auswirkungen der Coronapandemie abmildern, der andere die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Der SSW hat beide Notkredite gemeinsam mit allen anderen beschlossen, aber eben unter engen Rahmenbedingungen. Dazu stehen wir nach wie vor. (Beifall SSW) Wir haben gemeinsam großflächig drohende soziale Härten abfedern können. Wir haben unser Land gemeinsam durch die außergewöhnlichen letzten Jahre gesteuert. Aber an dieser Stelle und zu diesen vorgelegten Plänen der Landesregierung sagen wir nun ganz klar: Eine Unternehmensansiedlung ist keine außergewöhnliche Notlage. (Beifall SSW) Die Überlegung von Northvolt, sich in SchleswigHolstein eventuell ansiedeln zu wollen, gab es schon länger – insofern hätten wir da schon vor drei, vier Jahren eine Notlage gehabt. Diese Argumentationslogik, die Ansiedlung der Batteriefabrik in Heide könnte nun – Jahre später – in einem direkten Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine gesehen werden und somit unter die Bestimmungen des entsprechenden Notkredits fallen, die muss man sich erst einmal einfallen lassen! Nein, die notwendigen Finanzmittel müssen anderweitig bereitgestellt werden. Dieser Auffassung ist im Übrigen auch der Landesrechnungshof. Schließlich wäre diese Mittelumwandlung nicht nur ein verfassungswidriges, sondern mittelfristig auch ein ziemlich teures Vorgehen. Die Umwandlung in ein Sondervermögen – was nichts anderes als sofortige Schulden bedeutet – bewirkt, dass dieses Geld unmittelbar als Kredit aufgenommen werden muss, wodurch ab sofort Zinsen auf diese Summe anfallen. Das bedeutet auch: Die Zinsen müssen aus dem laufenden Haushalt bezahlt werden. Wo spart man dann? – Natürlich bei den freiwilligen Leistungen. Ich freue mich jetzt schon auf die Haushaltsberatung. Wir hätten das auch anders regeln können (Beate Raudies [SPD]: Wie denn?) und damit Vereine und Verbände auch in Zukunft noch unterstützen können. (Beate Raudies [SPD]: Wie denn, Lars?) Wir wissen alle um die Zinsentwicklung, die uns jetzt bevorsteht. In wenigen Jahren wird dieser Kredit immer teurer und teurer werden. Und noch ist von der Batteriefabrik kein Stein zu sehen, meine Damen und Herren. Wir hätten diese Mittel also auch später aufwenden können. (Lars Harms) Das Vorgehen der Landesregierung ist an dieser Stelle sowohl verfassungswidrig als auch unnötig als auch teuer. (Zuruf CDU: Unnötig? Also!) Es kommt noch die Beschreibung „intransparent“ dazu, denn die Landesregierung möchte diese umgewidmete Notkreditsumme gern im bereits existierenden Sondervermögen „Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie“ unterbringen und dieses darüber abgerechnet wissen. Darüber klingt es dann zwar gleich vermeintlich sympathischer; korrekter und verfassungsgetreu wird es dadurch aber nicht. Die Notwendigkeit, dass dieses Sondervermögen im Rahmen des Gesamtvorgangs dafür herhalten muss, hat die Landesregierung bislang nicht wirklich schlüssig erläutern können. Zum Schluss noch die grundsätzliche Frage: Wo ist hier überhaupt der Bund? Der scheint sich mit ganz kleinen Kofinanzierungszusagen einen schlanken Fuß machen zu wollen. Anderweitig in der Bundesrepublik werden Milliardensummen für Großforschungszentren und Chipfabriken zugesagt. In Schleswig-Holstein ist die Landesregierung offenbar bereit, einen Verfassungsbruch zu begehen, weil sich der Bund hier nicht so wie an anderen Standorten engagiert. Meine Damen und Herren, wir haben hier erlebt, wie es gehen kann. Der Bund kann durchaus Leistungen erbringen, wenn es beispielsweise um LNGTerminals geht. Da geht es ganz flott, auch ohne Beteiligung des Landes. Das ist übrigens auch der Grund dafür, lieber Kollege Petersdotter – ich weiß gar nicht, wo er gerade ist –, dass die Menschen auf ihre Gasheizung eben nicht verzichten. Sie wissen genau: Die nächsten 40 Jahre gibt es Gas, denn wir haben ja jetzt gefracktes Gas anstatt russisches Gas. Ob das die tolle ökologische Lösung ist, wage ich einmal zu bezweifeln. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ihre Lösung!) In Summe sind wir absolut bereit, die geplante Ansiedlung von Northvolt in den nächsten Jahren mit Landesmitteln zu unterstützen. Das ist gar keine Frage. Aber wir wollen das nicht auf die von der Landesregierung vorgeschlagene Weise tun. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie denn sonst? – Zurufe CDU) Es bräuchte rechtmäßige Haushaltsmittel. Vor allem ist aber der Bund in der Pflicht, noch deutlich mehr beizusteuern, denn dies ist eine nationale Aufgabe, die zu erfüllen ist. (Beifall SSW – Beate Raudies [SPD]: Na ja, aber die Steuern landen schon bei uns!) Der Umwidmungsplan aus den Mitteln des Ukraine-Notkredits ist jedenfalls verfassungswidrig. Da beißt die Maus keinen Faden ab; das ist so. Einem verfassungswidrigen Beschluss wird der SSW nicht zustimmen. Das ist eine ganz klare Aussage. Wir als SSW lehnen diese Pläne deshalb ab. Aus diesem Grund müssen wir uns auch die Drucksache 20/1380 (neu) noch einmal genauer anschauen. Mit dieser soll unser damaliger Beschluss zur Einrichtung des Ukraine-Notkredits entscheidend geändert werden. Wir können vieles aus diesem Antrag, sprich die Punkte eins, drei und vier, mittragen, den Punkt zwei hingegen nicht. Zu Punkt eins: Dass in puncto Flüchtlingsaufnahme, Unterbringung und Integration die Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, die es braucht, ist aus unserer Sicht selbsterklärend. Die Erweiterung der Formulierungen über Ukrainerinnen und Ukrainer hinaus ist sinnvoll. Denn natürlich entstehen Folgewirkungen auch für andere Flüchtlingsgruppen. In der konkreten Hilfeleistung dürfen wir keine Unterschiede machen. Auch die Punkte drei und vier begründen sinnvolle Maßnahmen. Dass es sinnvoll wäre, Mittel zur Vollendung des Schuljahres nutzen zu können, ergibt sich von selbst. Auch eine Stärkung unserer Cyber-Sicherheitsinfrastruktur ist immer eine sinnvolle Investition, zumal nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine die Gefahr gestiegen ist. Unter Punkt zwei wird nun vornehmlich die Notkredit-Umwandlung für die geplante Northvolt-Ansiedlung gefasst. Da wir diesem Punkt nicht zustimmen wollen, möchte ich für diese Drucksache gern eine Einzelabstimmung zu Nummer zwei beantragen. Es wäre sehr schade, wenn wir den genannten Antrag wegen des zweiten Punktes ablehnen müssten. Über eine Einzelabstimmung können zumindest die anderen Punkte eine breite Zustimmung erfahren. Somit schließe ich nun den Kreis und komme noch einmal zurück zum Nachtragshaushaltsgesetz als Ganzes. Diesem können wir aufgrund der offengehaltenen Formulierungen, wie ich eingangs erläutert hatte, zustimmen. Noch einmal kurz eine Anmerkung zu den dort ausgeführten Nummern zwei und drei. Sie sind aus unserer Sicht von der Landesregierung mit nachvollziehbaren Argumenten vorgestellt worden. So soll unter Nummer zwei das Haushaltsgesetz geändert (Lars Harms) werden, um Flexibilität und Vorsorge angesichts des anstehenden Tarifabschlusses zu treffen. Es gab im Finanzausschuss unterschiedliche Auffassungen dazu, inwiefern dies rechtens ist, unter anderem angesichts des Prinzips der Jährlichkeit. Für uns sind diese Bedenken jedoch kein ausreichender Grund, das gesamte Gesetz abzulehnen, sondern wir müssen diese Tarifabschlüsse mitdenken. Da haben wir auch eine Verantwortung gegenüber unseren Beschäftigten. Schließlich soll unter Nummer drei der beim Wärmegipfel versprochene Bürgschaftsrahmen in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro bei der Unterstützung von Investitionen in kommunale Wärmenetze zur Verfügung gestellt werden. Uns allen ist klar, dass der Umbau einer flächendeckend klimaneutralen Wärmeversorgung ein langer und kostenintensiver, aber langfristig auch lohnender Weg ist. Diese Bürgschaftseinrichtung ist daher insgesamt ein erster wichtiger Schritt, auch wenn einige diesen als zu spät und finanziell nicht auskömmlich kritisieren mögen. Wir können diesem Bürgschaftsrahmen zustimmen. Ich fasse noch einmal zusammen: Wir stimmen dem Nachtragshaushaltsgesetz zu. Wir lehnen jedoch die vorgeschlagene Umwandlung und Überführung von Mitteln aus dem Ukraine-Notkredit in das entsprechende Sondervermögen für das Northvolt-Ansiedlungsverfahren ab. Wir beantragen deshalb eine Einzelabstimmung zu Punkt zwei in der Drucksache 20/1380 (neu). Noch einmal: Ich persönlich muss wirklich sagen, dass ich es erschreckend finde, wie hier über unsere Verfassung geredet wird. Dass man die Schuldenbremse mit Salatessen verbindet, stimmt mich auch ein bisschen traurig. Wir haben uns wirklich sehr lange darüber Gedanken gemacht, wie wir die Schuldenbremse finanzieren und was sie für uns und für die Nachhaltigkeit, also für die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder, bedeutet, damit sie noch einen vernünftigen Staat vorfinden, der auch Leistungen erbringen kann. Der Beschluss, der heute mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD gefasst werden soll, führt dazu, dass dieser Verfassungsgrundsatz im Prinzip nicht beachtet wird und damit praktisch alles erodiert. Ich weiß jetzt schon, wenn wir das bei 137 Millionen Euro machen, werden bald die nächsten Beschlüsse kommen. Davor – das muss ich ehrlich sagen – ist mir angst und bange. Ich weiß, am Ende bedeutet das nichts anderes, als dass man am Anfang einen warmen, einen wunderbaren warmen Regen hat, dem sich irgendwann soziale Kälte anschließen wird. Genau das wollen wir als SSW nicht mitmachen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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Kristina Herbst

Bevor wir zu den angezeigten Kurzbeiträgen kommen, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam Mitglieder des Seniorenbeirates Lauenburg auf der Tribüne. – Herzlich willkommen! (Beifall) Dann hat für einen Kurzbeitrag die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz unser Abstimmungsverhalten zum Nachtragshaushalt erläutern. Wir werden der vom Finanzausschuss empfohlenen Beschlussfassung nicht zustimmen. Das liegt an einem Punkt, nämlich der Möglichkeit der Bildung von Rücklagen für die Folgen des anstehenden Tarifabschlusses sowie für die Anpassung von Besoldung und Versorgung. Warum? – Wir haben das prüfen lassen. Unsere Landeshaushaltsordnung lässt diese Rücklage zu. Sie steht also im Einklang damit. Aber wir haben übergeordnete Kriterien, das sind die Haushaltswahrheit, die Haushaltsklarheit und die Jährlichkeit unseres Haushalts. Hier sollen Rücklagen aus Verstärkungsmitteln, die im Jahr 2023 nicht benötigt werden, gebildet werden. Das sind Haushaltsreste, die wir meines Erachtens gar nicht haben dürften, weil wir Kredite aufnehmen. Aber das müssen Sie mit sich klären. Sie wollen sie in Rücklagen für Tarifabschlüsse in den Jahren 2024 fortfolgende übertragen. Das darf nicht passieren. Ganz ehrlich: Ich werde in einer der nächsten Sitzungen einen Antrag stellen, dass unsere Landeshaushaltsordnung geändert wird. Denn sonst müssen wir über Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und Jährlichkeit in diesem Haus überhaupt nicht mehr reden. Das ist wieder eine weitere Maßnahme, um sich im Endeffekt Puffer für die Folgejahre zu verschaffen. Ich betone noch einmal – der Kollege Harms hat es bereits gesagt –: Wir nehmen hier 137 Millionen Euro neue Schulden auf, obwohl wir wissen, dass wir die Verstärkungsmittel im Bereich der Personalverwaltung nicht benötigen, weil wir da viel zu viel eingestellt haben. Wir sagen auch deutlich, dass das für zukünftige Tarifabschlüsse bereitgestellt werden soll, und übertragen diese (Annabell Krämer) Mittel auf die Folgejahre. Ich muss sagen: Gerade in Zeiten steigender Zinsen geht das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gar nicht! Den anderen Punkten hätten wir zugestimmt. Es wird aber über die Beschlussvorlage des Finanzausschusses abgestimmt, insofern werden wir dem Nachtragshaushalt unsere Zustimmung verweigern. Ganz kurz noch einmal, weil mehrfach gefragt wurde: Wie sehen denn eure Alternativen aus, um die 137 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen? Die Kollegin Raudies und der Kollege Koch sprachen das an. (Tobias Koch [CDU]: Jetzt kommt es! – Weitere Zurufe) Dazu sage ich Ihnen: Ganz einfach – Sie haben ja selbst gesagt, die Mittel aus dem Ukraine-Notkredit sollten nicht mehr nur bis 2026, sondern bis 2029 zur Verfügung gestellt werden; das heißt, Sie wissen selber, dass der Großteil der Mittel erst in der Zukunft abfließen wird – Sie müssen die 137 Millionen Euro nach Bedarf in die Haushalte 2024, 2025, 2026, 2027, 2028 und 2029 einstellen. Wenn Sie mir sagen, dass Sie es finanzpolitisch nicht schaffen, 137 Millionen Euro für ein wichtiges Ansiedlungsprojekt, das uns Steuereinnahmen bringen soll, auf sechs Haushaltsjahre zu verteilen, dann haben Sie finanzpolitisch mehr als versagt. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Michel Deckmann das Wort. (Beate Raudies [SPD]: Ach Leute, bei den 30 Millionen Euro für Wasserstoff aus dem Ukraine-Notkredit wart ihr nicht so pingelig! – Weitere Zurufe)

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Michel Deckmann CDU

Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Fokus der Debatte stand bisher verständlicherweise die Northvolt-Ansiedlung. Das ganze Thema der sozialen Wohnraumförderung ist auch schon in den Reden aufgetaucht, dennoch möchte ich das Rampenlicht noch einmal besonders auf diesen Punkt richten. Denn es sind Fragen aufgekommen, und die würde ich gern beantworten. Aber wenn vielleicht gegen Ende meiner Rede noch eine Zwischenfrage gestellt wird, gehe ich auch gern explizit auf Details ein. (Vereinzelter Beifall und Heiterkeit – Beate Raudies [SPD]: Sehr gut! – Lars Harms [SSW]: Gibt es bereits Absprachen? – Christopher Vogt [FDP]: Das wird die Präsidentin jetzt unterbinden!) Mit unserem Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2023 wollen wir noch einmal 175 Millionen Euro für Darlehen für die soziale Wohnraumförderung einstellen, denn es vergeht kein Monat ohne Horrormeldungen aus der Baubranche oder vom Wohnungsmarkt. Wir reden von 30 bis 50 Prozent Einbruch bei den Neubaugenehmigungen, und auch die Sanierungen kommen nicht so richtig zum Zug. Auch der Sanierungsmarkt läuft trotz aller KfWFörderprogramme nicht an. Daher zitiere ich gern das Statistische Bundesamt inhaltlich, welches sagt, es sei kein bisheriger Effekt der Maßnahmen der KfW auf die Genehmigungszahlen erkennbar. Anders ist es bei der sozialen Wohnraumförderung. Allein in diesem Jahr haben wir über 1.650 Wohneinheiten mit der sozialen Wohnraumförderung genehmigt. Zum Vergleich: Wir hatten 2017 ein Rekordjahr mit 1.700 Wohneinheiten, die in diesem Jahr gefördert worden sind. Sie sehen also, wir bauen mit diesen 175 Millionen Euro die Startrampe für ein neues Rekordjahr in der sozialen Wohnungsbauförderung. Daher bitte ich auch vor diesem Hintergrund noch einmal explizit um Zustimmung. – Die Zwischenfrage nehme ich an.

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Kristina Herbst

Entschuldigung, Herr Abgeordneter. – Der Abgeordnete Harms müsste sich erst einmal hinstellen und zeigen, dass er wirklich etwas sagen möchte. Dann frage ich Sie, Herr Abgeordneter, ob Sie das zulassen. – Das habe ich jetzt so festgestellt. Bitte, Herr Abgeordneter Harms, Sie dürfen Ihre Frage stellen.

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Lars Harms SSW

Er war so schnell und im Fluss. deshalb musste ich die Hand heben. – Ich habe vorhin eine Frage gestellt: In der Vorlage wird gesagt, dass der Zinsdifferenzbetrag zwischen dem Zinssatz, für den man 175 Millionen Euro am Kreditmarkt aufnehmen muss, und dem günstigen Zins, den man dann wieder vergibt, ist. Diese Summe, wie hoch die Differenz ist, müsste man wissen. Mir geht es nur darum, das zu wissen. Die Ausgaben von 175 Millionen Euro finden wir völlig in Ordnung. Wir finden es nur ein bisschen grenzwertig, morgens hier mit einer Maßnahme anzukommen, die 175 Millionen Euro ausmacht und für uns als Haushaltsge- (Präsidentin Kristina Herbst) setzgeber Kosten verursacht. Ich konnte in der Vorlage nichts zu der Summe finden. Deshalb möchte ich gern wissen, wie hoch die Summe ist, die hier veranschlagt ist. Die zweite Frage ist: Was kostet uns das darüber hinaus? Die Investitionsbank wird natürlich sagen: Wir möchten dafür gern Verwaltungsabgaben haben. – Das ist einfach eine Frage aus Interesse. Wir können das meinetwegen auch in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses klären, damit habe ich kein Problem. Weil wir das aber nicht wissen, können wir uns dazu in keiner Art und Weise verhalten, weder positiv noch negativ.

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Michel Deckmann CDU

Die Zwischenfrage ist vollkommen richtig, und sie kommt auch wie abgesprochen. Insgesamt reden wir über ein Programm in Höhe von 175 Millionen Euro, welches in den ersten zehn Jahren zu 0,5 Prozent an die Akteure abgegeben werden soll. Das ist im Vergleich zu jetzt schon eine Zinserhöhung, denn gegenwärtig kriegen Sie die Darlehen praktisch kostenfrei. Da wir das über 46 Jahre finanzieren, gehen wir davon aus, dass wir die Summe am Kapitalmarkt zu vier Prozent aufnehmen können. Das heißt, wird reden in Bezug auf die Maximalsumme von einer Zinsbelastung von 7 Millionen Euro pro Jahr extra. (Beate Raudies [SPD]: Schön, dass wir das am Rande einer Landtagssitzung mal eben so erfahren!)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder eine Anmerkung des Herrn Abgeordneten Harms?

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Lars Harms SSW

Bleibst noch die zweite Frage nach den Modalitäten und den Kosten der Vereinbarung mit der Investitionsbank. – Die Verwaltungskosten werden genau erstattet und sind nach meinem Kenntnisstand in den 7 Millionen Euro enthalten. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe der ganzen Debatte hier sehr aufmerksam gelauscht, und ich habe die ganze Zeit darauf gewartet, dass uns FDP und SSW einmal verraten, wie sie denn die NorthvoltFörderung finanzieren wollen. Und diese Frage ist gänzlich unbeantwortet geblieben; vielleicht nicht gänzlich, weil der Kollege Lars Harms es sich am leichtesten gemacht hat. Er hat gesagt: Das hätte alles der Bund bezahlen müssen. Es ist ein Unding, dass wir hier irgendetwas dazu bezahlen müssen. Das soll alles der Bund bezahlen. (Zurufe) Das ist natürlich eine vollkommen unrealistische Erwartungshaltung. Die Länder sind bei jeder Förderung mit einem Eigenanteil dabei. Wir haben vorhin ausgeführt, dass der Bund den Großteil der Förderung übernimmt, ein Mehrfaches dessen, was wir hier als Landesförderung auf die Beine stellen. Dass der Bund alles übernimmt, lieber Kollege Lars Harms, wird nicht gelingen, das wird auch dem SSW mit eurem Abgeordneten im Bundestag nicht gelingen.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Anmerkung oder eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Harms?

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Lars Harms SSW

Vielen Dank, lieber Kollege. – Ich weise darauf hin: Ich habe mitnichten gesagt, dass der Bund alles bezahlen soll. Ich habe festgestellt, dass wir auch Landesmittel geben müssen, dass das eine Selbstverständlichkeit ist und dass wir das über die nächsten Jahre machen müssen, dass wir aber auch erwarten, dass der Bund genauso einsteigt wie bei anderen Großprojekten. Das war unser Hinweis. Dadurch, dass sich der Bund aus unserer Sicht einen relativ schlanken Fuß macht, ist die Landesregierung dazu getrieben, das in irgendeiner Art und Weise blitzschnell zu stellen. Das ist das große Problem. Natürlich wollen wir auch Geld bezahlen. Das ist gar keine Frage. Deswegen tragen wir auch die Beschlüsse mit, die dazu führen, dass der Haushalt so aufgestellt wird, dass (Tobias Koch) das technisch überhaupt möglich ist. Das ist überhaupt keine Frage für uns. Wir wollen auch bezahlen, aber wir wollen nicht auf die Art und Weise bezahlen, wie Sie es machen, nämlich mit einem Verfassungsbruch. Das ist der Kern. (Beifall SSW) – Vielen Dank für die Klarstellung zu den Forderungen gegenüber dem Bund. Sie können aber dem Nachtragshaushaltsentwurf entnehmen, dass wir uns mit maximal 30 Prozent an der Förderung beteiligen werden. Dementsprechend kommen die anderen 70 Prozent vom Bund. Ich finde, das ist eine sehr gute Quote, die verhandelt ist. Sie ist auch durchaus üblich. (Beifall CDU und Beate Raudies [SPD]) 70 Prozent vom Bund, 30 vom Land – viel mehr auf den Bund schieben können wir an dieser Stelle nicht. Wenn Sie jetzt aber einräumen und sagen: Ja, es gibt auch einen Landesanteil, dann haben auch Sie die Frage offengelassen: Wo kommt denn dieser Landesanteil her? Das ist genau der Punkt. – Ich würde die Frage als beantwortet ansehen. Ich gehe jetzt zur FDP über. Das ist auch genau der Punkt bei der FDP. Auch von Ihnen ein vollmundiges Lippenbekenntnis: Wir sind für Northvolt, natürlich muss das kommen, natürlich muss das finanziert werden, und zwar aus dem Landeshaushalt erwirtschaftet. – Ja, aber woher denn? Woraus denn in den nächsten Jahren? (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Genau. Einfach ins Blaue hinaus zu sagen, das muss in den nächsten Jahren irgendwo erwirtschaftet werden, wissend, dass wir jetzt schon eine Haushaltslücke von 500 Millionen Euro in der Planung für das nächste Jahr haben? Ich bin gespannt. Ich hätte es erwartet, und es hätte zur Ehrlichkeit dazugehört, diese Vorschläge heute auf den Tisch zu legen und zu sagen: Daher nehmen wir als FDP das Geld. Wir wollen das aus dem laufenden Haushalt nehmen, und das sind unsere Vorschläge. Da wollen wir kürzen. (Vereinzelter Beifall CDU) Aber zu sagen, wir nehmen das in den nächsten Jahren irgendwo her? Auf der Basis hätte auch der Kollege Bernd Buchholz keine Vereinbarung mit dem Bund und erst recht nicht mit Northvolt schließen können.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Lieber, geschätzter Kollege Koch, ich spreche so gern mit Ihnen über das Thema Ehrlichkeit. Ich habe Ihre Aussagen aus den letzten Monaten zitiert, mit denen Sie noch einmal auf die Verfassungslage hingewiesen haben, um uns heute das genaue Gegenteil zu erklären. Sie haben auch gestern erklärt, es gebe keinen Krach in der Koalition. Auch das fand ich wirklich beeindruckend. – Ja, genau. Sie sind ja nun langjähriger Finanzpolitiker. Heute wollen Sie mir dies ernsthaft vorwerfen und sagen, dass wir für Beträge, die in den nächsten, in verschiedenen Jahren fällig werden, heute sozusagen als Gegenvorlage einen Vorschlag zur Finanzierung in den nächsten Haushalten machen müssen. Sie wissen doch, dass es eine Finanzplanung gibt. Herr Kollege Koch, eigentlich gab es einmal das Prinzip – das ist eigentlich auch noch so vorgesehen –, dass es jährliche Haushalte gibt, die entsprechend abgebildet werden müssen. Weil Sie ein Haushaltsloch nicht schließen können, das Sie selbst größtenteils verschuldet haben und mit dem Sie nicht umgehen können, fangen Sie jetzt an, bis zum Gehtnichtmehr herumzutricksen und die Verfassung zu beugen. Das ist das Problem, Herr Kollege. (Beifall FDP und SSW) – Herr Kollege Vogt, ich will versuchen, erneut zu erläutern, was ich gerade andeutete, als ich sagte, auch der Kollege Buchholz hätte eine solche Vereinbarung nicht schließen können. Wenn Sie in diesem Jahr eine rechtlich verbindliche Vereinbarung mit dem Bund für ein Förderpaket eingehen wollen, dann müssen Sie die rechtliche Grundlage und die Gewissheit haben, woher das Geld in den nächsten Jahren kommt. Sie können dem Bund nicht sagen: Wir unterschreiben hier eine Vereinbarung, und wir werden das in den nächsten Jahren irgendwie erwirtschaften. (Tobias Koch) (Zurufe) Auf der Basis kann niemand eine rechtliche Vereinbarung abschließen. (Vereinzelter Beifall CDU) Das ist so, Herr Kollege. Deswegen brauchen wir jetzt die Klarheit, woher das Geld kommt, und die Antwort auf diese Frage bleiben Sie schuldig. Auch die Kollegin Krämer hat dazu gerade nichts gesagt.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung der Frau Abgeordneten Annabell Krämer?

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Kristina Herbst

Die Fragenden bleiben bitte solange stehen, wie sie Antwort erhalten.

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Annabell Krämer FDP

Deckungsvorschlag: 20 Millionen Euro per annum. Ich decke Ihnen schon einmal 5,4 Millionen Euro dadurch, dass ich Zinsersparnisse dadurch habe, dass ich die Mittel nicht jetzt aufnehme. Vier Prozent Finanzierung Minimum, 5,4 Millionen Euro und Ihre 175 Millionen Euro, da bleiben 15 Millionen Euro. Diese 15 Millionen Euro decke ich Ihnen damit, dass ich sage, die Rücklagen aus dem Sondervermögen, die nicht für Dinge weggepackt worden sind, die in direktem Zusammenhang mit dem Ukrainekonflikt stehen, wie wir es bemängeln, werden zurückgeführt und somit getilgt. Den Rest kriegen Sie aus der Zinstilgung heraus. Damit haben Sie sofort die Deckung von mir. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Ihre Zweckentfremdung beenden? – Sie tilgen die Mittel, oder Sie nehmen die Kredite nicht auf, und schon haben Sie die 20 Millionen Euro, die Sie pro Jahr brauchen, zusammen. Ganz einfach. (Beate Raudies [SPD]: Wenn es doch so einfach wäre!) 5,4 Millionen Euro kostet Ihr Spaß, dass Sie sich hier heute 137 Millionen Euro auf Vorrat holen, ohne dass ein Stein verbaut wird, wie der Kollege Harms es bereits gesagt hat. Wenn ich 137 Millionen Euro mit vier Prozent veranschlage – ich glaube, das ist nicht aus der Welt –, sind das 5,4 Millionen Euro. 20 Millionen Euro brauchen Sie ungefähr pro Jahr. Dann haben Sie schon einmal 5 Millionen Euro von mir bekommen. Die anderen 15 kommen durch Rückführung Ihrer unsachgemäß gebunkerten Gelder aus dem Ukraine-Notkredit. Damit haben Sie die 20 Millionen Euro oder 25 Millionen Euro zusammen. – Bitte.

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Tobias Koch CDU

Ich freue mich, zumindest dann, wenn wir über den Haushalt beraten, über die Vorschläge der FDP. Ich freue mich darauf. (Annabell Krämer [FDP]: Sie sind gerade gekommen!) Indem wir auf etwas verzichten, was wir bisher über den Notkredit finanzieren, wird der Haushalt entlastet; das ist eine sehr eigentümliche Logik. Aber dann schauen wir gerne. Ich hätte erwartet, dass Sie heute einen Vorschlag auf den Tisch legen, wenn Sie eine Gegenposition aufbauen wollen. Machen Sie das auch gern in sechs Monaten. Weisen Sie uns dann nach, wie Sie die Northvolt-Millionen aus dem jeweils laufenden Haushalt zusätzlich zu all den Schwierigkeiten, die wir im Haushalt haben, finanzieren würden. Sich hier heute hinzustellen und zu sagen: „Wir machen das irgendwie in der Zukunft“, ist keine Lösung für dieses Problem. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine weitere Frage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Krämer?

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Kristina Herbst

Dann bitte in aller Kürze, Frau Abgeordnete.

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Annabell Krämer FDP

Sie haben gesagt, wir brauchten 137 Millionen Euro, und wollten für die Folgejahre eine Lösung von mir haben. Das ist ganz einfach. Das nennt sich (Präsidentin Kristina Herbst) Verpflichtungsermächtigung. Den Begriff haben Sie auch schon einmal gehört. (Zuruf Christopher Vogt [FDP])

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Tobias Koch CDU

Ja, aber Sie müssen wissen: Wenn Sie in diesem Jahr eine Verpflichtungsermächtigung für die nächsten Jahre ausbringen, wird das die Situation in den nächsten Jahren nicht einfacher machen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Liebe Kollegin, wir sind nicht mehr in einer Situation, in der wir darauf hoffen können, dass wir in den nächsten Jahren einen Haushaltsüberschuss erzielen, mit dem wir das finanzieren können. Wenn wir Verpflichtungen eingehen, müssen wir uns heute schon Gedanken machen, wie wir es schaffen, die Mittel in den nächsten Jahren bereitzustellen. Darauf haben Sie keine Antwort. Dabei bleibe ich. (Beifall CDU) Ich würde hier auch gern – weil es mehrfach angesprochen worden ist – Folgendes klarstellen: Die Ansiedlung einer Batteriefabrik ist selbstverständlich keine Notsituation. Die Argumentation ist eine andere. Weil wir in einer Notsituation sind, können wir das nicht aus dem laufenden Haushalt finanzieren. So ist die Argumentationslogik. Wir sind in einer Notsituation. Das haben wir gemeinsam festgestellt. Deswegen haben wir jetzt die Wahl, entweder einen Notkredit aufzunehmen oder auf die Northvolt-Ansiedlung zu verzichten. Anders geht es im Augenblick nicht, lieber Kollege Lars Harms. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Eka von Kalben

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Lars Harms zu?

