33. Sitzung (WP20)
13.07.2023 · 174 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (28)CDU (22)FDP (21)GRÜNE (9)SSW (7)
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung. Ich darf Ihnen mitteilen, dass weiterhin kein Abgeordneter, keine Abgeordnete erkrankt ist, auch ist keiner beurlaubt. Ich darf aber mitteilen, dass sich für die Vormittagssitzung Michel Deckmann und Thomas Losse-Müller sowie ganztags Wiebke Zweig für die Teilnahme an der Sitzung entschuldigt haben. Ich werde gleich nach der Gedenkrede die Sitzung für fünf Minuten unterbrechen, dann hat jeder Zeit, sich zu sammeln. Ich möchte Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich.) Meine Damen und Herren! Gestern ist, kurz nach ihrem 80. Geburtstag, die ehemalige Ministerpräsidentin und Ehrenbürgerin des Landes SchleswigHolstein Heide Simonis verstorben. Geboren 1943 in Bonn, kam Heide Simonis während ihres Studiums nach Schleswig-Holstein. 1967 legte sie in Kiel ihr Examen als Diplom-Volkswirtin ab. Nach einigen Berufsjahren im Ausland ließen sie und ihr Ehemann Udo sich 1972 dauerhaft in Kiel nieder. Hier begann die politische Laufbahn der 1969 in die SPD eingetretenen jungen Frau zunächst als Mitglied der Kieler Ratsversammlung. Anlässlich der Bundestagswahl 1976 erregte Heide Simonis dann erstmals politisches Aufsehen: Gegen starke Konkurrenz erstritt sie sich zunächst die Kandidatur und dann das Direktmandat im Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde. Die bis dahin mit 33 Jahren jüngste Bundestagsabgeordnete sorgte zugleich für ein weiteres Novum: Als erste SPD-Parlamentarierin überhaupt zog sie in den Haushaltsausschuss des Bundestags ein. In dem für eine Frau damals noch sehr ungewöhnlichen Betätigungsfeld der Finanzpolitik erwarb sie sich durch ihre Kompetenz, ihre Konfliktbereitschaft und ihre Durchsetzungsstärke schnell den Respekt ihrer fast durchgängig männlichen Kollegen. Und so war es dann folgerichtig, dass Heide Simonis nach dem Regierungswechsel 1988 von Björn Engholm zur Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein berufen wurde. Nach der Landtagswahl 1992 wurde sie dann als direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises KielOst Mitglied dieses Hauses. Ein Jahr später folgte (Präsidentin Kristina Herbst) der damals bundesweit als sensationell angesehene Aufstieg als Ministerpräsidentin. Björn Engholm musste aufgrund der Spätfolgen der Kieler Affäre zurücktreten, und dann übernahm Heide Simonis ohne zu zögern die Verantwortung für unser Land Schleswig-Holstein. Sie gewann in den folgenden Jahren durch ihre direkte und authentische Art in der Bevölkerung viel verloren gegangenes Vertrauen in die Politik zurück. Nicht zuletzt der persönlichen Popularität von Heide Simonis verdankte ihre Partei die Siege bei den folgenden Landtagswahlen. Dabei setzte Heide Simonis Schwerpunkte bei der zivilen Konversion des Landes nach dem Ende des Kalten Krieges, bei Innovationen in Wissenschaft und Medizin sowie der Ostsee-Kooperation. Überschattet wurden ihre Regierungsjahre von der schwierigen Haushaltslage des Landes. Immer wieder musste Heide Simonis unbequeme und unpopuläre Sparmaßnahmen verantworten. Sie vertrat dabei ihren Kurs unbeirrt, weil sie ihn für den einzig möglichen erachtete. Da sie dies den Bürgerinnen und Bürgern auch glaubwürdig erklären konnte, blieb ihr persönliches Ansehen immer intakt. Meine Damen und Herren, die politische Laufbahn von Heide Simonis endete am 17. März 2005 hier in diesem Saal. Die denkwürdigen Ereignisse dieses Tages werden für immer mit ihrem Namen verbunden bleiben. Aber wir wollen nicht zulassen, dass sie die Erinnerungen an ihre Leistungen und die Verdienste von Heide Simonis in den Hintergrund drängen. Wir gedenken heute der Frau, die durch ihren entschlossenen Weg ein Vorbild für eine ganze Generation von Politikerinnen, aber auch für Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft geworden ist. Darüber hinaus war sie durch ihr konsequentes Handeln immer eine Wegbereiterin für eine gleichberechtigte Gesellschaft. Wir gedenken der Frau, die nach dem Tiefschlag von 2005 ihre Würde gewahrt und sich unter anderem als Vorsitzende von UNICEF Deutschland für Ihre Mitmenschen engagiert hat. Wir gedenken der Frau, die für ihr politisches Wirken 2014 zur Ehrenbürgerin des Landes SchleswigHolstein ernannt wurde – wieder einmal als erste Vertreterin des weiblichen Geschlechts. Meine Damen und Herren, unsere Gedanken sind in diesem Moment bei der Familie von Heide Simonis, insbesondere bei ihrem Ehemann Udo, der sie 56 Jahre lang begleitet hat – bis zuletzt auch durch die schweren Jahre der Krankheit. Im Namen des ganzen Hauses spreche ich der Familie von Heide Simonis unser tief empfundenes Beileid aus. Meine Damen und Herren, Heide Simonis hat sich um unser Land Schleswig-Holstein verdient gemacht. Der Schleswig-Holsteinische Landtag verneigt sich vor ihrem Lebenswerk. Schleswig-Holstein hat mit Heide Simonis eine seiner prägendsten Persönlichkeiten und eine wirklich große Politikerin verloren. Ich bitte Sie nun, im Gedenken an Heide Simonis innezuhalten. – Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen und unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung: 10:08 bis 10:11 Uhr)
Kristina Herbst
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns mit der Sitzung fortfahren; denn ich glaube, eines haben wir auch von Heide Simonis gelernt: Professionalität war eine ihrer Stärken. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12, 13, 23 und 46 auf: Gemeinsame Beratung a) Übergang Kita – Grundschule: Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/1143 b) Übergang Kita – Grundschule: Blinde Flecken vermeiden Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/1144 c) Verpflichtende Sprachtests und Offensive zur Stärkung der Grundschulen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1161 Übergang Kita – Grundschule gemeinsam gestalten, Kompetenzförderung in den Blick nehmen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1237 d) Bericht zum Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule Bericht der Landesregierung Drucksache 20/931 (Präsidentin Kristina Herbst) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Zu d) erteile ich das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien.
Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Bildung ist ein Menschenrecht. Es beginnt mit der Geburt und besteht ein Leben lang. Heute wissen wir bestimmt: In der frühen Kindheit werden die entscheidenden Grundlagen für erfolgreiches, lebenslanges Lernen gelegt. Deshalb richten wir unser Augenmerk noch stärker als bisher auf die enge Zusammenarbeit von Kitas, Grundschulen, Förderzentren, Jugendhilfeträgern und Eltern. Damit gewährleisten wir in diesen Einrichtungen einen gemeinsamen, ganzheitlichen Blick auf das Kind, der durch die Kooperation mit den Eltern einen gelingenden Übergang ermöglicht. Ja, es braucht ein Dorf, um ein Kind zu erziehen – ein bekannter afrikanischer Sinnspruch –, ganz besonders in den entscheidenden Phasen des Lebens. Übergänge, das wissen wir seit Langem, spielen eine wichtige Rolle in der Entwicklung von Bildungsbiografien. Meine Damen und Herren, die ernüchternden Ergebnisse der IQB-Bildungsberichterstattung, auch der IGLU-Studie, und die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz heben die herausragende Bedeutung des Übergangs von der Kita in die Grundschule hervor. Die Regierungskoalition hat, aufbauend auf diesen wissenschaftlichen Überlegungen, vereinbart, den Übergang zum Wohle der Kinder besser zu gestalten. Ich danke an dieser Stelle meiner Kollegin Aminata Touré und dem gesamten Sozialministerium für die besonders gute Zusammenarbeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In unserem vorgelegten Bericht nehmen wir zunächst eine Bestandsaufnahme vor. Wir berichten über die bestehenden Kooperationen der Grundschulen mit den Kitas sowie weiteren Partnern. Der Bericht informiert unter anderem über die bisherige Praxis der Sprachstandserhebungen und der vorschulischen Sprachförderung. Gemeinsam mit dem Sozial- und dem Gesundheitsministerium werden wir prüfen, wie Entwicklungsdefizite von Kindern noch frühzeitiger erkannt und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen – darauf, meine Damen und Herren, kommt es ja an – vor Beginn des Schulbesuchs eingerichtet werden können. Im vierten Quartal dieses Jahres ist ein Fachtag des Bildungs- und des Sozialministeriums zum Thema „Übergang“ geplant. Wir haben einen gemeinsamen Arbeitsprozess aufgesetzt, in dem wir die Kooperationsverträge und den Datenaustausch zwischen den Kitas und den Grundschulen qualitativ und quantitativ betrachten und auswerten. Unser Ziel sind gesetzlich verbindliche Rahmenbedingungen für die bessere Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen. Wir werden auch unser erfolgreiches Konzept der PerspektivSchulen weiterentwickeln und die Kindertageseinrichtungen sowie die Jugendhilfe in den betreffenden Sozialräumen stärker einbeziehen. Wir sind uns der veränderten Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen heute sehr bewusst. Ich bin überzeugt: Was die jeweiligen Grundschulen im PerspektivSchul-Programm bewegen, ist auch in anderen Bereichen möglich. Meine Damen und Herren, nach dem Übergang von der Kita in die Grundschule ist der nächste – entscheidende – Bildungsübergang der Wechsel in die weiterführende Schule. Damit den Schülerinnen und Schülern auch dieser Übergang besser gelingt, müssen sie basaler Kompetenzen in den Bereichen Lesen, Rechnen und Schreiben beherrschen. Der IQB-Bildungstrend und die internationale IGLU‑/PIRLS-Studie haben uns gezeigt, dass immer mehr Viertklässlerinnen und Viertklässler deutschlandweit, aber im Übrigen auch OECD-weit, die Mindeststandards nicht erreichen. Deshalb haben wir mit unserem Handlungsplan „Basale Kompetenzen“ auf wissenschaftlicher Basis sehr konkrete Maßnahmen entwickelt, mit denen wir die basalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler wirksamer als bisher fördern können. In 13 Feldern des Handlungsplans, die die gesamte Bildungslaufbahn eines Kindes – angefangen beim Übergang von der Kita in die Grundschule über den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule bis hin zum Übergang in die berufliche Bildung – erfassen, werden wir uns noch mehr als bisher auf die Grundschule konzentrieren. Zentrale Stellschraube des Handlungsplans an allen Schularten ist die konsequente Einführung einer datengestützten Schulentwicklung. Zu den Maßnahmen an Grundschulen gehören die Erhöhung der täglichen Lesezeit – und damit die Erfüllung einer (Ministerin Karin Prien) Empfehlung der Studienleiter der IGLU-Studie –, die Einführung eines Grundwortschatzes, die Landesstrategie mathe.sh, mit der wir zusätzliche Förderung in Mathe anbieten, die Einführung der App „Mathezeit“, mit der Kinder online Aufgaben jede Woche zur gleichen Zeit bearbeiten können, mehr Unterrichtszeit in den Grundschulen, verpflichtend in Deutsch und Mathematik. Meine Damen und Herren, Sie sehen an dieser Aufzählung, dass es nicht die eine Maßnahme ist, die die Trendwende, die wir uns vorgenommen haben, herbeiführen wird. Es sind viele Stellschrauben, an denen wir drehen müssen, um Neues anzustoßen und Bestehendes zu verbessern, Das ist ein langer Weg, auf dem es großer Ausdauer bedarf. Ich kann Ihnen versichern: Diese Ausdauer haben wir. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage aber auch sehr deutlich: Ohne die Eltern, ohne die Unterstützung der gesamten Gesellschaft werden wir diesen Weg nicht erfolgreich gehen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Start in die Sommerferien danke ich allen an Schule Beteiligten: den Schulleitungen, den Lehrkräften, den Erzieherinnen und Erziehern, den Schulsozialarbeitern, den Schulpsychologen, den Schulassistenten – allen, die an Schule arbeiten. Es war ein erfolgreiches Schuljahr, das unter schwierigen Bedingungen gemeistert werden musste. Nach diesem Dank gestatte ich mir zum Abschluss, einen Appell an die Eltern, die Großeltern, die Tanten und Onkel, die Patentanten und Patenonkel sowie an die älteren Geschwister zu richten – dabei hoffe ich auf die Unterstützung durch das gesamte Haus –: Schenken Sie den Kindern ein Buch für die Ferien! Gehen Sie in die Bibliotheken. Nutzen Sie den Ferienleseklub in unseren Büchereien! – Lesen ist die zentrale Schlüsselkompetenz für unsere Schülerinnen und Schüler. Es gibt kaum etwas Schöneres, als über ein Buch eine Fantasiewelt zu erschließen. Das ist wirklich etwas Tolles, was man in den Ferien machen kann. Wer viel liest, liest flüssiger. Wer flüssiger liest, liest lieber. Und wer lieber liest, findet einen gelingenden Weg in die Bildungsbiografie. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns, bevor ich die Aussprache eröffne, gemeinsam Schülerinnen und Schüler des Wolfgang-BorchertGymnasiums Halstenbek begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SSW-Fraktion hat Frau Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Erstes möchte ich mich bei der Landesregierung für diesen ausführlichen Bericht zum Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule bedanken. Der Bericht zeigt, dass der hohe Stellenwert des Übergangs von der Kita zur Schule erkannt wurde. Hier bietet sich eine Chance, die Chancengleichheit im Bildungsverlauf unserer Kinder zu gestalten. Wenn man den Bericht liest, dann freut man sich für jedes Kind, das den Übergang zur Schule nach den beschriebenen Angeboten, Kriterien und Leitfäden und sonstigen Anregungen der Landesregierung erlebt hat. In der flexiblen Eingangsphase der Grundschule wird dann noch einmal feinjustiert. Somit haben dann alle Schüler und Schülerinnen einen individuell angepassten und optimal geförderten Start in ihren Bildungsverlauf. Leider passt das Bild, das uns der Bericht vermittelt, nicht zu dem Bild, das uns durch die Aussagen der IQB-Studie, der Schulen und der Elternvertreter vermittelt wird. Aber der eigentliche Grund für diese Debatte ist der Fakt, dass zu viele Kinder unzureichend in ihrer sprachlichen und kognitiven Entwicklung untersucht und gefördert zur Einschulung erscheinen. Die extreme Heterogenität kann dann nicht mehr mit der flexiblen Eingangsphase ausgeglichen werden, sondern erfordert eine hochindividualisierte Beschulung, die momentan von vielen Schulen einfach nicht zu leisten ist. Jetzt gibt es die Idee eines Screenings der Viereinhalbjährigen 18 Monate vor der Einschulung, so, wie es in Hamburg üblich ist. Die Hamburger haben ein gutes allgemeingültiges Konzept entwickelt, dessen Erfolg bereits jetzt messbar ist. In Schleswig-Holstein ist es bisher so, dass man mit etwa drei Jahren eine verpflichtende Einladung zur allgemeinen Entwicklungsuntersuchung U7a beim Kinderarzt erhält. Hier werden die sprachliche, die (Jette Waldinger-Thiering) motorische und die kognitive Entwicklung überprüft und bei Bedarf Fördermaßnahmen verschrieben. Wenn ein Förderbedarf bei der U7a festgestellt wurde, dann erhält das Kind häufig auch eine heilpädagogische Maßnahme und bleibt bis zur Einschulung gut betreut und begleitet. Die nächste verpflichtende Untersuchung ist dann erst die Schuleingangsuntersuchung sechs bis acht Monate vor der Einschulung. Wenn hier ein Förderbedarf festgestellt wird, ist es oft zu spät, Maßnahmen einzuleiten, die noch vor der Einschulung tatsächlich greifen können. An einigen Schulen wird das Kind mit seinen Eltern zu einem Einschulungsgespräch eingeladen, damit sich die Schule selbst ein Bild vom Entwicklungsstand des Kindes machen kann. Die aktuellen Untersuchungszeitpunkte sind entweder zu früh oder zu spät in Bezug auf die Einschulung, und sie sind mit Blick auf die Ergebnisse anscheinend auch unzureichend. Ähnlich verhält es sich mit den vorgeschriebenen Kooperationsvereinbarungen zwischen Kita und Schule. Diese werden zwar vorgegeben, aber für die inhaltliche Umsetzung wird nur ein Leitfaden zur Verfügung gestellt, und die Umsetzung wird nur über Stichproben kontrolliert. Letztendlich sind die Inhalte nicht klar definiert. Jede Einrichtung kann die Vereinbarung inhaltlich individuell gestalten. Da aber freie Kita- und freie Schulwahl besteht, ist noch nicht mal garantiert, dass die Kinder den Übergang in der Schule erleben, mit der die Kita die Kooperationsvereinbarung gemacht hat. Letztendlich müssen wir die vorhandenen vorschulischen Untersuchungen vereinheitlichen, verbessern, die Ressourcen bündeln und die verschiedenen Fachgebiete gut vernetzen. Es muss ein geeigneter Zeitpunkt, spätestens zwölf Monate vor der Einschulung, gesetzt werden, an dem Erzieher, Lehrkräfte, Ärzte, Heil- und Sonderpädagogen sich intensiv mit den Eltern über den Entwicklungsstand des Kindes austauschen, um gegebenenfalls Fördermaßnahmen einzuleiten und die Einschulungsmöglichkeiten zu beraten. Es reicht also nicht, nur eine gute und einheitliche Kooperation zwischen Kitas und Schulen zu haben, sondern es muss auch eine gute und verpflichtende Kooperation zwischen Eltern und Fachpersonal geschaffen werden. Kinderärztliche Befunde, Beobachtungen der Kita, sonderpädagogische Begutachtungen und die Einschätzung der Eltern müssen gut koordiniert werden und effektiv zusammenlaufen, um dem Kind gerecht zu werden und um Personalressourcen zu schonen. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass Kitakinder sich in wenigen Monaten enorm entwickeln können, wenn man ihnen Zeit gibt und eine entwicklungsfördernde Umgebung und adäquate Unterstützung bietet. (Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Habersaat [SPD]: Sehr richtig!) Wir müssen weg von dem aktuellen Flickenteppich der vielfältigen Testverfahren und Begutachtungen und ein einheitliches Konzept erstellen, um den Kindern bei Bedarf mit zielgerichteten Maßnahmen einen guten Schulstart zu ermöglichen. Ich möchte meine Redezeit auch nutzen, um mich bei allen, die im Bereich Schule arbeiten, für ihre Arbeit in diesem Schuljahr, das wieder Herausforderungen mit sich brachte, zu bedanken. Wer kann – das nehme ich mit für die Sommerferien –, sollte mit seinen Kindern und Enkelkindern lesen, denn wer gut liest, versteht auch die Inhalte, und das wirkt sich auf alles aus; das wissen wir. Deshalb liegen mir unsere Bibliotheken auch so am Herzen. Sie sind wichtig. Deshalb war es cool, dass wir gestern Besuch von unserem Bibliotheksbus hatten. Ihr konntet sehen, dass man dort auch dänische Bücher und Medien ausleihen kann. Insofern: Rigtig god sommerferie og tusind tak! (Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP])
Kristina Herbst
Begrüßen Sie mit mir weitere Gäste auf der Tribüne, einmal Frau Böhm und Frau Jessen von der Landeselternvertretung Schleswig-Holstein, und unseren Landeskirchlichen Beauftragten, Herrn Dr. Teifke. (Beifall) Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! 2019 war es, da schlug der CDU-Politiker Carsten Linnemann vor, Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse nicht einzuschulen. Er fand, ein Kind, das kaum Deutsch spricht, habe auf einer Grundschule nichts zu suchen. Ein grausamer Vorschlag, fand ich. Wo sonst, wenn nicht in einer Schule, soll man denn am besten lernen können? Glücklicherweise setzte Herr Linnemann sich mit diesem Vorschlag nicht durch. Auch SchleswigHolsteins Bildungsministerin Karin Prien lehnte (Martin Habersaat) diesen Vorschlag seinerzeit ab und schlug stattdessen vor – ich zitiere die Kieler Nachrichten –: „Ich kann mir gut vorstellen, dass wir mit der Einführung einer Viereinhalbjährigen-Untersuchung den Sprachstand, aber auch die motorische Entwicklung der Kinder erfassen, um dann noch gezielter fördern zu können.“ Jetzt haben wir 2023 und stellen fest: Herr Linnemann hat in der CDU Karriere gemacht, der Vorschlag von Frau Prien bisher zumindest in Schleswig-Holstein leider noch nicht. – Jetzt ist aber der Zeitpunkt, wo wir vom „gut vorstellen“ zum „gut machen“ kommen sollten, meine Damen und Herren. Das Konzept der Vorstellungsgespräche für Viereinhalbjährige wird seit vielen Jahren in Hamburg erfolgreich umgesetzt. Das zeigte zuletzt zum Beispiel die IQB-Studie, deren Länderauswertung im Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Die Vorstellung der Viereinhalbjährigen stellt dort ein wichtiges Bindeglied beim Übergang von der Kita in die Schule dar, bei der auf die fachliche Expertise aus Kita und Grundschule zurückgegriffen wird. Oft steht die sprachliche Entwicklung im Mittelpunkt; selbstverständlich werden aber auch die körperliche, die kognitive und die emotionale Entwicklung mit einbezogen. Das Vorstellungsgespräch bietet Eltern und Kind die Chance, einen ersten Einblick in die Schule zu gewinnen. Eltern haben dabei die Gelegenheit, Antworten auf alle Fragen zur anstehenden Einschulung und zu möglichen Erwartungen an das Kind zu erhalten. Für die Grundschulen eröffnet sich durch dieses Verfahren die Möglichkeit, die Bedingungen bis zur Einschulung zu verbessern und möglichst gute Chancen für jedes Kind zu erreichen. Im November 2022 berichteten dann Sozialministerin und Bildungsministerin gemeinsam im Bildungsausschuss über die für Schleswig-Holstein verheerenden Ergebnisse der IQB-Studie und verkündeten, Verbesserungen beim Übergang von der Kita in die Grundschule hätten für sie Priorität. Konkret passiert ist seitdem vor allem, dass das erfolgreiche Projekt Schuleingangsphase für Grundschulen gestrichen wurde. – Frau Prien, Frau Touré, ich möchte mir nicht vorstellen, was mit Themen passiert, die für Sie nicht absolute Priorität haben. Heute nun haben wir Ihnen als SPD-Landtagsfraktion das erfolgreiche Hamburger Konzept auf den Tisch gelegt. Womit reagiert die Regierungskoalition? Damit, was sie am besten kann, mit einem Prüfauftrag. (Beifall SPD) Also, vor vier Jahren sagt Frau Prien, sie halte das für eine gute Idee, und heute gibt es nun einen Prüfauftrag. Frau Prien, ab heute dürfen Sie darüber nachdenken, ob Sie das vielleicht wirklich mal machen wollen, was Sie für eine gute Idee halten. Wahnsinn! (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine Zwischenfrage, eine Anmerkung der Abgeordneten Nies?
Martin Habersaat SPD
Selbstverständlich. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich hätte folgende Frage, Herr Kollege: Würden Sie mir zustimmen, dass Hamburg ein Stadtstaat und SchleswigHolstein ein Flächenland ist? – Nein. – Meine Frage ist noch nicht ganz vorbei. Würden Sie mir zustimmen, dass es in einem Flächenland und einem Stadtstaat sicherlich Unterschiede gibt, was Strukturen und Herausforderungen angeht, und dass es deswegen absolut Sinn macht, sich die regionalen Gegebenheiten anzuschauen und in dem Zuge zu prüfen, wie zum Beispiel dieser Vorschlag zu den ViereinhalbjährigenGesprächen umgesetzt werden könnte? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) – Also, Frau Kollegin, die Frage, ob Hamburg ein Stadtstaat ist, ist ja intellektuell unterkomplex. Die beantworte ich Ihnen nicht. Aber ich möchte Ihnen gerne wie folgt antworten: Die Bildungsministerin des Landes Schleswig-Holstein hat vor vier Jahren gesagt, dass sie das für eine gute Idee hält, und ich glaube, man kann allen Menschen in diesem Saal zutrauen, innerhalb von vier Jahren zu einer Entscheidung über die Frage zu kommen, ob und wie das in Schleswig-Holstein umsetzbar ist. Ich glaube, es ist sehr wohl umsetzbar, und es ist auch so ähnlich umsetzbar wie in Hamburg. Im Zweifel haben wir sogar leichtere Bedingungen, weil unsere Schülerschaft im Mittel weniger Herausforderungen mitbringt als die Hamburger Schülerschaft. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine weitere Frage oder Anmerkung des Abgeordneten Dr. Garg?
Dr. Heiner Garg FDP
Herr Kollege, eigentlich haben Sie es gerade beantwortet. Aber würden Sie mir tatsächlich zustimmen, dass die soziodemografische Struktur in Hamburg möglicherweise sogar noch mal etwas herausfordernder ist als im Durchschnitt in Schleswig-Holstein? – Vollkommen, Herr Kollege Garg, vollkommen. Deswegen hat das auch nichts mit Nachdenken zu tun, was Sie hier veranstalten, meine Damen und Herren. Was Sie hier machen, ist Zeitspiel auf Kosten unserer Jüngsten. (Beifall SPD, FDP und SSW) Mit dem Vorstellungsverfahren allein ist es ja noch nicht getan. Auf Antrag von SPD und SSW hat die Landesregierung einen schriftlichen Bericht zum Übergang von der Kita in die Grundschule vorgelegt. Dafür vielen Dank. Wir hatten zahlreiche Fragen gestellt, um die Chancen von Kindern in Schleswig-Holstein in dieser wichtigen Phase besser beurteilen zu können. Da sind wir wieder bei Ihnen, Frau Nies. Wir haben eine Besonderheit in Schleswig-Holstein: Bei uns sind nicht weniger als drei Ministerien für den Übergang von der Kita in die Grundschule zuständig. Die Kitas und ihr Bildungsauftrag liegen bei Frau Touré. Das Sozialund Justizministerium verantworten die Schuleingangsuntersuchungen. (Zurufe: Nein!) – Entschuldigung. Das Justiz- und Gesundheitsministerium verantwortet die Schuleingangsuntersuchungen und das Bildungsministerium schließlich die Schulen. Da haben wir eine besondere Herausforderung in Schleswig-Holstein, die Sie aber selbst geschaffen haben und für die Sie hoffentlich Lösungen finden können, Frau Nies. Kein Wunder, dass die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende im Rahmen des Prozesses für ein neues Grundsatzprogramm fordert: Das Zuständigkeitswirrwarr muss aufgelöst werden. – So ist es. Da die Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen starten, ist es eine wichtige Aufgabe der Grundschulen, sie alle ausgehend von ihrem jeweils unterschiedlichen Entwicklungsstand in den basalen sprachlichen, mathematischen und sozial-emotionalen Kompetenzen individuell zu fördern. Das geht umso besser, je besser die Kooperation zwischen Kita und Schule klappt. Aber genau da hakt es an manchen Stellen. Manche Kinder besuchen gar keine Kita. Die Gründe dafür kennen wir in Schleswig-Holstein zumindest nicht. Grundschulen und Kitas sollen Kooperationsvereinbarungen haben. Weil es im Gesetz steht, geht das Ministerium davon aus, dass die schon vorhanden sein werden. Inhaltliche Vorgaben oder eine landesweite Qualitätssicherung gibt es nicht. Regelmäßige Besuche und gegenseitige Hospitationen der Fachkräfte von Kita und Schule sind zulässig, aber über konkrete Kinder darf an der Stelle dann nicht gesprochen werden. Wie absurd ist das denn? Die Förderzentren sind für vorschulische Prävention zuständig, derzeit mit 49 Vollzeitstellen. Wie viele Kinder in welchen Schwerpunkten werden denn von diesen 49 Vollzeitstellen gefördert? Wissen wir leider nicht. Aktuelle Daten zur Schuleingangsuntersuchung liegen leider nicht vor. Sie haben in den letzten Jahren auch nicht so regelmäßig stattgefunden, jetzt wieder, und Ende 2023 – hört, hört! – gibt es endlich wieder einen Bericht. Die ersten zwei Jahrgangsstufen, besonders wichtige Basis für die Schullaufbahn, organisieren viele Schulen in einer jahrgangsübergreifenden Eingangsphase, allerdings nur Schulen im Norden des Landes. Im Süden des Landes findet das nicht statt. Warum, wissen wir nicht. Sprachförderkurse 2021/22, teilnehmende Kinder in Lübeck: 2, teilnehmende Kinder in Kiel: 12, teilnehmende Kinder in Rendsburg-Eckernförde: 347, teilnehmende Kinder im Kreis Pinneberg: 361. Warum so krasse Unterschiede? Wissen wir nicht. An viel zu vielen Stellen lautet die Antwort: Wissen wir nicht. – Das müssen wir ändern. Deshalb unser zweiter Antrag, um diese blinden Flecken dringend zu schließen. Ich hoffe, die Koalition, die ja stets auf Wissenschaftlichkeit und datenbasierte Politik Wert legt, stimmt diesem Antrag von uns zu. Das werden wir mit Freude beobachten. Meine Damen und Herren, als Frau Prien erstmals den Vorschlag gemacht hat, Viereinhalbjährige zu screenen, da war mein kleiner Sohn noch gar nicht geboren. Ich fürchte, bis er eingeschult wird, gibt es dieses Screening immer noch nicht. Das ist für den kein Problem, aber für viele Kinder in seinem Jahrgang und für viele, viele andere Kinder in den benachbarten Jahrgängen auch. Sie müssen jetzt ins Handeln kommen. Hinsehen, Problem erkennen, (Martin Habersaat) machen! So stellen wir uns das vor. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Grundschulen – diese Erkenntnis setzt sich zum Glück immer mehr durch – haben eine ganz zentrale Bedeutung für unsere Bildungslandschaft, weil sie eben für die weitere Entwicklung unserer Kinder und ihren Bildungserfolg sehr entscheidend sind. Das war nicht immer so anerkannt. Ich erinnere an die Diskussion zum Thema Besoldung A 13. Da haben auch Lehrkräfte von anderen Schulen gesagt, na ja, die Bedeutung der Grundschule ist ja gar nicht so groß, wie immer gesagt wird. Ich sehe das tatsächlich anders, und ich glaube, die Fachleute eigentlich alle auch. Aus diesem Grund hatten wir uns als FDP-Fraktion schon in der Jamaikakoalition erfolgreich dafür eingesetzt, dass an den Grundschulen in SchleswigHolstein mehr Unterrichtsstunden erteilt werden, weil es da im bundesweiten und auch internationalen Vergleich ganz einfach Luft nach oben gibt – immer noch, muss man sagen. Die Grundschulen stehen insgesamt vor gewaltigen Herausforderungen. Das unterstreichen alle relevanten Studien – wie der schon genannte IQBBildungstrend oder die IGLU-Studie – in geradezu dramatischer Form. Wenn jedes fünfte oder – wie beim Lesen, Stichwort: IGLU-Studie – sogar jedes vierte Grundschulkind erhebliche Lerndefizite aufweist, ist das mehr als nur erschreckend und alarmierend. Wenn es in der nachkommenden Generation solche Lerndefizite gibt, ist das nicht nur für die betroffenen Kinder und ihre Eltern schlimm, sondern es ist letztendlich auch ein großes Problem für unsere Volkswirtschaft und somit für unsere ganze Gesellschaft. Ich meine auch, die basalen Kompetenzen sind der entscheidende Schlüssel, um mehr Chancengerechtigkeit zu bekommen. Sie sind aber auch, wenn es nicht funktioniert, der entscheidende Punkt, dass wir weniger Chancengerechtigkeit haben. Deswegen hat es so eine elementare Bedeutung für unsere gesamte Gesellschaft. Es besteht also erheblicher Handlungsbedarf. Wenn man auf die Ursachen schaut, dann hat die Pandemie – das muss man nüchtern feststellen, und das ist auch wenig überraschend angesichts der Schulschließungen – natürlich ihre Spuren hinterlassen. Es gibt aber auch längerfristige gesellschaftliche Trends, die da eine Rolle spielen. Dass zum Beispiel die verstärkte Zuwanderung in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass der Anteil der Kinder, die mehr Sprachförderung benötigen, deutlich gestiegen ist, überrascht ja auch niemanden. Wir wissen aus verschiedenen Studien, dass die Bildungschancen eines Kindes signifikant geringer sind, wenn es bei seiner Einschulung nennenswerte Sprachdefizite aufweist. Deshalb war es auch richtig, dass das Land beim Thema Sprach-Kitas eingesprungen ist. Das erkennen wir auch als Opposition ausdrücklich an. Aber die Fachleute, allen voran der renommierte Kieler Bildungsforscher Professor Olaf Köller, mahnen aus meiner Sicht völlig zu Recht an, dass deutlich mehr passieren muss, und zwar schnell. Wir haben aus meiner Sicht mittlerweile kein Erkenntnisdefizit mehr, sondern ein Umsetzungsdefizit. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, für einen verbesserten Übergang von der Kita zur Grundschule zu sorgen, indem man zukünftig mit verpflichtenden Sprachtests für alle Kinder im Alter von viereinhalb Jahren arbeitet, die dann im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen zur Sprachförderung nach sich ziehen müssen. Das scheint das richtige Alter zu sein. Die Kinder sind sprachlich schon so weit, dass man es erkennen kann, und es gibt noch Zeit, dass man bis zur Einschulung ein, zwei Jahre später entsprechend handeln kann. (Beifall FDP, SPD und SSW) Uns ist vollkommen klar, dass das natürlich leichter gesagt als getan ist, aber es ist nun einmal dringend notwendig, hier etwas zu tun. Leider – das gehört zur Wahrheit dazu – sind sich die Bildungsministerin und die Sozialministerin hier bisher uneinig, sodass in Schleswig-Holstein bisher nichts Sichtbares vorangekommen ist. Frau Prien hat heute die ausgesprochen gute Zusammenarbeit an der Stelle betont. Ich habe bisher leider keine Fortschritte gesehen, und ich habe, Frau Bildungsministerin, Interviews im Kompetenzbereich Ihrer Kollegin gesehen, die darauf nicht besonders, ich sage mal, begeistert reagiert hat. Insofern ist es schön, dass Sie sich hier im Landtag loben. Es wäre noch schöner, wenn es tatsächlich stimmen würde und Sie in Zukunft auch Fortschritte machen würden. (Beifall FDP und SPD) (Christopher Vogt) Die SPD-Fraktion macht mit den Vorstellungsgesprächen in der zuständigen Grundschule einen ganz ähnlichen Vorschlag. Es ist aus unserer Sicht auch richtig, so, wie Hamburg es vormacht, bessere Daten zu generieren, die dann zielgenauere Maßnahmen ermöglichen. Ich möchte vorschlagen, Herr Kollege Habersaat, dass man vielleicht die beiden Anträge zu den Sprachtests in den Bildungsausschuss überweist und dort zum Beispiel mit Professor Köller weiterdiskutiert, wie die Umsetzung am besten aussehen sollte. Ich wünsche mir ein klares Signal der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen, dass es beim Thema Sprachtests für Viereinhalbjährige und Sprachförderung endlich vorangeht. Ich habe Ihren Alternativantrag heute Morgen gesehen, in der Tat: mal wieder ein Prüfauftrag. Das hat mich nicht so richtig überrascht. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Ich werte es aber immerhin als sanftes Signal, dass nicht nur die CDU, sondern auch die Grünen mittlerweile der Meinung sind, dass das irgendwie kommen muss. Ich würde mir aber schon wünschen, dass es nicht so vage bleibt und es einen richtigen Zeitplan gibt, wann es kommen soll. Wir haben jetzt im Bildungsbereich mittlerweile so viele Prüfaufträge auch ohne Fristsetzung. Das macht das Ganze ja noch einfacher. Insofern sollte da schon ein konkreter Zeitplan sein. Ich würde mich freuen, wenn die Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen gleich noch einmal betonen könnten, dass das ernst gemeint ist und zügig kommen soll. (Beifall FDP und SPD) Der vor einigen Tagen vorgestellte Handlungsplan der Ministerin zur Stärkung der basalen Kompetenzen geht zwar in die richtige Richtung, er steht aber leider auch unter der Überschrift „zu spät und zu wenig“, denn die angekündigten Maßnahmen sind unzureichend. Schleswig-Holstein braucht aus unserer Sicht eine echte Grundschuloffensive, die wir mit unserem Antrag ebenfalls fordern. Es braucht in den Kernfächern mehr Unterricht, der dann aber auch stattfinden und von ausgebildeten Lehrkräften gegeben werden muss. Beides ist leider nicht selbstverständlich, auch daran muss weiter und intensiver gearbeitet werden – Stichwort: drittes Maßnahmenpaket zur Lehrkräftegewinnung. Das muss jetzt mal anders als die ersten beiden ein großer Wurf werden, denn ansonsten sehen wir bei den Altersabgängen und dem, was nachkommt, dass die Lücke immer größer wird. Bei Lerndefiziten sollte es aus unserer Sicht verpflichtende schulische Nachhilfe geben. Das mag vielleicht nicht besonders populär sein, es ist aber notwendig. Hamburg macht meines Erachtens vor, dass es auch erfolgreich ist. Ja, Frau Kollegin: Hamburg ist ein Stadtstaat, aber auch die Kinder in Hamburg unterscheiden sich nicht so stark von den Kindern in Schleswig-Holstein, als dass diese erfolgreiche Maßnahme aus Hamburg in Schleswig-Holstein nicht sinnvoll wäre. Insofern muss ich sagen: In Zeiten knapper Kassen ist das alles andere als einfach, aber Bildungspolitik Grundschule muss einen klaren Schwerpunkt beim Haushalt bilden. Die Lehrkräfte brauchen gerade in den Grundschulen mehr Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion, bei der Integration und müssen von unterrichtsfremden Aufgaben stärker entlastet werden, damit sie sich auf die Erteilung des Unterrichts und insbesondere auf die Kernfächer konzentrieren können. Meine Damen und Herren, ich will abschließend sagen: Auch der Ganztagsausbau ist nicht mehr so weit weg. Ab 2026 beginnt der Rechtsanspruch. Auch beim Ganztagsausbau muss die Landesregierung deutlich schneller und engagierter werden, denn das ist auch eine große Chance, gerade beim Thema Lesen, Schreiben und Rechnen für die Kinder. Das muss nicht nur als Last, sondern auch als Chance gesehen werden, um unsere Kinder zu stärken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und Sophia Schiebe [SPD])
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat – Entschuldigung! –, Martin Balasus das Wort. (Martin Balasus [CDU]: Der andere Martin! – Niclas Dürbrook [SPD]: Der zweitbeste!)
