Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man glaubt es kaum: Es gibt Sätze im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün, die finde ich gut und richtig. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da steht zum Beispiel im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün: „Wir werden die Überarbeitung der Juristenausbildungsverordnung aufgrund der Reformierung des Deutschen Richtergesetzes … dazu nutzen, den Pflichtfachstoff zu überprüfen und zu modernisieren. Dabei ist eine Überfrachtung des Ausbildungsstoffes unbedingt zu vermeiden, um keine zusätzlichen Belastungen für die Studierenden zu schaffen.“ (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So steht das da drin, meine Damen und Herren. Die Frage, die man sich stellt und warum man sich die Augen reibt, ist, warum Sie ein Jahr nach Verabschiedung Ihres Koalitionsvertrages genau das Gegenteil machen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Alle Beteiligten, die sich einmal mit dem Studium der Rechtswissenschaften auseinandergesetzt haben, wissen, dass es total unsinnig ist, nach vier oder fünf Jahren innerhalb von zehn Tagen bei konzentriert sechs oder demnächst sieben Klausuren darüber zu entscheiden, ob man ein guter Jurist, ein Prädikatsexamensjurist, ein mittelprächtiger Jurist oder eben gar kein Jurist ist, weil man durchgefallen ist. Fünf Jahre lang arbeiten, –
