Lars Harms
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Das Studium der Rechtswissenschaft ist das herrlichste.“ So heißt die 41. These von Johann Wolfgang von Goethes Disputation. (Heiterkeit) Wie kommen wir nun von Goethes Einschätzung – diesem „herrlichen“ Fach, einer Geisteswissenschaft, die Prestige, Einkommen und sozialen Status verspricht – zu einem schlechten Ruf des Studienfachs und einem juristischen Nachwuchsmangel quer durch die Bundesrepublik? Nach einer (Lars Harms) aktuellen Umfrage der Bundesfachschaft Jura würden nur zwölf Prozent der Studenten das Studium der Rechtswissenschaften weiterempfehlen. Während bereits heute Richterinnen und Richter fehlen, macht die anstehende Pensionierungswelle den Gerichten und Staatsanwaltschaften weitere große Sorgen. Die Verfahren haben sich nahezu auf allen Ebenen deutlich verlängert – genau der falsche Zeitpunkt, könnte man meinen, das Jurastudium in Verruf geraten zu lassen und so die Nachwuchsgewinnung zu gefährden. Jedes Studium ist hart; das möchte ich hier einmal allem voranstellen. Studieren ist anstrengend, nervenaufreibend und verlangt den Studentinnen und Studenten viel ab. Aber man sollte den angehenden Juristinnen und Juristen wirklich Aufmerksamkeit widmen; sie klagen unüberhörbar über den psychischen Druck, dem sie im Studium ausgesetzt sind, und zwar vor allem aufgrund der Struktur bis zum zweiten Staatsexamen – eine Struktur, die vorsieht, dass sechs oder sieben Prüfungen nach einem mindestens vierjährigen Studium über Gelingen oder Nichtgelingen entscheiden. Es gäbe also allerhand Gründe, das Jurastudium grundsätzlich zu reformieren, und zwar im Sinne der Studenten. Die Pläne unseres Justizministeriums hingegen gehen in eine andere Richtung. Die Studenten sollen in Zukunft sieben statt der bisherigen sechs Klausuren ablegen müssen, weil – Sie haben es gehört – eine weitere, zweite, Strafrechtsklausur hinzukommen soll. Außerdem wird der prüfungsrelevante Stoff erweitert, und die Streichung der Ruhetage zwischen den Klausuren droht immer noch. Ich habe wohl die aktuellen Äußerungen des Ministeriums wahrgenommen, man wolle sich bemühen, den Ruhetag nach zwei Klausuren beizubehalten; aber eine Garantie haben Sie den Studentinnen und Studenten eben nicht gegeben. Kein Wunder, dass die Fachschaft auf die Barrikaden geht. „Stoppt das Horrorexamen“ – das ist der Titel der Petition der Fachschaft Jura der CAU, die gestern im Petitionsausschuss des Landtags behandelt worden ist. Eine wirklich beeindruckende Sitzung übrigens; der Raum war proppenvoll. Die Petition der Studenten hat in kürzester Zeit 2.600 Unterschriften erreicht. Ich muss wirklich sagen, die Studenten haben sich hier in den letzten Monaten sehr konstruktiv eingebracht. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Auch sie haben ganz klar Interesse daran bekundet, dass die Juristenausbildung reformiert und verbessert wird. Aber eines haben sie auch konstant verdeutlicht: Die Erhöhung von Druck ist wirklich nicht das, was jetzt angebracht ist. Auch der Dekan der Juristischen Fakultät hat dem Ministerium wiederholt Gespräche mit Blick auf den Prüfungskatalog angeboten; ich denke, dieses Angebot sollten Sie unbedingt annehmen. Vor allem die siebte Klausur, die die zweite Strafrechtsklausur werden soll, steht bei den Studenten in der Kritik. Schleswig-Holstein prescht hier aus ihrer Sicht unnötig vor; denn bisher konnte nicht dargelegt werden, dass eine zweite Strafrechtsklausur tatsächlich zu besseren Ergebnissen führt. Das Bild ist eben in den Bundesländern durchaus unterschiedlich. Mit Blick auf Wechselmöglichkeiten in ein anderes Bundesland nach dem Grundstudium kann sich die siebte Klausur für uns zu einem echten Wettbewerbsnachteil um den Nachwuchs entwickeln, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und SPD) Wenn uns die Studenten nämlich nach vier Jahren weglaufen, dann haben wir hier ein riesiges Problem. Wie aber könnte das Studium reformiert werden? Das Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e. V. hat die größte Umfrage zur Reform der juristischen Ausbildung in der Geschichte der Bundesrepublik durchgeführt. Danach erfreuen sich folgende Vorschläge großer Beliebtheit: Einführung des E‑Examens, Zulassung anderer Prüf- und Unterrichtsformen, damit man auch mal nachprüfen kann und es nicht nach vier Jahren „hopp oder top“ heißt, und natürlich ein besserer Betreuungsschlüssel an den Universitäten. Wir als SSW stimmen absolut mit der Forderung überein, auf die Verschärfung der JAVO jetzt zu verzichten und die bestehende Verordnung einfach zu verlängern, um dann für wirkliche Verbesserungen für die Studenten zu sorgen. Denn damit würde das Fach der Rechtswissenschaft tatsächlich wieder, frei nach Goethe, als „herrlich“ gelten können. Aber wenn das jetzt geändert wird, wird es superschwer für die Studentinnen und Studenten, und das wäre vor allen Dingen ein Wettbewerbsnachteil für uns als Land Schleswig-Holstein. Wir kriegen dann richtige Probleme in der Rechtsprechung. Das dürfen wir nicht zulassen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