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Rad muss man nicht zwei-, drei- oder x-mal neu erfinden. Wenn andere Mittel und Wege gefunden haben, ein Problem pragmatisch anzugehen, dann kann man diese Strategie ohne Eitelkeiten übernehmen. Dabei habe ich noch nicht einmal ein schlechtes Gewissen, Lösungswege zu beschreiten, die aus Hamburg kommen und vom rot-grünen politischen Wettbewerber erfolgreich eingeschlagen wurden. (Martin Balasus) (Beifall Martin Habersaat [SPD]) Es geht um die Sache und nicht um Parteien. Konkret: Bei der Vermittlung von Sprach- und anderen Kompetenzen, die Kindern den Übergang von Kita zu Schule erleichtern, macht Hamburg es mit großem Erfolg vor: ein Screening der Kinder im Kitaalter. Nur frühzeitige Diagnostik von Förderbedarf ermöglicht auch frühzeitige Intervention. Genau diese brauchen wir, um mehr Chancengerechtigkeit in unseren Schulen zu schaffen. Wir wollen bei den Viereinhalbjährigen den Entwicklungsstand erfassen und bei Bedarf gezielt fördern und unterstützen, beispielsweise bei der Sprache.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Balasus, gestatten Sie eine Frage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat?
Martin Balasus CDU
Ich würde jetzt gern erst einmal fortfahren. Wir können das gleich noch machen. – Damit gehen wir den beschrittenen Weg von Landesseite konsequent weiter. Erst haben wir die Sprach-Kitas gerettet, und nun fokussieren wir uns auf den Übergang von Kita zu Grundschule. (Beifall Rixa Kleinschmit [CDU]) – Beate
Beate Raudies SPD
Das ist echt unglaublich!) Bisher führen wir Schuleingangsuntersuchungen durch, also Untersuchungen, wenn Kinder ungefähr sechs Jahre alt sind, und fördern die Kinder im Halbjahr vor der Einschulung, die in einer SprachIntensivmaßnahme – kurz: Sprintmaßnahme – sind. Auch gibt es Einschulungsgespräche mit Familien, deren Kinder keine Kita besuchen. Das ist schön und gut, aber es reicht nicht aus. Alle Studien zeigen uns das, und gerade mit unserem Wissen nach Corona sind wir in der Verantwortung. Wir müssen früher mit der Förderung anfangen, denn ein frühzeitiges Screening mit einhergehenden Fördermaßnahmen legt den Grundstein für einen erfolgreichen Bildungsweg und erspart Kindern, die Unterstützung brauchen, Scham, Schuldgefühle oder anderes nur wenige Jahre später. Es erleichtert das Erlernen von Vorläuferkompetenzen als Voraussetzung für das Erlernen basaler Kompetenzen. Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Niemand – kein Kind, kein Elternteil – muss sich schämen, wenn er oder sie Unterstützung braucht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich denke, da sind wir uns alle einig. Es ist richtig, auf Unterstützungsbedarf aufmerksam zu machen. Es ist keine Stigmatisierung. Sinnvoll ist das insbesondere im Einzugsbereich der PerspektivSchulen, also im Umfeld von Schulen mit besonders herausfordernder Lage. Wichtig ist uns, den Informationsaustausch zwischen Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Eingliederungshilfe und Jugendhilfe zu verbessern und auch die Kinder zu erreichen, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Das ist aber nur ein Teil eines Dreiklangs. Weil die Schülerschaft immer heterogener wird, die Anforderungen an das System Schule kontinuierlich steigen, in den Elternhäusern immer weniger gelesen wird und zu Hause nicht immer Deutsch gesprochen wird, ist mehr nötig. Der zweite Ton im Dreiklang: Schulen und Kitas brauchen mehr Fachpersonal. Bei uns in SchleswigHolstein gehen wir mit dem Handlungsplan zur Lehrkräftegewinnung stringent voran und haben bereits eine Vielzahl an Maßnahmen auf den Weg gebracht. Und der dritte Ton: Wir müssen uns fokussieren und auf das Wesentliche konzentrieren: weniger das Unterrichtsfach Glück in der Schule, dafür mehr Lesen, Schreiben und Rechnen. Nur so können wir die desaströse Lage verbessern, die wir alle kennen. Ein Viertel der Viertklässler scheitert an den Mindeststandards beim Lesen. Das sind deutlich mehr als im Jahr 2001. Die Kinder sind somit nicht in der Lage, zentrale Informationen aus einem Text zu erfassen und den Sinn zu verstehen. Es betrifft aber nicht nur das Lesen. Den Grundschülern fehlen leider grundlegende Kompetenzen beim Lesen, Schreiben, Rechnen. Das ist keine subjektive Beobachtung, nein, das belegen die IGLU-Studie sowie der IQB-Bildungstrend; es wurde schon angesprochen. Es braucht also mehr Zeit zum Lesen, Schreiben und Rechnen. Also erhöht die Landesregierung die Unterrichtszeit in den Grundschulen. Zwei zusätzliche Stunden sollen in Deutsch und Mathe verbindlich gegeben werden. Dort, wo die Defizite am größten sind – oder pädagogisch ausgedrückt: dort, wo die Verbesserungsmöglichkeiten am größten sind –, also an unseren PerspektivSchulen, sollen zwei weitere Stunden in die erste und zweite Jahrgangsstufe gegeben werden. Leider wird in Deutschland insgesamt viel zu wenig gelesen. Wir bringen es im vierten Jahrgang auf nur 141 Minuten pro Woche, während es im (Martin Balasus) OECD-Durchschnitt rund eine Stunde mehr ist. Da wollen wir nun ran. Wir fordern die Schulen auf, mehr zu lesen. Dazu erproben wir das Programm „Leseband“ an 30 Schulen. Dort wird dann täglich mindestens 20 Minuten verbindlich gelesen, und das unabhängig vom Fach. Es muss ja nicht immer in Deutsch sein, sage ich als Deutschlehrer. Man kann auch mal in den anderen Fächern lesen. Natürlich bin ich mir aber auch bewusst, dass zu Hause mehr gelesen werden muss, damit sich das Gelernte beziehungsweise das Gelesene verfestigt. Da müssen wir auch die Eltern mehr in die Pflicht nehmen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Leider müssen wir an einigen Stellen auch viel niedriger ansetzen. Wir müssen Eltern manchmal erklären, warum das Lesen zentral für die Schülerinnen und Schüler ist, aber auch für die Eltern selbst. Überdies sollte ein wesentlicher Baustein in der sprachlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen der länderspezifische Grundwortschatz sein, den wir im Schuljahr 2024/25 einführen wollen. Mit dieser Wörtersammlung sollen Schülerinnen und Schüler Rechtschreibstrategien erwerben und auch Rechtschreibsicherheit gewinnen. Im Kern wollen wir doch alle in die gleiche Richtung, liebe FDP und liebe SPD. Ich weiß, dass Sie lieber das Haar in der Suppe suchen, als mit uns gemeinsam eine richtig gute und stärkende Kraftbrühe für unsere Schulen zu kochen. (Heiterkeit) Ich bitte Sie aber: Binden Sie sich eine Schürze um, und bringen Sie die richtigen Zutaten mit! (Beifall CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Balasus, gestatten Sie nun eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat?
Martin Balasus CDU
Ich würde jetzt gern zum Schluss kommen. Zum Abschluss möchte ich das sagen, Herr Habersaat: Sie treten hier heute so lautstark auf, aber eine Frage stelle ich mir dann bei Ihrer ganzen Argumentation doch: In Hamburg wurde im Jahr 2000 die Sprachstandserhebung verbindlich eingeführt. – 2000! Da hat in Schleswig-Holstein die SPD regiert. Warum haben Sie sie damals nicht eingeführt? – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Wirklich, das ist so armselig, echt! – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das war jetzt ein Burner!)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuallererst möchte ich mich für den Bericht bedanken. Der ist sehr ausführlich. Vielen Dank, Frau Ministerin. Kinder sind einzigartig. Der Bericht der Landesregierung stellt das ganz zu Beginn in den Mittelpunkt. Jetzt kann man sich die Frage stellen: Was ist dann unsere Aufgabe als Politik? – Ich glaube, unsere Aufgabe ist es, unser Bildungssystem so aufzustellen, dass es diese Einzigartigkeit annehmen kann, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) dass wir da fördern, wo es nötig ist, um gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Menschen haben ein Recht auf diese Bildungschancen, und unser aller Anspruch muss es sein, für dieses Ziel so viel zu tun, wie wir können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Deshalb wollen wir auch ein früheres ScreeningVerfahren – die Viereinhalbjährigen-Gespräche für angehende Schülerinnen und Schüler vor der Schuleingangsuntersuchung – prüfen, nach Möglichkeit auch für Kinder, die nicht in eine Kindertageseinrichtung gehen. Wir wollen Familien in das Verfahren einbinden und den Informationsaustausch zwischen Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Eingliederungshilfe und Jugendhilfe stärken. Und wir wollen gezielt im Umfeld unserer PerspektivSchulen und auch schon im vorschulischen Bereich fördern. Ja, Herr Vogt, wir sehen natürlich den Handlungsbedarf. Ich meine, wir haben auch die Studien gelesen, die jetzt hier schon rauf und runter diskutiert worden sind. Deshalb steht auch in unserem Antrag etwas von einem Bericht, der 2024 gegeben werden (Malte Krüger) soll. Ja, wir sehen Handlungsbedarf, und wir hoffen, dass das schnell geprüft wird. Dabei muss aber immer das Kind im Mittelpunkt stehen. Für gute Bildung sind basale Kompetenzen – Lesen, Schreiben und Rechnen – enorm wichtig. Aber es ist auch so etwas wie Neugierde, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit wichtig. Einfach gesagt: Schule muss auch Spaß machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Balasus [CDU] und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Ich habe vorhin mit der Kollegin Anna Langsch gesprochen. Wir alle kennen doch irgendwie Situationen in der Schule noch von früher, wo man eben nicht so motiviert war. Das lag oft auch am Bildungssetting. Das ist insofern auch ein Anspruch, den wir, so glaube ich, alle haben. (Christopher Vogt [FDP]: Das hatte ich nie!) – Herr Vogt, hätten Sie mich als Lehrer gehabt, dann sähe die Welt anders aus. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Balasus [CDU] und Lars Harms [SSW]) Damit diese Freude und Neugierde auch entstehen und wachsen können, sollten Schülerinnen und Schüler gut für die Schule vorbereitet sein. Gerade im sprachlichen Bereich haben wir in den letzten Jahren das Förderangebot in der Kita deutlich gestärkt. Über 7 Millionen Euro geben wir jährlich für das Sprach-Kita-Programm aus, weitere 2 Millionen Euro für die Unterstützung von SPRINT, also „Sprachintensiv-Förderung“, für Sprachheilförderung und für die Sprachbildung unseres Kitapersonals. Während zum Beispiel für die SPRINTKurse eigene Gruppen gebildet werden, die dann über 20 Wochen hinweg intensiv zusammenarbeiten, findet längerfristige Sprachförderung im besten Fall alltagsintegriert statt, ohne dass die Kinder aus ihrer Gruppe herausgenommen werden. So können sie voneinander lernen und erleben Diversität, aber auch Heterogenität als etwas Bereicherndes. Sie lernen von und mit den Bezugspersonen, die sie oft seit Jahren täglich begleiten. Eine Qualifizierung zur alltagsintegrierten Sprachförderung ist zum Beispiel für alle Kita-Fachkräfte in landesgeförderten Einrichtungen verpflichtend. Die Schuleingangsuntersuchung findet allerdings erst relativ kurz vor der Einschulung statt, zum Teil nur wenige Monate vor dem ersten Schultag. Dann zum Beispiel bei sprachlichen Defiziten über einen Sprachintensivkurs nachzusteuern, stellt Kommunen, Eltern, vor allem aber das Kind vor große Herausforderungen. Ein früheres Screening kann hier also ganz sicher dazu beitragen, Eltern und Kinder bei der Vorbereitung des Übergangs in die Grundschule zu unterstützen. Ich möchte einmal kurz zur vorherigen Diskussion festhalten, dass Hamburg ein Stadtstaat ist, Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Herr Habersaat wollte nicht so gern darauf reagieren. Herr Habersaat, bevor Sie sicherlich gleich eine Zwischenfrage stellen: Sie haben natürlich vollkommen recht, auch Hamburg hat andere Herausforderungen als Schleswig-Holstein, und zum Teil sind das größere Herausforderungen. Aber gleichzeitig hat Schleswig-Holstein an anderer Stelle, weil es eben ein Flächenland ist, auch andere Herausforderungen als Hamburg, die zum Teil schwieriger sind. Ich finde, das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Krüger, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat?
Malte Krüger GRÜNE
Ja, wir sind ja ohnehin schon in einem Dialog. Gerne. (Beate Raudies [SPD]: Welche sind denn das, die Herausforderungen?)
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. Weil Frau Nies auch schon darauf eingegangen ist: Sie nehmen sich jetzt acht Monate Zeit zum Prüfen und begründen das damit, dass Hamburg ein Stadtstaat ist und Schleswig-Holstein nicht. Meine Frage ist: Wo liegt für Sie der Unterschied zwischen Hamburg und SchleswigHolstein? An welcher Stelle müssen Sie was acht Monate lang prüfen? – Erst einmal stimmt es nicht, dass das quasi der einzige Grund ist, dass wir das jetzt acht Monate prüfen. Das habe ich nie gesagt, das hat hier auch niemand anderes gesagt. Das hat auch Frau Nies in ihrer Zwischenbemerkung nicht gesagt. Das stimmt also so nicht. Ich komme tatsächlich jetzt in meiner Rede zu genau dem, was Sie gefragt haben. (Malte Krüger) Aus Hamburg hören wir alle viel Gutes über die dort gängigen Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige. Gut eineinhalb Jahre vor der Einschulung tauschen sich Kinder, Eltern und Grundschulen über den Entwicklungsstand des Kindes aus. Mit Einverständnis der Eltern werden auch die Kompetenzeinschätzungen der Fachkräfte in der Kita an die Schulen übermittelt und mithilfe der dortigen Beobachtungen ergänzt. Es werden Bereiche dokumentiert, in denen Förder- oder Unterstützungsbedarf besteht. Von diesen früheren Screenings können wir uns ganz viel abschauen. Jetzt kommen wir dazu: Schleswig-Holstein ist nicht Hamburg, weil es einfach sehr unterschiedliche Räume sind. (Martin Habersaat [SPD]: Was? – Beate Raudies [SPD]: Was?) In Hamburg liegt die Bevölkerungsdichte bei knapp 2.500 Einwohnern je Quadratkilometer, in Steinburg bei 125. Wege zwischen zu Hause, Kita und Grundschule, aber auch Kommunikationswege sind hier zuweilen viel weiter. (Martin Habersaat [SPD]: Die gehen doch nicht zu Fuß!) Auch unsere Schulverwaltung ist anders organisiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ein Modell für den Übergang von Kita zu Grundschule muss in Neumünster vielleicht ganz anders aussehen als in Dithmarschen oder Steinburg. (Martin Habersaat [SPD]: Dass Ihnen das nicht peinlich ist!) Schleswig-Holstein ist hier vielfältiger als Hamburg, und das muss natürlich bedacht werden.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Krüger, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich wollte Sie darauf hinweisen, dass die Stadt Elmshorn eine Einwohnerdichte von ungefähr 2.500 pro Quadratkilometer hat, und wollte Ihnen diese Stadt dann als Anschauungs- und Modellprojekt anbieten, weil wir das sofort machen würden. Wir kriegen das in der Stadtverwaltung zusammen mit dem Kreisschulrat sofort hin. – Vielen Dank für den Hinweis. Das ist mir natürlich völlig bewusst. Deshalb habe ich in dem Moment, wo Sie aufgestanden sind, auch gesagt, dass wir in Schleswig-Holstein zwischen Städten und Gemeinden eine große Diversität haben. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben große Städte – Neumünster, Flensburg, Kiel und so weiter –, aber wir haben halt eben auch Kreise wie Dithmarschen und Steinburg.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Krüger, gestatten Sie eine weitere Frage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies?
Malte Krüger GRÜNE
Entschuldigung für die Verwirrung, ja gerne.
Beate Raudies SPD
Ja, ich entschuldige mich auch für die Verwirrung. Ich wollte fragen: Wenn wir schon wissen, dass wir zwischen städtischem und ländlichem Raum möglicherweise Unterschiede haben, warum wird dann nicht wenigstens mit den städtischen, mit den urbanen Räumen angefangen? Wir könnten ja zum Beispiel in den vier kreisfreien und in den großen kreisangehörigen Städten anfangen. Dann hätten wir schon einen großen Teil der Bürgerinnen und der Bürger und der Kinder erwischt. – Ich glaube, ein wichtiger Aspekt, der auch der SPD wichtig ist, ist, dass wir so einen Prozess gerecht gestalten. Klar, wenn einige Städte da vorangehen wollen, muss man sich das sicherlich anschauen. Es darf halt nicht passieren, dass wir eine Zweiklassenprüfung auf den Weg bringen. Ich glaube, wir müssen alle mitnehmen, das ganze Land, und Schleswig-Holstein in seiner ganzen Diversität und Vielfalt bei dem Thema mitnehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Krüger, gestatten Sie eine weitere Frage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat diesmal auf der anderen Seite des Saals?
Malte Krüger GRÜNE
Herr Habersaat, ich würde jetzt gerne fortfahren. Ich habe jetzt sehr viele Zwischenbemerkungen zugelassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Christopher Vogt FDP
Der Trick hat nicht funktioniert!) Für mich bieten unsere PerspektivSchulen ideale Bedingungen. Engagierte Schulleitungen und Lehrkräfte arbeiten in einem wissenschaftlich eng begleiteten Umfeld an Lösungen für Schulen mit besonderen Herausforderungen. Hier sollten wir die früheren Screeningverfahren zuerst erproben. Es muss klar sein, dass das Verfahren nicht diskriminiert, indem es defizitorientiert nur nach Schwächen sucht, sondern dass es auch Stärken heraushebt und Mut macht. Natürlich ist mit dem Tag der Einschulung der Übergang von Kita zu Grundschule nicht vorbei, und unsere Arbeit sicher auch nicht. Zum Handlungsplan Basale Kompetenzen wurde schon viel gesagt. Das muss ich jetzt nicht alles wiederholen. Letztlich können wir diese Aufgaben nur nachhaltig lösen, wenn der Bund uns dabei unterstützt. Startchancenprogramm, Bildungsmilliarde, Unterstützung beim Ganztagsausbau – uns wurde immer viel versprochen. Ich erwarte hier vom Bildungs‑ – – Bundesbildungsministerium und auch vom Bundesfinanzministerium, (Vereinzelter Beifall CDU – Martin Habersaat [SPD]: Fast versprochen! Fast hätten Sie was vom Bildungsministerium erwartet, Herr Krüger!) dass sie endlich ihre Versprechen ohne Versprecher einlösen und der Bildung den Wert beimessen, den sie auf ihren Wahlplakaten so betont haben. Denn wir haben noch viel vor. Diese Koalition und diese Landesregierung haben die Bildung – vor allem bei den Kleinsten – im Blick. Ich schließe mich Jette Waldinger-Thiering und Karin Prien an. Auch von meiner Seite geht ein Dank an die Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle an Schule Beschäftigten für ihre tolle Arbeit. Ich wünsche schöne Ferien und hoffe, dass da das eine oder andere Buch gelesen wird. Mich als Deutschlehrer freut so etwas immer besonders. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für einen Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Ich glaube, ich muss hier noch einmal etwas ein bisschen zurechtruckeln. Sehr geehrter Kollege Malte Krüger, wieso kommt die Koalition darauf, die Landesregierung zu bitten, im ersten Quartal 2024 über Fortschritte beim Erlernen basaler Kompetenzen zu berichten? August, September, Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März – es könnte bis zu acht Monate dauern, bevor wir etwas kriegen. – Haken dran. Wieso kommt immer wieder das Argument, Hamburg ist ein Stadtstaat und Schleswig-Holstein ein Flächenland? Das ist zwar die Realität, aber wir haben mit den Jugendberufsagenturen und dem SHIBB nach Hamburger Vorbild schon gezeigt, dass wir das rechtskreisübergreifend hinkriegen. Es gibt eine Basis, um gewisse Dinge hinkriegen zu können. Wenn uns die Kreisverwaltungen und Jugendhilfe zuhören, werden die denken: Wieso, wir haben doch schon Zahlen! Das grundlegende Problem in Deutschland ist immer wieder, dass wir keine aussagekräftigen Statistiken haben, dass wir die Statistiken nicht so füttern, dass wir am Ende des Tages Antworten auf unsere Herausforderungen kriegen. Da müssen wir endlich einmal ran. Sehr geehrter Kollege Martin Balasus, natürlich würden wir eine Schürze anziehen, wenn es notwendig sein sollte. Natürlich kommen wir mit konstruktiven Beiträgen und Anträgen, damit wir die Probleme endlich lösen. Deswegen werden wir dem Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch zustimmen. Ich habe Sie in Ihrer Rede so verstanden, dass Sie vermehrt auf die Kinder gucken, die nicht Deutsch als Muttersprache haben. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir auf alle Kinder gucken müssen – auf alle Kinder! (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wieso sage ich das? Als ich durch die Gegend laufe und etwas zu erledigen habe, treffe ich ein vier Jahre altes Kindergartenkind, das neben seiner Mutter läuft. (Birte Pauls [SPD]: Oder Vater?) – Nein, in diesem Fall war es eine Mutter. (Jette Waldinger-Thiering) (Heiterkeit und Zurufe) Die Mutter holt das Kind von der Kita ab, und sie ist viel mehr mit ihrem Handy beschäftigt als mit dem Kind. Das Kind guckt in den Himmel und sagt: „Oh, da ist ein Motor.“ Die Mutter redet immer noch mit ihrem Handy und sagt: „Das ist ein Flugzeug.“ – Kære venner, wir haben ein ganz anderes Problem. Wir müssen irgendwann anfangen, uns darüber auszutauschen, dass alle Kinder ein Recht auf Bildung haben. (Zurufe) Da sind wir uns Gott sei Dank einig, und ich gehe davon aus, dass jetzt endlich einmal etwas passiert und wir hier vielleicht in einem Jahr stehen und über Erfolge berichten können anstatt immer nur über Misserfolge. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Wortbeiträgen von Schwarz-Grün habe ich zahlreiche Fragen. Wenn Sie so überzeugt sind, frage ich mich, warum das noch geprüft werden muss. Bei all unseren Entscheidungen, die wir in diesem Haus treffen, bin ich davon ausgegangen, dass, wenn wir das befürworten, das Ministerium danach eh guckt, wie es am besten umgesetzt werden kann. Warum ist das in diesem Fall nicht so? Das möchte ich gern wissen. Wenn Sie davon überzeugt sind, dass es nicht eins zu eins übersetzt werden kann, warum schreiben Sie in Ihrem Antrag nicht „in Anlehnung an Hamburg“? Bei den Sprach-Kitas haben wir das doch auch gemacht, da haben wir das in Anlehnung an das Bundesprogramm gemacht. Warum müssen wir prüfen? Warum schreiben Sie das nicht? Auch in anderen Anträgen haben Sie formuliert, was Ihnen wichtig ist und berücksichtigt werden soll, zum Beispiel sollen Ergebnisse wissenschaftlich untermauert werden. Warum haben Sie das nicht in einem Antrag gemacht, sondern sich für Prüfen entschieden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen nicht prüfen, ob die Suppe gekocht wird, wir wollen endlich einmal den Herd anstellen. Das haben unsere Kinder verdient. (Beifall SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat das Wort die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kinder zu unterstützen, damit sie gestärkt und selbstbewusst in die Grundschule gehen können, darum geht es uns. Damit das gelingen kann, braucht es gut ausgestattete Kitas sowie ausreichend und gut ausgebildete Fachkräfte. Genau deshalb ist es richtig, dass wir als Sozial- und Bildungsministerium einen Schwerpunkt auf die Stärkung und Gewinnung von Fachkräften gelegt haben. Unser zweiter gemeinsamer Schwerpunkt ist der Übergang von der Kita zur Schule. Im Herbst 2023 werden wir dazu eine Veranstaltung durchführen, das erarbeiten wir gerade gemeinsam als Sozial- und Bildungsministerium. Wir wollen den Kongress mit Fachkräften aus Grundschulen und Kitas, Personen aus der Wissenschaft, Eltern und Kindern durchführen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Bildungsministerin und ich sind überzeugt: Ein systematisches und aufeinander abgestimmtes Vorgehen ist dabei notwendig, besonders dann, wenn wir uns vor Augen führen, dass die Fachkräfte in Kitas und Grundschulen gerade in den letzten Jahren unfassbar viel geleistet haben. Wir stellen immer wieder fest, dass Gesellschaft komplexer wird, die staatlichen und sozialen Strukturen immer wichtiger im Auffangen dieser Komplexität werden. Deshalb ist es notwendig, diese Strukturen, nämlich Kita und Schule, aber vor allem die Menschen, die dort arbeiten, zu stärken: Fachkräfte, die alles dafür gegeben haben, dass jedes Kind in diesen besonderen Zeiten abgeholt wird. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle von ganzem Herzen bedanken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In unserem Koalitionsvertrag steht, dass wir den Übergang von Kita zu Schule beziehungsweise den Start in die Schule gut organisieren und damit Kinder stärken wollen. Dem Bericht der Bildungsministerin haben Sie entnehmen können, welche (Ministerin Aminata Touré) Punkte wichtig sind. Was ich betonen und ergänzen möchte, ist Folgendes: Es geht im Grundsatz darum, Kinder zu unterstützen, damit sie selbstbewusst und selbstwirksam werden, damit es uns gelingt, eine reale Chancengerechtigkeit und Teilhabe hinzubekommen, und Kinder zu befähigen, zu lesen, zu sprechen und zu rechnen. Dafür ist Bildung, gerade auch die frühkindliche Bildung, so wichtig. Genau deswegen ist es wichtig, dass Kinder unterstützt und in den jeweiligen Fähigkeiten gestärkt werden und wir nicht nur eine defizitorientierte Perspektive auf Kinder haben, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) dass sie erfahren, dass ihre Sicht der Dinge, ihre Ideen und Vorstellungen ernst genommen werden und wichtig sind. Vor zwei Wochen war ich mit unserer Bundesfamilienministerin Paus bei der Kita Amrumring. Ich bin begeistert davon gewesen, wie diese Kita ausgestattet ist, wie Demokratiebildung vor Ort gelebt wird, wie verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden durch Sprachfachkräfte und Assistenzkräfte, wie Inklusion gelebt wird, dass PiA-Kräfte vor Ort sind. Wenn wir überall eine solche Struktur, eine solche Ausstattung hätten, wäre ich als Kitaministerin extrem glücklich. So wünsche ich mir die Ausstattung in jeder Kita. Der SPD sind beim Übergang Kita zur Schule weitere Aspekte wichtig, beispielsweise warum Kinder nicht in Kitas gehen und eine vernünftige Datenlage fehlt. Ich teile die Einschätzung, dass wir beides brauchen. Wir stellen fest, dass in Schleswig-Holstein zehn Prozent der Kinder nicht in die Kita gehen. Das ist kein Zustand, den wir beobachten und wo wir sagen sollten, dass das in Ordnung ist. Ich möchte betonen, dass wir durchaus auch positive Entwicklungen in dieser Gesellschaft nach vorne stellen können. Vor 30 Jahren gab es beispielsweise für Kinder in Flüchtlingsunterkünften nicht die Möglichkeit, in die Kita zu gehen. Dass sich die Strukturen verändert haben und dadurch mehr Kinder im Bildungssystem sind, ist eine gute Entwicklung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Als Integrationsministerin ist es mir ebenfalls wichtig zu betonen, dass vor 30 Jahren die Situation so war, dass Eltern beispielsweise überhaupt keine verpflichtenden Deutschkurse hatten. Auch heute haben wir nicht die Situation, dass jede geflüchtete Person an einem Deutschkurs teilnehmen kann. Wenn wir die Appelle an Eltern formulieren, dass auch sie natürlich Teil davon sein sollen, dass Kinder besser lesen und sprechen sollen, müssen wir eben solche unterschiedlichen politischen Felder zusammen denken und können nicht im Nachhinein feststellen, dass wir nicht dafür gesorgt haben, dass es ausreichend Deutschkurse gibt und dass genügend Kinder in der Kita sein können, und uns dann über die Entwicklung wundern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben gerade im Zuge des Krieges in der Ukraine im letzten Jahr auf den Weg gebracht, dass die Gruppen in den Kitas erweitert werden, damit auch ukrainische Kinder Teil davon werden können. Ich erinnere Sie an dieser Stelle noch einmal daran, dass es hier keine einheitliche Position zu der Frage gab, ob man das richtig findet oder nicht, aus einem berechtigten Grund, der Frage, ob es genug Fachkräfte gibt. Deshalb liegt der politische Schwerpunkt eben auch bei den komplexen Fragen, die wir haben. Man kann das nur realisieren, wenn man genügend Menschen und Kitas hat, die gut ausgestattet sind, um dann diesem Mehrbedarf und der Komplexität einer Gesellschaft gerecht werden zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Balasus [CDU] und Rixa Kleinschmit [CDU]) Wir als Landesregierung haben die Zielgruppe der Kids, die nicht in den Kitas sind, im Blick. Die Strukturen der Jugendhilfe, also frühe Hilfen, Familienzentren, Hilfen zur Erziehung und viele andere Projekte, haben natürlich genau den Auftrag – deswegen fördern wir diese Strukturen –, die Familien zu beraten, die ihre Kinder noch nicht in der Kita haben. Daran werden wir auch weiter arbeiten. Zum Vorschlag landeseinheitlicher Standards für Sprachförderkurse: Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Sprache besonders gut und nachhaltig gelernt wird, wenn das Lernen in Alltagssituationen stattfindet. Das ist auch der Grund, warum in unserem Sprach-Kita-Programm genau diese alltagsintegrierte Sprachförderung stattfindet und keine punktuellen Förderformate. Ich habe mir von vielen Sprachfachkräften erzählen lassen, wie das vor Ort passiert. Ich glaube, es gibt eine gute strukturelle Überlegung in diesem Sprach-Kita-Programm. Alle Fachkräfte – Sie haben das angesprochen – müssen so oder so eine Qualifizierung in alltagsintegrierter Sprachförderung vorweisen, damit dieser Standard (Ministerin Aminata Touré) überall im Land gesichert ist. Sprachförderkurse können also nur als Ergänzung sinnvoll sein. Zu den Vorschlägen landesweiter Qualitätssicherung für die Kooperationsvereinbarungen und landesweiter Standards für die Form des Informationsaustausches zwischen Kitas und Grundschulen: Aktuell schauen wir uns genau diesen Bereich daraufhin an, wo wir eine verbindlichere Struktur schaffen können. Die Ministerin hat gerade erwähnt, dass wir uns auch anschauen, ob man gesetzliche Maßnahmen ergreifen kann. Das heißt, wir beobachten das Ganze nicht nur, sondern sind schon längst in Arbeitsprozessen drin. Wir werden uns außerdem auch das Verfahren zur Viereinhalbjährigen-Vorstellung in Hamburg genau ansehen. (Martin Habersaat [SPD]: Haben Sie noch nicht?) Deswegen wird meine Arbeitsebene nach Hamburg fahren und sich mit den Kolleginnen und Kollegen dort austauschen, um sich anzugucken: Welche Aspekte können wir hier übernehmen? Ich verstehe überhaupt nicht, wo das Problem ist, wenn wir uns darüber austauschen, welche Konzepte es in unterschiedlichen Bundesländern gibt. Es gibt ja nicht nur Hamburg, es gibt auch andere Bundesländer, die gute Konzepte haben. Ich verstehe die Kritik daran nicht. Ich lasse sie an der Stelle einmal stehen; aber unser Anspruch ist es, das in unseren politischen Arbeiten mitzudenken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Birte Glißmann [CDU] und Rixa Kleinschmit [CDU] – Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Dort in Hamburg gibt es nämlich ein abgestimmtes, koordiniertes und einheitliches Verfahren zwischen Eltern, Kindern, Kitas und Schulen, in dem mehrere Aspekte, unter anderem auch der Sprachstand, wie es beispielsweise die FDP fordert, angeguckt werden. Ich finde das alles sehr überlegenswert. Wir werden uns deswegen genau anschauen, welche Aspekte hier in Schleswig-Holstein infrage kommen. Die Koalitionsfraktionen bitten uns darum, ein landesweites Screening zu prüfen und dabei auch die PerspektivSchulen zu berücksichtigen. Ich halte das für absolut sinnvoll, genauso wie die Standards für Informationsaustausche so zu gestalten, dass die Informationen bei den Beteiligten auch wirklich ankommen. Ich begrüße alles an den Punkten im Koalitionsantrag. Ich begrüße es auch, dass Sie Ihren Antrag vor allem aus der Kompetenzförderung heraus denken. Diesen Auftrag nehmen wir gern mit, weil wir alle hier im Haus das gemeinsame Interesse haben, Kinder zu stärken und den Übergang gut zu gestalten. Genau deshalb laden wir zu diesem Kongress „Übergang Kita/Schule“ im Herbst 2023 ein. Wir wollen – das ist der politische Anspruch, den wir an dieser Stelle haben –, dass die Ergebnisse der Beteiligten in den Prozess für einen besseren Übergang eingebunden werden. Deswegen finde ich es absolut nicht fatal, hier gerade nur politisch-theoretisch Antworten zu entwickeln, sondern dies mit all denjenigen, die in diesem System Kita und Schule unterwegs sind, zu gestalten. Wir sind der Überzeugung, dass wir diese Entscheidung gemeinsam mit denjenigen treffen müssen, die davon betroffen sind. Dabei stehen für uns Kinder und ihre Entwicklung absolut im Mittelpunkt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten und zwölf Sekunden überzogen. Ich habe gesehen, dass noch Kurzbeiträge angemeldet worden sind. – Zunächst erteile ich Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren, warum beschließen Sie heute nicht, was Sie wollen, sondern einen Prüfauftrag? Das haben wir Sie jetzt ganz oft gefragt. Ehrlicherweise haben Sie immer noch keine Antwort gegeben. Sogar die Veranstaltung im Herbst zur Vorbereitung dessen wäre ja möglich. Sie könnten heute beschließen: „Wir wollen das. Liebe Landesregierung, tu es!“, und die Landesregierung könnte sagen: „Wir tun es, und zur Vorbereitung machen wir diese große Veranstaltung.“ (Beifall SPD und FDP – Martin Balasus [CDU]: Wie wäre es mal mit neuen Argumenten? Immer dasselbe! – Beate Raudies [SPD]: Weil Sie auch so fröhlich sind!) Herr Krüger, ich möchte Sie noch einmal auffordern, über die Stringenz Ihrer Argumentation nachzudenken. Wenn Sie meiner Kollegin Raudies sagen, Sie wollten kein Zweiklassensystem, in dem (Martin Habersaat) Sie jetzt etwa bei den größeren Städten anfangen und auf dem Land nicht, aber einen Antrag vorlegen, in dem Sie schreiben, Sie wollen bei den PerspektivSchulen anfangen und überall anders nicht, dann ist das, was Sie da gerade einführen, so ähnlich wie ein Zweiklassensystem, Herr Krüger. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Lachen SPD – Unruhe)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Nies?
