Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als CDU sagen wir ganz klar: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie muss bleiben. (Annabell Krämer [FDP]: Aber? – Zurufe SPD: Aber?) Es gab auch im Juni – das ist sogar in Ihrem Antrag nachzulesen – einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der abgelehnt worden ist. Aber gerade wenn man sich die letzten drei Jahre in der Branche anschaut, liegen die Argumente auf der Hand. (Christopher Vogt [FDP]: Macht es hier besser! – Lars Harms [SSW]: Wir können mehr!) Denn die Tische blieben lange leer. Dort, wo sonst reges Treiben ist, war einfach nur Stille, und das nicht, weil der Gastwirt es wollte, sondern weil er oder sie aufgrund der Coronapandemie es musste. Gerade in der Gastronomie bedeutet ein leerer Tisch ein verlorener Tisch. Der Umsatz lässt sich nie wieder nachholen. Dass die Pandemie über zwei Jahre dauern würde, hätte wohl im Frühjahr 2020 kaum jemand für möglich gehalten. Erst kamen die erheblichen Gewinneinbrüche, sogar Verluste, die häufig durch erspartes Privatvermögen versucht worden sind aufzufangen, und dann, direkt im Anschluss, die gestiegenen Kosten durch Strom-, Gas- und Lebensmittelpreissteigerungen, insbesondere infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Und der Fachkräftemangel – das wurde eben gesagt – verschärft die Situation natürlich noch einmal deutlich. Die Gastronomie, auch als Teil des Tourismus eine der bedeutendsten Branchen für Schleswig-Holstein, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings!) hatte damit in den letzten Jahren enorme Herausforderungen zu bestehen. Während der akuten Krisenphasen war die Umsatzsteuerreduzierung auf „erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistun- (Ole-Christopher Plambeck) gen“, wie es so schön heißt, eine wichtige und umfangreiche Unterstützungsleistung für diese Branche. (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Diese Steuerreduzierung war im Sinne der Krisenhilfe als damals zeitlich befristetes Instrument vorgesehen. Bund und Länder haben gastronomische Unternehmen darüber hinaus auch mit Coronahilfen, Coronakrediten und der Gaspreisbremse unterstützt. Aber im dritten Krisenjahr – das zeigen die aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen ganz deutlich – ist die Branche noch lange nicht erholt. Deswegen ist weitere Unterstützung notwendig: Um den Herausforderungen in der Gastronomie Rechnung zu tragen, muss eine Fortsetzung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 15 Umsatzsteuergesetz – also die „erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken“ – auch über das Jahr 2023 hinaus gelten. Denn die Erhöhung auf 19 Prozent würde sofort auf die Marge durchschlagen, also auf den Gewinn, oder bei der Weitergabe an die Gäste dazu führen, dass eventuell weniger Leute Essen gingen. (Annabell Krämer [FDP]: Und jetzt? –
