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Sybilla Nitsch

SSW 20.09.2023 Sitzungen 20/35

Kære fru landdagspræsident! Kære kollegaer! Die Gastroszene bietet zurzeit ein recht paradoxes Bild. Einerseits boomt das Geschäft bei einigen. Viele Restaurants fahren nach Corona wieder Umsatzhöchstwerte ein. Andererseits liegt der Umsatz im Durchschnitt knapp ein Viertel unter dem Vorkriseniveau. Viele Betriebe müssen ihre Öffnungszeiten verkürzen unter anderem, weil das Personal fehlt – ganz zu schweigen von den Teuerungen in allen Bereichen. Fast alle Betriebe schauen bange Richtung Jahresende, weil noch immer keine Entscheidung darüber gefallen ist, ob die Regelung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen verlängert wird oder ob ab 2024 wieder der reguläre Satz von 19 Prozent gelten wird. Sollte dies so kommen, werden sich sehr viele Betriebe wohl zweimal überlegen, ob sie tatsächlich weitermachen – nicht, weil sie nicht wollten, sondern weil sie dann schlicht nicht mehr könnten. Allein in Schleswig-Holstein umfasst die Branche circa 5.200 Betriebe mit mehr als 80.000 Beschäftigten. Es ist wohl klar, dass eine größere Insolvenz- und Schließungswelle gerade hier eine echte Katastrophe für das Land wäre. Diese wollen wir mit unserem Antrag abwenden. Schleswig-Holstein soll sich der entsprechenden Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern anschließen (Beifall SSW, SPD und FDP) und eine Verlängerung der Mehrwertsteuersonderreglung fordern. Gerade die Gastroszene wurde zuletzt von mehreren Krisen zugleich hart getroffen: Corona – da ist die Talfahrt noch immer nicht überstanden – mit langen Schließphasen, steigende Energie- und Lebensmittelpreise, Inflation, Personalmangel und steigende Lohnkosten. Mit staatlichen Nothilfeprogrammen, aber vor allem mit sehr viel Arbeit, Ausdauer, eigenen Rücklagen und Herzblut haben unsere Betriebe bisher durchgehalten. Doch seit Monaten verdunkeln sich die Aussichten für die deutsche Wirtschaft, insbesondere eben auch für kleine Gastrobetriebe. In dieser Situation stehen wir als Politik da, und es gibt einige, die sagen: Die Mehrwertsteuer muss jetzt von 7 Prozent auf 19 Prozent steigen. – So kann es nicht sein. Wir sehen das als den falschen Schritt an. Aus der Bundespolitik heißt es, man könne sich die Verlängerung dieser Maßnahme halt nicht leisten, weil die Haushaltslage angespannt ist. Auch da wissen wir, wie es ist, weil wir das im Land selber haben. Aber die Bundesregierung rechnet ja – annehmbar – damit, dass Steuerfehleinnahmen von einer Milliardenhöhe ausgeglichen werden können. Dahinter steht die Annahme, dass dann die Kundenzahlen oder auch das aktuelle Umsatzniveau bliebe. Aber wie realistisch ist es, dass die Menschen alle oder wenigstens zum Großteil bereit sind, wieder mindestens zwölf Prozentpunkte Aufschlag für ihr auswärtiges Essen zu zahlen? Realistischer ist es doch eher, dass die Menschen weniger auswärts essen oder nur im günstigen Preissegment. Denn nicht nur die Wirtschaft und die Gastrobetriebe ächzen unter den Kostensteigerungen, sondern (Sybilla Nitsch) auch die Privatleute, die praktisch in allen Bereichen, für alles mehr zahlen müssen. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie würde hier also eine Kettenreaktion auslösen, die letztenlich dazu führen könnte, dass die Gastrobetriebe aufhören müssen. Eines ist klar: Geschlossene Betriebe zahlen am Ende gar keine Umsatzsteuer mehr. Wir fordern daher sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung auf, sich hinter die Gastrobetriebe zu stellen und die Mehrwertsteuersonderregelung auf Speisen abermals zu verlängern. Viele Betriebe müssten sonst die Reißleine ziehen. Das brächte mit sich, dass wir nicht nur viele Arbeitsplätze und Umsatzsteuerzahler, sondern auch Aushängeschilder für unser Tourismusland und unverzichtbare soziale Treffpunkte im ländlichen Raum verlieren. Das können wir nicht hinnehmen. Wenn wir schon einmal bei der Diskussion sind, bräuchte es natürlich eine grundsätzliche Reform des Umsatzsteuersystems, damit wir den bürokratischen Verbuchungsirrsinn beheben könnten, sodass es so einfach wie möglich für die Betriebe ist. Darauf weist im Übrigen auch der Bundesrechnungshof hin. Da müssen wir natürlich den Bund auffordern, etwas zu machen. Mit unserem Antrag wollen wir allerdings nicht nur die Bundesregierung in die Pflicht nehmen, sondern ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren anstoßen. Hier ist es einfach, dass die Landesregierung auch einmal den Rücken gerade machen müsste und jetzt etwas zu der Frage sagen muss – gleich, in der folgenden Debatte –: Wie werden Sie Ende September im Bundesrat abstimmen? (Beifall SSW, SPD und FDP) Wir haben es gestern Abend diskutiert: Der Ansatz, wie man eine Kompensation gestalten würde, muss sich natürlich in den Verhandlungen ergeben. Aber die Koalition, die uns diesen netten Alternativantrag, weil man einen Alternativantrag machen möchte, vorgelegt hat, schließt ja schon aus, dass das Land überhaupt eine Last übernimmt. Damit ist der Antrag in unseren Augen ein Symbolantrag, der sich eben nicht hinter die Gastrobetriebe stellt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich hoffe, dass wir heute ein gutes Signal bekommen. Mehrere andere Landesparlamente haben sich bereits angeschlossen. Machen Sie, wie gesagt, den Rücken gerade! Wenn Sie erwägen, sich zu enthalten oder dagegenzustimmen, ist das ein schwaches Signal für unsere Gastrobetriebe hier im Land. Das können wir nicht unterstützen. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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