Martin Habersaat SPD
Mit Vergnügen. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Steht in unserem Antrag, dass wir die Landesregierung bitten zu prüfen „ob“ ein landesweites Screening eingeführt werden soll, oder bitten wir die Landesregierung zu prüfen, „wie“ es eingeführt werden kann? (Zuruf SPD: Oh!) – Das können Sie gern vorlesen; Sie haben ihn ja gerade zur Hand. (Heiterkeit und vereinzelter Beifall SPD) Wir bitten „die Landesregierung zu prüfen, wie ein landesweites Screening … umgesetzt werden kann.“ Ich glaube schon, dass es berechtigt ist, sich genau anzuschauen, wie das unter schleswigholsteinischen Gegebenheiten gemacht werden kann. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ich verstehe immer noch nicht, warum da nicht steht: Die Landesregierung soll ein landesweites Screening einführen. Was Sie machen, ist, einen Prüfauftrag abzugeben. Dann kriegen Sie einen Bericht, und dann fassen Sie einen Beschluss. Sie könnten schon heute einen konkreten Beschluss fassen! (Beifall SPD, FDP und SSW) Und wo ich dabei bin, grüne Fragen zu beantworten: Frau Touré sagt, sie versteht das Problem nicht. (Christopher Vogt [FDP]: Ha! Das glaube ich sogar!) Ich will drei Probleme einmal auf den Punkt bringen. Frau Touré, ein Riesenproblem in SchleswigHolstein ist, dass in Schleswig-Holstein laut Bertelsmann Stiftung 18.000 Kitaplätze fehlen. (Beifall SPD) Ich habe von Ihnen noch keinen Vorschlag gehört, wie Sie das lösen wollen. Ein zweites Problem ist, dass Sie im Herbst 2022 – letztes Jahr im Herbst, bald ein Jahr her – mit Frau Prien zusammen im Bildungsausschuss saßen und gemeinsam gesagt haben: Mensch, was Hamburg macht, finden wir interessant. Das werden wir uns einmal ansehen; das werden wir prioritär behandeln, geht jetzt los. – Und jetzt stehen Sie hier und sagen: Sie werden sich das in Hamburg einmal angucken. – Sie haben sich das also im letzten Jahr überhaupt gar nicht angeguckt. Was ist dann mit Dingen, die Sie nicht prioritär behandeln? (Beifall SPD, FDP und SSW) Und ein letzter Punkt, Frau Touré – nicht Ihr Fachbereich –: Ich habe auch ein Problem damit, dass die Landesregierung sagt: „Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist unser Wichtigstes“, und im Rahmen allgemeiner Sparmaßnahmen wird als erstes das Projekt „Eingangsphase“ vom IQSH gestrichen. Das ist einfach kontraproduktiv. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir konnten ja sehr eindrucksvoll hören, dass Ministerin Touré diesen Sommer einen sehr vollen Terminkalender haben wird, was sie alles so vorhat. (Zuruf: Ja!) Der Grund, warum wir uns tatsächlich so sehr darüber ärgern und das einfordern, was jetzt passiert– all das hat Christopher Vogt in seiner Rede sehr deutlich gemacht –, ist: Wir haben kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit. (Zuruf CDU) Schon Gitta Trauernicht hat die SPRINT-Kurse in den Kitas gehabt. Ich habe mir das schon als Kommunalpolitikerin in den Kitas selbst angeschaut. (Serpil Midyatli) Das heißt also, es sind überhaupt keine neuen Dinge. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Ganz ehrlich, Catharina Nies, wenn Sie wissen wollen, wie man diese Eingangsuntersuchung machen kann: Alle Mütter, alle Väter, alle Erziehungsberechtigten in Schleswig-Holstein könnten Ihnen sagen, wie so etwas gehen könnte. Wir haben zum Beispiel die verpflichtenden U‑Untersuchungen. Wir wissen doch schon, wie verpflichtende Untersuchungen gehen. Wir können anhand der Untersuchungen, die es schon gibt, bei denen die Ärztinnen und Ärzte und die Jugendämter beteiligt sind, vorgehen. Wir haben hier schon ein Verfahren. Man kann das eingliedern und sagen: „Zwei Jahre, zweieinhalb Jahre, vier Jahre, liebe Ärzte; Ihr macht hier doch sowieso etwas!“ Man nimmt die Expertinnen und Experten hier im Land. Das sind alle Erzieherinnen, alle Sozialpädagoginnen, alle Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten in den Einrichtungen. Das heißt, wir haben schon alles. (Ministerin Karin Prien: Das ist nicht das Hamburger Modell!) Die Beschwerden sind da. Alle wissen, was zu tun ist. Alle, die sich tagtäglich in diesem Land mit Kindern beschäftigen, wissen, was zu tun ist – nur diese Landesregierung nicht. Es kann doch nicht sein, dass Sie erst wieder prüfen, dass Sie sich das anschauen und überlegen müssen, welches Modell Sie nehmen. Wissen Sie, was das Problem ist? Die Kinder warten nicht auf Sie. Die wachsen weiter. Die werden älter. Jeder Tag, an dem keine Lösung für all diese Kinder gefunden wird, vor allen Dingen für die, die noch nicht einmal in den Krippen und Kitas sind, sind verlorene Tage, Monate und Jahre für diese Kinder. Sie verbauen ihre Zukunftschancen. Das wissen wir. Das hat die IQB-Studie sehr deutlich gesagt, Frau Prien. Wir saßen ja gemeinsam in dem Ausschuss. Das wurde uns sehr deutlich gemacht. All das, was wir in den ersten Jahren nicht schaffen – ganz ehrlich! –, holen wir später nicht mehr auf. Die Kinder brauchen auch nicht Jahre, bis sie Deutsch lernen. Wir wissen, wie schnell es gehen kann, wenn eine richtige Förderung da ist. Wir wissen auch, dass es, wenn es um die Kinder mit Migrationshintergrund geht, nicht überall die gleichen Herausforderungen gibt. Das hat auch etwas damit zu tun, wie viele Kinder in der Kita sind. Hier wird Folgendes nicht so gern gehört: Mein Sohn kannte kein einziges Wort Deutsch, als er mit zweieinhalb Jahren in die Kita kam – kein einziges Wort! Weil wir die Muttersprachen wichtig fanden, haben wir sie ihm beigebracht. Nach drei Monaten hat er angefangen, perfekt Deutsch zu sprechen. Er war nämlich in einer Kita, in der die Möglichkeiten gegeben waren – ohne Sprachkurse, ohne zusätzliche Unterstützung, ohne Förderbedarf, einfach nur, weil er mitgelaufen ist. Also auch dort wissen wir, wie es funktionieren kann. (Martin Balasus [CDU]: Also brauchen wir keine Sprachmaßnahmen!)
Serpil Midyatli SPD
Hören Sie auf, uns zu erzählen, wir wüssten nicht, wie es geht. Wir wissen, wie es geht. Diese Landesregierung aber tut in diesem Fall einfach zu wenig. (Beifall SPD – Martin Balasus [CDU]: Was ist das für eine Argumentation?)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat die Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien, das Wort. (Serpil Midyatli [SPD]: Wir müssen nicht überall das Gleiche machen! – Martin Balasus [CDU]: Die Argumentation ist völlig verkehrt! – Serpil Midyatli [SPD]: Ach, hör doch auf! Sie brauchen mir hier nicht den Mund zu verbieten!) – Können wir hier ein bisschen – –
Karin Prien
Vielleicht können wir versuchen, ein bisschen sachlich in die Debatte einzusteigen. Das würde nämlich sehr helfen. (Beifall CDU) Ihr Redebeitrag – ich bewerte jetzt nicht die Form, sondern nur den Inhalt –, liebe Frau Midyatli, zeigt, warum wir diesen Prüfauftrag brauchen. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Was Sie uns hier als einfache Lösung mit der Schuluntersuchung vorgestellt haben, liebe Frau (Ministerin Karin Prien) Midyatli, ist genau das, was in Hamburg nicht gemacht wird. Sie haben sich also offensichtlich mit der Frage, wie das in Hamburg geschieht, nicht beschäftigt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Serpil Midyatli [SPD])
Kristina Herbst
Frau Ministerin Prien, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Karin Prien
Nein, ich erlaube keine Zwischenfrage, sondern werde jetzt meinen Beitrag zu Ende führen. Dann kann sich die Kollegin noch einmal zu Wort melden. (Serpil Midyatli [SPD]: Wenn Sie in das Protokoll schauen, werden Sie feststellen: Ich habe U‑Untersuchung gesagt, nicht Schuleingangsuntersuchung!) – Aber genau das ist der Unterschied. Den haben Sie offensichtlich immer noch nicht verstanden. Während das Screening in Hamburg eben nicht in einer U‑Untersuchung stattfindet, sondern in einer eigenen Schuleingangsuntersuchung, die alternativ in der Kita oder in der Schule stattfindet, findet sie zum Beispiel in Hessen eineinhalb Jahre vor der Einschulung während der ärztlichen Untersuchung statt. Das muss man sich angucken. Genau das muss man sich angucken und entscheiden, welches der richtige Weg ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Übrigen weise ich darauf hin: Wenn sich einzelne Kommunen, einzelne Kreise auf den Weg machen wollen, das Viereinhalbjährigen-Screening einzuführen, wird sie keiner daran hindern. Selbstverständlich ist das auch in Schleswig-Holstein möglich. Wie Sie vielleicht wissen, Frau Kollegin, ist es auch so, dass sich einzelne Kreise schon auf den Weg machen. Auch das ist selbstverständlich möglich. Ich will noch einmal sagen: Es ist wichtig, dass wir in diesem Land Ungleiches ungleich behandeln. Deshalb werden wir uns sehr genau anschauen, wo der Bedarf am höchsten ist. Auch hier hat Ihr Beitrag Bände gesprochen. Natürlich brauche ich in einer Kita, in der das Sprachbad – darum geht es ja bei dem, was Sie für Ihren Sohn zu Recht beschreiben – funktioniert, ganz andere Maßnahmen als in einer Kita, (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) in der – die haben wir ja inzwischen – 96 Prozent der Kinder kein Deutsch mehr sprechen. Deshalb werden wir sehr genau hingucken müssen, wo wir was machen. Deshalb brauchen wir ein strukturiertes, strategisches und differenziertes Konzept. Das werden wir erarbeiten, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihren Bericht. – Die Ministerin hat ihre Zeit mit acht Minuten und 14 Sekunden überzogen. Die zusätzliche Zeit stünde natürlich auch jeder Fraktion zur Verfügung. Ich eröffne nun die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg. (Christopher Vogt [FDP]: Man muss die Zeit aber nicht nutzen, Heiner! – Beate Raudies [SPD]: Er ist ja schon daran gewöhnt!)
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal stelle ich fest: Mit einer krassen Fehlentscheidung kann man die CDU-Fraktion für Gesundheitspolitik begeistern. Sie waren ja bei dem Beitrag der Ministerin gar nicht mehr zu halten. (Heiterkeit und Beifall Beate Raudies [SPD]) Ich bleibe dabei: Sie hat mit dieser Enthaltung eine krasse Fehlentscheidung getroffen. (Beifall FDP und SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit einer ganzen Reihe von Jahren, also seit geraumer Zeit, führen insbesondere das Fallpauschalen- beziehungsweise DRG-System, aber auch zahlreiche neue Qualitätsanforderungen, die beispielsweise vom Gemeinsamen Bundesausschuss formuliert werden, zu einer kalten Strukturbereinigung der Kliniklandschaft. Es war auf der Gesundheitsministerkonferenz im Sommer 2019 in Leipzig, als auf Initiative SchleswigHolsteins alle 16 Länder, also inklusive Bayern, den Beschluss fassten, eine umfassende Krankenhausfinanzierungsreform auf die Beine zu stellen. Dass diese Finanzierungsreform, deren Kerngedanke ja die sogenannten Vorhaltekosten sind, das heißt eine leistungsunabhängige Entgeltkomponente, damit der Bestand von versorgungsrelevanten Krankenhäusern in der Fläche gesichert wird und diese nicht länger leistungsabhängig sind, von einer Krankenhausstrukturreform begleitet werden muss, war allen 16 Kolleginnen und Kollegen klar. Im Januar 2020 stellte Schleswig-Holstein in seiner Landesvertretung in Berlin erste Eckpunkte dazu vor. Im Herbst 2021 haben Daniela Behrens, Manne Lucha und ich genau das in den Ampel-Koalitionsvertrag hineinverhandelt, das heißt, dass diese Krankenhausstrukturreform auf der Bundesebene – denn dort gehört die Finanzierungskomponente hin – umgesetzt wird. Ich möchte mich zunächst einmal bei Melanie Schlotzhauer aus Hamburg, Karl-Josef Laumann aus Nordrhein-Westfalen und Manne Lucha aus Baden-Württemberg sehr herzlich bedanken; denn sie haben federführend dafür gesorgt, dass wir eine Krankenhausstrukturreform bekommen. (Beifall FDP, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine SPD-Gesundheitssenatorin, ein CDU-Gesundheitsminister, der mit seiner hohen Expertise seit vielen, vielen Jahren im Amt ist, und der GMKVorsitzende, mein Freund Manne Lucha – sie haben den Mut bewiesen, den Sie, Frau von der Decken, nicht hatten. Mit einer „kraftvollen Enthaltung“ haben Sie sich nämlich komplett vom Spielfeld genommen und sich jeglichen Gestaltungsspielraum genommen. (Beifall SPD und FDP – Tobias Koch [CDU]: So ein Blödsinn!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe in den vergangenen zwei Tagen öfter gehört, ich hätte Sie für jede Entscheidung kritisiert, auch wenn Sie zugestimmt oder abgelehnt hätten. (Lukas Kilian [CDU]: Ja, richtig! Das ist persönlich! – Serpil Midyatli [SPD]: Stimmt überhaupt nicht!) Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte einen Punkt genauso kritisiert. An einer Stelle sind wir uns völlig einig: Natürlich braucht es eine Übergangsfinanzierung. (Tobias Koch [CDU]: Ach so?) – Selbstverständlich. (Lukas Kilian [CDU]: Hört, hört!) – Ja, hört, hört! – Wenn man aber die Eckpunkte, um die es zunächst einmal nur ging, wie eine künftige – – (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) – Ja, Herr Kollege, Sie sind der Experte, nicht? Klar! Sie sind der Experte im Dazwischenquaken. Aber in der Sache kann ich Ihnen gern noch ein bisschen Nachhilfeunterricht geben; den gebe ich Ihnen sogar umsonst. (Beifall FDP, SPD und SSW) Frau Ministerin, ich bin bei Ihnen: Eine Übergangsfinanzierung ist notwendig, (Dr. Heiner Garg) (Tobias Koch [CDU]: Ach?) um den kalten Strukturwandel rechtzeitig zu stoppen. Aber glauben Sie denn, dass mit Ihrer „kraftvollen Enthaltung“ der kalte Strukturwandel, den Sie für 2024 oder 2025 vermuten, gestoppt wird? Glauben Sie das wirklich? Nein, das glauben Sie noch nicht einmal selbst. Frau Ministerin, Sie wissen heute wahrscheinlich, dass die Enthaltung ein Fehler war. Was hätten Sie machen können? Sie hätten nicht nur zustimmen können; sie hätten für Schleswig-Holstein zustimmen müssen. Gleichzeitig hätten Sie eine Protokollerklärung abgeben müssen, in der Sie genau diese Übergangsfinanzierung einfordern. Das wäre der richtige Weg gewesen, aber nicht, sich einfach vom Acker zu machen. (Beifall SPD und FDP – Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Angesichts dieses Abstimmungsverhaltens könnte man sich natürlich auch scherzhaft fragen, ob es eine neue Achse Söder – Günther gibt. Bayern hat dagegen gestimmt. Es war von vornherein klar, dass Bayern so kurz vor der Landtagswahl nicht mehr an Bord sein würde. Umso beeindruckender finde ich es, dass der hessische Kollege den Mut gehabt hat, zuzustimmen, obwohl man dort auch eine Landtagswahl vor der Brust hat. Er hat gesagt: Die Krankenhausstrukturreform ist wichtig. Deswegen stimmt auch Hessen zu. Frau Ministerin, Sie haben zahlreiche Punkte genannt. Aber sind Sie der Auffassung, dass Ihre 14 Kolleginnen und Kollegen von der Sache keine Ahnung haben und sich deswegen über den Tisch ziehen ließen? (Beifall FDP und SPD) Sie haben als Einzige verstanden, worum es in der Krankenhausstrukturreform geht? (Werner Kalinka [CDU]: Jetzt geht es aber wirklich zu weit!) Okay, Frau Ministerin. Dann müssen Sie aber erklären – vielleicht können Sie das an geeigneter Stelle tun –, ob Sie glauben, dass ohne die Strukturreform der kalte Strukturwandel gestoppt oder aufgehalten werde. (Werner Kalinka [CDU]: Schleswig-Holstein hat doch gar nicht mit Nein gestimmt!) Das würde er natürlich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor diesem Hintergrund bleibt es dabei: Aus welchem Reflex auch immer Sie sich enthalten haben – es war eine falsche Entscheidung. Ich will Ihnen auch sagen: Niemand hätte Schleswig-Holstein die Rolle streitig gemacht, federführend an der Erstellung des Gesetzeswerks mitzuwirken. Das tun jetzt andere. Sie haben sich der größten Gestaltungsmöglichkeit beraubt. Das kann ich ehrlicherweise nicht nachvollziehen. Sie hätten für unser Bundesland wirklich etwas Großartiges erreichen können; das bleibt jetzt bedauerlicherweise aus. (Beifall FDP und SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Frage der Abgeordneten Kleinschmit zu?
Rixa Kleinschmit CDU
Lieber Kollege Garg, ich durfte in der letzten Legislatur noch nicht Mitglied dieses Hohen Hauses sein, ich weiß aber, dass Sie damals in einer anderen Position waren. Wenn ich mich recht entsinne, gab es damals auch eine Abstimmung im Bundesrat, bei der Sie sich enthalten haben, und zwar mit der Begründung – so habe ich es einem Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ entnommen –, dass beim Infektionsschutzgesetz die Finanzierung der Länder nicht gesichert ist. Damals haben Sie sich enthalten und gesagt, das ist der richtige Weg. Wie bringe ich das jetzt in Einklang mit Ihrer Aussage von eben? (Lukas Kilian [CDU]: Er erinnert sich nicht!) – Doch, ich erinnere mich ganz genau. – Ich möchte es höflich formulieren. Es gibt Eckpunkte für eine Krankenhausfinanzierungsreform, und dann gibt es einen zweiten Punkt, der gar nicht in ein Gesetzeswerk gegossen wird, nämlich die richtige Forderung der Länder nach einer Übergangsfinanzierung. Das hat mit dem IfSG, das Sie hier anführen, herzlich wenig zu tun. Äpfel mit Birnen zu vergleichen, war schon immer eine ganz schlechte Idee. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Schön rausreden!) Ich frage jetzt auch nicht: Wie oft haben Sie sich in dieser Legislaturperiode schon im Bundesrat, bei welchem Thema auch immer, enthalten? (Dr. Heiner Garg) (Lukas Kilian [CDU]: Das war eine starke Enthaltung! – Rixa Kleinschmit [CDU]: Vielen Dank!) – Herzlich gerne. Frau Ministerin, das Kind ist für Schleswig-Holstein jetzt in den Brunnen gefallen. Sie werden nicht an der Redaktionsgruppe teilnehmen. Das machen jetzt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Sie hätten da sitzen können. (Widerspruch Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) – Natürlich hätten Sie da sitzen können. Die Rolle hätte Ihnen niemand streitig gemacht, Frau Ministerin. Das kann ich Ihnen garantieren. (Zuruf CDU: Ach so!) – Das kann ich Ihnen garantieren, dass diese Rolle Schleswig-Holstein niemand streitig gemacht hätte, aber ganz bestimmt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt keinen Zweifel daran, dass die Krankenhausstrukturreform in Schleswig-Holstein kommen wird. Das Schlimme ist, dass sich Schleswig-Holstein mit diesem Abstimmungsverhalten gesundheitspolitisch verzwergt hat. Das ärgert mich so, und ich finde, darüber muss man sich auch ärgern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Vereinzelter Beifall FDP und SPD) Frau Ministerin, Sie haben Redezeit darauf verwandt, ein bisschen in die Zukunft zu gucken und zu erläutern, was auf Basis der kommenden Strukturreform im Land passiert, um die akut-stationäre Versorgung zu sichern. Es ist aber ohnehin notwendig – darauf will ich mich jetzt beschränken –, und zwar unabhängig davon, ob es eine Krankenhausstrukturreform gibt oder nicht, sich mit ganz zentralen Fragen zu beschäftigen, die schnell beantwortet werden müssen. Das Problem ist – das haben jedenfalls die Oppositionsfraktionen erst gestern erfahren –, dass das Haushaltsaufstellungsverfahren und die Debatte über den Landeshaushalt jetzt noch mal drei Monate nach hinten geschoben werden. Es gibt aber Investitionsentscheidungen, die dringend zu treffen sind, und zwar nicht erst nach Verabschiedung des Haushalts 2024, sondern jetzt. Die Regio Kliniken im Kreis Pinneberg brauchen jetzt eine Entscheidung über die ganz konkrete Fördersumme. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Jetzt und nicht unter Verweis auf die laufenden Haushaltsberatungen irgendwann! Die Sana Kliniken Lübeck brauchen eine klare Ansage, ob und in welcher Höhe dieser neben dem UKSH-Campus Lübeck wichtigste Versorger in Lübeck gefördert wird, und zwar jetzt, Frau Ministerin, und nicht unter Verweis auf den Haushalt irgendwann. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Sie haben die Sitzung des Landeskrankenhausausschusses kommende Woche erwähnt. Da werden Sie mit Blick auf den Standort Eckernförde Farbe bekennen müssen. Im Krankenhausausschuss werden Sie ja vermutlich keine Mehrheit bekommen, und dann müssen Sie letztlich darüber entscheiden, ob Sie Landesmittel, Investitionsmittel, für diesen Standort ausgeben wollen oder nicht. Ich fordere Sie also auf, dass Sie in Zukunft Ihren Gestaltungsmöglichkeiten nachkommen und endlich anfangen, das Thema Gesundheit für dieses Land zu gestalten. Bisher bleibt als Bilanz, dass Sie in einem Namensbeitrag im AOK-Magazin die Wiedereinführung der Praxisgebühr gefordert oder als zumindest überlegenswert bezeichnet haben und dass Sie sich beim wichtigsten Versorgungssicherungsprojekt, nämlich bei der Krankenhausstrukturreform, kraftvoll enthalten haben. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine sehr bescheidene Bilanz nach einem Jahr. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Ihre Rede ist sehr bescheiden!) Ich bedanke mich fürs Zuhören und für die Zwischenrufe. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Hauke Hansen von der CDU-Landtagsfraktion.
Hauke Hansen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit einem positiven Aspekt beginnen. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Ministerin dafür bedanken, dass sie uns hier, ich sage mal, wirklich anschaulich und auch nachvollziehbar erläutert hat, wie die Entscheidung zustande gekommen ist, sich bei der Abstimmung so zu verhalten. Mehr als bedauerlich finde ich allerdings den Eindruck, den die FDP und die SPD heute und mit (Hauke Hansen) Presseerklärungen vom 11. Juli 2023 zu erwecken versuchen. Da wird so getan, als sei die Enthaltung unseres Bundeslandes durch die persönliche Unwissenheit über die gesamte Materie und die Unfähigkeit zur politischen Gestaltung von Frau von der Decken praktisch im Alleingang entschieden worden. Frau Pauls, Herr Dr. Garg, Sie wissen doch ganz genau, dass genau das Gegenteil der Fall ist. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wissen doch sehr genau, mit welch hohem personellen Aufwand die Ministerin den Prozess der Krankenhausreform begleiten lässt, und Sie kennen doch auch die handelnden Personen im Ministerium. (Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für ihren Job brennen. Die sind alles, aber mit Sicherheit nicht planlos. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Dr. Heiner Garg [FDP]) – Ich möchte erst mal weitermachen. Ich habe Sie auch ausreden lassen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch unsere Ministerin haben maßgeblich dazu beigetragen, dass es – das ist unstrittig – gravierende Änderungen an den ursprünglich katastrophalen Plänen von Herrn Lauterbach gegeben hat. (Zuruf CDU: So ist das!) Schleswig-Holstein hat hier viel erreicht; darauf können wir auch etwas stolz sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir sollten wirklich dankbar sein und nicht mit unhaltbaren Behauptungen um uns schmeißen. Ich bin der Auffassung, dass gerade die Enthaltung die Bereitschaft zu einer konstruktiven Mitarbeit an dem jetzt noch anstehenden Prozess verdeutlicht und eine Ablehnung genau das Gegenteil erreicht hätte, nämlich, dass wir nicht mehr an Bord gewesen wären. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ich habe nicht die Ablehnung empfohlen!) Wenn ich mir die Reaktionen von anderen Fachleuten ansehe und mir vorstelle, wie die Ministerin heute alternativ eine Zustimmung hätte begründen sollen, dann wird mir klar, dass unsere Entscheidung, dass die Entscheidung von Schleswig-Holstein, genau die richtige war. Ich zitiere hier einmal eine Auswahl mit Erlaubnis der Präsidentin. Ich zitiere Gerald Gaß, den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft: „Wir rechnen damit, dass jedes vierte oder fünfte Krankenhaus die nächsten fünf bis sieben Jahre nicht überleben wird.“ Und weiter: „Was uns wirklich enttäuscht, ist: Der Weg, der dorthin“ – also zur Reform – „führen soll, ist im Prinzip nicht geordnet. Wir rechnen mit einem weiterhin kalten Strukturwandel.“ Ich zitiere Susanne Johna, Vorsitzende Marburger Bund: „Ein ungeordnetes Krankenhaussterben auf dem Weg zum Umbau der Krankenhauslandschaft wäre das Schlechteste, was passieren kann.“ Meine Damen und Herren, das ist doch genau des Pudels Kern, das ist der Beelzebub der Reform. Minister Lauterbach lässt die Länder, lässt das Land sehenden Auges in ein Krankenhaussterben laufen. Das ist nicht akzeptabel, und dem kann man nicht zustimmen. (Beifall CDU) Eine Zwischenfinanzierung zum Erhalt des Status Quo? Wie eben schon erwähnt, in der Verhandlung noch zugesagt, dann wenige Minuten später vor laufenden Kameras: Wir prüfen, aber eigentlich wissen wir schon, dass da nichts geht. – Eine absolute Lachnummer, meine Damen und Herren. Das ist eine absolute Lachnummer. Ich habe heute nicht wirklich kritische Worte zu genau diesem Punkt von Ihnen gehört. Das, was Sie dazu gesagt haben, Herr Dr. Garg, war ja stimmig, wir brauchen da etwas, aber es gibt momentan keine substanzielle Lösung, die Herr Lauterbach hier anstrebt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich rufe noch einmal in Erinnerung, dass Herr Lauterbach in den Verhandlungen mit den Bundesländern klar zugesagt hatte, dass vor dem Eckpunktebeschluss zur Krankenhausreform eine Auswirkungsanalyse durch den Bund vorgelegt werden soll. Wo ist diese Auswirkungsanalyse, meine Damen und Herren? (Hauke Hansen) (Beate Raudies [SPD]: Warum konnte die Ministerin nicht ihre eigene machen?) Nun können Sie natürlich sagen – ich denke mal, Frau Raudies, das werden Sie gleich sagen –, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) dass man spätestens seit dem Auftritt bei Markus Lanz 2022 den Zusagen von Herrn Lauterbach ohnehin nicht mehr viel Vertrauen schenken kann. Damals hat Herr Lauterbach eine gerade mit allen Bundesländern abgestimmte Entscheidung während einer Fernsehsendung live zurückgenommen. Ob Sie dieses verheerende Bild Ihres Bundesgesundheitsministers heute hier weiter zeichnen und weiter verstärken wollen, das überlasse ich Ihnen. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, am Ende des Tages – das wird auch mit dieser Entscheidung noch mal sehr deutlich – können sich die Bundesländer nicht alles gefallen lassen. Ich danke der Ministerin und allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den bisherigen überragenden Einsatz im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Punkte, die die Ministerin hier sehr ausführlich vorgestellt hat, und der Zuarbeit zur Krankenhausreform. Schleswig-Holstein hat hier viel erreicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. Das Wort hat nun der Abgeordnete Jasper Balke von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Herr Abgeordneter, bevor Sie anfangen: Wir haben hier gestern und heute die Anmerkung gehabt, dass es akustisch schlecht zu verstehen ist. Eventuell muss man das Pult ein bisschen höher fahren; denn eigentlich sind die Mikros so wie immer ordentlich eingestellt. Ist das korrekt? – Ich habe einmal dahinten zur Regie geguckt. Also, vielleicht das Pult einmal ein bisschen höherstellen, damit die Mikros es besser auffangen können. (Der Abgeordnete fährt das Rednerpult ein Stück nach oben. – Lukas Kilian [CDU]: Höher!)
Jasper Balke GRÜNE
Noch höher? (Heiterkeit) Vielen Dank, Herr Kollege Kilian. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir heute an dieser Stelle erneut über unsere Krankenhauslandschaft sprechen, ist gut und richtig. Denn über die Versäumnisse der letzten Jahre ist unser Krankenhaussystem mit Ansage selbst zum Patienten geworden. Die Kliniken leiden sehr stark unter einem Mangel an Fachkräften. Zudem stehen ökonomische Zwänge allzu oft in Konkurrenz zu pflegerischen und medizinischen Leistungen, was letztlich die Qualität der Versorgung gefährdet. Diese Zwänge haben sich leider infolge der Coronapandemie, des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Putins auf die Ukraine und durch die daraus folgenden steigenden Energie- und Baukosten und zuletzt auch durch die Tarifsteigerungen nur noch verstärkt. Durch unser aktuelles sehr starres Vergütungssystem werden diese Zwänge mit jedem Tag noch größer. (Zuruf CDU: So ist es!) Die Krankenhausstrukturreform ist daher zweifellos das wichtigste gesundheitspolitische Projekt der Ampel, und damit ist es berechtigterweise mit einem sehr hohen Anspruch, aber auch mit sehr viel Hoffnung verbunden. Es ist deshalb ein wirklich gutes Zeichen, dass sich an diesem System nun einiges ändern wird. Die Hoffnung auf die rettende Strukturreform, sie ist am Montag etwas realer geworden. Denn Bund und Länder haben dazu ein Eckpunktepapier aufgesetzt, das sich – und jetzt auf die Formulierung achten – in Bezug auf die Reform ab 2025 echt sehen lassen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und FDP) Endlich ändert sich etwas am starren Vergütungssystem. Wir erhalten eine sinnvolle Vorhaltevergütung, sodass der Anreiz zum mengeninduzierten Wirtschaften verringert wird. Dies wird insbesondere für kleinere und bedarfsgerechte Krankenhausstandorte in der Grund- und Regelversorgung wichtig sein und zeigt eine verlässliche Perspektive ab 2025 auf. Ebenfalls positiv ist die zentrale Steuerung über Leistungsgruppen, die vor allem Übersicht und Transparenz schaffen wird. Außerdem gibt das dem Bund einen Anhaltspunkt für die Vergütung auf der einen und den Ländern für die Krankenhausplanung auf der anderen Seite. Deshalb ist es auch genau richtig, dass wir in Schleswig-Holstein schon jetzt, noch vor dem Beschluss des endgültigen Gesetzes, in die Vorbereitungen der Neuaufsetzung unseres eigenen Landeskrankenhausplanes 2024 (Vereinzelter Beifall SPD) (Jasper Balke) und der durch die Bundesreform notwendig werdenden Änderungen unseres Landeskrankenhausgesetzes einsteigen. In diesen gesamten Prozess hineinfließen werden die Erkenntnisse aus dem Qualitätszirkel Geburtshilfe und in dem Zusammenhang der Bedarfsanalyse von Curacon, der Erarbeitung des Zielbilds Gesundheitsversorgung 2030 mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens auf Landesebene, dem aufgesetzten Pakt für die Gesundheits- und Pflegefachberufe und der bereits ausgeschriebenen Versorgungsanalyse. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird zwar eine Herausforderung, sie ist aber absolut notwendig. Deswegen ist es genau richtig, dass die Landesregierung diese konkreten Schritte geht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Fachlich könnten wir alle jetzt sicherlich noch eine ganze Weile über die einzelnen Punkte des Papiers sprechen. Ich möchte das an dieser Stelle aber relativ kurzhalten. Besonders interessant wird meiner Meinung nach der Zuordnungsmechanismus, die Zuordnungssystematik der einzelnen Fälle, die aktuell in den Fallpauschalen aufgeschlüsselt sind, auf die einzelnen Leistungsgruppen. Dazu wird über die Sommerpause noch einiges zu tun sein. Auch bin ich gespannt auf die Vergütungsmechanik der Level-I-Kliniken, die nämlich ein wirklich toller Ansatz für sektorenübergreifende Angebote sind, idealerweise auch samt Öffnung der Primärversorgung und damit gerade für die ländlichen Regionen wirklich Potenzial haben. Außerdem ist klar erkennbar, dass die Zukunft des Gesundheitssystems zwar weiterhin nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ laufen wird, nun jedoch erweitert um den Zusatz: digital vor ambulant vor stationär. Dies ist vor allem für Schleswig-Holstein von Relevanz; denn hier passiert im Bereich der Telemedizin auch über den Versorgungssicherungsfonds schon sehr viel. Viel mehr möchte ich dazu aber nicht sagen, sondern sehr gerne den Passus des Berichtsantrags aufgreifen, in dem von der „Vorbereitung zur akzeptanzbildenden Kommunikation“ in den Regionen Schleswig-Holsteins die Rede ist. Es hilft nämlich wirklich gar nicht, wenn wir zwar ein fachlich einwandfreies Ergebnis haben, es aber den Menschen vor Ort nicht vermitteln können beziehungsweise sie dabei nicht einbinden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ärgert mich deswegen auch wirklich besonders, wenn jetzt am Montag nach Beschluss des Eckpunktepapiers von einer Revolution in der Krankenhauslandschaft, dem rettenden Anker, gerade für ländliche und kleinere Kliniken, gesprochen wird, es dann aber genau diese kleinen, meist gemeinwohlorientierten oder kommunalen Kliniken sein werden, die den Menschen vor Ort aufgrund der wohnortnahen Erreichbarkeit verständlicherweise besonders wichtig sind und die schon seit Monaten rote Zahlen schreiben und mit ganz klarer Ansage in der nächsten Zeit und spätestens im nächsten Jahr in Liquiditätsengpässe laufen, die im nächsten Jahr höchstwahrscheinlich werden schließen müssen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird den Menschen nicht vermittelbar sein; (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) denn es zerstört direkt die Hoffnung, die den Menschen durch das ganze Gerede um das beschlossene Eckpunktepapier gemacht wird. Deshalb wäre es so wichtig gewesen, bereits jetzt im Eckpunktepapier eine klare Linie für die Liquiditätssicherung der Krankenhäuser bis zum endgültigen Greifen der Krankenhausstrukturreform zu haben. Ich bin der Ministerin wirklich dankbar, dass sie diesen Punkt nicht erst seit Montag sehr klar und im Sinne eines Erwartungsmanagements so deutlich kommuniziert. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mich ärgert es, und wir haben diesbezüglich keinen Dissens. Lauterbach selbst hat vor einigen Wochen, am 15. Juni 2023, gesagt, er rechne damit, dass 25 Prozent der Kliniken in Deutschland insolvent gehen würden und dass man nicht alle werde retten können. Daran hat sich durch den Beschluss des Eckpunktepapiers nichts, aber auch gar nichts geändert. Dieser Herausforderung insbesondere des Kalenderjahres 2024 müssen sich Bund und Länder nun weiterhin stellen. Bis dahin brauchen wir vor allem Transparenz, aber auch Ehrlichkeit, denn es stimmt nun mal einfach nicht, dass durch den Beschluss des Eckpunktepapiers oder selbst beim Greifen der Reform alle Probleme der Krankenhäuser und darüber hinaus auch noch kostenneutral gelöst würden. Im Gegenteil: Es werden massive Investitionen auf die Länder zukommen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Stimmt!) Im Eckpunktepapier steht an deutlich mehr als einer Stelle, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen weiteres Geld zur Verfügung stellen sollen. Auch hier wieder klare Kommunikation: Das Geld (Jasper Balke) muss ja irgendwo herkommen, und es kommt von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern. (Werner Kalinka [CDU]: So ist es! Genau richtig! – Beifall Werner Kalinka [CDU] und Bettina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Genauso wenig stimmt, dass die Ampel mit der Reform ein aus Berlin gewolltes Krankenhaussterben herbeiführen will. Diese Mär wird insbesondere von der CSU im Landtagswahlkampf propagiert, sie inszeniert sich aktuell als einziger Anwalt der kleinen Kliniken und schürt damit Ängste und streut Fehlinformationen, die wir uns bei so einem sensiblen Thema wie der Daseinsvorsorge einfach nicht leisten können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Es ist deshalb jetzt wichtig, dass wir hier im Land unseren klaren Fahrplan durchführen und uns auf Ebene der Bund-Länder-Runden, an denen Schleswig-Holstein natürlich weiterhin beteiligt sein wird, konstruktiv einbringen werden. Dabei sollten wir nicht populistisch oder aus parteitaktischen Gründen, sondern pragmatisch und ehrlich debattieren und auch kommunizieren. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Das Wort hat nun die Abgeordnete Birte Pauls von der SPD-Fraktion.
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den Bericht, Frau Ministerin. Vielen Dank auch an die Mitarbeitenden im Krankenhausreferat – ich denke, sie hören zu. Uns und mir ist sehr bewusst, dass Sie in den letzten Monaten sehr intensiv an diesem Thema gearbeitet haben und viel Zeit und Energie in die Erarbeitung dieser Eckpunkte investiert haben, genauso wie die Mitarbeitendengruppe in allen anderen Bundesländern. Deswegen ist das Ergebnis noch einmal umso fraglicher. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich konnte gar nicht so schnell mitschreiben, was hier so alles gesagt worden ist. Herr Hansen, Ihnen empfehle ich tatsächlich, einmal mit Ihren Länderkollegen zu dieser Thematik und auch zu diesem Abstimmungsverhalten zu sprechen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Könnte helfen!) Dann würde nämlich klar, dass es in dieser Expertenrunde ein großes Kopfschütteln gab und es in keinster Weise begrüßt worden ist. (Beifall SPD und FDP – Zuruf: So ist es!) Und noch eines, Herr Hansen: Den Bundesgesundheitsminister Lauterbach hier mit dem Teufel zu vergleichen, ist eine wahrlich unchristliche Bemerkung. (Beifall SPD – Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Dafür, finde ich, können Sie sich einmal entschuldigen. Wir Sozialdemokraten halten die Krankenhausreform für wichtig und dringend notwendig, um die Versorgung in der Fläche zu sichern und die Qualität zu steigern.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Petersdotter zu?