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Lars Harms SSW

Herr Kollege, mit der Argumentation könnten Sie hier Smarties für alle beschließen. (Beifall SSW und FDP) – Daran sehen Sie, Herr Kollege, dass wir unseren finanzpolitischen Prinzipien treu bleiben. Wir machen eben nicht alles, was man möglicherweise, wie Herr Kollege Losse-Müller sagte, damit machen kann. Wir machen, was notwendig ist und was für die Zukunft unseres Landes essenziell ist, und finanzieren diese Unternehmensansiedlung. Die wollen wir nicht gefährden. Das würden wir tun, wenn wir heute die Frage unbeantwortet ließen, woher das Geld kommt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Frau Abgeordnete Krämer hat eine Anmerkung.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wussten Sie, dass ein einziges Katzenpaar schon nach fünf Jahren ungefähr 12.680 Nachkommen haben kann? Katzen und Kater, die auf der Straße leben, sind zum überwiegenden Teil krank, nach Aussage unseres Tierschutzbundes sogar zu über 90 Prozent. Am häufigsten leiden sie – man kann es sich vorstellen – an Parasiten, Unterernährung und Infektionskrankheiten. Es ist ein oft unbemerktes, aber großes Leid, das sich auf unseren Hinterhöfen abspielt. Um dieser Überpopulation und diesem Leid Einhalt zu gebieten, gibt es seit 2014 die vom Land unterstützte Katzenkastrationsaktion. Diese Aktion findet zweimal jährlich statt. Sie ist die bisher einzig öffentliche Maßnahme, um die Population einzudämmen und somit auch das Tierleid zu minimieren. Im Frühjahr – Sie ahnen es wahrscheinlich – musste diese Aktion aufgrund ausgeschöpfter Mittel frühzeitig beendet werden, und das nicht zum ersten Mal. Das darf bei der diesjährigen Herbstaktion und auch in den nächsten Jahren bitte nicht wieder der Fall sein. (Beifall FDP, SPD und SSW) (Annabell Krämer) Tierschutz ist in unserer Landesverfassung verankert und sollte nicht fehlenden Haushaltsmitteln zum Opfer fallen. Straßenkatzen sind Nachkommen von nicht kastrierten Hauskatzen, und damit komme ich zum Antrag der SPD. Minister Schwarz mutmaßte im Umweltausschuss, eine landesweite Verordnung sei nicht zielführend, die Gemeinden hätten einen besseren Überblick über diese Situation. Aber ehrlich gesagt: Katzen wissen nicht, wo welche Verordnung gilt, und halten sich beim Streunen auch nicht an die Vorgaben von einzelnen Gemeinden. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es sei angeblich zu aufwendig, die Änderung einer Landesverordnung vorzunehmen; deshalb wird das auch gleich vom Bund gefordert, aber dazu kommen wir später. Dass der Bedarf an Kastration um ein Vielfaches höher ist als die Mittel, die für die Katzenkastrationsaktion zur Verfügung stehen, und dass die Aktion frühzeitig abgebrochen wurde, zeigt doch, dass wir hier viel mehr tun müssten. Jeder verantwortungsvolle Tierhalter kastriert seine Katze oder seinen Kater, denn jede ungeplante Vermehrung von Katzen belastet am Ende die sowieso schon vielfach überlasteten Tierheime. Rolligkeit verursacht bei Katzen außerdem Stress, der durch eine Kastration vermieden wird. Eine nicht gedeckte Katze beginnt nach etwa 14 Tagen, wieder rollig zu werden, was einen enormen Stress für das Tier bedeutet. Wenn sich das alles immer wiederholt – Sie ahnen es –, führt es letztlich zur Dauerrolligkeit. Die Folgen sind Eierstockzysten, darüber hinaus steigt das Risiko für Erkrankungen der Sexualorgane oder Gebärmutterentzündungen durch das hormonelle Ungleichgewicht. Das alles kann durch eine Kastration verhindert werden. Für Tierhalter, die bereits jetzt eine Katze haben und sich die Kastration nicht leisten können, sollte ein Härtefallfonds bereitgestellt werden. Solange es weiterhin nur die Katzenkastrationsaktion gibt, werden wir die Überpopulation nicht eindämmen können. Deshalb brauchen wir dringend die zusätzliche Katzenschutzverordnung. Bei der Verordnung ist mir der Zeitpunkt der Verpflichtung wichtig. In einigen bestehenden Verordnungen ist die Kastration bereits ab dem fünften Monat verpflichtend. Katzen werden aber erst ab dem sechsten bis achten Monat und Kater, glaube ich, sogar erst zwischen dem achten und zehnten Monate geschlechtsreif. Eine Kastration sollte also zwischen dem sechsten und zehnten Monat erfolgen. Wenn sie zu früh erfolgt, verzögert sich die Entwicklung der Tiere. (Beifall FDP und Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Das freut den Kollegen Buchholz. Wir können bei der Ausarbeitung der Katzenschutzverordnung prüfen, ob diese gegebenenfalls lediglich für die europäische Kurzhaarkatze, also die gemeine Hauskatze, gelten müsste, denn Rassekatzenbesitzer – machen wir uns nichts vor – lassen ihre unkastrierten Tiere selten streunen. Wenn Nachwuchs gewollt ist, ist dies in der Regel von einem Von-und-zu mit Stammbaum erwünscht. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich meine hier definitiv nicht Karlchen vom Bauernhof. Was wollen wir also erreichen? – Es geht doch darum, Tierleid zu verhindern und Tierheime nicht weiter durch nachlässige Tierhalter zu belasten. (Unruhe)

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Eka von Kalben

Ich weiß, dass das Thema sehr zu Kommentaren einlädt. (Sophia Schiebe [SPD]: Besonders bei Männern!) Aber ich weise darauf hin, dass wir hier einen gesetzten Tagesordnungspunkt verhandeln und dass es viele Menschen im Land gibt, die sich für das Wohl der Katzen interessieren. (Zuruf SPD: So ist es! – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Annabell Krämer FDP

Danke, Frau Präsidentin. – Eine Katzenschutzverordnung ist aktiver Tierschutz und wird von allen Seiten unterstützt: von den Tierschutzverbänden, von den Tierärzten, von den Tierheimen und vielerorts auch von den Jägern. Jäger, die jagdschutzberechtigt sind, mussten im letzten Jahr in Schleswig-Holstein 2.245 streunende Katzen zur Strecke bringen. Wenn wir dieses Erfordernis gemeinsam reduzieren wollen, müssen wir die Reproduktionszahl von Katzen eindämmen. Unsere Tierheime sind vielerorts überfüllt. Katzen werden oft nicht mehr aufgenommen, Herr Minister Schwarz. Kommunen kommen in die Selbstunterbringungspflicht, denn die Unterbringung von (Annabell Krämer) Fundtieren – ich betone es jedes Mal wieder – ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe der Gemeinden und Städten, der sie sich nicht entziehen können und die sie auch zu bezahlen haben. Setzen wir uns somit gemeinsam aktiv für den Tierschutz ein, und stimmen Sie, wie wir Freie Demokraten es machen werden, für beide Anträge! – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort hat die Abgeordnete Sandra Redmann von der SPD.

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Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sechs entzückende Katzenbabys, die vor circa einem Monat neben ihrer toten Mutter auf einem Feld gefunden wurden, werden zurzeit im Tierheim Mölln liebevoll aufgepäppelt. Was viele von uns verzückt – nicht umsonst gibt es Millionen Videos von süßen Katzen im Internet –, hat einen dramatischen Hintergrund: das Elend der Straßenkatzen. Weit mehr als 50.000 verwilderte Katzen leben in Schleswig-Holstein von den meisten unbemerkt und doch so nah: in Kleingärten, auf Friedhöfen, in Wohngebieten oder in der Nähe von Bauernhöfen. Die allermeisten – meine Kollegin hat es gesagt – sind von Parasiten befallen, unterernährt und krank. Die Lage ist verheerend, und die Tierheime und Organisationen wenden sich mit Hilferufen an die Politik, also an uns, damit wir endlich mehr tun und dieses Problem in den Griff bekommen. Bereits 2014 hat Schleswig-Holstein mit einer landesweiten Kastrationsaktion begonnen. Ich kann mich gut an die vorausgegangene Diskussion erinnern. Zu Beginn eher belächelt, zweifelt heute kaum jemand daran, dass dies der richtige erste Schritt war, denn die Fundtierzahlen sanken tatsächlich. Das hat sich nun aber wieder geändert. In der Coronazeit haben sich viele Menschen eine oder mehrere Katzen angeschafft, die leider oft nicht kastriert sind. Wenn diese dann auch noch Freigänger sind, steht der Vermehrung mit frei lebenden Katzen nichts mehr im Wege. Das ist dann weder süß noch tierfreundlich. (Beifall SPD, FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf Einladung der SPD-Fraktion waren der Tierschutzbund Schleswig-Holstein, Tierheime und Tierschutzorganisationen aus dem ganzen Land vor Kurzem im Landeshaus zu Gast. Alle, wirklich alle haben übereinstimmend von diesem erheblichen Problem berichtet und uns gebeten – ich möchte schon sagen: angefleht –, (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) eine landesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg zu bringen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das macht ja auch Sinn!) 2021 und 2022 haben die Tierheime circa 200 Fundkatzen pro Jahr aufgenommen. Hinzu kommen weitere Katzen, die aus unterschiedlichsten Gründen im Tierheim abgegeben werden. So bleibt trotz Vermittlung der Katzenbestand in den Tierheimen hoch, und das Elend der Straßenkatzen geht weiter. Einige Tierheime mussten einen Aufnahmestopp erlassen, weil sie die Katzen nicht mehr unterbringen konnten. Das kann zur Folge haben – ich gebe einmal ein Beispiel –, dass eine achtzigjährige ältere Dame, die ins Altenheim muss, ihre Katze im Tierheim nicht mehr abgeben kann. Aber die dortigen Tierschützerinnen und Tierschützer helfen in der Regel natürlich bei der Vermittlung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann jetzt sagen, dass die Kommunen es richten sollen – einige machen das ja auch. Das allein wird aber nichts bringen und reicht auf keinen Fall – das ist eben ausgeführt worden. Wir können auch fordern, dass eine bundesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht wird, und seien Sie sicher, die SPDFraktion wird dies auch weiterhin verfolgen. Jetzt aber sind wir hier gefragt. Berlin und das Saarland machen es uns vor, Niedersachsen macht sich gerade auf den Weg. Mit unserem Antrag vereinen wir gleich mehrere wichtige Punkte: Kastrations‑, Kennzeichnungsund Registrierungspflicht für Freigängerkatzen, eine Informationskampagne und eine praktikable Übergangsfrist, Mittelverstetigung, ein Härtefallfonds für finanzschwache Tierhaltende und Ausnahmetatbestände. (Vereinzelter Beifall SPD und FDP) In den Tierheimen und Tierschutzvereinen wird zurzeit mit viel Herzblut – man muss wirklich sagen: bis zur Erschöpfung – gearbeitet. Viele von uns haben sich vor Ort selbst ein Bild davon gemacht. Da gibt es keinen Dienst nach Plan, und ohne das Ehrenamt würde rein gar nichts mehr laufen, da könnten die zumachen. Dafür wollen sie von uns keinen Händedruck und auch keine warmen Worte am Tag der offenen Tür. Sie erwarten von der Politik, dass sie nachhaltig das Elend der Straßenkatzen (Sandra Redmann) beendet und ihnen dabei hilft, ihre Arbeit überhaupt weiterführen zu können. Das Hin- und Herschieben von Verantwortung muss endlich ein Ende haben. Das ist hier heute unsere Aufgabe. Wir stimmen dem Antrag der FDP natürlich ebenfalls zu und sind auf die Erläuterungen von CDU und Grünen wirklich sehr gespannt. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Okay. – Dazu hat jetzt Cornelia Schmachtenberg von der CDU die Gelegenheit.

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Cornelia Schmachtenberg CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zur Primetime des Plenums widmen wir uns im Landtag immer den wichtigsten Themen, Herausforderungen und Vorhaben in diesem Land, nun also auch der Katzenkastration. Hintergrund ist, dass unsere Tierheime aktuell am Limit sind und in zahlreichen Landesteilen ein Problem mit zu vielen Katzen besteht. Von unseren Tierheimen kamen in den vergangenen Wochen einige Warnsignale. Hintergrund ist sicherlich zum einen Corona, denn in dieser Zeit wurden zahlreiche Tiere angeschafft, ohne an die langfristigen Konsequenzen zu denken, die ein Tier immer mit sich bringt. Denn nun geht das Leben wieder weiter. Man ist nicht mehr den ganzen Tag zu Hause, sondern geht wieder regulär arbeiten, geht aus oder verreist. Zum anderen – es wurde auch schon erwähnt – ist die Tierärztegebührenverordnung extrem gestiegen, was einige Tierhalter ans finanzielle Limit bringt. Dazu kamen regelmäßige Beschlagnahmungen bei Animal-Hoarding-Vorfällen oder Beschlagnahmungen bei extrem schlechten Haltungsbedingungen. Das Ganze ist kein zufriedenstellender Zustand. Daher appelliere ich an dieser Stelle an die Tierhalterinnen und Tierhalter in unserem Land: Prüfen Sie vor der Anschaffung immer, ob ausreichend Zeit und Platz zur Verfügung ist, ob finanzielle Rücklagen für Tierarztrechnungen vorhanden sind, ob Nachbarn oder Familien auch in Krankheits- oder Urlaubszeiten das Tier versorgen können. Denn als Tierhalter und Tierhalterin hat man Verantwortung, und an diese Verantwortung müssen wir appellieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher ist wichtig, dass die Bundesinitiative zum illegalen Online-Tierhandel zeitnah auf den Weg gebracht wird. (Annabell Krämer [FDP]: Die wir vor einem Jahr beschlossen haben! – Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Denn wir brauchen eine Identifizierung von Verkäufern im Internet sowie verpflichtende Beratungsgespräche durch Verkäufer. Dadurch würden wir es schon schaffen, das Problem einzudämmen. Ein weiterer Weg für mehr Tierschutz hin zur Eindämmung der frei laufenden herrenlosen Katzen ist die Katzenkastrationsaktion, die bereits seit mehreren Jahren durchgeführt wird.

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Eka von Kalben

Lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Krämer zu?

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Annabell Krämer FDP

Das ist sehr freundlich. Bei den Tierheimen ist jetzt etwas von Ihnen verwechselt worden. Wir sprechen heute Nachmittag noch mal über die Tierheime. Ich habe mich aber doch sehr gewundert, dass Sie das aufgegriffen haben. Mein Punkt, der in meinem Antrag für heute Nachmittag steht, ist, dass wir die Bundesratsinitiative endlich starten wollen. Ihnen ist schon bekannt, dass Sie etwas begrüßen, was wir im Januar beschlossen haben? Das ist Ihnen schon bekannt? Und es ist auch bekannt, dass in acht Monaten nichts erfolgt ist? Oder ist dafür der Bund verantwortlich? – Es war ein guter Beschluss, dass wir alle gemeinsam – alle Parteien – hier beschlossen haben, dass wir diese Bundesratsinitiative in Gang bringen wollen. Das wird im Herbst erfolgen. (Martin Habersaat [SPD]: Und warum erst im Herbst?) – Es gibt Gründe dafür. Die wird der Minister sicherlich gleich noch mal erläutern. – Wenn es um frei laufende Katzen geht, geht es auch immer darum, wie Tierhalter Verantwortung übernehmen oder eben nicht Verantwortung übernehmen. Deswegen ist jeder Tierhalter gefragt, diese Verantwortung zu übernehmen.

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Eka von Kalben

Okay, ich glaube, das war jetzt noch die Antwort.

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Cornelia Schmachtenberg CDU

Deswegen hängen die Themen aus meiner Sicht zusammen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktuell wird die Anzahl der frei lebenden herrenlosen Katzen in Schleswig-Holstein auf 50.000 Tiere geschätzt. Das ist schon mal eine Verbesserung. Als das letzte Mal hier im Landtag dazu geredet wurde, war regelmäßig die Annahme von 75.000 frei laufenden herrenlosen Katzen. Aber es ist dennoch natürlich zu viel, denn das Problem ist: Sie vermehren sich unkontrolliert, leiden häufig unter Krankheiten und Hunger. Natürlich haben sie auch Einfluss auf unsere Umwelt. Ihre Reproduktionsrate ist hoch, denn eine Katze kann bis zu 35 Nachkommen pro Jahr bekommen. Daher ist die Katzenkastrationsaktion ein wichtiger und richtiger Baustein, um das Problem einzudämmen. Daher ist es auch gut, dass in den letzten zwei Jahren die Mittel erhöht und vor allem angepasst worden sind. Mich wundert es immer wieder, wenn wir hier über ausgeglichene Haushalte sprechen und insbesondere lange Reden von der FDP hören, dass dann der Schwerpunkt unter anderem auf Katzenkastrationsaktionen gesetzt und gegen Northvolt gewettert wird. (Lachen und Zurufe FDP) Auch unkastrierte Freigängerkatzen, die in normalen Haushalten leben, stellen ein Problem dar, denn in ihrer täglichen Freigängerzeit jagen sie eben nicht nur nach Mäusen und Vögeln. Das führt wiederum zu Vermehrung, zu einer Überforderung von Tierhalterinnen und Tierhaltern und infolge zur Überlastung von Tierheimen. Die Katzenkastrationspflicht stellt durchaus ein probates Mittel dar, denn die Situation im Land ist sehr unterschiedlich. Wir wollen an der kommunalen Hoheit festhalten, die jetzt schon verankert ist. (Beifall CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn es gibt Kommunen, die davon Gebrauch machen. Es gibt natürlich auch viele Kommunen, die davon überhaupt noch nichts wissen. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Wir wollen die Gemeinden mehr auf diese Möglichkeit hinweisen, denn es gibt auch Kommunen, in denen es überhaupt keine Probleme gibt. Es gibt aber Kommunen, die überlastet sind. Hier müssen die Kommunen einfach in die Pflicht genommen werden und sagen: Gebt eine Überlastungsanzeige ab, macht eine Kastrationspflicht vor Ort. Ihr habt die Möglichkeit, das Tierwohl zu steigern. Ein weiterer Baustein ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Wird eine Katze vielleicht sogar weit weg von ihrem Heimatort in einem Tierheim als Fundtier abgegeben oder in einer Tierarztpraxis vorgestellt, kann sie schnell wieder in ihr Zuhause zurück, wenn sie beispielsweise einen Mikrochip trägt und in der Haustierdatenbank registriert ist.

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Eka von Kalben

Frau Schmachtenberg, lassen Sie noch eine Frage von Frau Raudies zu?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich komme ja aus Elmshorn. Dort gibt es ein großes Tierheim mit einem sehr engagierten Vorstand, sehr engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Elmshorner Tierheim versorgt Fundtiere aus dem gesamten Kreis Pinneberg. Welche Kommune im Kreis Pinneberg soll denn jetzt bitte die Katzenschutzverordnung erlassen? Bei der Stadt Elmshorn kriege ich das vielleicht noch hin. Da habe ich kommunalpolitisch ein wenig Einfluss. Und was ist mit dem Rest? – Da können Sie ja Ihren Einfluss auch geltend machen, und die Kommunen können sich dazu entscheiden. (Beifall Lukas Kilian [CDU] – Lachen FDP und Lars Harms [SSW])

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Eka von Kalben

Erlauben Sie eine weitere Bemerkung oder Frage von Frau Raudies?

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Beate Raudies SPD

Ich erlaube mir eine Bemerkung, Frau Kollegin. Ich finde, das (Cornelia Schmachtenberg) war eine Antwort, die der Angelegenheit nicht würdig ist. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich habe sehr klar an diesem Beispiel deutlich gemacht, dass es eben nicht reicht, wenn eine Stadt mal eben so eine Verordnung erlässt, weil die Einzugsbereiche der Tierheime über die einer örtlichen Kommune hinausgehen. Das wissen Sie auch ganz genau. Dann tun Sie hier nicht so, als ob das anders wäre. (Beifall FDP) – Das stimmt ja auch. Ich habe nie gesagt, dass das Problem mit frei laufenden Katzen beispielsweise nur im Einzugsbereich einer Kommune besteht. Aber es ist schon so, dass wir im Land unterschiedliche Herausforderungen und unterschiedliche Probleme mit Freigängerkatzen haben. Das ist einfach so. Beispielsweise können mehrere Kommunen eine Kastrationspflicht beschließen. Es ist ja nicht so, dass nur Elmshorn dazu in der Lage ist, sondern auch alle umliegenden Kommunen können das machen. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter können natürlich miteinander sprechen und dieses Problem gemeinsam angehen. (Lukas Kilian [CDU]: Machen sie auch!) Es ist nicht so, dass es an der kommunalen Grenze aufhört und nur eine Kommune das im Land entscheiden darf, sondern das können mehrere. (Beifall CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich war aber bei der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, denn die ist ein wichtiger Baustein. Die Tierhalter können nämlich ermittelt werden. Die Hürden, Katzen einfach auszusetzen oder illegal zu handeln, werden durch eine Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht hochgesetzt. Daher wollen wir uns auf Bundesebene für ein einheitliches Vorgehen einsetzen. (Zurufe FDP) Denn die Kennzeichnung hört nicht an der Landesgrenze auf. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

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Eka von Kalben

De neegste Schnacker is Dirk Kock-Rohwer vun de Grönen. (Zurufe)

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt nicht ganz leicht, diesen Tagesordnungspunkt jetzt und hier nach dem großen TOP heute Morgen über den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 zu diskutieren. (Zurufe) Es zeigt aber: Hier im Parlament kümmern wir uns nicht nur um die großen Themen, sondern auch um die Belange, die bei jeder Bürgerin und jedem Bürger direkt vor der Haustür liegen. (Sandra Redmann [SPD]: Das ist ein großes Thema! – Zuruf SSW: Ich finde Tierschutz ein großes Thema!) Seit 2014 fördert das Land die Kastrationen frei lebender Katzen. Das wurde zunächst als Pilotprojekt gestartet. Unter dem Namen „Katzenelend“ ist es inzwischen zu einer festen Einrichtung mit Terminen im Herbst und Frühjahr geworden. Das haben wir schon gehört. Das Leben einer verwilderten, ohne die Fürsorge durch Menschen lebenden Katze ist in der Tat elend, meist von Unterernährung und oftmals von Krankheit geprägt. Die Fortführung dieses Programms ist aus Tierschutzsicht nur zu befürworten. Daher danke ich an dieser Stelle all den Tierärztinnen und Tierärzten, die zur Finanzierung beitragen, indem sie auf einen Teil ihrer Honorare verzichten, und ich danke den Kommunen, die sich ebenfalls finanziell beteiligen, sowie all den Helferinnen und Helfern in den verschiedenen Organisationen, ohne die dies alles nicht möglich wäre. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Sandra Redmann [SPD]: Davon können die sich auch nichts kaufen!) An Landesmitteln stehen in diesem Jahr 110.000 Euro zur Verfügung. Das ist keine kleine Summe, wie ich finde, und es ist mehr als im Vorjahr, da waren es 90.000 Euro. Die FDP fordert nun, den Betrag auszuweiten, indem deckungsfähige Haushaltstitel genutzt werden. Darüber entscheidet aber nicht das Parlament. Das Parlament als Haushaltsgeber stellt mit dem Haushaltsplan die Mittel bereit. Bewirtschaftet werden diese durch die Exekutive. Es ist leicht, als Opposition höhere Ausgaben in verschiedenen Bereichen zu fordern. In der derzeitigen Haushaltslage ist es aber schwer zu realisieren. Ich bin allerdings dafür, (Dirk Kock-Rohwer) dass im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel so viele Katzen wie möglich noch in diesem Herbst kastriert werden, sofern das nicht zulasten anderer, ebenfalls wichtiger Aufgaben bei der Tierseuchenbekämpfung geht. Die zweite Forderung der FDP betrifft den Haushalt des kommenden Jahres. Sie macht aus meiner Sicht ebenso wenig Sinn wie die erste, denn Sie alle wissen ebenso gut wie ich, dass uns die Beratungen zum Haushalt 2024 noch bevorstehen. Ein Haushalt ist immer als Gesamtpaket zu sehen. Da kann es keinen Vorgriff zur Festlegung von einzelnen Titeln geben. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das haben Sie doch noch nie gemacht! – Beate Raudies [SPD]: Das haben wir noch nie gemacht! – Annabell

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Annabell Krämer FDP

Wir haben gerade darüber gesprochen, dass ihr das macht! – Beate Raudies [SPD]: Das ist absurd, was Sie erzählen! Das ist etwas ganz Neues! – Weitere Zurufe SPD und FDP) Liebe Kollegen und Kolleginnen, ich komme zum Antrag von SPD und SSW. Sie fordern eine landesweite Katzenschutzverordnung und eine landesweite Kastrierungs‑ und Registrierungspflicht für Hauskatzen, die freien Auslauf haben. Das Tierschutzgesetz des Bundes räumt den Ländern seit 2013 die Möglichkeit ein, für bestimmte Gebiete den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu verbieten oder zu beschränken oder eine Kennzeichnung oder eine Registrierung der dort gehaltenen Katzen vorzuschreiben. Wir haben es eben schon gehört: Das Land hat das auf sinnvolle Weise umgesetzt, indem es die Auswahl der Gebiete, also die Entscheidung darüber, wo dies umgesetzt werden soll, an die Ämter und die amtsfreien Gemeinden übertragen hat. Dies sollte auf kommunaler Ebene mehr genutzt werden. Es wäre nach meiner Auffassung ein bürokratischer Irrsinn, (Beate Raudies [SPD]: Wie?) die Vorgabe und die Kontrolle einer Kastrationspflicht landesweit einzuführen. Wir haben darüber bereits im Mai dieses Jahres im Umwelt- und Agrarausschuss gesprochen. Dabei sind unter anderem die Schwierigkeiten einer Überwachung erörtert worden. Eine Kontrollierbarkeit wäre bei einer landesweiten Regelung sehr aufwendig. Wir werden daher beide Anträge der Opposition ablehnen. (Beate Raudies [SPD]: Deshalb soll der Bund das machen, genau!) Um auf die Probleme in der Tierkennzeichnung zurückzukommen: Dies sollte in der Novellierung des Tierschutzgesetzes verankert werden; Sie haben es schon gesagt. Wir bitten die Landesregierung, im Bund darauf hinzuwirken. So entlasten wir nämlich auch die Tierheime. (Unruhe)

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Ich kann nämlich die Katzenkastration nicht ohne die Not der Tierheime sehen. Aber dazu kommen wir heute Nachmittag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Ich habe Kurzbeiträge, und zwar hat das Wort – – Entschuldigung, der Minister kommt erst. (Dr. Kai Dolgner [SPD] Erst noch der SSW! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie sitzen nicht am Katzentisch! – Beifall und Heiterkeit FDP und SSW) – Der nächste Redner ist der Kollege Christian Dirschauer vom SSW. Ich entschuldige mich.

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Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank. – Mit den vorliegenden Anträgen zur Katzenkastrationsaktion und zur landesweiten Katzenschutzverordnung haben wir jetzt zwei Instrumente, die an einem Strang ziehen. Experten gehen davon aus, dass allein in Schleswig‑Holstein 50.000 frei lebende und verwilderte Katzen sind, die keiner Halterin und keinem Halter zuzuordnen sind. Die Probleme mit diesen verwilderten Katzen sind sehr vielfältig. Katzen sind Beutegreifer und stellen eine Gefahr für Singvögel und andere Kleintiere dar. Das natürliche Räuber-BeuteGleichgewicht gerät zunehmend außer Kraft, was zu einem verstärkten Rückgang der Vogelpopulationen führt. Weitere Probleme bei verwilderten Katzen sind Krankheiten, Infektionen oder Parasiten, die die Tiere letztlich qualvoll verenden lassen. Die Zahl der gefangenen und abgegebenen Katzen, die sich nicht zuordnen lassen, bringt auch unsere (Christian Dirschauer) Tierheime an ihre Grenzen. Wir haben das Thema heute Nachmittag noch auf der Tagesordnung; das haben wir schon gehört. Sie sehen, die Gemengelage in Bezug auf verwilderte Katzen ist umfangreich. Der SSW unterstützt daher seit Jahren die Aktion der Katzenkastration – zum einen, um ein unkontrolliertes Ausbreiten verwilderter Katzen zu verhindern, zum anderen insbesondere, um das von Krankheiten verursachte Leid bei den Tieren zu mildern. Wir reden hier also über eine Aktion im Sinne des Tierschutzes. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich finde es wichtig, das noch einmal zu betonen. Die Kastrationsaktionen laufen bereits seit mehreren Jahren. Vor rund zehn Jahren sind wir noch von rund 75.000 verwilderten Katzen ausgegangen. Heute – wie gesagt – gehen wir von rund 50.000 solcher Tiere aus. Dieser Rückgang macht deutlich, dass diese Maßnahme durchaus einen gewissen Erfolg hat. Es macht aber auch deutlich, dass wir längst nicht am Ende des Tunnels sind und schon gar kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist. Das bedeutet aber auch, wenn es gelingen soll, die Zahl der verwilderten Katzen wirkungsvoll zu verringern, dass wir ein zusätzliches Instrument brauchen. Hier kommt der Antrag von SPD und SSW ins Spiel. Seit 2014 haben wir in Schleswig-Holstein eine Rechtsverordnung, eine sogenannte Subdelegationsverordnung, damit Gemeinden und Ämter den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken oder verbieten können. Wir stellen aber fest, dass dieses Instrument in seiner Form nicht ausreicht, um der Katzenschwemme zu begegnen. Das von SPD und SSW verfolgte Ziel einer landesweiten Katzenschutzverordnung geht nun einen Schritt weiter. Das ist nur folgerichtig. Wir wollen damit die landesweite Kastrations‑, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. Nur so können wir die unkontrollierte Ausbreitung verwilderter Katzen eindämmen und minimieren. (Beifall SSW und SPD) Ausnahmetatbestände für diese Pflicht sind im Antrag ebenso beschrieben. Das bedeutet, Katzen, die beispielsweise für die Zucht vorgesehen sind, aber auch normale Hauskatzen sind in begründeten Fällen davon ausgenommen. Auch sollen Ausnahmen in kleinräumigen Situationen erlaubt sein, beispielsweise in Gemeinden, die belegen können, dass sie vor Ort faktisch kein Problem haben. Ich gebe zu, dass diese Vorgehensweise nicht unumstritten ist. Auch wir haben es in der Fraktion länger diskutiert. Jedoch sind wir zu dem klaren Entschluss gekommen, dass das Kastrationsgebot gerade mit den sogenannten Ausnahmetatbeständen ein Mittel ist, um die unkontrollierte Ausbreitung verwilderter Katzen zu verringern. Der Schutz der Tiere hat aus unserer Sicht die höchste Priorität. Eine Kastration ist ein aktiver Beitrag zum Tierschutz. (Beifall SSW und SPD) Abschließend greife ich einen Punkt auf, der gerade für uns als SSW von Bedeutung ist. Katzen gehören zu den am weitesten verbreiteten Haustieren, und der soziale Aspekt solcher Tiere ist unbestritten. Daher soll auch niemand aus finanzieller Not heraus auf sein Haustier verzichten müssen, (Beifall SSW, SPD und FDP) weil die entsprechenden Pflichten nicht bezahlt werden können. Daher sind entsprechende Härten zu berücksichtigen. Auch das findet sich im Antrag von SPD und SSW wieder. Insoweit: Zustimmung zu beiden Anträgen heute! – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag hat Kollegin (Zurufe: Regierung!) – nein, danach! – Sandra Redmann von der SPD.

