Sophia Schiebe
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Jung, akademisch, prekär?“ – das ist der Titel einer 2023 veröffentlichten Studie zur Arbeitssituation studentischer Beschäftigter an unseren Hochschulen. Der Titel trifft es auf den Punkt. Dazu nehmen wir die im letzten Monat veröffentlichten Ergebnisse der Techniker Krankenkasse zur psychischen Gesundheit von Studierenden. Demnach ist der Anteil Studierender, die Medikamente gegen psychische Erkrankungen nehmen, seit 2019 um 40,5 Prozent gestiegen. Damit ist klar: Es muss sich etwas ändern. Wir müssen die Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten dringend verbessern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Dabei stehen Sie als Landesregierung voll in der Verantwortung. Die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte sind in der Regel als Landesbeschäftigte im öffentlichen Dienst tätig. Es kann doch nicht angehen, dass sie keinen Tarifvertrag und härtere Arbeitsbedingungen als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Der öffentliche Dienst muss Vorbild sein. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für die größte Verbesserung bei den Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter hat im Oktober die SPD gesorgt, und zwar indem wir den Mindestlohn auf zwölf Euro angehoben haben. Für die meisten studentischen Beschäftigten liegt die Bezahlung an dieser Untergrenze. Dabei erledigen sie teilweise hochkomplexe Aufgaben. So geht es weiter. Vielen der studentischen Beschäftigten sind ihre Rechte nicht klar, beispielsweise beim Urlaub. Das führt in Schleswig-Holstein dazu, dass 40 Prozent aller studentischen Beschäftigten nicht ihren kompletten Urlaubsanspruch in Anspruch nehmen. Auch Krankheitstage werden in vielen Fällen rechtswidrig nachgearbeitet. Hier wäre es schön, wenn genau diese Dinge durch die studentischen Beschäftigten aktiv in den Personalrat eingebracht werden könnten. Da gibt es nur ein Problem. Man muss mindestens ein Jahr beschäftigt sein, um sich in den Personalrat wählen zu lassen. Die Verträge der studentischen Beschäftigten laufen aber in der Regel immer nur ein Semester. Wer könnte das ändern? – Mhm. Ach ja, das Land selber, (Beifall SPD und SSW) und zwar indem man das Hochschulgesetz anpasst und eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr festlegt. Das schafft übrigens gleichzeitig eine längere finanzielle Sicherheit der Studierenden. Es ist doch absurd, dass wir ausgerechnet an unseren Hochschulen die arbeitsrechtlichen Errungenschaften aus hundert Jahren gewerkschaftlichem und politischem Kampf schlichtweg ignorieren. Viele Studierende sind auf den Job angewiesen, um sich ihr Studium überhaupt leisten zu können. Häufig gibt es Abhängigkeitsverhältnisse, weil Vorgesetzte gleichzeitig die akademischen Leistungen bewerten. Gerade deshalb müssen wir den Studierenden den Rücken stärken, und zwar so gut es geht. Ein Tarifvertrag ist das Mindeste. Hochschulen sind schon lange keine elitären Schutzräume für Kinder privilegierter Bürgerinnen und Bürger. Heute sind Hochschulen bunter. Trotzdem haben es Kinder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer noch viel schwerer. Wenn sie es trotz aller Widrigkeiten an die Hochschulen geschafft haben, treffen sie dann auf prekäre Arbeitsbedingungen, verkrustete Hierarchien und Existenzangst. Vier von fünf studentischen Beschäftigten gelten trotz ihres Jobs als armutsgefährdet. Ein Drittel geht daher außerhalb des Studiums einer weiteren Nebentätigkeit nach. Das müssen wir dringend ändern. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Wir fordern, dass sich Schleswig-Holstein in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für einen bundesweiten Tarifvertrag einsetzt. Wir finden gut, dass Sie das auch wollen. Mit Frau Heinold als stellvertretender Vorsitzender der Tarifgemeinschaft kann eigentlich nichts schiefgehen. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn es aber mit der größeren Lösung wider Erwarten doch nichts wird, sind Sie selbst in der Verantwortung. Für diesen Fall fordern wir, dass Sie den Ländern Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Bremen folgen und in Schleswig-Holstein einen Landestarifvertrag anstreben. (Sophia Schiebe) (Beifall SPD und SSW) Ich stelle fest, dass diese Zusage in Ihrem Alternativantrag explizit fehlt. Ihre Regierung hat sich laut Koalitionsvertrag die Stärkung der Tarifbindung vorgenommen. Wenn Sie diese Zusage nicht einmal für die studentischen Beschäftigten an den Hochschulen in Schleswig-Holstein einlösen, wissen wir, dass auch dieser Teil des Koalitionsvertrages nicht das Papier wert ist, auf dem er geschrieben wurde. Sollte kein Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten kommen, beweist das, dass Ihre Regierung die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer egal sind. Damit werden Sie auf den entschiedenen Widerstand der SPD treffen. Das verspreche ich Ihnen schon einmal. Sie können heute das Gegenteil beweisen. Abschließend beantrage ich, dass die Forderungen heute einzeln abgestimmt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)
