Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt sind ja nun so einige Beschlussvorschläge zusammengefasst, die wir uns erst noch einmal im Detail anschauen müssen. Denn bis zu den finalen Formulierungen war es ein recht holpriger Weg mit intensiven Diskussionen gerade auch im Finanzausschuss. Ich werde im Folgenden erläutern, weshalb der SSW nicht allen Drucksachen in Gänze zustimmen kann, sondern innerhalb der Drucksachen sogar Einzelabstimmungen beantragen wird. Wir haben es hier nämlich mit teilweise verfassungswidrigen Vorgehensweisen zu tun, die wir so nicht mittragen wollen. Steigen wir also detaillierter in das Nachtragshaushaltsgesetz ein. Hier sollten ursprünglich drei Kernmaßnahmen haushaltsrechtlich angepasst und umgesetzt werden. Jetzt liegt – seit heute – sogar noch ein weiterer Änderungsantrag vor, von dem wir aber nicht wissen, wie die haushaltstechnischen Auswirkungen überhaupt aussehen werden. Das ist der Antrag, in dem es darum geht, 175 Millionen Euro Kreditermächtigungen für die Investiti- (Lars Harms) onsbank zu geben, und wir sollen die Zinsdifferenz bezahlen. Ich weiß nicht, wie hoch die Summe ist, über die wir heute zu beschließen haben. Wer das vielleicht weiß, kann das zumindest verkünden; dann hätten wir eine etwas bessere Grundlage. Aber, meine Damen und Herren, die größte Herausforderung ist hierbei natürlich die geplante Ansiedlung von Northvolt und wie die Landesregierung gedenkt, hierzu finanzielle Unterstützung zu bieten. Keine Frage: Wir als SSW-Fraktion begrüßen dieses Ansiedlungsvorhaben ausdrücklich und sehen darin eine großartige Chance für SchleswigHolstein. (Beifall SSW, Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Wir alle wünschen uns, dass dieses Projekt losgehen kann und zu einer Erfolgsgeschichte wird. Natürlich ist es bei solch großen Ansiedlungsprojekten üblich, dass auch das Land Unterstützung leistet, (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!) nicht nur in Form von Verwaltungshilfe und Infrastrukturausbau, sondern eben auch von finanziellen Zuschüssen, auch über Jahre hinweg. Damit kommen wir zum großen Knackpunkt: Im Nachtragshaushaltsgesetz sind unter Nummer 1 lediglich Anpassungen in der entsprechend für die Northvoltansiedlung vorgesehenen Maßnahmegruppe innerhalb des Landeshaushalts und des Haushaltsvollzugs vorgesehen, eine recht offen gehaltene Formulierung – es geht um eine formal korrekte Haushaltsumsetzung –: „soweit die Finanzierung der Maßnahme gedeckt ist“. So weit in Ordnung, diesem Text können wir ohne Weiteres zustimmen. Womit wir jedoch nicht einverstanden sind, ist, wie die Landesregierung diese Finanzierung stemmen möchte. Die Landesregierung möchte Gelder aus dem Ukraine-Notkredit umwidmen – bis zu 137 Millionen Euro sollen da für Northvolt aufgewendet werden. Eine solche Umwidmung wäre jedoch weder mit unserer Landesverfassung noch mit den Bestimmungen des Notkredits vereinbar. Die in unserer Verfassung verankerte Schuldenbremse sieht zu Recht Ausnahmen vor, um in außergewöhnlichen Notlagen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, handlungsfähig bleiben zu können. Von dieser Regelung haben wir zu Recht Gebrauch gemacht, als es um die Einrichtung der beiden Notkredite ging. Der eine sollte die Auswirkungen der Coronapandemie abmildern, der andere die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Der SSW hat beide Notkredite gemeinsam mit allen anderen beschlossen, aber eben unter engen Rahmenbedingungen. Dazu stehen wir nach wie vor. (Beifall SSW) Wir haben gemeinsam großflächig drohende soziale Härten abfedern können. Wir haben unser Land gemeinsam durch die außergewöhnlichen letzten Jahre gesteuert. Aber an dieser Stelle und zu diesen vorgelegten Plänen der Landesregierung sagen wir nun ganz klar: Eine Unternehmensansiedlung ist keine außergewöhnliche Notlage. (Beifall SSW) Die Überlegung von Northvolt, sich in SchleswigHolstein eventuell ansiedeln zu wollen, gab es schon länger – insofern hätten wir da schon vor drei, vier Jahren eine Notlage gehabt. Diese Argumentationslogik, die Ansiedlung der Batteriefabrik in Heide könnte nun – Jahre später – in einem direkten Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine gesehen werden und somit unter die Bestimmungen