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Annabell Krämer

FDP 20.09.2023 Sitzungen 20/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wussten Sie, dass ein einziges Katzenpaar schon nach fünf Jahren ungefähr 12.680 Nachkommen haben kann? Katzen und Kater, die auf der Straße leben, sind zum überwiegenden Teil krank, nach Aussage unseres Tierschutzbundes sogar zu über 90 Prozent. Am häufigsten leiden sie – man kann es sich vorstellen – an Parasiten, Unterernährung und Infektionskrankheiten. Es ist ein oft unbemerktes, aber großes Leid, das sich auf unseren Hinterhöfen abspielt. Um dieser Überpopulation und diesem Leid Einhalt zu gebieten, gibt es seit 2014 die vom Land unterstützte Katzenkastrationsaktion. Diese Aktion findet zweimal jährlich statt. Sie ist die bisher einzig öffentliche Maßnahme, um die Population einzudämmen und somit auch das Tierleid zu minimieren. Im Frühjahr – Sie ahnen es wahrscheinlich – musste diese Aktion aufgrund ausgeschöpfter Mittel frühzeitig beendet werden, und das nicht zum ersten Mal. Das darf bei der diesjährigen Herbstaktion und auch in den nächsten Jahren bitte nicht wieder der Fall sein. (Beifall FDP, SPD und SSW) (Annabell Krämer) Tierschutz ist in unserer Landesverfassung verankert und sollte nicht fehlenden Haushaltsmitteln zum Opfer fallen. Straßenkatzen sind Nachkommen von nicht kastrierten Hauskatzen, und damit komme ich zum Antrag der SPD. Minister Schwarz mutmaßte im Umweltausschuss, eine landesweite Verordnung sei nicht zielführend, die Gemeinden hätten einen besseren Überblick über diese Situation. Aber ehrlich gesagt: Katzen wissen nicht, wo welche Verordnung gilt, und halten sich beim Streunen auch nicht an die Vorgaben von einzelnen Gemeinden. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es sei angeblich zu aufwendig, die Änderung einer Landesverordnung vorzunehmen; deshalb wird das auch gleich vom Bund gefordert, aber dazu kommen wir später. Dass der Bedarf an Kastration um ein Vielfaches höher ist als die Mittel, die für die Katzenkastrationsaktion zur Verfügung stehen, und dass die Aktion frühzeitig abgebrochen wurde, zeigt doch, dass wir hier viel mehr tun müssten. Jeder verantwortungsvolle Tierhalter kastriert seine Katze oder seinen Kater, denn jede ungeplante Vermehrung von Katzen belastet am Ende die sowieso schon vielfach überlasteten Tierheime. Rolligkeit verursacht bei Katzen außerdem Stress, der durch eine Kastration vermieden wird. Eine nicht gedeckte Katze beginnt nach etwa 14 Tagen, wieder rollig zu werden, was einen enormen Stress für das Tier bedeutet. Wenn sich das alles immer wiederholt – Sie ahnen es –, führt es letztlich zur Dauerrolligkeit. Die Folgen sind Eierstockzysten, darüber hinaus steigt das Risiko für Erkrankungen der Sexualorgane oder Gebärmutterentzündungen durch das hormonelle Ungleichgewicht. Das alles kann durch eine Kastration verhindert werden. Für Tierhalter, die bereits jetzt eine Katze haben und sich die Kastration nicht leisten können, sollte ein Härtefallfonds bereitgestellt werden. Solange es weiterhin nur die Katzenkastrationsaktion gibt, werden wir die Überpopulation nicht eindämmen können. Deshalb brauchen wir dringend die zusätzliche Katzenschutzverordnung. Bei der Verordnung ist mir der Zeitpunkt der Verpflichtung wichtig. In einigen bestehenden Verordnungen ist die Kastration bereits ab dem fünften Monat verpflichtend. Katzen werden aber erst ab dem sechsten bis achten Monat und Kater, glaube ich, sogar erst zwischen dem achten und zehnten Monate geschlechtsreif. Eine Kastration sollte also zwischen dem sechsten und zehnten Monat erfolgen. Wenn sie zu früh erfolgt, verzögert sich die Entwicklung der Tiere. (Beifall FDP und Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Das freut den Kollegen Buchholz. Wir können bei der Ausarbeitung der Katzenschutzverordnung prüfen, ob diese gegebenenfalls lediglich für die europäische Kurzhaarkatze, also die gemeine Hauskatze, gelten müsste, denn Rassekatzenbesitzer – machen wir uns nichts vor – lassen ihre unkastrierten Tiere selten streunen. Wenn Nachwuchs gewollt ist, ist dies in der Regel von einem Von-und-zu mit Stammbaum erwünscht. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich meine hier definitiv nicht Karlchen vom Bauernhof. Was wollen wir also erreichen? – Es geht doch darum, Tierleid zu verhindern und Tierheime nicht weiter durch nachlässige Tierhalter zu belasten. (Unruhe)

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