Birte Pauls SPD
Gerne. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin absolut nicht bibelfest. Ich wollte aber nur einmal betonen: So, wie ich die Debatte wahrgenommen habe, hat der Kollege es nicht gesagt. Er hat gesagt: „Das ist des Pudels Kern, das ist der Beelzebub in dem Gesetz“ – wir wissen von Goethe: Des Pudels Kern ist tatsächlich der Teufel –, aber: „im Gesetz“ und nicht so, dass Karl Lauterbach der Teufel wäre. Das wollte ich nur einmal der Debatte hinzufügen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW] – Unruhe) – Sie wissen schon, dass dieser Vergleich einer CDU, die den Buchstaben C im Namen führt, in keiner Art und Weise gerecht wird. Das ist schon eine persönliche Diffamierung, finde ich tatsächlich. (Vereinzelter Beifall SPD – Zurufe SPD) Die nun erfolgte Einigung der Länder mit dem Bund zur Umsetzung der Krankenhausreform war ein wichtiger Schritt. Aller Länder? – Nein, Bayern (Birte Pauls) hat dagegen gestimmt, und Schleswig-Holstein, ich wiederhole es hier gerne, Frau Ministerin, enthält sich kraft- und mutlos. Die Tatsache macht mich genauso fassungslos wie die Begründung, man könnte die Auswirkungen auf Schleswig-Holstein nicht überblicken. Ganz ehrlich, glauben Sie ernsthaft, dass alle Ministerinnen und Minister, auch Ihre CDU-Kolleginnen und Kollegen, das für ihre eigenen Länder nicht überblicken konnten und sie deshalb alle – auch die CDU-Ministerinnen und Minister – (Dr. Heiner Garg [FDP]: Es gibt ja nicht mehr so viele!) zugestimmt haben und Sie die einzige sind, die das Ganze hier überblickt hat und sich deshalb kraftvoll enthalten hat? (Lukas Kilian [CDU]: Eine eigene Meinung!) Diese Diffamierung der eigenen Länderkollegen durch die Enthaltung finde ich in der Tat befremdlich. (Beifall SPD, FDP und SSW) Und, Frau Ministerin, Sie haben mit Ihrer eigenen Enthaltung auch jegliche Gestaltungsmöglichkeit weggegeben. (Werner Kalinka [CDU]: Blödsinn ist es!) Das mussten wir allerdings auch schon immer wieder in den letzten Monaten feststellen. Ihr krampfhaftes Festhalten an juristischen Fragen hat Ihre Gestaltungsmöglichkeit auf Bundesebene erheblich reduziert. Sie haben unser Bundesland auf Bundesebene durch Ihr Verhalten isoliert. (Werner Kalinka [CDU]: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?) Die anderen Länder – darunter auch alle CDU-Länder – ich weiß, dass Sie das nicht gerne hören wollen, Herr Kalinka – haben die Wichtigkeit dieser Reform erkannt und bringen sich mit ihrer fachlichen Expertise ein. (Werner Kalinka [CDU]: Wirklich unter Niveau!) Das ist das Fatale an dieser Entscheidung. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Wer Desinteresse zeigt – und das tut man durch eine Enthaltung –, wird ungern zum Mitgestalten eingeladen. Das ist wirklich fatal. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist doch Blödsinn!) Die Landesregierung hat sich einer Klage Bayerns und Nordrhein-Westfalens angeschlossen mit dem Ergebnis, dass Krankenhausplanung Ländersache ist. Ich wiederhole mich gerne: Das hätte ich Ihnen auch vor dieser Klage sagen können; das ist ja festgelegt. Nun gut. Aber das musste dann in diesem Eckpunktepapier noch einmal deutlich formuliert werden, auch das ist sicherlich gut. Bayern lehnt ab, weil Bayern eigentlich immer ablehnt und jetzt vor einer Landtagswahl steht. Aber Ihr Länderkollege, der CDU-Kollege Laumann aus Nordrhein-Westfalen, lobte direkt nach der Einigung die Eckpunkte und vereinbarte schon einmal mit seiner Landesregierung Krankenhausinvestitionen in Höhe von – Achtung! – 2,4 Milliarden Euro. Auch Hamburg schafft es. Genau so ein Engagement wünschen wir uns von einer Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein. In Schleswig-Holstein klafft aber stattdessen eine riesige Lücke in den Krankenhausinvestitionen von round about 800 Millionen Euro oder noch mehr. Genaue Zahlen bekommen wir ja bisher nicht. Das Land kommt seinen Verpflichtungen an dieser Stelle nicht nach. (Tobias Koch [CDU]: Was reden Sie denn da?) Stattdessen werden die Themen Gesundheit und Pflege in dieser Landesregierung eher stiefmütterlich behandelt. Schließlich wollte ja niemand von den beiden Ministerinnen diese Themen haben. (Unruhe) – Ist ja so. Deswegen sind sie auseinandergerissen worden, anstatt sie zu bündeln, wie es fachlich sinnvoll wäre. Auch das, zeigt sich an dieser Stelle, ist eine Katastrophe. Krankenhausplanung ist ein aktiver Vorgang. Da kann man nicht einfach mal schauen und abwarten, was passiert. Sie haben heute irgendwie erzählen müssen, dass Sie etwas tun. Was Sie tun, haben Sie auch ein bisschen dargestellt, aber mir ist dazu eingefallen: Auf welcher Grundlage soll denn die Krankenhausbeteiligtenrunde, der Krankenhausausschuss, jetzt etwas beschließen? – Das ist mir noch nicht klar. Der Kollege Heiner Garg hat es ja eben deutlich gemacht: Die Häuser stehen in den Startlöchern zum Sanieren, und Sie haben die Verpflichtung, hier zu investieren. Dieser Verpflichtung kommen Sie nicht nach. Sie hätten schon vor Monaten eine Bedarfsplanung für Schleswig-Holstein erstellen müssen, wo welche Fachrichtungen anhand der Be- (Birte Pauls) darfe und vorhandenen baulichen Strukturen hingehören, auch um die Notfall- und Grundversorgung im ländlichen Raum zu sichern. Das haben wir allerdings immer wieder angemahnt. Jetzt legen Sie uns heute mal wieder in einer Sondersitzung des Sozialausschusses eine isolierte Bedarfsanalyse für die Geburtshilfe und Gynäkologie vor. Wir dürfen gespannt sein, noch kennen wir sie nicht, sie wird quasi als Tischvorlage vorgelegt. Wir machen zurzeit wöchentlich Sondersitzungen, weil diese Landesregierung schlichtweg allen Entwicklungen tatsächlich nur hinterherläuft, anstatt die Fäden des Handelns in die eigene Hand zu nehmen. (Andrea Tschacher [CDU]: Das ist eine Unverschämtheit! – Zuruf Werner Kalinka [CDU]) – Ist ja so. Es gab keine weitere Analyse. Stattdessen hat aber die Friedrich-Ebert-Stiftung aktuell eine Analyse der Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein vorgenommen. Daraus resultieren für die SPD-Fraktion folgende wichtige Schlussfolgerungen: Erstens. Die Krankenhausreform des Bundes muss jetzt schnell kommen, um weiteres ungeplantes Kliniksterben zu verhindern. Zweitens. Alle Krankenhäuser der Grund- und Notfallversorgung müssen bleiben. Drittens. Alle Geburtskliniken müssen gesichert werden. Ein weiteres Ausdünnen darf es an dieser Stelle nicht mehr geben. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Viertens. Die Krankenhäuser der öffentlichen Trägerschaft müssen gestärkt werden, weil sie die Grundlast der Versorgung tragen. Fünftens. Das Land muss noch in diesem Jahr einen neuen Krankenhausplan erarbeiten. Die Krankenhäuser und ihre Träger brauchen endlich Planungssicherheit. Sechstens. Das Land muss seiner Aufgabe – das wiederhole ich jetzt – bei den Krankenhausinvestitionen endlich gerecht werden. Die Krankenhausreform wird die Krankenhauslandschaft für die Zukunft stabil aufstellen. Sie nimmt durch die Reduzierung der Fallpauschalen und die Einführung der Vorhaltebudgets von durchschnittlich 60 Prozent einen erheblichen wirtschaftlichen Druck aus den Häusern.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Koch zu?
Tobias Koch CDU
Vielen Dank, Frau Kollegin. Habe ich das gerade richtig verstanden: Die SPD fordert, dass alle Krankenhäuser erhalten werden müssen, und gleichzeitig kritisieren Sie die Ministerin dafür, dass sie die erforderliche Zwischenfinanzierung vom Bund einfordert? (Beifall CDU) – Das hat doch niemand gemacht. Ich habe Sie doch nicht dafür kritisiert, dass Sie das Geld einfordern. (Zuruf CDU: Ach so! – Zuruf CDU: Nein!) Das sind zwei verschiedene Dinge. Ich kann verstehen, dass Sie das nicht verstanden haben. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Dann machen Sie das doch noch einmal!) Aber das sind zwei verschiedene Kisten an dieser Stelle. Die Krankenhausinvestition ist Länderaufgabe – Länderaufgabe! Das müssten Sie als Haushaltspolitiker eigentlich wissen. (Uta Wentzel [CDU]: Aber der Betrieb von Krankenhäusern?) – Der Betrieb von Krankenhäusern ist Bundesangelegenheit. (Zurufe CDU: Ah!) Auch da habe ich nicht kritisiert – –
Jette Waldinger-Thiering
Ich möchte einmal sagen: Der Abgeordnete Tobias Koch hat der Abgeordneten Birte Pauls eine Zwischenfrage gestellt.
Birte Pauls SPD
Und die habe ich jetzt beantwortet.
Jette Waldinger-Thiering
Sie beantwortet die Frage ganz in Ruhe, ohne Zwischenkommentare, okay?
Birte Pauls SPD
Ja, die habe ich jetzt beantwortet. (Martin Habersaat [SPD]: Du darfst weiterreden!) – Der Kollege hat sich noch einmal gemeldet.
Jette Waldinger-Thiering
Er hat anscheinend noch eine weitere Frage. Lassen Sie die zu?
Tobias Koch CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Frau Kollegin, Ihnen ist aber schon bewusst, dass nicht alle Krankenhäuser bestehen bleiben werden, wenn in den nächsten zwei Jahren keine Überbrückungsfinanzierung vom Bund erfolgt? – Herr Koch, wir können uns doch hier an dieser Stelle darüber einig sein, dass wir uns für die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein einsetzen. Wir können uns darüber einig sein, dass wir es gut finden, dass alle Krankenhäuser schon miteinander reden, um sich zukunftssicher aufzustellen. Das ist mehr, als diese Landesregierung tut. Die Häuser sind doch schon alle unterwegs, um miteinander zu reden, um diese Krankenhausstrukturreform zu gestalten. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Das ist immer das einzige Argument, das Sie haben: Der Bund muss liefern. (Zuruf Lukas Kilian [CDU] – Weitere Zurufe SPD) Ich sage gern noch einmal: Die Reduzierung von Fallpauschalen und die Einführung von Vorhaltebudgets von durchschnittlich 60 Prozent nimmt einen erheblichen wirtschaftlichen Druck aus den Häusern. Jetzt geht es nicht mehr darum, möglichst viel zu operieren und zu behandeln, um die DRGs zu steigern und darüber das Geld in die Häuser zu bekommen, sondern es geht jetzt darum, das für den Menschen wirklich Notwendige zu machen, die wirklich notwendige Behandlung. Das ist das Revolutionäre daran. Gesundheitsversorgung darf nicht länger ein Markt der Gewinnmaximierung sein. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das Pflegebudget und die Sicherstellungszuschläge bleiben erhalten und werden ausgebaut, also kein Grund mehr, Geburtshilfen aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Einteilung in Level und Leistungsgruppen sichern eine erhöhte Qualität und Transparenz. Wer will im Sinne der Patientinnen und Patienten etwas dagegen haben? Denn darum muss es doch insgesamt gehen: eine notwendige Behandlung in dem dafür personell und technisch gut ausgestatteten Krankenhaus und eine gute flächendeckende Notfall- und Grundversorgung, in der die sektorenvernetzende Versorgung gleich mitgedacht ist. Und noch eines: Mit der Einführung der LevelI-Häuser haben Sie die Möglichkeit, die unsägliche Lücke bei Kurzzeitpflegeplätzen gleich mit zu schließen. Nutzen Sie bitte diese Möglichkeit! Gestalten Sie die Krankenhauslandschaft zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, aber auch zum Wohle des Personals, und nutzen Sie dabei auch die Expertise der anderen Berufsgruppen – aus der Pflege, aus der Geburtshilfe und anderen Gruppen! Die müssen unbedingt an dem anstehenden Prozess beteiligt werden. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Das Wort hat nun der Abgeordnete Christian Dirschauer von der SSW-Fraktion.
Christian Dirschauer SSW
Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einleitend – da kommt, so glaube ich, der alte Personalrat in mir durch – möchte ich ganz herzlichen Dank sagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums aus dem entsprechenden Referat und der entsprechenden Abteilung, die jetzt wirklich seit Monaten – man muss schon fast sagen: seit Jahren, wenn man auch an die ganze Coronapandemie denkt – unter ganz erheblicher Arbeitsbelastung arbeiten. Das ist eine ganz, ganz tolle Leistung, die dort auf fachlicher Ebene erbracht wird. – Vielen Dank dafür. (Beifall) Das wird auch daran deutlich: Die prekäre Situation der Kliniken ist bei uns quasi in Dauerschleife. Die Kollegin Pauls hat es benannt: Auch die Sondersitzungen des Sozialausschusses gehören mittlerweile (Christian Dirschauer) fast schon zum Tagesgeschäft. Wir haben schon den Innen- und Rechtsausschuss in der Häufigkeit der Sitzungen überholt. (Beate Raudies [SPD]: Von Finanzen seid ihr noch weit weg!) – Finanzen kriegen wir auch noch eingeholt, Frau Raudies, keine Sorge, das schaffen wir. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wenn das so weitergeht, kommen wir auch da noch hin!) Und auch diese Woche – Frau Kollegin Pauls hat es gesagt – gab es zwei Sondersitzungen des Finanzausschusses, und da haben wir diesmal das Thema Geburtshilfe sozusagen gleich im Doppelpack gehabt, zwar nur ein Teilbereich der Versorgung, wenn auch ein sehr wichtiger. (Zurufe) – Habe ich Gesundheitsausschuss gesagt? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Du hast Finanzausschuss gesagt!) – Oh, pardon, Sozialausschuss natürlich. Aber allein dieser Umstand macht deutlich, wie hoch der wirtschaftliche Druck und wie herausfordernd die Gesamtsituation für unsere Krankenhauslandschaft ist. Allein das wäre doch schon Grund genug, die Landesregierung hier zu bitten, die mittel- und langfristigen Pläne der Landesregierung zur Sicherung der Versorgung zu erfahren. Denn auch wenn in Berlin derzeit am großen Rad gedreht wird, bleibt die Verantwortung für die Krankenhausplanung und die Investitionskostenfinanzierung unverändert in Landeshand. Da haben wir entsprechende Verantwortung. Wenn es um eine möglichst wohnortnahe Krankenversorgung geht, stehen wir als vergleichsweise dünn besiedeltes Flächenland naturgemäß vor ganz besonderen Herausforderungen. Das beschäftigt uns nicht nur im Zusammenhang mit der Geburtshilfe seit vielen Jahren. Doch so selbstverständlich diese Herausforderung für uns im Land ist, ist und bleibt es enorm wichtig, dass unsere Landesregierung in Berlin auf diesen Umstand hinweist. Denn das, was bisher an Eckpunkten zur Krankenhausreform bekannt ist, nimmt hierauf eben nicht ausreichend Rücksicht. Ja, ich würde sogar so weit gehen, dass ich nach jetzigem Stand ein Ausbluten in der Fläche befürchte – Stichwort: fehlende Auswirkungsanalyse. Wir wissen gar nicht genau, was das bedeutet. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn im entsprechenden Papier findet sich hierzu nur die unscharfe Ankündigung, nach der der Bund in Kürze darstellen will, wie durch die Reform für Länder mit dünn besiedelten beziehungsweise unterversorgten Gebieten eine – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „tatsächliche Entökonomisierung und dauerhafte Sicherstellung“ erreicht werden kann. – Mehr steht nicht darin. Ich denke, solche Aussagen tragen eben kaum dazu bei, dass Menschen in Eiderstedt, auf Fehmarn oder auf den Inseln und Halligen ruhig schlafen. (Hauke Hansen [CDU]: Hört, hört!) Viele müssen im Gegenteil sogar befürchten, dass ihre ohnehin weiten Wege ins Krankenhaus noch weiter werden könnten. (Vereinzelter Beifall CDU) Aber genau diese Entwicklung gilt es eben aus Sicht des SSW zu verhindern. Deshalb sehen wir die Landesregierung ganz klar in der Pflicht, wenn es um die flächendeckende Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung geht. Dass dabei eben nicht jede Klinik alle Leistungen anbieten kann und soll, ist für uns auch selbstverständlich, ganz klar. Dass wir parallel dazu die Spezialisierung einzelner Standorte auf bestimmte Eingriffe vorantreiben müssen, steht für uns auch außer Frage. Mit Blick auf die Akutversorgung darf diese Reform nicht dazu führen, dass die Wege für die Menschen im Land unzumutbar weit werden. (Beifall SSW und Birte Pauls [SPD]) Doch nicht nur die vagen Aussagen des Bundes zu den strukturellen Auswirkungen der Reform sind ein Problem. Auch die Ankündigung, nach der es beim aktuellen Erlösvolumen bleibt und damit insgesamt keine zusätzlichen Bundesmittel ins Krankenhaussystem fließen, ist aus unserer Sicht bedenklich. Verbunden mit der Tatsache, dass es offenbar auch keine Finanzhilfen für den Übergangszeitraum des Reformvorhabens geben soll, ist das in der Summe ein katastrophales Signal. (Beifall SSW und CDU) Wir wissen doch, dass fast alle Krankenhäuser längst rote Zahlen schreiben. Es ist doch kein Geheimnis, dass die Inflation und die zu Recht steigenden Gehälter, aber auch die Energiekosten (Christian Dirschauer) ganz aktuell sehr viele Häuser in ihrer Existenz bedrohen. Vor diesem Hintergrund und auch, weil ein Umbau der Krankenhauslandschaft natürlich zusätzliches Geld kosten wird – auch das haben wir eben gehört –, brauchen wir dringend finanzielle Hilfen vonseiten des Bundes, und das so schnell wie möglich. Frau Ministerin, wir sind uns in der Analyse, in der Einschätzung der Situation einig. Die höchstproblematischen Punkte haben Sie genannt. Aber ich will keinen Hehl daraus machen: Zum Abstimmungsverhalten teile ich die Einschätzung meiner Kolleginnen und Kollegen in der Opposition. Wenn man sich selbst auswechselt, kann man keine Tore mehr schießen. Wenn wir jetzt über die problematischen Punkte reden, stehen Sie nicht mehr auf dem Feld, und das ist ein ganz großes Problem. (Beifall SSW, SPD und FDP) Das kann man so machen. Dann erwarte ich aber auch, dass man gerade für den Übergangszeitraum hier und heute Lösungsansätze hat, sich selbst Gedanken macht, Vorstellungen schildert, wie wir die zwei Jahre überbrücken können. Das ist heute nicht erfolgt. Das finde ich ein Stück weit enttäuschend. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Bevor wir die Debatte mit Dreiminutenbeiträgen fortsetzen, setze ich die Fraktionen darüber in Kenntnis, wie viel Restredezeit sie noch haben: Die FDP-Fraktion hat zwei Minuten und 57 Sekunden, die CDU-Fraktion sechs Minuten und acht Sekunden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fünf Minuten und neun Sekunden, die SPD-Fraktion drei Minuten und vier Sekunden und die SSW-Fraktion sieben Minuten und neun Sekunden. Der Abgeordnete Heiner Garg hat sich für einen Dreiminutenbeitrag gemeldet. Das wäre für ihn besser, als seine Restredezeit zu nutzen. (Heiterkeit) Der Abgeordnete Werner Kalinka hat sich auch für einen Dreiminutenbeitrag gemeldet. Er könnte sich entscheiden, die Restredezeit der Fraktion zu nutzen, sechs Minuten und acht Sekunden. (Heiterkeit) Was möchten Sie, Herr Abgeordneter? (Werner Kalinka [CDU]: Sechs Minuten! – Vereinzelter Beifall CDU – Unruhe) Dann ist zunächst der Abgeordnete Werner Kalinka dran.
Werner Kalinka CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mich haben Reden selten innerlich so aufgewühlt wie das, was Herr Kollege Garg und Frau Kollegin Pauls hier geboten haben. Hier wird versucht, die erfolgreiche Arbeit einer Ministerin politisch herabzuwürdigen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Berechtigung für die Kritik gibt es nicht. Lieber Heiner Garg, man sollte sich überlegen, ob man in der Rolle des Exministers mit der jetzigen ein Problem hat. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nö!) Frau Kollegin Pauls, Ihnen will ich einmal Folgendes sagen: Im Sozialausschuss machen Sie keinen Stich, und hier führen Sie die großen polemischen Reden. Das passt wirklich nicht zueinander. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, wir verdanken es der Landesregierung und der Ministerin, dass die Länderrechte von Beginn an gewahrt wurden. Ich erinnere an das Gutachten der drei Länder, die klargemacht haben, dass es so nicht geht. Herr Kollege Garg hat selbst ausgeführt, dass man über Jahre an Prozessen beteiligt gewesen sei.
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, ich muss Sie leider unterbrechen – nicht, weil ich Sie unterbrechen möchte, sondern weil Ihnen die Abgeordnete Birte Pauls eine Zwischenfrage stellen möchte. Lassen Sie die zu?
Birte Pauls SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ihre Einlassung finde ich relativ persönlich, muss ich ehrlich sagen. Ich erlebe die CDU-Fraktion in den Ausschüssen oft mit maximalem Desinteresse. (Widerspruch CDU) – Das ist ja in allen Ausschüssen so. – Ich empfehle, die Anzahl der Anträge, die die SPD-Fraktion eingebracht hat, mit der Anzahl der Anträge zu vergleichen, die die (Werner Kalinka) CDU eingebracht hat. Ihre Anträge sind im Großen und Ganzen nur Änderungsanträge zu unseren Initiativen. (Anhaltende Unruhe) – Frau Kollegin, Sie verschlechtern meinen bisherigen Eindruck von Ihnen, obwohl das schon schwer genug ist. (Beifall CDU – Zurufe SPD) Es ist schon bemerkenswert, dass Sie hier für alle Ausschüsse ein Urteil abgeben. Ich möchte jetzt allerdings meine Gedankenführung fortsetzen. (Beate Raudies [SPD]: Bisher gab es ja noch keine Gedanken, sondern nur Beschimpfungen! – Martin Habersaat [SPD]: Jetzt einmal zur Sache kommen! – Weitere Zurufe)
Jette Waldinger-Thiering
Ich merke, dass wir alle gleich einmal Mittag essen sollten. (Anhaltende Unruhe) – Hallo! – Wir sollten kurz auf die Uhr gucken; das Mittagessen naht, und wir lassen jetzt den Abgeordneten ausreden. Jeder, der es möchte, hat das gute Recht, danach einen Dreiminutenbeitrag zu leisten, damit wir die Diskussion sauber zu Ende kriegen.
Werner Kalinka CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wer austeilt, muss auch einstecken können. (Zurufe SPD: Genau!) Seit Jahren beteiligt sich Schleswig-Holstein an der Arbeit. Die Ministerin hat Anfang des Jahres eine erhebliche Personalkapazität aus dem Haus bereitgestellt. (Hauke Hansen [CDU]: Hört, hört!) Sie hat den Ausschuss, alle umfassend informiert, alle wussten Bescheid. Sie hat sogar gesagt, dass man einige Dinge möglicherweise zurückstellen müsse, weil diese Reform, an der wir mitwirken müssen, entscheidend sei. Daher ist es absolut falsch, unangebracht und verletzend, der Ministerin Desinteresse vorzuwerfen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies gilt auch für die Aussage, Gesundheit und Pflege würden stiefmütterlich behandelt. Meine Damen und Herren, wir diskutieren fast in jeder Tagung über diese Themen (Beate Raudies [SPD] und Birte Pauls [SPD]: Weil wir es auf die Tagesordnung setzen!) und wissen, dass wir vor großen und schweren Problemen stehen. Tun Sie doch nicht so, als stünden wir in Schleswig-Holstein schlechter da als andere! Lassen Sie das doch nach! Wir haben große Probleme: Wir haben nicht genug Geld, wir haben nicht genug Fachkräfte, wir haben Personalengpässe. Wir müssen schauen, wie wir das auf die Reihe kriegen. Da sollten wir lieber gemeinsam an einer Lösung arbeiten, als hier eine falsche Schuldzuweisung vorzunehmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jeder weiß, dass wir vor ganz schweren Herausforderungen stehen: Wie können wir die Versorgung im ländlichen Raum, in kleinen Kliniken, sicherstellen? Wie sollen wir die Spezialisierung mit anderen Punkten vereinbaren? Wo ist die Breite im Mittelbereich angelegt? Jeder weiß, dass für die Spitzenmedizin Geld dazugegeben werden muss – ich nenne das Stichwort UKSH –, von Investitionen einmal gar nicht zu sprechen. (Unruhe) Wir wissen, wie schwierig die finanzielle Lage des Landes ist. Wenn ich mir das anschaue und gesagt wurde, dass Beitragserhöhungen nicht infrage kämen, frage ich mich, wie das Ganze zusammengehen soll. Natürlich haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht und einen Anspruch auf eine optimale gesundheitliche Versorgung. Die Ansprüche und Forderungen werden größer, aber das Ganze muss am Ende bezahlbar und umsetzbar bleiben. Wir sehen das beim Thema Geburtshilfe. Der Wille ist doch vorhanden, die Geburtshilfe überall zu erhalten. Die Landesregierung schafft es in Lübeck. Alles hervorragend geregelt! (Lachen SPD – Anhaltende Unruhe) Das Problem liegt darin, dass wir zum Teil beim besten Willen keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen. Das sind die objektiven Probleme, vor denen wir stehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, noch ein Satz zum Kollegen Garg zum Regio Klinikum Pinneberg. Herr (Werner Kalinka) Kollege Garg, Sie sollten doch wissen, wie der Ablauf der Dinge ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das weiß ich auch!) Man meldet an und sagt: Wir wollen gern bauen. Dann geht das Allgemeine an das Ministerium, ohne dass eine Entscheidung getroffen wird. Dann konkretisiert man die Überlegung vor Ort, und nachher kommt man dahin, dass man irgendwann eine genaue Planung macht, wie es ist. Mir ist nicht bekannt, dass für Pinneberg bereits eine beschluss- und zuschussentscheidende Detailplanung vorliegt. Allerdings haben wir uns doch deutlich genug geäußert, dass wir ihm Rahmen der Möglichkeiten Unterstützung geben werden. (Beifall Hauke Hansen [CDU] – Beate Raudies [SPD]: Das reicht nicht! – Dr. Heiner
Dr. Heiner Garg FDP
Muss jetzt!) – Herr Kollege Garg, ich habe mit Interesse Ihr Wort „jetzt“ vernommen; das hören wir ja schon von Herrn Losse-Müller immer: jetzt etwas zu machen. – Nein: Dass wir für Pinneberg grünes Licht sehen, haben wir ganz deutlich gemacht. Das brauchen Sie hier nicht unnötig zu problematisieren. (Beifall CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Lassen Sie mich abschließend drei Dinge sagen. Die Kliniklandschaft zu sichern, wird, nachdem das Bundesgesetz erst vorgelegt werden muss – das liegt ja noch nicht einmal vor –, (Beate Raudies [SPD]: Nee, genau!) uns in der Umsetzung für 2024 mit dem Krankenhausgesetz in Schleswig-Holstein entscheidend beschäftigen müssen. Schleswig-Holstein ist bereit für die Veränderungsnotwendigkeiten – das haben die Frau Ministerin und der Staatssekretär in den Ausschüssen hinreichend deutlich gemacht – und stellt sich für den weiteren Weg auf. Ich kann nur sagen, Frau Ministerin: Sie können dort vonseiten der CDU-Fraktion – ich glaube, auch der Koalition – von der vollen, uneingeschränkten Unterstützung ausgehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen Kurzbeitrag hat sich der Abgeordnete Heiner Garg gemeldet.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auch mit etwas Positivem beginnen: Ich möchte mich ausdrücklich für die Rede des Kollegen Balke bedanken, der inhaltlich überhaupt nichts hinzuzufügen ist, außer dass auch er die Enthaltung nicht erklären konnte. Fachlich war das wirklich vom Feinsten. Zweitens: Lieber Werner Kalinka, lieber Freund Werner! (Lachen Christopher Vogt [FDP] – Zuruf SPD: Ganz freundschaftlich!) Ich habe kein Problem mit meiner ehemaligen Rolle; wenn Sie eines damit haben, dann ist das Ihr Problem, aber nicht meines. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Argumente sind ausgetauscht. Die CDU ist begeistert von der Enthaltung. Okay, das nehme ich einfach so zur Kenntnis. Ich bleibe dabei: Ich halte es für eine krasse politische Fehlentscheidung. Ich finde, das Recht steht einem auch zu, das so zu beurteilen. – Sie sehen es anders. Okay. Der Grund, warum ich mich noch einmal gemeldet habe, waren zwei Sätze des Kollegen Hansen. Bei allem politischen Schlagabtausch bitte ich Sie, eines in Zukunft zu unterlassen. Ich habe die Ministerin für ihre politische Arbeit kritisiert; auch das, finde ich, ist als Opposition legitim. (Beifall FDP, SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: Ja!) Um Ihnen den Überraschungseffekt zu nehmen: Das werde ich auch weiterhin tun, jedenfalls an den Stellen, an denen ich es für richtig halte. Was ich aber nicht in Ordnung finde, ist, hier den Eindruck erwecken zu wollen, ich hätte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums als planlos und mutlos bezeichnet. (Birte Pauls [SPD]: Ja!) Dem ist mitnichten so, Herr Kollege Hansen. Mitnichten! (Beifall FDP, SPD und SSW) Wie Sie zutreffend ausgeführt haben, Herr Kollege Hansen, kenne ich noch die meisten davon. Ich bin ihnen unendlich dankbar für die fünf Jahre, die sie mich begleitet haben. Ich weiß, was diese Menschen nicht nur zum Pandemiemanagement beigetragen haben, sondern auch zum Entstehen dieser Krankenhausstrukturreform. Aber am Ende gibt es (Dr. Heiner Garg) eine politische Hausspitze, die das – was sie mir im Übrigen wahrscheinlich genauso aufgeschrieben hätten – abwägen muss und die dann auf dieser Basis eine politische Entscheidung treffen muss. Und diese politische Entscheidung finde ich falsch. Das werde ich auch weiter kritisieren, und zwar auch in aller Schärfe. Aber ich sage noch einmal: Hier den Eindruck erwecken zu wollen, um der billigen Effekthascherei willen, ich hätte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums kritisiert – Herr Kollege Hansen, vielleicht können wir uns darauf verständigen, dass Sie dies in Zukunft unterlassen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin, vielleicht liegt es auch daran, dass sozusagen die Verlängerung der Debatte nicht ganz absehbar war. Eigentlich wäre es trotzdem gut, es aufzurufen. Oben auf der Tribüne sind Studierendenvertreter, die eigentlich schon gestern für den Punkt da waren. Das ist die grundsätzliche Überlegung. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist so!) Deshalb brauchen wir zwei Minuten in der PGFRunde, um das mal kurz zu besprechen.
Jette Waldinger-Thiering
Okay. (Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer besprechen sich) – So, die PGFs haben sich geeinigt. Ich unterbreche die Sitzung. Die Tagesordnungspunkte, die wir heute Vormittag nicht geschafft haben, reihen sich ein. Allen eine schöne Mittagspause! (Unterbrechung: 12:48 bis 15:01 Uhr)
Beate Raudies
Ich bitte alle, die im Saal sind, Platz zu nehmen, und die, die nicht im Saal sind, herzlich, reinzukommen. Wir hatten eine schöne lange Mittagspause. Deswegen sollten alle ausgeruht sein und sich auf die Nachmittagsdebatte freuen. Das Präsidium jedenfalls freut sich und eröffnet wieder die Sitzung. Begrüßen Sie zunächst mit mir auf der Besuchertribüne unsere Gäste vom Gesprächskreis ILEX e.V. aus Kaltenkirchen und von der Senioren Union Lübeck. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 14 und 39 auf: Gemeinsame Beratung a) Ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/1146 (neu) b) Faire Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte an Hochschulen Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1194 (Vizepräsidentin Beate Raudies) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Sophia Schiebe.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Jung, akademisch, prekär?“ – das ist der Titel einer 2023 veröffentlichten Studie zur Arbeitssituation studentischer Beschäftigter an unseren Hochschulen. Der Titel trifft es auf den Punkt. Dazu nehmen wir die im letzten Monat veröffentlichten Ergebnisse der Techniker Krankenkasse zur psychischen Gesundheit von Studierenden. Demnach ist der Anteil Studierender, die Medikamente gegen psychische Erkrankungen nehmen, seit 2019 um 40,5 Prozent gestiegen. Damit ist klar: Es muss sich etwas ändern. Wir müssen die Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten dringend verbessern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Dabei stehen Sie als Landesregierung voll in der Verantwortung. Die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte sind in der Regel als Landesbeschäftigte im öffentlichen Dienst tätig. Es kann doch nicht angehen, dass sie keinen Tarifvertrag und härtere Arbeitsbedingungen als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Der öffentliche Dienst muss Vorbild sein. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für die größte Verbesserung bei den Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter hat im Oktober die SPD gesorgt, und zwar indem wir den Mindestlohn auf zwölf Euro angehoben haben. Für die meisten studentischen Beschäftigten liegt die Bezahlung an dieser Untergrenze. Dabei erledigen sie teilweise hochkomplexe Aufgaben. So geht es weiter. Vielen der studentischen Beschäftigten sind ihre Rechte nicht klar, beispielsweise beim Urlaub. Das führt in Schleswig-Holstein dazu, dass 40 Prozent aller studentischen Beschäftigten nicht ihren kompletten Urlaubsanspruch in Anspruch nehmen. Auch Krankheitstage werden in vielen Fällen rechtswidrig nachgearbeitet. Hier wäre es schön, wenn genau diese Dinge durch die studentischen Beschäftigten aktiv in den Personalrat eingebracht werden könnten. Da gibt es nur ein Problem. Man muss mindestens ein Jahr beschäftigt sein, um sich in den Personalrat wählen zu lassen. Die Verträge der studentischen Beschäftigten laufen aber in der Regel immer nur ein Semester. Wer könnte das ändern? – Mhm. Ach ja, das Land selber, (Beifall SPD und SSW) und zwar indem man das Hochschulgesetz anpasst und eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr festlegt. Das schafft übrigens gleichzeitig eine längere finanzielle Sicherheit der Studierenden. Es ist doch absurd, dass wir ausgerechnet an unseren Hochschulen die arbeitsrechtlichen Errungenschaften aus hundert Jahren gewerkschaftlichem und politischem Kampf schlichtweg ignorieren. Viele Studierende sind auf den Job angewiesen, um sich ihr Studium überhaupt leisten zu können. Häufig gibt es Abhängigkeitsverhältnisse, weil Vorgesetzte gleichzeitig die akademischen Leistungen bewerten. Gerade deshalb müssen wir den Studierenden den Rücken stärken, und zwar so gut es geht. Ein Tarifvertrag ist das Mindeste. Hochschulen sind schon lange keine elitären Schutzräume für Kinder privilegierter Bürgerinnen und Bürger. Heute sind Hochschulen bunter. Trotzdem haben es Kinder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer noch viel schwerer. Wenn sie es trotz aller Widrigkeiten an die Hochschulen geschafft haben, treffen sie dann auf prekäre Arbeitsbedingungen, verkrustete Hierarchien und Existenzangst. Vier von fünf studentischen Beschäftigten gelten trotz ihres Jobs als armutsgefährdet. Ein Drittel geht daher außerhalb des Studiums einer weiteren Nebentätigkeit nach. Das müssen wir dringend ändern. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Wir fordern, dass sich Schleswig-Holstein in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für einen bundesweiten Tarifvertrag einsetzt. Wir finden gut, dass Sie das auch wollen. Mit Frau Heinold als stellvertretender Vorsitzender der Tarifgemeinschaft kann eigentlich nichts schiefgehen. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn es aber mit der größeren Lösung wider Erwarten doch nichts wird, sind Sie selbst in der Verantwortung. Für diesen Fall fordern wir, dass Sie den Ländern Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Bremen folgen und in Schleswig-Holstein einen Landestarifvertrag anstreben. (Sophia Schiebe) (Beifall SPD und SSW) Ich stelle fest, dass diese Zusage in Ihrem Alternativantrag explizit fehlt. Ihre Regierung hat sich laut Koalitionsvertrag die Stärkung der Tarifbindung vorgenommen. Wenn Sie diese Zusage nicht einmal für die studentischen Beschäftigten an den Hochschulen in Schleswig-Holstein einlösen, wissen wir, dass auch dieser Teil des Koalitionsvertrages nicht das Papier wert ist, auf dem er geschrieben wurde. Sollte kein Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten kommen, beweist das, dass Ihre Regierung die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer egal sind. Damit werden Sie auf den entschiedenen Widerstand der SPD treffen. Das verspreche ich Ihnen schon einmal. Sie können heute das Gegenteil beweisen. Abschließend beantrage ich, dass die Forderungen heute einzeln abgestimmt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)
Beate Raudies
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist relativ unruhig im Haus. Ich bitte doch darum, das Murmeln einzustellen, die Gespräche vor die Tür zu verlagern und den Rednerinnen und Rednern Aufmerksamkeit zu erteilen. Der Erste, der davon profitieren wird, ist für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Patrick Pender.
Patrick Pender CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Lieber Herr Vogt! Hochschulen sind Bildungsstätten der Begegnung. Sie stellen einen Ort für tüchtige, wissbegierige Menschen dar, welche ihre Wahl eines Studiums getroffen haben. Im aktuellen Studienjahr an den 423 Hochschulen in Deutschland sind derzeit 2.924.276 Studentinnen und Studenten eingeschrieben. Diese Zahl können wir ganz exakt benennen. Anspruchsvoller wird es jedoch schon, will man herausfinden, wie viele studentische Hilfskräfte es derzeit im Land gibt, eben jene oftmals junge Menschen, die sich derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer Bildungseinrichtung befinden. Der geläufige Begriff studentische Hilfskraft kann dabei voreilig den Eindruck einer geringqualifizierten Ausübung vermitteln und wird dem tatsächlichen Arbeitsumfang und Pensum wahrlich nicht gerecht. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Studentische Beschäftigte bereiten schließlich Seminare vor, organisieren Exkursionen, unterstützen Gruppenarbeiten als Tutoren, korrigieren Klausuren, sie archivieren, recherchieren und programmieren. Wir haben es somit mit einem wechselseitigen Nutzenverhältnis im Wissenschaftsbereich zu tun. Die Einrichtungen profitieren von der geleisteten Arbeit. Gleichzeitig erhalten Studenten über ihren eigentlichen Studiengang hinaus weitreichendere Einblicke in die Forschung und Arbeitsweise von Hochschulen. Dennoch findet gegenwärtig, es wurde schon angesprochen, diese Arbeit im Großen und Ganzen in einem nicht tariflich abgesicherten Bereich statt. In der vom Institut Arbeit und Wirtschaft, die Kollegin hat es genannt, hervorgebrachten Studie „Jung, akademisch, prekär?“, übrigens die weitreichendste Untersuchung zu diesem Thema, wird Licht auf die miserablen Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigungstätigkeit geworfen. Studentische Beschäftigte arbeiten oft wochenlang ohne Bezahlung. In vielen Fällen werden Krankheits- und Urlaubstage nachgearbeitet oder gar nicht erst in Anspruch genommen. Die Kettenverträge wurden auch schon genannt. Aber was für mich ein bisschen versinnbildlichend ist: Das Ganze ist, wenn wir es auf die Spitze treiben, mit dem gegenwärtigen Missverhältnis durch die Einordnungspraxis einiger Leitungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen benannt, denn diese klassifizieren studentische Hilfskräfte doch tatsächlich als Sachmittel. Das ist auch der Grund dafür, warum eine einheitliche Erhebung sämtlicher studentischer Beschäftigter in Deutschland nicht möglich ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Studenten sind aber doch keine Sachmittel, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Wissenschaftsbetriebs. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ohne ihren Einsatz wäre ein regulärer Lehr- und Forschungsbetrieb gar nicht durchführbar. Es mag daher niemanden verwundern, dass die Studierenden in Kampagnen wie TVStud, Streiks oder Demonstrationen wie just heute zur Mittagspause vor dem Landeshaus ihrem Unmut mittlerweile spürbar Gehör verschaffen wollen. Zusammen mit den Grünen haben wir als CDUFraktion bereits früh die Anliegen wahrgenommen und im Koalitionsvertrag deutlich aufgeführt, dass wir uns zu fairen und guten Arbeitsbedingungen für studentische Hilfskräfte bekennen. Unser An- (Patrick Pender) liegen bleibt es, dass durch die Einführung eines eigenen Tarifvertrags eine Verbesserung der Situation für Studenten bundesweit herbeigeführt wird. Federführend ist in der Tat unsere Finanzministerin Frau Heinold, der ich an dieser Stelle noch einmal meinen Dank aussprechen möchte für die aufgeschlossene, zugängliche und auch lösungsorientierte Verhandlungsführung. Schließlich sind Sie am Vorstand der Tarifgemeinschaft der Länder beteiligt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uns ist wichtig, dass sich die Verhältnisse verbessern und sich gleichzeitig die Möglichkeiten nicht beschränken oder gar verringern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist genau das, was unseren Antrag von ihrem unterscheidet, denn es sollte nie ein alleiniges Vorpreschen als Land das Hauptziel sein, denn das würde im Einigungsprozess im schlimmsten Fall den gegenteiligen Fokus haben. – (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])
Beate Raudies
Entschuldigung, Herr Abgeordneter, ich war unaufmerksam. – Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Habersaat?