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Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse zusammen: CDU und Grüne lassen die Tierheime in Schleswig‑Holstein in Stich. (Beifall SPD, FDP und SSW) Lassen Sie mich das kurz anhand Ihres Antrages erläutern. Ich gehe die Punkte ganz schnell durch. Ich habe ja nur drei Minuten Zeit. Das Erste ist, wie immer in Ihrem Antrag, eine Begrüßung. – Das schenken wir uns. Punkt 2: Zeitnah soll eine Bundesratsinitiative der Landesregierung zum Online-Handel gestartet werden. – Ihnen ist echt nichts zu peinlich! (Beifall SPD, FDP und SSW) Da fehlen einem die Worte. Meine Kollegin hat es ausgeführt. Wir haben das hier im Landtag einstim- (Sandra Redmann) mig beschlossen. Was wollen Sie denn da starten? Was soll die Landesregierung starten? Ich hätte es von mir aus nicht angesprochen, aber da jetzt auch das Wort „zeitnah“ im Antrag steht und Minister Schwarz im Umwelt‑ und Agrarausschuss entwaffnet ehrlich ist, zitiere ich das einmal. Dieser Antrag liegt nämlich nach seinen Worten ob der vielen anderen Themen noch in einem Stapel und wird jetzt rausgeholt. (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) – Wie gesagt, ich hätte es von mir aus gar nicht angesprochen. Aber da Sie „zeitnah“ schreiben, frage ich: Müssen Sie so etwas in einen Antrag schreiben, nachdem wir das hier im Landtag beschlossen haben? – So etwas kann man sich nicht ausdenken. (Lars Harms [SSW]: Das ist dringend notwendig! – Dr. Heiner Garg [FDP]: Hauptsache, es steht etwas drin! – Christian Dirschauer [SSW]: Wiedervorlage!) Sie sagen, wir bräuchten das Verbot des OnlineTierhandels wegen der streunenden Katzen. Ich frage mich: Was haben streunende Katzen mit dem illegalen Online-Handel zu tun? (Beifall SPD, FDP und SSW – Wortmeldung Cornelia Schmachtenberg [CDU]) – Nein, lasse ich nicht zu. Ich lasse keine Zwischenfragen zu.

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Eka von Kalben

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Schmachtenberg zu?

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Sandra Redmann SPD

– Nein. – Wahrscheinlich ist es so, dass sie losrennen, streunende Katzen einfangen und sie anschließend im Internet anbieten. Oder was soll ich mir darunter vorstellen? (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Ich könnte es Ihnen sagen, aber Sie wollen ja nicht! –

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Lukas Kilian CDU

Das ist mehr als miau!) Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. Der nächste Punkt: deutschlandweite Kennzeichnungs‑ und Registrierungspflicht. – Im Umwelt‑ und Agrarausschuss haben wir Minister Schwarz gebeten – Sie werden sich hoffentlich daran erinnern –, die wichtigen Tierschutzthemen auf der AMK anzusprechen und das, wenn das dieses Mal nicht möglich ist, beim nächsten Mal zu tun. Ihr Beitrag zu dem Thema war, ob man mal kurz ein Treffen mit dem Umwelt- und Agrarausschuss und der AMK durchführen könnte – ich weiß nicht, wofür. Tierschutz war jedenfalls bei Ihnen überhaupt gar kein Thema. (Beifall SPD, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Der letzte Punkt: „Wir bitten die Landesregierung, vermehrt auf die Möglichkeit der Einführung einer kommunalen Katzenkastrationspflicht hinzuFrau Raudies hat das eben angesprochen. Da sagen Sie, an kommunalen Grenzen könne es nicht aufhören, aber Sie wollen eine bundesweite Möglichkeit der Katzenkastrationspflicht. (Beifall SPD, FDP und SSW – Dr. Heiner

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Dr. Heiner Garg FDP

Das war der beste Satz der ganzen Rede!) Wie geht denn das auf, wenn ich einmal fragen darf? Sie müssen die Kommunen nicht daran erinnern. (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Sie sollten einmal mit den Kommunen sprechen. Vielleicht tun Sie das nicht. Die wissen das ganz genau. Die Kommunen, die das jetzt schon machen, die bitten ebenso um Hilfe, dass das Land sich mit einmischt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Also auch das ist totaler Unsinn. Ich sage es noch einmal: Sie geben dem Tierschutz in SchleswigHolstein keine Chance. Das ist ein Armutszeugnis! – Danke! (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Kollegin Annabell Krämer von der FDP.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Redmann, genau das wollte ich auch. Ich wollte diesen Antrag der CDUFraktion zerpflücken, (Beifall FDP) (Annabell Krämer) denn meine Fraktion hat eindeutig beim Lesen gesagt: Hä, das ist ein tierschutzpolitischer Offenbarungseid. (Beifall FDP) Es steht nichts darin, es steht nichts drin! Aber was mich wirklich schockiert, ist, dass der Kollege Kock-Rohwer von den Grünen – von den Grünen, man höre das! – tatsächlich meinen Antrag mit der Mittelerhöhung für eine dringend notwendige Kastrationsaktion – ich habe sogar das Ministerium gebeten, das mit deckungsfähigen Posten aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren – als unsinnig bezeichnet. Die Grünen erachten Mittelerhöhungen für Tierschutz als unsinnig! Ich hoffe, dass das draußen vernommen wird. Ich hoffe, dass das draußen vernommen wird. (Beifall FDP, SPD und SSW) Von der CDU hätte ich nichts anderes erwartet, aber von Ihnen, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Jeder Tierschutzantrag wird von Ihnen abgelehnt. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: In Jamaika waren nicht immer die CDU-Kollegen die Bremser. Das können Sie nicht auf die CDU schieben. Dass Sie sich da nicht gerademachen, zeigt, wie wichtig Ihnen das ist. Dass Sie es ins Lächerliche ziehen, dass dieser TOP gesetzt wird? – Wie oft waren Sie als tierschutzpolitischer Sprecher dieser Legislatur in den Tierheimen? Haben Sie sich das Elend dort einmal angeschaut? Haben Sie mit den Menschen gesprochen, die ehrenamtlich dort arbeiten? Haben Sie mit den Tierärzten gesprochen? Haben Sie das überhaupt schon getan? Sie erachten das als unsinnig, was wir hier beantragen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Das ist ein wirkliches Leid im Moment. Sie sehen doch, was los ist: Tierheime machen dicht! Wo wollen Sie denn mit den Tieren hin? Wollen Sie die erschießen? – Das dürfen Sie Gott sei Dank aus Tierschutzgründen nicht, aus Tierschutzgründen darf kein Tier ohne Grund getötet werden. Ich hoffe, dass Herr Minister Schwarz das heute mitnimmt und sagt: „Wir haben vielleicht dieses Jahr 30.000 oder 40.000 Euro mehr“, und dass die Aktion nicht vorzeitig beendet, sondern wie ursprünglich geplant fortgeführt wird. Ganz ehrlich, Kollegin Schmachtenberg, wie die Kollegin sagte: Man muss es sich wirklich noch einmal vor Augen führen. Sie sagen, innerhalb kommunaler Grenzen könne man das regeln, aber das Land könne es nicht machen, weil das auf Bundesebene geklärt werden müsse. Wer soll denn hier eigentlich arbeiten? Was machen Sie eigentlich noch? Was Sie wirklich einmal auf Landesebene regeln können, das wollen Sie nicht. Sie verweisen entweder auf den Bund, oder Sie machen Arbeitsverweigerung. (Beifall FDP, SPD und SSW – Cornelia

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Cornelia Schmachtenberg CDU

Das stimmt nicht!) Ganz ehrlich, Sie sollten sich für diesen Antrag in Grund und Boden schämen. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt der Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Minister Schwarz. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Schutz und das Wohl von Tieren ist zweifellos von großer Bedeutung und eine Verantwortung, die wir als Gesellschaft tragen. Wir alle sind uns einig, dass die Situation der Straßenkatzen und das Leid dieser Tiere nicht hinnehmbar sind. Das Land Schleswig-Holstein hat daher frühzeitig ein Pilotprojekt zur Katzenkastration ins Leben gerufen und in den Folgejahren erfolgreich fortgesetzt. Gemeinsam mit den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Tierschutzes leisten wir somit bereits seit 2014 einen wichtigen Beitrag, die Anzahl herrenloser Katzen im Land zu reduzieren. An dieser Stelle möchte ich mich daher bei allen bedanken, die während der Kastrationszeiträume die Tiere einfangen, zum Tierarzt bringen und wieder am Fundort aussetzen. Auch die gute Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Gemeinden und den niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzten trägt maßgeblich zum Erfolg der Aktion bei. Sie übernehmen nicht nur einen Teil der entstehenden Kosten, sondern begleiten die Aktionen als verlässliche Partner. Gerade weil das Projekt der Katzenkastrationsaktion von mir als wichtig erachtet wird, haben wir Anfang des Jahres den finanziellen Beitrag meines Hauses erhöht, sodass in diesem Jahr 110.000 Euro für die Kastrationsaktion zur Verfügung stehen. (Annabell Krämer [FDP]: Das reicht aber nicht!) (Minister Werner Schwarz) In Schleswig-Holstein wird die Anzahl der freilebenden herrenlosen Katzen aktuell auf 50.000 Tiere geschätzt. Die Folge davon sind stetig steigende Zahlen verwahrloster Katzen, die entweder frei leben oder bei Tierschutzvereinen sowie Tierheimen abgegeben werden. Um die zunehmende Population freilebender, verwilderter Katzen zu verringern, haben sich bereits einige Kommunen in Schleswig-Holstein entschlossen, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Es wird von unterschiedlichen Erfolgen berichtet, aber in einem sind sich alle Gesprächspartner aus den Kommunen einig: Das Katzenkastrationsprojekt des Landes hat zu einer Abnahme der herrenlosen Katzen geführt. Sie alle wünschen sich eine Fortführung, und diesem Wunsch entspreche ich gern. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Forderung nach einer ergänzenden Katzenschutzverordnung, wie wir sie heute diskutieren, ist verständlich und nachvollziehbar. Besonders auf landwirtschaftlichen Betrieben und im ländlichen Raum ist die Anzahl der freilaufenden Katzen hoch. Oft ist nicht klar, woher die Katzen kommen, und häufig sind diese aus verschiedenen Gründen nicht kastriert. Als Freigänger vermehren sie sich unkontrolliert. Dies führt nicht nur zu einem Leidensdruck für die Tiere selbst und einem nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Biodiversität, sondern auch zu gesundheitlichen Risiken für Mensch und Tier. Die Einführung einer bundesweiten umfassenden Katzenschutzverordnung und ihre Integration in das Tierschutzgesetz – das ist das Ergebnis der Diskussion, ob Landes- oder Kommunalverordnung, Frau Raudies, Sie haben darauf verwiesen, auch auf die Schwierigkeiten bei den Kommunen – wäre aus meiner Sicht ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Katzen angemessen geschützt und versorgt werden. So würden die überfüllten Tierheime langfristig – leider nur langfristig – entlastet und ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regelwerken in den einzelnen Ländern vermieden werden. Abschließend möchte ich zudem noch einmal an die Eigenverantwortung von Tierhalterinnen und Tierhaltern appellieren. Wer ein Tier hält, sollte über die damit einhergehenden Pflichten und Konsequenzen aufgeklärt sein und sich bewusst machen, dass mit der Anschaffung eines Tieres Kosten und Pflichten verbunden sind, die über mehrere Jahre sprich ein Tierleben, bestehen.

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Eka von Kalben

Herr Minister, lassen Sie eine Frage von Frau Krämer zu? Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr gern.

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Annabell Krämer FDP

Das ist sehr freundlich. Ich verstehe eine Kausalkette nicht ganz: Sie sagen, eine Katzenschutzverordnung sei sinnvoll. Sie sagen auf der anderen Seite, die Kommunen könnten sie alle isoliert für sich erlassen. Dann sagen Sie, Sie forderten vom Bund, dass dies bundeseinheitlich sei. Entweder wir haben die Probleme, wie begründet wurde, nur auf begrenzten Räumen. Aber dann würde es keinen Sinn machen, eine bundeseinheitliche Katzenschutzverordnung, die andererseits von Ihnen gefordert wird, zu fordern. Wenn Sie jetzt die Möglichkeit haben, das auf Landesebene zumindest für Schleswig-Holstein vorausschauend zu regeln, was spricht dagegen? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann kommen Sie ganz groß raus!) Was spricht dagegen, dass wir das auf Landesebene machen? – Es spricht dagegen, dass wir durch die Unterschiedlichkeit der Landesregelungen eine Verzerrung hätten. Es ist nicht so, dass sämtliche Länder scharf voneinander abgegrenzt wären. Unterschiedliche Gemeinden liegen an der Landesgrenze, hier wird es so gehandhabt, dort wird es so gehandhabt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Bei den Kommunen ist das nicht so?) – Doch. Deswegen sage ich ja: Wir haben den Austausch mit den Kommunen gesucht, ob nun diese kommunale Möglichkeit ausgeweitet wird, oder eine Landesverordnung oder ein Bundesgesetz erlassen werden soll. Bei der Diskussion ist herausgekommen, dass eine Bundesverordnung der sinnvollere Weg sei. (Dr. Heiner Garg [FDP]. Europaweit? – Annabell Krämer [FDP]: Auch Europa arbeitet im Übrigen daran! – Beate Raudies [SPD]: Genau! Und was machen wir, wenn die Katzen nach Dänemark laufen? Also ehrlich, Leute!) Meine Damen und Herren, ich habe eben noch einmal an die Verantwortung der Tierhalter appelliert. (Minister Werner Schwarz) Ich glaube, wir sollten tatsächlich die Tierhalterinnen und Tierhalter stärker in die Pflicht nehmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Vorbereitung auf die heutige Landtagssitzung habe ich ChatGPT gefragt, was eine effektive Strategie ausmacht. Demnach umfasst eine effektive Strategie die Festlegung von Zahlen, die Identifizierung von Ressourcen und die Auswahl von Handlungsabläufen, um diese Ziele zu (Sophia Schiebe) erreichen, wobei auch die Umstände berücksichtigt werden. Die Fachkräfte-Stärken-Strategie des Sozialministeriums hat sich zum Ziel gesetzt, mehr Fachkräfte für unsere Kitas zu gewinnen. Das unterstützen wir alle. Check. Erstes Kriterium erfüllt. Doch bereits beim zweiten Merkmal wird es schwierig. Denn leider weiß die Landesregierung überhaupt nicht, wie viele Fachkräfte fehlen oder noch fehlen werden. Mit anderen Worten: Sie wissen gar nicht, was Ihre Ressourcen sind. Damit scheitern Sie schon beim zweiten Kriterium der Strategiefähigkeit. Das ist doch eine Farce, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Auf welchen Annahmen beruhen denn ihre nächsten Schritte? Karten legen oder in die Glaskugel schauen? Wir wissen, dass sich viele Erzieherinnen und Erzieher in unseren Kitas dem Rentenalter nähern. Daher wäre es wichtig, frühzeitig den Bedarf an Nachwuchskräften zu ermitteln, um Engpässe zu vermeiden. Zudem muss auch unsere Bildungsministerin, Frau Prien, wissen, wie viele Lehrkräfte sie zur Ausbildung unseres Fachpersonals braucht. Oder nicht? Oder wird auch das einfach gewürfelt? Nicht nur in unseren Kitas mangelt es an pädagogischen Fachkräften. Ich habe noch keine Maßnahme oder zumindest ein paar Worte seitens der Landesregierung vernommen, wie wir pädagogisches Personal für den Bereich der Jugendhilfe gewinnen wollen. Auch dort werden gerade Gruppen geschlossen. Das geht überhaupt nicht. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Da frage ich mich schon, wo wir beispielsweise Kinder und Jugendliche in stationären Wohngruppen unterbringen wollen, wenn keine Erzieher_innen mehr da sind. Ziehen die dann bei uns ins Landeshaus ein? In meinem Büro kann maximal ein Kind übernachten. Wie viele ziehen bei Ihnen ein, Frau Touré? Und da war ja noch etwas: Ich habe gehört, da kommt so etwas, das sich Rechtsanspruch Ganztag nennt, ab dem Jahr 2026. Aber was beschwere ich mich! Das ist ja noch so lange hin. (Zurufe FDP: Das läuft!) Da muss die AG Ganztag auch nicht so oft tagen. Dreimal bis jetzt, das reicht doch völlig aus! Ihr Konzept ist offenbar: Wir lassen die Schüler_innen nach dem Unterricht einfach auf den Schulhof laufen, und zwischendurch gibt es eine Fußball AG und den Nähkurs mit Frau Meier. Das passt dann schon. Ein Viertel unserer pädagogischen Fachkräfte verlässt bereits nach fünf Jahren wieder die Kita. Was ist die Antwort seitens der Landesregierung? Helfende Hände gibt es nur, wenn der Fachkraft-KindSchlüssel abgesenkt ist, und die Bürokratie wird nicht abgebaut. § 35 beispielsweise bleibt mit ein paar Ausnahmen bestehen. Die Kitaleitungen dürfen weiter fleißig Listen ausfüllen, anstatt sich mit der Konzeption und Führung ihrer Mitarbeiter_innen auseinanderzusetzen. Viele erhofften sich, dass mit der Evaluation des Kindertagesstättengesetzes endlich Anpassungen erfolgen, die unser pädagogisches Personal im Alltag wirklich entlasten. Verfügungszeit zur Vor- und Nachbereitung des Kitaalltags, für Elterngespräche, Anrechnung von Hauswirtschaftspersonen im Standard-Qualitäts-Kosten-Modell oder mehr Ausfalltage. Doch die Evaluation wird ohne ein Übergangsmanagement nach hinten geschoben. Und wer soll das ausbügeln? – Die Standortgemeinden. Auch hier fehlt es an einem klaren Bekenntnis in Richtung unserer Kitaeltern, dass die Beiträge im kommenden Jahr nicht steigen werden. Bei vielen fällt jetzt schon der Urlaub oder der Ausflug in den Zoo weg. Sie haben Angst, dass alles immer teurer wird. Die Eltern wollen einfach, dass ihre Kinder Kinder sein können. Sie sollen die Möglichkeit haben, in den Fußballverein oder mit Freunden ins Schwimmbad zu gehen. Unsere Eltern setzen die Besorgungen für ihre Kinder ganz oben auf die Liste und stecken bei sich selbst zurück. Auch wenn ein Vollzeitverdiener und eine Teilzeitkraft mit 30 Stunden ihr Einkommen zusammenlegen, ist der Monat manchmal zu lang für das Geld. Der Verweis auf die Anhebung der Sozialstaffel, das Wohngeld oder andere soziale Ermäßigungen hilft nicht. Viele haben darauf einfach keinen Anspruch. Ich höre in letzter Zeit immer wieder, dass vor allem den Müttern geraten wird, doch einfach zu Hause zu bleiben, dann würde ja der Anspruch bestehen. Sieht so für uns in Schleswig-Holstein Gleichstellung aus? – Für mich nicht! (Beifall SPD und SSW) (Sophia Schiebe) Zudem brauchen wir genau diese Frauen als Fachkräfte. Nicht selten sind es doch gerade sie, die in der Pflege und in unseren Schulen arbeiten. Daher wäre eine Fachkräftestrategie, die auch dies berücksichtigt, angebracht. Liebe Landesregierung, Sie haben ein paar Ideen auf den Weg gebracht, um unsere Kitas zu entlasten. Da die Kenntnisse über die Ressourcen und Handlungsabläufe noch Luft nach oben haben, kann ich hier jedoch leider keine Strategie erkennen. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg von der FDP.

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Dr. Heiner Garg FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn der letzten Legislaturperiode haben sich drei Fraktionen aufgemacht, das Kitasystem, insbesondere die Kitafinanzierung, grundlegend zu reformieren. Wir haben in Schleswig-Holstein damals – es ist schon eine Weile her, weiß ich – die höchsten Beiträge bundesweit sowohl im Ü3- als auch im U3-Bereich gehabt. Wir sind mit dem Anspruch angetreten, die Eltern zu entlasten, die Qualität in den Einrichtungen zu steigern, weil wir der Auffassung gewesen sind, dass Kita auch einen frühkindlichen Bildungsanspruch erfüllen muss und nicht Kinderaufbewahrung bedeutet. Und wir wollten erstmalig einen verlässlichen, und zwar dynamischen, Landesbeitrag an den Gesamtkosten einführen, damit weitere Kostensteigerungen, die sich aus der Dynamik ergeben – also beispielsweise der Platzzahlentwicklung oder auch durch die entsprechend in Anspruch genommenen Betreuungsstunden –, gleichmäßig, fair verteilt werden. Das Besondere an dieser Kitareform war – da muss man gar nicht jedes Ziel im Einzelnen teilen; die Sozialdemokraten wollten immer grundsätzlich etwas anderes –, dass wir uns nicht einfach ein halbes Jahr hingesetzt und etwas aufgeschrieben haben, das in den Ausschuss gegeben, diskutiert, eine Anhörung durchgeführt haben, und dann war es gut, sondern wir haben das mit den großen Playern – mit der Landeselternvertretung, den kommunalen Landesverbänden und den Trägerverbänden – gemeinsam gemacht. Das war bei so einem großen Projekt wichtig. Das war mühsam. Sie haben ja den Vater des sogenannten Standard-Qualitäts-Kosten-Modells gerade in einer anderen Funktion kräftig beklatscht. Das war wichtig, damit hier alle an einem Strang ziehen. Das war nicht selbstverständlich, und es hat manchmal nächtelang gedauert, bis man sich auf Kompromisse verständigen konnte, die natürlich auch dadurch notwendig gewesen sind, dass das Geld nicht unbegrenzt da war. Aber es hat bis zum Schluss durchgetragen. Frau Ministerin, ich bin deswegen so eingestiegen, weil es damals auch gemeinsame Presseerklärungen gab. Diese gemeinsamen Presseerklärungen haben deutlich gemacht, dass man diesen gemeinsam gefundenen Kompromiss, also dieses Kitagesetz, gemeinsam trägt. Es gibt jetzt wieder gemeinsame Presseerklärungen. Die gibt es nicht so häufig und schon gar nicht zwischen KLV und Trägerverbänden. (Vereinzelter Beifall FDP und SPD – Birte

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Birte Pauls SPD

Das stimmt!) Ich sage das ohne Häme, denn ich mache mir wirklich Sorgen. Ihre kitapolitischen Ansätze – wenn sie denn überhaupt vorhanden sind –, werden in Grund und Boden geschrieben. Sie haben es innerhalb eines Jahres fertiggebracht, dass sich all die Beteiligten, die über zwei Jahre gemeinsam die große Kitareform miteinander gestaltet und sie miteinander verabschiedet haben – Sie haben übrigens damals als Abgeordnete auch die Hand dafür gehoben –, davon verabschieden. Meine sehr geehrten Damen und Herrn von CDU und Grünen, das sollte Ihnen zu denken geben. (Beifall FDP, SPD und SSW – Dr. Bernd

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Dr. Bernd Buchholz FDP

An die Wand gefahren!) Deswegen fordern wir Sie, Frau Ministerin, und die regierungstragenden Fraktionen heute auf, zumindest mit der einen oder anderen Verunsicherung, die seit Monaten durch das Land geistert, einfach Schluss zu machen. Sagen Sie hier und heute klipp und klar, dass eine der größten Errungenschaften für die Eltern, nämlich ein statischer Beitragsdeckel, dass dieses Instrument der Kitareform – also ein Deckel, bei dem Kostensteigerungen durch das Land aufgefangen werden – nicht geopfert wird, dass es keinen dynamischen Deckel geben wird! Sagen Sie den Eltern, dass sie keine erhöhten Beiträge zu erwarten haben – auch nicht im nächsten Jahr –, sagen Sie das heute klipp und klar! (Beifall FDP, SPD und SSW) (Dr. Heiner Garg) Um diesen Anspruch zu untermauern, möchte ich gern den Kollegen Tobias Koch vom 12. Juli 2023 – also noch nicht so lange her – zitieren: „Kinder haben für uns oberste Priorität, und deshalb halten wir unser Wort, das wir bei der Kitareform bezüglich zukünftiger Kostensteigerungen gegeben haben.“ Sie haben das Wort gegeben, dass Sie sie senken. Ich verlange von Ihnen heute nur das Wort, dass Sie sie nicht wieder erhöhen, Herr Kollege Koch.

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Eka von Kalben

Ihre Redezeit ist leider um, Herr Garg.

