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Oliver Brandt

GRÜNE 20.09.2023 Sitzungen 20/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gastronomie hat schwierige Zeiten hinter sich, das ist unbestritten. Zunächst die Coronakrise, dann die Preissteigerungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, besonders bei Energie und Lebensmitteln. Seit 2020 wurde sie daher umfassend unterstützt, so durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurantund Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent. Zunächst auf ein Jahr befristet, wurde diese Regelung zweimal verlängert, zuletzt bis Ende 2023. Daneben haben Bund und Land die Gastronomie mit zahlreichen weiteren Hilfsmaßnahmen unterstützt: durch Corona-Hilfen, zinslose Darlehen und die Strom- und Gaspreisbremsen. Alle diese Maßnahmen waren gut und richtig zur Bewältigung der akuten Krisensituationen. Heute stehen wir erneut vor der Frage: Ist die Gastronomie weiterhin Belastungen ausgesetzt, die eine Verlängerung der Mehrwertsteuerermäßigung rechtfertigen? (Thomas Hölck [SPD]: Ja!) Die Befürchtungen aus der Branche müssen wir als Tourismusland sehr ernst nehmen. Sowohl Lebens- (Oliver Brandt) mittel- als auch Energiepreise bleiben auf einem deutlich erhöhten Niveau im Vergleich zur Vorkrisenzeit. Zudem leidet die Branche unter einem akuten Arbeitskräftemangel. Doch das Bild ist differenziert: Es gibt auch zahlreiche Betriebe im Land, es ist schon erwähnt worden, die gut durch die letzten Jahre gekommen sind, die es schaffen, Personal zu gewinnen und zu halten, die trotz gestiegener Preise nur selten freie Tische haben. Unsere Betriebe im Land stehen vor Herausforderungen, die sich eben nicht nur durch Steuersenkungen bewältigen lassen. Das ist auch ein Teil der Wahrheit. Klar, es gibt Argumente für eine Verlängerung der Regelung. Doch wer Regierungsverantwortung trägt, muss auch eine ehrliche Abwägung vornehmen mit allen anderen finanziellen Bedarfen und Interessen und am Ende entscheiden, was wir uns als Land leisten können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Beate Raudies [SPD]) SPD, SSW und FDP dagegen müssen das hier in Schleswig-Holstein bekanntlich nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen SPD) Das zeigt sich deutlich im vorliegenden Antrag. Ganz anders sieht es dort aus, wo Sie selbst in Regierungsverantwortung stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. So hat Bundeskanzler Scholz zur ermäßigten Mehrwertsteuer kurz vor der Bundestagswahl 2021 erklärt: Das schaffen wir nie wieder ab. Jüngste Äußerungen von ihm in einem Bürgergespräch im August dieses Jahres hören sich allerdings anders an: Das ist ja eine teure Veranstaltung. Bundesfinanzminister Lindner ist verantwortlich für den Haushaltsentwurf 2024, und darin ist die Wiedererhöhung der Umsatzsteuer auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 eingeplant. Auch ein Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes läge in seiner Zuständigkeit, doch ein solcher ist bisher nicht bekannt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zitiert wird er im August 2023 wie folgt: Ich persönlich habe Sympathie. Aber auch: Jetzt muss der Deutsche Bundestag im Lichte der nächsten Steuerschätzung entscheiden, wie es 2024 weitergeht. Bei unseren Nachbarn in Hamburg ist die Haltung klar. So erklärte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Milan Pein am 30. August 2023 in einer Pressemitteilung, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Eine Fortführung des reduzierten Steuersatzes ist in den nächsten Jahren im Hamburger Haushalt nicht mehr abbildbar. Dies müsste zwingend aus dem Bundeshaushalt kompensiert werden.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hamburg steht bekanntlich finanziell noch etwas besser da als Schleswig-Holstein. Ich stelle jedenfalls fest: Dort, wo SPD und FDP in der Verantwortung stehen, ist man bisher sehr zurückhaltend bezüglich der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung. Unsere Landesregierung wollen Sie dagegen schon heute auffordern, sich festzulegen und die Bundesratsinitiative aus MecklenburgVorpommern zu unterstützen – ohne ein einziges Wort zur Gegenfinanzierung. Eines ist klar: Diese Maßnahme ist teuer. Die Fortsetzung kostet circa 3,4 Milliarden Euro pro Jahr bundesweit. Für den Landeshaushalt Schleswig-Holstein bedeutet das zusätzliche Kosten von circa 50 bis 60 Millionen Euro pro Jahr, denn diese Mindereinnahme ist natürlich nicht in den bisherigen Planungen berücksichtigt, weder auf Landesnoch auf Bundesebene. Es müssten also ganz konkret weitere 50 bis 60 Millionen Euro im Haushalt 2024 eingespart werden, zusätzlich zu den rund 500 Millionen Euro, die bereits nach aktuellem Stand eingespart werden müssen. Das haben wir heute Vormittag schon gehört. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das ist zusätzlich zu den weiteren zu erwartenden Belastungen, zum Beispiel durch Bundesgesetze wie das Wachstumschancen- und das Zukunftschancengesetz. Noch im Juni 2023 hat die Opposition die Maßnahmen der Landesregierung im Zuge der Haushaltssperre scharf kritisiert. Kürzungspolitik spaltet die Gesellschaft, hieß es vom Oppositionsführer. Heute Morgen habe ich von Herrn Vogt gehört: Der Staat muss handlungsfähig bleiben. Herr Harms hat die Zinsbelastung angesprochen. Dann müssen Sie uns jetzt aber auch erklären, wie Sie die 50 Millionen Euro Mindereinnahmen an anderer Stelle einsparen wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die von der FDP immer wieder geforderte Streichung von Staatssekretärsstellen reicht dafür jedenfalls nicht aus. (Oliver Brandt) Wir bleiben dabei: Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie ja, aber nur, wenn der Bund das zahlt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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