Patrick Pender CDU
Gern, ich habe mich dieses Mal gefreut.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Pender. – Verstehe ich es also richtig? Sie setzen darauf, dass das bundesweit klappt und schreiben nur deshalb nicht in ihrem Antrag, dass es alternativ eine Landeslösung geben wird, weil das Ihre Verhandlungsposition schwächen würde, aber Sie sagen den Studierenden zu: Wenn es keine bundesweite Lösung gibt, dann lösen Sie das auf schleswig-holsteinischer Ebene? – Nein, Herr Habersaat, das möchte ich nicht sagen. Ich glaube, das setzt auch das falsche Signal. Wir orientieren uns dahin, dass der Einvernehmungsdialog nur dann einen Erfolg, auch einen bundesweiten Erfolg haben kann. Wir wollen für Studierende in der gesamten Republik gleichwertige Möglichkeiten schaffen, indem man mit den Ländern diesen Prozess, der schon begonnen hat, im Herbst, im Oktober anzielt und auf eine einheitliche Lösung setzt. Im Übrigen: Ihre Kolleginnen und Kollegen im Hamburger Senat teilen das. Die Länder, die ebenfalls solche Beschlüsse auf den Weg gebracht haben, haben auch erst einmal das Ziel gesetzt: Lasst uns eine einvernehmliche Lösung verfolgen. Natürlich, andere Optionen werden auch genannt, und auch die Ministerien haben Bereitschaft signalisiert. Das können wir natürlich im Bildungsausschuss besprechen. Aber ich würde hier erst einmal sagen: Wir haben eine tolle Verhandlungsführerin, und das ist eine Verhandlungsmacht. Lassen Sie uns das Große und Ganze in der Verhandlung erreichen, bevor wir uns das selbst vom Tisch nehmen, indem wir es schon in der Antragsweise verwässern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Habersaat, es gibt tatsächlich ein Land, nämlich Hessen, das nicht Teil der Tarifgemeinschaft der Länder ist. Auch Berlin ist hier ausgenommen. Dort hat man das zwar nicht wie wir strukturiert, aber das wurde rückwirkend gebilligt. Herr Habersaat, vielleicht sollten Sie einmal an die TU Berlin gehen und dort mit den studentischen Beschäftigten sprechen. Viele wurden nämlich von ihrer Stelle freigestellt und entlassen, denn dieses Vorpreschen in Berlin hat dazu geführt – und das wollen wir vermeiden –, dass die Anzahl der möglichen Plätze verringert wurde. Hier hat man das den Hochschulen quasi übergestülpt und gesagt: Wir haben einen guten Gedanken, aber in der Praxis hat das nicht geklappt. Da sind ganze 100 Beschäftigungsstellen gestrichen worden, weil die finanzielle Mehrbelastung einfach nicht verhandelt wurde. Wir wählen den Weg des Dialogs auf Augenhöhe. Wir wählen den Weg der Begegnungsstätte. Das ist eigentlich unser Kurs, und ich würde mich freuen, wenn Sie den, genau wie Ihre Kollegen in der Hansestadt, gehen. Ich weiß, hier gibt es Unterschiede zu Schleswig-Holstein, das habe ich heute Vormittag gelernt. Aber auch dort will man erst einmal das Zusammenspiel fortführen, bevor man gegenseitig davonprescht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zehn Sekunden, ich komme zum Schluss: Es ist hier nicht so, dass die Schnelligkeit obsiegt, sondern es ist die Stabilität, die wir vermitteln wollen. Wir wollen, dass studentische Beschäftigte die Sicherheit erhalten, die sie verdient haben, und wir wollen unsere Hochschulen als Bildungsstätten der Begegnung auch weiterhin stärken. Ein Mehrwert zum alltäglichen Studienverlauf wird geschaffen, und ein Mehrwert für den Wissenschaftsstandort entsteht. (Patrick Pender) Letzter Satz: Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem heute eingebrachten Antrag ein klares Signal setzen und mit dem Wirken unserer Ministerin auch Rückenwind geben für die Verhandlungsrunden der Tarifgemeinschaft der Länder im Herbst dieses Jahres. – Viel Erfolg! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Viele von Ihnen werden einmal als studentische Hilfskraft gearbeitet haben, oder Sie hatten zumindest Kontakt zu jemandem, der an einer Hochschule studentisch beschäftigt ist. Das ist oftmals alles andere als eine ideale Situation: Unsicherheit, ob der Vertrag verlängert wird; Unklarheit darüber, was mit den Urlaubstagen ist; eine Finanzierung, die oftmals nicht so doll ist. Die Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten richten sich nach gesetzlichen Vorschriften. Sie haben einen Anspruch auf Urlaub, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf Mindestlohn. Das ist schon jetzt der Fall. Aber nützt ihnen das, wenn es nicht vollends umgesetzt wird? Viele studentische Beschäftigte kennen ihre Rechte selbst nicht, sie wissen nicht, dass sie bezahlten Urlaub nehmen können. Bei der Demo eben gerade draußen vor dem Landeshaus habe ich an einem Rad drehen dürfen. Dann wurde mir eine zufällige Frage gestellt. Ich wurde gefragt, ob studentisch Beschäftigte einen Personalrat einsetzen dürfen. Vier Antwortmöglichkeiten wurden gegeben. Ich weiß nicht, wer hier die Antwort weiß, aber das ist nicht der Fall. Das ist natürlich ein Problem. Sie wissen nicht, dass sie sich nicht krank zur Arbeit schleppen müssen und dass sie das eigentlich auch gar nicht dürfen. Dagegen könnte man angehen, diese Rechte könnte man bekannter machen. Ich bin mir sicher, dass es ein Mitbringsel dieser Debatte sein wird, dass wir hier verstärkt hinschauen werden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Rixa Kleinschmit [CDU] und Peter Lehnert [CDU]) Noch schwerer wiegt aber, dass auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, oft Professorinnen und Professoren, diese Rechte selten kennen. Viele halten sich an das Arbeitsrecht und bringen ihren studentischen Beschäftigten die Wertschätzung entgegen, die sie verdienen. Aber immer wieder gibt es Fälle, in denen das nicht geschieht, in denen Druck ausgeübt wird, trotz Krankheit zu arbeiten: Es ginge ja auch ganz bequem von zuhause aus. Es gibt Fälle, in denen geltende Urlaubsregelungen verleugnet werden, und für diese Fälle reicht der Verweis auf die gesetzlichen Regelungen eben nicht mehr aus, denn es handelt sich ja bei solchen Beschäftigungsverhältnissen meist nicht um gewöhnliche Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnisse. Das ist ganz wichtig. Allzu oft ist die Chefin auch Notengeberin für den Hochschulabschluss, oft entscheidet der Chef darüber, ob ich anschließend an mein Studium eine Promotionsstelle in der gleichen Arbeitsgruppe bekomme, und eine unabhängige Vertretung gibt es für studentische Beschäftigte eben nicht. Der Personalrat der Uni vertritt sie nicht. Ich habe als HiWi also einen Anreiz, öfter mal den Mund zu halten oder krank zu arbeiten, darauf zu hoffen, dass mein befristeter Vertrag schon noch um ein weiteres Semester verlängert wird und dass ich das dieses Mal früher als zwei Wochen vor Vertragsende erfahre. Ich habe das selbst nicht so erleben müssen, aber ich denke mir das auch nicht aus. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Gott sei Dank habe ich das nicht erleben müssen, richtig. – Eine Bestandsaufnahme seitens der Tarifgemeinschaft der Länder steht trotz Ankündigung 2021 weiterhin aus. Laut der vom Institut für Arbeit und Wirtschaft der Uni Bremen im Auftrag von ver.di, GEW und dem Netzwerk TVStud durchgeführten Studie „Jung, akademisch, prekär?“ liegt die durchschnittliche Vertragslaufzeit studentischer Beschäftigter in Schleswig-Holstein bei unter sechs Monaten. Mehr als die Hälfte der Befragten bundesweit wurde von ihren Vorgesetzten nicht über ihren Urlaubsanspruch aufgeklärt; 6,8 Prozent erhielten gar die Falschinformation, sie hätten gar keinen Anspruch. Mehr als die Hälfte der schleswig-holsteinischen Befragten arbeitet zumindest manchmal ihre Krankheitstage ab. So geht es nicht! Eine studentische Beschäftigung muss schon aus Gründen der Sicherung von Forschung und Lehre attraktiv sein; denn ohne Hiwis – das wissen wir nun wirklich alle – läuft nichts. Der Einstieg in eine Arbeitsgruppe – und damit vielleicht später in eine wissenschaftliche Laufbahn – darf eben nicht davon abhängen, ob ich es mir (Malte Krüger) leisten kann, unter prekären Arbeitsbedingungen zu arbeiten. Das schafft keine Chancengerechtigkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Deshalb brauchen wir einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an Hochschulen. Wir brauchen einen TV Stud. Heute Mittag haben sich zu Recht Menschen vor dem Landeshaus versammelt, um das einzufordern. Sie fordern Mindestvertragslaufzeiten, eine Entlohnung oberhalb des Mindestlohns, die konsequente Umsetzung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten sowie eine eigene Personalvertretung. Dagegen kann man nichts haben, das muss man unterstützen. Diese Forderungen teilen auch wir. Nach der Logik der Tarifgemeinschaft der Länder können wir keinen eigenen, auf Schleswig-Holstein beschränkten Tarifvertrag für studentische Beschäftigte abschließen. Wir würden damit unser Stimmrecht in der Tarifgemeinschaft verlieren. Das ist mit Blick auf die vielen anderen Prozesse, die dort gemeinsam abgestimmt werden, kein gangbarer Weg. Aber ich bin mir sicher, dass die Ministerin das gleich noch viel besser ausführen kann als ich; denn – es wurde schon gesagt – sie ist im Vorstand dabei. Also müssen wir die Tarifgemeinschaft mitnehmen und dort für eine ausreichende Mehrheit eintreten. Aktuell gibt es die benötigte Drei-Fünftel-Mehrheit für einen TVStud in der Tarifgemeinschaft der Länder nicht. Deshalb müssen wir – und vor allem unsere Finanzministerin Monika Heinold – dort Überzeugungsarbeit leisten. Frau Schiebe, Sie haben ja recht: Wir als Landtag könnten jetzt beschließen, für den Fall der Fälle eine andere Regelung zu treffen. Aber ich habe an der Uni aufgepasst: Schon in der Verhandlungssituation bekannt zu geben, dass man sich quasi eine Hintertür offenhält, ist keine schlaue Ausgangslage für Verhandlungen. Deswegen teilen wir Ihre Auffassung nicht. Ich glaube, wenn das wirklich scheitern sollte, dann müssen wir hier noch einmal über die genaue Ausgestaltung diskutieren und schauen, was wir machen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Vorsitzende, Christopher Vogt, das Wort.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Hochschulen haben enorme Bedeutung für die Entwicklung unseres Bundeslandes; diese spiegelt sich aber in der Finanzierung durch das Land leider schon seit Jahrzehnten nicht in angemessener Form wider. Wir hatten zu Zeiten der Jamaikakoalition zwar Fortschritte bei der Hochschulfinanzierung gemacht; aber das Problem ist, wenn man ehrlich ist, weiterhin im erheblichen Maße vorhanden. Das spüren auch viele Beschäftigte an unseren Hochschulen – vor allem im sogenannten akademischen Mittelbau – an ihren Arbeitsbedingungen. Auch bei den studentischen Beschäftigten gibt es insoweit Handlungsbedarf. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle muss man leider festhalten: Der Staat ist nicht immer ein besonders vorbildlicher Arbeitgeber. In Schleswig-Holstein beginnt für mehrere Tausend Studienanfängerinnen und Studienanfänger jedes Jahr ein komplett neuer, von Veränderungen geprägter Lebensabschnitt. Für die allermeisten beginnt mit dem Studium auch die Zeit, in der finanzielle Herausforderungen erstmals ganz oder zumindest teilweise eigenständig bewältigt werden müssen. Eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium ist daher für die Mehrheit der Studentinnen und Studenten nicht nur fakultativ, sondern obligatorisch. – Ich sage das, um auch einen akademischen Touch in die Debatte zu bringen. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP] – Oliver
Oliver Kumbartzky FDP
Ich habe es nicht verstanden, aber es war gut!) – Das wollte ich gerade abfragen; aber gut. (Heiterkeit) Eine Stelle an der Hochschule als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft wirkt auf den ersten Blick verlockend; denn es ist gerade zu Beginn des Studiums eher selten, dass man durch einen Nebenjob Studieninhalte und Arbeitstätigkeit miteinander verbinden kann. Gleichzeitig trägt man mit einem solchem Job idealerweise noch zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bei. Leider sieht die Praxis oft anders aus; denn vielen Studentinnen und Studenten bleibt der Zugang zu diesen Stellen schon aufgrund ihres sozioökonomischen Hintergrundes verwehrt. Man muss es sich nämlich schon „leisten“ können, Verträge einzugehen, in denen durch die geringe Stundenanzahl das Einkommen weit unter der Geringfügigkeitsgrenze (Christopher Vogt) von 520 Euro liegt. Diese Feststellung gilt in Zeiten der Inflation ganz besonders. Wir können deshalb beiden vorliegenden Anträgen etwas abgewinnen. Ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte könnte einige Missstände beseitigen. (Beifall FDP) Aber, meine Damen und Herren von der Koalition, Sie machen es sich mit Ihrem Antrag aus meiner Sicht etwas zu einfach; denn Sie verweisen allein auf die Tarifgemeinschaft der Länder, wo meines Wissens seit Jahren – Frau Heinold, Sie werden es uns gleich erklären; es wurde schon angekündigt – keine entsprechende Einigung in Sicht ist; zumindest ist das mein Eindruck. Sie sagen, Sie hätten das Problem erkannt und wüssten, worin die Lösung liege. Aber wenn Sie selbst davon ausgehen, dass sie nicht kommt, dann ist es nur eine Scheinlösung, die Sie anbieten. Ich glaube, das sollte man auch offen so sagen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Sie von den Koalitionsfraktionen schreiben in Ihrem Antrag auch, dass für Sie zu fairen Arbeitsbedingungen eine tarifliche Absicherung, eine Personalvertretung und eine angemessene Mindestvertragslaufzeit gehören. Mir drängt sich allerdings die Frage auf, warum Sie dies mit Ihrer Landtagsmehrheit nicht einfach selbst auf den Weg bringen. SPD und SSW haben vorgeschlagen, einen eigenen Tarifvertrag abzuschließen. Dies würde wahrscheinlich zu Problemen führen. Daher will ich einen dritten Weg aufzeigen. Sie könnten aus meiner Sicht auch § 69 des Hochschulgesetzes ändern und dort, wenn Sie es unbedingt wollen, eine Mindestvertragslaufzeit festschreiben. Oder Sie könnten – wie in Nordrhein-Westfalen geschehen – die Möglichkeit zur Einführung einer eigenständigen Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte im Hochschulgesetz verankern. Auch das könnten Sie tun, wenn Sie es wollten. Darauf wollte ich hinweisen. Vielleicht ist das eine Lösung, mit der man in den nächsten Monaten den studentischen Hilfskräften helfen kann. CDU und Grüne tun nichts lieber, als an den Bund zu appellieren und Forderungen zu stellen. Das müssen Sie aber diesmal gar nicht machen; denn zum Glück ist Ihnen die Bundesforschungsministerin mit der geplanten Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes – ein schönes deutsches Wort –, auf dessen Regelungen ja in § 69 des Hochschulgesetzes verwiesen wird, schon einige Schritte voraus. (Beifall FDP) Denn die Bundesregierung plant sowohl eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr als auch eine Erweiterung der maximalen Beschäftigungsdauer auf acht Jahre. Damit wird die Planungssicherheit für die an den Hochschulen Beschäftigten verbessert. Sie als Koalition sollten aber auch selbst handeln. Die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte im Land werden es Ihnen danken. Herr Kollege Pender hat auf einen wichtigen Punkt hingewiesen: So wie in Berlin sollte es nicht laufen. Dort hat man zwar die Arbeitsbedingungen ein Stück weit verbessert; aber es sind auch 100 Stellen gestrichen worden. Damit ist am Ende niemandem geholfen. Diesen Weg sollten wir also nicht gehen. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
Beate Raudies
Für die Fraktion des SSW hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal freut es mich – ich finde, das ist eine gute Botschaft –, dass wir hier zwei Anträge haben, die zumindest in ihrem Tenor für Tarifverträge eintreten. Das ist ein gutes Signal an dieser Stelle. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Aber es wird eben auch deutlich: Der Antrag von Schwarz-Grün bleibt deutlich hinter dem zurück, was SPD und SSW hier vorgelegt haben. Insoweit ist bei den Koalitionsfraktionen noch deutlich Luft nach oben. Wir haben hier schon oft den Fokus auf die prekäre Situation der Studierenden gerichtet. Der wissenschaftliche Nachwuchs bildet den Mittelbau an unseren Hochschulen; das wissen wir alle. Insbesondere die Arbeit in der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sind Bereiche, in denen die Studierenden wertvolle Erfahrungen für ihren weiteren akademischen Werdegang sammeln können. Unsere Hochschulen brauchen eine Personal- und Organisationsentwicklung, welche die Arbeitssituation der an den Hochschulen Tätigen im Blick hat. Das gilt auch für die studentischen Beschäftig- (Christian Dirschauer) ten. Gute Arbeitsbedingungen stärken unsere Hochschulen. Deshalb dürfen studentische Angestellte an den Universitäten nicht mehr von Tarifverträgen ausgeschlossen sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. In einem Punkt stimme ich Kollegen Vogt zu: § 69 des Hochschulgesetzes, der das Recht der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte regelt, muss in Bezug auf die Arbeitsbedingungen dringend konkretisiert und nachgebessert werden. Entgeltfragen können aber nicht im Gesetz geregelt werden; dafür braucht es einen Tarifvertrag. Wir haben schon oft über die schwierige Situation der Studierenden gesprochen, vor allem über den sozialen und psychischen Stress im Studium, der die Gesundheit der Studierenden beeinträchtigt. Und – auch das ist eine Beobachtung –: Seit der Pandemie fällt es offensichtlich schwer, ein studentisches Miteinander beziehungsweise eine studentische Gemeinschaft zu erleben; insoweit hat es Veränderungen gegeben. Auch deshalb ist es besonders wichtig, jetzt an den Stellschrauben zu drehen, die den Studierenden die Möglichkeit bieten, an den Hochschulen fachrelevant tätig zu sein und mit ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen gemeinsam zu arbeiten, zu forschen und sich zu beraten. Die Studierenden müssen motiviert werden, an ihren Instituten zu arbeiten und ihre eigene Fachlichkeit zu vertiefen. Dadurch wird die Anbindung an die Hochschule verstärkt und eben auch verbessert. Allerdings ist es in Zeiten von Fachkräftemangel in allen Bereichen für Studierende nicht schwer, gut bezahlte Aushilfsjobs in der freien Wirtschaft zu finden. Immerhin müssen viele Studenten einen großen Teil ihres Lebensunterhalts selbst erarbeiten. Das ist immer noch so; das haben wir schon gehört. Um die Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte aufzuwerten, ist ein Tarifvertrag also unumgänglich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Studierende berichten von unklaren Vertragsverhältnissen. So wird zum Beispiel nicht klar kommuniziert, dass es Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall gibt. Das muss geändert werden. Wertschätzung und Attraktivität der Arbeit an der Hochschule müssen deutlich werden. Die Rahmenbedingungen für studentische Arbeitsverhältnisse müssen allgemeingültig und transparent geregelt werden; sprich: Es muss ein guter Tarifvertrag für studentische Beschäftigte abgeschlossen werden. Die heutige Debatte macht klar, wie wichtig die Verhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder im Herbst sein werden. Ich hoffe, dass die Verhandlungen der Situation angemessen geführt werden und Schleswig-Holstein sich für eine gute und bundesweit gültige Tarifregelung für unsere studentischen Beschäftigten einsetzt. Sollten die Tarifverhandlungen nicht erfolgreich sein und kein bundesweiter Tarifvertrag für studentische Beschäftigte erarbeitet werden, muss Schleswig-Holstein selbst einen Tarifvertrag entwickeln. Das geht. Hierfür müssen wir nicht nur nach Berlin schauen. Herr Krüger, das, was Sie uns hier erzählt haben, ist falsch. Es gibt den § 7 der Satzung der TdL. Danach kann ein Land durchaus durch Beschluss der Mitgliederversammlung der TdL ermächtigt werden, eigene Tarifverträge abzuschließen. Ich glaube, hier gäbe es sogar eine Wahrscheinlichkeit, dass der Beschluss erfolgen würde, weil es keine Tarifkonkurrenz zu anderen Bereichen gibt. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Also, wenn man es will, kann man es. Man kann zumindest in der Mitgliederversammlung der TdL versuchen, diesen Weg zu gehen. Die Landesregierung will die Tarifbindung stärken. Packen Sie es an, am besten bundesweit! – Herzlichen Dank! (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie im Antrag der Fraktionen beschrieben, spielen studentische Beschäftigte eine wichtige Rolle für das Gelingen von Lehre und Wissenschaft an unseren Hochschulen. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Landesregierung sich – Zitat – „in der Tarifgemeinschaft der Länder weiterhin für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte“ einsetzt. Meine Damen und Herren, das Thema „Tarifvertrag für studentische Beschäftigte“ stand bereits im Rahmen der letzten Tarifverhandlung auf der Tagesordnung. 2021 haben sich die Tarifvertragsparteien, die TdL, ver.di und der dbb, verständigt, in eine Bestandsaufnahme der Beschäftigungsbedingungen der studentischen Beschäftigten einzutreten. Hierzu gab es 2022/23 Gespräche zwischen TdL und Ge- (Ministerin Monika Heinold) werkschaften. Weitere Gespräche werden folgen. Bisher konnte keine Einigung erzielt werden. Inzwischen bin ich selbst Teil des Vorstands. Darauf habe ich hingearbeitet. (Christopher Vogt [FDP]: Sehr gut!) Das ist ein toller Job. (Christopher Vogt [FDP]: Macht bestimmt Spaß!) Ich werde mich in den anstehenden Verhandlungen im Herbst selbstverständlich dafür einsetzen, dass ein Tarifvertrag abgeschlossen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, es ist anders als von SPD und SSW beantragt: Eine Landesregelung ist nicht ohne Zustimmung der TdL möglich. Herr Dirschauer, ich fand es ganz lustig, dass Sie erst freudig ansetzten und sagten: „Man kann es machen“, um dann zu sagen: „Man kann es versuchen.“ – Das ist ein kleiner Unterschied; aber wir werden uns nicht entmutigen lassen. Die Ausnahme ist das Land Berlin; es ist gesagt: 1981 wurde dort ein eigenständiger Tarifvertrag mit den Beschäftigten abgeschlossen, die Hochschulen haben ihn abgeschlossen, die wiederum nicht Teil der TdL sind. Nachträglich hat die Mitgliederversammlung der TdL das gebilligt, sie war allerdings nicht sehr erfreut. Gleichzeitig hat die TdL damals festgehalten und festgestellt, dass eigenmächtige Tarifverhandlungen für studentische Beschäftigte abgelehnt werden. Demzufolge braucht es eine Verständigung in der TdL. Neben uns, Schleswig-Holstein, haben nur die Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Saarland und Thüringen im Rahmen von Koalitionsverträgen festgehalten, sich klar für Tarifverträge einzusetzen. Wenn Sie das aufmerksam verfolgt haben, und das werden Sie gemacht haben, wissen Sie, dass Hamburg nicht dabei ist. Wer ist Vorsitzender der TdL? Ich freue mich ja, dass Sie mir als stellvertretender Vorsitzenden so viel zutrauen, weil Sie wissen, dass ich immer kräftig kämpfe; (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) aber Vorsitzender ist mein geschätzter Kollege Dressel von der SPD. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Ich bin mir sehr, sehr, sehr sicher, dass Sie auf Ebene der Sozialdemokratie jetzt an alle Bundesländer herantreten, um zu schauen, dass es dort so gute Landtagsanträge wie hier gibt, damit wir dann mit einer breiten Mehrheit Erfolg haben; denn noch ist die Mehrheit nicht gesichert. Es bräuchte eine Dreifünftelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Ausgang unserer Bemühungen ist offen. Aber Rückenwind aus dem echten Norden ist mit Sicherheit gut. Meine Damen und Herren, die Abgeordnete Schiebe von der SPD hat eine Kleine Anfrage zum Thema gestellt, die wir mit Drucksache 20/1184 gemeinsam mit dem zuständigen Bildungsministerium beantwortet haben. Darin wird auch auf die Richtlinien der TdL über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Beschäftigten und studentischen Hilfskräfte verwiesen. Daraus ist ersichtlich, dass sich die Arbeitsbedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften richten. Insoweit haben studentische Beschäftigte die gleichen durch Gesetz geltenden, geregelten Rechte und Pflichten, zum Beispiel in Bezug auf Urlaub, Entgeltfortzahlung und Befristungsmöglichkeiten, wie andere Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis nicht geltenden Tarifverträgen unterliegen. Deshalb wollen wir das ja auch ändern. Aber es gibt Rechte und Pflichten. Die Hinweise der Gewerkschaften und der Initiative TVStud, dass es aufgrund fehlender Informationen zu Rechten und Pflichten der Beschäftigten immer wieder zu Arbeitsrechtsverletzungen kommt, wurde vom Wissenschaftsministerium aufgegriffen. Das Wissenschaftsministerium wird die arbeitsrechtlichen und gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung von studentischen Beschäftigten zusammenstellen und aufbereiten; denn nur, wer seine Rechte kennt, kann auch die Einhaltung einfordern. Meine Damen und Herren, mit ihrem Antrag fordern SPD und SSW wie auch die Initiative TVStud, dass ein Tarifvertrag Mindestvertragslaufzeiten enthalten soll. Auch dies wurde hier schon gesagt. Es wurde darauf hingewiesen, dass derzeit eine bundesweit einheitliche Regelung zur Mindestvertragslaufzeit im Wissenschaftszeitvertragsgesetz in Planung ist. Da bewegt sich etwas. Im jetzt vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung – Herr Vogt, Sie haben es gesagt; noch ist es ein Entwurf – ist hinsichtlich der Verlängerung der regelmäßigen Vertragslaufzeit vorgesehen, dass Verträge für nicht weniger als ein Jahr vereinbart werden sollen. Dies soll für die Studierenden ein höheres Maß an Verlässlichkeit und Planbarkeit schaffen. Eine entsprechende Änderung des schleswig-holsteinischen (Ministerin Monika Heinold) Hochschulgesetzes wäre dann mit der nächsten Novellierung die Folge. Wir setzen darauf, dass es eine bundesweite Verständigung gibt, wie die Bundesregierung es plant, und dies dann sozusagen die Grundlage ist. Meine Damen und Herren, Sie sehen, Sie rennen bei uns offene Türen ein. Die Landesregierung ist aktiv. Wir sind ganz vorne mit dabei, um die Arbeitsbedingungen für die studentischen Hilfskräfte zu verbessern. Ich bin mir sicher, dass es der Sozialdemokratie gelingt, auch ihre Freundinnen und Freunde in den anderen Bundesländern für diesen Weg zu begeistern. Dann würde der Rückenwind vielleicht für eine Dreifünftelmehrheit reichen, und die braucht es. Also gilt für uns gemeinsam: Auf geht’s! – Vielen Dank für die wundervollen Anträge. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Die Finanzministerin hat die vorgesehene Redezeit für die Landesregierung um zwei Minuten erweitert. Diese Redezeit stünde jetzt auch den Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe aber nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung und komme zur Abstimmung, zunächst zu dem Antrag zu a), Antrag der Fraktionen von SPD und SSW, Drucksache 20/1146 (neu). Ich habe keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Deswegen kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Es ist Einzelabstimmung beantragt worden, und zwar stimmen wir über jeden der drei Absätze des Antrages 20/1146 (neu) einzeln ab. Wer dem ersten Absatz des Antrags, Drucksache 20/1146 (neu), zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Absatz abgelehnt. Wer dem zweiten Absatz des Antrags zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind wiederum die Fraktionen von FDP, SPD und SSW. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der zweite Absatz abgelehnt. Wer dem dritten Absatz des Antrags, Drucksache 20/1146 (neu), zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist auch dieser Absatz abgelehnt. Da alle Absätze des Antrages abgelehnt wurden, bedarf es auch keiner Schlussabstimmung über diesen Antrag mehr. Ich komme dann zweitens zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1194. Auch hierzu habe ich keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört und lasse darum in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag, Drucksache 20/1194, in der Sache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 17 und 22 auf: Gemeinsame Beratung a) Keine Kürzung bei der Sportförderung Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1155 b) Sportentwicklungsplan mit Finanzmitteln unterlegen Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/1160 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort für die FDP-Fraktion der Abgeordneten Annabell Krämer.
Annabell Krämer FDP
Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident sprach gestern von der großen Verunsicherung der Bevölkerung. Herr Ministerpräsident, wofür haben Sie denn eigentlich mit Ihrer Streichliste und der vorläufigen Haushaltssperre gesorgt? – Ich beantworte Ihnen das übrigens gern: Sie haben für massive Verunsicherung im gesamten Land gesorgt, und das völlig ohne Not. Auch die Sportvereine und -verbände waren davon nicht ausgenommen. Aber fangen wir mal vorne an. Wie war es denn? Im März 2023 beschließen Ihre regierungstragenden Fraktionen auf Basis eines expliziten Fraktionsantrags eine Mittelerhöhung für den Landessportverband in Höhe von 250.000 Euro. (Annabell Krämer) (Beifall SSW) Und dann? Acht Wochen später wird dieser Ansatz wieder kassiert und gestrichen. Aber es war natürlich genug Zeit, diese wunderbare Erhöhung in den einzelnen Wahlkreisen durch die Abgeordneten feiern zu lassen. Glaubwürdigkeit? Also ernsthaft hier: Fehlanzeige! Weiter geht es mit dem Streichkonzert im Ihnen doch angeblich so wichtigen Bereich Sport. Die Mittel zur Förderung des Sports an Gemeinden und Dritte wurden um sage und schreibe zwei Drittel gekürzt. Es passt in das Bild, das Sie hier eigentlich insgesamt seit gut einem Jahr zeichnen: Weltmeister im Ankündigen, Kreisklasse in der tatsächlichen Umsetzung, und beim Elfmeter ohne Torwart treffen Sie, ehrlich gesagt, noch nicht einmal den Ball. (Beifall FDP) Eines möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen, die ehemalige sportpolitische Sprecherin der CDUFraktion – ich vermute, sie wird heute auch zuschauen – hätte der Landesregierung diese Kürzungen, ich glaube, da sind wir uns alle einig, niemals durchgehen lassen und schon gar nicht ohne Parlamentsbeschluss. (Beifall FDP, SPD und SSW) Und nun? – Kein Widerstand der CDU-Fraktion. Liebe Barbara Ostmeier, du hast immer darauf hingewiesen: Die Herausforderungen bei der Sportentwicklung sind riesig für unser Land. Beispiel Schwimmunterricht: Fast 60 Prozent der Zehnjährigen in unserem Land sind keine sicheren Schwimmer. 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der sechsten Klasse haben noch nicht einmal eine ausreichende Schwimmfähigkeit. Doch Ihre Lösungen auch hier sind nicht existent. Wir fordern schon lange gemeinsam mit den anderen Kollegen der Opposition, dass die Fachanforderungen beim Schwimmen endlich verbindlich umgesetzt werden und echte Schwimmfähigkeit in den Schulen vermittelt wird. (Beifall FDP und SSW) Ich werde nicht müde, es zu betonen – es ist mein Herzensthema –: Jedes Kind in diesem Land muss schwimmen können. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Aber was haben die Kürzungen bei der Sportförderung denn nun konkret zur Folge? Auch das beantworte ich Ihnen gerne anhand eines Beispiels. Die Ehrenamtsoffensive des Landessportverbandes wird erschwert und verzögert. Dabei fehlen doch jetzt bereits Übungsleiterinnen und Übungsleiter an allen Ecken und Enden und auch hier übrigens insbesondere im Sport. Die Wartelisten – Sie alle wissen es – sind eklatant lang. Wir sind durch Corona Jahre zurückgeworfen worden, und das wird sich noch weiter verschlimmern. Teilweise mussten Vereine deswegen jetzt schon Wartelisten für das Vereinsangebot einführen. Liebe Landesregierung, Sportland Nummer eins werden Sie so nicht! Dabei sind der Sport – das wissen wir, und das, denke ich, teilen wir auch alle – und das ehrenamtliche Engagement das Herzstück unserer Gesellschaft. Denn wo Menschen sich zusammentun und gemeinsamen Interessen nachgehen, spielt es keine Rolle, wer man ist oder wo man herkommt. Es zählt nur, gemeinsam im Team etwas voranzubringen. Der Sport leistet deshalb einen unglaublich wichtigen Beitrag zur Integration und zum gesellschaftlichen Miteinander. Und gerade da setzen Sie nach Corona den Rotstift an. Jetzt verschieben Sie sogar noch die Haushaltsberatungen. Der Ministerpräsident verkündete es gestern. Müssen unsere Sportvereine und -verbände jetzt noch länger um die benötigten Mittel bangen? Die Vereine und Verbände brauchen wirklich Planungssicherheit und keinen Schlingerkurs. (Beifall FDP und SSW) Wir als FDP-Fraktion sagen es in aller Deutlichkeit: Bei der Sportförderung darf nicht gekürzt werden. Die vorgenommenen Streichungen müssen umgehend zurückgenommen werden. Ich bitte deshalb nachdrücklich um Zustimmung zu unserem Antrag – getreu dem Motto aus dem Fußball: In den Farben getrennt, in der Sache vereint. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SSW)
Beate Raudies
Für die SSW-Fraktion hat jetzt das Wort der Vorsitzende Lars Harms.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt bald drei Jahre her, dass wir hier gemeinsam eine Sportentwicklungsplanung beschlossen haben. Ich sage „gemeinsam“, weil wir als SSW der Planung auch zugestimmt haben. Und es hat ja durchaus auch einen guten Start gegeben. Zu nennen ist beispielsweise die Landessportkonferenz im März dieses Jahres, die hier im Plenarsaal getagt hat. Die Reihen waren voll besetzt mit Ver- (Lars Harms) eins- und Verbandsvertretern und Gästen aus den Kommunen, der Wissenschaft und der Wirtschaft. Es klang durchaus an, dass trotz der Coronamaßnahmen schon einiges angestoßen worden war. Mir ist das deswegen so wichtig, weil wir hier wirklich einen groß angelegten Prozess haben, mit eigentlich allen relevanten Akteuren. Die Landesfachverbände, Kreissportverbände, Vereine, der Profisport waren genauso eingebunden wie der nicht organisierte und organisierte Sport aus dem Landessportverband, die kommunalen Landesverbände, Industrieund Handelskammer und diverse Ministerien. Dem letzten Bericht zur Sportentwicklungsplanung ist zu entnehmen, dass bereits 2020 rund 25 Sitzungen der Arbeitsgruppen und des Lenkungsausschusses unter Mitarbeit von insgesamt mehr als 100 Personen stattgefunden hatten. Von daher wäre es wirklich schade, wenn wir darauf im Land nicht verlässlich aufbauen könnten. Gerade diesen Eindruck habe ich aber leider aus verschiedenen Gesprächen mitgenommen. Denn hier gibt es zwar Ideen, Konzepte und den Willen zur Umsetzung, aber gleichzeitig auch große Unsicherheit, was die mittelfristige Planung angeht. Die bekannten Bedarfe liegen unserem Kenntnisstand nach bisher schon bei 16 Millionen Euro, aber realistisch wäre es wohl eher, von einem noch größeren Betrag auszugehen. Wir fordern daher in unserem Antrag die Landesregierung auf, eine verlässliche mittelfristige Finanzplanung zu erstellen und für die nächsten Jahre die Finanzierung der Maßnahmen aus der Sportentwicklungsplanung sicherzustellen. Planungen in diesen Größenordnungen müssen finanziell unterlegt sein. Ansonsten finden sie nämlich nicht statt, und irgendwann landet das Ganze in der Schublade. Die Kommunen wollen ihre Sportinfrastruktur gern weiterentwickeln, aber sie tun es verständlicherweise nicht, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist. Wir brauchen Sicherheit für die Schwimmausbildung und dementsprechend auch für die Schwimmstätten, für den Nachwuchs- und Leistungssport und nicht zuletzt auch für den Sporttourismus. Das ist ja durchaus ein breites Handlungsfeld. Wir sprechen hier über den Radsport und Radreisen, Golf, den vereinsorientierten Spitzenfußball und die weite Welt des Wassersports, also Segeln, Surfen und Schwimmen. Der Sporttourismus spricht enorm viele Menschen an, er kommt aber so in den Förderkulissen nicht vor. Ich denke da momentan auch besonders an den Multipark, den wir hoffentlich bald auf Sylt bekommen, der ein gutes Beispiel dafür ist, wie schwierig es ist, entsprechende Fördermittel zu generieren, und wie langwierig eine Planung wird, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist. Seit Jahren arbeiten Architektinnen und Architekten aus Kiel, Kopenhagen und Sylt zusammen mit der Verwaltung der Gemeinde Sylt an diesem tollen Projekt. Hier kommen Skaterpark, Leichtathletik, Basketball, Fußball und Beachvolleyball neben freien Grünanlagen in einem Gesamtkonzept zusammen, das sicherlich auch den Tourismus weiter unterstützen wird, wenn man den Multipark entsprechend einbindet. Ich bin froh, dass wir da höchst engagierte Menschen haben, die an dem Projekt drangeblieben sind, denn das ist wirklich keine Selbstverständlichkeit. Es ist normal, dass Planungsprozesse über Jahre laufen, auch bei Eislaufbahnen, Schwimmhallen und anderen Sportstätten, aber es ist nicht normal, dass in Folgejahren keine Mittel bereitstehen und so im Grunde genommen für den Papierkorb geplant wird. Deswegen muss zum Beispiel auch der E-Sport, sobald es geht, wieder eine Perspektive bekommen. Wir haben hier große Herausforderungen. Wenn wir ernst nehmen und wollen, dass das, was der Landtag einmal beschlossen hat, auch umgesetzt wird, brauchen wir eine mittelfristige Planung. Wir brauchen sie auch für unser neu entstehendes Landeszentrum für den paralympischen Sport. Ich finde es toll, dass der Landtagsbeschluss jetzt umgesetzt wird, dass die Maßnahme mit jährlich 10.000 Euro unterlegt wird, sodass man den Betrieb anleiern kann. Wenn wir die jungen Menschen aber auf gleichem Niveau fördern wollen, wie wir das bei anderen Sportarten machen, dann muss man auch gucken, ob die Leute bei ihrer Ausbildung unterstützt werden können, ob man ihnen helfen kann, ihren Sport professionell ausüben zu können. Dann gehört mehr dazu, dann gehört auch eine entsprechende Perspektive dazu. Deshalb ist eine finanzielle Unterlegung dringend notwendig. (Beifall SSW) Meine Damen und Herren, ich sage es immer wieder gern: Der Sport ist die größte ehrenamtliche Bewegung, die wir in Schleswig-Holstein haben – über 1 Million Menschen stehen dahinter. Das ist mehr als jede gesellschaftliche Organisation, die wir sonst kennen. Dort gibt es viel Ehrenamt, und das Ehrenamt braucht einen gewissen Rahmen und eine verlässliche Planung, damit SchleswigHolstein wirklich das Sportland werden kann, das wir so gern sein wollen und von dem wir alle überzeugt sind. Lassen Sie uns deshalb mit der Sportentwicklungsplanung voranschreiten. Das geht nur, (Lars Harms) wenn das mittelfristig mit Finanzmitteln unterlegt wird. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP, Kristina Herbst [CDU] und Marc Timmer [SPD])
Beate Raudies
Ich weise darauf hin, dass es nicht zulässig ist, von der Tribüne aus Fotos zu machen. Ich bitte Sie, sich daran zu halten. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch eine wahre Freude, wenn andere Politiker die eigenen Überzeugungen bestätigen. Mir ging das jetzt wieder so, als ich in meiner Auffassung gestützt wurde, den FDP-Antrag abzulehnen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Wenn die Haushaltskonsolidierung nicht gelingt, ist bald jede politische Gestaltungsmöglichkeit futsch.“ Das sagte Wolfgang Kubicki. Seine Worte erinnern uns Politikerinnen und Politiker daran, wie wichtig es ist, sorgsam und verantwortungsbewusst mit den Finanzen – den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger – umzugehen. (Vereinzelter Beifall CDU – Annabell Krämer [FDP]: Und damit wollt ihr heute anfangen?) Genau das tun wir angesichts der Mai-Steuerschätzung: Wenn die Einnahmen nicht mehr wie erwartet fließen, muss man über entsprechende Konsequenzen nachdenken. Wir haben also etwas Luft aus dem Haushalt 2023 gelassen und auch die eine oder andere Erhöhung für das laufende Jahr zurücknehmen müssen. (Zurufe) Das ist ärgerlich, das tut weh, das verstehe ich. Nun traf es auch die Sportförderung – kein leichter Schritt für alle Beteiligten, schließlich wird der Sport bei uns großgeschrieben und ist eines der Herzensanliegen der Landesregierung. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass wir lediglich die geplante Erhöhung für 2023 zurücknehmen. Schauen wir uns – so viel Zeit muss sein – das Ganze einmal in Ruhe an, betrachten wir das große Ganze! (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja, machen wir mal!) – Ja, machen wir mal. – Insgesamt sind die Weichen in Schleswig-Holstein richtig gestellt: Wir haben den Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht, der die erste landesweite Sportentwicklungsplanung eines Flächenlandes darstellt. Zudem haben wir das Sportfördergesetz eingeführt, das eine umfassende finanzielle Stärkung des Landessportverbandes vorsieht. Der LSV und seine Einrichtungen erhalten 12 Millionen Euro jährlich. Wir unterstützen die Sanierung kommunaler Sportstätten mit rund 7,5 Millionen Euro, damit die vielerorts in die Jahre gekommenen Anlagen instand gesetzt werden können. Die Basis stimmt also, und wir stellen uns auch aktuellen Herausforderungen. Wie oft haben wir in diesem Haus im letzten Jahr über das Thema Schwimmen debattiert! Es wurde eben noch einmal angesprochen. Jetzt hat sich die Anzahl an angehenden Schwimmlehrern in Schleswig-Holstein fast verdoppelt. Laut Schwimmverband haben die Fördermittel des Landes einen wichtigen Anteil daran. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein sichtbarer, anerkannter Erfolg! Das Land fördert die Schwimmausbildung mit einem so hohen Fördervolumen wie nie zuvor. Noch nie ist so viel Geld in Schwimmen gesteckt worden wie 2023, nämlich 336.000 Euro. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bravo! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Sie erkennen: Das Land weiß um die große Bedeutung des Sports für die Gesellschaft, die Gesundheit, den Zusammenhalt, die Integration und natürlich auch die regionale Verbundenheit. Sie sehen, dass wir zu unserer Verantwortung, zu unserem Sport – egal ob haupt- oder ehrenamtlich – stehen und ihm ein verlässlicher Partner und Unterstützer sind. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau das sehen wir nicht!) Für uns gelten die Werte des Sports auch in der Politik und beim Umgang miteinander: Fairplay, Toleranz, Teamgeist und Verlässlichkeit. Bei der FDP sieht das offensichtlich anders aus: von Fairplay keine Spur, der Antrag unsportlich, ein grobes Foul. Hier wird ein einzelner Haushaltspunkt herausgegriffen, natürlich derjenige, von dem man sich (Martin Balasus) die größte Publicity und den lautesten Aufschrei erhofft. (Christopher Vogt [FDP]: Wie peinlich!)