des entsprechenden Notkredits fallen, die muss man sich erst einmal einfallen lassen! Nein, die notwendigen Finanzmittel müssen anderweitig bereitgestellt werden. Dieser Auffassung ist im Übrigen auch der Landesrechnungshof. Schließlich wäre diese Mittelumwandlung nicht nur ein verfassungswidriges, sondern mittelfristig auch ein ziemlich teures Vorgehen. Die Umwandlung in ein Sondervermögen – was nichts anderes als sofortige Schulden bedeutet – bewirkt, dass dieses Geld unmittelbar als Kredit aufgenommen werden muss, wodurch ab sofort Zinsen auf diese Summe anfallen. Das bedeutet auch: Die Zinsen müssen aus dem laufenden Haushalt bezahlt werden. Wo spart man dann? – Natürlich bei den freiwilligen Leistungen. Ich freue mich jetzt schon auf die Haushaltsberatung. Wir hätten das auch anders regeln können (Beate Raudies [SPD]: Wie denn?) und damit Vereine und Verbände auch in Zukunft noch unterstützen können. (Beate Raudies [SPD]: Wie denn, Lars?) Wir wissen alle um die Zinsentwicklung, die uns jetzt bevorsteht. In wenigen Jahren wird dieser Kredit immer teurer und teurer werden. Und noch ist von der Batteriefabrik kein Stein zu sehen, meine Damen und Herren. Wir hätten diese Mittel also auch später aufwenden können. (Lars Harms) Das Vorgehen der Landesregierung ist an dieser Stelle sowohl verfassungswidrig als auch unnötig als auch teuer. (Zuruf CDU: Unnötig? Also!) Es kommt noch die Beschreibung „intransparent“ dazu, denn die Landesregierung möchte diese umgewidmete Notkreditsumme gern im bereits existierenden Sondervermögen „Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie“ unterbringen und dieses darüber abgerechnet wissen. Darüber klingt es dann zwar gleich vermeintlich sympathischer; korrekter und verfassungsgetreu wird es dadurch aber nicht. Die Notwendigkeit, dass dieses Sondervermögen im Rahmen des Gesamtvorgangs dafür herhalten muss, hat die Landesregierung bislang nicht wirklich schlüssig erläutern können. Zum Schluss noch die grundsätzliche Frage: Wo ist hier überhaupt der Bund? Der scheint sich mit ganz kleinen Kofinanzierungszusagen einen schlanken Fuß machen zu wollen. Anderweitig in der Bundesrepublik werden Milliardensummen für Großforschungszentren und Chipfabriken zugesagt. In Schleswig-Holstein ist die Landesregierung offenbar bereit, einen Verfassungsbruch zu begehen, weil sich der Bund hier nicht so wie an anderen Standorten engagiert. Meine Damen und Herren, wir haben hier erlebt, wie es gehen kann. Der Bund kann durchaus Leistungen erbringen, wenn es beispielsweise um LNGTerminals geht. Da geht es ganz flott, auch ohne Beteiligung des Landes. Das ist übrigens auch der Grund dafür, lieber Kollege Petersdotter – ich weiß gar nicht, wo er gerade ist –, dass die Menschen auf ihre Gasheizung eben nicht verzichten. Sie wissen genau: Die nächsten 40 Jahre gibt es Gas, denn wir haben ja jetzt gefracktes Gas anstatt russisches Gas. Ob das die tolle ökologische Lösung ist, wage ich einmal zu bezweifeln. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ihre Lösung!) In Summe sind wir absolut bereit, die geplante Ansiedlung von Northvolt in den nächsten Jahren mit Landesmitteln zu unterstützen. Das ist gar keine Frage. Aber wir wollen das nicht auf die von der Landesregierung vorgeschlagene Weise tun. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie denn sonst? – Zurufe CDU) Es bräuchte rechtmäßige Haushaltsmittel. Vor allem ist aber der Bund in der Pflicht, noch deutlich mehr beizusteuern, denn dies ist eine nationale Aufgabe, die zu erfüllen ist. (Beifall SSW – Beate Raudies [SPD]: Na ja, aber die Steuern landen schon bei uns!) Der Umwidmungsplan aus den Mitteln des Ukraine-Notkredits ist jedenfalls verfassungswidrig. Da beißt die Maus keinen Faden ab; das ist so. Einem verfassungswidrigen Beschluss wird der SSW nicht zustimmen. Das ist eine ganz klare Aussage. Wir als SSW lehnen diese Pläne deshalb ab. Aus diesem Grund müssen wir uns auch die Drucksache 20/1380 (neu) noch einmal genauer anschauen. Mit dieser soll unser damaliger Beschluss zur Einrichtung des Ukraine-Notkredits entscheidend geändert werden. Wir können vieles aus diesem Antrag, sprich die Punkte eins, drei und vier, mittragen, den Punkt zwei hingegen nicht. Zu Punkt eins: Dass in