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Dr. Heiner Garg FDP

Gut, dann werde ich mich bei Ihnen gleich noch zu einem Dreiminutenbeitrag melden, denn ich habe noch zwei andere Erwartungen an die Landesregierung. – Danke bis hierhin fürs Zuhören. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort hat Katja Rathje-Hoffmann von der CDU.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Böhm von der Landeselternvertretung, schön, dass Sie so lange ausgehalten haben und da sind. – Mittlerweile weiß jeder: In jeder Kita gibt es Personalengpässe, und es gibt einen riesigen Handlungsbedarf, etwas in diesem Bereich zu tun. Eine gute frühkindliche Bildung steht bei uns immer im Fokus. Zudem wissen wir bereits jetzt, dass das Fachpersonal in den Kitas fehlt und Fachkräfte immer knapper werden. Wir wissen, dass wir Maßnahmen ergreifen und umsetzen müssen, um diesen Fachkräftemangel zu bekämpfen. Wir arbeiten stetig, ständig und intensiv, an der Lösung dieser Probleme. Aus diesem Grund setzen wir die Fachkräftestärkungsstrategie um, die mit folgenden Maßnahmen verbunden ist. Wir erhöhen die Zahl der Ausbildungsplätze im Bereich der praxisintegrierten Ausbildung, der PiAAusbildung; die ist sehr beliebt. Ab dem kommenden Jahr stärken wir diese Ausbildungsform mit 10 Millionen Euro zusätzlich für dieses erfolgreiche Ausbildungssystem. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Danke schön. – Wir erhöhen die Anzahl der Ausbildungsplätze. Es werden zukünftig 480 Plätze für die Erzieherinnenausbildung anteilig vom Land zur Verfügung gestellt. Die werden vom Land jeweils mit 800 Euro pro Monat bezuschusst – wir kommen von 300 Plätzen; das ist eine ordentliche Steigerung. Zudem werden wir seit neustem 275 SPA-Ausbildungsplätze mit 600 Euro pro Monat vom Land fördern, damit wir auch diese Form stärken. Neu ist ebenfalls die PiA-Ausbildung für die Heilerziehungspflege. Mit 56 neuen Plätzen probieren wir aus, ob auch diese Ausbildungsform in diesem Bereich so funktioniert. Nicht vergessen dürfen wir die 100 vom Land geförderten FSJ-Plätze, die sehr wichtig für die Kitas vor Ort sind. Es wäre schade, wenn diese Förderung durch die Kürzungen des Bundes wegfiele, denn aus vielen FSJlern werden gute Erzieherinnen und Erzieher oder sozialpädagogische Assistentinnen. Ganz besonders wichtig und hilfreich ist aus unserer Sicht die verbesserte Möglichkeit des Quereinstiegs. Wer schon eine andere Ausbildung absolviert hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Fachqualifikation in der pädagogischen Kitaarbeit beschäftigt werden. Es ist aus unserer Sicht ein hilfreicher und sehr pragmatischer Weg für die Betreuung unserer Kleinsten. Mehr Attraktivität versprechen wir uns auch von den neu geschaffenen Aufstiegsmöglichkeiten für die SPA, die nach langer Diensterfahrung – also nach zehn Jahren – eine Gruppe leiten dürfen. Dies motiviert nicht nur, sondern ist auch monetär ganz ansprechend für die Mitarbeiterinnen. Ein weiterer Aspekt ist, dass wir Kitas mit spürbarer Personalknappheit durch die sogenannten Helfenden Hände entlasten und unterstützen. Diese können leicht und unkompliziert Tätigkeiten wie zum Beispiel Büroarbeit oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Entlastung des pädagogischen Personals übernehmen. Dieser große Strauß an Möglichkeiten zur Qualifikation und Unterstützung, den ich Ihnen eben dargelegt habe, zeigt deutlich: Wir handeln, und wir werden bei der Personalgewinnung und der Stärkung der Fachkräfte tätig. Wir haben zusätzlich die wichtigen Sprach-Kitas gerettet und den ausbleibenden Bundeszuschuss kompensiert. (Serpil Midyatli [SPD]: Wollen Sie sagen, wie die Mittelabführung wird?) (Katja Rathje-Hoffmann) Zudem übernehmen wir die relativ hohen Tarifabschlüsse der Jahrgänge 2022 und 2023. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erwähnen möchte ich auch, dass wir die Sozialstaffel verbessert haben und Eltern mit geringem Einkommen und wenig Geld gut unterstützen werden. Wir stärken außerdem das Kompetenzteam Inklusion mit zusätzlichen 9 Millionen Euro. Wir stehen auch weiterhin – das mehr denn je – für zukunftsstarke Kindertageseinrichtungen mit einer guten Betreuungsqualität im Land. Das von der Opposition geforderte Prognosetool wird im Kitabereich nur sehr schwer umsetzbar sein. Ein Vergleich mit der Schulsituation, liebe Frau Schiebe, ist sehr schwierig. Der Vergleich mit der Lehrerversorgung hinkt und wird nicht gelingen, denn im Kitabereich haben wir nicht nur einen Arbeitgeber, sondern ganz viele; wir haben eine große Trägervielfalt. Das droht bürokratisch zu überborden, zumal Bürokratie für die Kindergärten ein großes Problem ist. Wir freuen uns, dass das Sozialministerium gemeinsam mit dem Bildungsministerium bereits auf der Basis der zu ermittelnden Bedarfe Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung zielgerichtet weiterentwickelt. Zudem wird es einen Bericht zur Umsetzung der Fachkräfte-Stärken-Strategie geben, und zwar schon im nächsten Jahr. Meine Damen und Herren, mit diesem Strauß an Maßnahmen können wir dem Fachkräftemangel ganz gut begegnen. Wir müssen gucken – das ist dann unsere Aufgabe für die nächsten Jahre –, dass wir unsere Kinder weiter optimal qualitativ hochwertig betreuen können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Kollegin Catharina Nies. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich als neue Abgeordnete war in meinem ersten Jahr hier im Parlament vor allem ein Thema bezeichnend für unsere schwarz-grüne Zusammenarbeit, nämlich eine intensive und sehr proaktive Kitapolitik – und zwar im Sinne der Kinder, der Eltern und zur Entlastung der Fachkräfte in den Kitas. Wir haben vier Gesetzesänderungspakete auf den Weg gebracht, fünf Landtagsanträge beschlossen, vier Berichte gehört und nonstop an verbesserten Rahmenbedingungen gearbeitet. Das war auch nötig, denn mit der Kitareform wurde ja ein völlig neues Finanzierungs- und Qualitätssicherungssystem eingesetzt, das in der Praxis erst erprobt und stetig weiterentwickelt werden musste und weiterentwickelt werden muss. Was haben wir also in der Koalition seit 2022 im Kitabereich erreicht? – Wir haben Energiekostenzuschläge für Kita und Kindertagespflege eingeführt und Eltern über die Erweiterung der Sozialermäßigung entlastet. Wir haben die Förderrichtlinie für die Kompetenzteams Inklusion in den Kreisen und kreisfreien Städten auf den Weg gebracht. Wir haben die Sprach-Kitas erhalten und fördern mit 7,5 Millionen Euro jährlich 230 Kitas durch das neue Landesprogramm. Wir haben mit unserer Fachkräfte-Stärken-Strategie den Einstieg in die Erziehungsberufe vereinfacht und Aufstiegschancen für Sozialpädagogische Assistenzen zur Gruppenleitung geschaffen. Wir haben die Ausbildungskapazitäten für Erzieher_innen, SPA und Heilpädagog_innen ausgeweitet und mit PiA attraktiver gestaltet, sodass derzeit über 7.000 Menschen in Schleswig-Holstein im Erziehungsbereich in der Ausbildung sind. Wir haben das Rückforderungsrisiko der Kitas bei Personalausfällen durch Krankheit und Schwangerschaft minimiert. Wir haben trotz der schwierigen Haushaltslage alles getan, um Tarifvereinbarungen zügig umzusetzen und dabei die Kindertagespflege mitbedacht. Das war freiwillig, aber aus meiner Sicht war das absolut notwendig. Das alles zeigt: Wir nehmen die Qualität an unseren Kitas sehr ernst. Wir nehmen die hohen Belastungen der Fachkräfte sehr ernst, und wir nehmen gute Arbeitsbedingungen sehr ernst. Wir wollen, dass sich mehr Menschen für den beruflichen Weg einer SPA oder Erzieherin entscheiden. Warum betone ich das alles? – Weil das zeigt, mit welchem Selbstverständnis Schwarz-Grün Kitapolitik macht. Mich wundern deshalb Oppositionsanträge wie der der FDP, die ganz klar versuchen, uns etwas Gegenteiliges zu unterstellen. Die FDP macht nur eines in ihrem Antrag – sie fordert uns auf, genau das zu tun, was wir bereits tun und getan haben. (Catharina Johanna Nies) (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nee! – Weitere Zurufe FDP) Nach den Debatten der letzten Monate und nach alldem, was wir und Ministerin Touré bereits auf den Weg bringen konnten, verfängt das heute aber nicht mehr. Und ja, alle wissen, wir haben eine extrem angespannte Haushaltslage und alle Ressorts werden einstecken müssen. Das ist so. Aber es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, Ängste in der Bevölkerung zu schüren und zu unterstellen, dass wir im nächsten Jahr mit der Kettensäge ausgerechnet durch die Kitalandschaft laufen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Widerspruch SPD – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) – Das ist so. Herr Garg, wenn Sie wollen, dass wir hier und heute sagen, dass Schwarz-Grün nach wie vor hinter den Grundsätzen und Verabredungen der Kitareform steht, dann bekommen Sie ein ganz klares: ja, natürlich! (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dann müssen Sie aber auch handeln!) Wenn Sie aber wollen, dass wir uns hier hinstellen und sagen, wir machen Vorfestlegungen für ein laufendes Haushaltsverfahren 2024, noch dazu mit einem Haushalt, der sehr wahrscheinlich ein Kürzungshaushalt sein wird, ist die Antwort: nein. (Lachen Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf Beate Raudies [SPD] – Dr. Heiner Garg [FDP]: Netter Versuch!) Das heißt nicht, dass wir die Ziele der Kitareform ablegen, das heißt nur, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt keine Vorfestlegungen machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Zu dem Antrag von Frau Schiebe kann ich sagen: Das Ziel teile ich im Grundsatz, Frau Schiebe. Wir haben einen Fachkräftemangel im Erziehungsbereich, der uns vor enorme Herausforderungen stellt. Wir brauchen hierfür natürlich eine Lageeinschätzung, und zwar regelmäßig. Das Prognosetool, das das Bildungsministerium zur Berechnung des Lehrkräftebedarfs nutzt, lässt sich nicht einfach auf den Erziehungsbereich übertragen. Das ist nicht unbedingt das richtige Instrument für den Kitabereich. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Aber wir sollten uns natürlich damit beschäftigen, vor welchen zahlenmäßigen Problemen wir im Kita- und Ganztagsbereich stehen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Es wird die Frage sein, wie das Kitaportal klug genutzt und ausgebaut werden kann und welche Daten seitens Träger und Kommunen zur Verfügung gestellt werden können. Es wird zu klären sein, wie wir belastbare Zahlen für unseren Fachkräftebedarf ermitteln können. Damit befassen sich Bildungsund Sozialministerium in enger Zusammenarbeit. (Beate Raudies [SPD]: Was hat das Kitaportal mit den Fachkräften zu tun?) Zur Entwicklung der Fachkräfte- und Ausbildungssituation und zur Umsetzung der Fachkräfte-Stärken-Strategie wünsche ich mir einen regelmäßigen Bericht. Egal wie, jede Berechnung wird am Ende zeigen: Wir brauchen jeden Menschen, den wir für den Bereich Kita und Ganztag gewinnen und begeistern können und müssen mit unserer Fachkräfte-Stärken-Strategie vorankommen. Ich bitte darum, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Das Wort für den SSW hat der Kollege Christian Dirschauer, den ich natürlich nicht vergesse. (Christian Dirschauer [SSW]: Geht doch! – Heiterkeit)

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich ehrlich bin, dann stelle ich mir aus meiner ganz persönlichen Sicht als Kitavater immer öfter eine ganz zentrale Frage, und zwar danach, wie die Menschen, die in der Kita arbeiten, ihren Arbeitsalltag überhaupt noch schaffen. Egal ob Leitungskräfte, Erzieherinnen und Erzieher, SPA oder das weitere Personal: Alle arbeiten seit Langem unter ganz, ganz großem Druck und damit häufig an der Belastungsgrenze oder schon darüber hinaus. Viel zu oft wissen sie nicht, was der Tag bringt, weil wieder einmal krankheitsbedingte Ausfälle aufgefangen werden müssen oder andere unvorhergesehene Dinge die Abläufe durcheinanderwirbeln. Und doch versuchen sie Tag für Tag nicht nur dem Anspruch der Eltern – zu denen auch ich gehöre –, sondern vor allem auch ihrem eigenen Anspruch an eine gute, kindgerechte Arbeit zu genügen. Dieser Einsatz verdient unseren größten Respekt und (Christian Dirschauer) unsere volle Anerkennung. Dafür sage ich an dieser Stelle einmal Danke. (Beifall SSW, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir alle wissen es und haben es auch mehrfach schon hier im Plenum bewegt: Schleswig-Holstein bietet den Eltern nach wie vor zu wenig Betreuungsplätze und steht gleichzeitig vor einem massiven Fachkräftemangel. Das gilt nicht nur für die Kita, sondern auch für andere Bereiche wie zum Beispiel die Jugendhilfe. Auch das haben wir schon gehört. Damit ist längst absehbar, dass sich die Personalsituation in den Einrichtungen noch weiter zuspitzen wird. Für den SSW habe ich hier schon mehrfach betont, dass wir bei diesem Thema Verständnis dafür haben, dass sich CDU und Grüne mit einer Lösung schwertun. Auch uns ist bewusst, dass man sich kein Personal backen kann. Umso wichtiger ist es aber, die richtigen Weichen zu stellen, um perspektivisch für mehr qualifiziertes Personal und damit entsprechende Entlastung zu sorgen. Da mag mehr Autonomie für die Kitas zwar ein Teil der Lösung sein, aber das Absenken von Standards – wie es zu Beginn der Woche von der Ministerin verkündet wurde – bleibt der falsche Weg, weil das die Qualität bedroht. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das von SPD, FDP und SSW beantragte Prognosetool zur Berechnung und Darstellung des Fachkräftebedarfs kann dagegen zumindest mittelfristig einen wichtigen Beitrag leisten. Nach unserer Auffassung ist es nämlich eine absolute Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Strategie gegen den Fachkräftemangel, dass wir den Bedarf möglichst genau kennen. Wir müssen doch wissen, wo wir eigentlich hinwollen! Auf dieser Basis würden sich dann vor allem die Ausbildungsbedarfe gut planen lassen, und man könnte die Kapazitäten entsprechend erhöhen. Genau das sollte unser aller Ziel sein, und zwar möglichst regional verteilt, weil auch lange Fahrten zum Ausbildungsort unattraktiv sind und im Zweifel abschrecken. Gleichzeitig ist aber hoffentlich allen klar, dass eine solche Prognose und Anpassung der Ausbildungsplätze nur ein Teil der Lösung sein kann. Für uns als SSW steht zumindest fest, dass wir endlich auch in die Arbeitsbedingungen derer investieren und diese verbessern müssen, die schon heute in den Kitas tätig sind, denn die Fluktuation der Beschäftigten ist weiterhin deutlich zu hoch, und das liegt nun einmal an der hohen Belastung bei gleichzeitig weiterhin nicht gerade üppiger Bezahlung. Leider wird auch die beste Fachkräfteoffensive Zeit brauchen, bis sie entsprechende Wirkung entfaltet und die Situation in Kita und Jugendhilfe entspannt. Gleichzeitig sieht es bekanntlich nicht allzu rosig aus, wenn wir auf die Finanzlage des Landes blicken. Doch auch wenn der Druck dadurch absehbar noch steigt, muss aus meiner Sicht eines klar sein: Am Grundkonsens, den alle als Ausgangspunkt der Kitareform mitgetragen haben, darf nicht gerüttelt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Die Antwort auf die aktuellen Herausforderungen darf nicht in der Absenkung der Kitastandards und der Qualität in den Einrichtungen liegen. Sie darf eben auch nicht in der Anhebung der Elternbeiträge liegen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Im Gegenteil, wir müssen massiv in die Entwicklung von Fachkräften und in ihren Verbleib in den Kitas investieren. Und wir müssen perspektivisch dafür sorgen, dass der Zugang zur Kita für die Familien kostenfrei gestellt wird. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das mag manch einer in diesen Zeiten vielleicht für naiv oder utopisch halten. Es ist aber aus meiner Sicht der einzig richtige Weg, wenn wir wirklich Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit bei uns hier in Schleswig-Holstein wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort zu einem bereits angekündigten Dreiminutenbeitrag hat der Kollege Dr. Heiner Garg von der FDP.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Kollegin Nies, ich muss keine Anträge stellen, um zu verunsichern. Die Verunsicherung haben Sie in den letzten Monaten ganz ohne meine Anträge geschafft, (Beifall FDP und SPD) (Dr. Heiner Garg) die Verunsicherung und den Zorn bei Einrichtungsträgern, bei Eltern und auch bei den kommunalen Landesverbänden. Insofern würde unsere Initiative dazu beitragen – Sie können ja immer noch zustimmen –, dass wieder ein bisschen so etwas wie Sicherheit in die Landschaft einkehrt, und das ist das eigentliche Stichwort. Sie sagen, Sie verabschieden sich nicht von den Grundfesten oder von dem Kernbestandteil der Kitareform. Zum Kernbestandteil der Kitareform gehört unter anderem, dass die Elternbeiträge perspektivisch gesenkt werden und nicht weiter steigen, und eine Dynamisierung des Elterndeckels wäre eine Steigerung von Kitabeiträgen. Also dann geben Sie doch heute dieses Bekenntnis ab. Das erwarte ich nach Ihrem Beitrag von Ihnen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Zweitens. Meine Damen und Herren, Frau Ministerin, dafür, die Evaluation zu verschieben – das habe ich Ihnen schon einmal gesagt –, können gute Gründe sprechen. Ich stelle mich hier auch nicht hin und spreche gegen eine Verschiebung der Evaluation. Corona kann zum Beispiel dazu geführt haben, dass bestimmte Daten nur so verzerrt zusammengetragen werden können, dass keine vernünftige Auswertung stattfindet. Was aber nicht geht, Frau Ministerin, ist, dass Sie damit Ihren Sparbeitrag leisten wollen. Natürlich müssen Sie die Kostendynamik, die im System steckt und die sich auch in einer verlängerten Evaluation abbildet, für die Kommunen ausgleichen und diese für die Kommunen auffangen. Sonst verabschieden Sie sich von einem weiteren Grundpfeiler der Kitareform, Frau Nies. (Beifall FDP, SPD und SSW) Vielleicht ist dies mein letzter Versuch. Ich möchte diesen Versuch trotzdem noch einmal unternehmen, Frau Ministerin. Ich habe Ihnen das schon einmal hier im Plenum gesagt. Ich sage das wirklich in aller Freundlichkeit: Es ist jetzt an Ihnen, und zwar an Ihnen ganz persönlich, dieses Thema zur Chefinnensache zu machen und den Kommunikationsprozess mit den Hauptakteurinnen und Hauptakteuren konsequent wiederaufnehmen, sodass Transparenz dahin gehend geschaffen wird, was Sie eigentlich wirklich wollen, planen und vorhaben, auch finanziell. Das ist nicht immer bequem, das weiß ich. Das, was Sie bisher finanziell geleistet haben, die Abgeordneten Rathje-Hoffmann und Nies haben das hier ja aufgezählt, ist der Erhalt des Status quo. Sie haben in dieser Legislaturperiode noch keinen einzigen Beitrag dazu geleistet, die Elternbeiträge weiter abzusenken. Sie haben noch keinen einzigen Beitrag dazu geleistet, die Qualität in den Einrichtungen weiter zu verbessern. Sie haben noch keinen einzigen Beitrag geleistet, die Kommunen weiter zu entlasten. Sie haben den Status quo bewahrt. Das kritisiere ich auch gar nicht. Aber Sie müssen jetzt, und zwar Sie selber, in einem kontinuierlichen Kommunikationsprozess mit den Beteiligten wieder für Vertrauen sorgen und Transparenz schaffen. Das haben Sie ganz persönlich in der Hand, aber damit im Zweifel auch das Scheitern.

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Eka von Kalben

Sie müssen jetzt zum Schluss kommen.

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Dr. Heiner Garg FDP

Ich bin an den Schluss gekommen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt die Kollegin Serpil Midyatli von der SPD.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir schon dabei sind, Vergangenheitsbewältigung zu machen: Lieber Heiner Garg, zur Ehrlichkeit gehört dazu: Sie haben damals in der Jamaikakoalition mit den Grünen und mit der CDU gemeinsam die Beitragsfreiheit immer in den Vergleich gesetzt und gesagt: Wir wollen aber mehr Qualität. Das war das Thema, liebe Kollegin Eka von Kalben. Ich weiß nicht, wie oft Sie das hier im Plenum gesagt haben: Wir wollen mehr Qualität in den Kitas, wir wollen mehr in Bezug auf das, was den Fachkraft-Kind-Schlüssel angeht. Diese Position haben sie im Laufe des Verfahrens dann eingenommen. Ich halte hier einmal fest: Sie können die Qualität in den Kitas mit all den Regelungen, die Sie jetzt machen, nicht halten. Diese sind zwingend notwendig, das sehe ich ein. Ich habe Ihnen aber damals gesagt: Hätten Sie vor fünf Jahren mit der Kitareform auch eine Fachkräfteoffensive gestartet, lieber Heiner Garg – darüber haben wir oft diskutiert –, dann hätten wir jetzt fünf Jahre gehabt, in denen wir zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher erhalten hätten. Die Versäumnisse jetzt in der Kürze der Zeit aufzuholen, ist und bleibt schwierig. Das Problem wird aber sein, dass wir nicht mehr in dem Maße auf die Qualität schauen, wie es nötig (Serpil Midyatli) ist. Das ist die erste Bildungseinrichtung. Es geht hier wirklich um die Kleinsten. In der Kita wird der Grundstein für ihre Bildung gelegt. Ministerin Prien, bei der IQB-Studie haben wir schon festgestellt, was in den Grundschulen passiert, wenn vorher in den Kitas keine Bildung stattgefunden hat. Das heißt, diejenigen, die heute in der Krippe und in der Kita ihre Chance nicht bekommen haben, werden dies nachher in der Grundschule und auch in den weiterführenden Schulen am Ende nicht aufholen. Das heißt, das Argument, wir werden alles in die Qualität stecken, hat nicht funktioniert. Das müssen Sie heute eingestehen. Den Beitragsdeckel zu halten, hat irgendwie auch nicht funktioniert. Alle sind enttäuscht. Ich frage mich: Was ist eigentlich von der Kitareform noch übriggeblieben? Vielleicht können Sie das gleich hier beantworten, Frau Ministerin? (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn es eine Sache gibt, zu der man mich nicht auffordern muss, dann ist das, Kitapolitik zur Chefinnensache zu machen, denn sie ist Chefinnensache. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich möchte mit dem Thema Kitagesetz und Evaluation beginnen, denn ich finde es richtig, dass das Fachgremium nun mehr Zeit für die Bewertung der Evaluationsergebnisse hat, die nun kommen werden. Warum? – Weil die Ergebnisse der externen Evaluatoren, die Einordnung und Bewertung durch das Fachgremium, die grundlegende Voraussetzung für die zukünftige Kitafinanzierung in SchleswigHolstein sind. Deswegen sind wir politisch zu dem Entschluss gekommen, die Frist für die Abgabe des Berichtes vom Fachgremium um wenige Monate zu verlängern, von Ende Dezember 2023 auf April 2024. Ich halte es für notwendig, dass der Übergangszeitraum um ein Jahr verlängert wird, und ich erkläre Ihnen auch gern, warum. Wir wollen uns Zeit nehmen, um mit den Beteiligten, von denen Sie gesprochen haben, Abgeordneter Garg, auf Basis der Ergebnisse ein funktionierendes Zielsystem zu entwickeln. Wir haben zuletzt am Freitag im Rahmen unseres Spitzendialogs, den wir hier in dieser Legislatur auf den Weg gebracht haben, mit den Beteiligten, den KEV, den Elternvertretungen, aber auch den Trägern zusammengesessen. Das tun wir regelmäßig. Das tun wir ausführlich und manchmal auch im Dissens; ich glaube, das gehört völlig dazu, wenn man über Themen diskutiert. Da mache ich mir gerade keine Sorgen. Vielmehr finde ich es richtig, dass man unterschiedliche Positionen vertreten kann. Wir sind der Überzeugung: Es muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten, weil wir ein System wollen, das jahrelang Bestand hat, weil wir ein System wollen, das kurzfristig und passgenau auf Krisen reagieren kann, ein System, in dem die Qualitätsstandards erhalten bleiben. Um das zu ermöglichen, braucht es eine Verschiebung. Dazu werden wir dem Parlament in den kommenden Monaten eine Gesetzesänderung vorschlagen. Aber eins sei gesagt: Der Wesensgehalt der Reform bleibt erhalten: Elternentlastung, Qualität und kommunale Entlastung. Trotzdem: Auch, wenn wir die Evaluation und die Umsetzung nach hinten verschieben wollen, heißt das nicht, dass es beim Thema Kita einen Stillstand gibt, ganz im Gegenteil. Wir knüpfen an das an, was die Vorgängerregierung begonnen hat und stärken das System. Sie alle wissen, wie oft – Herr Abgeordneter Nielsen und Frau Abgeordnete Rathje-Hoffmann haben es gerade dargestellt – wir das Gesetz im vergangenen Jahr geändert haben: Sprach-Kitas, Tarife, Mitteilungspflicht bei behinderungsbedingter Kündigung, soziale Ermäßigung, Augustlücke, temporäre Gruppenerweiterung, krankheitsbedingte Ausfälle, unsere Fachkräfte-Stärken-Strategie. Wir brauchen dringend mehr Menschen in diesem Bereich. Das ist kein Fakt, den es erst seit gestern gibt, der ist nicht erst seit gestern bekannt. Genau deshalb habe ich mich sofort nach Amtsantritt mit der Frage auseinandergesetzt, was wir tun können, um mehr Menschen in die Ausbildung zu bekommen, um mehr Menschen dazu zu bringen, auszubilden, um mehr Menschen zu unterstützen, um mehr Menschen Aufstiegsmöglichkeiten in diesen Bereichen zu ermöglichen und um mehr qualifizierte Menschen aus anderen Bildungsbereichen zu ermöglichen, in diesem Bereich zu arbeiten. (Ministerin Aminata Touré) Sie alle haben mitbekommen: Wir haben gerade erst am Freitag vergangener Woche den Quereinstieg erleichtert. Diese Woche, am Montag, habe ich dazu eine Pressekonferenz gegeben. Ich möchte an dieser Stelle sehr deutlich sagen, dass wir mit dieser Maßnahme nun alle kurzfristigen Maßnahmen unserer Fachkräfte-Stärken-Strategie umgesetzt und zusätzlich dazu eine mittelfristige Maßnahme ergriffen haben, um mehr Ausbildungskapazitäten zu schaffen. Darauf bin ich sehr stolz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir warten nicht ab. Wir handeln. Das ist gut. Insgesamt haben wir im Kitabereich ein Finanzvolumen von über 700 Millionen Euro, weil es der Landesregierung wichtig ist, eine gute, dauerhafte und starke Kitastruktur sowie gute, qualifizierte und engagierte Menschen in diesem Bereich zu haben. Daran werden wir auch weiterarbeiten. Deshalb zum zweiten Aspekt der Debatte: Ich finde den Wunsch nach einem differenzierten Bild der Fachkräftesituation in Schleswig-Holstein absolut berechtigt. Wir brauchen eine verlässliche Grundlage, um unsere politischen Maßnahmen daran anzupassen. Ich selbst finde Politik ohne stichfeste Datenlage oftmals schwierig. Auch für das Bildungsministerium wäre eine solche Datenbasis wichtig. Deswegen machen wir uns gemeinsam auf den Weg, eben diese zu ermitteln. Es ist wichtig, dass wir sie auf den Weg bringen. Schon jetzt ist absehbar, dass wir viel Zeit brauchen werden, um das auf den Weg zu bringen. Genau deswegen wollen wir parallel nicht abwarten, sondern legen mit unseren Maßnahmen los, um das dann im Nachhinein nebeneinanderstellen zu können. Der Fachkräftebedarf hängt davon ab, wie viele Menschen wir im System brauchen. Wir wissen, dass wir genügend Menschen brauchen. Deswegen glaube ich, dass wir im letzten Jahr viele gute Dinge in diesem Bereich bewegt haben. Das werden wir auch in der Zukunft tun. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen, wir würden unsere Tagung gerne fortsetzen. Ich bitte also alle – zumindest die, die da sind –, sich auf den Plätzen einzufinden, damit wir weiterarbeiten können. Ich rufe Tagesordnungspunkt 49 auf: Bericht zum Vorantreiben der Modernisierung der Landespolizei Schleswig-Holstein Bericht der Landesregierung Drucksache 20/1044 Ich erteile der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Modernisierung der Landespolizei ist ein fortwährendes Anliegen der Landesregierung, denn die Polizei muss als attraktiver und moderner Arbeitgeber aufgestellt sein, um unser aller Sicherheit gewährleisten zu können. Mit einer breit gefächerten Gewinnung von Fachpersonal und der Einführung technischer Neuerungen sind wir auf einem ziemlich guten Weg. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schon in den vergangenen Jahren, das haben wir von diesem Platz aus schon öfter berichtet, haben wir rund 870 zusätzliche Stellen geschaffen, denn wir wissen, dass die Belastung der Polizei konstant hoch ist und dass eine gute personelle Aufstellung erforderlich ist. Vorausschauend haben wir deshalb zum August dieses Jahres die erforderlichen Einstellungszahlen um etwa 80 auf 407 Anwärterinnen und Anwärter erhöht. Damit gleichen wir Pensionierungen aus und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Wir gucken uns aber auch Aufgaben an, die nicht notwendigerweise von der Polizei wahrgenommen werden müssen. Ich denke da zum Beispiel an die Begleitung von Schwertransporten. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Darüber haben wir oft genug gesprochen, genau. Hier hat der Bund die rechtlichen Rahmenbedingungen geöffnet. Meine Damen und Herren, der vorgelegte Bericht der Landesregierung befasst sich mit einer breiten Themenpalette zur Modernisierung unserer Landespolizei. Lassen Sie mich einige Schwerpunkte herausgreifen. Die Landespolizei beteiligt sich aktiv am bundesweiten Programm Polizei 2020. Hier werden die Vernetzung und Vereinheitlichung der digitalen Bund-Länder-Polizeiarbeit vorangetrieben. Das ist ein sehr wichtiges Thema, wie wir alle wissen. Schleswig-Holstein bearbeitet dabei federführend einige Leuchtturmprojekte. Das in SchleswigHolstein entwickelte Vorgangsbearbeitungssystem @rtus wird inzwischen durch neun weitere Bundesländer genutzt. Eine weitere Federführung obliegt Schleswig-Holstein im Projekt Datencloud, durch das der gemeinsame Zugriff von Polizei und Justiz auf Daten und Beweismittel ermöglicht werden soll. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern ist einer unserer Schwerpunkte. Deswegen stärken wir die Polizei auch in diesem Bereich personell und technisch. Wir haben die Stellen für Ermittlerinnen und Ermittler verdoppelt, wir setzen künstliche Intelligenz ein und stärken die IT-Forensik, um für eine schnellere Auswertung des tatkritischen Materials zu sorgen. Seit März ist zudem unsere neue Onlinewache in Betrieb. Die Onlinewache vereinfacht die Kontaktaufnahme und Anzeigenerstattung für Bürgerinnen und Bürger. Denn unsere Landespolizei versteht sich als Bürgerpolizei und ist über alle Kanäle zu jeder Uhrzeit erreichbar. Neben bestmöglicher IT, Hard- und Software braucht unsere Landespolizei deshalb auch für den Streifen- und Reaktionsdienst die bestmögliche Ausstattung. Für die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten im täglichen Dienst halten wir die Einsatzmittel auf dem neuesten Stand. Das laufende Pilotprojekt zum DistanzElektroImpulsGerät (DEIG) und die geplante flächendeckende Ausstattung mit Bodycams sind Beispiel hierfür. Noch in diesem Jahr werden außerdem drei neue Boote eines einheitlichen Typs zur Erprobung an die Landespolizei geliefert. Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen Bereich eingehen, der nichts mit Technik im weitesten Sinne zu tun hat: die Gesundheit der Angehörigen unserer Landespolizei, hier insbesondere ihre seelische Gesundheit. Der Landespsychologische Dienst wurde von einer auf sechs Stellen verstärkt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das unterstützt alle Polizeibeschäftigten mit vielfältigen Beratungsangeboten, zum Beispiel in der Betreuung nach belastenden Einsätzen oder in persönlichen Krisen, der Stressprophylaxe und der präventiven Stärkung in besonders belastenden Arbeitsbereichen, wie im Fall von Straftaten zum Nachteil von Kindern. Die Stärkung in diesem Bereich ist mir eine Herzensangelegenheit ebenso wie die Themen Gleichstellung und Diversität. Unsere Landespolizei als moderner Arbeitgeber treibt beide Bereiche voran. Der Frauenanteil unter den Anwärtern und Anwärterinnen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht, und das Engagement unserer Ansprechstelle steigert die Offenheit für die Community. Ebenso sind Maßnahmen für Mentoring für Frauen in Führungsfunktionen und Führen in Teilzeit bereits angestoßen. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Meine Damen und Herren, Sie sehen: Unsere Landespolizei ist auf einem sehr guten Weg. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Ministerin. Bevor wir nun in der Debatte fortfahren, lassen Sie uns doch gemeinsam die Seniorenunion, Ortsverband Rellingen, auf der Tribüne begrüßen (Beifall) und den Präsidenten der DEHOGA Schleswig-Holstein, Axel Strehl. – Herzlich willkommen! (Beifall – Zurufe) Begrüßen wir außerdem unseren ehemaligen Kollegen und Abgeordneten der SPD-Fraktion, Wolfgang Baasch. – Herzlich willkommen! (Beifall) Wir starten mit der Aussprache. Ich erteile nun dem Abgeordneten Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang des Jahres haben wir schon einmal über die Modernisierung unserer Landespolizei debattiert. Anlass war der Antrag der Koalition mit gleichlautendem Titel, Inhalt war jedoch einzig der digitale Dienstausweis. (Christopher Vogt [FDP]: Das war schön!) Wir als SSW stellen uns natürlich, wie viele andere in diesem Hohen Haus auch, unter Modernisierung der Landespolizei ein bisschen mehr vor als nur diesen Dienstausweis – (Beifall SSW und FDP) deshalb auch unser Berichtsantrag. Wir wollen wissen, wie es um die Umsetzung der E‑Akte steht, um die Informations- und Kommunikationstechnik, um das Personalzuwachsverfahren, das Bootskonzept, die Dienstgebäude, die Schutzausrüstung, die Diversität und noch einiges mehr – Sie haben den Bericht ja auch vorliegen. Zwei Aspekte sind für uns als SSW besonders wichtig. Da ist zum einen die Personalsituation und zum anderen die Gesundheit der Mitarbeiter der Landespolizei. Beides hängt miteinander zusammen. Besonders deutlich wird das bei den Planungen im Personalzuwachsverfahren – wenn Sie in den Bericht schauen wollen: Seite 4. Gucken Sie sich die Planung für die zukünftige zweite Einsatzhundertschaft an. Für 2023 sind 25 Planstellen vorgesehen, für 2024 weitere 25, beides im Rahmen der Übernahme der Auszubildenden. Zusätzlich sollen 40 weitere Einstellungen erfolgen. Bisher stehen also 90 Stellen zur Verfügung. Da kann man schon mal sagen: Das sind nicht 100. Im Bericht ist die Rede von 40 weiteren Planstellen in 2025. Wir werden natürlich ganz genau beobachten, ob diese Stellen in Zukunft bei engeren Haushaltsmitteln weiter eingeplant werden. Man muss immer mitdenken, dass eine Hundertschaft aus deutlich mehr als 100 Stellen bestehen muss. Menschen haben auch mal Urlaub, müssen Überstunden ausgleichen und werden eben krank. Diese Krankheiten können auch berufsbedingt sein. Bei Einsätzen muss sich also unsere Polizei ein ums andere Mal fragen: Wie war das bei Willy? Hat er einen gesunden Rücken? – Wenn nicht, fällt Willy aus. Da sind wir schon beim Thema Gesundheit. Es ist nicht nur der Rücken. Es sind die, die keinen Helm mehr tragen dürfen, die keine Nachtdienste mehr übernehmen können, diejenigen, die aufgrund von psychischen Belastungen für gewisse Aufgaben nicht mehr in Betracht kommen. Der Kollege Dürbrook hat zum Thema Krankenstand der Landespolizei vor einiger Zeit eine Kleine Anfrage gestellt, deren Inhalte ich jetzt nicht vorwegnehmen möchte. Aber eines wird in der Beantwortung der Anfrage, in unserem Bericht und in Gesprächen mit der Polizei, wie wir sie alle führen, deutlich: Die Landesregierung weiß oft wenig, und manchmal weiß sie gar nichts. 2022 lagen wir bei 219.589 Fehltagen bei den Beamtinnen und Beamten der Landespolizei, 2023 zur Hälfte des Jahres bei 101.174 Fehltagen. Um welche Art von Erkrankungen es sich handelt und ob sie etwas mit dem Dienst zu tun haben, bleibt unbekannt. Auch, ob dadurch teilweise Einschränkungen im Dienst resultieren, weiß niemand. Es fehlen also die Daten, um wirklich eine zielgerichtete Gesundheitsfürsorge umzusetzen. Die GdP forderte im Sommer deshalb verständlicherweise eine Ursachenforschung: Die Landespolizei stehe vor vielfältigen Herausforderungen. Daher müsse die sachliche und personelle Ausstattung diesen Herausforderungen immerwährend angepasst werden. Hierfür brauche es entsprechende Planung und Grundlagen. – So begründen auch wir unseren Berichtsantrag. (Lars Harms) Es gibt eine Menge interessante weitere Aspekte in diesem Bericht: etwa, dass sich der Abschnitt Diversität einzig auf sexuelle Orientierung beziehungsweise geschlechtliche Identität bezieht. Wir hatten da, ehrlich gesagt, einen etwas breiteren Diversitätsbegriff angedacht. Da haben wir uns anscheinend gegenseitig missverstanden. Das ist auch okay. Allerdings stellen sich für uns eben doch weitere Fragen in Bezug auf Diversität, nämlich zum Beispiel: Wie steht es um Menschen mit Migrationshintergrund in der Landespolizei? Auf welche sprachlichen Kompetenzen können wir theoretisch zugreifen? Welchen Bildungshintergrund allgemeiner Art haben die Leute? Was haben sie außer der Ausbildung als Polizistinnen und Polizisten noch alles mit im Rucksack? Und natürlich: Welche Ausbildungen oder Fortbildungen sind jetzt noch hilfreich? Auch das ist noch nicht klar, jedenfalls nicht für unseren gesamten Polizeikörper. Das müssen wir wissen, das muss man auch in den einzelnen Polizeidienststellen wissen. Wir müssen also viel besser darin werden, die Fähigkeiten, die unsere Polizistinnen und Polizisten schon mitbringen, zu erkennen und sie dann auch zu nutzen. (Beifall SSW) Auffallend ist hierbei auch, dass der Begriff Frauen auf 18 Seiten genau dreimal in ein und demselben Absatz vorkommt, der übrigens unkonkreter nicht sein könnte. – Man gibt sich Mühe: So lässt sich der Absatz zusammenfassen. Ein Mentoring-Programm für Frauen in Führungspositionen sei angestoßen. Das Schwerpunktthema „Führen in Teilzeit“ werde mit einem Projekt landesweit umgesetzt. Dass das nicht aufgeht, kann eigentlich jedem einleuchten. Ein ganz anderes Thema sind die Absätze zu den Pilotprojekten mit Tasern und Bodycams. Sie bleiben bedauerlicherweise bemerkenswert informationslos. Da sollen ja teilweise noch Berichte folgen. Daher finde ich es richtig und wichtig, dass wir uns weiter mit diesem Bericht, den anderen Berichten und der Frage, welche Daten wir außerdem noch bräuchten, um unsere Landespolizei zu modernisieren, beschäftigen. Der Bericht ist okay, aber er ist noch nicht perfekt. Wir sollten im Ausschuss daran arbeiten, dass die Informationen noch perfekter werden, damit wir die Landespolizei noch besser steuern können. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall SSW, SPD und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Das Wort hat nun die Abgeordnete Birte Glißmann von der CDU-Fraktion.