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, erlauben Sie der Kollegin Krämer eine Zwischenfrage?
Annabell Krämer FDP
Keine Angst, wir haben noch ein paar Sitzungen nach der Sommerpause, da kommen noch andere Positionen, machen Sie sich keine Sorgen; der Punkt Tierschutz war genauso erbärmlich. (Unruhe)
Beate Raudies
Frau Abgeordnete, ich wollte gerade für Ruhe sorgen, damit Sie Ihre Frage stellen können. – Danke schön. – Sie sprachen von Foulspiel. Finden Sie nicht auch, dass es Foul ist, zusätzliche Mittel zu versprechen, die man acht Wochen später wieder wegnimmt, und das ohne Parlamentsbeschluss? Dafür haben Sie die gelb-rote Karte verdient. (Beifall FDP und SSW)
Martin Balasus CDU
Erstens finde ich die Wortwahl erbärmlich und völlig unangemessen, was Sie eben sagten. Zweitens ist es wichtig, dass man in Zeiten einer angespannten Haushaltslage Verantwortung beweist. Das ist meine Überzeugung. (Christopher Vogt [FDP]: Sie reden von Verlässlichkeit bei so einer Nummer? Das ist ja unglaublich!) – Ich möchte fortfahren. – Von Ihnen ist kein Vorschlag gekommen, woher das Geld kommen soll, keine Spur davon. (Anhaltende Unruhe) Nach meiner Wahrnehmung handelt es sich um eine durchsichtige Art, mit der Sie sich hier anbiedern. Wer so etwas tut – ich habe eben viele Sportmetaphern der Kollegin Krämer gehört, bleiben wir einmal bei einer –, der sitzt sich den Hintern auf der Bank platt, der wird nicht gewählt, und dem geht bald jede politische Gestaltungsmöglichkeit verloren. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Sobald wir wieder bessere finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten haben, werden wir in SchleswigHolstein noch mehr für den Sport tun. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])
Beate Raudies
Herr Abgeordneter Vogt, ich war zu spät, der Kollege Balasus sagt, seine Rede ist zu Ende. – Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Jasper Balke.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Sport sind – wie in der Politik – Strategie, Teamarbeit und fairer Wettbewerb wichtig. Es geht aber auch um Zusammenhalt, Mitnahme und Gemeinsamkeit. Das Ehrenamt und insbesondere der Sport haben eine herausragende Rolle bei der Vermittlung dieser Werte und nicht zuletzt der Verteidigung unserer Demokratie. Gerade in der aktuellen Zeit brauchen wir mehr denn je Verbindendes, wir brauchen Orte, an denen sich ganz unterschiedliche Menschen treffen und zusammen wirken. Wir brauchen Strukturen, in denen Menschen Barrieren in Bezug auf Alter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit und sozialen Hintergrund überwinden und sich gemeinsam ehrenamtlich einbringen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) ihr Wissen weitergeben und gemeinsam Strategien und Lösungen erarbeiten – ob auf dem Platz oder im Vereinsvorstand. Aber nicht nur das, denn der Sport spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung des körperlichen und geistigen Wohlbefindens. Regelmäßige sportliche Betätigung trägt zu einem gesunden Lebensstil bei, beugt verschiedenen Krankheiten vor und fördert die körperliche Fitness. Gerade bei den immer weiter sinkenden täglichen Bewegungsminuten und den immer weiter steigenden Adipositaszahlen bei Kindern und Jugendlichen sind der Sport und niedrigschwellige Bewegungsangebote wesentliche Mittel hin zu mehr gesundheitlicher Chancengerechtigkeit. (Jasper Balke) (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sport ermöglicht es einzelnen, sich selbst herauszufordern, Grenzen zu überschreiten und das allgemeine Wohlbefinden zu steigern. Er wirkt sich positiv auf die Gesellschaft als Ganzes aus, indem er die Gesundheitskosten senkt, die allgemeine Lebensqualität verbessert, Zugehörigkeitsgefühl, sozialen Zusammenhalt und Integration stärkt. Deshalb ist es absolut richtig, dass wir heute über den Sport in Schleswig-Holstein und darüber sprechen, wie wir Vereine und andere Akteurinnen und Akteure auch in haushalterisch schwierigen Zeiten so unterstützen können, dass sie auch weiter die wichtige gesellschaftliche Rolle einnehmen können, die sie haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Martin Balasus [CDU]) Es ist auch richtig, dass wir dabei natürlich ganz konkret über Geld sprechen, denn selbstverständlich sind für eine nachhaltige Sportlandschaft auch Investitionen notwendig. Deshalb haben wir über die Nachschiebeliste zum Haushalt die Ausgaben für die Sportförderung erhöht, dabei zum Beispiel 2,85 Millionen Euro für Starterprojekte des Zukunftsplans Sportland Schleswig-Holstein oder den Energie-Härtefallfonds für Vereine und Verbände aufgelegt. Doch natürlich kann immer mehr gemacht werden, und selbstverständlich tut es deshalb an so relevanten Stellen auch weh zu kürzen. Das tut es aber eben immer. Kürzungen machen wir aber nicht aus Jux und Tollerei, sondern aus finanzpolitischer Verantwortung. Deswegen ist es klar, dass wir jetzt nicht so einfach unsere Kürzungen werden zurücknehmen können. Doch gerade weil uns die Entwicklung des Sports ja auch bei schlechter Haushaltslage und Kürzungslisten weiterhin wichtig ist, sollten wir im Ausschuss auch darüber reden, wie die verbleibenden Mittel sinnvoll genutzt und eingesetzt werden können. Denn auch mit den durch das Ministerium vorgestellten Kürzungen geben wir weiterhin strukturell über 12 Millionen Euro über die Förderung des Landessportverbandes, der Gemeinden und Förderungen an Dritte. Dieser Prozess muss auf dem wissenschaftlich begleiteten Sportentwicklungsplan aufbauen, der eine Vision für das Sportland Schleswig-Holstein entwickeln soll, eine Vision, die die Bedürfnisse von Breiten‑, Gesundheits‑, Leistungs‑ und Trendsport berücksichtigt und die gesellschaftlichen Aufgaben wie Integration und Inklusion mitdenkt. Alle 14 Kreissportverbände und 52 Landessportfachverbände sowie der Landessportverband waren in die Entwicklung dieser Vision eingebunden. Herausgekommen ist der Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein mit nicht weniger als 118 Handlungsempfehlungen, die es nun weiterhin und konsequent – übrigens auch über alle Ressorts hinweg – umzusetzen gilt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache es kurz: Ich stimme zu, das Sportland Schleswig-Holstein besteht nicht nur dadurch, dass man es die ganze Zeit so benennt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ein Sportland arbeitet aktiv mit Sportvereinen, Schulen, Kommunen und gesellschaftlichen Organisationen zusammen, um Sport in die Breite zu tragen, Nachwuchs zu fördern und Leistungssportlerinnen und ‑sportlern eine Perspektive auch nach der sportlichen Karriere zu ermöglichen. Ein Sportland Schleswig-Holstein dient als Plattform für kollektives Handeln und ermöglicht es den Beteiligten, zusammen auf gemeinsame Ziele und Wünsche hinzuarbeiten. Unser Sportland Schleswig-Holstein werden wir deshalb auch trotz der wirklich schwierigen Haushaltslage in Zusammenarbeit mit den wesentlichen Akteurinnen und Akteuren weiterentwickeln. In diesem Sinn freue ich mich auf die Diskussionen und Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Niclas Dürbrook das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten ja schon gestern die Freude, dass uns der Kollege Kilian die Wichtigkeit verschiedener Tagesordnungspunkte eingeordnet hat. Wir haben gestern schon erfahren dürfen, dass diese Anträge in der Wichtigkeitsskala ganz weit unten liegen. Der Kollege Balasus hat das gerade in seiner Rede noch mal fortgeführt. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass der Koalition diese Debatte unangenehm ist und dass Sie wenig Lust haben, über einzelne Punkte Ihrer Sparliste zu sprechen. (Niclas Dürbrook) Deswegen ist es, glaube ich, ganz wichtig, zu Beginn ein paar grundsätzliche Dinge dazu zu sagen, denn genau daran sind Sie ja selber schuld, dass wir über diese einzelnen Punkte diskutieren müssen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir müssten diese Debatte nicht führen, wenn Sie für Ihre Einsparungen einfach einen Nachtragshaushalt vorgelegt hätten, (Lebhafter Beifall SPD, FDP und SSW) wie wir es als Opposition gefordert haben und es auch das saubere parlamentarische Verfahren gewesen wäre. Das wollten Sie nun mal nicht. Dass Sie diese Debatte verweigert haben und sich stattdessen im Hinterzimmer über Kürzungen verständigt haben, bringt es nun einmal mit sich, dass die Kürzungen ziemlich intransparent sind. Selbst in den Ausschüssen hat die Landesregierung immer erst dann berichtet, wenn die Opposition genau das beantragt hat. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition: Wer so wenig Lust hat, sein eigenes Handeln zu erklären, muss sich nicht wundern, wenn die Kürzungen willkürlich wirken und bei den Betroffenen auf Unverständnis stoßen. Wenn man sich die Kürzungsliste näher vornimmt, geht es oft um Punkte, von denen Sie sagen, dass eine Kürzung gar keine Auswirkungen hätte, im Zweifel deswegen, weil Programme der Regierung offenbar nicht richtig funktionieren, zum Beispiel beim Einbruchsschutz. Das ist zwar von der grundlegenden Argumentation dahinter ziemlich schräg, wenn man überlegt, dass Sie die Summen kurz zuvor erst in den Haushalt eingestellt haben. Aber geschenkt: Lassen wir uns einmal ganz kurz auf diese Argumentation ein. Man muss ja in diesem Fall, über den wir heute reden, den Sport, festhalten: Bei den Mitteln für den Landessportverband stellt sich die Situation komplett anders dar. Diese Mittel waren ja nicht irgendwo über, sondern eingeplant, weil sie von Ihnen zugesagt worden waren, und wären auch garantiert ausgegeben worden. Daran hat niemand in diesem Haus einen ernsthaften Zweifel. Es geht ja auch gar nicht um die Summe: 250.000 Euro beim Landessportverband, 370.000 Euro bei den Kommunen, noch mal 370.000 Euro bei der Förderung für Dritte. Es geht vor allem um den Vertrauensverlust, (Beifall SPD, FDP und SSW) dass Geld erst zugesagt wird, dass man es dann wieder einkassiert, und das alles in absoluter Rekordzeit. Genau daraus resultiert auch die relativ heftige Reaktion des Landessportverbandes beim Verbandstag. Wie man vor diesem Hintergrund, Herr Kollege, auf die Idee kommt, ausgerechnet das Thema Verlässlichkeit in den Mittelpunkt seiner Rede zu stellen, das müssen Sie sich selber erklären. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich habe wirklich genau zugehört gerade, und Ihre Argumentation heute ist ja: Es geht ja nur um Geld, das es zusätzlich gab. Weil es das Geld ja nur zusätzlich gab, ist es gar nicht so schlimm, wenn man es wieder wegnimmt. Es gab das Geld ja aber aus guten Gründen zusätzlich, weil Schleswig-Holstein ein Sportland werden will. Das ist ein Ziel, dass wir hier alle teilen und das richtig ist, weil uns der Sport als Gesellschaft so viel gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gestern von der Koalition kritisiert worden, dass wir hier keine Unruhe reinbringen sollten, indem wir Spekulationen über mögliche Einsparpläne bei Ihnen öffentlich kommentieren. Klar ist aber: Genau diese Überlegungen finden bei Ihnen statt. Selbst wenn – was ich dringend hoffe – der Sport von weiteren Kürzungen ausgenommen wird, bräuchte es für die Umsetzung der großen und wichtigen Pläne für das Sportland Schleswig-Holstein eigentlich deutlich mehr Geld als das, was momentan vorhanden ist. (Beifall SPD, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deswegen sollte die Erhöhung der Mittel für den Landessportverband ja nicht der Endpunkt, sondern der Anfang sein. Ich bin wirklich gespannt, wie jetzt die Antwort der Landesregierung darauf sein wird und wie das beides zusammengeht, denn das Sportland bekommen Sie am Ende nicht durch Lippenbekenntnisse. Sie bekommen es auch nicht durch Konferenzen im Landeshaus, so gelungen der erste Aufschlag im Frühjahr auch war. Dafür braucht es die finanziellen Mittel. Wenn die Koalition nicht bereit ist, diese Mittel zur Verfügung zu stellen, dann braucht es zumindest Ehrlichkeit. Was geht mit dem Geld, das noch übrig ist, und was geht nicht? Was ist der eigentliche Prozess, auf den wir uns hier gemeinsam verständigt haben, dann überhaupt noch wert? – Mit der Aussage allein, irgendwann geht vielleicht wieder mehr, wie wir sie gerade gehört haben, kann der Sport überhaupt nichts anfangen. (Beifall SPD, FDP und SSW) (Niclas Dürbrook) Das letzte, was wir in Schleswig-Holstein brauchen, ist ein Schönwetter-Sportland, wo Sport nach Kassenlage gemacht wird. Das ist für den organisierten Sport wirklich überhaupt nichts, womit man arbeiten kann. Wir können heute beiden Anträgen, von SSW und FDP, guten Gewissens zustimmen. Die Kürzungen beim Sport waren falsch. Für die zukünftige Finanzierung braucht es einen Plan. Das sind wir den vielen Tausend Sportlerinnen und Sportlern in Schleswig-Holstein schuldig. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Beate Raudies
Bevor die Landesregierung das Wort erhält, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne Herrn Diedrichsen vom Landessportverband. (Beifall) Für die Landesregierung hat jetzt die Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, ich will damit nicht hinter dem Berg halten: Wir kürzen auch im Sport. Wir müssen unsere Ausgaben reduzieren. Oft hören wir, dass wir kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem haben. Wahrscheinlich liegt im Moment die Wahrheit in der Mitte. Ich komme noch zu den Einzelheiten. Aber der Sport hat auch für die Landesregierung einen herausragenden Stellenwert. Neben dem Spitzensport gehören viele Sportarten zum Alltag unserer Bürgerinnen und Bürger. Das ehrenamtliche Engagement im Sportverein vor Ort, das Beisammensein nach dem Training: Sport bringt Menschen zusammen, miteinander ins Gespräch, motiviert zum Mitmachen. Sport ist mehr als nur Bewegung. Deshalb stärken wir als Landesregierung mit dem Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein den Sport in unserem Land. Dieser einstimmig beschlossene Plan entwickelt den Sport mit über 100 Handlungsempfehlungen weiter. Er ist der Grund dafür, dass wir die Mittel für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports zum Beispiel seit 2017 versechsfacht haben. Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Zukunftsplans ist die erstmalige Verabschiedung eines Sportfördergesetzes. Die Förderung des Sports war vorher abhängig von der jährlichen Haushaltsgesetzgebung. Mit dem Gesetz wurde die Sportförderung auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage gestellt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Damit wurde der Sportförderung ein tragfähiges Fundament gegossen. Das sorgt für eine adäquate Finanzausstattung des Sports. Insgesamt profitiert der Landessportverband mit einer institutionellen Finanzierungsgarantie davon und erhält 10 Millionen Euro. Damit ist die Förderung des Landessportverbands seit 2016 um 30 Prozent gestiegen. Er kann damit landesweit gemeinsam mit seinen Vereinen und Verbänden ein vielfältiges und sozialverträgliches Sportangebot gewährleisten. Ich gehe davon aus, dass uns das alle sehr freut. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Lars Harms [SSW]) Zusätzlich zu den erwähnten 10 Millionen Euro erhält der Landessportverband eine weitere Million, um die ihm zugesprochenen Aufgaben aus dem Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein zu erfüllen. Trotz der angespannten Haushaltslage stehen diese 11 Millionen Euro auch in diesem Jahr zur Verfügung. Allerdings – das ist schon mehrfach gesagt worden – ist die weitere angedachte Erhöhung dieser direkten Fördermittel an den Landessportverband um 250.000 Euro nicht umgesetzt worden. Weitere Mittel über 470.000 Euro waren in diesem Jahr für Baumaßnahmen im Nachwuchs- und Leistungssport für Kommunen, Vereine und Verbände vorgesehen. Die Mittel waren hauptsächlich für die im letzten Jahr erstmalig anerkannten 37 Landesstützpunkte bestimmt. In diesem Zusammenhang eine gute Nachricht – Lars Harms hat eben schon darauf hingewiesen –: In den kommenden Tagen wird dazu der erste Landesstützpunkt für den paralympischen Sport in Kellinghusen anerkannt. Wir werden uns auch des Themas widmen, was Sie eben angesprochen haben. Wir haben gestern Abend darüber gesprochen, dass wir versuchen, die Sportlerinnen und Sportler auch mit Ausbildungsplätzen zu versorgen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Mit der Anerkennung der Landesstützpunkte wurde neben der Grundförderung auch die Förderung von Baumaßnahmen an den Stützpunkten ermöglicht. Das läuft also an. Bis jetzt, und das ist wichtig, (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) sind noch keine Anträge eingegangen. Insofern haben wir natürlich auch keine Anträge abgelehnt. Ich gehe aber davon aus, dass es mit entsprechendem Vorlauf für die Projektplanung hier zu Anträgen in Zukunft kommen wird. Das ist vielleicht wichtig, meine Damen und Herren: Alle Sportlandmittel sind untereinander deckungsfähig. Wir sind also flexibel in der Förderung und werden dann gegebenenfalls priorisieren müssen. In den letzten Jahren haben wir alle gemeinsam unabhängig von Koalitionen bereits viel in den Sport investiert: seit 2015 insgesamt deutlich mehr als 40 Millionen Euro für die Unterstützung kommunaler Sportstätten. Auch in diesem Jahr gilt: Trotz der angespannten Haushaltslage haben wir für 2023 insgesamt 7,5 Millionen Euro zur Unterstützung und Sanierung kommunaler Sportstätten bereitgestellt und sind gerade in der Bewilligung der einzelnen Anträge. Das Sportland Schleswig-Holstein ist finanziell gut ausgestattet. Sie können sicher sein: Auch in der aktuell angespannten Haushaltslage behalten wir die Belange des Sports im Blick. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 20 Sekunden erweitert. Ich gehe nicht davon aus, dass die Fraktionen davon Gebrauch machen. Es waren alle sehr diszipliniert. Ich hatte mich schon so darauf gefreut, einmal „Time“ sagen zu dürfen, aber das klappte leider nicht. Kollege Balke hatte von Ausschuss geredet. Sollte das ein Überweisungsantrag für die Anträge sein? (Zuruf) – Des SSW-Antrages. Okay, gut. Dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, und ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP. Hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Wir stimmen in der Sache ab. Wer dem Antrag, Drucksache 20/1155, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Antrag damit abgelehnt. Wir kommen zweitens zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion des SSW, Drucksache 20/1160. Hier ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer den Antrag, Drucksache 20/1160, dem Innenund Rechtsausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW. Damit sind das alle. Der Antrag ist einstimmig dem Ausschuss überwiesen. Ich rufe ich jetzt die Tagesordnungspunkte 15 und 18 auf: Gemeinsame Beratung a) Keine unnötige Verschärfung der Prüfungsbedingung für Studierende der Rechtswissenschaft – Kein Sonderweg der Juristenausbildung in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/1147 b) Reform der Juristenausbildung Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1156 Qualität der juristischen Ausbildung sicherstellen – Reform der Juristenausbildungsverordnung weiterverfolgen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1235 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die SPDFraktion eröffnet die Debatte der Abgeordnete Marc Timmer. (Unruhe) – Ich darf darum bitten, wieder ein bisschen ruhiger im Saal zu werden und den Rednerinnen und Rednern zuzuhören. – Abgeordneter Timmer, Sie haben das Wort.
Marc Timmer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ungeachtet der wirklich eindrucksvollen Anhörungsergebnisse plant die Landesregierung weiterhin eine deutliche, unnötige Verschärfung der Juraprüfung in Schleswig-Holstein. Die von fachlicher Seite, darunter auch von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU, vorgetragenen Anregungen sind bei der Landesregierung auf (Marc Timmer) taube Ohren gestoßen oder, anders formuliert: Die Ministerin hat sich enthalten. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der zweiten Stellungnahme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zum Entwurf der Juristenausbildung: „Dass im Ministerium offenkundig keine Veranlassung gesehen wurde, sich mit der konstruktiven Kritik und den Anregungen der einzigen Ausbildungsstätte für die erste Juristische Prüfung im Land überhaupt nur auseinanderzusetzen und insofern zumindest dem Wunsch nach einer genaueren Begründung der geplanten Neuerungen nachzukommen, hat in der gesamten Fakultät für nachhaltige Irritation gesorgt.“ (Beifall SPD und vereinzelt FDP) Aber fangen wir von vorne an: Was sind die Kritikpunkte? – Die erste Beschwernis oder das erste Foul – dabei waren wir ja gerade –: Es soll eine zusätzliche siebte Aufsichtsarbeit im Strafrecht eingeführt werden. Hier weicht die Landesregierung von der Praxis in elf anderen Bundesländern ab, in denen nur sechs Klausuren – darunter nur eine Strafrechtsklausur – geschrieben werden. Warum dieser Sonderweg? – Die Begründung erinnert an Schwarze Pädagogik: Die Ergebnisse im Strafrecht seien schlecht, schlechter als in den anderen Bereichen. Eine zweite Klausur solle dazu führen, dass sich die Studierenden besser auf Strafrecht vorbereiten. Sind also in allen Sechs-Klausuren-Bundesländern die Ergebnisse im Strafrecht in diesem Sinne überprüft worden? – Nein. Es wird stattdessen auf Sachsen-Anhalt geschaut, die zwei Strafrechtsklausuren stellen. Hier seien die Ergebnisse im Strafrecht besser als in Schleswig-Holstein. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät dazu: „Augenfällig ist …, dass der Mittelwert der Klausuren in Sachsen-Anhalt sowohl im Zivilrecht also auch im Öffentlichen Recht … höher als in Schleswig-Holstein ist. Die besseren Klausurergebnisse in Sachsen-Anhalt können deshalb auch andere Ursachen haben.“ (Beifall SPD) Ja, genau. Es könnte daran liegen, dass sich Schleswig-Holstein durch eine deutlich höhere Zahl von sogenannten Freiversuchen auszeichnet, das heißt, die Vorbereitungszeit in Schleswig-Holstein kürzer ist. Es könnte möglicherweise auch mit dem Angebot der Universität zu tun haben. Das wurde aber von unserem Justizministerium nicht geprüft. Faktenbasiertes Entscheiden sieht anders aus! (Beifall SPD und FDP) Das kümmert die Landesregierung aber wenig. Im Gegenteil. Die zweite Beschwernis, das zweite Foul: Der klausurfreie Tag nach zwei fünfstündigen Klausurtagen hintereinander soll wegfallen. Das ist schon brutal. Die juristischen Staatsexamen gelten als die schwersten Prüfungen in Deutschland. Der psychische Druck ist enorm, ebenso wie die physische Belastung. Dies noch weiter zu verschärfen, widerspricht fundamental unserem Verständnis von humanen Studienbedingungen. (Beifall SPD und FDP) Wenn Sie schon kein Herz für die Studierenden haben, so haben Sie dennoch eine Fürsorgepflicht, Frau Ministerin. Das sollten Sie als ehemalige Hochschullehrerin eigentlich wissen. Das Argument des sogenannten Klausurenrings – man stellt Klausuren zeitgleich mit anderen Bundesländern – verfängt ebenfalls nicht. Erstens kann die synchrone Prüfung ruhetagsfreundlich ausgestaltet werden; dies muss man allerdings wollen. Zweitens müssen Prüfaufgaben ohnehin teilweise an landesspezifische Besonderheiten angepasst werden. So betont auch die Rechtswissenschaftliche Fakultät, dass „im Zweifel die notwendige Fachkompetenz im Lande zur Verfügung stehen sollte, um zumindest einige der Prüfungsaufgaben selbst zu erstellen“. Das scheint Frau Professor von der Decken wohl anders zu sehen. Die dritte Beschwernis, das dritte Foul: Erweiterung des Prüfungsstoffs. Im Gegensatz zur Landesregierung scheint sich die Fakultät als einzige Instanz vertieft mit den Auswirkungen der Neuregelung des Prüfungsstoffs auseinandergesetzt zu haben. So werde im Besonderen Schuldrecht durch die Ausweitung des Prüfungsstoffes im Bürgerlichen Recht genau das Gegenteil einer Begrenzung erreicht. Entsprechendes gelte für das Öffentliche Recht. Vorschläge der Fakultät zur Begrenzung des Prüfungsstoffs blieben unberücksichtigt. Das Fazit der Fakultät: „Der Wissenschaftliche Dienst der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mahnt bei der Erweiterung des Pflichtfachstoffkatalogs zur Vorsicht und möchte an die Bestrebungen des Koalitionsvertrags erinnern, eine Überfrachtung an dieser Stelle zu vermeiden.“ (Marc Timmer) (Beifall SPD und FDP) Dem ist leider nichts hinzuzufügen. Die vorliegende Reform ist geprägt durch Schwarze Pädagogik, Ignoranz gegenüber sachkundigen Argumenten und ein gewisses Maß an Kaltherzigkeit. Ich bitte Sie, Frau Ministerin: Erwärmen Sie sich für die Belange der Studierenden! Geben Sie sich einen Ruck! Denken Sie die Reform noch einmal neu! Auf mittelfristige Sicht ist eine große Reform der Juristenausbildung erforderlich. Eine Auslese muss früher stattfinden. Auch ich kenne Kommilitoninnen und Kommilitonen, –
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss!
Marc Timmer SPD
– die mit 30 Jahren dastehen, einen Führerschein, ein Abiturzeugnis und sonst nichts in der Hand haben. Die Auslese muss früher stattfinden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)
Beate Raudies
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, zunächst mit mir auf der Besuchertribüne Gäste des Abgeordneten Kalinka zu begrüßen, nämlich die Freiwillige Feuerwehr aus Fiefbergen. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man glaubt es kaum: Es gibt Sätze im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün, die finde ich gut und richtig. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da steht zum Beispiel im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün: „Wir werden die Überarbeitung der Juristenausbildungsverordnung aufgrund der Reformierung des Deutschen Richtergesetzes … dazu nutzen, den Pflichtfachstoff zu überprüfen und zu modernisieren. Dabei ist eine Überfrachtung des Ausbildungsstoffes unbedingt zu vermeiden, um keine zusätzlichen Belastungen für die Studierenden zu schaffen.“ (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So steht das da drin, meine Damen und Herren. Die Frage, die man sich stellt und warum man sich die Augen reibt, ist, warum Sie ein Jahr nach Verabschiedung Ihres Koalitionsvertrages genau das Gegenteil machen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Alle Beteiligten, die sich einmal mit dem Studium der Rechtswissenschaften auseinandergesetzt haben, wissen, dass es total unsinnig ist, nach vier oder fünf Jahren innerhalb von zehn Tagen bei konzentriert sechs oder demnächst sieben Klausuren darüber zu entscheiden, ob man ein guter Jurist, ein Prädikatsexamensjurist, ein mittelprächtiger Jurist oder eben gar kein Jurist ist, weil man durchgefallen ist. Fünf Jahre lang arbeiten, –
Dr. Bernd Buchholz FDP
– um innerhalb von zehn Tagen entschieden zu bekommen, was es ist. Das ist lernpädagogischer Unsinn. Das ist insgesamt eine psychische Druckbelastung,
Dr. Bernd Buchholz FDP
– die völlig unrealistisch ist. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Glißmann?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Ich bin sogar dankbar dafür, weil es meine Redezeit deutlich verlängert.
Birte Glißmann CDU
Herr Dr. Buchholz, ich würde gern auf den Punkt des Pflichtfachstoffes zurückkommen. Sie haben den (Dr. Bernd Buchholz) Koalitionsvertrag zitiert und gelobt. Vielen Dank dafür. Ich frage nach, inwieweit Sie es für notwendig halten, eine Vergleichbarkeit der juristischen Examina im Bund herzustellen, indem man eine Angleichung des Pflichtfachstoffes in den Bundesländern herstellt. – Frau Kollegin, ich halte es in der Tat für ein wichtiges Thema, dass man zu Harmonisierungen kommt. Das bedeutet aber nicht, dass man zu Identitäten mit anderen Ländern kommt, sondern Harmonisierung bedeutet, dass man sich darauf konzentriert, dass die Methodenlehre wieder in den Mittelpunkt gerückt wird und nicht die Detailkenntnisse zu den Verträgen der Ehevermittlung oder der Anbahnung von Darlehen oder ähnlichen Finanzierungsinstrumenten. Das ist genau der Kanon, um den Sie die Prüfung jetzt erweitern. Hinzu kommt das internationale Privatrecht mit allen Einzelheiten. Ohne dass es Beschränkungen gibt, kommt hinzu die Beschränkung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen. Die private Ehevermittlung als detaillierter Vertrag setzt demnächst beim Jurastudium in der Prüfung voraus, dass man genau weiß, was Literatur und Rechtsprechung dazu gesagt haben. Das ist eine unsinnige Übertreibung der Detailkenntnisse in diesem Bereich. (Beifall FDP, SPD und SSW – Birte Glißmann [CDU] begibt sich zu ihrem Platz) – Frau Abgeordnete Glißmann, weil Sie da gerade so schön gestanden haben: Das ist nicht nur – ich war mit der Antwort noch nicht fertig – nur meine Meinung. Die Hälfte meiner Rede nehme ich doch locker noch in die Antwort hinein.
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, die Antwort soll ungefähr eine Minute dauern. Ich bitte Sie schon, das zu bedenken. (Heiterkeit und Beifall FDP und CDU)
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Kollegin, ich hätte sonst volle fünf Minuten geantwortet. Es ist ja nicht so, dass das jetzt auf meinem Mist gewachsen wäre. Der Kollege Timmer hat es ja gesagt. Der Dekan der Juristischen Fakultät hat das am Dienstag in der Anhörung des Petitionsausschusses gesagt. Die Juristische Fakultät insgesamt sagt – ich darf aus der Stellungnahme der Juristischen Fakultät zitieren –: „Es ist zu bedauern, dass die von der zivilrechtlichen Fachsäule unterbreiteten und in der Stellungnahme … vom 24.02.2023 übernommenen Vorschläge zur Eingrenzung des Pflichtfachstoffes … weitgehend unbeachtet geblieben sind. Dies überrascht umso mehr, als die Begründung des JAVO-Entwurfes … ausdrücklich eine Begrenzung des Prüfungsstoffs propagiert, im Vergleich zu der aktuell geltenden Fassung … wird jedoch das Das sagt die Juristische Fakultät, und Sie setzen sich darüber hinweg. Ich fasse es nicht! (Beifall FDP, CDU und SSW) Mein Appell an Sie, Frau Ministerin, ist: Gehen Sie noch einmal in sich! Wir haben beim Ruhetagsthema jetzt quasi einen Konsens dahin gehend, dass nach zwei Tagen der Klausuren ein Ruhetag reinkommt. Jedenfalls entnehme ich das dem Antrag der CDU, dass das Konsens ist. Das muss dann bitte schön aber auch im Text der Ausbildungsverordnung Niederschlag finden. Wir können nicht einen Text belassen, der es ermöglicht, vier Tage hintereinander Prüfungen zu machen und zu sagen: „Ja, aber wir werden uns bemühen“, „vielleicht ein bisschen“. (Beifall FDP, SPD und SSW) Vor allem aber, Frau Ministerin: Bitte – bitte! – überlegen Sie, ob es wirklich einer siebten Klausur in diesem Examen bedarf. Das ist die zweite massive Belastung der Studentinnen und Studenten, der Studierenden, die sich damit beschäftigen. Dass im Strafrecht die Ergebnisse schlecht sind? – Mein Gott, das war zu meiner Zeit auch schon so. Man merkt es blöderweise nach dem Juristenausbildungsthema deshalb, weil die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaften durch die Examinierten als Erstes stattfindet. Versuchen Sie einmal, jemanden im Zivilrecht direkt nach dem Examen als Amtsrichter einzusetzen und eine Verhandlung führen zu lassen. Das kann der auch nicht sofort. Da wird es immer deutlich, dass nach dem ersten Examen natürlich noch Defizite da sind.
