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Eka von Kalben

20.09.2023 Sitzungen 20/35

Das Wort hat jetzt der Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Minister Schwarz. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Schutz und das Wohl von Tieren ist zweifellos von großer Bedeutung und eine Verantwortung, die wir als Gesellschaft tragen. Wir alle sind uns einig, dass die Situation der Straßenkatzen und das Leid dieser Tiere nicht hinnehmbar sind. Das Land Schleswig-Holstein hat daher frühzeitig ein Pilotprojekt zur Katzenkastration ins Leben gerufen und in den Folgejahren erfolgreich fortgesetzt. Gemeinsam mit den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Tierschutzes leisten wir somit bereits seit 2014 einen wichtigen Beitrag, die Anzahl herrenloser Katzen im Land zu reduzieren. An dieser Stelle möchte ich mich daher bei allen bedanken, die während der Kastrationszeiträume die Tiere einfangen, zum Tierarzt bringen und wieder am Fundort aussetzen. Auch die gute Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Gemeinden und den niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzten trägt maßgeblich zum Erfolg der Aktion bei. Sie übernehmen nicht nur einen Teil der entstehenden Kosten, sondern begleiten die Aktionen als verlässliche Partner. Gerade weil das Projekt der Katzenkastrationsaktion von mir als wichtig erachtet wird, haben wir Anfang des Jahres den finanziellen Beitrag meines Hauses erhöht, sodass in diesem Jahr 110.000 Euro für die Kastrationsaktion zur Verfügung stehen. (Annabell Krämer [FDP]: Das reicht aber nicht!) (Minister Werner Schwarz) In Schleswig-Holstein wird die Anzahl der freilebenden herrenlosen Katzen aktuell auf 50.000 Tiere geschätzt. Die Folge davon sind stetig steigende Zahlen verwahrloster Katzen, die entweder frei leben oder bei Tierschutzvereinen sowie Tierheimen abgegeben werden. Um die zunehmende Population freilebender, verwilderter Katzen zu verringern, haben sich bereits einige Kommunen in Schleswig-Holstein entschlossen, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Es wird von unterschiedlichen Erfolgen berichtet, aber in einem sind sich alle Gesprächspartner aus den Kommunen einig: Das Katzenkastrationsprojekt des Landes hat zu einer Abnahme der herrenlosen Katzen geführt. Sie alle wünschen sich eine Fortführung, und diesem Wunsch entspreche ich gern. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Forderung nach einer ergänzenden Katzenschutzverordnung, wie wir sie heute diskutieren, ist verständlich und nachvollziehbar. Besonders auf landwirtschaftlichen Betrieben und im ländlichen Raum ist die Anzahl der freilaufenden Katzen hoch. Oft ist nicht klar, woher die Katzen kommen, und häufig sind diese aus verschiedenen Gründen nicht kastriert. Als Freigänger vermehren sie sich unkontrolliert. Dies führt nicht nur zu einem Leidensdruck für die Tiere selbst und einem nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Biodiversität, sondern auch zu gesundheitlichen Risiken für Mensch und Tier. Die Einführung einer bundesweiten umfassenden Katzenschutzverordnung und ihre Integration in das Tierschutzgesetz – das ist das Ergebnis der Diskussion, ob Landes- oder Kommunalverordnung, Frau Raudies, Sie haben darauf verwiesen, auch auf die Schwierigkeiten bei den Kommunen – wäre aus meiner Sicht ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Katzen angemessen geschützt und versorgt werden. So würden die überfüllten Tierheime langfristig – leider nur langfristig – entlastet und ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regelwerken in den einzelnen Ländern vermieden werden. Abschließend möchte ich zudem noch einmal an die Eigenverantwortung von Tierhalterinnen und Tierhaltern appellieren. Wer ein Tier hält, sollte über die damit einhergehenden Pflichten und Konsequenzen aufgeklärt sein und sich bewusst machen, dass mit der Anschaffung eines Tieres Kosten und Pflichten verbunden sind, die über mehrere Jahre sprich ein Tierleben, bestehen.

Protokoll ↗