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Birte Glißmann CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal, Frau Ministerin, vielen Dank für den Bericht, aber auch, lieber Kollege Harms, vielen Dank für den Berichtsantrag. Wir haben nun schriftlich einen umfangreichen Bericht vorliegen, der sowohl aufzeigt, was bisher erreicht worden ist, aber auch, welche Hausaufgaben noch vor uns liegen, um die Zukunftsaufgaben der Landespolizei erfüllen zu können. Wir sind uns alle einig: Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten tagtäglich unerlässliche Arbeit für die Sicherheit in unserem Land. Dafür gebührt ihnen unser Dank. Aber das alleine reicht nicht, sondern wir müssen ihnen eben auch mit der richtigen Ausstattung weiterhin den Rücken stärken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das tut die Landesregierung wie auch schon wie die vorherige Landesregierung sehr gut. Zu einer modernen Polizei gehört selbstverständlich eine moderne Ausstattung mit technischer Hardware. Es ist deswegen ein entscheidender Schritt, dass durch das Projekt „Ultramobile Polizeiarbeit“ mittlerweile 3.500 Smartphones für den Streifendienst in unserem Land bereitgestellt worden sind. Das Bereitstellen von Smartphones allerdings reicht natürlich nicht, und es klingt gerade vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Anforderungen erst mal einfacher, als es eben ist. Es geht eben um die zeitintensive Betreuung, damit die Polizistinnen und Polizisten am Ende wirklich einen Mehrwert von der technischen Ausstattung haben. Am Ende reicht auch die beste Hardware nicht, wenn die Software nicht stimmt. Deswegen, und das finde ich sehr wichtig in dem Bericht: An unterschiedlichen Stellen wird deutlich, dass das ein laufender Prozess ist, dass sowohl Applikationen als auch mögliche andere Erweiterungen in Bezug auf die dienstlichen Smartphones laufend mitgedacht werden müssen. Da müssen wir am Ball bleiben. Ein Beispiel dafür sind die geplanten E‑Services wie die Option des digitalen Bezahlens von Verwarngeldern wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten. (Birte Glißmann) Auch das soll über die Smartphones ermöglicht werden. Die Ministerin hat es angesprochen: Damit sorgen wir für mehr Bürgerfreundlichkeit und für eine noch modernere Außenwahrnehmung unserer Polizei. Aber wenn wir die Polizei für die Zukunft aufstellen wollen, dann heißt das in einer schnelllebigen Zeit auch, dass wir mit immer neuen Entwicklungen Schritt halten müssen. Es ist deswegen genau richtig, dass wir in der Landespolizei nicht nur KI anwenden, sondern auch Spracherkennungssoftware, beispielsweise bei falschen Polizeibeamten oder sogenannten Enkeltricks am Telefon. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz kann insbesondere beim wachsenden Phänomen Cybercrime, aber auch im Umgang mit großen Datenmengen enorm hilfreich sein. Gerade bei der Bearbeitung von Missbrauchsdarstellungen – auch das hat die Ministerin angesprochen – kann der belastende Einsatz für die Beamtinnen und Beamten durch künstliche Intelligenz zumindest ein bisschen unterstützt werden. Aber es geht eben auch weiter. In dem Bericht wird die gemeinsame Datencloud genannt, die neue Onlinewache, die Onlinekommunikation und weitere Projekte, mit denen noch wichtige Themen im digitalen und technischen Bereich vorangebracht werden müssen. Auch da ein Kompliment an die Landesregierung, denn es wurde auch sehr deutlich, dass Schleswig-Holstein im Länderverbund an vielen Stellen ganz entscheidend mitwirkt. Doch nicht nur technisch, sondern auch personell muss die Landespolizei gut aufgestellt sein: mit flexiblen Arbeitszeitmodellen – da, wo es eben in der Polizei geht –, mit modernen Arbeitsformen. Denn auch das trägt am Ende dazu bei, die Zufriedenheit und den Krankenstand unter den Beamtinnen und Beamten zu reduzieren. Dazu helfen Projekte wie „Führen in Teilzeit“ oder „Frauen in Führungspositionen“. Aber ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das nur ein Anfang ist und wir weitere Maßnahmen auf den Weg bringen müssen, um das volle Potenzial unserer Gesellschaft nutzen zu können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bericht zeigt: Wir haben schon viel erreicht, aber wir haben noch einiges an Hausaufgaben auf, auch bei der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit. Aus dem Bericht geht hervor, dass das Innenministerium das schon erkannt hat und am Ball ist. Das ist ein sehr gelungener Bericht, aber wie schon mehrfach gesagt: Wir müssen am Ball bleiben, denn die Modernisierung der Landespolizei ist ein Dauerthema. Dazu müssen wir einen kontinuierlichen Beitrag leisten, um unseren Beamtinnen und Beamten den Rücken zu stärken. Die Sicherheit im Land bleibt ein Schwerpunktthema dieser Koalition. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Jan Kürschner von den Grünen.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Landespolizei wird in der Tat moderner. Der ausführliche Bericht unserer Innenministerin ist so umfangreich, dass ich jetzt innerhalb der Redezeit nicht auf alle Punkte hieraus eingehen kann. Wir haben in den letzten Jahren tüchtig und vieles für die Landespolizei getan. Wir haben zentral die Polizeirechtsreform mit Erweiterung und Klarstellung vieler rechtlicher Befugnisse durchgeführt, die Einführung, Evaluation und Begleitung der Bodycams angestoßen, Distanzimpulsgeräte – kurz: Taser – eingeführt, dieses behutsam und ebenfalls mit begleitender Evaluation. Hervorheben möchte auch ich die Einführung der dienstlichen Smartphones, die den Polizeialltag in der Praxis deutlich verbessern, wenn das am Ende alles reibungslos funktioniert. Das digitale Notizbuch soll kommen. Auch das wäre super, dann stellen sich keine Nachbestellprobleme mehr. Wir haben in den letzten Jahren massiv Stellenaufbau betrieben. Seit 2015 hat die Landespolizei fast 700 Stellen mehr erhalten – 700 Stellen! Das ist wirklich eine ganze Menge. Die Ausrüstung der Polizei wurde deutlich verbessert, dazu Zulagen und Besoldung umfangreich angepasst und nicht zuletzt eine Arbeitszeitreduktion im Wechselschichtdienst beschlossen. Erwähnen muss auch ich den dennoch hohen Krankenstand in unserer Landespolizei und die Maßnahmen, die wir ergreifen, um hier Verbesserungen im Arbeitsalltag der Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen. Das ist leider ein bundesweit auftretendes Problem: 45 Tage im Jahr – neun Arbeitswochen – krankgeschrieben zu sein, ist keine Aus- (Jan Kürschner) nahme, quer durch alle Landespolizeien und die Bundespolizei. Insbesondere die psychische Gesundheit will ich hier auch noch einmal ansprechen. Das sage ich bei allen meinen Reden und all meinen Besuchen bei der Polizei. Es sollen die Hilfsangebote genutzt werden, die jetzt neu eingeführt wurden, gerade nach belastenden Situationen oder auf den Dienststellen, die sich mit den Missbrauchsdarstellungen befassen, die wir deutlich gestärkt haben. Das will ich auch noch einmal an der Stelle sagen. Wir haben den Psychologischen Dienst deswegen stark ausgebaut. Das tat auch dringend Not. Mein Appell an die Polizei: Nutzen Sie das! Die Polizeiführung möchte ich gern ermutigen, dieses noch tiefer in alle Dienststellen zu tragen. Mich freut auch, hier erwähnen zu können, dass SchleswigHolstein die größte Rücklaufquote in ganz Deutschland bei der Teilnahme an der MEGAVO-Studie hat. Dank wiederum an dieser Stelle an alle, die für die Teilnahme innerhalb der Landdespolizei geworben haben. Ich baue sehr stark darauf, dass wir durch diese Studie sehr bald noch vieles aus dem Polizeiberufsalltag lernen werden, das uns helfen wird, weitere Maßnahmen zu ergreifen, überlastungsbedingte Erkrankungen in der Polizei zu verhindern oder abzuschwächen und hierbei vielleicht sogar noch ein paar ganz neue Wege in der Ausübung des Polizeiberufes zu erdenken. Zum Schluss noch eines: SKiD SH 2022 ist die jüngst erschienene Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Kriminalität in Schleswig-Holstein 2020“, die ich allen gern ans Herz legen möchte, leicht zu finden auf der Seite des Innenministeriums: 93 Prozent der schleswig-holsteinischen Bevölkerung fühlen sich im Alltag sicher. 96,1 Prozent loben die polizeiliche Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern, jeweils knapp 94 Prozent die Bürgerfreundlichkeit und das professionelle Verhalten. Schleswig-Holstein liegt hier oftmals über dem Bundesindex, auch wenn natürlich nicht immer alles bei der Polizei Gold ist. Das ist nirgendwo der Fall. Diese Zahlen sprechen aber eine deutliche Sprache. Dank an dieser Stelle allen Polizeibeamtinnen und ‑beamten des Landes, die ein tiefes Vertrauen unserer Bevölkerung genießen (Beifall ganzes Haus) und durch ihren unermüdlichen Einsatz auch verdient haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner von der SPD-Fraktion.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte den Bericht für den erkrankten Kollegen Dürbrook, dem ich noch einmal gute Besserung wünsche. (Beifall) Frau Ministerin, einleitend auch von mir vielen Dank für den vorgelegten Bericht. Ich war ein wenig skeptisch, wie viel man aus einem schriftlichen Bericht ziehen könnte, der gleich 18 verschiedene Bereiche abdecken soll, von denen fast jeder für eine Debatte hier im Landtag ausreichend wäre. Tatsächlich zeigt der vorliegende Bericht bei vielen der 18 Punkte einen eher überschaubaren Gehalt. Immerhin wissen wir zwar jetzt, dass die Landespolizei 2022 2.025 Antworten in den sozialen Netzwerken verfasst hat. Bei so viel Liebe zum Detail werden allerdings die Lücken in anderen Teilen des Berichts umso auffälliger, insbesondere dort, wo es kritisch ist, also was nicht im Bericht steht. Ohne despektierlich klingen zu wollen: Das hier ist ein Schönwetterbericht. Exemplarisch greife ich das Kapitel zum Zustand der Dienstgebäude heraus. (Beate Raudies [SPD]: Oh! Schönes Thema!) Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich: „Es wird stetig daran gearbeitet, den Zustand der Liegenschaften zu erhalten bzw. zu verbessern.“ – Na, immerhin. Mein Sohn arbeitet auch stetig daran, sein Zimmer aufzuräumen. Aber leider folgt in diesem Kapitel im Anschluss an die Selbstverständlichkeiten keine ehrliche Bestandsaufnahme, sondern lediglich eine dürftige Auflistung der vermeintlichen Erfolge. Viele Polizistinnen und Polizisten – und das merkt man auch, wenn man die im Land selbst besucht – nehmen ganz sicher die Situation ganz anders wahr. Das hätte sich in einem solchen Bericht auch gern einmal wiederspiegeln können. Zahlreiche Dienststellen sind marode und dringend sanierungsbedürftig: fehlende Duschen, fehlender (Dr. Kai Dolgner) Anschluss ans Landesnetz, fehlende Abstellmöglichkeiten für Streifenwagen, fehlende Sicherungseinrichtungen – die Liste ist lang! Verbesserungen gibt es regelmäßig bestenfalls im Schneckentempo, wie das Beispiel der Polizeidirektion Itzehoe zeigt: Sechs Jahre, nachdem der damalige Minister die Situation als nicht mehr hinnehmbar einstufte und der damalige Staatssekretär sich vor Ort sogar an die Spätphase der DDR erinnert fühlte, ist so wahnsinnig viel immer noch nicht passiert. Viel zu oft verstrickt man sich bei den Liegenschaften in einer Endlosschleife der fehlenden Entscheidungsfähigkeiten, unter der am Ende nur die Beamtinnen und Beamten leiden. Das muss sich dringend ändern. (Beifall SPD und SSW) Die Modernisierung der Landespolizei steht und fällt zweifellos mit dem Personal. Trotz des Stellenaufbaus der vergangenen Jahre hat die gefühlte und die tatsächliche Arbeitsbelastung in der Fläche fast überall zugenommen. Der Überstundenberg bleibt ebenso beeindruckend wie beunruhigend. Der Blick auf Abschiebefahrten oder Schwertransporte zeigt, dass die Polizei sicherlich nicht alle Aufgaben machen muss, die ihr derzeit aufgebürdet werden. Trotzdem ist absehbar der weitere Personalzuwachs alternativlos. Wir werden ein besonderes Augenmerk darauf haben, ob die nächsten 40 dann bei der Einsatzhundertschaft auch tatsächlich kommen – trotz der angespannten Haushaltslage –, denn der Bedarf ist von der Haushaltslage unabhängig. (Beifall SPD und Lars Harms [SSW]) Dürftig ist der Bericht allerdings beim Thema Krankenstand. Der ist höher als im Schnitt der Landesverwaltung. Das ist angesichts der besonders belastenden Tätigkeiten oder wechselnden Schichten wenig überraschend. Keine Erwähnung findet im Bericht der erschreckende Anteil der Langzeiterkrankten. Ein Drittel der mehr als 100.000 krankheitsbedingten Fehltage allein im ersten Halbjahr 2023 geht auf Langzeiterkrankungen zurück. Gerade bei Langzeiterkrankungen und der Ursachenforschung wäre der Vorjahresvergleich sehr wichtig gewesen. In KoPers werden solche Daten aber nur 18 Monate lang vorgehalten. Offenbar fand dieses Thema niemand relevant genug, die Zahlen anderweitig zu sichern. Deutlicher kann die Landesregierung nicht zum Ausdruck bringen, dass sie dieses wichtige Thema nicht im Blick hat. – Frau Ministerin, ich hoffe, dass wird sich in Zukunft ändern, damit wir auch schauen können, wie sich das bei den Langzeiterkrankungen entwickelt. Zum Schluss zu den neuen Polizeidienstausweisen, die der Koalition, die gern über anderer Leute Anträge richtet, einen Antrag wert waren: Leider ist dies ein großartiges Beispiel für die Probleme, unter denen die Landespolizei bei der Beschaffung oftmals leidet. Laut Bericht sollen die Ausweise 2024 ausgegeben werden – vier Jahre, nachdem die GdP dringend auf den Bedarf hingewiesen hat. Zur Erinnerung: In Niedersachsen hat man kurzerhand Drucker und Rohlinge angeschafft und selbst Ausweise produziert – und die neuen hier werden auch nicht viel mehr können als die in Niedersachsen. Das ist pragmatisch, günstig und schnell. Da können wir uns gern etwas abschauen. (Beifall SPD) Vieles geht schneller, vieles muss schneller gehen. Vor allem braucht es genug Geld. Dafür werden wir uns in den anstehenden Haushaltsberatungen mit Sicherheit einsetzen. Ich hoffe, Sie alle auch. Sie haben ja alle betont, wie wichtig die Ausrüstung ist. Nur zu, dann packen wir es bei den Haushaltsberatungen noch einmal gemeinsam an. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Herr Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz von der FDP-Fraktion.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man ist zunächst einmal sehr dankbar, Kollege Harms, dass Sie vom SSW diesen Antrag gestellt haben. Nach der Februardebatte hatte man in der Tat den Eindruck, die Modernisierung der Landespolizei beziehe sich auf die Digitalisierung der Dienstausweise. Mit diesem Antrag ist es ermöglicht worden – Frau Ministerin, vielen Dank dafür –, mit einem Bericht zu zeigen, dass Modernisierung bei der Landespolizei stattfindet – da bin ich deutlich weniger kritisch als der Kollege Dolgner eben –, sie aber auch bitter nötig ist. Am Montag haben wir in einer großen schleswigholsteinischen Zeitung gelesen, wie die Polizei weiter unter der Mehrbelastung ächzt. Wer im Lande unterwegs und bei Einsatz‑, Ermittlungs- und Präsenzstellen vor Ort ist, fragt sich: Ist eigentlich von dem Personalzuwachs der letzten Jahre vor Ort nichts angekommen? Die stehende Redewendung nämlich ist: Wir haben zu wenig Leute. (Dr. Bernd Buchholz) Das hat mich ein bisschen erschreckt angesichts der Tatsache, dass ich glaube, dass der Personalaufwuchs, den wir bei der Polizei in den letzten Jahren tatsächlich gemacht haben, gut und richtig war – nicht nur in die richtige Richtung geht. Ich befürchte, dass wir in dieser Art und Weise nicht ewig weitermachen können. Das, was in den letzten fünf, sechs Jahren an Personalzuwachs geschaffen worden ist – das muss auch GdP und allen anderen Beteiligten klar sein –, werden wir nicht weiter aufbauen können. Das bedeutet, dass wir die Polizeiarbeit anders strukturieren müssen. Das bedeutet auch, dass Digitalisierung bei der Polizei zu Entlastungen führen muss, die Arbeit vereinfacht und bestimmte Tätigkeiten ganz aus der Polizeiarbeit rauszunehmen sind, wie beispielsweise die Begleitung von Schwerlastverkehren. Ich habe nie verstanden, warum ein Polizeifahrzeug mit zwei gut ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten hinter einem Schwertransport herfahren muss, (Beifall FDP, SPD und SSW) um diesen abzusichern. Das geht jetzt. Das kann man jetzt machen. Das bedeutet aber auch, dass es Anstrengungen bedarf, intensiv zu gucken: Wie geht eine digitale Vorgangsbearbeitung? @rtus ist ein solches System. Wir haben es geschafft, andere Bundesländer davon zu überzeugen. Von einer ultramobilen Polizei, die mit einem Smartphone unterwegs ist und die Vorgangsbearbeitung vor Ort so macht, dass die Vorgangsbearbeitung damit erledigt ist, sind wir noch ein gutes Stück entfernt. Es gibt neue Herausforderungen, der sich die Landespolizei stellen muss. Sie selbst haben von dem schwierigen Beispiel der sexuellen Darstellung von Kindern im Internet gesprochen. Hier stellen wir einen massiven Anstieg der Anzahl von Deliktüberprüfungen fest, getrieben von amerikanischen Providern, die die Auswertungen von Daten auf der Basis von KI an das Bundeskriminalamt überstellen. Dort werden sie dann auf die Landespolizeien verteilt und bei uns dann nicht wirklich mit KI bearbeitet. Vielmehr gehen sie durch einen Vorfilter und müssen dann im Wesentlichen angeguckt werden. Meine Damen und Herren, da gibt es eine aufkommende Menge an strafrechtlich relevanten Themen. Das wird nur mit Technik zu bearbeiten und zu beherrschen sein. Da sind die Anstrengungen aus meiner Sicht noch reichlich ausbaufähig, auch wenn das im Bundeskontext stattfindet und sich Schleswig-Holstein sicherlich sehr gut einbringt. Das ist ein Riesenproblem. Lassen Sie mich noch ein paar Anmerkungen zu den Digitalisierungserfordernissen machen. Dass das bei @rtus, also dem polizeilichen Vorgangssystem, so gut geklappt hat, ist schön. Dass andere Länder das kopieren, finde ich gut. Das ist eine Eigenentwicklung aus Schleswig-Holstein. Trotzdem muss man bei vielen anderen Dingen nicht in eine Eigenentwicklung gehen. Ein freundliches Desaster ist bei der Spracherfassung passiert, wo es im Bericht heißt: „Nachdem das landesinterne Projekt Automatische Spracherkennung … mit einem noch nicht zufriedenstellenden Ergebnis beendet wurde …“. Auf Deutsch: Man hat versucht, etwas zu machen, was eigentlich von kommerziellen Anbietern heute viel besser da ist und man abgesichert in die Polizeiarbeit integrieren kann. Frau Ministerin, ich wünsche mir, dass man an vielen Stellen nicht immer versucht, das Rad neu zu erfinden. Lassen Sie mich zum Abschluss eines sagen: Das größte Problem für die Landespolizei liegt aus meiner Sicht zurzeit gar nicht so sehr im Bereich der Modernisierung, sondern in einem Bereich, in dem in der Tat – beispielsweise beim Schießtraining – gar nicht mehr sichergestellt ist, dass die Beamtinnen und Beamten in ihren Rhythmen tatsächlich zum Training kommen, weil die Gebäudesituation so ist, dass die Gebäude nicht genutzt werden können. (Serpil Midyatli [SPD]: So ist es!) Frau Ministerin, das ist ein Zustand, der nicht haltbar ist. Wir müssen dafür sorgen, dass hier sehr schnell Abhilfe geschaffen wird, denn Beamtinnen und Beamte, die sich mit ihrem Leben für unser aller Sicherheit einsetzen, müssen diese Sicherheit trainieren. Das gilt übrigens auch für das Thema Taser-Einsatz. Darauf kommen wir später noch einmal. Ich befürchte, dass, selbst wenn die Polizei das gerne hätte, der zusätzliche Trainingsaufwand, der beim Einsatz von Tasern hinzukommt, erheblich wäre. Man kann sich die entsprechenden Erfahrungen dazu schon einmal ansehen. Hier gibt es also Bereiche, die gar nichts mit einer Modernisierung zu tun haben, sondern die aktuell gelöst werden müssen. Trotzdem stimme ich Ihnen zu, Frau Ministerin: Insgesamt ist man auf einem guten Weg, auch wenn es noch vieles zu tun gibt. – Herzlichen Dank. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Sybilla Nitsch SSW