Beate Raudies
Ja, aber Sie denken an die Redezeit von einer Minute bei der Beantwortung!
Birte Glißmann CDU
Sie haben eben aus der Stellungnahme der Universität zitiert, als es um den Pflichtfachstoff ging. Jetzt frage ich Sie: In der Stellungnahme der Fakultät zur siebten Strafrechtsklausur begrüßen die strafrechtlichen Vertreterinnen und Vertreter, also die Professoren, sie. Ist das korrekt, Herr Dr. Buchholz? – Ja, das trifft zu. Aber das ist ungefähr so, als wenn die Raucher bei Dr. Marlboro ein Gutachten in Auftrag geben. Ob das die Strafrechtler selbst gut finden, dass ihre eigenen Sachen höhergewichtet werden? Wenn Sie die Bürgerrechtler fragen, ob sie ihre dritte Klausur gegen eine zweite austauschen wollen, dann sagen die auch nein. Wichtig ist doch, dass die anderen Professorinnen und Professoren in ihrer Stellungnahme sehr eindeutig gewesen sind und Ihren Entwurf und die Begründung Ihres Entwurfes zerfetzen. Ich zitiere noch einmal: „Bereits die Aussage, ‚in den Juristenausbildungsverordnungen anderer Länder ist eine zweite Klausur aus dem Bereich des Strafrechts bereits Standard‘ …, ist unzutreffend. Das Gegenteil trifft zu.“ Zweites Zitat: „Die hierfür angeführten schlechteren Ergebnisse im Bereich der Strafrechtsklausur sind in keiner Weise mit belastbaren Vergleichsdaten unterlegt.“ Drittes Zitat: „Die in der Begründung genannten Klausurergebnisse aus Sachsen-Anhalt sind selekErgebnisse lassen sich überhaupt nicht verallgemeinern. Das ist doch eine Ohrfeige der Juristischen Fakultät für diese Juristenausbildungsverordnung. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre Zeit gewesen, und es wäre auch die Möglichkeit da, jetzt noch einmal einen Anlauf zu unternehmen. Das geht nur bundeseinheitlich. Wir reden hier von einem Staatsexamen. Wir reden hier nicht von einem Landesexamen. Es geht nur bundeseinheitlich, dass man einmal hingeht und sich in der Justizministerkonferenz hinsetzt und fragt: Wollen wir eigentlich weiter an diesem Irrsinn teilhaben, dass wir für ein Examen den Pflichtstoff immer weiter verschärfen und mit Zusätzlichem kommen? Oder wollen wir nicht einmal einen wirklich großen Anlauf unternehmen und uns wirklich auf die Methodenlehre der Juristerei, auf die Grundlagen, die einen Juristen ausmachen konzentrieren und nicht auf die Detailversessenheit und die letzte Kenntnis der Rechtsprechung des BGH unter Gamma, Gamma, Doppelklammer? Das ist doch eine Grundsatzfrage, die man beantworten muss. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW) Deshalb, liebe Frau Ministerin, appelliere ich an Sie im Interesse nicht nur der Studierenden, sondern auch im Interesse des Studienortes Kiel und des Ausbildungsplatzes Schleswig-Holstein, der mit Ihrer Juristenausbildungsverordnung an Attraktivität im Verhältnis zu allen anderen Bundesländern deutlich verlieren würde. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich appelliere an Sie: Verzichten Sie zumindest auf die siebte Klausur.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Belassen Sie es bei einer Klausur im Strafrecht oder ziehen Sie Ihren Entwurf der Juristenausbildungsverordnung ganz zurück!
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist vorbei!
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin, meine Redezeit ist jetzt zu Ende.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Marion Schiefer das Wort zu ihrer ersten Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag. (Beifall)
Marion Schiefer CDU
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist Zweck des ersten juristischen Staatsexamens? – Festzustellen, ob der Prüfling das rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht hat und damit fachlich für den Vorbereitungsdienst geeignet ist. Das ist der Fall, wenn er das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann und über die hierzu erforderlichen Kenntnisse in den Prüfungsfächern verfügt. Davon ausgehend, sehen wir eine Reform der JAVO als aktuell erforderlich an. Dass alles beim Alten bleiben soll, wie die SPD es will, negiert den aktuellen Veränderungsbedarf. Diese Haltung ist uns, mit Verlaub, zu konservativ. Die FDP sagt: Ach, da machen wir mal was ganz anderes und schichten ab und werden zum bundesweiten Trendsetter, der alle anderen Bundesländer, die noch nichts von ihrem Glück wissen, mitnimmt. Diesen schnellen, grundsätzlichen Einwurf erachten wir als unausgegoren. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat sich dazu vorgestern im Petitionsausschuss kritisch geäußert. Nordrhein-Westfalen macht die dortige Abschichtungsvariante gerade wieder rückgängig. Dass ein Abschichten mit dem Staatsexamen überhaupt zusammengeht, ist nicht ausgemacht. Wir halten am Staatsexamen fest. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gegen den FDP-Antrag stellen wir unseren Alternativantrag. Ich werbe um Ihre Zustimmung. Zu den Hauptdiskussionspunkten positionieren wir uns wie folgt: Die Einführung einer zweiten Strafrechtsklausur ist – Achtung! – richtig, wichtig und zumutbar. Das Strafrecht generiert derzeit einen höheren personellen Bedarf bei Staat und Freiberuflern. Bestimmte Verfahren und Verfahrensarten weisen eine deutlich höhere Komplexität auf. Wir brauchen Schwerpunktspezialisten im Strafrecht, außerdem kundige Generalisten mit starkem strafrechtlichen Fundament. Die Strafrechtssäule war in der Lehre in den vergangenen Jahren gewichtet wie zuvor. Aber das als erforderlich definierte Wissen wurde im schriftlichen ersten Staatsexamen im Vergleich zu den anderen Säulen weniger intensiv abgeprüft. Unsere Zahlen und die aus den vorliegenden Ländervergleichen deuten darauf hin, dass die alleinigen Strafrechtsklausuren schlechter ausfallen als die Klausuren aus den anderen Rechtsgebieten. Das allein wäre es vielleicht noch nicht. Aber qualitativ bekommen wir zusätzlich die praktische Rückmeldung aus der schleswig-holsteinischen Ausbildung, dass das Gros der jungen Leute im Vorbereitungsdienst weniger Wissen im Strafrecht mitbringt als früher, und das Gros hat nur eine Station, um sich all die Techniken und das Wissen anzueignen, die es für das zweite Examen braucht. Die Referendare haben keine Zeit für ein großes Aufholen im materiellen Recht. In Summe ist dies Grund genug, die Studierenden dazu anzuhalten, das Strafrecht ebenso intensiv vorzubereiten wie das Öffentliche Recht. Die als erforderlich definierten Kenntnisse muss der Prüfling aufweisen. Das ist ja – siehe oben – der Zweck des ersten Examens. Ja, es ist dann eine Klausur mehr, aber bei gleichem Lernstoff. (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Regelungen zum Pflichtfachstoff bewerten wir als sehr anspruchsvoll, aber nachvollziehbar. Der Pflichtstoffkatalog ist unter Prägung der Praxis und auch der Fakultäten unter Abwägung der Exekutive in einem jahrelangen umfangreichen Beteiligungsprozess zustande gekommen. Er wird derzeit in allen Bundesländern eingeführt. Unterschiede gibt es fast nur beim IPR. Der Katalog bringt den Studierenden viel klarere Definitionen. Einige Themen wurden gestrichen, andere in ihrer Tiefe begrenzt. Ja, es sind auch Teilbereiche hinzugekommen, aber mit einer – wie die Fachschaft es vorgestern bei ihrer Anhörung formuliert hat – deutlichen Ausweitung eines ohnehin schon aufgeblähten Examensstoffes haben wir es hier nicht zu tun. Unser Jura-Dekan hat ausgeführt, dass die beim Lesen des Katalogs – wir hatten ein paar Beispiele – orchideenartig anmutenden Gesetzesabschnitte, wenn überhaupt, den Aufhänger oder eine Variante innerhalb einer Klausur abgeben, in der schwerpunktmäßig grundlegendere Themen geprüft werden. Positiv fällt ins Gewicht, dass es Studierenden nun unproblematischer möglich ist, die Uni zu wechseln oder zum Referendariat das Bundesland. Der zu wissende Standard eines erstexaminierten Juristen (Marion Schiefer) nähert sich bundesweit erfreulich an. SchleswigHolstein sollte sich dem nicht verschließen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Womit wir allerdings als Fraktion nicht einverstanden sind, ist, was zu den Ruhetagen derzeit auf dem Tisch liegt – und dies, obwohl wir die Beibehaltung des Klausurenrings wollen und das Flexibilitätsargument des Ministeriums nachvollziehen können. Das schriftliche Examen zu bewältigen, verlangt den Prüflingen eine körperliche und mentale Höchstleistung ab. Die Tagesform bei der einzelnen Klausur hat einen konkreten Anteil an den Erfolgsaussichten. Erschöpft zu sein aufgrund unzureichender Regeneration von den vorherigen Klausuren, tangiert die Konzentrationsfähigkeit und kann dazu führen, dass Prüflinge ihr vorhandenes Wissen nicht optimal zeigen können. Wir halten Blöcke von zwei zusammenhängenden Klausuren für bewährt und beibehaltungswürdig. Deshalb bitten wir das Ministerium hier um eine Ruhetagsregelung im Sinne der Studierenden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus kann ich Ihnen versichern, dass wir uns in Sachen Jura-Ausbildung nicht zurücklehnen werden, sondern auch nach der neuen JAVO weitere wichtige Schritte vor uns haben. Der integrierte Bachelor ist ein weiteres wichtiges Projekt, ebenso das E‑Examen. Und wir werden bei allen künftigen Projekten darauf achten, dass die Betroffenen, die sich in diesem Verfahren bereits fachkundig und meinungsstark eingebracht haben, beteiligt werden.
Peter Lehnert
Kollegen Schiefer, kommen Sie bitte zum Schluss.
Marion Schiefer CDU
Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Kollegen Jan Kürschner das Wort.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir unterhalten uns hier über die Reform der Juristenausbildung in Schleswig-Holstein. Die Reformdiskussion reicht sehr weit zurück, und ich fürchte, auch in hundert Jahren wird noch genau über diese Dinge diskutiert werden. Mir persönlich erscheint eine grundlegende Reform – mit einem Punktesystem wie in anderen Studiengängen – viel besser. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP], Martin Habersaat [SPD] und Birgit Herdejürgen [SPD]) Aber die Lösung aller Probleme wäre auch das nicht; das muss man klar dazusagen. Das haben wir übrigens auch nicht in unserem Koalitionsvertrag stehen. Wenn wir hier in Schleswig-Holstein einen Sonderweg gingen, dann gäbe es Probleme mit der Vergleichbarkeit der Juristenausbildung. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie gehen einen Sonderweg mit der zusätzlichen Klausur!) Da wir eine entsprechende Wortwahl heute schon hatten: Wir können nicht den Beelzebub mit dem Teufel austreiben. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Koalitionsvertrag haben wir uns stattdessen auf die Fahne geschrieben, die Situation der Jurastudierenden zu verbessern. Ich will ganz klar sagen: Dort sehe ich uns noch nicht, auch wenn wir einen weiteren Ruhetag einführen wollen, um die siebte Klausur auszugleichen. Wollte man noch mehr Ruhetage, dann ginge dies nur, wenn sich Schleswig-Holstein aus dem Klausurenring entfernen und selbst, aus Eigenproduktion, mehr Klausuren beisteuern würde. Man müsste schon die Christian-Albrechts-Universität freundlich bitten, dies zu tun; denn vorgeben können wir das nicht. Die Einführung der siebten Klausur, also der zweiten Klausur im Strafrecht, erscheint mir sinnvoll. Die Forderung der Studierendenschaft, das nicht zu tun, ist die einzige, bei der ich nicht mitgehe. Aus der Strafjustiz wird schon seit Langem zurückgemeldet – das ist auch mir bekannt –, dass es in diesem Bereich Nachbesserungsbedarf gibt. Mit der Einführung der zweiten Strafrechtsklausur soll verhindert werden, dass im Strafrechtsbereich auf Lücke gelernt wird; das hat es schon früher gegeben. Daneben gibt es das Argument: Wenn man eine weitere Klausur hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit nicht so hoch, dass man sich, wenn man eine Klausur verhaut – das kann an einem schlechten (Jan Kürschner) Tag passieren –, die Examensnote ruiniert, die, wie Herr Dr. Buchholz zutreffend ausgeführt hat, entscheidend für das spätere Berufsleben ist. Es ist fast ein bisschen irrsinnig, dass die Klausuren so komprimiert stattfinden; aber das können wir nicht ändern. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie haben hier doch die Mehrheit! – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Man hätte auch überlegen können, stattdessen eine Klausur aus dem Bereich des Zivilrechts zu streichen. Aber dadurch würde man einen Anreiz schaffen, auf diesem Gebiet auf Lücke zu lernen, und das will man auch nicht. Zum Pflichtfachstoff: Der Pflichtfachstoff ist in den juristischen Staatsprüfungen bekanntlich nicht gering. Noch immer ist es ein bemerkenswertes Alleinstellungsmerkmal des Jurastudiums – aber im negativen Sinne –, dass die Universitäten wegen der Fülle des zu vermittelnden Stoffs nicht ausreichend auf das Staatsexamen vorbereiten und fast alle Studierenden in kostenpflichtige Repetitorien gehen. Das gibt es in keinem anderen Studiengang. (Martin Habersaat [SPD]: Das ist doch erschütternd!) Es ist schwer zu sagen, ob der Pflichtfachstoff vom Umfang her nun weniger oder mehr wird; das kann ich jedenfalls nicht sagen. Nach meinem Eindruck ist er jedenfalls – völlig unabhängig von dieser Änderung – zu umfangreich, und man sollte überlegen, ob sich im Pflichtfachstoff noch weitere Rechtsbereiche finden ließen, die man streichen könnte. Das könnte man bestimmt. Hierzu ist aber eine Harmonisierung mit den anderen Bundesländern nötig. Das geschieht über den Ausschuss der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung. Natürlich ist die Herstellung einer Übereinkunft mit 15 anderen Bundesländern kein einfaches Unterfangen. Wir möchten aber gern, dass sich das Justizministerium dort für eine weitere Begrenzung des Pflichtfachstoffs einsetzt. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart – wir haben es gehört –, dass eine Überfrachtung des Pflichtfachstoffs zu vermeiden ist. Diesen Punkt halte ich noch nicht für vollständig abgearbeitet. Im nächsten Jahr wird für das zweite Staatsexamen beim Gemeinsamen Prüfungsamt zusammen mit Hamburg das E‑Examen eingeführt; das ist ein deutlicher Schritt in die Moderne. Eine Anpassung der Hilfsmittelverfügung soll folgen. Beim ersten Staatsexamen soll zu einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt nachgezogen werden; auch das haben wir im Koalitionsvertrag stehen. „Hilfsmittelverfügung“ klingt so technisch; aber für diejenigen, die es betrifft, ist das ein sehr wichtiger Punkt: Welche Hilfsmittel darf ich in der Prüfung benutzen? – Ich möchte dem Ministerium unbedingt mitgeben, dass wir eine Regelung brauchen, die sich an der modernen Arbeitspraxis orientiert. Nicht das Auswendiglernen von Wissen und Informationen ist entscheidend, sondern die effiziente und verständige Anwendung von Recht unter Einbeziehung von Hilfsmitteln. Dies erfolgt heute hauptsächlich unter Nutzung juristischer Datenbanken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch im laufenden Jahr werden wir Gespräche mit der Christian-Albrechts-Universität, insbesondere mit der Juristischen Fakultät, wegen der Einführung des integrierten Bachelors führen – als Bittsteller wohlgemerkt, weil wir keine Vorgaben machen können. Was in fast allen anderen Studiengängen geht, wurde in Kiel für Jura nicht eingeführt, nämlich dieser Bachelor; in anderen Universitäten ist das für das Jurastudium erfolgt. Der aktuelle Zustand hat zur Folge, dass manche Studierenden am Ende mit nichts dastehen, wenn sie das Studium abgebrochen haben oder zweimal durch das Staatsexamen gefallen sind. Es wäre sehr richtig, das zu ändern. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für den SSW erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Das Studium der Rechtswissenschaft ist das herrlichste.“ So heißt die 41. These von Johann Wolfgang von Goethes Disputation. (Heiterkeit) Wie kommen wir nun von Goethes Einschätzung – diesem „herrlichen“ Fach, einer Geisteswissenschaft, die Prestige, Einkommen und sozialen Status verspricht – zu einem schlechten Ruf des Studienfachs und einem juristischen Nachwuchsmangel quer durch die Bundesrepublik? Nach einer (Lars Harms) aktuellen Umfrage der Bundesfachschaft Jura würden nur zwölf Prozent der Studenten das Studium der Rechtswissenschaften weiterempfehlen. Während bereits heute Richterinnen und Richter fehlen, macht die anstehende Pensionierungswelle den Gerichten und Staatsanwaltschaften weitere große Sorgen. Die Verfahren haben sich nahezu auf allen Ebenen deutlich verlängert – genau der falsche Zeitpunkt, könnte man meinen, das Jurastudium in Verruf geraten zu lassen und so die Nachwuchsgewinnung zu gefährden. Jedes Studium ist hart; das möchte ich hier einmal allem voranstellen. Studieren ist anstrengend, nervenaufreibend und verlangt den Studentinnen und Studenten viel ab. Aber man sollte den angehenden Juristinnen und Juristen wirklich Aufmerksamkeit widmen; sie klagen unüberhörbar über den psychischen Druck, dem sie im Studium ausgesetzt sind, und zwar vor allem aufgrund der Struktur bis zum zweiten Staatsexamen – eine Struktur, die vorsieht, dass sechs oder sieben Prüfungen nach einem mindestens vierjährigen Studium über Gelingen oder Nichtgelingen entscheiden. Es gäbe also allerhand Gründe, das Jurastudium grundsätzlich zu reformieren, und zwar im Sinne der Studenten. Die Pläne unseres Justizministeriums hingegen gehen in eine andere Richtung. Die Studenten sollen in Zukunft sieben statt der bisherigen sechs Klausuren ablegen müssen, weil – Sie haben es gehört – eine weitere, zweite, Strafrechtsklausur hinzukommen soll. Außerdem wird der prüfungsrelevante Stoff erweitert, und die Streichung der Ruhetage zwischen den Klausuren droht immer noch. Ich habe wohl die aktuellen Äußerungen des Ministeriums wahrgenommen, man wolle sich bemühen, den Ruhetag nach zwei Klausuren beizubehalten; aber eine Garantie haben Sie den Studentinnen und Studenten eben nicht gegeben. Kein Wunder, dass die Fachschaft auf die Barrikaden geht. „Stoppt das Horrorexamen“ – das ist der Titel der Petition der Fachschaft Jura der CAU, die gestern im Petitionsausschuss des Landtags behandelt worden ist. Eine wirklich beeindruckende Sitzung übrigens; der Raum war proppenvoll. Die Petition der Studenten hat in kürzester Zeit 2.600 Unterschriften erreicht. Ich muss wirklich sagen, die Studenten haben sich hier in den letzten Monaten sehr konstruktiv eingebracht. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Auch sie haben ganz klar Interesse daran bekundet, dass die Juristenausbildung reformiert und verbessert wird. Aber eines haben sie auch konstant verdeutlicht: Die Erhöhung von Druck ist wirklich nicht das, was jetzt angebracht ist. Auch der Dekan der Juristischen Fakultät hat dem Ministerium wiederholt Gespräche mit Blick auf den Prüfungskatalog angeboten; ich denke, dieses Angebot sollten Sie unbedingt annehmen. Vor allem die siebte Klausur, die die zweite Strafrechtsklausur werden soll, steht bei den Studenten in der Kritik. Schleswig-Holstein prescht hier aus ihrer Sicht unnötig vor; denn bisher konnte nicht dargelegt werden, dass eine zweite Strafrechtsklausur tatsächlich zu besseren Ergebnissen führt. Das Bild ist eben in den Bundesländern durchaus unterschiedlich. Mit Blick auf Wechselmöglichkeiten in ein anderes Bundesland nach dem Grundstudium kann sich die siebte Klausur für uns zu einem echten Wettbewerbsnachteil um den Nachwuchs entwickeln, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und SPD) Wenn uns die Studenten nämlich nach vier Jahren weglaufen, dann haben wir hier ein riesiges Problem. Wie aber könnte das Studium reformiert werden? Das Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e. V. hat die größte Umfrage zur Reform der juristischen Ausbildung in der Geschichte der Bundesrepublik durchgeführt. Danach erfreuen sich folgende Vorschläge großer Beliebtheit: Einführung des E‑Examens, Zulassung anderer Prüf- und Unterrichtsformen, damit man auch mal nachprüfen kann und es nicht nach vier Jahren „hopp oder top“ heißt, und natürlich ein besserer Betreuungsschlüssel an den Universitäten. Wir als SSW stimmen absolut mit der Forderung überein, auf die Verschärfung der JAVO jetzt zu verzichten und die bestehende Verordnung einfach zu verlängern, um dann für wirkliche Verbesserungen für die Studenten zu sorgen. Denn damit würde das Fach der Rechtswissenschaft tatsächlich wieder, frei nach Goethe, als „herrlich“ gelten können. Aber wenn das jetzt geändert wird, wird es superschwer für die Studentinnen und Studenten, und das wäre vor allen Dingen ein Wettbewerbsnachteil für uns als Land Schleswig-Holstein. Wir kriegen dann richtige Probleme in der Rechtsprechung. Das dürfen wir nicht zulassen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Wir kommen nun zu den angemeldeten Dreiminutenbeiträgen. Zunächst erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz von der FDP.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident, ich muss noch mal das Wort ergreifen. – Herr Kollege Kürschner, Sie schaffen es in diesem Haus zum wiederholten Mal, mich rat- und fassungslos zu machen. Da steht der Abgeordnete Kürschner hier am Pult und sagt, er stimmt eigentlich der Opposition in fast allen Punkten zu (Beifall FDP und SSW) und sieht das eigentlich auch so, sagt dann aber, er könne es nicht ändern. Ich finde, das ist für jemanden, der den Koalitionsfraktionen angehört, Herr Kürschner, erstaunlich. Ich weiß nicht, was Sie unter Politikgestaltung verstehen. Nach meinem Verständnis von Politikgestaltung wäre es jetzt Ihre Aufgabe als Koalition, dafür zu sorgen, dass wenigstens die frappierenden Auswirkungen gelindert werden, und nicht sich hier hinzustellen und zu sagen: Wir machen alles mit. (Beifall FDP, SPD und SSW) Frau Kollegin Schiefer, weil das ja Ihre Jungfernrede war – jetzt hört sie mir nicht zu –, habe ich nicht dazwischengerufen und gepöbelt, wie das sonst manchmal meine Art ist, (Werner Kalinka [CDU]: Noch mal zur Wiederholung!) sondern das alles locker ertragen. Aber Sie haben einige Dinge gesagt, die – das muss ich jetzt ehrlich sagen – zum Großteil neben der Wahrheit liegen. Die Ausweitung des Pflichtfachstoffes ist eindeutig, wenn die Lehrenden der Fakultät sagen, dass sie ihren Unterrichtsstoff inhaltlich anpassen müssen, weil jetzt deutlich mehr in der Ausbildungsordnung steht als zuvor. Der Dekan hat am Dienstag ganz deutlich gemacht, dass das, was da drinsteht, aus seiner Sicht nicht notwendig ist. Daher frage ich Sie: Warum hätte es nicht dabei bleiben können, dass da zum Besonderen Teil des Schuldrechts steht: „muss im Überblick bekannt sein“? Im Überblick! Das kann man dann als Aufhänger nehmen oder sonst was. Aber nein, so steht das da jetzt nicht mehr, sondern das muss jetzt en détail bekannt sein. Die private Ehevermittlung muss man en détail kennen. Das ist doch absurd! Ich finde, ehrlich gesagt, Vereinheitlichung ist dafür kein Grund. Mein drittes Thema: Sie reden permanent davon, dass das stärkste Argument für Ihre neue Ausbildungsordnung die Vereinheitlichung ist, damit wir möglichst harmonisiert mit allen Bundesländern unterwegs sind. Aber bei der siebten Klausur sind wir neben Berlin und Brandenburg das einzige Bundesland, das das so macht. Sie führen uns nicht in die Harmonisierung, sondern in die Isolation, was das angeht. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Deshalb, bitte, wenn Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt die einzige echte Erleichterung für die Studierenden, die man in diesem Entwurf finden kann, nämlich das E‑Examen, nicht realisieren können – dann könnte man am Rechner schreiben und müsste nicht fünf Stunden lang mit der Hand schreiben –, dann schieben Sie die siebte Klausur doch wenigstens bis zu dem Zeitpunkt auf, zu dem Sie das E‑Examen ermöglichen können. Dann hätten wir wenigstens ein Stück weit eine Erleichterung. Ich versuche, eine Brücke nach der anderen zu bauen, damit Sie irgendwie dahin kommen, das zu berücksichtigen, was die Studierenden sagen. – Ich hoffe immer noch auf Ihre Einsicht und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schiefer, auch ich muss leider noch etwas zu Ihrer Rede sagen. Zunächst möchte ich Sie aber zu Ihrer ersten Rede hier im Hause herzlich beglückwünschen. Der Begriff „Zumutung“ hat in mir etwas ausgelöst, und ich möchte gerne mit zwei Zahlen darauf reagieren. Sie haben gesagt, die Änderungen seien zumutbar. (Marion Schiefer [CDU]: Ja!) In diesem Monat – das habe ich schon in meiner Rede zum TVStud hervorgehoben – wurde eine Studie der Techniker Krankenkasse zur psychischen Belastung von Studierenden veröffentlicht. Da gibt es ein Feld „Emotionale Erschöpfung“. Wissen Sie, welchen Platz die Studierenden der Rechtswissenschaft belegt haben? Platz drei. Meinen Sie wirklich, wenn wir jetzt noch eine Prüfung mehr machen und den Druck noch mal erhöhen, dass das die (Sophia Schiebe) Grundlage für ein gutes Abschneiden schafft? Meinen Sie wirklich, man schneidet besser ab, wenn man emotional noch stärker erschöpft ist? Ich glaube das nicht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich möchte noch eine zweite Zahl nennen. Herr Harms hat gesagt, dass wir immer weniger Jurastudierende haben. Jura zeichnet sich durch eine besonders hohe Abbruchquote von 24 Prozent aus. Führen die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen dazu, dass sie verringert wird? Ich glaube nicht. Ich glaube, auch hier ist das Gegenteil der Fall. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Kollegen Herr Buchholz, Herr Harms und auch mein Kollege Herr Timmer haben, glaube ich, deutlich dargelegt, dass die Probleme so nicht verringert werden, sondern das Gegenteil der Fall ist. Für mich entsteht der Eindruck, dass es hierbei eigentlich nur darum geht, die Statistik zu verbessern, damit Schleswig-Holstein sozusagen an der einen oder anderen Stelle und vielleicht im Besonderen im Strafrecht besser dasteht. Es geht aber mitnichten darum, dass die Studierenden mehr gelernt haben und bessere Juristinnen und Juristen werden. Von daher unterstreiche ich noch mal: Nehmen Sie das zurück, und sorgen Sie für eine wirklich grundlegende und bessere Justizausbildungsreform! (Beifall SPD, FDP und SSW)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich das Wort der Kollegin Birte Glißmann.
Birte Glißmann CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Diskussion möchte ich noch auf drei oder dreieinhalb Punkte eingehen. Erstens. Frau Kollegin Schiebe, Sie haben über den psychischen Druck gesprochen. Den stellt hier kein Mensch in Abrede. Das juristische Staatsexamen macht keinen Spaß. Das ist so. Am Ende heißt es: alles oder nichts. – Das ist Teil des Problems. Mit den Maßnahmen, die wir heute hier diskutieren, gehen wir aber nicht den Kern an. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Schön, dass Sie das einsehen!) Der Kern des Alles-oder-Nichts-Prinzips, Herr Dr. Dolgner, ist die Frage, ob es irgendwann einen integrierten Bachelor geben kann – ich glaube, da sind wir alle beieinander –, (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) weil es dann eben nicht mehr um alles oder nichts geht, sondern man dann endlich die Möglichkeit hat, jenseits vom Staatsexamen einen Abschluss zu machen, sodass sich am Ende nicht alles auf diese sechs oder sieben Klausuren fokussiert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Frau Kollegin Glißmann, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dr. Dolgner?
Dr. Kai Dolgner SPD
Werte Frau Glißmann, Sie werden sich wahrscheinlich an die Innenausschusssitzung erinnern, in der ich gesagt habe, dass man mit diesem „Wir lernen auf einen Höhepunkt zu“ überhaupt erst das Lernen auf Lücke provoziert. Der Kollege Buchholz hat das ja auch beschrieben. Ich bin dann vier oder fünf Jahre dabei und alles läuft quasi auf den großen Knall zu. Da braucht man sich doch nicht zu wundern, dass auf Lücke gelernt wird. Offensichtlich finden Sie das ja auch schlecht, weil Sie sagen, dass wir einen integrierten Bachelor brauchen. Ich meine sogar, wir brauchen Bachelor und Master; Sie kennen meine Auffassung dazu. Aber warum ist es denn jetzt die Lösung des Problems, den Knall noch zu verstärken, anstatt ihn zu entschärfen? Sie packen noch weiteren Sprengstoff rein. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wenn Sie selbst schon die Erkenntnis haben, dass das nicht die Lösung des Problems ist, warum verschärfen Sie dann das Problem? Das scheint mir das Gegenteil einer Lösung zu sein.
Birte Glißmann CDU
Das sehe ich anders. Ich sage Ihnen auch, warum. Natürlich ist eine zusätzliche Klausur zusätzlicher (Birte Glißmann) Stress. Das ist so. Aber mit einer zusätzlichen Klausur im Strafrecht, von der es bisher nur eine gab, reduzieren Sie die Wahrscheinlichkeit, dass durchgefallen wird; denn Strafrecht ist unliebsam. Das ist so. Da können wir uns auch in der Lehre wahrscheinlich auf die Hinterbeine stellen und noch was tun, Strafrecht wird wahrscheinlich in den nächsten 20, 30 Jahren nicht zum Liebling der Studierenden werden. Und dann nur eine Klausur zu haben und möglicherweise einen schlechten Tag oder sonst etwas zu haben, weil man weiß, es ist nur diese eine Klausur, ich muss in dieser einen Klausur abliefern, ich habe keine zweite, bei der ich möglicherweise ausgleichen kann, das ist, glaube ich, Teil des Problems. Deswegen finde ich die siebte Klausur richtig. Sie kann dazu beitragen, den psychischen Stress zu reduzieren. (Beifall CDU)
Peter Lehnert
Kollegin Glißmann, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Dolgner?
Dr. Kai Dolgner SPD
Abgesehen davon, dass es bisher nicht gelungen ist, die Betroffenen von diesem Argument zu überzeugen: Ist es wirklich Ihre pädagogische Überzeugung, dass Sie eine Durchfallquote bei Prüfungen dadurch reduzieren können, dass Sie die Prüfung umfangreicher machen? Ist das Ihre pädagogische Überzeugung? Das finde ich spannend; denn dann würde ich gerne wissen, auf welcher wissenschaftlichen Untersuchung diese relativ neue oder sehr, sehr alte Erkenntnis denn beruht.
Birte Glißmann CDU
Herr Dr. Dolgner, wir haben im zweiten Staatsexamen zwei strafrechtliche Klausuren. Da gibt es also diese Schwierigkeit, diese Herausforderung schon. Und, ja, es ist meine eigene subjektive Wahrnehmung, das gebe ich zu. Aber ich bin der Auffassung, dass im zweiten Staatexamen für das Strafrecht anders gelernt wird, weil es eben zwei Klausuren sind, und ich glaube, daraus können wir für das erste Staatsexamen lernen. (Beifall CDU)
Peter Lehnert
Es gibt den Wunsch des Kollegen Dr. Buchholz, eine Zwischenfrage zu stellen. Lassen Sie das zu, Kollegin Glißmann?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Kollegin Glißmann, wenn Sie meinen, dass es auf diese zweite Strafrechtsklausur so sehr ankommt, warum sind Sie dann nicht auf die Idee gekommen, wie in zahlreichen anderen Bundesländern bei sechs Klausuren zu bleiben, zwei BGB‑, zwei Strafrecht- und zwei Öff-Recht-Klausuren zu schreiben und damit den Druck insgesamt nicht zu erhöhen? Warum sind Sie denn nicht auf diese Idee gekommen? (Beifall FDP, SPD und SSW)
Birte Glißmann CDU
Da fange ich anders an, weil mich der Vorwurf wirklich wütend gemacht hat, als es hieß, das Ministerium hätte da irgendwas ausgebrütet, mit keinem Menschen geredet und jetzt den JAVO-Entwurf präsentiert. Das halte ich wirklich für falsch. Das waren nicht Sie, das war der Kollege Timmer. Wir haben im Innen- und Rechtsausschuss eine Anhörung durchgeführt. Wir haben zwei umfangreiche schriftliche Stellungnahmen von der Fakultät bekommen, von den Studierenden. Über einen langen Zeitraum hat ein Beteiligungsverfahren stattgefunden, und da ist auch darüber gesprochen worden, ob es zum Beispiel eine Zufallsklausur geben soll. Damit hätte ich mich auch anfreunden können. Aber da waren es dann zum Beispiel die Studierenden, die gesagt haben: Nein, dann präferieren wir eine zusätzliche Klausur. Sie haben auch die Fakultät angesprochen. Da ist es natürlich schwierig ist, einen Ausgleich zu finden. Die Zivilrechtler davon zu überzeugen, in der komplexer werdenden Welt – Sie haben das Schuldrecht, BT, angesprochen – zu sagen, wir streichen eine Zivilrechtsklausur, halte ich nicht für richtig. Ich halte es so für richtig, wie die JAVO hier vorgelegt worden ist. (Birte Glißmann) Jetzt habe ich im Grunde durch die Fragen – vielen Dank dafür – meine dreieinhalb Punkte schon abgearbeitet. Ich danke dem Ministerium an dieser Stelle für den transparenten Prozess, für die vielen Gespräche, die Sie geführt haben. Das war nicht ohne, und ich finde, die Studierenden haben auch ihre Arbeit gemacht, indem sie sich für ihre Interessen eingesetzt haben. Das gehört vollkommen dazu. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und warum lassen Sie es jetzt abtropfen?) – Wir haben sachlich darüber diskutiert. Man kann unterschiedlicher Auffassung sein, Herr Dr. Buchholz, das merken wir doch hier auch. Dem Ministerium am Ende vorzuwerfen und zu sagen, das werde alles im stillen Kämmerlein gemacht, das finde ich einfach falsch. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das haben wir nicht gesagt!) Dazu möchte ich auch einmal sagen: Vielen Dank ans Ministerium für den ausgewogenen Prozess. (Beifall CDU)
Peter Lehnert
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So, wie ich den Kollegen Timmer verstanden habe, hat er Ihnen nicht vorgeworfen, dass es keine Anhörungen gab. Er hat Ihnen vorgeworfen, dass bestimmte Punkte aus den Anhörungen auf taube Ohren gestoßen sind. (Beifall SPD, FDP und SSW) Da war er auch nicht der Einzige in der heutigen Debatte. Es passiert nicht oft, dass wir hier im Landtag über einzelne Studiengänge diskutieren. Da wir das jetzt einmal tun, finde ich es wichtig, noch einmal das Wort aus bildungspolitischer Sicht zu ergreifen. Frau Schiebe ist auch Bildungspolitikerin. Ansonsten habe ich hier in erster Linie Juristen sprechen hören. Aus bildungspolitischer Sicht – ich bin ja studierter Vermittlungswissenschaftler – möchte ich drei Punkte mit auf den weiteren Weg geben. Herr Kürschner, falls wir mal jemanden treffen, der die Möglichkeit hat, Dinge zu ändern, ist mein Vorschlag, folgende drei Punkte zu beherzigen: Erstens. Es sollte im Jahr 2023 nicht mehr vorkommen, dass Hochschullehrkräfte Didaktik und Methodik als Schwächung der Bestenauslese begreifen. Zweitens. Ein Studiengang, der ausschließlich mit kostenpflichtiger Begleitung bewältigbar ist, ist falsch konzipiert. – Punkt. (Beifall SPD, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Drittens. Das kriegen wir nur verbessert, wenn es nicht mehr passiert, dass viele Beteiligte in solche Debatten mit der Haltung gehen: Es hat mir doch auch nicht geschadet. – Diese Haltung ist mir an diversen Stellen begegnet. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Peter Lehnert
Bevor ich der Ministerin das Wort erteile, hat der Kollege Kumbartzky das Wort, der sich zur Geschäftsordnung gemeldet hat.