puncto Flüchtlingsaufnahme, Unterbringung und Integration die Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, die es braucht, ist aus unserer Sicht selbsterklärend. Die Erweiterung der Formulierungen über Ukrainerinnen und Ukrainer hinaus ist sinnvoll. Denn natürlich entstehen Folgewirkungen auch für andere Flüchtlingsgruppen. In der konkreten Hilfeleistung dürfen wir keine Unterschiede machen. Auch die Punkte drei und vier begründen sinnvolle Maßnahmen. Dass es sinnvoll wäre, Mittel zur Vollendung des Schuljahres nutzen zu können, ergibt sich von selbst. Auch eine Stärkung unserer Cyber-Sicherheitsinfrastruktur ist immer eine sinnvolle Investition, zumal nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine die Gefahr gestiegen ist. Unter Punkt zwei wird nun vornehmlich die Notkredit-Umwandlung für die geplante Northvolt-Ansiedlung gefasst. Da wir diesem Punkt nicht zustimmen wollen, möchte ich für diese Drucksache gern eine Einzelabstimmung zu Nummer zwei beantragen. Es wäre sehr schade, wenn wir den genannten Antrag wegen des zweiten Punktes ablehnen müssten. Über eine Einzelabstimmung können zumindest die anderen Punkte eine breite Zustimmung erfahren. Somit schließe ich nun den Kreis und komme noch einmal zurück zum Nachtragshaushaltsgesetz als Ganzes. Diesem können wir aufgrund der offengehaltenen Formulierungen, wie ich eingangs erläutert hatte, zustimmen. Noch einmal kurz eine Anmerkung zu den dort ausgeführten Nummern zwei und drei. Sie sind aus unserer Sicht von der Landesregierung mit nachvollziehbaren Argumenten vorgestellt worden. So soll unter Nummer zwei das Haushaltsgesetz geändert (Lars Harms) werden, um Flexibilität und Vorsorge angesichts des anstehenden Tarifabschlusses zu treffen. Es gab im Finanzausschuss unterschiedliche Auffassungen dazu, inwiefern dies rechtens ist, unter anderem angesichts des Prinzips der Jährlichkeit. Für uns sind diese Bedenken jedoch kein ausreichender Grund, das gesamte Gesetz abzulehnen, sondern wir müssen diese Tarifabschlüsse mitdenken. Da haben wir auch eine Verantwortung gegenüber unseren Beschäftigten. Schließlich soll unter Nummer drei der beim Wärmegipfel versprochene Bürgschaftsrahmen in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro bei der Unterstützung von Investitionen in kommunale Wärmenetze zur Verfügung gestellt werden. Uns allen ist klar, dass der Umbau einer flächendeckend klimaneutralen Wärmeversorgung ein langer und kostenintensiver, aber langfristig auch lohnender Weg ist. Diese Bürgschaftseinrichtung ist daher insgesamt ein erster wichtiger Schritt, auch wenn einige diesen als zu spät und finanziell nicht auskömmlich kritisieren mögen. Wir können diesem Bürgschaftsrahmen zustimmen. Ich fasse noch einmal zusammen: Wir stimmen dem Nachtragshaushaltsgesetz zu. Wir lehnen jedoch die vorgeschlagene Umwandlung und Überführung von Mitteln aus dem Ukraine-Notkredit in das entsprechende Sondervermögen für das Northvolt-Ansiedlungsverfahren ab. Wir beantragen deshalb eine Einzelabstimmung zu Punkt zwei in der Drucksache 20/1380 (neu). Noch einmal: Ich persönlich muss wirklich sagen, dass ich es erschreckend finde, wie hier über unsere Verfassung geredet wird. Dass man die Schuldenbremse mit Salatessen verbindet, stimmt mich auch ein bisschen traurig. Wir haben uns wirklich sehr lange darüber Gedanken gemacht, wie wir die Schuldenbremse finanzieren und was sie für uns und für die Nachhaltigkeit, also für die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder, bedeutet, damit sie noch einen vernünftigen Staat vorfinden, der auch Leistungen erbringen kann. Der Beschluss, der heute mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD gefasst werden soll, führt dazu, dass dieser Verfassungsgrundsatz im Prinzip nicht beachtet wird und damit praktisch alles erodiert. Ich weiß jetzt schon, wenn wir das bei 137 Millionen Euro machen, werden bald die nächsten Beschlüsse kommen. Davor – das muss ich ehrlich sagen – ist mir angst und bange. Ich weiß, am Ende bedeutet das nichts anderes, als dass man am Anfang einen warmen, einen wunderbaren warmen Regen hat, dem sich irgendwann soziale Kälte anschließen wird. Genau das wollen wir als SSW nicht mitmachen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)