Kære fru landdagspræsident! Kære kollegaer! Die Gastroszene bietet zurzeit ein recht paradoxes Bild. Einerseits boomt das Geschäft bei einigen. Viele Restaurants fahren nach Corona wieder Umsatzhöchstwerte ein. Andererseits liegt der Umsatz im Durchschnitt knapp ein Viertel unter dem Vorkriseniveau. Viele Betriebe müssen ihre Öffnungszeiten verkürzen unter anderem, weil das Personal fehlt – ganz zu schweigen von den Teuerungen in allen Bereichen. Fast alle Betriebe schauen bange Richtung Jahresende, weil noch immer keine Entscheidung darüber gefallen ist, ob die Regelung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen verlängert wird oder ob ab 2024 wieder der reguläre Satz von 19 Prozent gelten wird. Sollte dies so kommen, werden sich sehr viele Betriebe wohl zweimal überlegen, ob sie tatsächlich weitermachen – nicht, weil sie nicht wollten, sondern weil sie dann schlicht nicht mehr könnten. Allein in Schleswig-Holstein umfasst die Branche circa 5.200 Betriebe mit mehr als 80.000 Beschäftigten. Es ist wohl klar, dass eine größere Insolvenz- und Schließungswelle gerade hier eine echte Katastrophe für das Land wäre. Diese wollen wir mit unserem Antrag abwenden. Schleswig-Holstein soll sich der entsprechenden Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern anschließen (Beifall SSW, SPD und FDP) und eine Verlängerung der Mehrwertsteuersonderreglung fordern. Gerade die Gastroszene wurde zuletzt von mehreren Krisen zugleich hart getroffen: Corona – da ist die Talfahrt noch immer nicht überstanden – mit langen Schließphasen, steigende Energie- und Lebensmittelpreise, Inflation, Personalmangel und steigende Lohnkosten. Mit staatlichen Nothilfeprogrammen, aber vor allem mit sehr viel Arbeit, Ausdauer, eigenen Rücklagen und Herzblut haben unsere Betriebe bisher durchgehalten. Doch seit Monaten verdunkeln sich die Aussichten für die deutsche Wirtschaft, insbesondere eben auch für kleine Gastrobetriebe. In dieser Situation stehen wir als Politik da, und es gibt einige, die sagen: Die Mehrwertsteuer muss jetzt von 7 Prozent auf 19 Prozent steigen. – So kann es nicht sein. Wir sehen das als den falschen Schritt an. Aus der Bundespolitik heißt es, man könne sich die Verlängerung dieser Maßnahme halt nicht leisten, weil die Haushaltslage angespannt ist. Auch da wissen wir, wie es ist, weil wir das im Land selber haben. Aber die Bundesregierung rechnet ja – annehmbar – damit, dass Steuerfehleinnahmen von einer Milliardenhöhe ausgeglichen werden können. Dahinter steht die Annahme, dass dann die Kundenzahlen oder auch das aktuelle Umsatzniveau bliebe. Aber wie realistisch ist es, dass die Menschen alle oder wenigstens zum Großteil bereit sind, wieder mindestens zwölf Prozentpunkte Aufschlag für ihr auswärtiges Essen zu zahlen? Realistischer ist es doch eher, dass die Menschen weniger auswärts essen oder nur im günstigen Preissegment. Denn nicht nur die Wirtschaft und die Gastrobetriebe ächzen unter den Kostensteigerungen, sondern (Sybilla Nitsch) auch die Privatleute, die praktisch in allen Bereichen, für alles mehr zahlen müssen. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie würde hier also eine Kettenreaktion auslösen, die letztenlich dazu führen könnte, dass die Gastrobetriebe aufhören müssen. Eines ist klar: Geschlossene Betriebe zahlen am Ende gar keine Umsatzsteuer mehr. Wir fordern daher sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung auf, sich hinter die Gastrobetriebe zu stellen und die Mehrwertsteuersonderregelung auf Speisen abermals zu verlängern. Viele Betriebe müssten sonst die Reißleine ziehen. Das brächte mit sich, dass wir nicht nur viele Arbeitsplätze und Umsatzsteuerzahler, sondern auch Aushängeschilder für unser Tourismusland und unverzichtbare soziale Treffpunkte im ländlichen Raum verlieren. Das können wir nicht hinnehmen. Wenn wir schon einmal bei der Diskussion sind, bräuchte es natürlich eine grundsätzliche Reform des Umsatzsteuersystems, damit wir den bürokratischen Verbuchungsirrsinn beheben könnten, sodass es so einfach wie möglich für die Betriebe ist. Darauf weist im Übrigen auch der Bundesrechnungshof hin. Da müssen wir natürlich den Bund auffordern, etwas zu machen. Mit unserem Antrag wollen wir allerdings nicht nur die Bundesregierung in die Pflicht nehmen, sondern ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren anstoßen. Hier ist es einfach, dass die Landesregierung auch einmal den Rücken gerade machen müsste und jetzt etwas zu der Frage sagen muss – gleich, in der folgenden Debatte –: Wie werden Sie Ende September im Bundesrat abstimmen? (Beifall SSW, SPD und FDP) Wir haben es gestern Abend diskutiert: Der Ansatz, wie man eine Kompensation gestalten würde, muss sich natürlich in den Verhandlungen ergeben. Aber die Koalition, die uns diesen netten Alternativantrag, weil man einen Alternativantrag machen möchte, vorgelegt hat, schließt ja schon aus, dass das Land überhaupt eine Last übernimmt. Damit ist der Antrag in unseren Augen ein Symbolantrag, der sich eben nicht hinter die Gastrobetriebe stellt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich hoffe, dass wir heute ein gutes Signal bekommen. Mehrere andere Landesparlamente haben sich bereits angeschlossen. Machen Sie, wie gesagt, den Rücken gerade! Wenn Sie erwägen, sich zu enthalten oder dagegenzustimmen, ist das ein schwaches Signal für unsere Gastrobetriebe hier im Land. Das können wir nicht unterstützen. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Mange tak. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Ole Plambeck von der CDU-Fraktion.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als CDU sagen wir ganz klar: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie muss bleiben. (Annabell Krämer [FDP]: Aber? – Zurufe SPD: Aber?) Es gab auch im Juni – das ist sogar in Ihrem Antrag nachzulesen – einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der abgelehnt worden ist. Aber gerade wenn man sich die letzten drei Jahre in der Branche anschaut, liegen die Argumente auf der Hand. (Christopher Vogt [FDP]: Macht es hier besser! – Lars Harms [SSW]: Wir können mehr!) Denn die Tische blieben lange leer. Dort, wo sonst reges Treiben ist, war einfach nur Stille, und das nicht, weil der Gastwirt es wollte, sondern weil er oder sie aufgrund der Coronapandemie es musste. Gerade in der Gastronomie bedeutet ein leerer Tisch ein verlorener Tisch. Der Umsatz lässt sich nie wieder nachholen. Dass die Pandemie über zwei Jahre dauern würde, hätte wohl im Frühjahr 2020 kaum jemand für möglich gehalten. Erst kamen die erheblichen Gewinneinbrüche, sogar Verluste, die häufig durch erspartes Privatvermögen versucht worden sind aufzufangen, und dann, direkt im Anschluss, die gestiegenen Kosten durch Strom-, Gas- und Lebensmittelpreissteigerungen, insbesondere infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Und der Fachkräftemangel – das wurde eben gesagt – verschärft die Situation natürlich noch einmal deutlich. Die Gastronomie, auch als Teil des Tourismus eine der bedeutendsten Branchen für Schleswig-Holstein, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings!) hatte damit in den letzten Jahren enorme Herausforderungen zu bestehen. Während der akuten Krisenphasen war die Umsatzsteuerreduzierung auf „erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistun- (Ole-Christopher Plambeck) gen“, wie es so schön heißt, eine wichtige und umfangreiche Unterstützungsleistung für diese Branche. (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Diese Steuerreduzierung war im Sinne der Krisenhilfe als damals zeitlich befristetes Instrument vorgesehen. Bund und Länder haben gastronomische Unternehmen darüber hinaus auch mit Coronahilfen, Coronakrediten und der Gaspreisbremse unterstützt. Aber im dritten Krisenjahr – das zeigen die aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen ganz deutlich – ist die Branche noch lange nicht erholt. Deswegen ist weitere Unterstützung notwendig: Um den Herausforderungen in der Gastronomie Rechnung zu tragen, muss eine Fortsetzung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 15 Umsatzsteuergesetz – also die „erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken“ – auch über das Jahr 2023 hinaus gelten. Denn die Erhöhung auf 19 Prozent würde sofort auf die Marge durchschlagen, also auf den Gewinn, oder bei der Weitergabe an die Gäste dazu führen, dass eventuell weniger Leute Essen gingen. (Annabell Krämer [FDP]: Und jetzt? –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Und jetzt, Herr Kollege Plambeck? Conclusio! – Weiterer Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Zudem wäre die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes ganz klar ein Beitrag zum Bürokratieabbau; das wurde eben auch schon gesagt. (Thomas Hölck [SPD]: Richtig!) Wie oft gibt es Streit bei der Betriebsprüfung: Wie viel Essen wurde auswärts abgegeben, wie viel wurde im Restaurant verzehrt? (Beate Raudies [SPD]: Die Cateringquote, ja, genau!) – Die besten Beispiele sind die Imbisse, Frau Kollegin. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Da hat wer Stehtische und Bänke aufgestellt – dann 19 Prozent –, ist es nur für die Weitergabe – dann 7 Prozent. All das kennen wir natürlich, und die Finanzgerichte haben darüber schon oft entscheiden müssen. Deswegen sind wir auch klar für eine Vereinheitlichung und für eine Vereinfachung in der Sache. Aber am Ende des Tages muss das natürlich auch alles finanzierbar sein, (Annabell Krämer [FDP]: Aha!) auch für uns hier in Schleswig-Holstein. Deswegen sagen wir auch, dass das als Konjunkturmaßnahme vom Bund getragen werden muss, (Annabell Krämer [FDP]: Bingo!) weil das im Landeshaushalt schwer darstellbar ist. Sie alle kennen die Zahlen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deswegen bin ich für die Annahme unseres Antrages. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Das ist doch echt peinlich! – Zuruf SPD: Meine Güte, ist das peinlich! – Thomas Hölck [SPD]: Nicht zu fassen! Peinlich! – Annabell Krämer [FDP]: Steuererhöhung!)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Oliver Brandt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gastronomie hat schwierige Zeiten hinter sich, das ist unbestritten. Zunächst die Coronakrise, dann die Preissteigerungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, besonders bei Energie und Lebensmitteln. Seit 2020 wurde sie daher umfassend unterstützt, so durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurantund Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent. Zunächst auf ein Jahr befristet, wurde diese Regelung zweimal verlängert, zuletzt bis Ende 2023. Daneben haben Bund und Land die Gastronomie mit zahlreichen weiteren Hilfsmaßnahmen unterstützt: durch Corona-Hilfen, zinslose Darlehen und die Strom- und Gaspreisbremsen. Alle diese Maßnahmen waren gut und richtig zur Bewältigung der akuten Krisensituationen. Heute stehen wir erneut vor der Frage: Ist die Gastronomie weiterhin Belastungen ausgesetzt, die eine Verlängerung der Mehrwertsteuerermäßigung rechtfertigen? (Thomas Hölck [SPD]: Ja!) Die Befürchtungen aus der Branche müssen wir als Tourismusland sehr ernst nehmen. Sowohl Lebens- (Oliver Brandt) mittel- als auch Energiepreise bleiben auf einem deutlich erhöhten Niveau im Vergleich zur Vorkrisenzeit. Zudem leidet die Branche unter einem akuten Arbeitskräftemangel. Doch das Bild ist differenziert: Es gibt auch zahlreiche Betriebe im Land, es ist schon erwähnt worden, die gut durch die letzten Jahre gekommen sind, die es schaffen, Personal zu gewinnen und zu halten, die trotz gestiegener Preise nur selten freie Tische haben. Unsere Betriebe im Land stehen vor Herausforderungen, die sich eben nicht nur durch Steuersenkungen bewältigen lassen. Das ist auch ein Teil der Wahrheit. Klar, es gibt Argumente für eine Verlängerung der Regelung. Doch wer Regierungsverantwortung trägt, muss auch eine ehrliche Abwägung vornehmen mit allen anderen finanziellen Bedarfen und Interessen und am Ende entscheiden, was wir uns als Land leisten können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Beate Raudies [SPD]) SPD, SSW und FDP dagegen müssen das hier in Schleswig-Holstein bekanntlich nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen SPD) Das zeigt sich deutlich im vorliegenden Antrag. Ganz anders sieht es dort aus, wo Sie selbst in Regierungsverantwortung stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. So hat Bundeskanzler Scholz zur ermäßigten Mehrwertsteuer kurz vor der Bundestagswahl 2021 erklärt: Das schaffen wir nie wieder ab. Jüngste Äußerungen von ihm in einem Bürgergespräch im August dieses Jahres hören sich allerdings anders an: Das ist ja eine teure Veranstaltung. Bundesfinanzminister Lindner ist verantwortlich für den Haushaltsentwurf 2024, und darin ist die Wiedererhöhung der Umsatzsteuer auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 eingeplant. Auch ein Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes läge in seiner Zuständigkeit, doch ein solcher ist bisher nicht bekannt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zitiert wird er im August 2023 wie folgt: Ich persönlich habe Sympathie. Aber auch: Jetzt muss der Deutsche Bundestag im Lichte der nächsten Steuerschätzung entscheiden, wie es 2024 weitergeht. Bei unseren Nachbarn in Hamburg ist die Haltung klar. So erklärte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Milan Pein am 30. August 2023 in einer Pressemitteilung, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Eine Fortführung des reduzierten Steuersatzes ist in den nächsten Jahren im Hamburger Haushalt nicht mehr abbildbar. Dies müsste zwingend aus dem Bundeshaushalt kompensiert werden.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hamburg steht bekanntlich finanziell noch etwas besser da als Schleswig-Holstein. Ich stelle jedenfalls fest: Dort, wo SPD und FDP in der Verantwortung stehen, ist man bisher sehr zurückhaltend bezüglich der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung. Unsere Landesregierung wollen Sie dagegen schon heute auffordern, sich festzulegen und die Bundesratsinitiative aus MecklenburgVorpommern zu unterstützen – ohne ein einziges Wort zur Gegenfinanzierung. Eines ist klar: Diese Maßnahme ist teuer. Die Fortsetzung kostet circa 3,4 Milliarden Euro pro Jahr bundesweit. Für den Landeshaushalt Schleswig-Holstein bedeutet das zusätzliche Kosten von circa 50 bis 60 Millionen Euro pro Jahr, denn diese Mindereinnahme ist natürlich nicht in den bisherigen Planungen berücksichtigt, weder auf Landesnoch auf Bundesebene. Es müssten also ganz konkret weitere 50 bis 60 Millionen Euro im Haushalt 2024 eingespart werden, zusätzlich zu den rund 500 Millionen Euro, die bereits nach aktuellem Stand eingespart werden müssen. Das haben wir heute Vormittag schon gehört. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das ist zusätzlich zu den weiteren zu erwartenden Belastungen, zum Beispiel durch Bundesgesetze wie das Wachstumschancen- und das Zukunftschancengesetz. Noch im Juni 2023 hat die Opposition die Maßnahmen der Landesregierung im Zuge der Haushaltssperre scharf kritisiert. Kürzungspolitik spaltet die Gesellschaft, hieß es vom Oppositionsführer. Heute Morgen habe ich von Herrn Vogt gehört: Der Staat muss handlungsfähig bleiben. Herr Harms hat die Zinsbelastung angesprochen. Dann müssen Sie uns jetzt aber auch erklären, wie Sie die 50 Millionen Euro Mindereinnahmen an anderer Stelle einsparen wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die von der FDP immer wieder geforderte Streichung von Staatssekretärsstellen reicht dafür jedenfalls nicht aus. (Oliver Brandt) Wir bleiben dabei: Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie ja, aber nur, wenn der Bund das zahlt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Das Wort hat nun die Abgeordnete Beate Raudies von der SPD-Landtagsfraktion.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin versucht, mir mit diesem Taschentuch die Tränen abzuwischen, die mir der Vortrag des Kollegen Brandt über die Positionen von SPD- und FDPFraktions‑ und Regierungsmitgliedern im Bund und Land hervorgelockt hat. Aber, lieber Kollege Brandt, das war hier nicht das Thema, und das ist hier auch nicht das Thema, genauso wenig wie die Hausarbeit des Kollegen Plambeck zur Aufteilung von Umsätzen in der Mehrwertsteuer und zur Trennung von Entgelten. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Lieber Kollege Plambeck, man kann das auch wunderbar an Wurstpappen „nachkalkulieren“. Da gibt es Imbisse auf der Hamburger Mönckebergstraße, die können leidvolle Geschichten davon erzählen, wie das ist. Es gibt Bäckereiketten, die da viel auszuhalten hatten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist doch: Für unser Tourismusland Schleswig-Holstein ist die Gastronomie von großer Bedeutung. Das ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Alle, die in dieses Land in den Urlaub fahren, brauchen und wollen eine gut funktionierende Gastronomie. (Zuruf: Wir auch!) – Und nicht nur die, sondern auch die Menschen, die hier zu Hause sind, (Beifall SPD und SSW) die wie wir arbeiten und abends gern in die Kneipe um die Ecke gehen oder vielleicht einmal gepflegt essen. Das ist eine wichtige Branche, und die hat viel auszuhalten gehabt in den letzten Jahren. Deswegen unterstützen wir als SPD-Landtagsfraktion das Anliegen trotz der Haushaltslage, über die – Klammer auf – viel philosophiert wird, aber Zahlen habe ich dazu noch nicht gesehen. Ja, ich warte sehr gespannt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist es, was jetzt nämlich passiert: Den Haushaltsentwurf kriegen wir mit Chance direkt vor Weihnachten. Solange erzählt uns die Landesregierung jetzt immer: Es fehlen 500 Millionen Euro. Aber solange ich das nicht gesehen habe, glaube ich davon nicht ein Wort. (Beifall SPD, FDP und SSW) Also, wir plädieren dafür, uns der Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern anzuschließen. Lieber Kollege Brandt, ich helfe Ihnen hier gern noch einmal über die Hürde. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern heißt Manuela Schwesig und gehört zur SPD. Die haben Sie in Ihrer Aufzählung leider vergessen. (Beifall SPD und SSW) Ich will aber noch einen anderen Aspekt in die Debatte bringen. Wer gestern Radio NDR Info gehört hat, der hat nicht nur gehört, dass die DEHOGA die Gewerkschaft der Gastronomie ist. Das fand ich eine interessante Beschreibung. Er hat auch gehört, dass viele Menschen gesagt haben: Wenn der Mehrwertsteuersatz wieder steigen würde, dann würden sie nicht mehr essen gehen. So ist es. Die Anhebung des Steuersatzes würde vor allem zulasten der Menschen mit den niedrigen Einkommen gehen, denn die zahlen im Verhältnis von ihrem Einkommen einen viel höheren Anteil über die Mehrwertsteuer als Menschen mit einem hohen Einkommen. Für diese Menschen mit den niedrigen Einkommen würden das Schnitzel oder der Salat im Gasthof um die Ecke oder das Bier in der Kneipe nicht direkt zum Luxusgut, aber doch mit dem Satz von 19 Prozent sehr teuer werden. Der „gesunde“ Burger am Drive-in bleibt übrigens bei 7 Prozent. Das ist Außer-Haus-Verkauf. Das kann man doch keinem mehr erklären, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich bin geneigt, irgendwann einmal diesen wunderbaren Satz ins Lateinische übersetzen zu lassen: Ich bin der Meinung, dass wir eine große Umsatzsteuerreform brauchen in diesem Land. Das will ich tun, damit ich den Satz immer wiederholen kann. (Beifall SPD, FDP und SSW) Nur damit wir es nicht vergessen: Beim Kauf von Babynahrung und Sojamilch sind 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, aber bei Wachteleiern, Froschenkeln (Heiterkeit) (Beate Raudies) – Verzeihung Froschschenkeln und Trüffeln; damit komme ich garantiert in den Wochenspiegel. Froschschenkel und Trüffel sind Grundnahrungsmittel und werden mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert. Liebe Leute, das ist vielleicht für Lars Harms kein Problem mit den Trüffeln. Ich finde, da ist etwas ein bisschen aus dem Lot geraten bei der Mehrwertsteuer. Meiner Vorstellung von einem gerechten Steuersystem, bei dem starke Schultern mehr tragen als die Schwachen, entspricht das nicht mehr in allen Bereichen. Da müssen wir, so glaube ich, dringend einmal nachbessern. (Beifall SPD, FDP und SSW) In den 40 Sekunden Redezeit, die ich noch habe, will ich aber sagen: Die Mehrwertsteuer ist für uns alle eine verlässliche Einnahmequelle. Deswegen finde ich, man darf das finanzielle Argument der Bundesregierung nicht so einfach vom Tisch wischen. Das hat zum Beispiel Frau Nitsch auch eindeutig nicht getan. Wir stehen dazu in engem Austausch mit unseren Bundestagskolleginnen und ‑kollegen, und die Debatte dort ist nicht abgeschlossen. Wer gestern diesen Beitrag im NDR gehört hat, der hat es gehört: Klare Aussagen aus den Ländern helfen dort sicherlich bei der Entscheidungsfindung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, so steht es in Artikel 106 des Grundgesetzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, deswegen stammt Ihr Vorschlag, der Bund allein solle die Kosten tragen – Entschuldigung –, aus dem Tollhaus. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wenn das Ihre Vorstellung von Gemeinschaft ist, dann weiß ich, warum in Ihrer Koalition manche Entscheidungen so gefallen sind, wie sie gefallen sind, oder wie Sie sie uns in den letzten Tagen präsentieren. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz von der FDP das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Wahrheit habe ich nur Reden gehört, die heißen: „Natürlich muss es bei dem Sieben-Prozent-Steuersatz bleiben!“ (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wer soll es bezahlen?) Es geh ja nur darum, wer es bezahlen soll. Ich will dem, warum es dabei bleiben soll, noch zwei, drei Argumente aus meiner Sicht hinzufügen. Natürlich haben wir die Absenkung der Umsatzsteuer zu der Zeit der Coronakrise vorgenommen. Das war zur Entlastung des Gastronomiegewerbes gedacht. In Wahrheit unterscheidet sich die Situation im Gastronomiegewerbe heute, nach dem Ukraine-Angriff, ehrlich gesagt nicht wesentlich von der Situation während der Krisen der letzten Jahre: 45,5 Prozent der gastronomischen Betriebe erwartet für das zweite Halbjahr deutlich schlechtere Geschäfte als bisher. 28 Prozent der gastronomischen Betriebe erwarten für dieses Jahr eine Verlustsituation. Für ein Bundesland wie Schleswig-Holstein, das ein Tourismusland ist, bei dem ungefähr 10 Milliarden Euro des Bruttoinlandsprodukts, das insgesamt 100 Milliarden Euro ausmacht, im Tourismus erwirtschaftet werden, ist die Unterstützung dieser Branche eigentlich eine zwingende Sache. (Beifall FDP) Deshalb verstehe ich nicht, dass man an dieser Stelle jetzt allein auf die Zahlen von Monika Heinold guckt und sagt: „Nein, da machen wir nicht mit oder nur, wenn es der Bund alleine trägt“. Ich komme gleich noch dazu. Denn in Wahrheit betrifft es nicht nur die gastronomischen Betriebe, sondern unter anderem auch die Kita- und Schulverpflegung, die ab dem 1. Januar 2024 sofort mit dem erhöhten Umsatzsteuersatz versehen wäre. Das ist auch ein Argument dagegen. Im Übrigen wird in den 23 anderen europäischen Ländern nicht danach differenziert, ob man etwas außer Haus verkauft oder nicht, sondern es geht darum, dass es Lebensmittel sind. (Beifall FDP und SSW) Da macht man diese Idiotie nicht mit: Für den Gastronom, der außer Haus verkauft, sollen nur sieben Prozent gelten, aber wenn sich die Leute hinsetzen und dort essen, sollen 19 Prozent gelten. Das ist doch Unsinn, und das gehört vereinheitlicht. Deshalb, finde ich, kann man der Initiative von Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat gut zustimmen. (Beifall FDP und SSW) An dieser Stelle zur Finanzierung: Wir in Schleswig-Holstein können uns das, obwohl wir so vom (Dr. Bernd Buchholz) Tourismus und von der Gastwirtschaft abhängig sind, überhaupt nicht leisten. Das ist ein schwieriger Einbruch. Also: Der Bund soll es zahlen. Für den stellen übrigens die Einnahmen über die Umsatzsteuer den größten Anteil des Steueraufkommens für seinen Haushalt dar. Nur, damit wir das einsortiert haben. Für den Bund hieße das: Wenn er sich dazu entscheiden würde, auf diese 3 Milliarden Euro zu verzichten, dann würde er auf den größten Teil seines Einnahmeblocks verzichten. Das Land hat noch andere Einnahmequellen. Aber der Umsatzsteueranteil ist ein durchaus gewichtiger Bereich. Ich habe die Logik, Herr Kollege Plambeck, in Ihrem Antrag, das müsse der Bund alleine tragen oder kompensieren, überhaupt nicht verstanden. Bei der Gemeinschaftssteuer, bei der in der Regel, so die Verteilung, der Bund 49 Prozent kriegt und die Länder 48 Prozent und die Kommunen zwei oder drei Prozent kriegen, muss und sollte das an dieser Stelle solidarisch von allen getragen werden. Ihr Antrag suggeriert eine Unterstützung der Gastronomie, aber nur wenn es andere bezahlen. Sie rufen eine Lokalrunde aus, indem Sie anderen in die Tasche greifen – Mit freundlichen Grüßen: Ihr Antrag ist scheinheilig, Herr Kollege. (Beifall FDP, SPD und SSW) In Wahrheit unterstützt er nicht die Gastronomie, sondern Sie werfen ihr weiter Knüppel zwischen die Beine. Gucken wir noch ein bisschen auf die Zahlen, auf die 50 Millionen Euro, die das den Landeshaushalt kostet; vielleicht nennen wir auch noch ein paar andere Zahlen: Das Umsatzsteueraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2020 lag bei 220 Milliarden Euro. Das Umsatzsteueraufkommen im Jahr darauf lag bei 250 Milliarden Euro. Horch: In dem Krisenjahr 2022, in dem UkraineKrisenjahr, stieg das Umsatzsteueraufkommen um 34,8 Milliarden Euro auf insgesamt 285 Milliarden Euro. Das ist nicht verwunderlich, meine Damen und Herren. In Zeiten von Inflation, in denen die Preise steigen, sind X Prozent auf einen gestiegenen Preis mehr als vorher. Wenn Energiepreise und andere Preise steigen, dann profitiert von dem erhöhten Aufkommen der Umsatzsteuer natürlich der Fiskus. Das gilt auch für das Land Schleswig-Holstein ganz massiv. Wenn ich auf die aktuelle Situation des Steueraufkommens in diesem Jahr schaue, dann stelle ich fest, dass wir im Monat Juli 2023 mit 26,8 Milliarden Euro die höchsten monatlichen Umsatzsteuereinnahmen in der Geschichte der Republik verzeichnen. (Beifall FDP) Nun, Frau Heinold, erzählen Sie mir, dass es für das Land in dieser Sache um 50 Milliarden Euro gehe. Das steht aber überhaupt nicht fest, weil der Anteil, den das Land jeweils tragen muss, total schwankt. Im Übrigen wird das Umsatzsteueraufkommen für das Gesamtjahr nicht geringer eingeschätzt. Das Gesamtsteueraufkommen mag geringer sein, aber das Umsatzsteueraufkommen könnte wegen der inflationsbedingten Themen sogar noch steigen. Tun Sie sich selbst und der Gastronomie in diesem Land einen Gefallen. Geben Sie sich einen Ruck. Unterstützen Sie im Bundesrat die Initiative von Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Land, eines unserer östlichen Nachbarländer, ist genauso vom Tourismus abhängig wie wir und kann sich dazu durchringen.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Wir erwarten von dieser Landesregierung, dass Sie das auch können. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich die Abgeordnete Sybilla Nitsch gemeldet.

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Sybilla Nitsch SSW

Fru Landdagspræsident! Kære alle! Ich musste mich jetzt noch einmal zu Wort melden, weil ich ein, zwei Sachen richtigstellen möchte. Das richtet sich natürlich an die beiden Fraktionen der Regierungskoalition, die diesen Alternativantrag vorgelegt haben. Kollege Brand, ich kann es einfach nicht akzeptieren, dass unsere Vorschläge als Oppositionskollegen, weil wir uns mit den Nöten der Betriebe und der Menschen beschäftigen, immer abgetan werden mit: Wir hätten keine Regierungsverantwortung, wir wüssten nicht, wie das sei und wir würden uns alle nicht auskennen. Es kann nicht richtig sein, dass man hier Bingo spielt, wie Frau Krämer das nennen würde, und den (Sybilla Nitsch) Pott immer wieder dem Bund gibt. Das ist einfach keine Vorgehensweise. Herr Dr. Buchholz hat es ausgeführt. Die Umsatzsteuer geht zu Teilen natürlich an unser Land. Das heißt, wir haben da auch Gutes von. Wir haben da nur Gutes von, wenn wir die Branche vor der Pleite retten. Das ist einfach so. (Beifall SSW, SPD und FDP) Normalerweise soll man keine Äpfel mit Birnen vergleichen. Aber wenn es um Wirtschaftsfaktoren und um die wirtschaftliche Lage in unserem Land geht, bei der die Koalition immer ach so groß herumtönt, klimaneutrales Industrieland zu werden, stellt sich doch die Frage – diese habe ich schon oft gestellt –: Wie unterstützen Sie kleine und mittlere Unternehmen? Wie unterstützen Sie Gastrobetriebe, damit sie in der Zukunft nachhaltig aufgestellt sind? (Beifall SSW und FDP) Die Antworten, die dann kommen, sind: „Ja, wir haben da kleine Förderprogramme im Einzelplan 06. Die kriegen auch ein bisschen Transformationsgelder.“ Aber ganz im Ernst, liebe Kollegen (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie fordern Steuersenkung und Mehrausgaben!) – Herr Kollege, ja, wir fordern die Verlängerung mittelfristig; das ist ganz klar –: Man hört und sieht, dass es in der Gastronomie von Nöten ist. Es gibt Landesteile, die auf die Gastronomie angewiesen sind; die sind keine Industriestandorte, Herr Kollege Petersdotter. Wir haben in Schleswig-Holstein Landstriche, die keine Fläche für Industrieansiedlungen haben. Was erzählen Sie denn den Leuten, die von der Gastronomie abhängig sind? Was erzählen Sie den Leuten nächstes Jahr, wenn eine Pleitewelle droht? Das möchte ich gern einmal hören. – Danke. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Es liegen keine weiteren Dreiminutenbeiträge vor. Somit erteile ich nun dem Minister Madsen für die Landesregierung das Wort.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Gastronomie war, so wie viele andere Branchen, von der Coronapandemie hart getroffen. Um das abzumildern, wurde der Mehrwertsteuersatz für Speisen befristet gesenkt. Das war zu dem Zeitpunkt gut und richtig. Ich habe vollstes Verständnis für die Forderung der Branche, dass sie diese Absenkung dauerhaft beibehalten oder zumindest verlängert sehen will. Schleswig-Holstein als Ganzes profitiert von einer starken Gastronomie. Wir haben mehr als 18.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Gastronomie. In einem Tourismusland wie Schleswig-Holstein ist das Gaststättengewerbe ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. (Beifall ganzes Haus) Als Wirtschafts- und Tourismusminister stehe ich einer Verlängerung deswegen offen gegenüber. (Zurufe: Aber?) Aber wir müssen auch ganz klar festhalten: Wir als Land können das nicht länger mitfinanzieren. Die Reduzierung führt zu Steuermindereinnahmen von jährlich 50 Millionen Euro. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Als die Reduzierung beschlossen wurde, war die Haushaltslage eine andere, und es stand an oberster Stelle, der Gastronomie in der schweren Pandemiezeit unter die Arme zu greifen. Schließlich war es auch eine staatliche Entscheidung, ihr die ganzen Coronabeschränkungen aufzuerlegen. Jetzt ist es aber nicht mehr die Pandemie, sondern es sind die Inflation, die hohen Energie- und Nahrungsmittelpreise sowie der Fachkräftemangel, die der Branche zusetzen. Deswegen gab es eine weitere Verlängerung des reduzierten Steuersatzes. Die Auswirkungen bekommen wir auch im Landeshaushalt mit voller Wucht zu spüren. Wir haben als Landesregierung auch die Aufgabe und Pflicht, unsere eigene Haushaltssituation im Blick zu behalten. Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, eine Kompensation vom Bund zu bekommen, wenn die Regelung bestehen bleibt. (Sybilla Nitsch [SSW]: Bingo!) Anders ist es für uns aus Haushaltssicht nicht darstellbar. Wir sind gespannt, wie sich die Ampel positionieren wird. Daneben müssen wir aber auch den Blick weiten. Wir müssen uns die übrigen Ursachen anschauen. Wir müssen die Wirtschaft ankurbeln und die hohen Kosten wieder dauerhaft senken. Wir müssen die Branche bei der Fachkräftegewinnung unterstützen. Das tun wir vor allem über unsere Fachkräfteinitiative; dort ist der Tourismus Schwerpunktbranche. (Minister Claus Ruhe Madsen) Wir müssen den gesamten Mittelstand von Bürokratie entlasten. Wir arbeiten bereits an einer Bundesratsinitiative zum Bürokratieabbau. Damit entlasten wir auch die Gastronomie. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Der Minister hat seine Redezeit nicht überzogen. Insofern steht den Fraktionen keine weitere Redezeit zu. (Christopher Vogt [FDP]: Die müssen noch eine Minute zurückgeben!) Ich schließe die Beratung. Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Abstimmung zu a), Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW, Drucksache 20/1216 (neu) – 2. Fassung. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, FDP und SSW. Gegen die Stimmen von? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Somit gibt es keine Enthaltungen, und der Antrag ist abgelehnt. Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1376. Es ist beantragt worden, über den Antrag Drucksache 20/1376 in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegen die Stimmen von? – SPD, FDP und SSW. Damit ist dieser Antrag angenommen worden. (Unruhe) Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 22 auf: Tierheime in der Not nicht im Regen stehen lassen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1327 Tierheimen auch in schweren Zeiten zur Seite stehen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1419 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Annabell Krämer von der FDP. (Anhaltende Unruhe) Bevor wir weitermachen, möchte ich alle bitten, sich zu konzentrieren. Das ganze Hin- und Hergehen erzeugt Unruhe. Wir sind beschlussfähig, und wir arbeiten weiter. – Frau Abgeordnete, fangen Sie jetzt bitte mit Ihrer Rede an!