Peter Lehnert
Vielen Dank. – Jetzt erteile ich das Wort für die Landesregierung Ministerin Professor Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und Wirtschaft sind auf Juristinnen und Juristen angewiesen, die ihr Fach beherrschen. Auf ihre rechtlichen Einschätzungen, ihren Rat, ihre Aussagen und ihre Entscheidungen muss sich die Bevölkerung immer verlassen können. Um Qualität und Ausbildungseffizienz weiter zu steigern und zu gewährleisten, muss die Juristenausbildungsverordnung, die JAVO, angepasst werden. Lassen Sie mich einige Punkte noch einmal kurz erläutern. Die Struktur der Prüfungen. Die Aussage, dass es alleine auf die sechs oder sieben Klausuren am (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Ende des Studiums ankommt, ist falsch; denn die sechs oder sieben Klausuren wiegen nur zwei Drittel des Staatsexamens. (Zuruf: Nur!) Es gibt ein weiteres Drittel, das ist der Schwerpunktbereich. Der Schwerpunktbereich wurde Anfang der 2000er-Jahre eingeführt und hat dazu geführt, dass die Studierenden ein Drittel ihrer Note bereits im Laufe des Studiums erhalten können, und die Noten im Examen sind seitdem gestiegen. Nächster Punkt: Pflichtstoffkatalog. Schleswig-Holstein geht, anders als es einige Male hier dargestellt worden ist, keinen Sonderweg. Ganz im Gegenteil: Bereits 2017 wurde unter den Bundesländern ein Harmonisierungsprozess gestartet. Und wir tun jetzt nichts anderes, als den vom Koordinierungsausschuss erarbeiteten Pflichtstoffkatalog zu übernehmen. (Hauke Hansen [CDU]: Hört, hört!) Dieser Pflichtstoffkatalog gilt bereits in zehn Bundesländern. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nirgends ist er detailliert aufgeführt!) Dieser Pflichtstoffkatalog gilt bereits in zehn Bundesländern, und er wird von den übrigen Bundesländern im kommenden Jahr übernommen. Wir gehen keinen Sonderweg. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört, hört!) Zwar kommen – wenn man es mit dem alten Pflichtstoffkatalog vergleicht – neue Inhalte hinzu, es fallen aber auch Inhalte komplett weg oder sie werden nicht mehr in der Tiefe gefordert wie bisher. Wir müssen gewährleisten, dass das Staatsexamen in Schleswig-Holstein genau so viel wert ist wie in einem anderen Bundesland. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Pflichtstoffkatalog. Diesen Weg gehen wir. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nächster Punkt: Ruhetage. Für unsere Teilnahme an den länderübergreifenden Klausurenringen ist neben einem einheitlichen Pflichtstoffkatalog eine einheitliche Prüfungszeitgestaltung unentbehrlich. Was wir hier machen, wird auch in anderen Bundesländern der Fall sein. Vor diesem Hintergrund ist die Ruhetagsregelung zu sehen. Ich betone ausdrücklich – auch das ist zum Teil nicht richtig wiedergegeben worden –: Es war nie die Abschaffung der Ruhetage geplant, und das ist auch nicht unser Wunsch. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist einfach passiert! – Unruhe FDP) Ruhetage zwischen den Aufsichtsarbeiten wird es selbstverständlich weiterhin geben. Das Justizprüfungsamt wird bis auf Weiteres mindestens einen Ruhetag nach jeweils zwei Aufsichtsarbeiten gewähren, soweit die Teilnahme an den Klausurenringen gewährleistet bleibt. Ich komme zur zweiten Strafrechtsklausur. Jede Juristin und jeder Jurist muss bei der Bewertung rechtlicher Sachverhalte immer auch strafrechtliche Aspekte berücksichtigen. Nicht ohne Grund gehört das Strafrecht neben dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht zu den sogenannten drei Säulen des Rechts, die jede Juristin und jeder Jurist beherrschen muss. Bedauerlicherweise sind die Ergebnisse der Strafrechtsklausuren in Schleswig-Holstein seit Jahren nicht zufriedenstellend. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Diese Defizite setzen sich im Referendariat fort. Ich rate Ihnen, einmal mit Ausbildern im Referendariat und mit der juristischen Praxis zu sprechen. Wir mussten im Referendariat wegen der erheblichen Defizite im Strafrecht Fortbildungen im materiellen Strafrecht einführen, um unserem juristischen Nachwuchs die fehlenden grundlegenden Strafrechtskenntnisse zu vermitteln. Mit der Einführung einer weiteren Klausur im Strafrecht soll ein Anreiz geschaffen werden, diesen wichtigen Ausbildungsinhalt im Studium und in der Examensvorbereitung nicht zu vernachlässigen. Von zentraler Bedeutung ist: Die Einführung einer zweiten Klausur löst keinen zusätzlichen Lernaufwand aus. Warum? Weil der Prüfungsstoff derselbe ist wie in der ersten Klausur, und der Prüfungsstoff im Strafrecht wird durch die Reform reduziert. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Prüflinge werden fortan weniger Prüfungsstoff in zwei Prüfungen statt in einer abgefragt bekommen und werden die Möglichkeit haben, durch zwei Klausuren eine schwächere Arbeit, vielleicht in einem anderen Rechtsgebiet, wieder auszugleichen. (Zurufe – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist doch hanebüchen! Das entbehrt jeder Grundlage!) (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Ich komme jetzt zum integrierten Bachelor. Der integrierte Bachelor kann nicht vom Justizministerium geschaffen werden. Der integrierte Bachelor kann von der Juristischen Fakultät geschaffen werden. Die Entscheidung obliegt der Universität im Rahmen ihrer Autonomie. Das Justizministerium wird aber gern einen entsprechenden Prozess an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät konstruktiv begleiten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zur Zeitschiene. Die derzeit geltende JAVO soll zum Februar 2024 ersetzt werden. Für die Studierenden, die jetzt schon im Jurastudium sind, wird durch Übergangsvorschriften gewährleistet, dass ihnen ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf die bevorstehenden Prüfungen nach den neuen Regelungen bleibt. Erst im Juli 2025 werden die zusätzlich aufgenommenen Inhalte des Internationalen Prozessrechts und des Europarechts Pflichtstoff in der Prüfung. Auch erst dann wird es eine zweite Strafrechtsklausur geben. Meine Damen und Herren, in allen Bereichen, in denen Juristinnen und Juristen beruflich tätig sind, tragen sie eine enorme Verantwortung. Im Studium und im Referendariat müssen sie daher bestmöglich ausgebildet werden, und dafür tragen wir die Verantwortung. (Anhaltende Unruhe) Das Jurastudium ist anspruchsvoll. Ein juristisches Staatsexamen zweiter Klasse mit heruntergeschraubten Anforderungen in Schleswig-Holstein im Vergleich zu allen anderen Bundesländern werden wir uns nicht leisten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das hat niemand gewollt und niemand gesagt, Frau Ministerin! Unfassbar!) Mit der Novellierung der JAVO wollen wir die Qualität der Ausbildung in Schleswig-Holstein an die der anderen Bundesländer angleichen. Wir werden damit die Chancengleichheit unserer Absolventen im bundesweiten Vergleich stärken, wir werden das Jurastudium zukunftsorientiert aufstellen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als
Peter Lehnert
Die Ministerin hat die Redezeit um zwei Minuten erweitert. Diese Redezeit steht theoretisch den Fraktionen zur Verfügung. Ich sehe allerdings keine Wortmeldungen. (Anhaltende Unruhe) – Ich darf um Aufmerksamkeit bitten, damit wir alle wissen, worüber wir abstimmen. Da ich nicht vernommen habe, dass Ausschussüberweisung beantragt ist, lasse ich zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion in der Sache abstimmen. Dann kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion und danach gegebenenfalls zur Abstimmung über den Alternativantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Martin Habersaat [SPD]: Ein weiser Plan!) – Gut, sehr schön. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/1147. Es ist beantragt, in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/1156. Ich darf die Schriftführer bitten, die Abgeordneten namentlich aufzurufen. Abstimmung)1 (Namentliche Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit Ja haben 21 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 47 Abgeordnete gestimmt. Damit ist der Antrag der FDP abgelehnt. Ich lasse nun über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1235, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 16: TEN‑V: Kieler Hafen und weitere Bahnstrecken aufnehmen Anlage bei (Vizepräsident Peter Lehnert) Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1154 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der CDU hat zunächst der Kollege Rasmus Vöge.
Rasmus Vöge CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Navigare necesse est“ – frei übersetzt: Seefahrt tut not. Das kennen Sie, meine Damen und Herren, es ist ein seit Jahrhunderten geltender Leitspruch hier an unseren Küsten. Seefahrt tut not: Das Zitat stammt ursprünglich vom römischen Feldherrn Gnaeus Pompeius Magnus. Populär und bekannt geworden ist es natürlich durch das Buch von Johann Kinau, (Beate Raudies [SPD]: Gorch Fock!) den Sie unter dem Aliasnamen Gorch Fock wahrscheinlich besser kennen, in dem er die harte Arbeit an Bord beschrieben hat. Als Inschrift am Haus Seefahrt in Bremen drückt es den Mut und den Willen zum Aufbruch aus, den es brauchte, um zur See zu fahren. (Beifall CDU und Oliver Kumbartzky [FDP]) Auch bei uns in Schleswig-Holstein fahren die Menschen seit Jahrhunderten zur See, ob als Walfänger von Föhr oder die Koggen der Kaufleute zu Zeiten der Hanse, heute als Fischer oder in der modernen Seefahrt. Es ist ganz egal, es ist ein wichtiger Teil Schleswig-Holsteins. Und Schiffe brauchen natürlich Häfen. Unsere schleswig-holsteinischen Häfen sind heute hochleistungsfähige Drehscheiben in internationalen Logistikketten, ob für weltweite Destinationen oder im Short-Sea-Verkehr. Unsere Häfen übernehmen wichtige Versorgungsfunktionen, sind Energielieferanten und garantieren sichere und qualifizierte Arbeitsplätze. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Direkt und indirekt sind Tausende Arbeitsplätze in Schleswig- Holstein mit unseren Häfen und der maritimen Wirtschaft verknüpft. Schleswig-Holstein ist das Tor zur Ostsee, ob nach Skandinavien oder ins Baltikum. Unsere Häfen sichern die Verbindungen. Um Verkehre in Europa zu lenken, wurden von der Europäischen Union Verkehrskorridore definiert und so die Transeuropäischen Verkehrsnetze geschaffen: ein wichtiges System innerhalb der Europäischen Union, das definiert, wie und wo Verkehre gelenkt werden und welche infrastrukturellen Voraussetzungen notwendig sind. Bisher ist der Lübecker Hafen Teil des TEN‑V-Netzes und hat bereits in der Vergangenheit von dieser Klassifizierung profitiert. Ich freue mich sehr, dass der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments im Rahmen der aktuell laufenden Revision der transeuropäischen Netze durch die EU-Kommission einen Beschluss gefasst hat, dass auch der Kieler Hafen als sogenannter Core-Hafen, also Kernhafen, aufgenommen werden soll. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich danke an dieser Stelle ganz herzlich unserem ehemaligen Landtagskollegen und heutigen Abgeordneten im Europäischen Parlament, Niclas Herbst, der diesen Antrag im Verkehrsausschuss in Brüssel initiiert und sich dafür eingesetzt hat, dass dieser Beschluss so gefasst wurde. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Damit ist der Kieler Hafen jetzt Teil der Verhandlungen zwischen Kommission, Europäischem Rat und Parlament. Damit wir am Ende erfolgreich sind, ist eine Unterstützung des Anliegens durch die Bundesregierung notwendig. (Zuruf CDU: So ist das!) Ich danke schon jetzt, dass sich die Landesregierung gegenüber der Kommission entsprechend geäußert hat. Ministerpräsident Daniel Günther hat einen Brief an die Verkehrskommissarin Vălean geschrieben. (Beate Raudies [SPD]: Oh! Einen Brief!) Es ist gut, wenn sich der Landtag heute mit der Bitte an die Bundesregierung wendet, im Trilog den Kieler Hafen zu stärken. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb meine ganz persönliche Bitte an die Kollegen der FDP-Fraktion, sich nochmal parallel zu unserem Antrag an Bundesverkehrsminister Wissing (Rasmus Vöge) zu wenden, um darum zu werben, den Kieler Hafen als Kernhafen im TEN‑V-Netz aufzunehmen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das habe ich schon!) – Umso besser, das zu hören, Kollege Buchholz. Es ist doch gut, wenn wir in diesem Punkt gemeinsam an einem Strang ziehen. (Beifall Patrick Pender [CDU]) Da die Häfen nur so leistungsfähig wie ihre Hinterlandanbindungen sind, ist es für uns ebenfalls von großer Bedeutung, dass die im Antrag genannten Bahnverbindungen in die Schienengüterverkehrskorridore aufgenommen werden und in Travemünde der Lückenschluss zum Skandinavienkai – immerhin einem der größten Fährterminals in Europa – vollzogen wird. Sollten die Trilogverhandlungen am Ende erfolgreich sein, wäre das eine große Gemeinschaftsleistung über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg zugunsten unseres Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung, denn auch zukünftig gilt: Navigare necesse est. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir sitzen hier oft in erster Reihe, wenn eine der vielen Fähren Kiel in Richtung Skandinavien verlässt oder von dort zurückkehrt. Die Bedeutung des Kieler Hafens für den europäischen Verkehr ist uns hier allen wohl bewusst. Mehr als 1,4 Millionen Passagierinnen und Passagiere nutzten 2022 den Kieler Hafen als Verkehrsweg. Aus diesem Grund freue ich mich über den Beschluss des Verkehrsausschusses im EU-Parlament, Kiel für die Aufnahme in das EU-Netzwerk der Core-Häfen vorzuschlagen. Diese Empfehlung ist in Anbetracht der schlichten Tatsachen absolut folgerichtig, und deswegen bitten wir auch heute die Landesregierung, sich für die Aufnahme starkzumachen. Das Transeuropäische Verkehrsnetz ist eine Errungenschaft, die in ihrer Bedeutung nicht unterschätzt werden darf. Das gilt insbesondere auch für die Klimawende im Verkehrssektor. Das Netz soll auf europäischer Ebene genau das leisten, was Verkehrsachsen schon immer konnten: Regionen und Menschen nachhaltig, sozial und wirtschaftlich verbinden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Dafür müssen multimodale Netze und Infrastrukturen in ganz Europa sinnvoll miteinander verbunden werden, und das insbesondere für die klimafreundlichsten Verkehrsträger der Schiene und der Wasserwege. Kiel kann hier eine Schlüsselrolle einnehmen: Als Tor zu Skandinavien, aber auch als Eingangstor zum Nord-Ostsee-Kanal bieten sich hier ideale Voraussetzungen, um Verkehre insbesondere in Kombination von Schiene und Wasser abzuwickeln. In das Transeuropäische Verkehrsnetz aufgenommen zu werden, bedeutet nichts anderes, als dieser Bedeutung Rechnung zu tragen. Wir müssen aber auch an die Stabilität unserer Verkehrsverbindungen denken. Wenn wir etwas aus den vergangenen Jahren gelernt haben, dann, dass es wichtig ist, auf Krisen möglichst vorbereitet zu sein. Im Verkehrssektor bedeutet das, sich rechtzeitig um Alternativen und Ausweichstrecken zu kümmern. Die Strecke Flensburg-NeumünsterElmshorn ist die Hauptroute, um den Schienengüterverkehr aus Skandinavien abzuwickeln. Kommt es hier zu Störungen, dann kostet das eine Menge Geld für die Wirtschaft, und für die gewünschte Verlagerung von Gütern auf die Schiene ist das extrem schädlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Verkehrsbedingte Verzögerungen stellen Unternehmen oft vor große Herausforderungen. Ein stabiles europäisches Verkehrsnetz braucht deswegen ein zuverlässiges Backup. Dieses fehlt uns im Schienenbereich an ganz vielen Stellen. Die Strecke Neumünster-Bad Oldesloe stellt aber genau so ein Backup dar und sollte deswegen als Resilienzstrecke in das Transeuropäische Verkehrsnetz aufgenommen werden. Schleswig-Holstein ist ein kleines Land, aber wir können in vielerlei Hinsicht vorbildhaft sein. Wir wollen erstes klimaneutrales Industrieland werden, wir setzen auf unsere Häfen, wir wollen den Güterverkehr auf die Schiene verlagern, und wir leben schon seit vielen Jahren den europäischen Gedan- (Nelly Waldeck) ken in enger Verbindung mit den skandinavischen Ländern und den Ländern im Ostseeraum. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau deswegen müssen wir diese Stärken auch auf die europäische Ebene tragen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Christian Dirschauer [SSW] und Sybilla Nitsch [SSW])
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Thomas Hölck das Wort.
Thomas Hölck SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Kieler Hafen starten Kreuzfahrtschiffe, Fährlinien, aber auch Frachtschiffe. Als ein Marktführer im Fährverkehr auf der Ostsee zwischen Deutschland, dem Baltikum und Skandinavien leistet der Kieler Hafen einen elementaren Beitrag zur transeuropäischen Vernetzung. Insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine erfüllt der Kieler Hafen zudem eine wachsende strategische und sicherheitsrelevante Bedeutung für die militärisch-logistische Versorgung unserer Partner in Osteuropa. Das sind einige Punkte, die belegen, dass die Einstufung des Kieler Hafens als Core-Port im Transeuropäischen Verkehrsnetz ein richtiger und wichtiger Schritt ist. Er wird die Wettbewerbsfähigkeit des Port of Kiel steigern. Es gibt gute Gründe, diesen Vorstoß zu unterstützen und den Standort Kiel damit enger in den Europäischen Binnenmarkt zu integrieren. Die EU-Verkehrsinfrastrukturpolitik dient dem Ausbau eines europaweiten Netzes von Schienen, Straßen und Wasserstraßen, aber auch von Häfen, Flughäfen und Bahnstationen. Durch diese sollen regionale, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten verringert werden, sie dienen aber auch dem Binnenmarkt, in dem sie Handelswege erleichtern. Da ist es gut, wenn Kiel nun zum Core-Port wird. Auch im Sinne der Transformation Europas zur Klimaneutralität, die mit den jüngsten Bestrebungen des European Green Deal auch im TEN‑V umgesetzt werden muss, ist der Kieler Hafen bestens aufgestellt. Der Hafenbetrieb in unserer Landeshauptstadt wird voraussichtlich schon vor 2030 klimaneutral sein. Die SPD-Landtagsfraktion, der Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer, die Bundesregierung und die Abgeordneten im Europäischen Parlament unterstützen alle den Vorschlag, den Kieler Hafen zukünftig als Core-Port in TEN‑V einzustufen. (Beifall SPD) Der Antrag der Regierungsfraktionen fordert neben dieser Unterstützung für den Kieler Hafen die Aufnahme der Bahnverbindung Bad Oldesloe-Neumünster als Ausweichstrecke für den Güterverkehr um Hamburg sowie Lübeck-Travemünde/Skandinavienkai für den reibungslosen Betrieb im Lübecker Hafen in das TEN‑V-Netz. Beides ergibt durchaus Sinn und ist unterstützenswert. Der Schienenverkehr um die Metropolregion Hamburg ist der Knotenpunkt für den Gütertransport auf den Skandinavien-Mittelmeer- und Nord-Ostsee-Korridoren. Außerdem entlastet die Schiene das ohnehin schon deutlich überlastete Straßennetz in der Metropolregion Hamburg. Hier muss noch deutlich mehr Verlagerung geschaffen werden. (Beifall SPD) Das dritte und vierte Gleis in Elmshorn ist mit Sicherheit eine sehr sinnvolle Maßnahme. (Beifall Martin Habersaat [SPD]) Das Anliegen des Antrags ist also in unser aller Interesse. Es ist gut, wenn von allen Ebenen Druck gemacht wird, denn die Entscheidungen hierzu werden auf europäischer Ebene getroffen. Zum Antrag selbst möchte ich daher noch ein paar Worte verlieren. Selbstverständlich kann ich als Schleswig-Holsteiner und Befürworter des Ausbaus unserer Infrastruktur diesem Antrag eigentlich nur zustimmen. (Lukas Kilian [CDU]: Sehr gut!) Wer würde Fördermittel der EU für unsere Häfen und Schienennetze schon zurückweisen? Sie sind mit Ihrem Anliegen aber trotzdem etwas spät dran. Denn sowohl die Landesregierung als auch die Bundesregierung unterstützen die Aufnahme des Kieler Hafens ins TEN‑V-Netz und die Einstufung als Core-Port. Zudem hat sich der Europäische Verkehrsausschuss bereits für die Aufnahme des Kieler Hafens ausgesprochen. Die Verhandlungen werden nun im Trilog weitergeführt. Die wichtigen Weichen wurden also schon gestellt. So richtig braucht es die Aufforderung von Landesund Bundesregierung aus Schleswig-Holstein jetzt (Thomas Hölck) also nicht mehr, um Unterstützung auf europäischer Ebene zu erhalten. Aber heute wollen wir mal nicht so sein: Das Anliegen ist richtig, und natürlich wollen wir den Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer und all die anderen Fürsprecher unterstützen. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, SSW und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann nie etwas dagegen haben, wenn in Transeuropäischen Verkehrsnetzen viel mehr schleswigholsteinische Destinationen und Häfen auftauchen. Der Kollege Rasmus Vöge hat zu Recht darauf hingewiesen, welche Bedeutung diese Häfen haben und wie wenig wir oft die Bedeutung dieser Häfen in Schleswig-Holstein wertschätzen. Ich sage aber: Ihr kommt mit dem Antrag recht spät um die Ecke, denn es ging um die Einstufung, als die Revision des Transeuropäischen Verkehrsnetzes anstand. Das war zu Beginn des Jahres 2022. Da haben sich alle Beteiligten dafür eingesetzt, dass auch der Kieler Hafen hineinkommt. Dann hat es das Votum des Verkehrsausschusses gegeben. Blöderweise – aber das wird der Kollege Minister sicherlich alles gleich noch genau erklären – ist es dann dazu gekommen, dass die Kommission diesem Vorschlag trotz Unterstützung des Ministerpräsidenten und trotz Unterstützung der Bundesregierung nicht gefolgt ist. (Beate Raudies [SPD]: Unerhört!) Deshalb ist es jetzt im Trilogverfahren an der Stelle so, dass Kiel als Hafen gegen das Votum der Kommission Mitglied werden soll. Die Bundesregierung unterstützt das, der Kollege Hölck hat das gerade gesagt. Das Thema ist nur, dass Kiel wegen der in der Tat – da hat der Kollege Hölck etwas Richtiges gesagt – wachsenden strategischen Bedeutung insbesondere im Hinblick auf die militärische Situation und die Transporte von militärischen Gütern über den Kieler Hafen in den letzten Jahren eine wirkliche herausragende strategische Bedeutung gewonnen hat. Aber es ändert nichts daran, dass die Umschlagszahlen, die in Kiel abgewickelt werden, für die Einstufung als Core-Hafen eben eigentlich nicht reichen. Wir unterstützen das trotzdem, und ich bin ganz dabei, wenn es darum geht, Kiel unter die Arme zu greifen, zumal man diese Unterstützung schon in der Vergangenheit – in der letzten Legislaturperiode – aus dem Verkehrsministerium durchaus hat deutlich werden lassen. Was ich als Zweites in dem Antrag etwas schwierig finde, und deshalb werden wir ihm nicht zustimmen können, Kollegen (Zurufe CDU: Oh! – Lukas Kilian [CDU]: Was?) – ja, „oh!“, „was?“ –, ist, das man eine Resilienzstrecke, die zwischen Neumünster und Bad Oldesloe richtig ist und die im landesweiten Nahverkehrsplan ganz oben gerankt ist, nicht für eine TEN‑T-Strecke anmelden kann, wenn man sie nicht einmal im Bundesverkehrswegeplan angemeldet hat. (Beate Raudies [SPD]: Ach, schade!) Tut mir leid. Es wäre jetzt Aufgabe des zuständigen Ministers, dafür zu sorgen, dass man diese Strecke zumindest im Bundesverkehrswegeplan anmeldet. Das ist bis jetzt nicht erfolgt. Dann kann man nicht sagen, man wolle eine transatlantische Resilienzachse aufbauen. Natürlich würde das Fördermittel kreieren. Leider hat man aber zwischendurch vergessen, sie im Bundesverkehrswegeplan anzumelden. Mit Verlaub: Es wird nicht funktionieren. Diese Aufnahme werden Sie nicht hinbekommen. Wenn in Europa jeder und überall Resilienzstrecken als TEN‑T-Strecken anmelden darf, haben wir da bald alles Mögliche drin. Das halte ich nicht für unterstützenswert. Diese Strecke muss zwingend ausgebaut werden. Sie werden dafür aber keine europäischen Mittel bekommen. Das muss aus dem Bundesverkehrswegeplan oder in anderer Form finanziert werden. Sie werden nicht darum herumkommen. (Tobias Koch [CDU]: Deswegen lehnen Sie das ab!) – Bitte? (Tobias Koch [CDU]: Deswegen lehnen Sie ab!) – Ich kann ja nicht dafür einstehen, etwas zu machen – mit Verlaub! –, was absolut unsinnig ist. (Dr. Bernd Buchholz) Dann hättet ihr beantragen müssen, dass es in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird. Auch beim dritten Punkt sind Sie aus meiner Sicht nicht ganz auf der Höhe der Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Einstufung des letzten Restes der Strecke zum Skandinavienkai in Lübeck wird, wenn man an einem TEN‑T-Korridor liegt, erfasst. Das war mir gegenüber jedenfalls immer die Auskunft. Wenn man an einem TEN‑T-Korridor liegt – das liegt Kiel nicht; Lübeck liegt an einem TEN‑T-Korridor –, gilt die Hafenstruktur vom Korridor als mit erfasst. Deshalb ist auch die Anbindung der multimodalen Fähigkeiten des Hafens mit erfasst. Das ist nicht extra zu beantragen, sondern steht heute schon fest. Insofern ergibt in Ihrem Antrag einiges Sinn, manches leider eben auch nicht. Von mir aus könnten wir das gern im Ausschuss vertiefen. Das beantrage ich. Allerdings ist die Zeit knapp, in den nächsten sechs Monaten noch etwas zu bewirken. Die Unterstützung für den Kieler Hafen haben Sie. Sie haben auch meine Unterstützung, was den Ausbau der Strecke Neumünster-Bad Oldesloe angeht, aber nicht als TEN‑T-Strecke. Das wird nicht funktionieren. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW)
Peter Lehnert
Für den SSW erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrter Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen! Kære kollegaer! Die Infrastruktur ist das Rückgrat der hiesigen Wirtschaft. Sie ist aber leider sehr in die Jahre gekommen. Vor allem die Bahnstrecke von Flensburg nach Hamburg ist störanfällig, sodass sowohl der Personen- als auch der Frachtverkehr sehr unpünktlich sind. Das ist auch auf der europäischen Ebene nicht unbemerkt geblieben. Schließlich ist ein Netz nur so gut wie jeder einzelne Knotenpunkt. Wenn Hochgeschwindigkeitsstrecken an maroden Brücken enden, erhöht das die Gesamtzeit für die Strecke. Man muss eben die ganze Strecke im Blick haben, nicht nur einen Teilabschnitt. Das gilt im Übrigen auch für die Ersatzstrecken wie beispielsweise zwischen Neumünster und Bad Oldesloe. Das gesamte Netz muss ausgebaut, elektrifiziert und beschleunigt werden. Ich denke, hier im Landtag haben wir Konsens darüber, dass dieses Vorhaben absolute Priorität hat. Bedenken wir, dass der ganze Schienengüterverkehr von und nach Skandinavien über den JyllandsKorridor, also über die besagte Nord-Süd-Strecke, geht. Wir wissen, ein leistungsfähiges Schienennetz ist ein Beitrag zur Senkung des CO -Ausstosses 2 und kann die Logistikunternehmen dazu bewegen, ihre Fracht der Schiene anzuvertrauen und nicht einer Lkw-Flotte oder etwa den sogenannten Gigalinern. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit ist nämlich allen gedient: Die Fracht kommt pünktlich an, und die Umwelt wird entlastet. Bevor der Wirtschaftsminister dann aber irgendwann die Presse einlädt, um im Kieler Hafen ein Schild einzuweihen, dass den Hafen als Core-Hafen kennzeichnet, sollten erst einmal entsprechende Vorarbeiten getätigt werden. Ich erwarte einfach mehr von den regierungstragenden Fraktionen – obwohl wir dem Antrag zustimmen werden – als in Aussicht gestellte Unterstützung und Begrüßung politischer Initiativen. Ich erwarte konkrete und regelmäßige Informationen im Wirtschaftsausschuss über den Status der Verhandlungen mit der Bundes- und der EU-Ebene, und das auch ohne Aufforderung. Die IHK Nord hat darauf hingewiesen, dass die maritime Wirtschaft, die Automobil- und die Luftfahrtindustrie, die Logistikwirtschaft sowie die Ernährungs- und die Energiewirtschaft in besonderer Weise auf gute Verkehrswege und leistungsfähige Anbindungen an die europäischen Verkehrsnetze angewiesen sind. Zur Sicherung der schleswig-holsteinischen Arbeitsplätze ist es daher notwendig, dass die Umsetzung zeitnah erfolgt. Daher sollten die folgenden Schritte vom Wirtschaftsminister zeitlich unterlegt werden – genauso wie die Möglichkeiten der europäischen Förderkulissen, die sich durch das TEN‑V ergeben. Das schafft Sicherheit und Vertrauen bei den Betrieben und nicht zuletzt bei den Gewerkschaften. Die Infrastruktur von und zum Hafen muss spürbar verbessert werden. Das ist nicht im Handumdrehen zu schaffen. Das ist uns allen klar. Es geht hier aber nicht nur um einen Prestigeakt oder eine Aufstufung, sondern um die Verbesserung der gesamten Verkehrssituation in Schleswig-Holstein. Wir als SSW unterstützen das Vorhaben ausdrücklich, fordern aber auch die Kooperation aller Be- (Sybilla Nitsch) teiligten. Es darf nicht sein, dass verschiedene Baumaßnahmen wie zum Beispiel auf der Strecke Flensburg-Kiel an der Lindaunis-Brücke völlig unabhängig von anderen Baumaßnahmen geplant werden, weil zwei verschiedene Bauträger an der Strecke zugange sind. Aufgrund dieser kleinlichen Kompetenzgerangel müssen Teilabschnitte nacheinander gesperrt werden. Das ist eine Belastung für alle Nutzerinnen und Nutzer. So ein Vorgehen können wir uns im TEN‑V nicht leisten. Schließlich reiht sich hier ein sehr wichtiges Ziel ein, nämlich dass wir eine Hochgeschwindigkeitsstrecke von Hamburg nach Flensburg mit Abzweig nach Kiel bauen wollen. Die EU plant die Verdopplung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs bis 2030. Da ist ganz klar festzuhalten: Schleswig-Holstein verdient auch einmal ein großes Stück vom Kuchen im Transeuropäischen Verkehrsnetz. (Beifall SSW) Die Politik gibt mit dem heutigen Beschluss, auch wenn er teilweise ein bisschen symbolisch ist, Minister Madsen eine sehr gute Verhandlungsgrundlage. Wir sind gespannt aufs Rezept. Minister Madsen, vi fortjener en stor bid af kagen, så det handler om at komme i gang. – Mange tak. (Beifall SSW)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen.
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir feiern dieses Jahr 30 Jahre Vertrag von Maastricht, und das bedeutet 30 Jahre Binnenmarkt. 1993 einigten sich die damaligen EU-Mitgliedstaaten auf die Freiheit des Personen‑, Waren‑, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs. Das war eine riesige Errungenschaft, die gerade den jüngeren hier vermutlich gar nicht so bewusst ist; sie kennen es schließlich nicht anders. Da ist es normal, dass man ohne Kontrolle nach Spanien reisen, in Estland studieren oder in Schweden Urlaub machen kann. Aber der Binnenmarkt ist mehr als das. Der Binnenmarkt bedeutet heute auch, dass Waren von Athen nach Kopenhagen transportiert werden. Dazwischen liegen mehrere Länder, mehrere Transportnetze, Bahnhöfe und Häfen. Die Transeuropäischen Netze sind wichtig, damit der Verkehr in der EU so reibungslos wie möglich abläuft, der Binnenmarkt gestärkt und der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt verbessert werden. Deswegen setzen wir uns auch so stark dafür ein, dass sowohl der Kieler Hafen als auch die Bahnstrecken Lübeck-Skandinavienkai und NeumünsterBad Oldesloe aufgenommen werden. Für Schleswig-Holstein wäre das ein wichtiger Schritt. Bisher sind die Anzeichen zum Glück positiv. Es hat offenbar gewirkt, dass wir uns beim Bund dafür eingesetzt haben. Für die schleswig-holsteinische Infrastruktur wäre es ungemein wichtig, dass diese Forderungen erfüllt werden. Von Kiel aus verkehren täglich Fähren in Richtung Skandinavien und das Baltikum. Es spricht also alles dafür, Kiel auch in das Netz der Kernhäfen aufzunehmen. Auch für das Schienennetz haben wir ein paar Wünsche in Richtung Brüssel. Für den Lübecker Hafen wäre es wichtig, dass die Strecke zum Skandinavienkai wieder in das Kernnetz kommt. Dabei geht es nur um eine Ministrecke im Vergleich zu unserer zweiten Forderung: Die Strecke Neumünster-Bad Oldesloe sollte dringend als Ausweichstrecke in das Netz aufgenommen werden. Im Moment läuft der gesamte Schienengüterverkehr aus Skandinavien über die Strecke FlensburgNeumünster-Hamburg. Vor allem der Abschnitt Elmshorn-Hamburg ist ein hochbelasteter Engpass, (Beate Raudies [SPD]: Mein Reden seit zehn Jahren!) denn hier fahren zusätzlich auch die Regionalexpresse und Regionalbahnen. Es wäre also nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht wichtig, Neumünster-Bad Oldesloe als Ausweichstrecke zu klassifizieren, es wäre auch ganz im Sinne der Verkehrswende und des Klimaschutzes. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)
Peter Lehnert
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Vom Kollegen Dr. Buchholz ist der Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt worden. An welchen Ausschuss möchten Sie das gern überwiesen haben? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wirtschaftsausschuss!) – An den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss? Das wäre doch ein Vorschlag. Gut, wer (Vizepräsident Peter Lehnert) so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Ich komme dann zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1154, in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW. Wer stimmt dagegen? – Keine Fraktion. Stimmenthaltungen? – Die FDP-Fraktion. (Zurufe CDU) Dann ist dies trotz dieser machtvollen Enthaltung mehrheitlich angenommen. Die Tagesordnungspunkte 21 und 51 sind nach Vereinbarung der Geschäftsführer auf den morgigen Tag vertagt worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf: Hitzeschutz in Schleswig-Holstein verbessern – Hitzeaktionsplan entwickeln Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/1171 (neu) Vorsorgender Hitzeschutz auf der Basis des Grundgesetzes Alternativantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1223 Bevölkerung besser vor extremen Wetterbedingungen schützen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1236 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Antrag, Drucksache 20/1171 (neu), sowie die Alternativanträge, Drucksachen 20/1223 und 20/1236, an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich – – (Wortmeldung Dr. Kai Dolgner [SPD]) Ja. Herausgegeben von der Präsidentin des
Dr. Kai Dolgner SPD
Herr Vorsitzender, – (Zuruf) – Herr Präsident, der hier vorsitzt! – Vielen Dank für die Korrektur. – Herr Präsident, ich beantrage, den Antrag federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss und an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Peter Lehnert
Ich gehe davon aus: Wenn wir ihn überweisen, dann wird er dort auch beraten. (Zuruf – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Herr Kollege Kilian, Ihre PGF hat dem zugestimmt!) – Gut. Haben das alle so mitbekommen? – Ich höre keinen Widerspruch. Wer dem zustimmen möchte, dass wir so verfahren, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so einstimmig beschlossen. Ich unterbreche die Tagung und wünsche alle Kolleginnen und Kollegen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 17:53 Uhr Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst Namentliche 33. Sitzung am Reform der Antrag der Drucksache (Seite 2510 des Name Abstimmung CDU Martin Balasus Nein Claus Christian Claussen Nein Michel Deckmann Nein Birte Glißmann Nein Hauke Göttsch Nein Daniel Günther Nein Hauke Hansen Nein Andreas Hein Nein Kristina Herbst Nein Dagmar Hildebrand Nein Thomas Jepsen Nein Dr. Hermann Junghans Nein Werner Kalinka Nein Lukas Kilian Nein Rixa Kleinschmit Nein Peer Knöfler Nein Tobias Koch Nein Peter Lehnert Nein Volker Nielsen Nein Seyran Papo Nein Patrick Pender Nein Ole-Christopher Plambeck Nein Karin Prien Nein Katja Rathje-Hoffmann Nein Heiner Rickers Nein Anette Röttger Nein Marion Schiefer Nein Cornelia Schmachtenberg Nein Sönke Siebke Nein Andrea Tschacher Nein Manfred Uekermann Nein Rasmus Vöge Nein Uta Wentzel Nein Wiebke Zweig Abwesend BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Silke Backsen Nein Jasper Balke Nein Oliver Brandt Nein Bettina Braun Nein Eka von Kalben Nein Dirk Kock-Rohwer Nein Malte Krüger Nein Anlage Abstimmung 13. Juli 2023 Juristenausbildung Fraktion der FDP 20/1156 Plenarprotokolls) Name Abstimmung Jan Kürschner Nein Anna Langsch Nein Catharina Johanna Nies Nein Lasse Petersdotter Nein Uta Röpcke Nein Ulrike Täck Nein Nelly Waldeck Nein SPD Dr. Kai Dolgner Ja Niclas Dürbrook Ja Martin Habersaat Ja Birgit Herdejürgen Ja Thomas Hölck Ja Thomas Losse-Müller Ja Serpil Midyatli Ja Birte Pauls Ja Beate Raudies Ja Sandra Redmann Ja Sophia Schiebe Ja Marc Timmer Ja FDP Dr. Bernd Buchholz Ja Dr. Heiner Garg Ja Annabell Krämer Ja Oliver Kumbartzky Ja Christopher Vogt Ja SSW Christian Dirschauer Ja Lars Harms Ja Sybilla Nitsch Ja Jette Waldinger-Thiering Ja Zusammenstellung: Abgegebene Stimmen 68 davon Jastimmen 21 Neinstimmen 47 Enthaltungen -
