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Annabell Krämer

FDP 20.09.2023 Sitzungen 20/35

Sehr gern, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen schon darüber gesprochen: Unsere Tierheime sind überfüllt. Es gibt zu viele Sicherstellungs-, Abgabe- und Fundtiere und zu wenig finanzielle Mittel für unsere überwiegend ehrenamtlich geführten Tierheime. Die von uns Freien Demokraten initiierte neue Fundtierrichtlinie, die den Tierheimen zumindest für 180 Tage statt 28 Tage die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Fund- und Sicherstellungstieren gewährleisten soll, wird leider immer noch nicht flächendeckend umgesetzt und teilweise auch nicht bei den Sicherstellungsfunden umgesetzt. Heiner Rickers, ich danke dir noch einmal ganz herzlich für die Unterstützung damals. Ich weise gern erneut darauf hin: Tierheime sind keine Bittsteller, sie sind Partner der Kommunen. (Beifall FDP und SSW) Denn die Unterbringung dieser Tiere ist keine freiwillige – das kann man nicht oft genug betonen –, sondern eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Sofern die Tierheime keine Tiere mehr aufnehmen können, was vermehrt der Fall ist, kommen die Kommunen in die Selbstversorgungspflicht. Jeder, der annähernd rechnen kann, sollte wissen, dass dies immens teurer wird als die Unterbringung in ehrenamtlich geführten Heimen. Es wäre schön, wenn das auch die Grünen und die CDU einmal kapieren würden. Aber nicht nur dies, auch die Landesregierung fällt den Tierheimen in den Rücken und kürzt die eh schon zu niedrigen finanziellen Mittel für den Tierschutz. Wir fordern Sie heute erstens auf, diese Kürzung zurückzunehmen. Zweitens ist es überfällig, dass sich die Tierheime auf die verlässliche Unterstützung seitens des Landes und der Kommunen verlassen können. Aus diesem Grund erwarten wir die konsequente Überführung der Haushaltsmittel für die Unterstützung der Tierheime in den kommunalen Finanzausgleich und – analog zu anderen Titeln dort – deren Dynamisierung um jährlich 2,5 Prozent. (Annabell Krämer) Bevor die kommunalen Landesverbände Schnappatmung bekommen: Es handelt sich hier um frisches Geld des Landes und somit um zusätzliche Finanzausgleichsmasse. Hierbei handelt es sich zudem um die Verstetigung der Mittel und somit einen verlässlichen Beitrag des Landes zum Tierschutz. Dies darf aber nur der Anfang sein. Verlässlichkeit hat nichts mit Reißen der Schuldenbremse zu tun, Frau Schmachtenberg. Zeitnah sollte eine Einigung der Kommunen mit den Tierschutzvereinen erfolgen, um den Flickenteppich der Einzelverträge mit den Tierheimen zu beenden und auch diese Finanzbeziehungen verlässlich und unbürokratisch über den kommunalen Finanzausgleich zu gewährleisten. Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass unsere Ehrenamtler hinreichend Arbeit mit der Unterbringung und Versorgung der Tiere leisten. Der überbordende bürokratische Aufwand durch die Verhandlungen und Verträge mit den einzelnen Kommunen gehört endlich abgeschafft. Frau Raudies, bei uns im Kreis Pinneberg sind es – glaube ich – 28 Kommunen, in denen immer wieder verhandelt werden muss. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – 32 Kommunen, gut. Ich würde mich freuen, wenn wir einen Runden Tisch mit den kommunalen Vertretern und Tierschutzvereinen und -heimen einrichten könnten, der es sich zum Ziel setzt, eine Platzpauschale für die Tierheime zu vereinbaren. Denn in der Realität ist es doch längst der Fall, dass sich die Heime gegenseitig aushelfen, wenn vor Ort eine Überbelegung besteht. Herr Minister Schwarz, hier setze ich meine Hoffnungen wirklich in Sie. Ich hoffe immer noch, dass der Wille zur Stärkung des Tierschutzes bei Ihnen keine hohle Phrase war, obwohl mich der dritte Punkt ein bisschen daran zweifeln lässt. Anfang des Jahres haben wir alle hier zusammen beschlossen, eine Bundesratsinitiative zu starten, die den unkontrollierten Onlinehandel von Tieren endlich beendet. Umso befremdlicher war es, dass Grüne und CDU diesen Beschluss heute Morgen erneut fassen wollten. Wir haben einen Beschluss. Erneut wurde ein Parlamentsbeschluss von dieser Landesregierung einfach ignoriert. Die Bundesratsinitiative ist bis heute nicht erfolgt. Dies beweist wieder einmal den niedrigen Stellenwert des Tierschutzes bei Schwarz-Grün. Der Onlinetierhandel gehört gänzlich verboten für Wildtiere und stark eingeschränkt für Heimtiere. Sie haben das heute Morgen beim Thema Katzenkastration angebracht; ich finde, dass das heute Nachmittag inhaltlich sinnvoller ist. Aber Ihr Antrag wurde ja auch mit heißer Nadel gestrickt und kurzfristig vorgelegt. Die Ausnahme für Heimtiere ist erforderlich, weil viele Tierschutzvereine aus dem Ausland nur über ihre Website die Möglichkeit haben, Tiere zu vermitteln. Insofern sollte die Möglichkeit bestehen bleiben, Tiere auf Websites anerkannter gemeinnütziger Tierschutzorganisationen und Tierheime vorzustellen. Muss ich heute wirklich erneut darauf hinweisen, dass auch die Tierheime vermehrt Probleme haben, ihre Heimtiere zu vermitteln, wenn es doch so einfach ist, sich das Wunschtier mit einigen Mausklicks auszusuchen? Anonymer Handel von Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Immer wieder sei hier auf § 90 a BGB verwiesen: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ Es wird Zeit, dass wir beim Online-Handel endlich etwas anderes bestimmen. (Beifall FDP) Dessen waren wir uns hier Anfang des Jahres alle einig. Ich bin sehr gespannt, ob die regierungstragenden Fraktionen bei der gleich folgenden Abstimmung zu unserem Antrag noch zu ihren Beschlüssen vom Winter stehen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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