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Annabell Krämer FDP

Sehr gern, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen schon darüber gesprochen: Unsere Tierheime sind überfüllt. Es gibt zu viele Sicherstellungs-, Abgabe- und Fundtiere und zu wenig finanzielle Mittel für unsere überwiegend ehrenamtlich geführten Tierheime. Die von uns Freien Demokraten initiierte neue Fundtierrichtlinie, die den Tierheimen zumindest für 180 Tage statt 28 Tage die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Fund- und Sicherstellungstieren gewährleisten soll, wird leider immer noch nicht flächendeckend umgesetzt und teilweise auch nicht bei den Sicherstellungsfunden umgesetzt. Heiner Rickers, ich danke dir noch einmal ganz herzlich für die Unterstützung damals. Ich weise gern erneut darauf hin: Tierheime sind keine Bittsteller, sie sind Partner der Kommunen. (Beifall FDP und SSW) Denn die Unterbringung dieser Tiere ist keine freiwillige – das kann man nicht oft genug betonen –, sondern eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Sofern die Tierheime keine Tiere mehr aufnehmen können, was vermehrt der Fall ist, kommen die Kommunen in die Selbstversorgungspflicht. Jeder, der annähernd rechnen kann, sollte wissen, dass dies immens teurer wird als die Unterbringung in ehrenamtlich geführten Heimen. Es wäre schön, wenn das auch die Grünen und die CDU einmal kapieren würden. Aber nicht nur dies, auch die Landesregierung fällt den Tierheimen in den Rücken und kürzt die eh schon zu niedrigen finanziellen Mittel für den Tierschutz. Wir fordern Sie heute erstens auf, diese Kürzung zurückzunehmen. Zweitens ist es überfällig, dass sich die Tierheime auf die verlässliche Unterstützung seitens des Landes und der Kommunen verlassen können. Aus diesem Grund erwarten wir die konsequente Überführung der Haushaltsmittel für die Unterstützung der Tierheime in den kommunalen Finanzausgleich und – analog zu anderen Titeln dort – deren Dynamisierung um jährlich 2,5 Prozent. (Annabell Krämer) Bevor die kommunalen Landesverbände Schnappatmung bekommen: Es handelt sich hier um frisches Geld des Landes und somit um zusätzliche Finanzausgleichsmasse. Hierbei handelt es sich zudem um die Verstetigung der Mittel und somit einen verlässlichen Beitrag des Landes zum Tierschutz. Dies darf aber nur der Anfang sein. Verlässlichkeit hat nichts mit Reißen der Schuldenbremse zu tun, Frau Schmachtenberg. Zeitnah sollte eine Einigung der Kommunen mit den Tierschutzvereinen erfolgen, um den Flickenteppich der Einzelverträge mit den Tierheimen zu beenden und auch diese Finanzbeziehungen verlässlich und unbürokratisch über den kommunalen Finanzausgleich zu gewährleisten. Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass unsere Ehrenamtler hinreichend Arbeit mit der Unterbringung und Versorgung der Tiere leisten. Der überbordende bürokratische Aufwand durch die Verhandlungen und Verträge mit den einzelnen Kommunen gehört endlich abgeschafft. Frau Raudies, bei uns im Kreis Pinneberg sind es – glaube ich – 28 Kommunen, in denen immer wieder verhandelt werden muss. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – 32 Kommunen, gut. Ich würde mich freuen, wenn wir einen Runden Tisch mit den kommunalen Vertretern und Tierschutzvereinen und -heimen einrichten könnten, der es sich zum Ziel setzt, eine Platzpauschale für die Tierheime zu vereinbaren. Denn in der Realität ist es doch längst der Fall, dass sich die Heime gegenseitig aushelfen, wenn vor Ort eine Überbelegung besteht. Herr Minister Schwarz, hier setze ich meine Hoffnungen wirklich in Sie. Ich hoffe immer noch, dass der Wille zur Stärkung des Tierschutzes bei Ihnen keine hohle Phrase war, obwohl mich der dritte Punkt ein bisschen daran zweifeln lässt. Anfang des Jahres haben wir alle hier zusammen beschlossen, eine Bundesratsinitiative zu starten, die den unkontrollierten Onlinehandel von Tieren endlich beendet. Umso befremdlicher war es, dass Grüne und CDU diesen Beschluss heute Morgen erneut fassen wollten. Wir haben einen Beschluss. Erneut wurde ein Parlamentsbeschluss von dieser Landesregierung einfach ignoriert. Die Bundesratsinitiative ist bis heute nicht erfolgt. Dies beweist wieder einmal den niedrigen Stellenwert des Tierschutzes bei Schwarz-Grün. Der Onlinetierhandel gehört gänzlich verboten für Wildtiere und stark eingeschränkt für Heimtiere. Sie haben das heute Morgen beim Thema Katzenkastration angebracht; ich finde, dass das heute Nachmittag inhaltlich sinnvoller ist. Aber Ihr Antrag wurde ja auch mit heißer Nadel gestrickt und kurzfristig vorgelegt. Die Ausnahme für Heimtiere ist erforderlich, weil viele Tierschutzvereine aus dem Ausland nur über ihre Website die Möglichkeit haben, Tiere zu vermitteln. Insofern sollte die Möglichkeit bestehen bleiben, Tiere auf Websites anerkannter gemeinnütziger Tierschutzorganisationen und Tierheime vorzustellen. Muss ich heute wirklich erneut darauf hinweisen, dass auch die Tierheime vermehrt Probleme haben, ihre Heimtiere zu vermitteln, wenn es doch so einfach ist, sich das Wunschtier mit einigen Mausklicks auszusuchen? Anonymer Handel von Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Immer wieder sei hier auf § 90 a BGB verwiesen: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ Es wird Zeit, dass wir beim Online-Handel endlich etwas anderes bestimmen. (Beifall FDP) Dessen waren wir uns hier Anfang des Jahres alle einig. Ich bin sehr gespannt, ob die regierungstragenden Fraktionen bei der gleich folgenden Abstimmung zu unserem Antrag noch zu ihren Beschlüssen vom Winter stehen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Das Wort hat nun die Abgeordnete Rixa Kleinschmit von der CDU-Fraktion.

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Rixa Kleinschmit CDU

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeit der Tierheime und insbesondere des ehrenamtlichen Tierschutzes in diesem Land nötigt uns allen den größten Respekt ab. Die vielen Gründe für die wichtige und leider notwendige Arbeit wurde in der Diskussion um die Katzenkastration am heutigen Vormittag schon angesprochen, und ich möchte noch einmal darauf eingehen. In Tierheimen wird sich um Tiere gekümmert, die von ihren Besitzern abgegeben wurden, weil diese sich nicht mehr kümmern konnten. Das kann (Rixa Kleinschmit) viele Gründe haben: Die Lebenssituation hat sich geändert, es liegt Krankheit oder Überforderung vor oder die finanzielle und zeitliche Belastung durch ein Tier wurde unterschätzt. Neben den abgegebenen Tieren steigt insbesondere seit Ende der Coronapandemie die Zahl der Fundtiere an, die entlaufen sind, die ausgesetzt wurden und nicht mehr von ihren Besitzern abgeholt oder auch niemandem zugeordnet werden konnten. Als dritte Fallgruppe kommen die beschlagnahmten Tiere hinzu – Tiere, die unter erbärmlichen Zuständen von überforderten oder desinteressierten Haltern gehalten werden. In diese Gruppe fallen auch die Fälle von Animal Hoarding, bei dem die Beschlagnahmung von zum Teil mehreren Dutzend Tieren die örtlichen Tierheime vor enorme Herausforderungen stellt. Hinzu kommen auch aggressive Tiere, die aus Sicherheitsgründen von den Behörden beschlagnahmt wurden und die Mitarbeiter in den Tierheimen noch vor ganz andere Herausforderungen stellen. Das Problem vermehrter Abgabe und das Problem der Fundtiere wird auch durch den illegalen OnlineTierhandel verstärkt – das wurde bereits erwähnt. Diese relativ neue Verkaufspraktik senkt die Hürden zum Kauf eines Tieres und unterbindet den so wichtigen Blick des seriösen Züchters auf die potenziellen neuen Besitzer. Aus diesem Grund begrüßen wir es, dass die Landesregierung zeitnah die hier beschlossene Bundesratsinitiative auf den Weg bringen wird. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist zeitnah?) – Ich bin mir sicher, dass unser Minister nachher etwas dazu sagen wird. (Annabell Krämer [FDP]: Acht Monate?) Um all die abgegebenen und gefundenen Tiere kümmern sich die vielen haupt- oder noch mehr die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Tierheime und Einrichtungen des Tierschutzes, denen unser aller Dank gebührt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber mit bloßem Dank ist es natürlich nicht getan. In vielen Tierheimen fehlt es an allen Ecken und Enden. Aus diesem Grunde wurden seit 2018 auch Maßnahmen gemäß der Tierheimrichtlinie gefördert. Diese eröffnet dem ehrenamtlichen Tierschutz die Möglichkeit, Förderung für investive Maßnahmen wie Umbau, Ausstattung und Ähnliches zu beantragen. Das war ein Schritt in die richtige Richtung. Schaut man aber auf die blanken Zahlen, wird klar, dass die Tierheime die für sie zur Verfügung stehenden Mittel in sämtlichen Jahren seit 2018 zu großen Teilen nicht abgerufen haben. (Beate Raudies [SPD]: Woran könnte das wohl liegen?) – Vielen Dank für die Frage. Jetzt komme ich dazu. (Beate Raudies [SPD]: Das habe ich mir gedacht! – Annabell Krämer [FDP]: Wir wissen das!) Exemplarisch zu nennen ist beispielsweise das Jahr 2019, in dem von den 850.000 Euro lediglich 110.000 Euro ihrem Zweck zugeführt werden konnten. Einzig im Jahr 2020 wurden von den 800.000 Euro aus den entsprechenden Töpfen rund 500.000 Euro ausgeschöpft. In allen anderen Jahren lag die Quote leider unter 50 Prozent. Dies hat sicherlich auch mit den nötigen Kofinanzierungsmitteln, einzuhaltenden Fristen und der Tatsache, dass nicht überall investive Maßnahmen durchgeführt werden können, zu tun. Doch dies können nicht die alleinigen Beweggründe sein. Um diese Gründe herauszufinden und auszuräumen, müssen wir uns die Tierheimrichtlinie genau ansehen und prüfen, ob diese im Sinne des grundsätzlichen Ansatzes verbessert werden kann. Darüber hinaus müssen wir uns aber auch ehrlich machen: Eine weitere Öffnung der Förderung für Betriebs- und Personalkosten oder Futtermittel wird es vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage im Moment nicht geben. Diesen Anschein dürfen wir nicht erwecken. Das wäre unehrlich, und es würde Erwartungen wecken, die wir nicht erfüllen können. Dass aber ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Gelder auch schon in den letzten Jahren und – wie es aussieht, wenn man auf die aktuelle Auftragslage sieht – auch in diesem Jahr nicht ausgeschöpft wurde, ist ein Problem, dem wir auf den Grund gehen müssen, um die Heimtiere und die vielen ehrenamtlichen Tierschützer in diesem Land weiter zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer von den Grünen.

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Sommer gab es eine Vielzahl von Berichten zu überfüllten Tierheimen in den Medien. Das kennen wir eigentlich schon für die Phase nach den Sommerferien. Das Problem ist nicht neu; auch wir haben hier und auch im Ausschuss schon mehrfach darüber gesprochen, seit ich diesem Haus angehöre. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Das Sprechen alleine reicht nicht!) Das Problem ist allerdings sehr real und drängend. Ich habe mich davon zuletzt bei meinem Besuch des Tierheims Uhlenkrog hier in Kiel in der letzten Woche überzeugt. Es ist aber in erster Linie eine Aufgabe der Kommunen, für eine gesicherte und die Kosten deckende Unterbringung der Tiere zu sorgen. Darum appelliere ich an dieser Stelle an die Kommunen, mit den Tierheimen vor Ort nach Lösungen zu suchen und die Sätze anzuheben, falls diese nicht auskömmlich sein sollten. Die Fundtierrichtlinie, auch das haben wir schon gehört, die eigentlich die chronische Unterfinanzierung der Tierheime bei den laufenden Kosten verhindern soll, wurde 2021 novelliert – es scheint aber noch Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu geben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Land unterstützt die Tierheime seit 2018 aus Landesmitteln – das hat meine Vorrednerin, Frau Kleinschmit, gerade schon erzählt –, und das ist auch richtig und gut so. Im Haushalt 2023 haben wir 650.000 Euro eingestellt, auf zwei Titel verteilt: einen Titel für den Betrieb von Tierheimen und einen weiteren für die Zuschüsse zu investiven Maßnahmen. Außerdem gibt es einen Titel mit noch einmal 200.000 Euro für Wildtierstationen. Gegenüber diesem Haushaltsplan gibt es Abweichungen, die infolge einer veränderten Finanzlage nötig waren und die das Kabinett im Mai entschieden hat. Insgesamt sind von diesen 850.000 Euro 150.000 Euro gestrichen worden, aber – auch das haben wir gerade schon gehört – die Mittel sind in den Jahren vorher nicht ausgeschöpft worden, daher sind sie sozusagen aus dem nicht ausgeschöpften Teil entnommen worden. Als tierschutzpolitischer Sprecher bedauere ich dies ungemein, aber ich kann die Entscheidung auch nachvollziehen. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine freiwillige und keine gesetzliche Aufgabe, die das Land mit der Förderung der Tierheime übernommen hat. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Darum sehen wir uns momentan im Vorwege der Haushaltsberatungen nicht in der Lage, den Tierheimen großartige Versprechungen für die Zukunft zu machen. Die Opposition hat es da naturgemäß einfacher. Ich werde mich jedenfalls als tierschutzpolitischer Sprecher meiner Fraktion dafür einsetzen, dass das Land die Tierheime weiter unterstützt. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Denn ich stimme der FDP in ihrer Aussage voll und ganz zu – das passiert nicht so oft –, dass die Tierheime einen großen und unverzichtbaren Beitrag für das Allgemeinwohl leisten. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Beschäftigten und ehrenamtlichen Helfer_innen – ohne sie würde dieses System überhaupt nicht funktionieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die weitere Forderung der FDP, die Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich zu regeln, liegt dem Parlament bereits in Form eines Gesetzentwurfes vor. Dazu hat es vor wenigen Wochen eine Anhörung im Finanz- und im Sozialausschuss gegeben. Ich möchte den Kolleg_innen der genannten Fachausschüsse nicht vorgreifen, allerdings höre ich, dass dieser Vorschlag in der Anhörung von den Finanzfachleuten als bürokratisch und wenig praktikabel eingestuft wurde. (Annabell Krämer [FDP]: Hä, was?) Als drittes fordert die FDP von der Landesregierung, den Landtagsbeschluss vom Januar dieses Jahres bezüglich einer Bundesratsinitiative zum Online-Tierhandel umzusetzen – auch das haben wir gehört –, es scheint mir überflüssig, dies erneut zu beschließen, denn der Beschluss gilt. (Beate Raudies [SPD]: Heute Morgen klang das noch anders!) Selbstverständlich erwarten auch wir von der Landesregierung, in diesem Sinne tätig zu werden. Wir werden den FDP-Antrag daher ablehnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus meiner Sicht braucht es dringend mehr Verantwortungsbewusstsein bei Menschen, die sich Haustiere anschaffen. Sie tun dies häufig unüberlegt. Online-Plattformen, die mit anrührenden Bildern von Katzen- oder Hundebabys die emotionale Ebene ansprechen, befördern dieses. Mehr Aufklärung ist hier erforderlich, um auch die Aufgaben, die mit der Anschaffung eines Haustieres heranwachsen, besser beurteilen (Dirk Kock-Rohwer) zu können. Ich könnte mir gut vorstellen, dass dazu eine gemeinsame Informationskampagne der Kommunen, der Landesregierung und der Tierschutzverbände eine gute Sache wäre. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns neben allen schon jetzt ergriffenen Maßnahmen für die Unterstützung der Tierheime auch das eigentliche Problem, das oftmals fehlende Verantwortungsbewusstsein, angehen, um dem Leid der Tiere und der Überbelastung der Tierheime vorzubeugen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne eine Besuchergruppe der Seniorenunion Glinde. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.

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Sandra Redmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nur kurz etwas zum Antrag der FDP sagen. Ich finde, dass meine Kollegin Frau Krämer dazu wunderbar ausgeführt hat. Dem können wir uns ausdrücklich anschließen. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Aber was Herr Kock-Rohwer eben gesagt hat: Meine Herren! Da muss man wirklich erst mal dreimal schlucken. So etwas hätte ich unter Umständen von der CDU erwartet, aber ehrlich gesagt nicht von den Grünen. (Beifall SPD und FDP – Zurufe Annabell Krämer [FDP]) Ich habe hier viele Jahre mit dem tierschutzpolitischen Sprecher der Grünen zusammengearbeitet. Wir haben auch, wenn ich an das Hundegesetz denke, ein Gesetz mit Regierung und Opposition auf den Weg gebracht, Oli – Herr Kumbartzky – gemeinsam, das war wirklich auch wegen des Drucks, unter dem wir standen, eine nicht ganz einfache Situation. Man hat sich zusammen an einen Tisch gesetzt. Heute Morgen haben wir eine Infokampagne gefordert. Die haben Sie vorhin abgelehnt. Jetzt bringen Sie so etwas auf einmal selbst ein. Sie sagen: Aufklärung sei erforderlich. Sie drücken auf die Tränendrüse. Sie erzählen, wie dramatisch die ganze Lage ist, und kommen dann zu dem Schluss: Aber helfen können wir nicht. Das ist das Fazit, das Sie ziehen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich fände es ehrlicher, man würde sagen: Uns interessiert das ganze Thema nicht. Das ist uns nicht so wichtig. – So haben Sie es ja heute Morgen gesagt: Wie kann man nach so einem wichtigen Punkt dann so einen Punkt mit Tierschutz behandeln! – Das waren Ihre Worte. Dann verstehe ich auch, warum Sie jetzt so etwas sagen. Gerade weil Sie heute Vormittag unseren Antrag zur Katzenschutzverordnung und den weiteren Forderungen abgelehnt haben, ist die finanzielle Unterstützung, die vorhin angesprochen wurde, ganz besonders wichtig. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Aber anscheinend ist es Ihnen doch nicht so wichtig. Vielleicht sollten Sie nicht so sehr auf die Richtlinie schauen, sondern einfach mal mit denen reden, die mit dieser Richtlinie leben müssen. Das wäre ganz hilfreich. Sie haben nur davon geredet, dass Sie auf die Richtlinie schauen wollen – was auch immer das heißen soll. Schon zum zweiten Mal am heutigen Tag zeigen CDU und Grüne, dass sie nicht an der Seite des Tierschutzes in Schleswig-Holstein stehen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die vielen großen Herausforderungen, die anstehen, wurden hier zwar angesprochen, aber es wurde nicht eine Konsequenz benannt. Ich möchte Ihnen aber ein Stück zur Hilfe komme. Jetzt möchte ich mal den Bund ins Spiel bringen, wie wir es auch schon im Umwelt- und Agrarausschuss gemacht haben. Ich möchte einmal betonen, dass eigentlich im Umwelt- und Agrarausschuss CDU und Grüne überhaupt nichts zum Thema Tierschutz gesagt haben: gar nichts, nicht einen einzigen Satz. Wer aber etwas gesagt hat, ist der Herr Landwirtschaftsminister. Wir haben uns schon über die AMK unterhalten, aber auch über die Möglichkeiten, die Schleswig-Holstein im Bund hat. Ich möchte eine Forderung der Tierschutzverbände aufgreifen, die ich richtig gut finde und die wir als SPD unterstützen. Das ist die Forderung, doch noch (Sandra Redmann) einmal zu versuchen, bei einer große Konferenz Bund, Länder und Kommunen an einen Tisch zu holen und zu gucken: Welche Maßnahmen können wie gefordert werden? Denn auf Bundesebene – ich staune, dass Sie das gar nicht gesagt haben – gibt es gerade eine sehr umfangreiche Diskussion zum Thema Onlinehandel, zum Thema Katzenschutzverordnung, zum Thema Kastration. Da würde eine Konferenz gut reinpassen. Herr Minister, wir setzen unser Vertrauen in Sie, dass Sie das mit Ihren Ministerkollegen und dem Herrn Bundesminister, der ja bei dem Thema auch nicht so richtig in die Hufe kommt, vielleicht einmal debattieren. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten uns hingesetzt und überlegt, was wir zusammen auf den Weg bringen können. So war es eigentlich bisher in diesem Haus – schade. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Tierheime befinden sich in einer finanziellen Notsituation. Der SSW hat bereits 2018 auf den landesweit aufgelaufenen Investitionsstau in Höhe von seinerzeit 2 Millionen Euro aufmerksam gemacht. Entsprechende Haushaltsanträge fanden daher auch immer die Unterstützung des SSW. Aber immer noch kämpfen die Tierheime mit struktureller Unterfinanzierung, chronischem Platzmangel und vielen Vorschriften. Wir stellen fest, dass sich die Situation in den Tierheimen sogar dramatisch verschlechtert hat, sodass sie ihren Aufgaben oftmals nicht mehr gerecht werden können und Aufnahmestopps für Fundtiere verhängen müssen. Und nun kürzt auch noch das Land bei den Zuschüssen. Ich sage dazu nur: Wer bereits am Boden liegt, den sollte man nicht auch noch treten. Genau das passiert hier aber gerade. (Beifall SSW, SPD und Annabell Krämer [FDP]) Wir stellen fest, dass die finanzielle Ausstattung unserer Tierheime bei Weitem nicht mehr ausreicht. Das Finanzierungssystem ist seit Jahren nicht auskömmlich, die Zuschüsse durch die Kommunen für abgegebene Fundtiere oder durch Spenden und Erbschaften fangen die gestiegenen Kosten vielfach einfach nicht mehr auf. Wir wissen selbst, dass die Preise für Nahrungsmittel in den letzten Jahren gestiegen sind. Das gilt entsprechend auch für Tierfutter. Wir wissen auch um die Entwicklung der Baupreise in den letzten Jahren, sofern sich überhaupt noch eine Firma um einen solchen Auftrag bemüht. Diese Situation kennen auch unsere Tierheime. Auch die Kosten für Energie sind kaum aufzufangen. Zudem sind die Tierheime massiv von der neuen Gebührenordnung für Tierärzte betroffen. Auch in den Tierheimen ist bereits ein Arbeitskräftemangel zu verzeichnen, sodass wir auch dort Lohnkostensteigerungen verzeichnen, um dem Mangel entgegenzuwirken. Es ist eben nicht nur ehrenamtliche Arbeit, die dort geleistet wird. Gerade der energetische Sanierungsstau bei den Gebäuden wirkt sich hier je nach Jahreszeit unterschiedlich aus. Durch die schlechte Isolation leiden die Tiere in den heißen Monaten, und in den kalten Monaten ist der Energieaufwand extrem hoch. Die Tierheime erleben in den letzten Jahren einen stetig steigenden Kostenaufwand. Sehenden Auges werden sie immer weiter an die Wand gedrückt. So kann und darf es nicht weitergehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Daher unterstützen wir den vorliegenden Antrag der FDP in allen Punkten. (Beifall SSW, FDP und Sandra Redmann [SPD]) Die Kürzungen der Landesmittel der vorläufigen Haushaltssperre müssen zurückgenommen werden. Die Begründung der Landesregierung für die Kürzung ist für uns schlichtweg nicht nachvollziehbar. Richtig ist: Die gekürzten Mittel für die Tierheime sind für Investitionen gedacht. Die Landesregierung stellt hierzu fest, dass aufgrund der starken Belastungssituation die Tierheime nicht in Umbaumaßnahmen oder Neubauten investieren sollen. Ich sage: Sie können es nicht. Herr Minister Schwarz, Sie wissen um die prekäre Situation unserer Tierheime und begründen die Kürzungen mit der Belastungssituation, der die Tierheime ausgesetzt sind. Das klingt für mich irgendwie wie Hohn. Das kann ich so nicht nachvollziehen. Dafür habe ich kein Verständnis. (Beifall SSW) Denn die Tierheime haben sich nicht selbstverschuldet in die Situation gebracht, in der sie sich zurzeit befinden. Sanierungsstau, Kostenexplosionen für Tierärzte, Futter, Energie, Baumaterialien oder Personal: Dafür hat es keine adäquaten finanziellen Anpassungen gegeben, die das eben auch (Christian Dirschauer) nur annähernd auffangen können. Daher wird jetzt die Reißleine gezogen und in vielen unseren Tierheimen ein Aufnahmestopp verhängt. Wenn unsere Tierheime ihren regulären Aufgaben aber nicht mehr nachkommen können, was soll dann mit diesen Fundtieren geschehen? Denn die Zahl der Fundtiere nimmt zurzeit nicht ab, im Gegenteil: Gerade bei Hunden und Katzen verzeichnen wir weiterhin eine Zunahme der Fundtiere. Eine große Anzahl der in der Pandemie angeschafften Tiere wurde und wird weiterhin abgegeben oder ausgesetzt. Gerade kostenintensive Tiere werden heute abgeschoben, sei es die kranke Katze oder der verhaltensauffällige Hund. Das ist kein Schleswig-Holstein-typisches Phänomen, bundesweit geht es den Tierheimen wie bei uns. Das heißt, wir brauchen eine tragbare finanzielle Lösung, mit der unsere Tierheime Planungssicherheit bekommen. Für Schleswig-Holstein wäre der zweite Punkt des Antrags ein erster Schritt, um den Tierheimen über das FAG zu helfen. Langfristig brauchen wir aber ein breites Bündnis von Bund, Ländern und Kommunen, mit dem den Tierheimen ein auskömmlicher finanzieller Rahmen garantiert wird, damit sie ihrer so wertvollen Arbeit auch nachkommen können. Heute aber zunächst Zustimmung zum Antrag der FDP. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich jetzt – – (Zurufe) – Ach so, Entschuldigung, Frau Kollegin, das habe ich nicht gesehen. Dann hat zu einem Kurzbeitrag die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ja, Kollege KockRohwer von den Grünen, ich sage Ihnen, warum die Mittel nicht abgerufen werden. Das bemängele ich seit Jahren. Wissen Sie, warum? – Bei mir im Kreis Pinneberg muss das Elmshorner Tierheim erst einmal aus 32 Kommunen Ablehnungsbescheide einholen, um überhaupt eine Landesförderung beantragen zu können. Wissen Sie, wie oft in kleinen Gemeinden getagt wird? – Das ist faktisch nicht möglich. Ich kritisiere diese Richtlinie seit Jahren. Jetzt finde ich es ehrlich gesagt schön, dass Sie die Landesregierung auffordern, ihre Arbeit zu machen. Seit Jahren kritisieren wir diese bürokratische Richtlinie. Deshalb muss es eine Platzpauschale und eine Überführung ins FAG geben. (Beifall FDP und Lars Harms [SSW]) Sie sagen, das sei Bürokratieaufwand. Ich habe mich gerade noch einmal mit dem Kollegen Harms kurzgeschlossen. Wir können uns an keinen Finanzexperten erinnern, der gesagt hat, dass eine Auskehrung über das FAG bürokratiereicher wäre. Im Gegenteil: Mit 32 Kommunen zu verhandeln, das ist bürokratischer Aufwand. Die Mittel über eine Platzpauschale über das FAG auszukehren, ist das Beste, was wir machen können. Das wäre auch eine verlässliche Finanzierung. (Beifall FDP und SPD) Sie sollten dann ehrlich gesagt bei den Begebenheiten bleiben, die tatsächlich gesagt worden sind. Die Katzenschutzverordnung heute Morgen – die Kollegin sagte es gerade – wäre kostenloser Tierschutz gewesen. Ewig lehnen Sie alle tierschutzpolitischen Maßnahmen mit Verweis auf den Haushalt ab. – Sie schütteln schon wieder den Kopf. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Das mache ich ja häufig bei Ihren Reden! Das ist so!) Ich frage mich ganz ehrlich – da müssten Sie sich einmal schlaumachen –: Was kostet eine Katzenschutzverordnung? – Das kostet überhaupt nichts. Es ist einmalig ein bisschen Bürokratieaufwand, das hinzuschreiben, und dann wäre es geklärt. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Das kostet überhaupt nichts, im Gegenteil, das ist Tierschutz, den Sie heute hier hätten beschließen können. Frau Kleinschmit, ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihr Grußwort eben. Es war schwierig, aus Ihrem Antrag etwas Inhaltliches herauszuziehen. Ich habe es einmal versucht: Der Landtag bekennt sich zum wichtigen gesellschaftlichen Anteil der Tierheime im Land. – Wow, Grußwort Teil eins! Zweiter Teil: Die wichtige Arbeit der Tierheime wollen wir weiter unterstützen. Es soll geprüft werden, ob wir die Mittel – die wir zwar nicht erhöhen wollen und von denen wir auch nicht wissen, ob wir sie auf dieser Höhe halten wollen –, weiter zur Verfügung stellen. Und wir werden uns dafür einsetzen, dass unser Ministerium endlich einmal die Richtlinie überarbeitet, damit das bürokratiearm abgerufen werden kann. (Annabell Krämer) Das ist wirklich ein fundamentaler Antrag für den Tierschutz. Die Vereine werden Ihnen zu Füßen liegen. Das Grußwort war sensationell! Aber ich beneide Sie auch nicht. Aus so einem Dünne-SuppeAntrag etwas herauszuziehen, hätte ich auch nicht geschafft. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Beate Raudies

Jetzt spricht für die Landesregierung der Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Tierheime im ganzen Land leisten eine unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft, indem sie hilflosen und misshandelten Tieren Schutz, Pflege und eine Chance auf ein neues Zuhause bieten. Es ist ein grundliegendes Anliegen, dass wir diese wertvolle Arbeit angemessen würdigen und unterstützen. Ich möchte mich daher bei den vielen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern im Tierschutz von ganzem Herzen bedanken. Ich ziehe den Hut vor ihnen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Auch mir ist es außerordentlich wichtig, dass die Mittel der Tierheimförderung den Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen weiterhin zur Verfügung stehen. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass im Rahmen des Härtefallfonds Tierheime einen einmaligen Zuschuss zu den Energiekosten bekommen. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, wird meine Fachabteilung die Tierheime über die Abwicklung informieren und bei der Antragstellung unterstützen. Damit können wir den Tierheimen eine weitere Unterstützung zukommen lassen, die ihnen finanziell hilft und die Arbeit zumindest etwas leichter macht. Die Richtlinien für die Vergabe von Investitionsmitteln, sehr geehrter Herr Abgeordneter Dirschauer, wurden auf das niedrigst mögliche Niveau gesenkt. Von „Wollen“ hat niemand gesprochen. Vielmehr glaube ich, dass es die Arbeitsbelastung ist, denn um Investitionsmittel abrufen zu können, müssen Vergleichsangebote eingeholt und eine Ausschreibung durchgeführt werden. Ich komme leider an den Vorgaben nicht vorbei. Wir sind bemüht, die Hürden für Investitionszuschüsse möglichst niedrig zu halten.

