Christian Dirschauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank. – Mit den vorliegenden Anträgen zur Katzenkastrationsaktion und zur landesweiten Katzenschutzverordnung haben wir jetzt zwei Instrumente, die an einem Strang ziehen. Experten gehen davon aus, dass allein in Schleswig‑Holstein 50.000 frei lebende und verwilderte Katzen sind, die keiner Halterin und keinem Halter zuzuordnen sind. Die Probleme mit diesen verwilderten Katzen sind sehr vielfältig. Katzen sind Beutegreifer und stellen eine Gefahr für Singvögel und andere Kleintiere dar. Das natürliche Räuber-BeuteGleichgewicht gerät zunehmend außer Kraft, was zu einem verstärkten Rückgang der Vogelpopulationen führt. Weitere Probleme bei verwilderten Katzen sind Krankheiten, Infektionen oder Parasiten, die die Tiere letztlich qualvoll verenden lassen. Die Zahl der gefangenen und abgegebenen Katzen, die sich nicht zuordnen lassen, bringt auch unsere (Christian Dirschauer) Tierheime an ihre Grenzen. Wir haben das Thema heute Nachmittag noch auf der Tagesordnung; das haben wir schon gehört. Sie sehen, die Gemengelage in Bezug auf verwilderte Katzen ist umfangreich. Der SSW unterstützt daher seit Jahren die Aktion der Katzenkastration – zum einen, um ein unkontrolliertes Ausbreiten verwilderter Katzen zu verhindern, zum anderen insbesondere, um das von Krankheiten verursachte Leid bei den Tieren zu mildern. Wir reden hier also über eine Aktion im Sinne des Tierschutzes. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich finde es wichtig, das noch einmal zu betonen. Die Kastrationsaktionen laufen bereits seit mehreren Jahren. Vor rund zehn Jahren sind wir noch von rund 75.000 verwilderten Katzen ausgegangen. Heute – wie gesagt – gehen wir von rund 50.000 solcher Tiere aus. Dieser Rückgang macht deutlich, dass diese Maßnahme durchaus einen gewissen Erfolg hat. Es macht aber auch deutlich, dass wir längst nicht am Ende des Tunnels sind und schon gar kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist. Das bedeutet aber auch, wenn es gelingen soll, die Zahl der verwilderten Katzen wirkungsvoll zu verringern, dass wir ein zusätzliches Instrument brauchen. Hier kommt der Antrag von SPD und SSW ins Spiel. Seit 2014 haben wir in Schleswig-Holstein eine Rechtsverordnung, eine sogenannte Subdelegationsverordnung, damit Gemeinden und Ämter den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken oder verbieten können. Wir stellen aber fest, dass dieses Instrument in seiner Form nicht ausreicht, um der Katzenschwemme zu begegnen. Das von SPD und SSW verfolgte Ziel einer landesweiten Katzenschutzverordnung geht nun einen Schritt weiter. Das ist nur folgerichtig. Wir wollen damit die landesweite Kastrations‑, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. Nur so können wir die unkontrollierte Ausbreitung verwilderter Katzen eindämmen und minimieren. (Beifall SSW und SPD) Ausnahmetatbestände für diese Pflicht sind im Antrag ebenso beschrieben. Das bedeutet, Katzen, die beispielsweise für die Zucht vorgesehen sind, aber auch normale Hauskatzen sind in begründeten Fällen davon ausgenommen. Auch sollen Ausnahmen in kleinräumigen Situationen erlaubt sein, beispielsweise in Gemeinden, die belegen können, dass sie vor Ort faktisch kein Problem haben. Ich gebe zu, dass diese Vorgehensweise nicht unumstritten ist. Auch wir haben es in der Fraktion länger diskutiert. Jedoch sind wir zu dem klaren Entschluss gekommen, dass das Kastrationsgebot gerade mit den sogenannten Ausnahmetatbeständen ein Mittel ist, um die unkontrollierte Ausbreitung verwilderter Katzen zu verringern. Der Schutz der Tiere hat aus unserer Sicht die höchste Priorität. Eine Kastration ist ein aktiver Beitrag zum Tierschutz. (Beifall SSW und SPD) Abschließend greife ich einen Punkt auf, der gerade für uns als SSW von Bedeutung ist. Katzen gehören zu den am weitesten verbreiteten Haustieren, und der soziale Aspekt solcher Tiere ist unbestritten. Daher soll auch niemand aus finanzieller Not heraus auf sein Haustier verzichten müssen, (Beifall SSW, SPD und FDP) weil die entsprechenden Pflichten nicht bezahlt werden können. Daher sind entsprechende Härten zu berücksichtigen. Auch das findet sich im Antrag von SPD und SSW wieder. Insoweit: Zustimmung zu beiden Anträgen heute! – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
