Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Wahrheit habe ich nur Reden gehört, die heißen: „Natürlich muss es bei dem Sieben-Prozent-Steuersatz bleiben!“ (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wer soll es bezahlen?) Es geh ja nur darum, wer es bezahlen soll. Ich will dem, warum es dabei bleiben soll, noch zwei, drei Argumente aus meiner Sicht hinzufügen. Natürlich haben wir die Absenkung der Umsatzsteuer zu der Zeit der Coronakrise vorgenommen. Das war zur Entlastung des Gastronomiegewerbes gedacht. In Wahrheit unterscheidet sich die Situation im Gastronomiegewerbe heute, nach dem Ukraine-Angriff, ehrlich gesagt nicht wesentlich von der Situation während der Krisen der letzten Jahre: 45,5 Prozent der gastronomischen Betriebe erwartet für das zweite Halbjahr deutlich schlechtere Geschäfte als bisher. 28 Prozent der gastronomischen Betriebe erwarten für dieses Jahr eine Verlustsituation. Für ein Bundesland wie Schleswig-Holstein, das ein Tourismusland ist, bei dem ungefähr 10 Milliarden Euro des Bruttoinlandsprodukts, das insgesamt 100 Milliarden Euro ausmacht, im Tourismus erwirtschaftet werden, ist die Unterstützung dieser Branche eigentlich eine zwingende Sache. (Beifall FDP) Deshalb verstehe ich nicht, dass man an dieser Stelle jetzt allein auf die Zahlen von Monika Heinold guckt und sagt: „Nein, da machen wir nicht mit oder nur, wenn es der Bund alleine trägt“. Ich komme gleich noch dazu. Denn in Wahrheit betrifft es nicht nur die gastronomischen Betriebe, sondern unter anderem auch die Kita- und Schulverpflegung, die ab dem 1. Januar 2024 sofort mit dem erhöhten Umsatzsteuersatz versehen wäre. Das ist auch ein Argument dagegen. Im Übrigen wird in den 23 anderen europäischen Ländern nicht danach differenziert, ob man etwas außer Haus verkauft oder nicht, sondern es geht darum, dass es Lebensmittel sind. (Beifall FDP und SSW) Da macht man diese Idiotie nicht mit: Für den Gastronom, der außer Haus verkauft, sollen nur sieben Prozent gelten, aber wenn sich die Leute hinsetzen und dort essen, sollen 19 Prozent gelten. Das ist doch Unsinn, und das gehört vereinheitlicht. Deshalb, finde ich, kann man der Initiative von Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat gut zustimmen. (Beifall FDP und SSW) An dieser Stelle zur Finanzierung: Wir in Schleswig-Holstein können uns das, obwohl wir so vom (Dr. Bernd Buchholz) Tourismus und von der Gastwirtschaft abhängig sind, überhaupt nicht leisten. Das ist ein schwieriger Einbruch. Also: Der Bund soll es zahlen. Für den stellen übrigens die Einnahmen über die Umsatzsteuer den größten Anteil des Steueraufkommens für seinen Haushalt dar. Nur, damit wir das einsortiert haben. Für den Bund hieße das: Wenn er sich dazu entscheiden würde, auf diese 3 Milliarden Euro zu verzichten, dann würde er auf den größten Teil seines Einnahmeblocks verzichten. Das Land hat noch andere Einnahmequellen. Aber der Umsatzsteueranteil ist ein durchaus gewichtiger Bereich. Ich habe die Logik, Herr Kollege Plambeck, in Ihrem Antrag, das müsse der Bund alleine tragen oder kompensieren, überhaupt nicht verstanden. Bei der Gemeinschaftssteuer, bei der in der Regel, so die Verteilung, der Bund 49 Prozent kriegt und die Länder 48 Prozent und die Kommunen zwei oder drei Prozent kriegen, muss und sollte das an dieser Stelle solidarisch von allen getragen werden. Ihr Antrag suggeriert eine Unterstützung der Gastronomie, aber nur wenn es andere bezahlen. Sie rufen eine Lokalrunde aus, indem Sie anderen in die Tasche greifen – Mit freundlichen Grüßen: Ihr Antrag ist scheinheilig, Herr Kollege. (Beifall FDP, SPD und SSW) In Wahrheit unterstützt er nicht die Gastronomie, sondern Sie werfen ihr weiter Knüppel zwischen die Beine. Gucken wir noch ein bisschen auf die Zahlen, auf die 50 Millionen Euro, die das den Landeshaushalt kostet; vielleicht nennen wir auch noch ein paar andere Zahlen: Das Umsatzsteueraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2020 lag bei 220 Milliarden Euro. Das Umsatzsteueraufkommen im Jahr darauf lag bei 250 Milliarden Euro. Horch: In dem Krisenjahr 2022, in dem UkraineKrisenjahr, stieg das Umsatzsteueraufkommen um 34,8 Milliarden Euro auf insgesamt 285 Milliarden Euro. Das ist nicht verwunderlich, meine Damen und Herren. In Zeiten von Inflation, in denen die Preise steigen, sind X Prozent auf einen gestiegenen Preis mehr als vorher. Wenn Energiepreise und andere Preise steigen, dann profitiert von dem erhöhten Aufkommen der Umsatzsteuer natürlich der Fiskus. Das gilt auch für das Land Schleswig-Holstein ganz massiv. Wenn ich auf die aktuelle Situation des Steueraufkommens in diesem Jahr schaue, dann stelle ich fest, dass wir im Monat Juli 2023 mit 26,8 Milliarden Euro die höchsten monatlichen Umsatzsteuereinnahmen in der Geschichte der Republik verzeichnen. (Beifall FDP) Nun, Frau Heinold, erzählen Sie mir, dass es für das Land in dieser Sache um 50 Milliarden Euro gehe. Das steht aber überhaupt nicht fest, weil der Anteil, den das Land jeweils tragen muss, total schwankt. Im Übrigen wird das Umsatzsteueraufkommen für das Gesamtjahr nicht geringer eingeschätzt. Das Gesamtsteueraufkommen mag geringer sein, aber das Umsatzsteueraufkommen könnte wegen der inflationsbedingten Themen sogar noch steigen. Tun Sie sich selbst und der Gastronomie in diesem Land einen Gefallen. Geben Sie sich einen Ruck. Unterstützen Sie im Bundesrat die Initiative von Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Land, eines unserer östlichen Nachbarländer, ist genauso vom Tourismus abhängig wie wir und kann sich dazu durchringen.