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Beate Raudies

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Krämer? Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Aber selbstverständlich.

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Annabell Krämer FDP

Herr Minister, Sie haben vollkommen recht: Diese unsägliche Richtlinie sowie die Investitionskostenzuschüsse für Tierheime besteht viele Jahre. Die will ich Ihnen beileibe nicht ankreiden. Das hat Ihr Vorgänger vermasselt. Aber zu dem, was ich gerade vernommen habe: Sehe ich es richtig, dass die Förderrichtlinie für die Mittel für den Härtefall, die ja aus dem Ukraine-Notkredit für die Tierheime zur Verfügung gestellt worden sind, die dazu da waren, die Tierheime über den letzten Winter zu bringen, noch nicht einmal veröffentlicht ist? – Das haben Sie richtig verstanden. Leider waren wir mit unserem Aufbau unseres Ministeriums nicht in der Lage, jemanden zu haben, der diese Richtlinien schreibt, damit sie hätte dann auch veröffentlicht werden können. (Lachen Birte Pauls [SPD] – Zurufe FDP und SPD) – Es ist leider so, wie ich es sage.

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Beate Raudies

Herr Minister, gestatten Sie der Abgeordneten eine weitere Frage?

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Annabell Krämer FDP

Eigentlich eine Anmerkung. Herr Minister Schwarz ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ihnen persönlich kreide ich das wirklich nicht an. Aber man hätte sich vorzeitig die Strukturen in diesem Haus überlegen müssen. Wenn man ein Ministerium schafft, das nahezu ein Jahr quasi handlungsunfähig ist, können Sie überhaupt nichts dafür. Wir wissen, was diese Landesregierung vielen ehrenamtlichen Vereinen für einen Bärendienst erwiesen hat, nur um ein Personalkabinett ins Rollen zu bringen. – Herzlichen Dank. Ich möchte an dieser Stelle – wie heute Vormittag zur Katzenkastration schon – die vielen Halterinnen und Halter von Heimtieren wie Hunden und Katzen auf ihre Verantwortung hinweisen. Wer sich ein Tier anschafft, übernimmt damit eine Verant- (Vizepräsidentin Beate Raudies) wortung für die ganze Lebenszeit dieses Tieres, in voller Konsequenz. Sehr geehrte Damen und Herren, viele Tierheime berichten immer wieder von Hunden, die keine Erziehung bekommen haben und aus diesem Grund, weil ein Zusammenleben in den Haushalten nicht mehr problemlos möglich ist, in den Tierheimen abgegeben werden. Diese Halterinnen und Halten kommen ihrer Verantwortung nicht nach. Ein Hund im Tierheim abzugeben und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort die mühevolle Erziehungsarbeit eines erwachsenen Tieres zu überlassen, damit es vermittelt werden kann, ist nicht der richtige Weg. Doch warum kommt es immer wieder dazu? – Ein Problem ist, dass zukünftige Tierhalterinnen und Tierhalter nicht mehr zu verantwortungsvollen Züchtern oder besser in die hiesigen Tierheime gehen, wenn sie sich ein Tier anschaffen möchten. (Unruhe – Glocke Präsidentin) Zu leicht ist es, sich den Wunschhund über den Onlinehandel zu kaufen, meistens auch noch ganz schnell verfügbar. Nicht nur, dass diese Tiere oft genug zu jung, manchmal krank oder unter schlechten Bedingungen geboren oder aufgezogen wurden, es findet auch keinerlei Aufklärung der zukünftigen Tierhalterinnen und Tierhalter statt. Es wird nicht beurteilt, ob Wissen zur Haltung eines Hundes vorhanden ist, noch in irgendeiner Weise hinterfragt, ob ein tiergerechtes Umfeld gegeben ist. Der Onlinehandel mit Wirbeltieren muss daher unterbunden werden. Um das Thema noch einmal in den Fokus zu rücken und beim Bund auf die Schaffung der notwendigen Regelungen hinzuwirken, haben die Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister auf der letzten Verbraucherschutzministerkonferenz das Thema Onlinehandel platziert und einen Beschluss für stärkere Regularien gegen anonymen Tier- und vor allem auch Welpenhandel gefasst. Zudem hat mein Haus, sehr geehrte Frau Abgeordnete Krämer, wie vom Landtag beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer zentralen Recherchestelle für den Onlinehandel mit Wirbeltieren vorbereitet. Diese wird kurzfristig beim Bundesrat eingereicht. In der nächsten Woche geht sie in die Mitzeichnung in die Ressorts. Ich appelliere noch einmal an die private Verantwortung. Diese muss an erster Stelle stehen. Land und Kommunen müssen angesichts der aktuellen akuten Entwicklung der Tierheime alles dafür tun, dass sie soweit wie möglich vor den negativen Auswirkungen geschützt werden. Mein Haus setzt sich dafür ein. Ich denke, der Schutz der Tiere ist uns allen eine Herzensangelegenheit. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Zu einem Kurzbeitrag hat sich jetzt noch die Abgeordnete Sandra Redmann gemeldet.

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Sandra Redmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist vielleicht ein ungewöhnlicher Beitrag, den ich jetzt leisten werde. Ungewohnt ist vielleicht, dass ich das an dieser Stelle machen werde. Ich unterstreiche viele Punkte, Herr Minister, die Sie gesagt haben. Ich schätze es auch ausdrücklich, dass Sie die Probleme beim Namen nennen und wo sie liegen, so offen ansprechen. Ich werde das hier ausdrücklich sagen – das hätte ich auch gern im Umwelt- und Agrarausschuss gesagt, aber das wusste ich vorher in dieser Form so noch nicht –: Sie wissen, dass wir uns immer gegen die Trennung der Ministerien ausgesprochen haben. Aber das möchte ich hier gar nicht ins Spiel bringen. Ich möchte aber den Punkt bei demjenigen belassen, der dafür verantwortlich ist, dass in der Landesregierung die Dinge auch laufen, bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden können und dies in den Ministerien auch machbar ist. Wir wissen ja von den anfänglichen Schwierigkeiten. Ich bedaure es deshalb sehr, dass Minister Schrödter heute nicht hier ist, der dazu vielleicht Stellung nehmen könnte. Wir werden das aber gern im Umwelt- und Agrarausschuss nachholen. – Danke schön. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen hat Frau Herbst uns Abgeordnete nach Lübeck eingeladen, um dort Menschen, die derzeit ohne Obdach leben, etwas Gutes zu tun und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Vielen Dank an Sie, dass Sie diese Initiative fortsetzen. Ich habe mich zu einer Gruppe junger Männer gesetzt, mich mit ihnen über ihre derzeitige Lebenssituation ausgetauscht und sie gefragt, was wir als Politik für sie tun können. Ohne den von mir damals bereits eingereichten Antrag zu erwähnen, baten sie mich darum, mich dafür einzusetzen, dass die Kosten für den Personalausweis übernommen werden. Der Besitz eines Personalausweises bildet für sie die Grundlage für viele weitere Schritte, um langfristig ein selbstbestimmteres Leben führen zu können. Daher möchte ich Ihnen gleich sieben Gründe darlegen, warum Sie diesem Antrag trotz angespannter Haushaltslage zustimmen sollten: Erstens ist der Personalausweis für Wohnungslose ein entscheidendes Dokument, das den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen und sozialen Rechten ermöglicht. Ohne einen gültigen Ausweis können Obdachlose Schwierigkeiten haben, staatliche Unterstützung, medizinische Versorgung und Unterkunft zu erhalten. Die Bereitstellung eines Personalausweises erleichtert den Behörden die Identifizierung und Unterstützung von Wohnungslosen, was letztendlich dazu beiträgt, ihre Lebenssituation zu verbessern. Zweitens ist die soziale Integration ein bedeutender Faktor für die Wiederherstellung der Würde und das Selbstwertgefühl von Menschen, die ohne Obdach leben müssen. Der Personalausweis ermöglicht es ihnen, an der Gesellschaft teilzunehmen, indem er den Zugang zu Bildung, Arbeit und den anderen sozialen Aktivitäten erleichtert. Dies fördert ihre Eigenständigkeit und hilft dabei, den Teufelskreis der Wohnungslosigkeit zu durchbrechen. Drittens spielt der Personalausweis eine entscheidende Rolle bei der Suche nach Beschäftigung. Viele Arbeitgeber_innen verlangen einen gültigen Ausweis als Identifikationsnachweis bei der Einstellung. Wenn Menschen ohne Obdach keinen Personalausweis besitzen, werden ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erheblich eingeschränkt. Die Übernahme der Kosten für den Ausweis kann ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und somit ihre wirtschaftliche Situation verbessern. Viertens ist die Sicherheit ein wichtiger Gesichtspunkt. Ein Personalausweis bietet Wohnungslosen Schutz vor Identitätsdiebstahl und –missbrauch; zudem sind sie mit ihm weniger anfällig für Betrug und Ausbeutung durch andere. Ohne ihn kann es dazu kommen, dass sie Opfer von Kriminalität werden oder Sozialleistungen unrechtmäßig verloren gehen. Fünftens trägt die Übernahme der Kosten für den Personalausweis zur Reduzierung der bürokratischen Hürden bei, denen Obdachlose gegenüberstehen. Viele Menschen ohne Obdach haben aufgrund ihrer prekären Lebenssituation Schwierigkeiten, die erforderlichen Dokumente und Nachweise für die Ausstellung eines Ausweises zu beschaffen. Wenn die Kosten übernommen werden, wird dieser Prozess erheblich erleichtert, was den Zugang zum Personalausweis für die Obdachlosen effizienter macht. Sechstens kann die Ausstellung von Personalausweisen für Wohnungslose dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Mit einem gültigen Ausweis können sie einfacher medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und sich vor Infektionskrankheiten schützen. Dies ist nicht nur im Interesse der Obdachlosen selbst, sondern auch im Interesse der öffentlichen Gesundheit. Siebtens ist es wichtig zu betonen, dass die Kosten für den Personalausweis im Vergleich zu den (Sophia Schiebe) langfristigen gesellschaftlichen Kosten der Obdachlosigkeit relativ gering sind. Die Unterstützung bei der Beschaffung eines Ausweises kann dazu beitragen, die Kosten für Notunterkünfte, die Gesundheitsversorgung und soziale Dienste zu reduzieren. Insgesamt ist die Übernahme der Kosten für den Personalausweis für Wohnungslose eine ethische und pragmatische Maßnahme. Sie fördert die soziale Integration, verbessert die Chancen auf Beschäftigung, erhöht die Sicherheit und trägt zur Lösung eines drängenden sozialen Problems bei. Es ist eine Investition in die Würde und das Wohlergehen von Obdachlosen und stärkt die soziale Solidarität in unserer Gesellschaft. Also bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Werner Kalinka das Wort.

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Werner Kalinka CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Situation wohnungs- und obdachloser Menschen hat uns schon in der vergangenen Wahlperiode intensiv beschäftigt. Wir haben zu einem Gespräch eingeladen, um mehr über ihre Lebenssituation zu erfahren. Auch von meiner Seite aus möchte ich Frau Landtagspräsidentin Herbst und den Kolleginnen und Kollegen des Sozialausschusses herzlich dafür danken, dass dieses Gespräch und dieser Dialog in Lübeck fortgesetzt worden sind. Ohne Wohnung zu sein, vom Verlust der Wohnung bedroht zu sein, kein Dach über dem Kopf zu haben, das ist eine schwere Hypothek, das ist bitter, und das wünscht man niemandem. Wir möchten, dass alle Bürgerinnen und Bürger voll an unserem gesellschaftlichen und staatlichen Leben beteiligt sind. Dazu zählt natürlich auch der Ausweis und dass man weiß, wo der Wohnsitz ist. Sozialleistungen, die derzeit gewährt werden, sehen einen Anteil für den Personalausweis vor, aber ob dies in der Praxis wirklich realistisch ist, lasse ich einmal offen. Wichtig ist allerdings, was in dem Antrag der drei Fraktionen steht: Bei obdachlosen Menschen geht es oft darum, sie überhaupt erst in den Leistungsbezug zu bringen. Wir müssen rechtssicher und missbrauchssicher regeln, wie ein Personalausweis für diejenigen, die nicht im Leistungsbezug sind, sichergestellt werden kann. Das muss möglichst gut geklärt werden. Dazu gibt es Modellversuche in Hamburg und auch in Bremen. Es gibt Modellversuche, weil dazu erst einmal Erfahrungen gesammelt werden sollen. Darüber sollten wir sprechen. Deswegen schlagen wir eine Überweisung in den Sozialausschuss und den Innenausschuss vor, um darüber zu beraten. Dann muss natürlich auch noch einmal darüber gesprochen werden, wer zahlen soll. Die Antragstellung sieht vor, dass das Land das machen soll. Aber immer nur auf das Land zu verweisen und zu sagen: „Das Land soll zahlen!“, ist ein bisschen einfach. (Lachen SPD – Beate Raudies [SPD]: Da verweist man lieber auf den Bund! – Martin

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Martin Habersaat SPD

Oder die Kommunen!) – Na ja, ich meine, zumindest darf man bei einer solchen Sache darüber einmal sprechen. Das kann ja wohl nicht verboten sein, dass man darüber spricht; mehr können wir doch nicht anbieten. Aber es ist ein Thema, bei dem es am Geld nicht scheitern soll, eine Lösung zu erreichen. (Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wichtig ist und bleibt, dass ohne Ausweis zum Beispiel eine Wohnungssuche und andere Dinge schwierig, wenn nicht gar ausgeschlossen sind. Das ist eine Tatsache. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Allein ein Ausweis wird nicht helfen, er kann aber ein Beitrag zur Hilfe sein. Ich darf bei der Gelegenheit einmal auf die erheblichen Anstrengungen der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Sabine SütterlinWaack, verweisen, von der eine ganze Menge getan wird, damit Obdachlose und wohnungssuchende Menschen möglichst eine Wohnung erhalten, um sie ihnen anbieten zu können. (Beifall CDU und Bettina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch für Menschen in bedrängter Lage ist das Landeshaus zuständig, vielleicht sogar ganz besonders. Wir haben es heute auch wieder gesehen, als die ehemaligen Heimkinder – „Leid und Unrecht“ – vor dem Landeshaus noch einmal gemahnt haben, uns weiter zu engagieren. Wir werden in den Ausschüssen das Thema sachgerecht beraten und dann hoffentlich zu einer Lösung kommen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Werner Kalinka) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Anna Langsch das Wort.

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Anna Langsch GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleg_innen! Schätzungen gehen aktuell von rund 11.000 wohnungslosen Menschen in Schleswig-Holstein aus; das sind genug Menschen, um eine ganze Kleinstadt zu füllen – zugegeben eine mittelgroße. Angesichts des immer noch immensen Reichtums in diesem Land finde ich das einen unerträglichen Zustand. Obdachlose Menschen, also Menschen, die ohne festen Wohnsitz auf der Straße leben, sind Gefahren ausgesetzt. Neben augenscheinlichen Dingen wie Kälte, Nässe, Hitze, Krankheit, meine ich auch Gewalt. Denn leider nehmen auch Gewalttaten gegen obdachlose Menschen zu. Sie werden bepöbelt, geschlagen, angezündet. Das ist nichts anderes als menschenverachtend. Wohnungslose Menschen – also Menschen, die zwar keine eigene Wohnung haben, aber nicht im öffentlichen Raum leben – fallen nicht sofort auf. Sie schlagen sich durch, übernachten bei Freund_innen, Verwandten oder auch Fremden. Auch hier gibt es Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen. Zum Beispiel ist Wohnen gegen Sex da eine zu nennende Variante. Das ist nicht immer direkt strafbar, aber immer heikel und zumindest das Ausnutzen einer Machtsituation. Obdachlose und wohnungslose Menschen haben dieselben Rechte, denselben Anspruch auf Respekt und eine menschenwürdige Behandlung wie alle anderen Menschen auch. Sie haben einen Anspruch auf unsere Unterstützung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Sophia Schiebe [SPD]) Wohnungslosigkeit kann alle treffen. Der Weg in die Obdachlosigkeit ist manchmal kürzer, als man gemeinhin glauben möchte. Arbeitslosigkeit, Kündigung der eigenen Wohnung, Scheidung, der Tod naher Angehöriger, Erkrankungen oder Verschuldung oder Schicksale, die mir jetzt gar nicht einfallen mögen, treiben Menschen in die Obdachlosigkeit. Viel zu oft ist es eine Spirale, aus der es kein Entrinnen gibt. Die Rückkehr aus Obdach- und Wohnungslosigkeit in ein würdevolles Leben mit festem Wohnsitz – das haben auch die Kolleg_innen vor mir beschrieben – ist kein leichter Weg. Allein ist dieser Weg kaum zu bewältigen. Deswegen ist es wichtig, dass es auf kommunaler Ebene Beratungsangebote gibt: Notunterkünfte, Tagesstätten, Essensangebote, medizinische Unterstützung. Erst eine geregelte Wohnsituation macht es möglich, zur Ruhe zu kommen, sich auf die Suche nach den eigenen Ressourcen zu machen. Das ist der Ansatz von Housing First. Das ist ein Prinzip, dessen Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist und das in der Praxis bewährt ist. Neben Hamburg, Berlin und Hannover, wo es erfolgreiche Modellprojekte dazu bereits gibt, gibt es solche Projekte auch immer mehr bei uns im Land. Housing First ist als Ansatz bei uns im Land auch Bestandteil des Förderprogramms „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“. Immer mehr Kommunen planen eigene Pilotprojekte mit diesem Ansatz. Wir Grüne halten das für einen guten Weg und begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beispielhaft nenne ich da WohnEck in Nordfriesland oder das WohnWerk der Brücke RendsburgEckernförde. (Beifall Marc Timmer [SPD] und Thomas Hölck [SPD] – Thomas Hölck [SPD]: Ja, sehr gut! – Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das alles sind gute Vorreiter, die diesen Ansatz in die Fläche bringen. Zu dem konkreten Antrag der SPD-Fraktion: Ein Ausweisdokument ist wichtig und Voraussetzung für Anträge auf Leistungen oder Mietverträge; das wurde gesagt. Viele obdachlose Menschen haben keinen aktuellen Ausweis. Ein Ausweis und ein Foto kosten Geld, und das ist nicht leicht aufzubringen. Viele Kommunen – das ist jedenfalls, was ich höre – haben das Problem allerdings erkannt und verzichten in Härtefällen – auf eigene Kosten – auf die Gebühren. Auch gemeinnützige Träger berichten mir, dass es im Land durchaus gelingt, es nicht am Perso scheitern zu lassen. Insofern schließe ich mich dem Antrag auf Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss an. Vielleicht lassen sich da auch die ein oder anderen Missverständnisse aufklären, warum Sie da andere Dinge hören als ich. Lassen Sie uns gemeinsam an einer (Anna Langsch) Lösung arbeiten! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Marc Timmer [SPD])

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will dem, was sämtliche Vorrednerinnen und ‑redner dazu ausgeführt haben gar nicht viel hinzufügen, weil ich mich dem ohne jede Einschränkung anschließen kann. Insbesondere die Kollegin Schiebe hat sehr deutlich gemacht, wofür es einen Personalausweis braucht. Ich erinnere daran: Wir haben in Deutschland sogar eine Personalausweispflicht, auch wenn die Pflicht, ihn ständig mit sich zu führen, entfallen ist. Lieber Kollege Kalinka, ich fand ehrlicherweise die Brücke, die Sie gebaut haben, bemerkenswert. Das hat man ja nicht immer in dieser Legislaturperiode. Ich habe es schon so verstanden, dass Sie dem grundsätzlichen Anliegen der Oppositionsfraktionen, sagen wir einmal, mit Wohlwollen begegnen. Wir können auch gern im Ausschuss noch einmal darüber diskutieren. Ich kenne nur den Hamburger Modellversuch; Sie haben gesagt, Bremen hat auch einen. Der Hamburger Modellversuch ist gerade bis 2024 verlängert worden. Ich finde die Modellversuche – die Erfahrungen, die die Hamburger bisher damit gemacht haben – sind es Wert, vielleicht im Ausschuss noch einmal genau draufzugucken. Ich weiß, dass man einen Stadtstaat nicht zwingend eins zu eins mit einem Flächenland vergleichen kann. Ich bin aber der Auffassung, dass es bei all den Ansätzen, die in der Vergangenheit sowohl bei der Problematik Wohnungslosigkeit als auch Obdachlosigkeit gefahren wurden – Herr Kalinka, Sie haben das gesagt – nicht die eine Lösung gibt, aber es ist ein Baustein. Es ist ein Baustein, der Ihnen angeboten wird. Ich würde mich in der Tat freuen, wenn wir bei diesem Thema – bei dem ich ehrlicherweise auch nicht glaube, dass es an den Landesfinanzen scheitern kann – nach einer konstruktiven Auseinandersetzung im Sozialausschuss zu einem gemeinsamen Beschluss kämen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Personalausweis ist ein LuxusArtikel – ausgerechnet für die Personen, die dringend auf einen Ausweis angewiesen sind. Dabei ist der Ausweis kein Luxus, sondern Pflicht: Alle Deutschen, die älter als 16 Jahre sind, müssen sich ausweisen können. Nach dem Personalausweisgesetz verpflichtet der Staat seine Bürgerinnen und Bürger dazu, über einen solchen gültigen Personalausweis zu verfügen. Dieser ist aber nicht kostenlos. Mit Foto und Gebühr kommen da schnell 40 Euro zusammen. Diese Summe ist für viele Wohnungslose nicht zu stemmen. Sie riskieren damit ein Verwarn- beziehungsweise Bußgeld zwischen 20 und 50 Euro. Das ist Geld, das sie nicht haben. Ein Teufelskreis. Dabei ist der Personalausweis, das haben wir gehört, wie ein Eintrittsticket zu verschiedenen Dienstleistungen wie beispielweise einem Bankkonto. Ich möchte sogar sagen, dass ein Ausweis den Ausstieg aus der Wohnungslosigkeit bedeuten kann. Aber wer kein Geld hat, dem bleibt dieser Einstieg verwehrt. Der zweite Teufelskreis. Einige Bundesländer haben schon reagiert: So stellt Berlin Wohnungslosen einen Ausweis für eine reduzierte Gebühr von 10 Euro in Rechnung. Hamburg, das haben wir gehört, bietet diesen Service sogar kostenlos an. Soweit erste Daten vorliegen, hat das keine Reisetätigkeit von Wohnungslosen ausgelöst. Kritiker hatten ja befürchtet, dass Hamburg jetzt von Anfragen überrannt werden würde. Das ist ganz klar nicht der Fall. Das gute Beispiel des Nachbarn Hamburg fand in Flensburgs Ratsversammlung Anklang. Ein breites Bündnis wollte in Flensburg auch einen kostenlosen Personalausweis anbieten. Im Behördendeutsch heißt das, dass die Stadt auf die Gebühren verzichten wollte. In der Debatte im dortigen Sozialausschuss war man schnell einig: Gebühren von Leuten, die kein Geld haben – das geht gar nicht. Ein kostenloses Angebot würde die Situation der Wohnungslosen erheblich verbessern. Und wenn man schon dabei ist, könnte man auch Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld als Härtefall anerkennen und ihnen die Gebühren erlassen. Das kam in Kiel nicht gut an. Die Landesregierung verlangte postwendend per Erlass, dass der (Christian Dirschauer) Härtefall nicht mehr pauschal angenommen wird, sondern in jedem Einzelfall zu prüfen ist. Ich frage: Bitte? Die Einzelfallprüfung käme die Stadt Flensburg teurer als die entgangene Gebühr. Das löste in Flensburg bei der engagierten Kommunalpolitik heftiges Kopfschütteln aus – nach meinem Dafürhalten zu Recht. Soll die Kommunalpolitik etwa von oben gemaßregelt werden? Dieser Eindruck entsteht nämlich nach der Intervention der Landesregierung. Darum ist es gut, dass wir nun auf Landesebene dieses Thema aufgreifen. Einen grundsätzlichen Konsens habe ich schon heraushören können. Noch besser wäre es allerdings, wenn wir auch zu einem guten Ergebnis kommen würden. Es zeichnet sich ab, dass wir im Ausschuss dazu die Gelegenheit haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben Rechte und Pflichten, der Staat allerdings auch. Wenn er von seinen Bürgerinnen und Bürgern verlangt, sich auszuweisen, dann muss er bei entsprechender Notlage auch ein entsprechendes Entgegenkommen zeigen. Weil noch ein bisschen Zeit ist, möchte ich an dieser Stelle allerdings auch die Gelegenheit nutzen, die Optimierung des halbdigitalen Charakters des Verfahrens zu kritisieren. Ich habe zwei Staatsbürgerschaften, die deutsche und die dänische. Ich kann also am eigenen Leibe die Unterschiede spüren. Warum muss man auf deutscher Seite ein Papierfoto abgeben, das sowieso eingescannt wird? Warum stellen die Behörden nicht, wie es in Dänemark längst gang und gäbe ist, entsprechende Automaten auf, wo an Ort und Stelle ein digitales Foto gemacht wird? Den Fingerabdruck muss ich ja auch nicht als Foto abgeben. Doch zurück zu den Wohnungslosen: Die 80.000 Euro, die für die kostenlose Ausgabe von Personalausweisen an Wohnungslose in den Haushalt einzurechnen sind, sind nach meinem Dafürhalten ausgesprochen gut investiert. Das ermöglicht Menschen eine soziale Teilhabe. Die Regelung wird sicherlich auch in der Kommunalpolitik positiv aufgenommen werden, weil damit auch ihr Engagement gewürdigt wird. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich jetzt der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Steigende Kosten der Lebenshaltung und für Wohnraum belasten die Menschen im Land. Im schlimmsten Fall verlieren Menschen sogar ihr Zuhause. Und ja, kein Mensch soll in SchleswigHolstein ungewollt auf der Straße leben. Deshalb verfolgen wir als Landesregierung nachhaltig das Ziel, die Situation von obdachlosen und wohnungslosen Menschen zu verbessern. Der Housing-FirstAnsatz ist dabei ein wichtiger Baustein. Meine Damen und Herren, die Diskussion um eine kostenfreie Ausstellung von Personalausweisen, wir haben es eben schon gehört, habe ich aus anderen Bundesländern wahrgenommen und verfolgt. In Stadtstaaten wie Hamburg und Bremen wird das modellhaft getestet. Aber, meine Damen und Herren, auch bei uns in Schleswig-Holstein ist es schon jetzt möglich, dass die zuständigen Behörden die Gebühren für einen Personalausweis ermäßigen oder auch vollständig erlassen können, wenn die antragstellende Person bedürftig ist und dies belegen kann. Man muss sicher unterscheiden, und das hat die Debatte hier ja auch gezeigt, zwischen Wohnungslosen, die im Leistungsbezug sind, und denen, die es nicht sind. Sie wissen es alle: Grundsicherung und Bürgergeld sollen die Menschen in die Lage versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Darin enthalten ist auch ein Budget für nicht regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, und dieses Budget umfasst auch einen Anteil, um nach dem Ablauf eines Personalausweises einen neuen bestellen und bezahlen zu können. Meine Damen und Herren, anders verhält es sich, wenn wohnungslose Menschen keine staatlichen Leistungen beziehen. Diesen Menschen muss umso mehr geholfen werden. Diese Möglichkeiten, die ich eben schon genannt habe, nämlich dass diesen Menschen die Gebühren erlassen werden, müssen durch die Verwaltung im Rahmen ihrer Ermessensausübung konsequent ausgeschöpft werden. Damit wäre schon einem großen Teil der betroffenen Personen geholfen. Wir haben es gehört, zum Glück haben in Schleswig-Holstein wirklich bedürftige Personen bereits jetzt die Möglichkeit, Personalausweise gebührenfrei oder wenigstens ermäßigt zu erhalten, denn die kommunalen Behörden sind gehalten, das ihnen eingeräumte Ermessen richtig und zum Wohle der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auszuüben. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Das scheint mir angesichts der angespannten Haushaltslage ein gangbarer Weg zu sein, ohne dabei die Wichtigkeit eines Personalausweises für Wohnungslose abmildern zu wollen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wir müssen das bitte noch einmal klären: Ich habe den Kollegen Kalinka so verstanden, dass er gern die Federführung des Sozialausschusses hätte. Die Kollegin Langsch wollte den Innen- und Rechtsausschuss. (Zurufe) Also: Innenausschuss federführend, mitberatend Sozialausschuss. – Okay? (Zurufe: Ja!) Dann ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/1173 (neu) – 2. Fassung, an den Innenund Rechtsausschuss federführend und mitberatend an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind für heute am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich unterbreche die Tagung bis morgen früh 10 Uhr. Allen wünsche ich einen guten Abend. – Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 17:18 Uhr Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

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